4 Privatleben
4 Private Life
Die Natur des Menschen ist so beschaffen, dass er ein öffentliches und ein privates Leben führt. Im öffentlichen Leben lebt er mit den Mitgliedern der Gesellschaft in seinem Stamm, Dorf oder seiner Stadt. In seinem privaten Leben lebt er zu Hause und unter seinen Familienangehörigen. Für sein Privatleben hat der Islam besondere Regeln eingeführt, um die Probleme zu behandeln, denen der Mensch begegnet, sei er männlich oder weiblich. Eine der wichtigsten Regeln, die der Islam gebracht hat, besteht darin, dass das Privatleben ausschließlich der Kontrolle dieses Menschen unterliegt. Er verbot jedem, ohne seine Erlaubnis das Haus zu betreten. Allah (SWT) sagt:
The nature of the human is that He lives a public and a private life. In public life He lives with members of society in his tribe, village or city. In his private life He lives at home and among his family members. For his private life, Islam introduced specific rules to treat the problems that the human encounters, male or female. One of the main rules that Islam brought is that the private life is exclusively under the control of that human. It forbade anyone to enter his house without his permission. Allah (swt) says:
„O ihr, die ihr glaubt, betretet keine Häuser außer euren eigenen, bis ihr Vertrautheit hergestellt und deren Bewohnern den Friedensgruß entboten habt. Das ist besser für euch, auf dass ihr euch erinnert.“ [] In diesem Vers hat Allah (swt) den Menschen geboten, Häuser nicht zu betreten, ohne dazu erlaubt worden zu sein. Das Nicht-Einholen der Erlaubnis betrachtete Er (swt) als Entfremdung, das Einholen der Erlaubnis als Herstellung von Vertrautheit. Er (swt) sagte: