3.5 Kapitel Fünf: Zakāt auf landwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5 Chapter Five Zakah On Agriculture
Land ist eine der größten Gaben Gottes. Er unterwirft diese Erde der Menschheit und macht sie bebaubar, damit sie Pflanzen und Früchte hervorbringt. Er hat die Naturgesetze erschaffen und sie so eingerichtet, dass sie den Menschen in ihrem Leben und ihrem Lebensunterhalt zugutekommen. Die Bedeutung des Landes als Ursprung landwirtschaftlicher und anderer Ressourcen wurde stets anerkannt, so sehr, dass die Physiokraten in der westlichen Volkswirtschaftslehre eine einzige Steuer auf Grund und Boden forderten. Gott sagt: „Wir haben euch wahrlich auf der Erde Macht gegeben und euch darauf die Mittel zur Erhaltung eures Lebens bereitgestellt: Wie wenig dankt ihr doch!"1 Wer hat das Land erschaffen und unserer Verfügungsgewalt unterstellt? Wer hat Land bebaubar oder unbebaubar gemacht? Wer hat die Samen erschaffen, die, in den Boden gelegt, zu Sträuchern und Bäumen heranwachsen? Wer ernährt die Samen und bewässert sie aus Wolken oder Quellen? Wer lässt die Pflanzen das Kohlendioxid aufnehmen, das der Mensch ausatmet, und den Sauerstoff abgeben, den der Mensch braucht, in einem wunderbaren Austausch zum gegenseitigen Nutzen? Wer hat die Sonne erschaffen, die den Pflanzen und Bäumen das Licht und die Wärme gibt, die für ihr Wachstum unentbehrlich sind? All dies sind nur einige der Gaben, die Gott für uns Menschen erschaffen hat. Sollten wir nicht dankbar sein?2 Gott sagt: „Seht ihr den Samen, den ihr in die Erde sät? Seid ihr es, die ihn wachsen lassen, oder sind Wir es, die ihn wachsen lassen? Wollten Wir, könnten Wir ihn zu trockenem Staub zermahlen, und ihr würdet verwundert zurückbleiben und sagen: ‚Wir sind wahrlich mit Schulden belastet, ja, wir sind um die Früchte unserer Mühe gebracht.'"3 „Und die Erde haben Wir ausgebreitet, auf ihr feste, unerschütterliche Berge gesetzt und in ihr alle Arten von Dingen in rechtem Maß hervorgebracht. Und Wir haben darin Lebensunterhalt für euch bereitgestellt und für die, für deren Unterhalt ihr nicht verantwortlich seid. Und es gibt kein Ding, dessen Schätze nicht bei Uns wären; Wir senden davon jedoch nur in bestimmtem und bemessenem Maß herab. Und Wir senden die befruchtenden Winde, lassen dann Regen vom Himmel herniederfallen und versorgen euch damit mit Wasser, obwohl ihr nicht die Hüter seiner Vorräte seid." 4 Der Mensch soll doch auf seine Nahrung schauen. Denn Wir gießen Wasser in Fülle herab. Und Wir spalten die Erde auf, Stück für Stück. Und lassen darin Korn wachsen. Und Weinreben und Kräuter. Und Oliven und Dattelpalmen. Und umfriedete Gärten, dicht mit hohen Bäumen.
Land is one of the greatest bounties of God. He subjects this earth to mankind and makes it cultivable, to produce plants and fruits. He created the laws of nature and made them benefit human beings in their living and subsistence. The importance of land as an origin of agricultural and other resources has always been recognized, to the extent that physiocrats in Western economics called for one single tax on land. God says "We indeed have placed you with authority on earth and provided you therein with means for the fulfillment of your lives: small are the thanks that ye give."1 Who created land and submitted it to our authority? Who made land arable or nonarable ? Who created the seeds that, put inside the soil, grow into bushes and trees? Who nourishes seeds and waters them from clouds or springs? Who makes plants breathe the carbon gas that human beings discharge, and discharge the oxygen that human beings need in a fantastic exchange of benefit? Who created the sun that provides plants and trees with light and heat indispensable for their growth? All these are only a few of the bounties God created for us human beings. Should we not be thankful?2 God says "See ye the seed that ye sow in the ground? Is it ye that cause it to grow or are we the cause ? Were it our will, we could crumble it to dry powder and ye would be left in wonderment, saying 'We are indeed left with debts, indeed are we shut out of the fruits of our labor'"3 "And the earth we have spread out, set thereon mountains firm and immovable, and produced therein all kinds of things in due balance. And we have provided therein means of subsistence for you and for those for whose subsistence ye are not responsible. And there is not a thing but its treasures are with us, but we only send down thereof in due and ascertainable measures. And We send the fecundating winds, then cause the rain to descend from the sky therewith providing you with water, though ye are not the guardian of its stores."4 Then let man look at his food. For that We pour forth water in abundance. And We split the earth in fragments. And produce therein corn. And grapes and nutritious plants. and olives and dates. And enclosed gardens dense with lofty trees.
„Und Früchte und Futter, zu eurem Nutzen und zur Bequemlichkeit für euer Vieh." 5 Ein Zeichen für sie ist die tote Erde: Wir beleben sie und lassen daraus Getreide hervorbringen, von dem ihr esst. Und Wir lassen darin Gärten mit Dattelpalmen und Reben entstehen und lassen Quellen darin hervorsprudeln, damit sie von deren Früchten genießen. Nicht ihre Hände haben dies hervorgebracht; werden sie dann nicht dankbar sein?"6
And fruits and fodder. For use and convenience to you and your cattle."5 A sign for them is the earth that is dead, We do give it life and produce grain therefrom of which ye do eat. And we produce therein orchards with dates palms and vines and We cause springs to gush forth therein, that they may enjoy the fruits of this. It was not their hands that made this; will they not then give thanks."6
Tatsächlich ist alles, was der Boden hervorbringt, nur ein Teil der Gaben Gottes. Es ist daher naturgemäß, dass wir verpflichtet sind, Gott für diese Gaben, die wir nutzen, zu danken. Der erste Ausdruck der Dankbarkeit besteht darin, den darauf fälligen Zakat zu entrichten, wodurch wir Gott unsere Dankbarkeit zeigen und Seinen bedürftigen Dienern helfen. Dieser Zakat auf Getreide, Land und Früchte ist im Scharia-Recht als "'Ushr" (der Zehnte) bekannt. Anders als bei den übrigen Formen des Zakat setzt der Zakat auf landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht voraus, dass ein volles Jahr vergangen ist. Er ist zur Zeit der Ernte fällig, denn in dem Moment, in dem sie geerntet werden, stellen Erzeugnisse und Feldfrüchte den verwirklichten Ertrag des Landes dar, und wir haben im ersten Kapitel dieses Teils gesehen, dass der Zuwachs der Grund für die Zakatpflicht ist.
Indeed, all that the ground produces is but a part of the bounties of God. It is therefore natural that we are required to give thanks to God for these bounties that we use. The first expression of thankfulness is to give due zakah on it, showing gratitude to God and helping His needy servants. This zakah on grain, lands and fruits is known, in Shari'ah as "'ushr" (the 10%). Unlike other forms of zakah, zakah on agriculture does not require the passage of one full year. It is payable at the time of harvest because at the moment they are harvested, produce and crops represent the realized growth from land, and we have seen in chapter one of this part that growth is the reason for zakatability.
Dieses Kapitel wird neun Abschnitte umfassen, wie folgt:
This chapter will have nine sections as follows:
Abschnitt 1: Die Pflicht zur Zakat auf landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Section 1: The obligation of zakah on agriculture.
Abschnitt 2: Produkte, die der Zakat unterliegen.
Section 2: Products that are subject to zakah.
Abschnitt 3: Nisab
Section 3: nisab.
Abschnitt 4: Sätze der Zakāh.
Section 4: Rates of zakah.
Abschnitt 5: Schätzung der Ernte.
Section 5: Estimation of the harvest.
Abschnitt 6: Teile der Ernte, die nicht zur Zakat-Berechnung herangezogen werden dürfen.
Section 6: Parts of the harvest that may not be counted for zakatability.
Abschnitt 7: Abzug von Schulden und Ausgaben.
Section 7: Deduction of debt and expenditure.
Abschnitt 8: Zakāt auf gemietetes Land.
Section 8: zakah on rented land.
Abschnitt 9: Die Verbindung von ʿUschr und Charādsch.
Section 9: The combination of 'ushr and kharaj.
ABSCHNITT EINS: DIE PFLICHT DER ZAKAT AUF DIE LANDWIRTSCHAFT
SECTION ONE OBLIGATION OF ZAKAH ON AGRICULTURE
Im Qur'an
In the Qur'an
A. Gott sagt: „O ihr, die ihr glaubt, spendet von den guten Dingen, die ihr erworben habt, und von den Früchten der Erde, die Wir für euch hervorgebracht haben, und strebt nicht danach, Schlechtes davon auszugeben, um es dann selbst zu verschenken, wo ihr es selbst nicht annehmen würdet, außer mit geschlossenen Augen.“8 Die Pflicht der Zakah ist in diesem Gebot zu spenden enthalten. Der Koran verwendet das Wort „Spenden“ sehr oft für die Zakah. Al-Jassas kommentiert diesen Vers: „Gemeint ist die Zakah, zumal der folgende Satz verbietet, schlechte Ware als Zahlung auszuwählen. Frühere und spätere Generationen stimmen darin überein, dass in diesem Vers die Zakah gemeint ist.“9
A. God says, "O ye who believe, give of the good things which ye have earned and of the fruits of the earth which We have produced for you, and do not even aim at getting anything which is bad in order that out of it ye may give away something, when ye yourselves would not receive it except with closed eyes."8 The obligation of zakah is inherent in this command to spend. Very often Qur'an uses the word "spending" for zakah. Al Jassas comments on this verse, "What is meant is zakah, especially since the following sentence forbids selecting bad goods as payment. Earlier and later generations agree that zakah is what is meant in this verse."9
B. Gott sagt: „Er ist es, der Gärten hervorbringt, mit Spalierreben und ohne, und Datteln und Saatfelder mit Früchten aller Art, und Oliven und Granatäpfel, einander ähnlich und doch verschieden. Esst von ihren Früchten, wenn sie reif sind, und entrichtet die gebührende Abgabe am Tag der Ernte."10
B. God says, "It is He who produceth gardens, with trellises and without, and dates and tilth with produce of all kinds, and olives and pomegranates, similar (in kind) and different (in variety). Eat of their fruit in their season but render the dues that are proper on the day that the harvest is gathered."10
Viele der früheren Gelehrten deuten "Abgaben" in diesem Vers als die fällige Zakah. Al-Tabari berichtet, dass Anas diesen Vers so auslegt, dass damit die verpflichtende Zakah gemeint sei. Ferner überliefert er von Ibn 'Abbas über mehrere Überlieferungswege: "Es sind der Zehnte und der halbe Zehnte an Abgaben." Eine andere Überlieferung von Ibn 'Abbas lautet: "Abgaben bedeutet die vorgeschriebene Zakah an dem Tag, an dem die Menge der Ernte gemessen und bekannt ist." Ebenso wird überliefert, dass Jabir bin Zaid, al-Hasan, Sa'id, Muhammad bin al-Hanafiyah, Taus, Qatadah und al-Dahhak den Vers als die verpflichtende Zakah auslegen, also den Zehnten oder halben Zehnten an Abgaben.11 Al-Qurtubi berichtet, dass Ibn Wahb und Ibn al-Qasim dasselbe von Malik überliefern. Es ist auch die Ansicht einiger Schüler al-Schafi'is
In der Sunnah
In Sunnah
A. Ibn 'Umar berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte: „Bei dem, was durch Regen vom Himmel oder durch Quellen bewässert wird, ist ein Zehntel abzugeben, und bei dem, was mit Wasser bewässert wird, das herbeigetragen wird, ist ein halber Zehnt abzugeben.“20
A. Ibn 'Umar narrates that the Prophet (p) said, " On that which is watered by the sky or by springs, one-tenth is obligatory, and on that which is irrigated by carried water a half-tenth is obligatory."20
Jabir überliefert vom Propheten ﷺ: „Auf das, was durch Flüsse oder Regenwolken bewässert wird, ist der Zehnte fällig, und auf das, was mit Hilfe von transportiertem Wasser bewässert wird, ist der halbe Zehnte fällig."21
B. Jabir narrates from the Prophet (p), "One tenth is obligatory on that which is watered by rivers or clouds, and half-tenth is obligatory on that which is watered through means of transported water."21
C. Es gibt auch mehrere Überlieferungen, die das Nisab von Getreide und Früchten festlegen, sowie Überlieferungen über das Entsenden von Einnehmern für die Zakah auf landwirtschaftliche Erzeugnisse.
C. There are also several saying that determine nisab of grains and fruits and sayings that about sending collectors for zakah on agriculture.
