8.1 Kapitel Eins: Die Ansicht, dass es neben der Zakah keine weiteren finanziellen Pflichten gibt
8.1 Chapter One The Opinion That There Are No Other Financial Dues Beside Zakah
Viele Rechtsgelehrte vertreten die Auffassung, dass die einzige im Islam zugelassene finanzielle Pflicht die Zakāt sei.1 Wer die Verpflichtung der Zakāt erfüllt, dessen Vermögen wird gereinigt, und er oder sie muss darüber hinaus nichts weiter zahlen, außer freiwillig. Dies ist die vorherrschende Ansicht unter den späteren Generationen der Rechtsgelehrten.
Many jurists argue that the only financial due approved in Islam is zakah.1 Whoever fulfills the requirement of zakah will have his or her wealth purified, and need not pay anything else except voluntarily. This is the predominant view among the later generations of jurists.
Aussagen, die zur Stützung dieser Ansicht herangezogen werden
Sayings used in support of this view
1. Al-Bukhari, Muslim und andere berichten von Talhah: „Ein Mann aus Najd kam zum Gesandten Gottes ﷺ. Sein Haar war ungekämmt, und seine laute Stimme war schon aus der Ferne zu hören. Man verstand kaum, was er sagte, bis er nahe an den Gesandten Gottes ﷺ herantrat und begann, ihn nach dem Islam zu fragen. Der Gesandte Gottes ﷺ
1. Al Bukhari, Muslim, and others report from Talhah, "A man from Najd came to the Messenger of God (p). His hair was uncombed, and his loud voice [was heard] from a distance. He does not even understand what he says, until he came close to the Messenger of God (p) and started asking him about Islam. The Messenger of God (p)
Er sagte: „Fünf Gebete am Tag und in der Nacht." Der Mann fragte: „Muss ich mehr tun?" Der Prophet ﷺ antwortete: „Nein, es sei denn, du tust es freiwillig." Der Gesandte Gottes ﷺ fuhr fort: „Und das Fasten im Ramadan." Der Mann fragte: „Muss ich außer diesem noch etwas fasten?" Der Prophet ﷺ antwortete: „Nein, es sei denn, du tust es freiwillig ..." und erwähnte dann die Zakat. Der Mann fragte: „Muss ich außer ihr noch etwas zahlen?" Der Prophet ﷺ sagte: „Nein, es sei denn, du gibst freiwillig." Da wandte sich der Mann um und ging, indem er sagte: „Ich werde weder mehr noch weniger tun als diese." Der Gesandte Gottes ﷺ bemerkte: „Er wird erfolgreich sein, wenn er dieses Versprechen einhält", oder „er wird ins Paradies eingehen, wenn er dieses Versprechen einhält."2
said, 'Five prayers in the day and night' The man said 'Do I have to do more?' The Prophet said, 'No, unless you volunteer.' The Messenger of God (p) continued, 'And the fasting of Ramadan.' The man said, 'Do I have to fast other than this?' The Prophet answered, 'No, unless you volunteer . . .' and then the Prophet mentioned zakah. The man said, 'Do I have to pay anything else besides it? The Prophet said, 'No, unless you volunteer.' The man turned around and left saying, 'I shall not do anything more nor less than these.' The Messenger of God (p) commented, 'He will be successful if he honors this promise" or "he will enter the Garden if he honors this promise."2
2. Al-Bukhari überliefert von Abu Hurairah: „Ein Beduine kam zum Propheten ﷺ…
2. Al Bukhari reports from Abu Hurairah, "A bedouin Arab came to the Prophet (p)
und sagte: „Weise mich auf etwas hin, das mich, wenn ich es tue, ins Paradies bringen wird." Der Prophet sagte: „Diene Gott und stelle Ihm nichts an die Seite, und verrichte das vorgeschriebene Gebet, und entrichte die vorgeschriebene Zakat, und faste im Ramadan." Der Mann sagte: „Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, werde ich dem nichts hinzufügen." Als der Mann fortging, sagte der Gesandte Gottes ﷺ: „Wer Freude daran hat, einen Mann zu sehen, der zu den Bewohnern des Paradieses gehört, der möge diesen Mann ansehen." Im ersten Ausspruch sagt der Prophet ﷺ, dass es außer der Zakat nichts Verpflichtendes gibt.
