18 Zakat auf Kamele als Vieh
18 Zakat of Livestock Camels
Das erste Nisab für Kamele beträgt fünf, aufgrund des Hadiths von Abu Said al-Khudri vom Propheten ﷺ: „Auf weniger als fünf Kamele gibt es keine Sadaqah.“ Die Kamele müssen zwischen 5 und 9 Kamelen liegen, denn wer weniger als fünf Kamele besitzt, ist nicht zakatpflichtig. Wer fünf weidende Kamele besitzt, die die meiste Zeit des Jahres auf der Weide grasen, ist verpflichtet, ein weibliches Schaf zu geben. Das Nisab der Kamele und die darauf zu entrichtende Pflicht sind wie folgt:
The first Nisab for camels is five, due to the Hadith of Abu Said al- Khudri from the Prophet (saw) : “There is no Sadaqah on anything less than five camels.” The camels must be from 5-9 camels as there is no Zakat on whoever owns less than five camels.Whoever owns five grazing camels, which graze for most of the year, then a female sheep is obliged upon him. The Nisab of camels, and what is obliged upon them, is as follows:
1. Für fünf Kamele eine Ziege.
1. For five camels, one sheep.
2. Für zehn Kamele zwei Schafe.
2. For ten camels, two sheep.
3. Für fünfzehn Kamele drei Schafe.
3. For fifteen camels, three sheep.
4. Für zwanzig Kamele vier Schafe.
4. For twenty camels, four sheep.
Die Zakat ist nur fällig, wenn der Nisab die oben genannten Stufen erreicht. Jeder Betrag zwischen zwei der oben genannten Nisab-Stufen wird nicht gezählt. So entrichten zum Beispiel zwölf Kamele dieselbe Zakat wie zehn, und sieben Kamele dieselbe wie fünf. Auf mehr als zwanzig Kamele wird nichts auferlegt, bis die Anzahl fünfundzwanzig erreicht. Sobald dies geschieht, wird die Zakat nicht mehr in Schafen, sondern in Kamelen entrichtet. Al-Laith bin S’ad sagte: „Dies ist das Buch der Sadaqa: Für zwanzig Kamele und weniger ein Schaf auf jeweils fünf Kamele.“ Al-Laith sagte: „Naf’i hat mir überliefert, dass dies die Abschrift des Buches von ‘Umar ibn Al-Khattab ist.“ Malik bin Anas sagte: „Ich las das Buch von ‘Umar ibn Al-Khattab über die Sadaqah, und darin stand: ‚Im Namen Allahs (swt), des Allerbarmers, des Barmherzigen. Dies ist das Buch der Sadaqah. Bis zu vierundzwanzig Kamelen ein Schaf auf jeweils fünf Kamele.‘“ Wenn sie fünfundzwanzig Kamele erreichen, dann lautet der Nisab und die Pflicht, die auf ihnen liegt, wie folgt:
Zakat is only due when the Nisab reaches the levels mentioned above. Any amount between any two Nisabs mentioned above is not counted. Thus, for example, twelve camels incur the same Zakat as ten, and seven camels the same as five. There is nothing imposed upon more than twenty camels until the number reaches twenty-five. When this happens, Zakat is no longer taken in sheep but in camels. Al-Laith bin S’ad said: “This is the book of Sadaqa: Upon twenty camels and what is below that, a sheep upon every five camels.” Al-Laith said: “Naf ’i narrated to me that this is the transcription of ‘Umar ibn Al-Khattab’s book.” Malik bin Anas said: “I read the book of ‘Umar ibn Al-Khattab on Sadaqah and it said within it: ‘In the name of Allah (swt), Ar-Rahmaan, Ar-Raheem. This is the book of Sadaqah. Up to twenty four camels, a sheep in every five camels.’” When they reach twenty-five camels, then the Nisab and what is obliged upon them is:
1. Für fünfundzwanzig Kamele ist ein junges weibliches Kamel (Makhadh) fällig, das ein Jahr alt geworden ist und ins zweite Jahr eingetreten ist. Al-Makhadh ist das trächtige. Mit anderen Worten: ein weibliches Kamel, das in die Zeit der Trächtigkeit eingetreten ist. Wenn der Besitzer der Kamele kein junges Kamel (Makadh) hat, dann wird ein männliches, milchgebendes Kamel (Labun) genommen, das zwei Jahre alt geworden ist und ins dritte Jahr eingetreten ist.