In Ijma'
In ijma'
Muslimische Gelehrte sind sich einstimmig über die Pflicht der Abgabe von einem Zehntel oder einem halben Zehntel einig, auch wenn es bei den Einzelheiten Meinungsverschiedenheiten gibt.22
Muslims scholars have unanimously agreed on the obligation of the one-tenth or the half-tenth dues, although they may have differences about details.22
ABSCHNITT ZWEI: ZAKATPFLICHTIGE LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE
SECTION TWO ZAKATABLE AGRICULTURAL PRODUCTS
In diesem Abschnitt werde ich die verschiedenen gelehrten Meinungen überprüfen und anschließend mit einem Vergleich und einer Reflexion schließen, um unter ihnen die beste auszuwählen.
In this section I will review the different scholarly opinions and then conclude with a comparison and reflection to select the best among them.
Die Ansicht, dass die Zakāt nur auf vier Nahrungsmittel zu entrichten ist
1. The view that zakah is obligated only on four food items
'Abd Allah bin 'Umar und einige Nachfolger (Tabi'un) halten die Zakat nur auf Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen für verpflichtend. Dies wird auch von Musa bin Talhah, al-Hasan, Ibn Sirin, al-Hasan bin Salih, Ibn Abi Laila, Ibn al-Mubarak, Abu 'Ubaid sowie von einer Überlieferung Ahmads berichtet.23 Ibrahim fügt einen fünften Gegenstand hinzu, den Mais.24 Zur Stützung ihrer Ansicht führen sie folgende Belege an:
'Abd Allah bin 'Umar and a few Followers consider zakah obligatory only on wheat, barley, date, and raisin . This is also reported from Musa bin Talhah, al Hasan, Ibn Sirin, al Hasan bin Salih, Ibn Abi Laila, Ibn al Mubarak, Abu 'Ubaid, and a report from Ahmad.23 Ibrahim adds a fifth item, corn.24 They provide the following documents in support of their view:
A. Ibn Madscha und al-Daraqutni berichten von Amr ibn Schu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Gottes ﷺ die Zakat nur auf Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen festgelegt hat. In der Überlieferung Ibn Madschas wird noch „Mais“ hinzugefügt.25
A. Ibn Majah and al Daraqutni report from Amr bin Shu'aib from his father from his grandfather that "The Messenger of God (p) only enacted zakah on wheat, barley, date, and raisin." Ibn Majah's version adds "corn."25
B. Ein Bericht, überliefert von Abu Burda von Abu Musa und Mu'adh, wonach der Gesandte Allahs ﷺ sie nach Jemen schickte, um die Menschen zu unterrichten, und ihnen befahl, Sadaqah nur von diesen vier Lebensmitteln zu nehmen: Weizen, Gerste, Dattel und Rosinen.26
B. A report narrated by Abu Burdah from Abu Musa and Mu'adh that the Messenger (p) sent them to Yemen to teach people and ordered them not to take sadaqah except from these four foods - wheat, barley, date, and raisin.26
Außerdem gibt es weder einen Text noch einen bekannten Konsens (Ijma), der die Zakat auf andere als diese vier Erzeugnisse auferlegt. Andere Feldfrüchte sind nicht so verbreitet wie diese vier und dürfen nicht als ihnen ähnlich betrachtet werden.
Moreover, there is no text or known ijma that imposes zakah on other than these four products. Other crops are not as common as these four and must not be considered similar to them.
2. Die Ansicht, die Zakat auf haltbare Nahrungsmittel erhebt
2. The view that imposes zakah on edible preservable items
Malik und al-Shafi'i betrachten die Verzehrbarkeit und die Lagerfähigkeit als notwendige Bedingungen für die Zakatpflicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Folglich sind Weizen, Gerste, Mais, Getreide und Reis allesamt zakatpflichtig. Mit „Verzehrbarkeit“ meinen sie, dass das Erzeugnis ein Hauptnahrungsmittel und kein Nebennahrungsmittel sein muss, also etwas, das die Menschen gewöhnlich zum Lebensunterhalt essen.
Malik and al Shafi'i consider edibility and preservability as the necessary conditions for zakatability of agricultural products. Consequently, wheat, barley, corn, grain, and rice are all zakatable. By "edibility" they mean that the item should be a major foodstuff and not a secondary one, an item that people normally eat for subsistence.
Folglich sind Mandeln, Walnüsse und Pistazien nicht zakatpflichtig, obwohl sie gelagert werden können, während Äpfel, Granatäpfel, Birnen, Pfirsiche und Pflaumen ebenfalls nicht zakatpflichtig sind, da sie nicht getrocknet und gelagert werden können. Die Malikiten sind sich über die Zakatpflicht von Feigen uneinig.
Consequently, almond, walnut, and pistachio are not zakatable although they can be stored, while apples pomegranates, pears, peaches, and plums are also not zakatable because they cannot be dried and stored. Malikites differ on the zakatability of figs.
Malik selbst soll Feigen, Pflaumen, Granatäpfel und alle Früchte von der Zakāt ausgenommen haben,27 während einige seiner Schüler Feigen als zakatpflichtig betrachten, weil die beiden Bedingungen der Genießbarkeit und der Lagerfähigkeit erfüllt sind.28 Al-Khurashi zählt zwanzig zakatpflichtige Nahrungsmittel auf, darunter Kichererbsen, Linsen, Weizen, Gerste, Reis, Datteln, Oliven, Rosinen, Sesam und andere.29
Malik himself is reported to have excluded figs, plums, pomegranates and all fruits from zakah,27 while some of his disciples consider figs zakatable because the two conditions of edibility and storability are fulfilled.28 Al Khurashi counts twenty zakatable food items which include garbanzo beans, lentil, wheat, barley, rice, dates, olives, raisin, sesame, and others.29
Al-Qurtubi berichtet, dass al-Shafi'i die Ansicht vertritt, es bestehe keine Zakat-Pflicht auf Früchte außer Datteln und Trauben, weil der Prophet ﷺ die Zakat auf diese beiden Erzeugnisse erhoben habe, als vorrangige haltbare Grundnahrungsmittel im Hidschas. Walnüsse und Mandeln hingegen unterliegen keiner Zakat, obwohl sie nicht verderblich sind, denn sie waren im Hidschas keine Hauptnahrungsmittel, sondern wurden nur als Früchte verwendet. Al-Shafi'i fährt fort: „Oliven unterliegen ebenfalls nicht der Zakat, weil sie in einem Vers mit Granatäpfeln verbunden werden: ‚und Olive und Granatapfel‘{30}, und da der Granatapfel nicht zakatpflichtig ist, darf es auch die Olive nicht sein.“ Es gibt jedoch einen anderen Bericht von al-Shafi'i, dass Oliven zakatpflichtig sind,{31} und dies ist auch die Ansicht von Malik{32}. Al-Qurtubi fährt fort: „Beide stimmen darin überein, dass Granatäpfel nicht zakatpflichtig sind, während sie nach dem Vers, der zu Beginn dieses Kapitels zitiert wurde, zakatpflichtig sein müssten.“33
3. Die Ansicht, dass haltbare Feldfrüchte, die getrocknet und gemessen werden können, zakatpflichtig sind
3. The view that non-perishable crops that can be dried and measured are zakatable
Ahmad wird in al-Mughni mit der Aussage überliefert, dass diese drei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Ernte zakatpflichtig ist, unabhängig davon, ob es sich bei dem Erzeugnis um ein Nahrungsmittel handelt oder nicht.36 Somit fallen Getreide, Baumwolle, Sesam, einige Gemüsesorten und viele Früchte darunter. Allerdings sind einige Früchte wie Apfel, Birne, Pfirsich und Aprikose sowie einige Gemüsesorten wie Gurke, Aubergine und Karotte nicht zakatpflichtig.
Ahmad is reported in al Mughni to have said that these three conditions must be met for zakatability, whether the crop is a food item or otherwise.36 Thus grain, cotton, sesame, some vegetables and many fruits are included. However, some fruits like apple, pear, peach, and apricot and some vegetables like cucumber, eggplant, and carrot are all not zakatable.
Diese Ansicht stützt sich auf die Allgemeinheit des Ausspruchs: „Auf das, was vom Himmel bewässert wird, ist ein Zehntel fällig“, sowie auf den Befehl des Propheten ﷺ an Mu'adh: „Nimm Getreide von Getreide“,37 und auf den Ausspruch: „Auf Getreide oder Datteln, die weniger als fünf Wasq betragen, ist keine Zakah fällig“,38 überliefert von Muslim und an-Nasa'i. Dieser letzte Ausspruch bedeutet, dass für die Zakah-Pflichtigkeit die Messbarkeit eine notwendige Bedingung ist.39
This view is based on the generality of the saying: "There is one tenth obligatory on that which is watered by the sky " and the Prophet's order to Mu'adh: "Take grain out of grain,"37 and the saying: "There is no zakah on grain or date that are less than five wasq"38 reported by Muslim and al Nasa'i. This last saying means that for zakatability the measurability is a required condition.39
4. Die Ansicht, dass alles, was aus der Erde hervorgebracht wird, zakatpflichtig ist
4. The view that anything that stems from the soil is zakatable
Nach Abu Hanifa unterliegt alles, was mit der Absicht angebaut und geerntet wird, Gewinn zu erzielen, der Zakat. Natürliche Wälder, Büsche und Pflanzen, die von selbst wachsen, unterliegen nicht der Zakat, außer wenn die Eigentümer beabsichtigen, das Land für den Anbau von Bauholz oder Viehfutter zu nutzen. In diesem Fall werden diese Erzeugnisse zakatpflichtig.40 Abu Hanifa berücksichtigt keine der Bedingungen der Verzehrbarkeit, Trocknungsfähigkeit, Nichtverderblichkeit oder Messbarkeit.
According to Abu Hanifah anything that is planted and harvested with the intention of making a profit, is zakatable. Natural forests, bushes and plants that grow on their own are not zakatable except when the owners intend to use the land for lumber or fodder plantation. In this case those products become zakatable.40 Abu Hanifah does not consider any of the conditions of edibility, driability, non-perishability, or measurability.
Dawud und seine zahiritischen Schüler stimmen in dieser Frage mit Abu Hanifa überein. Dies soll auch die Ansicht von ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAziz, Mudschahid, Hammad und einer Überlieferung von an-Nakhaʿi sein.41 Abu Yusuf und Muhammad stimmen ihrem Lehrer Abu Hanifa hinsichtlich der Zakatpflicht auf Gemüse nicht zu.
Daud and his zahiri disciples go along with Abu Hanifah on this issue. This is also reported to be the view of 'Umar bin Abd al Aziz, Mujahid, Hammad and a report from al Nakha'i.41 Abu Yusuf and Muhammad do not agree with their teacher Abu Hanifah on the zakatability of vegetables.
Nach Abu Hanifah und seinen beiden Schülern unterliegen Zuckerrohr, Safran, Baumwolle und andere Fasern, alle Früchte sowie Gewürze der Zakat. Auch Gemüse unterliegt ihr nach seiner Ansicht allein. Abu Hanifah stützt seine Meinung auf folgende Argumente. Erstens sagt er, die allgemeinen Ausdrücke des Verses in Surat al-Baqara „und aus dem, was Wir für euch aus der Erde hervorgebracht haben“ kennten keine Ausnahme bei irgendwelchen landwirtschaftlichen Erzeugnissen.42 Zweitens folgt der Vers „und entrichtet sein Recht am Tag seiner Ernte“ auf die Erwähnung mehrerer Arten von Bäumen und Früchten.
According to Abu Hanifah and his two disciples, sugarcane, safran, cotton, and other fibers, all fruits, and spices are zakatable. So are vegetables, in his view only. Abu Hanifah uses the following in support of his opinion. Firstly, he says the general terms of the verse in surah al Baqara "and from what We have produced for you from the earth" make no exception of any agricultural products.42 Secondly, the verse "and render its right dues on the day of its harvest" comes after the mention of several kinds of trees and fruits.
Diskussion und Analyse
Discussion and analysis
Die Ansicht des Abu Hanifah scheint die stärkste zu sein. Sie entspricht den allgemeinen Zielsetzungen der Zakah und der Gerechtigkeit ihrer Umsetzung, wie sie in den Texten des Qur'an und der Sunnah zum Ausdruck kommen. Wir dürfen zudem nicht vergessen, dass dies die Meinung mehrerer bedeutender Gelehrter ist, wie 'Umar bin 'Abd al-'Aziz, Mujahid, Hammad, Dawud und an-Nakha'i.44 Die wenigen Überlieferungen, die von vier Nahrungsmitteln sprechen, sind entweder munqati' (unterbrochen) oder schwach.45 Selbst wenn man diese Überlieferungen annehmen wollte, ließe sich die Beschränkung auf die vier Güter als bloßer Hinweis auf die zur Zeit des Propheten ℘ vorhandenen Güter deuten.46 Bemerkenswert ist, dass keine der vier Rechtsschulen eine solche Beschränkung als selbstverständlich ansah.
The view of Abu Hanifah seems to be the strongest. It suits the general objectives of zakah and the justice of its implementation as expressed in the texts of Qur'an and Sunnah. We must also remember that this is the opinion of several great scholars such as 'Umar bin Abd al Aziz, Mujahid, Hammad, Daud, and al Nakha'i.44 The few sayings that talk about four food items are either munqati' (interrupted) or weak.45 Even if one were to accept the sayings, the restriction to the four items can be interpreted as a mere reference to items present at the time of the Prophet.46 It is remarkable that none of the four schools of thoughts took such limitation for granted.
