10 Der Staat
10 The State
64. Die Autorität ist in der Umma verankert, oder in der einflussreichen Gruppe innerhalb von ihr. Sie verkörpert sich jedoch in einer Person in ihr, dem Emir. Gibt es keinen Emir, so gibt es keine tatsächliche Präsenz von Autorität. Da die Autorität die Angelegenheiten der Menschen besorgt und ihre Interessen verwaltet, und die Menschen auf deren Besorgung nicht verzichten können, ist es nicht zulässig, dass die Umma ohne einen Emir sei. So ist die Anwesenheit des Emirs in der Umma eine unausweichliche Pflicht, die durch die Natur des Lebens der Umma geboten ist. Daher ist die Anwesenheit des Emirs verpflichtend und unausweichlich; die Abwesenheit eines Emirs in der Umma ist unter keinen Umständen zulässig. Die Scharia hat die Pflicht zur Einsetzung des Emirs belegt, und die Gefährten haben einmütig zugestimmt, dass die Umma nicht ohne einen Emir sein solle. Es wird von ‘Abdullah b. ‘Umar überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:
64. Authority is embedded in the Ummah, or in the influential group in it. However, it manifests in one person in her, the Ameer. If there is no Ameer, then there is no actual presence of authority. Since authority is looking after the affairs of the people and the management of their interests, where the people can’t dispense with looking after their affairs, it is not valid that the Ummah be without an ameer. Thus, the presence of the Ameer in the Ummah is an inevitable duty, necessitated by the nature of the life of the Ummah. Therefore, the presence of the Ameer is obligatory and inevitable; the absence of an Ameer in the Ummah is invalid in any circumstance. The shar’ has proved the obligation of appointing the Ameer and the Sahaabah have unanimously consented that the Ummah should not be without an Ameer. It is narrated from ‘Abdullah b. ‘Umar that the Prophet (PBUH) said:
„Es ist nicht erlaubt, dass drei Menschen in offenem Gelände unterwegs sind, sofern sie nicht einen von ihnen zu ihrem Ameer über sich bestimmen.“ Ebenso wird von Abu Sa'eed überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
“It is not allowed for three people in an open land, save they appointed one of them as an Ameer over them.” It is also narrated from Abu Sa’eed that the Messenger of Allah (PBUH) said:
„Wenn drei (Menschen) zu einer Reise aufbrechen, sollen sie einen von ihnen zum Emir bestimmen.“ Al-Bazzar überlieferte durch eine authentische Überlieferung aus einem Hadith von ‘Umar b. al-Khattab, dass der Prophet ﷺ sagte:
“If three (people) went out on a journey, let them appoint one of them as an Ameer.” Al-Bazzar reported, through a sound narration from a Hadeeth of ‘Umar b. al-Khattab that the Prophet (PBUH) said:
„Wenn ihr zu dritt auf einer Reise seid, dann bestimmt einen von euch zum Amir.“ Diese Ahadith zeigen, dass die Einsetzung eines Amirs über die Ummah durch die Ummah eine Pflicht ist. Dass die Ummah nicht ohne einen Amir sein darf, beruht darauf, dass die Sahaba (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) einen Ijma' bildeten, wonach die Ummah nicht länger als drei Tage ohne einen Amir sein darf. Als ihnen die Nachricht vom Tod des Gesandten Allahs ﷺ zuging, kamen sie im Saqifa (Versammlungshalle) der Banu Sa'ida zusammen, um die Einsetzung eines Nachfolgers des Gesandten Allahs ﷺ zu besprechen; sie blieben in der Saqifa und berieten weiter. Am nächsten Tag kamen die Menschen in der Moschee zusammen. Somit dauerte dies zwei Nächte und drei Tage. Ferner übertrug ‘Umar b. al-Khattab, als sein Tod durch den Dolchstoß gewiss schien, den Mitgliedern der Shura die Angelegenheit und setzte ihnen eine Frist von drei Tagen. Dann ordnete er an, dass derjenige, der sich nach drei Tagen einer Einigung über den Khalifen widersetze, getötet werden solle. Er bestimmte fünfzig Männer aus den Muslimen, dies auszuführen, nämlich den Widersacher zu töten, obwohl die Kandidaten selbst aus den Mitgliedern der Shura und aus den führenden Sahaba stammten. All dies geschah