1. For twenty-five camels, a baby (Makhadh) of female camels which has reached one year and entered into the second. Al-Makhadh is the pregnant one. In other words a female camel that has entered the time of being pregnant. If the owner of the camels does not have a baby (Makadh), then a male milk-bearing camel (Labun), which has reached two years and has entered into the third, is taken.
2. Für sechsunddreißig Kamele ist eine weibliche, milchgebende Kamelstute (Labunah) fällig, die zwei Jahre alt geworden ist und in das dritte Jahr eingetreten ist. Sie wird so genannt, weil ihre Mutter kurz davor steht zu gebären, sodass sie milchgebend wird.
2. For thirty-six camels, a female milk-bearing camel (Labunah) which has reached two years and has entered into the third. It is given this name because her mother is about to give birth such that it becomes milk bearing.
3. Für sechsundvierzig Kamele eine weibliche Hiqqah, die auf dem Weg zu einem männlichen Tier ist (Taruqat al-Fahl), das drei Jahre erreicht hat und in das vierte eingetreten ist. Die Bedeutung von (Taruqat al-Fahl) ist, dass es geeignet ist, von einem Männchen bestiegen zu werden.
3. For forty-six camels, a female (Hiqqah) on its way to a male animal (Taruqat al-Fahl) which has reached three years and has entered into the fourth. The meaning of (Taruqat al-Fahl) is that it is fit to be approached by a male.
4. Für einundsechzig Kamele ist ein Jaza'a fällig, das das Alter von vier Jahren erreicht hat. Es wird so genannt, weil ihm die Vorderzähne ausgefallen sind.
4. For sixty-one camels, a Jaza’a which has reached four years. It is given this name because its front teeth have fallen.
5. Für sechsundsiebzig Kamele zwei Kamelstuten, die Milch geben.
5. For seventy-six camels, two female milk-bearing camels.
6. Für einundneunzig Kamele sind zwei weibliche Tiere (Hiqqah) fällig, die bereits von einem männlichen Tier gedeckt werden können.
6. For ninety-one camels, two females (Hiqqah) which are on the way to be ing approached by a male.
Zwischen zwei der zuvor genannten Zahlen gibt es keine Zakat. Steigt die Anzahl der Kamele über einundneunzig, so ist darauf keine zusätzliche Zakat fällig, bis sie einhundertundeinundzwanzig Kamele erreichen. Erreichen sie diese Zahl, so ändert sich die Zählung dahingehend, dass für je vierzig eine weibliche, milchgebende Kamelstute und für je fünfzig eine Hiqqah entnommen wird.
There is no Zakat between any two previously mentioned numbers. If the number of camels increases over ninety-one, there is no extra Zakat upon them until they reach one hundred and twenty one camels. If they reach this number then the counting changes such that a female milk-bearing camel is taken for every forty and a Hiqqah for every fifty.
