Das, was in die Verantwortung des Staates fällt und nicht in die Verantwortung des Einzelnen:
That Which Falls Under The Responsibility Of The State And Not Under The Responsibility Of The Individual:
1) Die Einsetzung der Hudud (festgelegten Strafen):
1) The Establishment Of The Hudood (proscribed Punishments):
Es ist bekannt, dass der Mensch weder ein Engel noch ein Roboter ist, sondern ein gesellschaftliches Wesen, das durch Gutes und Böses geprüft wird. Er kann verführt werden, seine Füße können straucheln, und Shaytaan kann ihn überwältigen, so dass er einen Verstoß begeht, eine Sünde begeht oder seiner Pflicht nicht nachkommt oder einem anderen Unrecht zufügt. Wer also wird ihn disziplinieren oder davon abhalten und ihn dazu bringen, sich zu enthalten? Ist es zum Beispiel das Recht des Vaters, die Hudud-Strafen an seinem unzüchtigen oder diebischen Sohn zu vollziehen? Keiner der Muslime hat jemals gesagt, dass dies erlaubt sei. Denn aus der Religion ist aus Notwendigkeit (Bid-Daroorah) bekannt, dass der Schutz der Gemeinschaft, die Beilegung von Streitigkeiten, der Schutz der Rechte und die Verpflichtung der Einzelnen, sich an die Gesetze zu halten, nicht in die Verantwortung des Einzelnen fallen, sondern in die Aufgabe derjenigen Person, die im Namen der Muslime damit betraut wurde, diese Angelegenheiten zu übernehmen, d. h. es ist die Verantwortung des Nizhaam (Regimes) und derjenigen, die für die Umsetzung des Nizhaam (Systems) zuständig sind. Denn diese Angelegenheiten sind der Umma als Ganzes auferlegt, weshalb die Muslime einen Khalifah in ihrem Namen einsetzen, der an ihrer Stelle die Umsetzung dessen übernimmt, was ihnen als Gemeinschaft auferlegt wurde. Er (der Khalifah/Stellvertreter) ist daher verantwortlich für die Umsetzung der Rede Allahs (swt):
It is known that the human being is not an angel or a robot but rather he is a social being who is tested by good and bad. He has the potential to be seduced, for his feet to buckle, for Shaytaan to overcome him so that he commits a violation, a sin or falls short in his fulfilment of an obligation, or aggresses against another. So who then will discipline him or prevent him and make him refrain? So for instance, is it the right of the father to implement the Hudood upon his fornicating or thieving son? None of the Muslims have ever said that this is permitted. This is because it is known from the Deen Bid-Daroorah (By necessity) that the safeguarding of the collective group, dispersing of the disputes, the safeguarding of rights and binding the individuals to abide by the laws, do not fall under the responsibility of the individual but rather they are the task of the person whom has been delegated on behalf of the Muslims to assume the undertaking of these affairs i.e. it is the responsibility of the Nizhaam (regime) and those responsible for implementing the Nizhaam (system). This is because these matters are obligatory upon the Ummah as a whole and as such the Muslims appoint a Khalifah on their behalf, to assume on their behalf the implementation of that which has been obliged upon them, in their description as a collective group. So he (the Khalifah/deputy) is responsible over the implementation of the speech of Allah (swt):
Die unzüchtige Frau und der unzüchtige Mann – geißelt jeden von ihnen mit hundert Peitschenhieben (An-Nur 2).
The female fornicator and the male fornicator lash each one of them with one hundred lashes (An-Noor 2).
„Dies, obwohl die Angesprochenen die Gemeinschaft der Muslime sind, ähnlich wie Seine Rede (swt): „Und dem Dieb und der Diebin schneidet die Hände ab“ (Al-Maa’idah 38). Und kein Einzelner hat das Recht, die Strafe zu vollstrecken oder die Hadd-Strafe an einem Übertreter anzuwenden, es sei denn, er wurde im Namen der Muslime insgesamt dazu bevollmächtigt oder von einer Person, die der Khalifah in seiner Eigenschaft als Stellvertreter der Muslime damit betraut hat, diese Aufgabe zu übernehmen. Daher obliegt es dem Khalifah, diesen Bereich der allgemeinen gesellschaftlichen Beziehungen zu schützen, und das, was diese Gemeinschaft tut, wie Allah (swt) gesagt hat: „Und im Qisaas liegt Leben für euch, o ihr Verständigen, damit ihr Taqwa erlangt“ (Al-Baqarah 179).“
"This is despite those being addressed are the collective of the Muslims, similar to His speech (swt): 'And the male thief and female thief cut off their hands' (Al-Maa’idah 38). And no individual has the right to enforce the punishment or to apply the Hadd punishment upon any violator unless he has been deputized on behalf of the Muslims as a whole or by a person the Khalifah in his role as the deputy of the Muslims has entrusted to undertake it. Therefore, it is the responsibility of the Khalifah to safeguard this section of the general public relationships and what this collective does as Allah (swt) has stated: 'And you have in Al-Qisaas life, O those of understanding, so that you may attain Taqwa' (Al-Baqarah 179)."
