Urteile zum Fasten für Frauen
Rulings On Fasting For Women
(62) Eine Frau, die das Alter der Pubertät erreicht hat, sich aber zu sehr schämt, es jemandem mitzuteilen, und deshalb nicht fastet, muss bereuen und die Tage nachholen, die sie versäumt hat, sowie für jeden Tag einen Armen speisen, als Sühne dafür, dass sie ihr Fasten aufgeschoben hat, falls der folgende Ramadan kommt und sie diese Tage noch nicht nachgeholt hat. Ihr Fall gleicht dem einer Frau, die die Tage ihrer Menstruation aus Scham fastet und sie später nicht nachholt.
(62) A woman who has reached the age of puberty, but is too shy to tell anyone, so she does not fast, has to repent and make up the days she has missed, as well as feeding a poor person for each day, as an act of expiation for delaying her fast, if the following Ramadaan comes and she has not yet made up those days. Her case is like that of a woman who fasts the days of her period out of shyness, and does not make them up later.
Wenn eine Frau nicht genau weiß, wie viele Tage sie versäumt hat, soll sie so lange fasten, bis sie sich ziemlich sicher ist, dass sie die Tage, die sie versäumt hatte, nachgeholt hat, und nicht die Tage aus früheren Ramadanen nachgeholt hat, und für jeden Tag die Sühne für das Aufschieben entrichten. Sie kann dies gleichzeitig mit dem Fasten oder getrennt tun, je nachdem, was sie zu leisten imstande ist. (63) Eine Frau soll nicht fasten – außer im Ramadan –, wenn ihr Ehemann anwesend ist, ohne dass er es erlaubt hat; wenn er jedoch verreist ist, spielt es keine Rolle.