vor den Augen der Sahaba, und es gibt keinen Bericht, dass einer von ihnen widersprochen oder dagegen Einspruch erhoben hätte. Dies, obwohl es eine Angelegenheit ist, über die man streiten könnte, denn sie schließt die Anordnung ein, führende Sahaba zu töten, falls sie widersprechen. Somit war es ein Ijma' der Sahaba, dass es Muslimen nicht erlaubt ist, länger als zwei Nächte und drei Tage ohne Khalifen zu sein. Als ‘Umar den Mitgliedern der Shura die Angelegenheit übertrug, sagte er zu ihnen: „Beratet euch drei Tage lang, und lasst Suhaib während dieser drei Tage der Beratung das Gebet für euch leiten.“ 65. Die Autorität gehört der Ummah, und jeder ihrer Söhne kann sich um diese Autorität bewerben, solange er die Bedingungen des Khilafah erfüllt. Wenn das Amt des Ameers vakant wird, sollen die Ahl ul Halli wal ‘Aqd (die einflussreichen Persönlichkeiten) Kandidaten für das Amt des Khilafah aufstellen, sofern jeder dieser Kandidaten die Bedingungen des Khilafah erfüllt. Nachdem die Kandidaten aufgestellt wurden, wählt die Ummah unter ihnen denjenigen aus, der zum Ameer geeignet ist. Die Ahl ul Halli wal ‘Aqd sollen jedoch während der Wahl des Khaleefah oder des ständigen Ameers einen übergangsweisen Ameer bestimmen. Dies gilt, falls der erste Khaleefah oder Ameer keinen Ameer nach sich eingesetzt hat, bis die Ummah ihren Khaleefah oder ihren Ameer wählt. Denn als die Ummah ‘Umar bat, jemanden zu benennen, nannte er sechs Kandidaten für das Khilafah. ‘Abd ur-Rahman b. ‘Awf begann, die Meinung der Leute darüber einzuholen, wen sie unter den sechs Kandidaten wählen würden. Er sagte: „Ich werde keinen Mann oder keine Frau übergehen, ohne sie zu befragen“, d. h. ich habe ihre Meinung eingeholt. Für die Zeit, in der einer der sechs von ihm benannten Kandidaten gewählt werden sollte, setzte ‘Umar Suhayb als Ameer über die Leute ein, bis die Wahl abgeschlossen war.
66. Der Staat ist eine ausführende Instanz, die aus einer Gesamtheit von Konzepten, Maßstäben und Überzeugungen besteht, welche die Umma angenommen hat, nämlich den Regeln der Scharia. Der Staat führt die Umma auf dem Schlachtfeld des Lebens, auf einem bestimmten Stück Land. Die Instanz der Umma und die Instanz des Staates auf diesem Teil des Landes stellen zusammen eine einzige Einheit dar, in der der Staat die Mitte der Führung einnimmt. Damit diese aus beiden Instanzen bestehende Einheit bestehen kann, damit die Instanz des Staates geeignet ist, die Angelegenheiten der Menschen gemäß der Gesamtheit der Konzepte, Maßstäbe und Überzeugungen zu regeln, und damit die Umma Stabilität und Ruhe genießt, müssen in der Instanz des Staates disziplinierende Konzepte vorhanden sein. Diese Konzepte müssen in den Köpfen verankert sein, die Beziehungen beherrschen und über die Atmosphäre Gewalt haben, so dass sie zu einer öffentlichen Meinung werden, die aus dem öffentlichen Bewusstsein hervorgeht. Dies sind die fünf wichtigsten Konzepte: Erstens: Die Autorität soll praktisch bei der Umma verbleiben, und ihre Usurpation von ihr gilt als Verbrechen, für das es die schwerste Strafe geben wird. Die Scharia hat die Einsetzung des Khalifen zum Recht der Umma gemacht, indem sie es ihr überlässt, die Bay'a zu geben. Der Islam verpflichtete, dass der Khalif die Autorität nur durch diese Bay'a übernimmt. So machte er die Bay'a zur Methode der Machtübernahme. Dass der Scharī' die Bay'a für die gesamte Umma vorgeschrieben hat, zeigt, dass die Autorität bei ihnen liegt. Da die Bay'a ein Vertrag der Wahl und Zustimmung ist wie jeder andere Vertrag, muss die Autorität von der Umma durch Wahl und Zustimmung und ohne Zwang oder Nötigung übertragen werden. Wird sie mit Gewalt und Zwang genommen, ist der Vertrag nichtig und kommt nicht zustande. Die Bay'a dessen, der die Autorität mit Gewalt an sich gerissen hat, kommt somit nicht zustande, und wer die Autorität ohne Bay'a übernimmt, ist ein Usurpator, denn er kann sie nicht besitzen, außer er hätte einen Bay'a-Vertrag mit Wahl und Zustimmung geschlossen.