2) Sich um die Angelegenheiten der Gemeinschaft als Gesamtheit kümmern, in ihrer Beschreibung als Gesamtgruppe:
2) Taking Care Of The Affairs Of The Collective Group In Their Description As A Collective Group:
Es ist allgemein bekannt, dass die Gemeinschaft (d. h. die Gesellschaft) Angelegenheiten und Einrichtungen bzw. Versorgungsleistungen benötigt, die unter ihnen geschaffen und gepflegt werden müssen. Diese hat Allah (swt) den Muslimen in ihrer Beschaffenheit als Gemeinschaft zur Pflicht gemacht, und Er (swt) hat sie zur Verantwortung des Sachwalters der Gemeinschaft gemacht und nicht zu den Pflichten des Einzelnen oder der Verantwortung einer Gruppe von Einzelpersonen. Dazu gehört es, die öffentlichen Einrichtungen wie Straßen, Marktplätze, Schulen und Krankenhäuser bereitzustellen, außerdem die Interessen zu wahren, etwa die Sicherung der Kommunikationsmittel wie Telegrafen und Post, die Erschließung der natürlichen Ressourcen und deren Verteilung, was die Förderung von Naturschätzen, Mineralien und Erdöl sowie anderen Materialien einschließt. Ebenso gehört dazu die Fürsorge für den Reichtum und das öffentliche Eigentum sowie weitere Angelegenheiten, die die Einrichtungen, Versorgungsleistungen und Interessen der Menschen betreffen. Ist es nun dem Einzelnen erlaubt, sich dieser Angelegenheiten anzunehmen, oder ist es ihm sogar geboten, ohne dass er eine zentrale Verantwortung dafür trägt? Sind diese Aufgaben im Auftrag der Muslime übertragen worden, oder wurden sie vom Stellvertreter der Muslime (d. h. dem Kalifen) delegiert, um die Fürsorge für diese Angelegenheiten zu übernehmen? Und wenn wir die Bestandteile des Einzelnen darlegen: Gehört dann das Wissen über diese Angelegenheiten und deren Durchführung zu diesen Bestandteilen, und stellen sie einen Teil von ihnen dar? Führt die Rechtschaffenheit des Einzelnen und seine Aufrichtigkeit dazu, dass diese Beziehungen geordnet werden und dass diese Einrichtungen und Interessen gesichert werden? Oder ist es unerlässlich, dass eine Körperschaft oder ein Organ besteht, das von demjenigen, den die Muslime bevollmächtigt und eingesetzt haben, beauftragt und betraut wurde, die Verantwortung für die Besorgung dieser Angelegenheiten zu übernehmen und die Einrichtungen der Muslime zu sichern?
It is well known that the collective group (i.e. the society) requires affairs and facilities or utilities that must be established amongst them and taken care of. These have been made obligatory by Allah (swt) upon the Muslims in their description as a collective grouping and He (swt) has made it the responsibility of the caretaker of the collective and not from the responsibilities of the individual or the responsibility of a group of individuals. This is like bringing the public utilities like roads, town squares, schools and hospitals in addition to taking care of the interests like securing the means of communication like telegraphs and mail and the development of the natural resources and distributing them, which includes extracting the natural resources, minerals and oil amongst other materials. This also includes taking care of the wealth and public properties amongst other matters that relate to the facilities, utilities and interests of the people. So is it permissible for the individual or obligatory upon him to engage in the undertaking of these matters without holding any central responsibility over them. Have they been delegated on behalf of the Muslims or been delegated by the deputy of the Muslims (i.e. Khalifah) to undertake the caretaking of these matters? And when we present the components of the individual, then does knowledge over these matters and their undertaking fall within these components and do they represent a part of them? Does the correctness of the individual and his uprightness lead to the regulation of these relationships and does it lead to the securing of these utilities and interests? Or is it essential for there to exist a body or organ that has been delegated and entrusted by the one whom the Muslims have delegated and deputised in order to assume the responsibility of taking care of these affairs and to secure the Muslim utilities.