Erstaunlicherweise stützt der verstorbene Rashid Rida diese enge Auffassung, nachdem er Mais zu den vier anderen Feldfrüchten hinzufügt und sagt: „Wenn durch Analogie etwas hinzugefügt werden muss, dann ist es Reis, besonders in Gegenden, in denen Reis das Hauptnahrungsmittel ist.“47 Das ist erstaunlich, denn Rida selbst verwendet das Argument der Allgemeinheit im Hinblick auf Handelsgüter. Das Argument der Allgemeinheit ist tatsächlich eher auf die Erzeugnisse der Erde anwendbar, von denen in den Versen die Rede ist, als auf irgendetwas anderes.
Amazingly enough, the late Rashid Rida supports this narrow view, after he adds corn to the four other crops, saying 'If anything must be added by analogy it is rice especially in areas where rice is the main subsistence'.47 This is amazing because Rida himself uses the argument of generality with respect to trade assets. The generality argument is in fact more applicable to the produce of earth that is referred to in the verses than to any thing else.
Andererseits unterstützt ein Malikit wie Ibn al-'Arabi die Position Abu Hanifas in seinem Werk Ahkam al-Qur'an.
ABSCHNITT DREI: DAS NISAB BEI DER LANDWIRTSCHAFT
SECTION THREE NISAB OF AGRICULTURE
Überblick über die Ansichten zum Nisab
Survey of Views on Nisab
Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten seit der Zeit der Gefährten und der Nachfolger vertritt die Auffassung, dass Feldfrüchte mindestens fünf Wasq betragen müssen, um zakatpflichtig zu sein,60 gestützt auf den Ausspruch des Propheten ﷺ: „Auf weniger als fünf Wasq ist keine Sadaqah verpflichtend“, ein richtiger und allgemein anerkannter Ausspruch.61 Abu Hanifah sagt, Zakat sei auf landwirtschaftliche Erzeugnisse unabhängig von der Menge der Ernte verpflichtend, da der Ausspruch des Propheten ﷺ: „Ein Zehntel ist auf das fällig, was der Himmel bewässert“, allgemein gehalten sei. Dies ist ebenfalls richtig und wird von al-Bukhari und anderen überliefert.62 Nach Abu Hanifah findet die Bedingung des Nisab keine Anwendung, weil die Bedingung des Ablaufs eines Jahres nicht erforderlich ist. Yahya bin Adam überliefert eine ähnliche Meinung von Ibrahim al-Nakha'i.63 Auch von 'Ata wird berichtet, dass er dieselbe Ansicht vertrat.64 Abu Raja' al-'Utaridi berichtet, Ibn 'Abbas habe in Basra Zakat sogar von Bündeln frischer Zwiebeln eingesammelt.65 Ferner führt Ibn Hazm an, dass Mujahid, Hammad, 'Umar bin 'Abd al-'Aziz und al-Nakha'i alle Zakat auf sämtliche Bodenerzeugnisse verpflichtend machten, gleichgültig, ob in großer oder kleiner Menge. Die Überlieferungen von den letzten drei sind äußerst zuverlässig.66 'Umar bin 'Abd al-'Aziz sagt, dass von jedem Bund Spinat und Ähnlichem ein Bund als Zakat gegeben werden müsse.67 Daud al-Zahiri vertritt die Ansicht, dass bei messbaren Gütern die Bedingung der fünf Wasq notwendig sei, während diese Bedingung für nicht messbare Früchte nicht gelte.68 Dies scheint eine Vereinbarung der beiden obigen Aussagen zu sein.69 Der Verfasser von al-Bahr überliefert eine weitere Meinung von al-Baqir und al-Nadir, wonach der Nisab nur bei Datteln, Rosinen, Weizen und Gerste eine notwendige Bedingung sei, da diese zur Zeit des Propheten ﷺ die gebräuchlichsten Nahrungsmittel waren.70 Al-Shawkani kommentiert: „Dies sieht nach einer Einschränkung eines allgemeinen Textes aus, ohne jeden unterstützenden Beleg.“71
The majority of Muslim scholars since the eras of the Companions and Followers believe that crops must be at least five wasq to be zakatable,60 based on the Prophet's saying, "No sadaqah is obligatory on anything less than five wasq," a correct and agreed upon saying.61 Abu Hanifah says zakah is obligatory on agriculture regardless of the amount of crop, since the saying of the Prophet,''A one-tenth due is obligatory on that which the sky waters," is general. This is also correct and reported by al Bukhari and others.62 According to Abu Hanifah the condition of nisab is not applicable because the condition of the passage of one year is not required. Yahya bin Adam reports a similar opinion from Ibrahim al Nakha'i.63 'Ata is said to be of the same view.64 Abu Raja'al 'Utaridi says Ibn 'Abbas used to collect zakah in Basrah even from bunches of fresh onions.65 Furthermore, Ibn Hazm indicates that Mujahid, Hammad, 'Umar bin 'Abd al Aziz, and al Nakha'i all obligated zakah on all the land produce, whether big or small in quantity. Reports from the last three are extremely correct.66 Umar bin 'Abd al 'Aziz says that of each bunch of spinach and the like, one bunch must be paid as zakah.67 Daud al Zahiri holds that for items that are measurable, the condition of five wasq is necessary, while this condition does not apply to crops that are not measurable.68 This seems to be a reconciliation of the above two sayings.69 The author of al Bahr reports yet another opinion from al Baqir and al Nadir, that nisab is a necessary condition only on date, raisin, wheat, and barley, since these were the most common foodstuff at the time of the Prophet (p).70 Al Shawkani comments, "This looks like restricting a general text without any supportive evidence."71
Diskussion und Analyse
Discussion and analysis
Die Ansicht Abu Hanifas, Zakat auf jede Menge ohne Berücksichtigung des Nisab zu erheben, widerspricht der richtigen Aussage, die am Anfang dieses Abschnitts erwähnt wird. Sie scheint auch in direktem Widerspruch zu dem allgemeinen Grundsatz zu stehen, dass die Zakat nur von den Reichen erhoben wird und das Nisab das Kriterium für Reichtum ist. Der scheinbare Gegensatz der beiden Aussagen ist kein Argument, denn beide lassen sich so auslegen, dass der Widerspruch aufgehoben wird. Nach Ibn al-Qayyim ist die Aussage „Der Zehnte ist fällig auf das, was der Himmel bewässert“ im Zusammenhang gesagt, um Fälle, die einen Satz von einem Zehntel verlangen, von Fällen zu unterscheiden, in denen nur ein Satz von einem halben Zehntel erforderlich ist. Diese Aussage berührt die Frage des Nisab nicht. Die Aussage über die fünf Wasq hingegen ist ein eindeutiger Text zur Frage des Nisab. Sie kann nicht durch den allgemeinen Wortlaut der erstgenannten Aussage in Frage gestellt werden.72
Abu Hanifah's opinion in obligating zakah on any quantity, with no consideration of nisab, contradicts the correct saying mentioned at the beginning of this section. It also appears to be in direct conflict with the general principle that zakah is levied on the rich alone, and nisab is the criterion for richness. The seeming opposition of the two sayings is not an argument, because both of them can be interpreted in such a way that remove contradiction. According to Ibn al Qayyim, "the saying 'A one-tenth due is obligated on which the sky waters' is said in the context of distinguishing between cases that require a rate of one-tenth and cases where a rate of only a half-tenth is required. This saying does not touch the matter of nisab. On the other hand, the saying of the five wusq is a clear text on the issue of nisab. This cannot be challenged by the general text of the former saying."72
Ibn Qudamah sagt: „Da die Aussage ‚Auf das, was weniger als fünf Wasq beträgt, ist keine Sadaqah verpflichtend‘ spezifisch ist, hat sie Vorrang bei der Bestimmung des Nisab. Dies gleicht dem Fall anderer zakatpflichtiger Güter, wie Kamele und Silber. In beiden Fällen gibt es allgemeine Aussagen, deren Zweck es ist, die Zakatpflicht des Gutes anzuzeigen, während es Texte gibt, deren Zweck es ist, den Nisab festzulegen, wie ‚Auf das, was weniger als fünf Kamele beträgt, ist keine Sadaqah verpflichtend‘ und ‚Auf das, was weniger als fünf Uqiyyah beträgt, ist keine Sadaqah verpflichtend.‘“ Ibn Qudamah fährt fort: „Der Ablauf eines Jahres wird bei der Landwirtschaft nicht berücksichtigt, weil die Erntezeit den vollständigen Wachstumszyklus des Landes darstellt. Daher sollte es keine Verbindung zwischen dem Nisab und dem Ablauf eines Jahres geben. Schließlich ist der Nisab das Kriterium für Reichtum im Hinblick auf die Zakah, und die Zakah ist nur den Reichen auferlegt.“73
Nisab bei Getreide und Früchten
Required nisab on grain and fruits
Korrekte Überlieferungen legen das Nisab auf fünf Wasq fest. Ein Wasq entspricht einstimmig sechzig Sa'.
Correct sayings determine nisab at five wasq. A wasq unanimously equals sixty sa'.
Dies wird sogar in einem Hadith erwähnt, obwohl es ein schwacher ist.74 Ein Nisab beträgt demnach dreihundert Sa'. Über diese Schätzung wird von Ibn al-Mundhir Einmütigkeit (Ijma') berichtet.75
This is even mentioned in a saying, although it is a weak one.74 A nisab is thus three hundred sa'. Unanimity on this estimation is mentioned by Ibn al Mundhir.75
Der Sa'
The Sa'
Das Sa' ist laut Lisan al-'Arab ein Hohl- bzw. Raummaß, das in Madinah verwendet wurde. Es entspricht vier Mudd. Es wird in mehreren Überlieferungen im Zusammenhang mit der Zakat al-Fitr erwähnt.76 Es heißt, dass der Prophet ﷺ einen Sa' (Wasser) für seine Waschung (Ghusl) und einen Mudd für seine Gebetswaschung (Wudu') verwendete77; daher ist das Sa' des Propheten ﷺ vier Mudd.
Sa' as in Lisan al 'Arab is a measure of volume or capacity used in Madinah. It equals four mudd. It is mentioned in several sayings with regard to the zakah of breaking the fast.76 It is said that Prophet (p) used one sa' (of water) for his washing (ghusl) and one mudd for his ablution (wudu')77, so the sa' of the Prophet is four mudd.
Ein Mudd entspricht dem, was die beiden Hände fasst, wenn man sie mit gestreckten Fingern aneinanderlegt. Der Prophet ﷺ legte die Maßeinheiten für das Hohlmaß fest und sagte, wie Ibn 'Umar überliefert: „Die (maßgeblichen) Hohlmaße sind die Hohlmaße von Madinah, und die (maßgeblichen) Gewichte sind die Gewichte von Makkah.“78 Die Menschen von Madinah waren Ackerbauern, und ihre Hohlmaße sind weiter verbreitet und genauer, während die Menschen von Makkah Kaufleute waren, und ihre Gewichte waren gebräuchlicher und genauer.
One mudd equal what fills the two hands put by each other with fingers stretched. The Prophet (p) standardized measures of capacity, stating, as narrated by Ibn 'Umar, "The (standard) measures are the measures of Madinah, and the (standard) weight are the weights of Makkah."78 People of Madinah were farmers and their measures of capacity are more widely known and more accurate, while people of Makkah were men of trade, and their weights were more common and more accurate.
Unterschiede hinsichtlich des Gewichtsäquivalents des Sa' unter den Rechtsgelehrten des Hidschaz und des Irak
Differences on the weight equivalent of sa' among jurists of Hijaz and Iraq
Abu Hanifah und seine Schüler – Iraker – schätzen das Gewicht eines Sa' auf acht Bagdader Ratl, während Malik, Schafi'i, Ahmad und andere – Hidschazi – es auf fünf und ein Drittel Ratl schätzen.
Abu Hanifah and his disciples --- Iraqis -- estimate the weight of one sa' at eight Baghdadi ratl, while Malik , Shafi'i, Ahmad and others -- Hijaziz -- estimate it at five and one third ratl.
Irakische Rechtsgelehrte vertreten die Ansicht, dass das Sa' zur Zeit 'Umars acht Ratl wog.79 Sie stützen sich außerdem auf die Behauptung, der Prophet ﷺ habe für seine Ganzkörperwaschung acht Ratl verwendet, für seine Waschung (Wudu') zwei Ratl, oder ein Sa' für seine Ganzkörperwaschung und ein Mudd für seine Waschung.80 Daraus folgern sie, dass ein Sa' acht Ratl entsprechen muss, während ein Mudd zwei Ratl entspricht.
Iraqi jurists argue that the sa' at 'Umar's time weighted eight ratl.79 They also depend on the claim that the Prophet used eight ratl for his washing, two ratl for his ablution, or one sa' for his washing and one mudd for his ablution.80 They conclude that one sa' must equal eight ratl, while one mudd equals two ratl.