Das Nisab und die Pflicht darauf verhalten sich wie folgt:
The Nisab and what is obliged becomes as follows:

Auf einen Zuwachs zwischen zwei Zahlen fällt keine Zakat an. Der Beleg für all dies ist das, was Anas überliefert hat: Abu Bakr schrieb ihm in diesem Buch, als er ihn nach Bahrain entsandte: „Im Namen Allahs (swt), des Allerbarmers, des Barmherzigen. Dies ist die Pflicht der Sadaqah, die der Gesandte Allahs ﷺ den Muslimen auferlegt hat und mit der Allah (swt) Seinen Gesandten ﷺ beauftragt hat. Wer sie von den Muslimen auf die richtige Weise verlangt, dem soll sie gegeben werden; wer aber mehr verlangt, dem soll nicht gegeben werden. Bis zu vierundzwanzig Kamelen wird ein Schaf als Abgabe genommen, und auf je fünf Kamele ein Schaf. Wenn sie fünfundzwanzig bis fünfunddreißig erreichen, wird eine weibliche Bint Makhadh genommen. Wenn sie sechsunddreißig bis fünfundvierzig erreichen, wird eine weibliche milchgebende Kamelin (Bint Labun) genommen. Wenn sie sechsundvierzig bis sechzig erreichen, wird eine Hiqqah genommen, die bereits zum Männchen tauglich ist. Wenn sie einundsechzig bis fünfundsiebzig erreichen, wird eine Jaza'a genommen. Wenn sie sechsundsiebzig bis neunzig erreichen, werden zwei milchgebende Kamelinnen genommen. Wenn sie einundneunzig bis einhundertzwanzig erreichen, werden zwei Hiqqah genommen, die bereits zum Männchen tauglich sind. Übersteigen sie einhundertzwanzig, wird für je vierzig eine milchgebende Kamelin und für je fünfzig eine Hiqqah genommen. Wer nicht mehr als vier Kamele besitzt, auf dem lastet keine Zakat, es sei denn, der Besitzer selbst wünscht es. Ab fünf Kamelen aber ist ein Schaf fällig.“
There is no Zakat on an increase between two numbers. The evidence for all this is what was narrated by Anas, that Abu Bakr wrote to him in this book when he sent him to Bahrain: “In the name of Allah (swt), Ar-Rahmaan, Ar- Raheem. This is the obligation of Sadaqah which the Messenger of Allah (saw) obliged upon the Muslims and which Allah (swt) commanded His Messenger (saw) with.Whoever requests it from the Muslims in the correct manner, then he should be given; but whoever asks for more should not be given. Up to twenty-four camels, it is taken as sheep, with a sheep taken in every five.When they reach twenty-five up to thirty-five, a female Bint Makhadh is taken. When they reach thirty-six to forty five, a female milk-bearing camel (Bint Labun) is taken. When they reach forty-six up to sixty, a Hiqqah on its way to a male is taken. When they reach sixty-one up to seventy-five, a Jaza’a is taken. When they reach seventy-six up to ninety, female milk-bearing camels are taken. When they reach ninety-one up to one hundred and twenty, two hiqqah on the way to a male are taken.When they increase beyond one hundred and twenty, a female milk-bearing camel in every forty and a hiqqah in every fifty is taken. Whoever does not own more than four camels then there is no Zakat upon him unless if the owner himself wishes. But a sheep is due when they reach five camels.”.
Wenn es unter den Kamelen kein Kamel des vorgeschriebenen Alters gibt und ein Kamel eines niedrigeren Alters genommen wird, dann muss der Besitzer der Kamele zusätzlich zwei Schafe oder zwanzig Dirham geben. Wird ein Kamel eines höheren Alters genommen, dann muss dem Besitzer der Kamele zwei Schafe oder zwanzig Dirham gegeben werden. Zwanzig Dirham entsprechen 59,5 Gramm Silber. Ein Beispiel dafür ist folgendes: Wenn die Kamele sechsundvierzig sind, dann ist ein Hiqqah fällig. Hat der Besitzer der Kamele keinen Hiqqah, aber eine weibliche, milchgebende Kamelstute, dann muss er zusätzlich zu der milchgebenden Kamelstute zwei Schafe oder zwanzig Dirham geben. Hat er keine weiblichen, milchgebenden Kamele, aber einen Jadh'a, dann muss ihm entweder zwei Schafe oder zwanzig Dirham gegeben werden. All dies beruht auf dem, was Anas überliefert hat: „Dass Abu Bakr ihm die Pflicht der Sadaqah schrieb, die Allah (swt) Seinem Gesandten (saw) geboten hat. Wer als Sadaqah für die Kamele einen Jaza'a geben muss, aber keinen Jaza'a hat, sondern einen Hiqqah, dann wird der Hiqqah von ihm angenommen, und er muss zusammen damit zwei Schafe geben, falls ihm das leicht fällt, oder zwanzig Dirham. Und wer als Sadaqah für die Kamele einen Hiqqah geben muss, aber keinen Hiqqah hat, sondern einen Jaza'a, dann wird der Jaza'a von ihm angenommen, und der Zakat-Einnehmer soll ihm zwanzig Dirham oder zwei Schafe geben."
