2.1 Die Wiedererrichtung des Khilafah ist eine Pflicht für alle Muslime
2.1 The Re-establishment of the Khilafah is an obligation upon all Muslims
„Die Propheten regierten über die Kinder Israels. Immer wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein anderer Prophet nach. Aber nach mir wird kein Prophet mehr kommen. Es werden Khulafaa’ sein, und sie werden zahlreich sein.“ Sie fragten: „Was befiehlst du uns dann?“ Er sagte: „Erfüllt den Treueid (Bay’ah) gegenüber ihnen nacheinander und gebt ihnen, was ihnen zusteht. Gewiss wird Allah sie über das befragen, was Er ihnen anvertraut hat.“
“The Prophets ruled over the children of Israel, whenever a Prophet died another Prophet succeeded him, but there will be no Prophet after me. There will be Khulafaa’ and they will number many. They asked: What then do you order us? He said: Fulfill the Bay’ah to them one after the other and give them their due. Surely Allah will ask them about what He entrusted them with.”
Die Wiedererrichtung des Kalifats ist eine Pflicht für alle Muslime
The Re-establishment of the Khilafah is an obligation upon all Muslims
Das Kalifat ist eine gemeinsame Führung für alle Muslime der Welt. Seine Aufgabe ist es, die Gesetze der islamischen Scharia durchzusetzen und die Da'wa des Islam in die Welt zu tragen. Das Kalifat wird auch als Imamah bezeichnet; beide Begriffe haben dieselbe Bedeutung. Mehrere authentische Ahadith (Überlieferungen) erwähnen sie mit derselben Bedeutung, und keiner der beiden Begriffe hat in irgendeinem Scharia-Text je eine unterschiedliche Bedeutung gehabt, d. h. im Qur'an oder in der Sunnah des Propheten ﷺ, denn diese sind die einzigen Scharia-Texte. Es ist nicht verpflichtend, an dem Begriff Kalifat oder Imamah festzuhalten, wohl aber ist es verpflichtend, an der Bedeutung des Begriffs festzuhalten.
The Khilafah is a common leadership for all the Muslims in the world. Its role is to establish the laws of the Islamic Shari’ah and to carry the Da’awah of Islam to the world. The Khilafah is also known as the Imamah, both terms have the same meaning. Several Sahih Ahadith mention them with the same meaning, neither of the two terms has ever differed in meaning in any Shari’ah text i.e. the Qur’an or the Sunnah of the Prophet (saw), these being the only Shari’ah texts. It is not compulsory to hold to the term of Khilafah or Imamah, but rather it is compulsory to hold to the meaning of the term.
Die Errichtung eines Kalifats ist eine Pflicht für alle Muslime der Welt. Die Erfüllung dieser Pflicht ist, wie jede der Pflichten, die Allah (swt) den Muslimen auferlegt hat, eine dringende Verpflichtung, bei der es weder Wahlfreiheit noch Gleichgültigkeit geben kann. Die Vernachlässigung dieser Pflicht gehört zu den größten Sünden, für die Allah (swt) streng bestraft.
The establishment of a Khaleefah is an obligation upon all Muslims in the world. Performing this duty, like any of the duties prescribed by Allah (swt) upon the Muslims, is an urgent obligation in which there can be no choice or complacency. Negligence in performing this duty is one of the greatest sins, for which Allah (swt) punishes severely.
Der Beweis dafür, dass die Einsetzung eines Khalifen für alle Muslime verpflichtend ist, findet sich in der Sunnah und im Ijma' (Konsens) der Sahaba. Was die Sunnah betrifft, so berichtete Nafi'a: „'Umar sagte zu mir, dass er den Propheten ﷺ sagen hörte: ‚Wer seine Hand von der Treue zu Allah (SWT) zurückzieht, wird Ihm (SWT) am Tag der Auferstehung begegnen, ohne einen Beweis für sich zu haben, und wer stirbt, während keine Bay'ah (Treueeid) auf seinem Nacken (gegenüber einem Khalifen) liegt, der stirbt einen Tod der Jahiliyyah (Unwissenheit).'“ Der Prophet ﷺ hat es also jedem Muslim zur Pflicht gemacht, eine Bay'ah auf seinem Nacken zu haben, und beschrieb denjenigen, der ohne eine Bay'ah auf seinem Nacken stirbt, als einen, der einen Tod der Jahiliyyah stirbt. Die Bay'ah kann nur für den Khalifen sein, und der Prophet ﷺ hat es jedem Muslim zur Pflicht gemacht, eine Bay'ah gegenüber einem Khalifen auf seinem Nacken zu haben. Doch hat er es nicht zur Pflicht jedes Muslims gemacht, dem Khalifen die Bay'ah zu geben. Die Pflicht besteht darin, dass auf dem Nacken jedes geeigneten Muslims eine Bay'ah liegt, das heißt, dass ein Khalif existiert, der entsprechend Anspruch auf eine Bay'ah auf dem Nacken jedes Muslims hat. Es ist also die Anwesenheit des Khalifen, die eine Bay'ah auf den Nacken jedes Muslims legt, unabhängig davon, ob der Muslim ihm persönlich die Bay'ah gegeben hat oder nicht.