Was die Hijazis betrifft, so ist ihr Beleg die vorherrschende Praxis der Einwohner Madinas, Generation um Generation, seit der Zeit des Propheten ﷺ. Ibn Hazm sagt: „Dies ist in Madina überwältigend bekannt, und es ist jedem offensichtlich, jung oder alt, rechtschaffen oder frevelhaft, wissend oder unwissend. Eine solche Tatsache zu leugnen, ist, als würde man leugnen, dass die Große Moschee in Makkah steht, oder den bekannten Ort in Madinah leugnen, an dem sich die Kuppel über der Moschee des Propheten ﷺ befindet – es ist absurd unvernünftig.“ Er fährt fort: „Selbst Abu Yusuf änderte bei seinem Besuch in Madinah seine Ansicht hin zu der der Rechtsgelehrten des Hijaz.“81
As for the Hijazis, their evidence is the predominant practice of the residents of Madinah generation after generation from the time of the Prophet. Ibn Hazm says "This is overwhelmingly known in Madinah, and it is obvious to everybody, young or old, righteous or wicked, knowledgeable or ignorant. Rejecting such a fact is like rejecting the fact that the Grand Mosque is in Makkah or rejecting the known site in Madinah of the dome over the Mosque of the Prophet--- it is absurdly unreasonable," He continues, "Even Abu Yusuf, upon visiting Madinah changed his view to that of Hijazi Jurists."81
Er bezieht sich auf die Überlieferung, die al-Baihaqi von al-Husain ibn al-Walid berichtet: „Wir besuchten Abu Yusuf nach seiner Rückkehr von der Pilgerfahrt. Er sagte zu uns: ‚Ich möchte euch von einer Angelegenheit berichten, die mich einige Zeit beunruhigte, bis ich nach Madinah kam. Dort fragte ich nach dem Sa‘, und man antwortete mir, dass das Sa‘, das sie heute haben, dasselbe Sa‘ sei, das der Gesandte Gottes ﷺ benutzte. Ich fragte, ob sie für diese Aussage einen Beweis erbringen könnten. Sie sagten, sie würden mir ihren Beweis am nächsten Tag bringen. Am nächsten Tag erschienen vor mir etwa fünfzig betagte Söhne von Ansar und Muhajirin, und jeder von ihnen trug ein Maß von einem Sa‘.‘“
Versöhnung dieser beiden Einschätzungen
Reconciliation of these two estimations
Drei Lösungsvorschläge werden angeboten, um die beiden Ansichten über das Gewicht des Inhalts des Sa' miteinander in Einklang zu bringen.
Three propositions are suggested to reconcile the two views on the weight of the contents of the sa'.
A. Einige Hanafiten vertreten die Ansicht, dass das Ratl von Madinah zwei Drittel des Ratl von Bagdad beträgt. Ibn al-Humam unterstützt diese Auffassung. Das bedeutet, dass das Sa' als Hohlmaß Einigkeit besteht, der Gewichtswert des Ratl sich jedoch zwischen Bagdad und dem Hidschaz unterscheidet.85
A. Some Hanafites suggest that the ratl of Madinah is two thirds of the ratl of Baghdad. Ibn al Humam supports this proposition. It means that the sa' as a capacity measure is agreed upon, but the weight of the ratl is different between Baghdad and Hijaz.85
B. Ibn Taimiyah vermutet, dass es früher zwei Hohlmaße gab: Das hidschasische Maß namens sa' wurde nur für Getreide und Lebensmittel verwendet. Ein sa' Getreide entsprach einem Gewicht von fünfeinhalb Ratl. Ein anderes Maß, ebenfalls sa' genannt, wurde nur für Flüssigkeiten verwendet und entsprach einem Gewicht von acht Ratl.86 Nach dieser Versöhnung ist das Ratl in Irak und im Hidschaz dasselbe, während es zwei verschiedene Raummaße gibt, je nachdem, welches Material gemessen wird.
B. Ibn Taimiyah suggests that there used to be two measures of capacity; the Hijazi measure called sa' is used only for grain and foodstuff. A sa' of grain equals in wight five and one-third ratl. Another measure was used only for liquid, also called sa', and equaling eight ratl sin weight.86 According to this reconciliation, the ratl is the same in Iraq and Hijaz, while there are two different volume measures, depending on the material measured.
C. Für unsere moderne Zeit schlägt ʿAlī Mubārak einen dritten Weg der Versöhnung vor. Er behauptet, es bestehe kein wirklicher Unterschied zwischen dem Volumen des Ṣāʿ im Irak und im Ḥiǧāz, und ebenso wenig gebe es einen Unterschied zwischen ihren Ratl als Gewichtsmaß.87 Wenn man ein mit Getreide gefülltes Ṣāʿ wiegt, ergibt sich ein Gewicht von fünf und einem Drittel Ratl, und wenn man ein mit Wasser gefülltes Ṣāʿ wiegt, sind es acht Ratl.
C. For our modern age, 'Ali Mubarak suggests a third way of reconciliation. He claims there is no real difference the volume of sa' in Iraq and Hijaz, nor is there a difference between their ratl as a measure of weight.87 If you weigh the one sa' full of grain, it is five and one-third ratl, and if you weigh one sa' full of water it is eight ratls.
Bestimmung des Nisab nach heutigen Maßeinheiten
Determination of nisab in contemporary measures
Nachdem wir die Festlegung des Nisab als fünf Wasq untersucht haben, wobei jedes Wasq sechzig Sa' beträgt, können wir diese Maße leicht in heutige Hohlmaße umrechnen.90 Um den Betrag des Nisab nach dem Gewicht anzugeben, müssen wir den Versuch des Ahmad in Erinnerung behalten. Er wog ein voll gefülltes Sa' Weizen; das Gewicht betrug fünfeinhalb Ratl.91 Es ist bekannt, dass manche landwirtschaftlichen Erzeugnisse leichter sind als Weizen, etwa Gerste oder Mais. Unter den Anhängern der ahl al-hadith besteht keine Uneinigkeit darüber, dass das Gewicht eines Sa' fünfeinhalb Ratl durchschnittlichen Weizens beträgt. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Menge des Nisab nach Hohlmaßen und nicht nach Gewicht bestimmt wird. Wenn das Volumen des Nisab einer anderen Feldfrucht zufällig weniger wiegt als dasselbe Volumen Weizen, so ist dieses Volumen der anderen Getreideart dennoch zakatpflichtig, trotz seines geringeren Gewichts.91
After we studied the determination of nisab as five wasq, each wasq being sixty sa', we can easily transfer these to contemporary capacity measures.90 In order to give the amount of nisab in weight we must remember the experiment of Ahmad. He weighed a sa' full or wheat; the weight was five and one-third ratl.91 It is known some agricultural crops are lighter than wheat, such as barley or corn. There is no disagreement among ahl al hadith that the weight of a sa' is five and one-third ratl of average wheat. We must not forget that the quantity of nisab is determined in capacity measures and not in weight. If the volume of nisab of another crop happens to weigh less than the same volume of wheat, that volume of the other grain is zakatable in spite of its lighter weight.91
'Ali Mubarak untersuchte das baghdadische Ratl und kommt zu dem Schluss, dass ein Ratl vierhundertacht Gramm entspricht.92 Außerdem schätzt er, dass ein Sa' Wasser 2,75 Liter beträgt.
'Ali Mubarak studied the Baghdadi ratl and concludes that one ratl equals four hundred and eight grams.92 He also estimates that one sa' of water is 2.75 liters.
Folglich beträgt das Gewicht eines Sa' Getreide 2,176 Kilogramm. Durch einfache Rechnung ergibt sich, dass ein Wasq 130,56 Kilogramm Weizen entspricht, bzw. 165 Liter. Das bedeutet, dass das Nisab 825 Liter bzw. 652,8 Kilogramm beträgt.93
Consequently, the weight of one sa' of grains is 2.176 kilograms, By simple arithmetic we find that one wasq is 130.56 kilogram of wheat, or 165 liters. This means that the nisab is 825 liters or 652.8 kilograms."93
Nisab für Feldfrüchte, die nicht nach Hohlmaß bemessen werden
Nisab for crops that are not measured by capacity
Einige Feldfrüchte können nicht mit Hohlmaßen gemessen werden, weil sie üblicherweise weder verdichtet noch unter Druck gesetzt gelagert oder gehandelt werden, wie etwa Safran und Baumwolle. Abu Yusuf schlägt vor, dass für die Zakatpflicht solcher Erzeugnisse ihr Wert das Kriterium sein sollte. Er regt an, den Wert eines Nisab der billigsten Getreideart, etwa Gerste, zu betrachten und diesen Wert auf diese Feldfrüchte anzuwenden.94
A few crops cannot be measured by capacity measures because they are usually administered without being condensed or pressurized, such as safron and cotton. Abu Yusuf suggests that the value of such products should be the criteria in zakatability. He proposes to consider the value of a nisab of the cheapest grain, barley, for example, and apply that value on these crops.94
Muhammad schlägt vor, die größte Maßeinheit zu verwenden, die im Handel tatsächlich gebräuchlich ist, etwa die Tonne, und sagt beispielsweise, dass der Wasq zur Zeit des Propheten ﷺ die höchste Hohlmaßeinheit war. Daher sollten wir für diese neuen Feldfrüchte fünf ihrer höchsten Maßeinheiten als Nisab nehmen.94 Dies bedeutet mit Sicherheit, dass der Nisab von einem Land zum anderen unterschiedlich sein wird. Manche Länder werden die metrische Tonne verwenden, andere die englische Tonne, und wieder andere könnten eine andere Einheit verwenden.
Muhammad suggests to use the largest unit used actually in trade, such as ton, for example, saying that the wasq was the highest unit of capacity measure at the time of the Prophet. Thus, for those new crops, we should take five of their highest units of measurement as a nisab.94 This definitely means nisab will differ from one country to another. Some countries will use the metric ton, others the English ton, and yet others may use a different unit.
Einige Rechtsgelehrte vertreten die Ansicht, dass bei allen Feldfrüchten, die nicht nach Hohlmaß bemessen werden, das Nisab als jene Menge festgelegt werden muss, deren Wert zweihundert Dirham beträgt, wobei das Nisab des Geldes ebenso angewandt wird, wie es auf Handelsgüter angewandt wird.95 Schließlich schlägt Ahmad vor, das Gewichtsäquivalent des Nisab von Getreide zugrunde zu legen.96 Das bedeutet, dass für Feldfrüchte, die gewöhnlich nicht nach Hohlmaßen bemessen werden, in unserer Zeit das Gewicht von 653 Kilogramm angewandt werden muss. Ibn Qudamah wirft all diesen Ansichten vor, dass sie jeder Stütze durch einen Text, eine gültige Analogie oder eine stichhaltige Begründung entbehren. Er argumentiert, dass die Zakah nicht auf alle Vermögenswerte ohne jede Mindestgrenze fällig sein könne, ebenso wenig könne die Festlegung des Nisab bei bestimmten Feldfrüchten anhand einer anderen Feldfrucht erfolgen, noch könne der Wert berücksichtigt werden, denn im Ackerbau sei es wesentlich, dass die Zakah in Naturalien entrichtet werde.