Rinder (Kühe)
Cattle (Cows)
Die Zakat auf Vieh ist durch die Sunnah und den Konsens der Gefährten (Ijma' as-Sahabah) verpflichtend. Was die Sunnah betrifft, so beruht dies auf dem Bericht von Abu Dharr, dass der Prophet ﷺ sagte: „Kein Besitzer von Kamelen, Rindern oder Schafen wird seinen gebührenden Anteil nicht entrichten, ohne dass sie am Tag des Gerichts größer und fetter als zuvor kommen werden, um ihn mit ihren Hörnern zu stoßen und mit ihren Hufen zu zertrampeln." (Übereinstimmend überliefert.) Was den Konsens der Gefährten betrifft, so haben sie sich wahrlich über die Verpflichtung der Zakat auf Vieh geeinigt.
The Zakat of cattle is obliged by the Sunnah and Ijma’a as-Sahabah. As for the Sunnah, this is due to what was narrated by Abu Dharr that the Prophet (saw) said: “No owner of camels, cattle or sheep will fail to give their due right except then will come bigger and fatter than they were on the Day of Judgement to butt him with their horns and trample him with their hoofs” (agreed upon). As for Ijma’a as-Sahabah, verily they agreed upon the obligation of Zakat upon cattle.
Die Zakat ist auf Weidevieh fällig, das den größten Teil des Jahres auf der Weide grasen; das sind die, die zur Nachzucht und zur Vermehrung gehalten und aufgezogen werden. Für Arbeitsvieh gibt es keine Zakat darauf. Von Ali, der sagte: „Auf Arbeitsvieh gibt es keine Sadaqah.“ Amr b. Dinar berichtete, dass ihn die Nachricht erreichte, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Auf die Muthira-Bullen, die zum Pflügen des Bodens eingesetzt werden, gibt es keine Sadaqah.“ Jabir b. Abdullah sagte: „Auf das Muthira gibt es keine Sadaqah.“ Das Muthira ist die Kuh, die den Boden pflügt.
Zakat is obliged on grazing cattle that graze most of the year; these are the ones taken and reared for progeny and increase. As for working cattle, there is no Zakat upon them. From Ali who said: “There is no Sadaqah upon working cattle.” Amru b. Dinar said that it reached him that the Messenger of Allah (saw) said: “There is no Sadaqah on Muthira bulls which are used for ploughing the soil.” Jabir b. Abdullah said: “There is no Sadaqah upon the Muthira.” The Muthira is the cow that ploughs the soil.
Das erste Nisab des Viehs, für das die Zakat verpflichtend ist, beträgt dreißig.
The first Nisab of cattle upon which Zakat is obliged is thirty.
Das Nisab und was darauf fällig ist, ist wie folgt: -.
The Nisab and what is due upon them is as follows: -.
1. Ein Tabi'a, männlich oder weiblich, bei dreißig Rindern. Der Tabi'a ist das männliche Rind im Alter von einem Jahr, das in das zweite eingetreten ist. Es wird so genannt, weil es fähig geworden ist, seiner Mutter zu folgen.
Lamm, Schaf (al-Ghanam) und Ziegen
Lamb, Sheep (al-Ghanam) and Goats
Die Zakat auf Schafe und Ziegen ist durch die Sunnah und den Konsens der Gefährten (Ijma' as-Sahabah) vorgeschrieben. Was die Sunnah betrifft, so beruht dies auf dem, was Abu Dharr überliefert hat, dass der Prophet ﷺ sagte: „Kein Besitzer von Kamelen, Rindern oder Schafen/Ziegen wird seine Pflicht nicht erfüllen, ohne dass sie am Tag des Gerichts größer und fetter kommen, als sie waren, um ihn mit ihren Hörnern zu stoßen und mit ihren Hufen zu zertrampeln“ (übereinstimmend überliefert).
The Zakat of sheep and goats is obliged by Sunnah and Ijma’a as-Sahabah. As for the Sunnah, this is due to what Abu Dharr narrated from the Prophet (saw) saying: “ No owner of camels, cattle or sheep/goats will fail to give their due right except they will come bigger and fatter than they were, on the Day of Judgement to butt him with their horns and trample him with their hoofs” (agreed upon).
