4.3 Das Hadith des Jabir bin Abdullah: „Jeder Stamm ist für (die Zahlung) seines Blutgeldes verantwortlich“
4.3 The Hadith of Jabir bin Abdullah: “Every clan is responsible for (the payment of) its blood money”
- Imam Muslim überlieferte folgendes in seinem Sahih (2/1146/1507):
- Imam Muslim related the following in his Sahih (2/1146/1507):

„Muhammad bin Rafi’ überlieferte von ‘Abdur Razzaq, von Ibn Juraij, von Abu Az-Zubair, dass er Jabir bin ‘Abdullah sagen hörte: „Der Prophet ﷺ schrieb, dass jede Sippe für die Zahlung ihres Blutgeldes verantwortlich ist. Dann schrieb er: ‚Es ist einem Muslim nicht erlaubt, den Mawla eines Muslims ohne dessen Erlaubnis zu seinem Verbündeten zu nehmen.‘“ Weiter berichtete er, dass er denjenigen, der dies tat, in seiner Sahifah (Schrift) verflucht habe.“