Zeitpunkt und Methode der Bestimmung des Nisab
Time and method of determination of nisab
Die Bemessung des Nisab sollte am trockenen Erzeugnis erfolgen, nachdem es seine endgültige Form für den Verkauf erhalten hat (nach dem Reinigen, Filtern, Schälen usw.). Al-Ghazali schreibt in seinem al-Wajiz, dass die fünf Wasq in getrockneter Form bei Rosinen und bei Getreide nach dem Reinigen und Entfernen seiner Spreu berücksichtigt werden müssen, mit Ausnahme von Feldfrüchten, die frisch oder mit ihrer Spreu verkauft werden. In diesem Fall wird der Nisab an ihnen so bemessen, wie sie sind.98
The estimation of nisab should be done on the dry product after it takes its final form for sale (after cleaning, filtering, skinning, etc.). Al Ghazali in his al Wajiz writes that the five wasq must be considered in the dried form of raisin, and in grain after cleaning and removal of its bran, except for crops that are sold fresh or with their bran. In this case nisab is estimated on them as they are.98
ABSCHNITT VIER: DIE SÄTZE DER ZAKAT
SECTION FOUR RATIOS OF ZAKAH
Der Zehnte und der halbe Zehnte
The one-tenth and half-tenth rates
Al-Bukhari überliefert von Ibn ʿUmar, dass der Prophet ﷺ sagte: „Auf das, was vom Himmel bewässert wird, oder durch Quellen oder das, was keine Bewässerung braucht, ist ein Zehntel fällig, und auf das, was mit Wasser bewässert wird, das herangetragen wird, ist ein halber Zehntel fällig.“99 Muslim überliefert von Dschabir, dass der Prophet ﷺ sagte: „Auf das, was Flüsse oder Wolken bewässern, ist ein Zehntel fällig, und auf das, was durch Wasser bewässert wird, das von Kamelen getragen wird, ist ein halber Zehntel fällig.“100 Yahya bin Adam überliefert von Anas: „Der Gesandte Gottes legte einen Zehnten auf das fest, was der Himmel bewässert, und einen halben Zehnten auf das, was durch Tiere oder Menschen bewässert wird, die Wasser in Behältern tragen.“101 Ibn Madscha überliefert von Muʿadh: „Der Gesandte Gottes ﷺ schickte mich nach Jemen und befahl mir, einen Zehnten von dem zu erheben, was der Himmel bewässert oder was durch seine Wurzeln (unterirdisches) Wasser aufnimmt, und einen halben Zehnten von dem, was mit Eimern bewässert wird.“102 Folglich schließt Abu ʿUbaid, dass bei allem, was ohne den Einsatz von Maschinen und ohne Aufwendung von Arbeit bewässert wird, sei es durch Regen vom Himmel, durch Flüsse oder Quellen oder durch das, was (unterirdisches) Wasser über seine Wurzeln aufsaugt, die Abgabe ein Zehntel beträgt.103 Der Verfasser von al-Mughni schreibt: „Insgesamt gilt: Wo Kosten und Mühe von Menschen, ihren Tieren oder Maschinen aufgewendet werden, beträgt das Verhältnis einen halben Zehnten. Dagegen werden Dinge, die ohne solche Kosten und Mühe bewässert werden, mit einem Zehnten belegt. Das ist so, weil die Kosten das Wachstum beeinflussen und sich auch auf die als Zakat zu zahlende Menge auswirken müssen, weshalb der Satz verringert wird.“104 Wenn Wasser gekauft und bezahlt wird, wird der Satz laut al-Nawawi und anderen ebenfalls verringert.105
Al Bukhari reports from Ibn 'Umar that the Prophet (p) said, "A one-tenth due is obligatory on that which is watered by the sky or springs or that which is not watered at all, and a half-tenth is obligatory on that which is watered by carried water."99 Muslim reports from Jabir that the Prophet (p) said, "On that which rivers or clouds water, there is one-tenth due, and in that which is watered by water carried by camels, there is one half-tenth."100 Yahya bin Adam reports from Anas, "The Messenger of God imposed a one-tenth due on that which the sky waters, and a half-tenth due on that which is watered by animals or men carrying water in containers."101 Ibn Majah reports from Mu'adh, "The Messenger of God (p) sent me to Yemen and commanded me to collect one-tenth from that which the sky waters, or draws (underground) water through its roots, and half a tenth from that which is watered by pails."102 Consequently, Abu 'Ubaid concludes that anything irrigated without the use of machine and the payment of labor, whether by rain from the sky or by rivers or springs or what sucks in (underground) water through its roots, the charge on it is one-tenth.103 The author of al Mughni writes, "In all, whenever cost and effort from people or their animals or machines are involved, the ratio is half a tenth. On the other hand, things watered without such cost and effort are charged one-tenth. This is so because cost affects growth and must affect the amount paid as zakah, so the rate is reduced."104 When water is purchased and paid for, the rate is also reduced, according to al Nawawi and others.105
Pflanzen, die manchmal gegen Entgelt und manchmal ohne Entgelt bewässert wurden
Crops watered sometimes at cost and sometimes without cost
A. Werden Pflanzen die eine Hälfte des Jahres mit getragenem Wasser bewässert und die andere Hälfte dem Regen überlassen, so beträgt der Prozentsatz der Zakat sieben einhalb Prozent. Ibn Qudamah sagt: „Dies ist meines Wissens unumstritten, denn wenn das ganze Jahr hindurch bewässert wird, beträgt das Verhältnis fünf Prozent, sodass das Verhältnis proportional zur Bewässerung ist.“106
A. If plants are watered by carried water half of the year and the other half are left to rain, the percentage of zakah becomes seven and a half percent. Ibn Qudamah says "This is not disputed, to my knowledge, since if watering takes place for the whole year the ratio is five percent, so the ratio is proportional to watering."106
B. Wenn Pflanzen den größten Teil des Jahres bewässert werden, beträgt der Satz fünf Prozent, und der kleine Teil der gesamten Saison wird nicht berücksichtigt. Ebenso muss der Satz zehn Prozent betragen, wenn sie den größten Teil der Saison nicht bewässert werden. Dies entspricht der Auffassung von ʿAṭāʾ, al-Thawrī, Abū Ḥanīfa, einer von zwei Überlieferungen al-Shāfiʿīs und der offiziellen Position der Hanbaliten.107
B. If plants are watered most of the year, the ratio becomes five percent and the small portion of total season is disregarded. By the same token, the ratio must be ten percent if they are not watered most of the season. This is according to 'Ata, al Thawri, Abu Hanifah, one of two reports from al Shafi'i, and the official position of the Hanbalites.107
C. Wenn das Verhältnis der Bewässerung zur gesamten Saison nicht bekannt ist, muss der anzuwendende Prozentsatz, um auf der sicheren Seite zu sein, ein Zehntel betragen.108
C. If the ratio of watering to the total season is not known the percentage applicable must be one-tenth, to be on the safe side.108
Berücksichtigung von Aufwand und Kosten bei anderem als Bewässerung
Consideration of effort and cost in other than watering
Es stellt sich die Frage, ob Kosten, die nicht für die Bewässerung aufgewendet werden, bei der Senkung des Zakat-Satzes berücksichtigt werden. Dazu können das Ausheben von Gräben und Kanälen zur Bewässerung, die Einrichtung eines Beregnungssystems und ähnliche Maßnahmen gehören. Ibn Qudamah vertritt die Ansicht, dass die Kosten für Kanäle und Gräben keine Auswirkung auf die Zakat haben, weil solche Kosten bereits in der Urbarmachung des Landes und seiner Vorbereitung für die landwirtschaftliche Nutzung enthalten seien.109 Al-Rafi'i äußert eine ähnliche Auffassung.110 Al-Khattabi unterscheidet dagegen zwischen den anfänglichen Kosten der Bewässerungskanäle und den Kosten für deren Unterhaltung und kommt zu dem Schluss, dass der Satz auf fünf Prozent gesenkt werden muss, wenn für den Betrieb und die Instandhaltung solcher Kanäle und Brunnen jährlich ein erheblicher Betrag anzusetzen ist.111 Al-Rafi'i berichtet, dass einige Schafiiten dieselbe Ansicht wie al-Khattabi teilen.112
The question arises of whether costs spent on other than watering is considered in the reduction of the zakah percentage. This might include digging trenches and canals for irrigation, establishing a sprinkling system, and the like. Ibn Qudamah suggests that the cost of canals and trenches be of no effect on zakah because such cost is implied in the reclamation of land and its preparation for agricultural use.109 Al Rafi'i expresses a similar view,110 while al Khattabi distinguishes between the initial cost of irrigation canals and the cost of maintaining them, and concludes that if a substantial amount is assumed yearly for the operation and maintenance of such canals and wells, the rate must be reduced to five percent.111 Al Rafi'i reports that some Shafi'ites share the same view with al Khattabi.112
ABSCHNITT FÜNF: VORAUSSCHÄTZUNG DER ERNTEN
SECTION FIVE PRE-ESTIMATION OF CROPS
Der Gesandte (ﷺ) begründete die Sitte, Datteln und Trauben vor der Ernte zu schätzen, während die Früchte noch an den Bäumen hängen, ohne dass sie tatsächlich abgemessen oder gewogen werden müssen. Zweck dieser vorherigen Schätzung, die von Fachleuten vorgenommen wird, ist es, die Höhe der fälligen Zakah festzustellen und dem Landwirt die Freiheit zu lassen, über die Ernte jederzeit zu verfügen, ohne auf den Zakah-Einnehmer warten zu müssen.113 Al-Khattabi sagt: „Diese Schätzung vor der Ernte erlaubt es den Landwirten, die besten Gelegenheiten zum Einbringen ihrer Früchte und zu deren Verkauf zu nutzen, ohne am Tag der Ernte auf die Zakah-Beamten warten zu müssen, vorausgesetzt, dass der Landwirt, sobald die Schätzung vorgenommen und der fällige Zakah-Betrag bestimmt ist, die Lieferung der Zakah an deren Einnehmer garantiert.“114 'Umar bin al-Khattab, Sahl bin Abi Hathamah, Marwan, al-Qasim bin Muhammad, al-Hasan, 'Ata, al-Zuhri, 'Amr bin Dinar, Malik, al-Shafi'i, Ahmad, Abu 'Ubaid, Abu Thawr und die Mehrheit der Gelehrten befürworten die Schätzung vor der Ernte. Abu Hanifah hingegen lehnt sie ab mit der Begründung, sie sei bloße Mutmaßung.115
The Messenger (p) started a tradition of estimating the amount of dates and grapes before the harvest, while the fruits are still on the trees, with no need of actual measuring or weighing. The purpose of this pre-harvest estimation, made by experts, is to determine the amount of due zakah and to leave the farmer the freedom of disposing of the crop any time, without having to wait for the zakah collector.113 Al Khattabi says "this pre-harvest estimation allows farmers to take the best opportunities for collecting their fruits and selling them without having to wait for the zakah officers on the day of harvest, provided that when pre-estimation is done and the due amount of zakah is determined the farmer guarantees the delivery of zakah due to its collector.114 'Umar bin al Khattab and Sahl bin Abi Hathamah, Marwan, al Qasim bin Muhammad, al Hasan, 'Ata, al Zuhri, 'Amr bin Dinar, Malik, al Shafi'i, Ahmad, Abu 'Ubaid, Abu Thawr, and the majority of scholars approve of the pre-harvest estimation. On the other hand, Abu Hanifah does not accept it on the grounds that it is mere speculation.115
Die Mehrheit führt folgende Belege als Beweis an:
The majority provides the following supporting evidence:
1. Sa'id bin al-Musayyib berichtet von 'Attab bin Usaid: „Der Prophet ﷺ pflegte Beamte auszusenden, um Trauben und Früchte vor der Ernte zu schätzen."116
1. Sa'id bin al Musayid reports from 'Attab bin Usaid "The Prophet (p) used to send officers to estimate--before the harvest--grapes and fruits."116
Zeitpunkt und Verfahren der Ernteschätzung vor der Ernte
Time and procedure of pre-harvest estimation
Die Schätzung vor der Ernte muss vorgenommen werden, wenn die Früchte zu reifen beginnen und vor der Zeit der Ernte, denn zu diesem Zeitpunkt wird die Notwendigkeit dieser Schätzung wichtig. Dies entspricht dem oben erwähnten Ausspruch von 'A'ishah.122 Wenn sich die Schätzung als weit von der tatsächlichen Wirklichkeit entfernt erweist, bleibt der fällige Betrag der Zakah so, wie geschätzt, und muss nicht angepasst werden. Al Qasim bin Muhammad beantwortete eine solche Frage mit: „Du musst gemäß der Schätzung zahlen. Es ist der Fehler der Person, die sie vorgenommen hat.“123 Dies ist auch die Ansicht von Malik, vorausgesetzt, dass der Schätzer ehrlich und erfahren ist, denn nach seiner Auffassung ist die Schätzung hinsichtlich des fälligen Betrags der Zakah endgültig.
Pre-harvest estimation must be done when fruits start to ripen and before the time of harvest, because the need for this estimation becomes important at that time. This is in accordance with the saying from 'A'ishah mentioned above.122 If estimation is found to be far from actual reality, the due amount of zakah remains as estimated and need not be adjusted. Al Qasim bin Muhammad answered such a question with "You must pay according to the estimation. It is the error of the person who made it."123 This is also the opinion of Malik, provided that the estimator is honest and experience, because according to him the estimation is final as far as the due amount of zakah is concerned.
Abu 'Ubaid kommentiert: „Dies ist zulässig, wenn die Abweichung innerhalb vernünftiger Grenzen liegt, die bei gewöhnlichen Geschäften üblicherweise nachgesehen werden. Ist die Differenz jedoch groß, wird eine Korrektur fällig, wie auch bei anderen Geschäften."123
Abu 'Ubaid comments, "This is agreeable if the variance is withing reasonable limits which are usually forgiven in normal transactions, but if the difference is big, a correction becomes due like in other transactions."123
Ibn Hazm argumentiert, dass der Fehler oder die Unredlichkeit des Schätzers korrigiert werden muss, weil Gott sagt: „Seid Hüter der Gerechtigkeit und des Gleichgewichts.“ Ob die Schätzung höher oder niedriger ausfällt als die tatsächliche Menge, ist ungerecht gegenüber dem Zahlenden wie auch gegenüber dem Empfänger der Zakat. Die Behauptung, der Schätzer habe einen Fehler gemacht oder sei unredlich gewesen, muss durch sachliche Beweise belegt werden.124 Dennoch halte ich die Ansicht des Abu 'Ubaid für vernünftiger und praktikabler.
Ibn Hazm argues that the mistake of the estimator or his dishonesty must be corrected because God says "Be establishers of justice and balance." Whether the estimation is more or less than actuality, it is unjust to either the payer or the recipient of zakah. A claim that the estimator made an error or was dishonest must be proven by factual evidence.124 However, I believe that the opinion of Abu 'Ubaid is more reasonable and practical.