Was den Ijma'a as-Sahabah betrifft: Die Gefährten (Gott möge mit ihnen zufrieden sein) waren sich einig, ohne dass jemand widersprach, dass Zakat auf Schafe und Ziegen zu entrichten ist. Zakat ist auf weidende Schafe und Ziegen fällig, die die meiste Zeit des Jahres auf der Weide gehalten werden, sobald ein volles Jahr verstrichen ist, nachdem sie das Nisab erreicht haben. Abu Bakr überlieferte in einem langen Hadith vom Propheten ﷺ, dass er sagte: „…und eine weibliche Schafe (Shat) bei weidenden Schafen und Ziegen, wenn es vierzig sind…“, und ebenso aufgrund seiner Aussage: „Auf Besitz ist keine Zakat fällig, bis ein Jahr darüber vergangen ist.“
As for Ijma’a as-Sahabah, verily they had a collective consensus without anyone differing upon the obligation of Zakat upon sheep and goats. Zakat is obliged upon grazing sheep and goats that graze most of the year, once a full year passes after they have attained the Nisab. Abu Bakr narrated from the Prophet (saw) in a long Hadith that he said: “…and a female sheep (Shat) in grazing sheep and goats if they are forty…” and also due to his saying: “There is no Zakat on property until a year has passed over it.”.
Das Mindestnisab für Schafe und Ziegen beträgt vierzig Schafe. Sind es weniger als vierzig, auch nur um ein Schaf, so ist darauf keine Zakat fällig. Das Nisab der Schafe und Ziegen und das, was darauf an Pflicht liegt, ist wie folgt: -
The minimum Nisab for sheep and goats is forty sheep. If they are less than forty, even by one sheep, there is no Zakat upon them. The Nisab of sheep and goats, and what is obliged upon them, is as follows: -.
1. Ein weibliches Schaf (Schat) bei einer Herde von vierzig.
1. One female sheep (Shat) in a herd of forty .
Was beim Zakat auf Schafe und Ziegen gezählt und entnommen wird und was nicht entnommen wird
What is Counted and Taken, and What is not Taken in the Zakat of Sheep and Goats
Alles, was ein Muslim an Schafen und Ziegen besitzt, jung und alt, einschließlich as-Sikhal, die Jungen der Ziegen sind, und al-Buhum, die Jungen der Schafe sind, wird gezählt, unter der Bedingung, dass sie vor Ablauf des Jahres geboren wurden.
All that a Muslim owns of sheep and goats, young and old, including as- Sikhal which are the children of goats and al-Buhum which are the children of sheep, are counted on the condition that they were born before the passing of the year.
Das Jaza’a (vierjähriges) des Lammes wird bei der Zakat von Schafen genommen, die sechs Monate alt sind, ebenso das Thaniyy der Ziegen, das ein Jahr alt ist. Zwischen Männchen und Weibchen wird kein Unterschied gemacht. Das männliche Tier wird genommen wie das weibliche. Es wird der Durchschnitt genommen, nicht das Beste oder das Schlechteste.
The Jaza’a (four-year old) of the lamb is taken in the Zakat of sheep which is six months old, as well as the Thaniyy of the goats which is one year old. There is no difference between the males and females. The male is taken as is the female. The average is taken, not the best or the worst.
Die Jungen der Ziegen werden nicht genommen, ebenso wenig die jungen Schafe, da sie für die Zakat nicht geeignet sind. Ebenso wird ein Schaf, das gerade geworfen hat, oder eines, das kurz davor steht zu werfen, nicht genommen; auch nicht ein Schaf, das zur Milch- oder Fleischgewinnung gehalten wird, noch ein männliches Schaf oder ein Ziegenbock, es sei denn, ihr Besitzer gibt sie freiwillig und bietet sie zur Zakat an. In diesem Fall werden sie angenommen, und ihm steht eine zusätzliche Belohnung zu, da es mehr ist, als er verpflichtet wäre. Der Beleg für all dies ist das, was Beshr b. Asim von seinem Vater überliefert, dass ʿUmar ibn al-Khattab Abu Sufyan b. Abdullah über Taif und seine Bezirke einsetzte. Da ging er als Einnehmer der Zakat und rechnete ihnen den Ghazi (junge Ziege) zu, nahm sie aber nicht von ihnen. Sie sagten zu ihm: „Wenn du uns den Ghazi zurechnest, dann solltest du ihn auch nehmen.