66. The state is an executive entity comprising of a set of concepts, criteria and convictions which the Ummah has accepted, i.e. the Sharee’ah rules. The state leads the Ummah in the battlefield of life, on a particular area of land. The entity of the Ummah and the entity of the state in this part of the land, both represent a single entity, in which the state occupies the centre of leadership. So that this entity composed of the two entities can exist; and so that the state entity is suitable for looking after the affairs of the people according to the set of concepts, criteria and convictions; and so that the Ummah enjoys stability and tranquillity, there must be disciplinary concepts in the entity of the state. These concepts must be entrenched in the minds, dominant over the relationships and have command over the atmospheres, such that they become a public opinion emanating from public awareness. These are the most important five concepts: First: The authority should remain practically with the Ummah and its usurpation from her would be considered a crime for which there will be the severest punishment. The Sharee’ah has made the appointment of the Khaleefah the right of the Ummah, by making her the one to give the bay’ah. Islam obliged that the Khaleefah only takes the authority through this bay’ah. Thus it made the bay’ah the method of assuming authority. The fact that Shar’ made the bay’ah for all the Ummah indicates that the authority lies with them. Since the bay’ah is a contract of choice and consent like any other contract, hence the authority must be taken from the Ummah by choice and consent and without compulsion or coercion. If it is taken by force and compulsion, the contract is void and is not concluded. So the bay’ah of the one who took the authority by force will not be concluded and the one who took the authority without a bay’ah is a usurper, because he cannot possess it unless he had a bay’ah contract with choice and consent.
Zweitens: Dem Herrscher muss vollständige Gehorsamkeit geleistet werden, bereitwillig und gern, in allem, was er gebietet und verbietet, in den Angelegenheiten, bei denen die Scharia ihm das Recht eingeräumt hat, nach seiner eigenen Ansicht und seinem eigenen Idschtihad zu entscheiden. Auch wenn er Unrecht begeht oder Rechte verletzt, bleibt der Gehorsam ihm gegenüber verpflichtend; man widersetzt sich ihm nur dann, wenn er befiehlt, eine Sünde zu begehen. Es wurde überliefert von Nafi', von Ibn 'Umar, dass der Prophet ﷺ sagte:
Second: There must be complete obedience to the ruler, willingly and happily, in everything he orders and forbids, in those matters the Sharee’ah has given him a right to dispense with according to his own view and Ijtihaad. Even if he committed injustice or violated rights, obedience to him would remain obligatory; he is not disobeyed unless he ordered that a sin be performed. It has been narrated on the authority of Nafi’, from Ibn ‘Umar, that the prophet (PBUH) said:
„Das Hören und Gehorchen ist für jeden Muslim verpflichtend, sowohl in dem, was er hasst, als auch in dem, was er liebt, solange ihm nicht befohlen wird, eine Auflehnung (gegen Allah) zu begehen. Wird ihm befohlen, eine solche Auflehnung zu begehen, dann gibt es weder Hören noch Gehorchen.“ Abu Hurayrah überlieferte, dass der Gesandte ﷺ sagte:
“To hear and obey is obligatory on every Muslim in what he hates and what he likes, as long he has not been ordered to commit a disobedience (to Allah) If he is ordered to commit such disobedience then there is no hearing or obedience.” Abu Hurayrah narrated that the Messenger (PBUH) said:
„Walis (Herrscher) werden nach mir die Führung über euch übernehmen; der Fromme wird euch mit seiner Frömmigkeit leiten, und der Frevler mit seinem Frevel. Hört daher auf sie und gehorcht ihnen in allem, was der Wahrheit entspricht.“ Al-Bukhari überlieferte auf die Autorität von Ibn ʿAbbas, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
“Walis (rulers) will take charge of you after me; the pious will lead you with his piety, and the impious with his impiety, so listen to them and obey them in everything which conforms to the truth.” Bukhari reported, on the authority of Ibn ‘Abbas, that the Messenger of Allah (PBUH) said:
