5 Die Madhhabs: Die Schulen des islamischen Rechtsdenkens
5 The Madh-habs: Schools Of Islamic Legal Thought
In den vorangegangenen Kapiteln haben wir die Entwicklung des Madh-hab127 im historischen Kontext der allgemeinen Entwicklung der Fiqh betrachtet. In der Zeit der Prophetie wurden die Grundlagen der Fiqh durch die Ijtihaads (begründete Urteile) des Propheten Muhammad ﷺ sowie derjenigen seiner Sahaabah (Gefährten) gelegt. In dieser Phase bildeten die göttliche Offenbarung in Gestalt des Qur'aan und der Sunnah (der Lebensweise des Propheten (s.w.)) die einzige Quelle des islamischen Rechts. Mit anderen Worten: Es gab nur eine einzige Rechtsschule (Madh-hab), nämlich die des Propheten ﷺ (s.w.).
In The Previous Chapters We Have Seen The Evolution Of The Madh-hab127 Within The Historical Context Of The Overall Development Of Fiqh. During The Era Of Prophethood, The Foundations Of Fiqh Were Laid Down In The Prophet Mohammed’s Ijtihaads (reasoned Rulings) As Well As Those Of His Sahaabah (followers). During That Stage, Divine Revelation In The Form Of The Qur’aan And The Sunnah (the Life Style Of The Prophet (s.w.) Constituted The Only Source Of Islamic Law. In Other Words, There Was Only One School Of Thought (Madh-hab): That Of The Prophet (s.w.).
In dieser nächsten Phase, der der rechtgeleiteten Kalifen, entwickelte sich das fiqhliche Prinzip des Idschmaa' (Entscheidungen durch Einstimmigkeit), und Idschtihaad wurde unter dem Namen Qiyaas zu einem eigenständigen Prinzip des Fiqh. Die Madh-hab dieser Zeit war in Wirklichkeit die jedes einzelnen der rechtgeleiteten Kalifen, da die letzte Entscheidung in Rechtsfragen bei ihnen lag. Dennoch waren alle Rechtsentscheidungen einer Änderung unterworfen, sofern sie den überlieferten Aussagen oder Handlungsweisen des Propheten ﷺ widersprachen, also dem Hadeeth. Daher gab es keinen Raum für Starrheit oder Parteiengeist.
In the following stage, that of the Righteous Caliphs, the Fiqh principle of Ijmaa’ (decisions by unanimity) evolved and Ijtihaad became an independent principle of Fiqh under the name Qiyaas. The Madh-hab during theis period was, in rality, that of each of the Righteous Caliphs, since the final say in legal matters rested with them. However, all legal decisions were subject to alteration on the basis of recorded statements or practices of the Prophet (s.w.): that is, Hadeeth. Therefore there was no room for rigidity of factionalism.
Die frühe Periode der Umayyaden-Dynastie sah die Spaltung der Fiqh-Gelehrten in zwei Hauptrichtungen (Madhāhib) hinsichtlich des Ijtihād: Ahl ar-Ra’y und Ahl al-Hadīth. Diese beiden Madhāhib entwickelten sich im Übergang vom Kalifat zur Monarchie, als der Kalif/König nicht mehr das Haupt der Madhhab war, zu einer Reihe neuer Madhāhib weiter. Da die Gelehrten und ihre Schüler über den gesamten Umayyaden-Staat verstreut waren, nahm ihr persönlicher Ijtihād zu, um lokale Probleme zu lösen. Es ist jedoch zu beachten, dass sowohl während der Zeit der Umayyaden als auch während der frühen ‘Abbāsiden die Fiqh-Studenten die Lehrer frei und häufig wechselten und Rechtsmeinungen austauschten. Im Ergebnis wurde daher die Flexibilität der vorherigen Zeit beibehalten.
The early period of the Umayyad dynasty saw the division of Fiqh scholars into two main Madh-habs with respect to Ijtihaad: Ahl ar-Ra’i and Ahl al-Hadeeth. These two Madh-habs evolved into a number of new Madh-habs during the shift from caliphate to monarchy when the caliph/King was no longer the head of the Madhhab. Since scholars and their students were dispersed throughout the Umayyad state, their personal Ijtihaad increased in order to solve local issues. It should be noted, however, that during both the period of the Umayyads and that of the early ‘Abbaasids, students of Fiqh freely and frequently changed teachers and exchanged legal opinions. In effect, therefore, the flexibility of the previous was maintained.
Wie in den Kapiteln sieben und acht gezeigt wird, wurde der Fiqh während der späteren Phase der ʿAbbasiden-Dynastie formalisiert und systematisiert. Die Zahl der Madhhabs nahm ab, und die Unterschiede zwischen ihnen wurden betont, da der Staat einige Madhhabs gegenüber anderen bevorzugte und der durch Hofdebatten geförderte Rivalitätskampf zwischen den Madhhabs zunahm. Nach der Zerstörung des ʿAbbasiden-Kalifats und dem Niedergang des Ijtihad, der schließlich in seinem Verschwinden gipfelte, verringerte sich die Zahl der Madhhabs auf vier, die sich zu völlig eigenständigen und oftmals einander feindlich gesinnten Gebilden entwickelten. Die Unterschiede zwischen ihnen wurden in den Köpfen ihrer Anhänger unüberwindbar, und Madhhab-Fanatismus und Sektierertum breiteten sich aus. Da die Anwendbarkeit der Scharia auf alle Zeiten und Orte weitgehend vom Prinzip des Ijtihad abhing, führte der Verlust dieses lebenswichtigen Prinzips zwangsläufig zur Stagnation und zum Niedergang des Fiqh.
127 Die Gesamtheit der Rechtsurteile der Gelehrten sowie die Urteile ihrer Schüler und aller Gelehrten, die deren Herangehensweise folgten.
127 The sum total of the scholars legal rulings as well as the rulings of his students and that of all the scholars who adhered to their approach.