“ Doch er hielt sich zurück, bis er ʿUmar traf, und sagte: „Ich weiß, dass sie behaupten, wir würden sie unterdrücken. Wir haben ihnen den Ghazi zugerechnet, ihn aber nicht genommen.“ Da sagte ʿUmar zu ihm: „Rechne ihnen den Ghazi zu, das männliche Tier, und auch die Sakhlat, das weibliche Tier, das der Hirte auf seiner Hand trägt. Sag ihnen: ‚Ich werde nicht den Rubiyy nehmen, das ist das Tier, das geworfen hat, das, das in den Wehen liegt, das, das für die Milch gehalten wird, noch das Schaf zum Essen. Auch nicht das, das zur Schlachtung gemästet wird, oder den männlichen Schafbock oder Ziegenbock. Stattdessen nehme ich den ʿInaq, das, das das Alter der Ziegen noch nicht erreicht hat, die Jaza’a (vierjährig) und die Thaniyya, denn das ist der Durchschnitt zwischen dem Besitz, d. h. den Sikhal und dem Besten davon.‘“ Ebenso die Aussage des Propheten ﷺ: „Gewiss, unser Recht besteht nur in der Jaza’a und der Thaniyya.“
Die Regel über Teilhaber an Schafen (al-Ghanam)
The Rule on Partners in Sheep (al-Ghanam)
Die Teilhabe oder Vermischung bei weidenden Schafen macht das Eigentum der Teilhaber oder der beiden Gesellschafter in Bezug auf die Zakat dem Eigentum eines einzigen Mannes gleich. Dies gilt, ob das Vieh gemeinsam zwischen ihnen in der Weise geteilt ist, dass jeder einen nicht näher bestimmten gemeinsamen Anteil hat, etwa wenn sie einen Teil erben, sie gemeinsam kaufen oder es Geschenke sind, die beiden zusammen gegeben wurden, und sie es in diesem Zustand ohne Trennung oder Aufteilung behalten. Dies kann ebenso gelten, wenn sie ihnen zusammen gegeben wurden oder es getrennte Anteile waren, die sie später vermischt haben, d. h. das Eigentum jedes Einzelnen ist zwar gesondert, sie haben es aber vermischt und sind so gemeinsam Teilhaber geworden; ob sie zu gleichen Anteilen beteiligt sind oder nicht, und zwar hinsichtlich der Hütung, der Weide, des Zuchtbocks (al-Fahl) oder der Tränkstelle. Die Schafe einer Teilhabe oder Vermischung werden, unabhängig von der Anzahl der Teilhaber oder Gesellschafter oder ihren Anteilen, bei der Entnahme der Zakat wie die Schafe und Ziegen eines einzigen Mannes gezählt. Sie werden als eine Einheit gezählt und bleiben in ihrem Zustand, ohne getrennt oder zusammengelegt zu werden. Erreichen sie vierzig, so nimmt der Einsammler der Sadaqah ein Schaf; erreichen sie einhunderteinundzwanzig, werden zwei Schafe genommen. Drei Schafe werden genommen, wenn sie zweihunderteins erreichen, und vier Schafe, wenn sie vierhundert erreichen.
The partnership or mixing in grazing sheep makes the property of the partners or two associates like the property of one man in Zakat. This is the case whether the livestock is shared jointly between them such that each one has a common unspecified share, for example if they inherit a portion, purchase them in partnership or they are gifts given to both of them so they retain them in this situation without separation or division. This may be whether they were given to them together or they were separate shares and they mixed them later on, i.e. the property of each one is distinct but they mixed them and became partners together; whether they were of equal shares or not, with regards to shepherding, pasture, male sheep (al-Fahl) or drinking place. The sheep of a partnership or mixing, irrespective of the number of partners or associates or their shares, are counted like the sheep and goats of one man in taking Zakat. They are counted as one and remain in their situation without separation or combination. If they reach forty then the collector of Sadaqah takes one sheep, if they reach one hundred and twenty one, two sheep are taken. Three sheep are taken if they reach two hundred and one, and four sheep are taken if they reach four hundred.
Der Einsammler der Sadaqah teilt das, was er als Zakat von den Teilhabern oder Mitbesitzern nimmt, gemäß ihren Anteilen an den Schafen so auf, dass der Geringere unter ihnen dem Höheren von seinem Anteil zurückgibt, aufgrund des Ausspruchs des Propheten ﷺ: „Was von zwei Mitbesitzern genommen wird, geben sie einander in Gleichheit zurück.“