„Wer an seinem Amir etwas sieht, das ihm missfällt, der soll geduldig bleiben, denn wahrlich! Wer sich auch nur um eine Handspanne von der Obrigkeit (dem Sultan, der Autorität des Islam) trennt und darauf stirbt, der ist eines Todes der Dschahiliyya gestorben.“ Ebenso überliefert Al-Bukhari auf die Autorität von ʿAbdullah ibn ʿUmar, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
“If anyone sees in his Amir something that displeases him, let him remain patient, for behold! He who separates himself from the Sultan (authority of Islam) by even so much as a hand span and dies thereupon, he has died the death of Jahiliyyah.’ Also Bukhari reported on the authority of ‘Abd Ullah b. ‘Umar that the Messenger of Allah (PBUH) said:
„Ihr werdet nach mir Selbstsucht und Dinge erleben, die ihr verwerfen werdet.“ Sie sagten: „Was befiehlst du uns, o Gesandter Allahs ﷺ?“ Gebt ihnen, was ihnen zusteht, und bittet Allah (SWT) um das, was euch zusteht.
“You shall witness after me selfishness and matters that you will disown. They said: ‘What do you order us O Messenger of Allah(PBUH)?’ Give them their due and ask Allah ( SWTH) for your due.”.
Diese Belege zeigen, in welchem Maße die Scharia zum Gehorsam gegenüber denjenigen aufruft, die die Herrschaft über die Muslime innehaben, gleichgültig welches Unrecht sie begangen und wie sehr sie die Rechte der Menschen verletzt haben.
These evidences indicate the extent to which the Sharee’ah has urged obedience to those who assume authority over the Muslims, whatever injustice they committed and however much they violated the people’s rights.
Drittens: Es ist verpflichtend, die Herrscher zur Rechenschaft zu ziehen und sie mit Worten zu kritisieren sowie mit harten Worten zur Rede zu stellen, trotz der Pflicht, ihnen zu gehorchen. Dies liegt daran, dass die Umma eine Wächterin über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Herrschers ist und verpflichtet ist, ihn zur Rede zu stellen (falls er vom rechten Weg abgewichen ist). Es wird von Umm Salamah überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:
Third: It is obligatory to account the rulers, criticizing them by speech and confronting them with harsh words, despite the obligation to obey them. This is because the Ummah is a guardian over the tasks and responsibilities of the ruler and she is obliged to challenge him (if he deviated). It has been narrated by Umm Salamah that the Prophet (PBUH) said:
„Es werden Emire über euch eingesetzt werden, und ihr werdet sie sowohl gute als auch schlechte Taten vollbringen sehen. Wer ihre schlechten Taten verabscheut, ist von Schuld freigesprochen. Und wer ihre schlechten Taten missbilligt, ist ebenfalls in Sicherheit. Wer aber ihre schlechten Taten billigt und ihnen darin folgt, der ist verloren.“ Gemeint ist: Wer das Munkar hasst, muss es verändern. Wer es nicht zu verändern vermag, es aber in seinem Herzen verabscheut, der ist in Sicherheit. Wer hingegen billigt und folgt, das heißt, wer ihre Handlung mit seinem Herzen annimmt und ihnen in dieser Handlung nachfolgt, der wird weder freigesprochen werden noch in Sicherheit sein. Er ﷺ sagte:
“Ameers will be appointed over you, and you will find them doing good as well as bad deeds. Whoever hates their bad deeds is absolved from blame. And whoever disapproves of their bad deeds is also safe. But whoever approves of their bad deeds and imitates them is doomed.” Meaning he hates the munkar, so he has to change it; the one who is not able to change it but hates it in his heart, then he is safe. However, the one who approved and followed, i.e. he accepted their action by his heart and followed them in this action, will not be absolved and nor will he be safe. He (PBUH) said:
„Der Herr der Märtyrer ist Hamza, und ein Mann, der sich einem tyrannischen Herrscher entgegenstellte, um ihn zu beraten, und daraufhin getötet wurde.“
“The master of martyrs is Hamza, and a man who stood up to a tyrant ruler to advise him and was killed.”.