Schätzung anderer Feldfrüchte
Estimation of other crops
Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Auffassung, dass nur Datteln und Trauben vor der Ernte abgeschätzt werden dürfen, und diese Abschätzung darf nicht auf andere Früchte angewandt werden. Dies ist auch die Ansicht von Malik und Ahmad.125 Al-Zuhri, al-Awza'i und al-Laith dehnen die Abschätzung vor der Ernte auf andere Früchte wie Oliven aus, weil der Bedarf an einer solchen Abschätzung bei anderen Früchten in gleicher Weise besteht wie bei Datteln und Trauben.126
The majority of scholars believes that only dates and grapes can be estimated before the harvest, and this estimation must not be applied to other fruits. This is also the view of Malik and Ahmad.125 Al Zuhri, al Awza'i, and al Laith extend pre-harvest estimation to other fruits such as olives, because the need for such an estimation exists with respect to other fruits the same way it exists for dates and grapes.126
Ich komme zu dem Schluss, dass die Schätzung vor der Ernte nur nach Bedarf durchgeführt werden darf, unabhängig von der Frucht. Dies ist eine Frage, die von der praktischen Erfahrung der Menschen und den Meinungen der Fachleute sowie von der Technik der jeweiligen Zeit abhängt. Wenn für eine beliebige Frucht eine Schätzung vor der Ernte zum Nutzen der Zakat-Verwalter oder der Landwirte nötig ist, kann sie analog zur Schätzung von Datteln und Trauben angewendet werden.
I conclude that pre-harvest estimation must be practiced only according to need, whatever the fruit. This is a matter that depends on the practical experience of people and the opinions of experts as well as on the technology of the times. If pre-harvest estimation is needed for any fruit for the benefit of zakah administrators or farmers, it can be applied in analogy to estimation of dates and grapes.
ABSCHNITT SECHS: DIE LEICHTIGKEIT IM URTEIL
SECTION SIX EASINESS IN ESTIMATION
Es gibt mehrere Hinweise darauf, dass die Schätzung der Menge der zakatpflichtigen Feldfrüchte für den Zahlenden erleichternd sein sollte. Dazu gehören folgende:
There are several indications that the estimation of the amount of zakatable crops should be easy on the payer. These include the following:
1. Sahl bin Abi Hathamah berichtet vom Propheten ﷺ: „Wenn ihr schätzt, lasst ein Drittel (unberechnet), und wenn nicht, lasst ein Viertel (unberechnet)."
1. Sahl bin Abi Hathamah narrates from the Prophet (p) "When you estimate, leave one-third, and if not leave one-fourth (uncounted)".
2. Ibn ʿAbd al-Barr überliefert von Jabir, vom Propheten ﷺ: „Geht maßvoll und mit Bedacht vor bei der Einschätzung …"127
2. Ibn 'Abd al Barr reports from Jabir from the Prophet (p) take it easy in estimation . . ."127
3. Abu 'Ubaid berichtet von Makhul: „Wenn der Gesandte Gottes ﷺ Schätzer aussandte, sagte er ihnen: ‚Macht es leicht, denn in Obstgärten gibt es gewöhnlich Bäume, die für wohltätige Zwecke belassen werden, und Bäume, von denen Vorübergehende essen dürfen.‘“128
3. Abu 'Ubaid reports from Makhul "When the Messenger of God (p) sends estimators he tells them, "Make it easy, because orchards usually include trees left for charity and trees left for passers-by to eat from."128
4. Al-Awza'i berichtet, es sei uns überliefert worden, dass 'Umar bin al-Khattab gesagt habe, man solle den Menschen beim Schätzen Erleichterung verschaffen, denn an den Bäumen seien gewöhnlich diejenigen Anteile beteiligt, die für Almosen bestimmt sind, sowie Vorübergehende und die Familie, die davon essen.129
4. Al Awza'i is reported to have said, "It reached us that 'Umar bin al Khataab said to make it easy for people when you estimate, since trees usually include those designated for charity, passers-by, and family to eat from."129
5. Von Baschir bin Yasar: ʿUmar bin al-Chattab entsandte Abu Hathamah von den Ansar, um die Früchte der Muslime abzuschätzen, und sagte ihm: „Wenn du sie unter ihren Bäumen beim Essen antriffst, dann zähle nicht die Bäume, von denen sie essen.“130
5. From Bashir bin Yasar, "'Umar bin al Khattbb sent Abu Hathamah from al Ansar to make the estimation of fruits of Muslim, and told him, 'If you find them among their trees eating, don't count the trees they are eating from.'"130
ABSCHNITT SIEBEN: ABZUG VON SCHULDEN UND AUSGABEN
SECTION SEVEN DEDUCTION OF DEBTS AND EXPENSES
Sind Schulden und Ausgaben abzugsfähig?
Are debts and expenses deductible?
Zwei Arten von Schulden können Eigentümer von Feldfrüchten haben, nämlich Schulden, die für die Bezahlung der Anbaukosten der Feldfrüchte selbst entstanden sind, und Schulden für persönliche und andere Zwecke. Abu 'Ubaid überliefert von Jabir bin Zaid über Schulden für den Anbau und Schulden für den Unterhalt der Familie, dass Ibn 'Abbas sagte: „Schulden, die für das Land ausgegeben wurden, müssen zuerst zurückgezahlt werden", und Ibn 'Umar sagte: „Sowohl Schulden für den Anbau als auch für die Familie müssen abgezogen werden."138 Yahya bin Adam überliefert von Ibn 'Umar: „Der Landwirt soll zuerst beginnen, seine Schulden zurückzuzahlen, und muss dann die Zakah auf den Restbetrag entrichten", während Ibn 'Abbas sagt, dass „für den Anbau ausgegebene Schulden zurückgezahlt werden müssen und der verbleibende Betrag zakatpflichtig ist."139 Offensichtlich stimmen Ibn 'Abbas und Ibn 'Umar darin überein, dass Schulden für den Anbau abzugsfähig sind, sie sind sich jedoch nicht einig darüber, ob Schulden für den familiären und persönlichen Gebrauch abgezogen werden dürfen.
Two kinds of debts may be owed by owners of crops, namely debts accrued for payment of farming expenses for the crops themselves, and debts for personal and other purposes. Abu 'Ubaid reports from Jabir bin Zaid about debts for farming and debts for family use that Ibn 'Abbas said "Debts spent on the land must be paid back first," and Ibn 'Umar said, "Both debts on farming and family must be deducted."138 Yahya bin Adam quotes Ibn 'Umar, "The farmer should start paying back his debts, then must pay zakah on the residual," while Ibn 'Abbas says that "debts spent on farming must be paid back and the residual is zakatable."139 Obviously, Ibn 'Abbas and Ibn 'Umar agree that debts on farming are deductible, but they do not agree on deducting debts for family and personal use.
Abu 'Ubaid überliefert von Makhul: „Die Zakat ist nur auf den Überschuss fällig, nachdem die Schulden abgezogen wurden, sofern dieser die Bedingungen der Zakatpflicht erfüllt."140 Ähnliche Ansichten werden von 'Ata und Taus überliefert,140 ebenso von einer Gruppe irakischer Rechtsgelehrter, darunter Sufyan al-Thawri.141
Abu 'Ubaid reports from Makhul, "zakah is only due on the residual after debts are deducted, if it satisfies zakatability conditions."140 Similar views are reported from 'Ata and Taus,140 as well as a group of Iraqi jurists, including Sufyan al Thawri.141
Es gibt zwei Überlieferungen von Ahmad: Die eine stimmt mit der Ansicht von Ibn 'Abbas überein, die andere mit der Ansicht von Ibn 'Umar. Ibn Qudamah kommentiert, dass nach einer Überlieferung „alle Schulden abzugsfähig sind; der Zehnte ist auf den verbleibenden Betrag fällig, sofern er das Nisab erreicht oder übersteigt, denn wir behandeln die Zakat, und der Grundsatz lautet, dass Schulden abzugsfähig sind“.
ABSCHNITT ACHT: ZAKAT AUF GEPACHTETES ACKERLAND
SECTION EIGHT ZAKAH ON RENTED FARMLAND
Die Zakāt ist für den Besitzer verpflichtend, wenn er das Land bewirtschaftet.
Zakah is obligated on the owner when he farms the land
Wenn landwirtschaftlich genutztes Land vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird, ist die Zakat darauf vom Eigentümer selbst zu entrichten. Verleiht der Eigentümer jedoch sein Land unentgeltlich, damit ein anderer es bewirtschaftet, so ist die Zakat dann vom Landwirt zu entrichten.153
When agricultural land is farmed by the owner, its zakah is due from the owner himself, but when the owner lends his land, free of charge, for someone else to farm, zakah is then due on the farmer.153
Der Eigentümer als Teilhaber an der Landwirtschaft
The owner as a partner in farming
Wenn die Landwirtschaft in bestimmten Formen der Teilhaberschaft betrieben wird, etwa der Halbpacht (Musaqah bzw. Muzara'ah), und dabei die im Schari'ah geforderten Bedingungen erfüllt sind, wird jeder Teilhaber für die Zakat auf seinen eigenen Anteil verantwortlich, sofern der Anteil des Teilhabers allein oder in Verbindung mit dem Ertrag, den er aus anderen Quellen erhält, das Nisab erreicht. Erfüllt der Anteil eines Teilhabers die Bedingung des Nisab nicht, so ist er nicht zakatpflichtig, obwohl der andere Teilhaber beziehungsweise die anderen Teilhaber zakatpflichtig sein können. Al-Schafi'i vertritt in dieser Frage eine abweichende Meinung: Er vertritt die Ansicht, dass dann, wenn der Gesamtertrag der Teilhaberschaft das Nisab erreicht, dieser zakatpflichtig wird und die Teilhaber verpflichtet sind, die Zakat jeweils im Verhältnis ihres Anteils am Ertrag zu entrichten.154
When farming is done in certain forms of partnership, such as sharecropping , within the conditions required in Shari'ah, each partner becomes responsible for zakah on his or her own share, if the partner's share reaches nisab, either alone or when combined with output accruing to the partner from other sources. If the share of a partner does not fulfill the condition of nisab, he is not zakatable, although the other partner or partners may be zakated. Al Shafi'i differes on this issue, suggesting that if the total output of the partnership reaches nisab, it becomes zakatable and the partners are obliged to pay zakah, each in proportion to his or her share in the output.154
Gemietetes Land
Rented land
Wenn Land dem Landwirt gegen einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Ware vermietet wird, wird nach Abu Hanifa die Zakah (der Zehnte oder der Fünfte) vom Eigentümer fällig. Er argumentiert, dass die Zakah, obwohl sie üblicherweise vom Ertrag eingezogen wird, tatsächlich eine Abgabe auf das Land ist.
When land is rented to the farmer for a given amount of money or any commodity, zakah (the ten or five percent) becomes due on the owner, according to Abu Hanifah. He argues that zakah, though usually collected from the output, is in fact a levy on the land.
Bei der Miete bleibt das Land im Eigentum des Eigentümers und nicht des Nutzers. Da die Zakāt eine Last auf dem Land ist, ähnlich dem Kharāj, liegt es in seiner Verantwortung, sie zu entrichten.155 Die Miete gleicht dem Ackerbau, einer Art Ertrag des Landes, und aus diesem Ertrag wird die Zakāt entrichtet.156 Eine ähnliche Ansicht wird von an-Nakha'ī überliefert.157
In renting, the land remains owned by the owner and not by the user, and since zakah is a charge on the land, similar to kharaj, it is his responsibility to pay it.155 Renting is like farming, a sort of growth of the land, and out of this increase zakah is paid.156 A similar view is reported by al Nakha'i.157
Andererseits vertritt die Mehrheit die Ansicht, dass die Zakah vom Pächter zu entrichten sei, mit der Begründung, dass die Zakah eine Abgabe auf den Ertrag und nicht auf das Land sei. Folglich trage der Eigentümer des Ertrags die Verantwortung für die Zakah. Uns wird zusammen mit Ibn Rushd deutlich, dass hinsichtlich der Philosophie der Zakah eine Meinungsverschiedenheit besteht: Liegt sie auf dem Land, auf dem Ertrag oder vielleicht auf beiden zusammen? Es scheint niemanden zu geben, der erwähnt, dass die Zakah sowohl auf dem Land als auch auf dem Ertrag zugleich liegen könnte, obwohl dies der Sachverhalt zu sein scheint. Wenn der Eigentümer zugleich der Landwirt ist, stellt sich das Problem nicht, wohl aber dann, wenn Eigentümer und Landwirt verschiedene Personen sind. Die Mehrheit argumentiert, dass die Zakah aus dem Ertrag entrichtet wird und daher dem Eigentümer des Ertrags obliegt, während Abu Hanifa sich auf die Grundlage der Zakah beruft, nämlich das Wachstum des Landes selbst.158
On the other hand, the majority is of the opinion that zakah is charged to the renter, on the grounds that zakah is a levy on the output and not on the land. Consequently, the owner of the output is responsible for zakah. It becomes obvious to us, along with Ibn Rushd, that there is a difference in the philosophy of zakah. Is it on the land or on the output, or maybe on both together? There seems to be no one who mentions that zakah could be on both land and output together, although this looks to be the truth of the matter. When the owner is the same as the farmer, the problem does not exist, but when the owner and the farmer are different persons, the majority argues that since zakah is paid out of the output it is responsibility of the person who owns the output, while Abu Hanifah refers to the basis of zakah, which is the growth of the land itself.158
Analyse und Diskussion
Analysis and discussion
Ibn Qudamah bevorzugt die Ansicht der Mehrheit. Er stellt sich gegen die Position von Abu Hanifah und argumentiert, dass die Zakah, wenn sie eine Last auf dem Land wäre, auch dann erhoben werden müsste, wenn das Land nicht bewirtschaftet wird, zumal das Kharaj, das Abu Hanifah der Zakah ähnlich ansieht, unabhängig von Bewirtschaftung und Ertrag auferlegt wird. Ferner müsste die Zakah, wenn sie auf dem Land läge, nach der Größe des Landes und nicht nach der Menge des Ertrags bemessen werden. Was ihre Verteilung betrifft, so müsste sie jener des Fai' gleichen.159 Jedermann weiß jedoch, dass die Zakah ein Prozentsatz des Ertrags ist und wie andere Formen der Zakah verteilt werden muss und nicht wie das Fai'.