3) Schutz der Sicherheit der Muslime im Innern und nach außen:
3) Protecting the security of the Muslims internally and externally:
Liegt es in der Verantwortung des Einzelnen, die innere Sicherheit zu gewährleisten, sodass er selbst die Rolle der Polizei und der Justiz übernimmt und den Verbrechern und denen nachjagt, die außerhalb des Gesetzes handeln? Oder gibt es eine bestimmte Stelle oder Institution, die diese Aufgabe übernimmt? Denn es ist bekannt, dass es in jeder Gesellschaft, gleich welchen Entwicklungsstandes und welcher Höhe sie erreicht, Menschen gibt, die gegen das verstoßen, worauf sich die Menschen in Bezug auf Sitten geeinigt haben, die Gesetze hervorgebracht haben, welche ihr Leben regeln. Und angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass diese Wirklichkeit besteht, ist es notwendig, dass eine bestimmte Körperschaft oder Institution vorhanden ist, die den Menschen Sicherheit und Ruhe in ihren Herzen verbreitet, indem sie ihre Sicherheit und ihren Schutz, ihre Güter, ihren Besitz, ihre Würde und ihre Rechte gewährleistet. Das betrifft die innere Sicherheit. Die äußere Sicherheit hingegen wird als „Himaayat Ath-Thugoor“ bezeichnet (der Schutz der Grenzgebiete, von denen aus der Feind angreifen kann). Denn jedes politische Gebilde, das ein Gebiet mit bekannten Grenzen einnimmt, ist von anderen Gebilden umgeben, und als natürliche Folge davon kommt es im Leben der Menschen und Gesellschaften zu Streitigkeiten und Rivalitäten, die zu Kriegen und Unruhen führen können. Wie man sagt: „Wenn du kein Wolf bist, wirst du von Wölfen gefressen.“ Jede Gesellschaft, die nicht in der Lage ist, ihre Grenzen und strategischen Punkte auf die eine oder andere Weise zu schützen, wird von einem anderen Staat angegriffen, unter ihren Nachbarn aufgeteilt oder gezwungen, sich der Herrschaft eines von ihnen zu unterwerfen, und dem entgeht man nicht. Dies ist heute eine spürbare und erlebte Wirklichkeit, wie sie es im Laufe der Geschichte immer war, denn so ist die Natur der Menschen und der Gesellschaften. Gehört es daher zur Beschaffenheit und Veranlagung des Einzelnen, ein Heer zu sein und eine Streitmacht darzustellen, die in der Lage ist, die Grenzen des politischen Gebildes zu schützen, dem er angehört? Wenn dem so ist, dann wurde dies nicht im Rahmen der Untersuchung der Bestandteile des Einzelnen und der Faktoren, die seine Rechtschaffenheit und Gesundheit bewirken, gefunden. Daher ist derjenige, der für die Wahrung der inneren Sicherheit und den Schutz der Grenzen nach außen verantwortlich ist, derjenige, den die Muslime an ihrer Stelle bevollmächtigt und beauftragt haben, das zu übernehmen, was sie ihm anvertraut haben, und zwar in ihrer Beschreibung als kollektive Gemeinschaft. Somit obliegt ihm die Verantwortung, die Polizei- und Sicherheitsinstitution bzw. das Organ vorzubereiten und einsatzbereit zu machen, das die innere Sicherheit wahrt; ebenso trägt er die Verantwortung für die Vorbereitung und Einsatzbereitschaft der Armee sowie für den Umgang mit dem Feind. Dabei sind es die kollektive Gemeinschaft der Muslime, die hiermit angesprochen wurden, in ihrer Beschreibung als kollektive Gemeinschaft, als Allah (swt) sie mit folgenden Worten anredete:
4) Die Verbreitung der Da'wah:
4) The carrying of the Da’wah:
Bezüglich jeder ideologischen Gesellschaft und tatsächlich jedes Einzelnen, der eine Idee oder eine Ideologie trägt, an die er glaubt, gilt: Diese Idee kann nicht im Inneren dessen gefangen bleiben, der sie vertritt. Denn die Ideologie birgt in ihren Falten und tatsächlich in ihren Grundlagen die Verpflichtung, sie zu verbreiten, sowie die Erläuterung der Art und Weise, wie sie den Menschen vermittelt wird, zusätzlich zur Art und Weise, wie sie in der Wirklichkeit ihres Lebens verwirklicht wird. Dies sind nämlich die Bestandteile jeder Ideologie, wie wir bereits zuvor erwähnt und erklärt haben, als wir feststellten, dass die Ideologie eine intellektuelle Aqeedah ist, aus der ein System hervorgeht. Und wir haben auch festgestellt, dass sie eine Fikrah (Gedanke) über das Leben und eine Tareeqah (Methode) der Umsetzung ist.
In regards to every ideological society and indeed every individual who carries an idea or an ideology that he believes in, this idea will not be able to remain imprisoned within the one who holds it. This is because the ideology carries within its folds and indeed its bases the obligation to spread it and the explanation of the manner of carrying it to the people, in addition to the manner of establishing it in the reality of their lives. This is because these are the components of any ideology as we have previously mentioned and explained where we stated that the ideology is an intellectual Aqeedah from which a system emanates. And we have also stated that it is a Fikrah (thought) about living and a Tareeqah (method) of implementation.
Die Fikrah (Gedanke) besteht aus:
The Fikrah(thought) comprises of:
a) Die Aqida (Glaubenslehre) der Ideologie (Mabda’).
a) The Aqeedah (belief) of the ideology (Mabda’).
b) Die Heilmittel oder Lösungen, die aus der Aqeedah der Ideologie hervorgehen und die Probleme des Lebens behandeln.
b) The treatments or solutions that emanate from the ideology’s Aqeedah that treat the problems of life.
c) Die Verbreitung des Da'wah, um die Ideologie anzunehmen und an sie zu glauben.
c) The carrying of the Da’wah to embrace the ideology and believe in it.
Was die Tariqah (Methode) für ihre Umsetzung und ihre Bewahrung betrifft, so haben wir dargelegt, dass diese Folgendes umfasst:
As for the Tareeqah (method) for its implementation and its preservation then we have stated that this comprises of:
a) Die Bewahrung bzw. der Schutz der Aqeedah der Ideologie.