Viertens: Der Kampf gegen den Herrscher, wenn er offenen Unglauben (kufr buwaah) zeigt, d. h. wenn der Herrscher nach Gesetzen des Unglaubens regiert oder wenn er dazu schweigt, dass der Unglaube im Land die Oberhand hat. In dieser Situation muss gegen ihn gekämpft werden. So auch im Hadith der Umm Salamah:
Fourth: Fighting the ruler when he shows kufr buwaah, i.e. when the ruler rules with kufr laws or if he is silent over the domination of kufr in the country. In this situation he must be fought. Thus, in the Hadeeth of Umm Salamah:
„Sie sagten: ‚Sollen wir nicht gegen sie kämpfen?‘ Er sagte: ‚Nein, solange sie beten.‘“ In einer anderen Überlieferung:
“They said: ‘shall we not fight them?’ He said: ‘no, as long as they pray.’” In another narration:
„Sollen wir sie nicht bekämpfen?“ Er sagte: „Nein, solange sie beten.“ Im Hadith von ʿAwf b. Mālik:
“Shall we not fight them? He said: No as long as they pray.” In the Hadeeth of 'Awf b. Maalik:
Es wurde gesagt: „O Gesandter Allahs! Sollen wir sie nicht mit dem Schwert bekämpfen?“ Er sagte: „Nein, solange sie unter euch das Gebet verrichten.“ Im Hadith des ʿUbāda b. Sāmit ﷺ
“it was said: O Messenger of Allah! Shall we not fight them with the sword? He said: no, as long as they establish the salah amongst you.” In the Hadeeth of ‘Ubaada b. Saamit:
„Würden wir nicht gegen die Machthaber kämpfen?“ Er sagte: „Außer wenn ihr einen offenkundigen Unglauben (kufr buwaah) seht, für den ihr einen Beweis von Allah habt.“ In einer Überlieferung von at-Tabaraani:
“would we not fight those in authority? He said: except if you see a kufr buwaah for which you have proof from Allah.” In a narration by at-Tabaraani:
„offenkundiger Unglaube (kufran suraahan)." In der Überlieferung von Ahmad:
“explicit kufr (kufran suraahan).” In the narration of Ahmad:
„Solange er dich nicht zu einer offenkundigen Sünde (ithman buwaahan) anweist.“ All dies weist auf die Pflicht hin, gegen den Herrscher zu kämpfen, wenn er offenkundigen Unglauben (kufr buwaah) zur Schau stellt. Fünftens: Die Muslime müssen sich erheben, um unter dem Banner des Herrschers gegen den Feind zu kämpfen, gleich wie seine Lage sein mag, ob er fromm ist oder ein Übertreter, aufgrund des Ausspruches des Gesandten (PBUH) ﷺ:
“As long as he does not order you with an explicit sin (ithman buwaahan).” All of this indicates the obligation of fighting the ruler when he displays kufr buwaah (explicit kufr) Fifth: The Muslims must rise to fight the enemy under the banner of the ruler, whatever his situation might be, whether he is pious or a transgressor, due to the saying of the Messenger (PBUH):
„Der Dschihad muss mit dem frommen oder dem sündhaften Herrscher fortgesetzt werden.“ Überliefert von Abu Dawud auf die Autorität von Abu Hurayrah.
“Jihaad must continue with the pious or faajir ruler.” Reported by Abu Dawud on the authority of Abu Hurayrah.
Diese fünf Konzepte sind disziplinäre Konzepte, die in der Einheit des Staates und in der Einheit der Umma bestehen müssen. Sie müssen vorherrschend sein, und wenn sie nicht existierten, würden die Umma und der Staat vielen Gefahren gegenüberstehen.
These five concepts are disciplinary concepts that must exist in the entity of the state and the entity of the Ummah. They must be dominant and if they did not exist the Ummah and the state will face many dangers.