Ibn Qudamah prefers the majority's view. He challenges the position of Abu Hanifah, saying that if zakah is a charge on the land, it must be levied even when the land is not farmed, especially since kharaj, considered by Abu Hanifah similar to zakah, is imposed regardless of farming and output. Furthermore, if zakah is on the land, it must be determined according to the amount of land and not the amount of output. As for its dispersement, it must be similar to those of fai'.159 Everybody knows zakah is a percentage of the output and must be dispersed like other forms of zakah and not like fai'.
Al-Rafi'i sagt, der Pächter sei verpflichtet, Zakāt zu zahlen, unabhängig von der Pacht, ähnlich wie ein Geschäftsmann, der zusätzlich zur Miete, die er für sein Geschäft zahlt, Zakāt entrichten muss.160 Man kann Al-Rafi'i in diesem Vergleich jedoch widersprechen, denn der Kaufmann entrichtet die Zakāt am Ende des Jahres, nachdem Miete und andere Kosten abgezogen wurden. Die Zakāt auf landwirtschaftliche Erzeugnisse kennt keine jährliche Bedingung. Sie wird bei der Ernte fällig, und wenn die Pacht nicht vom Ertrag abgezogen wird, von wo sollte sie dann sonst abgezogen werden? Es erscheint ungerecht, dass der Pächter sowohl Zakāt als auch Pacht zahlen soll, während dem Eigentümer nichts auferlegt wird. Die Gerechtigkeit verlangt, dass beide Parteien an der Zahlung der Zakāt beteiligt sind. Keiner von beiden sollte sich ihr entziehen dürfen, während die ganze Last ungerechterweise dem anderen aufgebürdet wird. Ibn Rushd ist klug genug, um zu erkennen, dass die Zakāt tatsächlich auf dem Land und seinem Ertrag zusammen liegt.
Al Rafi'i says the renter is required to pay zakah regardless of the rent, like a businessman who is required to pay zakah in addition to the rent he might be paying for his store.160 But one may differ with al Rafi'i on this analogy, because the merchant pays zakah at the end of the year after deduction of rent and other costs. zakah on agriculture has no yearly condition. It is due on the harvest, and if rent is not deducted from the harvest where would it be deducted from otherwise? It seems unfair that the renter be asked to pay both zakah and rent while the owner is charged nothing, Justice requires that both parties share in the payment of zakah. Neither should be allowed to escape it while the whole burden is unjustly thrown on the other. Ibn Rushd is intelligent enough to realize that zakah is in fact on the land and its output together.
ABSCHNITT NEUN: DER FALL VON ʿUSHR UND ḴARĀDJ
SECTION NINE THE CASE OF 'USHR AND KHARAJ
Die Hanafiten stellen für die Zakatpflicht eine Bedingung auf: Das Land darf kein Kharaj-Land sein. Zahlt der Besitzer für sein Land Kharaj, so muss die Zakat entfallen. Die Mehrheit der Gelehrten hingegen vertritt die Ansicht, dass Muslime auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse Zakat zahlen müssen, unabhängig davon, ob auf dem Land Kharaj zu entrichten ist oder nicht.
Hanafites have a condition for zakatability, which is that land must not be kharaji land. If the owner pays kharaj for his land, zakah must be waived. On the other hand, the majority of scholars believe that Muslims must pay zakah on their agriculture, regardless of whether kharaj is obligated on the land or not.
Ushri-Land
'Ushri land
Ländereien können entweder als ʿUshrī eingeteilt werden, d. h. Ländereien, auf deren Ertrag ʿUshr (die Zakāh von zehn oder fünf Prozent) fällig ist, oder als Kharājī, auf denen Kharāj zu entrichten ist.
Lands may be classified as either 'ushri, i.e. lands on whose output 'ushr (the zakah of ten or five percent) is due, or kharaji, on which kharaj is due.
Abu 'Ubaid zählt folgende Ländereien als ʿUschri-Land auf:
Abu 'Ubaid lists the following as 'ushri lands:
Zunächst alle Länder, deren Bewohner den Islam angenommen haben, wie Madinah, Jemen und Bahrain.
First, all lands whose owners accepted Islam, as in Madinah, Yemen, and Bahrain.
Zu diesem Makkah kommt hinzu, dass es zwar kurze Kämpfe gab, der Prophet ﷺ
To this Makkah is added, because although there was brief fighting, the Prophet (p)
schützte die Personen und das Eigentum der Makkaner. Zweitens Ländereien, die durch Kampf erworben und unter den muslimischen Eroberern verteilt wurden, nachdem ein Fünftel gemäß der Vorschrift des Qur'an beiseitegelegt worden war. Die verteilten vier Fünftel gelten als ʿushrī, weil das Eigentum auf die Muslime übergegangen ist. Drittens Land, das niemandem gehört und vom Staat einzelnen Personen zur Bewirtschaftung übergeben wurde, und viertens brachliegendes Land, das von Muslimen urbar gemacht wird. Diese Arten von Land werden alle in Überlieferungen erwähnt und sind alle zakātpflichtig, gemäß den Grundsätzen der zakāh im Qur'an und in der Sunna.161
protected the persons and properties of the Makkans. Second, lands acquired by fighting and distributed among the Muslim conquerors, after one-fifth had been set aside as prescribed by the Qur'an. The distributed four-fifths is considered 'ushri because ownership has been transferred to Muslims. Third, land not owned by anyone and given by the state to individuals to farm, and fourth, land not in use that is reclaimed by Muslims. These sorts of lands are all mentioned in sayings, and are all zakatable, according to the tenets of zakah in Qur'an and Sunnah.161
Ländereien der Kharaji und der Ursprung ihrer Definition
Kharaji lands and the origin of their definition
Abu 'Ubaid definiert kharādsch-Ländereien als "Ländereien, die entweder im Krieg erobert, aber in den Händen der einheimischen Bauern belassen wurden, anstatt konfisziert und unter den muslimischen Eroberern verteilt zu werden (wie die Ländereien des Irak, Persiens, Syriens, Ägyptens und Nordafrikas), oder Ländereien, deren Eigentümer unter die Autorität des islamischen Staates kamen aufgrund von Verträgen, die eine entsprechende Klausel enthielten (wie einige Gebiete an der Südspitze der Arabischen Halbinsel, einige Gebiete in Persien und bestimmte armenische Gebiete). Welche Steuern auch immer auf diese Ländereien erhoben werden, heißt kharādsch und fließt in den Staatshaushalt, um für das allgemeine Interesse der Muslime ausgegeben zu werden."162
Abu 'Ubaid defines kharaji lands as "lands that are either conquered in war, but left in the hands of local farmers instead of being confiscated and distributed among the Muslim conquerors, (like the lands of Iraq, Persia, Syria, Egypt, and North Africa) or land whose owners entered under the authority of the Islamic state as a result of treaties that included a clause to this effect (such as some areas in the southern tip of the Arabian Peninsula, some areas in Persia, and certain Armenian areas). Whatever taxes are imposed on these lands is called kharaj and goes to the state budget, to be spent for the general interest of Muslims.162
Abu 'Ubaid versteht unter eroberten Ländern solche Länder, deren Bevölkerung im Krieg gegen die Muslime besiegt wurde. Solche Länder werden gemäß dem Qur'an163 und der Sunnah164 behandelt, die verlangen, dass das Eigentum an ihnen auf die gesamte muslimische Gemeinschaft, die gegenwärtigen und die künftigen Generationen, übergeht, vertreten durch den islamischen Staat. Diese Regelung wurde zur Zeit von 'Umar in großem Umfang angewandt, weshalb seine Epoche reich an feinen Einzelheiten ist, die bei der Anwendung entstehen. Die Rechtsgelehrten verwenden den Begriff „Waqf für alle Muslime“, um den Grundsatz auszudrücken, dass das Land zu einem treuhänderisch verwalteten Gut zum Nutzen aller muslimischen Generationen wird, weshalb darauf jährlich eine Steuer erhoben wird. Diese Steuer, Kharaj genannt, gleicht der Pacht für das Land, die an die Staatskasse gezahlt wird, und sie entfällt auch dann nicht, wenn das Eigentum am Land auf Muslime übergeht oder die Nutzer selbst zum Islam übertreten, weil sie ihrem Wesen nach eine Pachtzahlung ist.165
Abu 'Ubaid means by conquered lands, those lends whose people were defeated in war with Muslims. Such lands are treated in accordance with the Qur'an163 and Sunnah,164 which require that ownership be transferred to the whole Muslim society, present and future generations, as represented by the Islamic state. This policy was applied en masse at the time of 'Umar, making his era rich in the minute details that arise in application. Jurists use the term "waqf for all Muslims" to express the principle that the land becomes a trust for the benefit of all Muslim generations, whereby a tax is levied on it on yearly basis. This tax, called kharaj, is like rent of the land paid to the treasury of the state, and is not waived even if ownership of the land is transferred to Muslims or if the users themselves convert to Islam, because of its nature as rent payment.165
Verkauf von Kharaji-Land
Sale of kharaji land
Die Mehrheit der Gelehrten, darunter Malik, al-Schafi'i und Ahmad, vertritt die Auffassung, dass Land des Kharādsch nicht verkauft werden darf, weil es Waqf (Stiftung) ist. ʿUmar stellte ʿUtba ibn Farqad zur Rede, weil er viel Kharādsch-Land gekauft hatte: „Von wem hast du es gekauft?“ „Von seinen Eigentümern“, antwortete ʿUtba. Als sich die Leute in Madinah versammelten, unter ihnen die Muhādschirūn und die Ansār, sagte ʿUmar zu ʿUtba: „Das sind die Eigentümer. Hast du es von ihnen gekauft?“ Er sagte: „Nein.“ Darauf erwiderte ʿUmar: „Gib es demjenigen zurück, von dem du es gekauft hast, und nimm dein Geld zurück.“171
The majority of scholars, including Malik, al Shafi'i and Ahmad, believe kharaji lands cannot be sold because they are waqf (trust). 'Umar questioned 'Utbah bin Farqad because he bought a lot of kharaji land, "From whom did you buy it?" "From its owners," 'Utbah answered. When the people in Madinah gathered, including migrants and supporters, 'Umar told 'Utbah, "These are the owners. Did you buy It from them?'' He said "No" Then 'Umar replied, "Return it to whomever you bought it from and take back your money."171
Einige Gelehrte billigen das Erben und den Verkauf von Kharaji-Land, vorausgesetzt, dass die Käufer weiterhin dessen Kharaj zahlen. Andere wiederum erlauben den Erwerb dieser Art von Land nur von den ursprünglichen nicht-muslimischen Besitzern. Überliefert ist, dass Ibn Mas'ud ein Stück Land von einem Perser kaufte und sich verpflichtete, dessen Kharaj zu zahlen.172
Some scholars approve of the inheritance and sale of kharaji land, provided that the buyers continue paying its kharaj. Some others allow purchasing this kind of land only from the original non-Muslim holders. It is reported that Ibn Mas'ud bought a piece of land from a Persian and pledged to pay its kharaj.172
Ibn Qudamah weist darauf hin: „Selbst wenn der Kauf dieser Art von Land erlaubt ist, müssen die Käufer die Zahlung des Kharaj fortführen, das den Verkäufern auferlegt worden war. Dieser Kauf ist somit tatsächlich eine Übertragung des Besitzes am Land, ohne eine echte Übertragung des Eigentums.
Ibn Qudamah points out, "Even if purchasing this kind of land is permitted, buyers have to continue the payment of kharaj that was imposed on the sellers. This purchase then is actually a transfer of holding the land, without a real transfer of ownership.
Als Ibn Mas'ud die Bedingung stellte, dass der Käufer weiterhin Kharaj zahlt, machte er diesen Vertrag zu einer Form der Miete und nicht zu einem Verkauf.173
Kharaj ist ewig
Kharaj is eternal
Es ist offensichtlich, dass Kharaj-Land dem gesamten Umma der Muslime gehört. Eine Übertragung des Besitzes an dem Land von einer Person auf eine andere kann nicht als Übertragung des Eigentums betrachtet werden. Das auf das Land erhobene Kharaj gleicht einer Pacht, die an den Eigentümer gezahlt wird, vertreten durch den islamischen Staat, der diese Pacht zum Wohl der Allgemeinheit verwendet, unter anderem zur Verbesserung der Ertragskraft der Kharaj-Ländereien. Werden die Inhaber von Kharaj-Land Muslime oder geht der Besitz auf Muslime über, bleibt das Kharaj unverändert bestehen. Darin sind sich die muslimischen Gelehrten einig, denn niemand hat die Befugnis, auf eine solche Pacht zu verzichten, die allen muslimischen Generationen gehört.