67. Der Islam muss vollständig und auf einmal umgesetzt werden. Es ist verboten, die Regeln schrittweise anzuwenden. Nach der Überlieferung der Aussage Seiner (PBUH)
67. Islam must be implemented completely, all at one time. It is forbidden to apply the rules gradually. After the narration of His (PBUH) saying:
„Heute habe ich euch eure Religion vervollkommnet.“ [Al-Mā'ida: 3] Den Muslimen wurde befohlen, alle Vorschriften der Scharia zu befolgen, sei es, dass sie den Glauben (ʿAqāʾid), den Gottesdienst (ʿIbādāt), die Moral (Akhlāq) und die gesellschaftlichen Beziehungen (Muʿāmalāt) betreffen; oder sei es, dass sie Herrschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und die Außenpolitik gegenüber anderen Völkern, Nationen und Staaten betreffen, im Falle von Krieg oder Frieden.
“This day, I have perfected your religion for you.” [Al-Maa’idah: 3] The Muslims have been ordered to act upon all Sharee’ah rules, whether they relate to beliefs (‘Aqaa`id), worships (‘Ibadaat), morals (Akhlaaq) and societal transactions (Mu’amalaat); or if they relate to ruling, economy, society and foreign policy in relation to other peoples, nations and states, in the case of war or peace.
Es gibt keinen Unterschied zwischen zwei verschiedenen Regeln, zwei verschiedenen Pflichten oder zwei verschiedenen Verboten. So wie es verpflichtend ist, das Salaah, das Siyaam und das Zakaah zu verrichten, ist es verpflichtend, einen Khaleefah einzusetzen, die Kufr-Gesetze abzuschaffen und nach dem zu regieren, was Allah offenbart hat. Und so wie es uns verboten ist, Alkohol zu trinken und Riba zu essen, ist es uns verboten, über die tyrannischen und übertretenden Herrscher zu schweigen oder über die Anwendung der Kufr-Gesetze zu schweigen und über die Loyalität (Muwaalaah) gegenüber Kufr-Staaten zu schweigen.
There is no difference between two different rules, two different duties and or two different prohibitions. So, as it is obligatory to undertake the Salaah, the Siyaam and the Zakaah, it is obligatory to appoint a Khaleefah, remove the Kufr laws and to govern by what Allah has revealed. As it is also prohibited upon us to drink alcohol and eat riba, it is prohibited for us to remain silent about the tyrant and transgressor rulers, or to remain silent about the application of Kufr laws and the allegiance (muwaalaah) to Kufr states.
Somit muss der gesamte Islam etabliert und der gesamte Islam umgesetzt werden. Es ist nicht erlaubt, ihn schrittweise umzusetzen. Denn uns wird befohlen, ihn vollständig umzusetzen. Allah (SWT) sagte:
Thus, all of Islam has to be established and all of it has to be implemented. It is not allowed to implement it gradually. This is because we are ordered to implement it completely. Allah (SWTH) said:.
„Und was immer (mā) der Gesandte euch gebracht hat, das nehmt an; und was immer er euch untersagt hat, davon haltet euch fern.“ [Al-Haschr: 7] Das bedeutet, dass ihr verpflichtet seid, alle Pflichten anzunehmen, die der Gesandte ﷺ euch gebracht hat, und dass ihr alle verbotenen Dinge meiden müsst, die er euch untersagt hat. Dies liegt daran, dass das Wort „mā“ (was immer) im Vers eine der Formen der Allgemeinheit (ʿumūm) ist. Es umfasst somit die Verpflichtung, alle Pflichten anzunehmen, die er gebracht hat, und die Verpflichtung, sich von allen verbotenen Dingen fernzuhalten.
“And whatever (maa) the Messenger brought you, take it; and whatever (maa) he forbade you, abstain from it.” [Al-Hashr: 7] This means you are obliged to take all the duties that the Messenger brought to you and you must avoid all the prohibited things that he forbade you. This is because the word ‘maa’ (whatever) that came in the aayah is one of the forms of generality (‘umoom) Thus it includes the obligation of taking all the duties he brought and the obligation to abstain from all of the forbidden things.