It is obvious that kharaj lands belong to the whole Muslim nation. A transfer of holding of the land from one person to another cannot be considered a transfer of ownership. Kharaj imposed on the land is like a rent paid to the owner, as represented by the Islamic state, which uses this rent to serve public interests, including improving the productivity of kharaji lands. If the holders of kharaji land became Muslim, or if the holdings transfer to Muslims, kharaj remains undisturbed. On this Muslim jurists have no differences, because no one has the authority to waive such a rent that belongs to all Muslim generations.
Eine Frage stellt sich bezüglich kharadschischer Ländereien, die – aus welchem Grund auch immer – von Muslimen gehalten werden, die der Zakah unterliegen. Müssen diese Muslime Kharadsch und Zakah gleichzeitig entrichten, oder muss eine der beiden entfallen, um zu vermeiden, dass auf dasselbe Land zwei Steuern anfallen? Abu Hanifah und seine Schüler entscheiden, dass der Ertrag kharadschischen Landes von der Zakah befreit ist. Für die Zakatpflicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse setzen sie die Bedingung, dass das Land nicht kharadschisch sein darf. Abu 'Ubaid überliefert von al-Laith, und Ibn Abi Shaibah von asch-Schaʿbi und ʿIkrimah, dass Kharadsch und ʿUschr nicht auf demselben Land vereinigt werden dürfen.174
A question arises about kharaji lands which--for any reason--are held by Muslims who are subject to zakah. Are these Muslims required to pay kharaj and zakah simultaneously, or must one of them be waived in order to avoid paying two taxes on the same land? Abu Hanifah and his disciples decide that the output of kharaji land is exempt from zakah. They set for the zakatability of agriculture the condition that the land must not be kharaji. Abu 'Ubaid reports from al Laith and Ibn Abi Shaibah from al Shabi and 'Ikrimah that kharaj and 'ushr must not be combined on the same land.174
Erstens berichtet Ibn Mas'ud vom Propheten ﷺ: „Auf dem Land eines Muslims dürfen 'Ushr und Kharaj nicht zugleich fällig sein."
Die Abwägung dieser Meinungen
Weighing these opinions
Die Argumente, die von der Mehrheit der Rechtsgelehrten vorgebracht werden, sind eindeutig und stark, sowohl hinsichtlich ihrer Authentizität als auch ihres Aussagegehalts. Die Hanafiten können sie nicht in Frage stellen, und die von ihnen vorgeschlagene Befreiung von der Zakāt wird nicht angenommen. Ibn al-Mubārak sagt nach Betrachtung dieser Belege: „Sollen wir das aufgeben, was Gott sagt, um dem zu folgen, was Abū Ḥanīfa sagt?“ Die Mehrheit der Gelehrten widerlegt die Argumentation der Hanafiten wie folgt:
The arguments given by the majority of jurists are clear cut and strong, both in their authenticity and their indication. The Hanafites cannot challenge them, and the waiver of zakah they suggest is not accepted. Ibn al Mubarak, after looking at this evidence, comments, "Should we leave what God says for what Abu Hanifah says?" The majority of scholars disprove the argument of the Hanafites as follows:
Erstens ist die Aussage „Ushr und Kharaj dürfen nicht miteinander vereint werden" laut an-Nawawi falsch und einstimmig als schwach bewertet. In ihrer Überlieferungskette überliefert Yahya bin 'Anbasah allein von Abu Hanifah, von Hammad, von Ibrahim, von 'Alqamah, von Ibn Mas'ud, von dem Propheten ﷺ. Al-Baihaqi sagt, diese Aussage werde von Abu Hanifah, von Hammad, von Ibrahim überliefert, als Aussage Ibrahims selbst. Yahya habe sie fälschlicherweise dem Propheten ﷺ zugeschrieben. Yahya ist offen als schwach bekannt, weil er vertrauenswürdigen Personen falsche Aussagen zuschreibt. Al-Suyuti zitiert in al-La'ali Ibn Habban und Ibn 'Adiy: „Diese Aussage ist falsch, überliefert von Yahya, der ein Lügner ist."183
Firstly, the saying "Ushr and kharaj must not be combined" is according to al Nawawi, false and unanimously graded weak. In its chain, Yahya bin 'Anbasah singly narrates from Abu Hanifah from Hammad from Ibrahim from 'Alqamah from Ibn Mas'ud from the Prophet (p). Al Baihaqi says this saying is narrated by Abu Hanifah from Hammad from Ibrahim as being Ibrahim's own statement. Yahya mistakenly connects it to the Prophet. Yahya is openly known as weak, because he attributes to trustworthy individuals false sayings. Al Suyuti in al La'ali quotes Ibn Habban and Ibn 'Adiy, "This saying is false, narrated by Yahya, who is a liar."183
Zweitens sagt al-Nawawi über den Ausspruch von Abu Hurairah, der mit „Irak wird verhindern . . . .“ beginnt: „Es gibt zwei bekannte Deutungen dieses Ausspruchs: Entweder werden sie Muslime, und deshalb wird die Dschizya entfallen, oder es wird so viele Unglücksfälle und so viel Elend geben, dass die Menschen sich weigern werden, die ihnen auferlegten Abgaben zu entrichten. Dieser Ausspruch bedeutet nicht die Aufhebung des 'Ushr, denn er spricht von der Zakat auf Gold und Silber. Würde er die Aufhebung des 'Ushr bedeuten, müsste er auch die Aufhebung aller Zakat bedeuten.“184
Was ist heute mit dem Land des Kharaj geschehen?
What has happened to kharaji land today
Schauen wir uns eine Karte der heutigen muslimischen Welt an, um zu sehen, was mit den Ländern der Kharidschiten in Ägypten, Syrien, Irak usw. geschehen ist. Sind sie noch kharidschitisch?
Let us look at a map of the Muslim world today to see what has happened to kharaji lands in Egypt, Syria, Iraq, etc. Are they still kharaji?
Viele spätere hanafitische Rechtsgelehrte erklären, dass die Ländereien Syriens und Ägyptens nicht mehr dem Kharadsch (Grundsteuer) unterliegen, weil diese Ländereien nach dem Tod ihrer Eigentümer an die Staatskasse zurückgefallen sind, und dass jeder Verkauf, der durch die staatliche Schatzkammer erfolgte, vollgültig und endgültig ist, ohne Kharadsch.190 Demnach ist, wenn der Kharadsch entfällt, der 'Uschr als Zakah auf die landwirtschaftliche Produktion der Muslime verpflichtend. Grundsteuern auf landwirtschaftliche Nutzflächen sind in allen modernen Staaten allgemein üblich, unabhängig davon, ob das Land 'uschrisch oder kharadschisch ist. Folglich ist die einzig geeignete Lösung, den 'Uschr auf alle im Besitz von Muslimen befindlichen Ländereien zu erheben, sofern der Ertrag das Nisab erreicht, zusätzlich zu der Grundsteuer, die auf alle Ländereien erhoben wird.
Many late Hanafite jurists declare that the lands of Syria and Egypt are no longer kharaji, because upon the deaths of their owners those lands were returned to the treasury, and any selling that took place by the state treasury is complete and final, without kharaj.190 Accordingly, if kharaj is eliminated, 'ushr is obligated as the zakah on Muslim agriculture. Real estate taxes on agricultural land are the common practice of all modern states, regardless of whether the land is 'ushri or kharaji. Consequently, the only suitable solution is to impose 'ushr on all land owned by Muslims if the output reaches nisab, in addition to the real estate tax levied on all lands.
Zeitgenössische Kommentare zur Verbindung von ʿUschr und Charādsch
Contemporary comments on combination of 'ushr and kharaj
Dr. Ahmad Thabit Awaidah sagt: „Wir sollten auf die Unterscheidung zurückgreifen, die die Muslime zwischen dem Einkommen aus der Landwirtschaft und dem Einkommen aus Immobilien trafen, als sie die Kharaj von der Zakah trennten. Diese Unterscheidung bildet die Grundlage für die heutige Unterscheidung der Einkommensquellen im Steuerrecht. Viele Länder erheben heute Steuern auf Immobilieneinkünfte, die sich von den Steuern auf Einkünfte aus der Landwirtschaft unterscheiden. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten betrachtet die Kharaj als eine Steuer auf das Einkommen aus Grundbesitz, während die Zakah auf Feldfrüchte einer Steuer auf das landwirtschaftliche Einkommen gleicht. Ein Muslim, der Land bewirtschaftet, das einem Nichtmuslim gehört, muss die Zakah auf seinen Ertrag zahlen, zusätzlich zur Kharaj, die der Eigentümer entrichtet. Ebenso gilt: Ein Muslim, der Kharaj-Land besitzt und bewirtschaftet, muss sowohl die 'Ushr als auch die Kharaj zahlen.“191
Dr. Ahmad Thabit Awaidah says "We are supposed to refer to the distinction Muslims made between agricultural income and real estate income when they separated kharaj from zakah. This distinction constitutes the base for the contemporary distinction of the source of income in taxation. Many countries today have taxes on real estate income different from the taxes on agricultural income. The majority of jurists consider kharaj a tax on the real estate income, while zakah on crops is like a tax on the agricultural income. A Muslim who farms land owned by a non-Muslim must pay zakah on his output, in addition to kharaj paid by the owner. By the same token, a Muslim who owns and farms kharaj land must pay 'ushr as well as kharaj."191
Nachdem sie die Belege der Hanafiten widerlegt und die Ansicht der Mehrheit gestützt hatten, schreiben der verstorbene Scheich Mahmud Shaltut und Muhammad al Sayes: „Wenn wir beachten, dass der ʿUshr eine religiöse Pflicht für Muslime ist und das Kharaj eine durch Ijtihad geschaffene Verpflichtung zur Finanzierung der Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaft, können wir das Recht des Staates verstehen, Muslimen und Nichtmuslimen Steuern aufzuerlegen, um öffentliche Bedürfnisse zu befriedigen, zusätzlich zu dem, was Gott den Muslimen auferlegt hat. Die Erhebung des Kharaj bedeutet keine Befreiung von der Zakah, die durch den Qur'an und die Sunnah vorgeschrieben ist."192
After disproving the evidence of the Hanafites and supporting the majority's view, the late Shaikh Mahmud Shaltut and Muhammad al Sayes write, "Once we note that 'ushr is a religious obligation on Muslims and kharaj is an obligation by ijtihad created to finance the needs of the Muslim community, we can understand the state's right to impose taxes on Muslims and non-Muslims in order to satisfy public needs, in addition to what God imposed on Muslims. The levying of kharaj does not mean an exemption from zakah, which is obligated by Qur'an and Sunnah."192
1. Sura al-A'raf, 7:10.
1. Sura al A'raf, 7:10.
2. Siehe al-'Ilm Yad'u Ila al-Iman (Wissen ruft zum Glauben), übersetzt von Muhammad Salih al-Falaki.
2. See al 'Ilm Yad'u Ila al Iman, (Knowledge Calls for Faith) translated by Muhammad Salih al Falaki.
3. Sure al-Waqi'ah, 56:63-67.
3. Sura al Waqi'ah, 56:63-67.
4. Sura al-Hidschr, 15:19-22.
4. Sura al Hijr, 15:19-22.
5. Sure ʿAbasa, 80:24-32.
5. Sura 'Abasa, 80:24-32.
6. Sura Ya-Sin, 36:33-35.
6. Sura Ya-Sin, 36:33-35.
7. Dies ist unter den Hanafiten bekannt. Seltsamerweise behaupten manche Hanafiten, die Bezeichnung „Zakah“ sei hier nur bildlich gemeint, oder sie entspreche der Ansicht der beiden Schüler (Abu Yusuf und Muhammad), die beim ‚Ushr dieselben Bedingungen von Nisab und Lagerfähigkeit verlangen, die für die Zakah gelten. Dies steht im Widerspruch zu Abu Hanifah. Ibn al-Humam sagt: „Das spielt keine Rolle. Es besteht kein Zweifel, dass der ‚Ushr Zakah ist, da er in derselben Weise verwendet wird. Die Sache ist die, dass bestimmte Arten der Zakah bestimmte Bedingungen erfordern, die bei anderen Arten nicht notwendig sind.“ Siehe Fath al-Qadir, Bd. 2, S. 2.
7. This is famous among Hanafites. Strangely enough, some Hanafites claim that calling it zakah is only allegoric, or in accordance with the view of the two disciples who require in 'ushr the conditions of nisab and storability that apply on zakah. This is in opposition to Abu Hanifah. Ibn al Humam says "That does not matter. There is no doubt that 'ushr is zakah, since it is spent the same way. The matter is that certain kinds of zakah require certain conditions, which are not necessary for other kinds." See Fatah al Qadir, Vol. 2, p. 2.
8. Sure al-Baqara, 2:267.
8. Sura al Baqarah, 2:267.
9. Ahkam al-Qur'an, von al-Jassas, Bd. 1, S. 543.