Es gibt auch die Aussage Allahs (SWT):
There is also the saying of Allah (SWTH):
„Und richte zwischen ihnen nach dem, was (maa) Allah herabgesandt hat.“ [Al-Maa’idah: 49] Dies ist ein Befehl an den Gesandten und an jene Herrscher, die nach ihm folgen, dass sie mit allen Regeln richten müssen, die Allah herabgesandt hat. Denn das Wort „was“ (maa) in dem Vers ist eine der Formen der Allgemeinheit (‘umoom). Allah verbot in dem Vers dem Gesandten und den Herrschern, die nach ihm kommen, den Wünschen der Menschen zu folgen. Er verbot dem Gesandten ﷺ und den Herrschern nach ihm außerdem, dass die Menschen sie von einigen der Regeln abbringen, die Allah herabgesandt hat. Allah betrachtete denjenigen, der nicht mit allen Regeln richtet, die Allah herabgesandt hat, als Kāfir, Ẓālim oder Fāsiq. Dies liegt daran, dass das Wort „was“ (maa), das in den drei Versen vorkommt, alle herabgesandten Regeln umfasst, weil es eine der Formen der Allgemeinheit (‘umoom) ist. Der Gesandte ﷺ hat auch verpflichtet, gegen den Herrscher zu kämpfen und das Schwert gegen sein Gesicht zu erheben, wenn er offenkundigen Kufr (Kufr Buwāḥ) zeigte, wofür wir einen Beweis von Allah haben. Das bedeutet: Wenn er mit Regeln des Kufr richtete, selbst wenn es nur eine einzige Entscheidung (Ḥukm) wäre. Dies entspricht dem, was im Ḥadīth von ‘Ubādah b. aṣ-Ṣāmit überliefert ist:
And govern between them with what (maa) Allah revealed.” [Al-Maa’idah: 49] This is an order to the Messenger and those rulers who follow him, that they must govern with all the rules that Allah revealed. This is because the word ‘what’ (maa) in the aayah is of the forms of generality (‘umoom) Allah (SWTH) forbade, in the aayah, the Messenger and the rulers coming after him from following the desires of the people. He also forbade the Messenger (PBUH) and the rulers after him lest the people deviate them from some of the rules that Allah revealed. Allah considered the one who does not govern with all the rules that Allah revealed as a kaafir, a zaalim or a faasiq. This is because the word ‘what’ (maa), which came in the three aayaat, is inclusive (‘aammah) of all the revealed rules, because it is one of the forms of generality (‘umoom) The Messenger also obliged fighting against the ruler and raising the sword in his face if he showed the explicit Kufr (Kufr buwaah), upon which we have proof from Allah. This means if he governed with rules of Kufr, even if it were one ruling (Hukm) This is according to what came in the Hadeeth of ‘Ubadah b. as- Saamit:
„Und dass wir den Machthabern ihre Autorität nicht streitig machen dürfen, es sei denn, ihr seht offenkundigen Kufr (offenen Unglauben), Kufran Bawaahan."
“And that we must not contest the people of authority over their authority, unless you see Kufran Buwaahan (open Kufr),
„…worauf ihr einen Beweis von Allah habt.“ Daher gibt es keine Entschuldigung dafür, nicht alle Regeln des Islam auf einmal und ohne Stufenfolge umzusetzen, unter dem Vorwand der Unfähigkeit zu ihrer Umsetzung, der Ungeeignetheit der Bedingungen für ihre Anwendung, der Ablehnung durch die internationale öffentliche Meinung oder die Großmächte, oder unter irgendeinem anderen schwachen Vorwand. All diese Entschuldigungen und Argumente sind schwach und ohne Bedeutung. Allah wird von niemandem akzeptieren, dass er diese Dinge benutzt und als Entschuldigung dafür nimmt, den Islam nicht vollständig umzusetzen.
upon which you have proof from Allah.” Therefore, there is no excuse for not implementing all the rules of Islam, in one go and without graduation, under the pretext of incapability to implement it, the unsuitability of conditions for its implementation, the rejection of the international public opinion or the great powers of its application, or any other weak excuse. All of these are weak excuses and arguments that have no importance. Allah will not accept, from anyone, that he uses these matters and takes them as an excuse for the failure to implement Islam completely.