Fußnoten 1. Der Verfasser von al-Bahr führt dies auf die Mehrheit zurück, Bd. 2, S. 138.
Footnotes 1. The author of al Bahr attributes this to the majority, Vol. 2, p, 138.
2. Überliefert von den Fünfen – at-Tirmidhi ausgenommen. Siehe Majma' az-Zawa'id, Bd. 1, S.
2. Reported by the five -- al Tirmidhi is excluded. See Majma'al al Zawa'id, Vol. 1, p.
3. Überliefert von at-Tirmidhi, Bd. 3, S. 97–99. Er kommentiert: „gut und seltsam“. Ebenfalls überliefert von al-Hakim, der kommentiert: „korrekt“. Dies wird von adh-Dhahabi gebilligt, Bd.
3. Reported by al Tirmidhi, Vol. 3, pp 97-99. He comments, "good and strange." Also reported by al Hakim, who comments, "correct". This is approved by al Dhahabi, Vol.
1, S. 390, Doch in al-Talkhis, S. 177, sagt Ibn Hajar, dass seine Überlieferungskette schwach sei.
1, p. 390, But in al Talkhis, p. 177, Ibn Hajar says its chain is weak.
4. Überliefert von Ibn Khuzaimah in seiner als authentisch geltenden Sammlung sowie von al-Hakim, Bd. 1, S. 390, der dazu bemerkt: „Richtig nach den Kriterien Muslims." Dem stimmt al-Dhahabi zu, in Al-Fath, Bd. 3, S. 175. Al-Hafiz sagt: „Abu Zar'ah, al-Baihaqi und andere geben dem den Vorzug als Aussage von Jabir selbst, wie sie von al-Bazzar überliefert wird."
4. Reported by Ibn Khuzaimah, in his correct collection, and al Hakim, Vol. 1, p. 390, who comments, "correct according to the criteria of Muslim." This is approved by al Dhahabi, In al Fath, Vol. 3, p, 175. Al Hafiz says, "Abu Zar'ah, al Baihaqi, and others give more weight to it as a statement of Jabir himself, as it is reported by al Bazzar.
5. Überliefert von al-Hakim, Bd. 1, S. 390, der dazu bemerkt: „richtig nach den Kriterien al-Bukharis“. Al-Dhahabi hat dies bestätigt. Jedoch wird seine Überlieferungskette kritisiert. Siehe Bd. 1 dieses Buches.
5. Reported by al Hakim, Vol. 1, p.390, who comments "correct according to the criteria of al Bukhari." This is approved by al Dhahabi. However, its chain is criticized. See of Vol. 1, of this book.
6. Überliefert von Abu Dawud.
6. Reported by Abu Daud.
7. Manche schreiben diesen Ausspruch der Sammlung Sunan Ibn Majah zu. Doch sagt al-Nawawi in al-Majmu', Band 5, S. [?]: „Er ist sehr schwach und nicht bekannt." Al-Baihaqi sagt: „Unsere Gelehrtenkollegen erwähnen diesen Ausspruch in ihren abgebrochenen Überlieferungen. Ich kenne keine Überliefererkette dafür." Siehe al-Sunan al-Kubra, Band 4, S. 84. Al-Hafiz al-'Iraqi wendet ein, dass Ibn Majah ihn in der Form „Auf dem Vermögen liegt ein Recht außer der Zakah" überliefert, so wie ihn auch al-Tirmidhi überliefert. Siehe Tarh al-Tathrib, Band 4, S. 18. Das bedeutet, dass das Wort „nicht" [laisa] durch einen Abschreibfehler hinzugekommen ist. Dies erklärt der verstorbene Ahmad Shakir in seinem Kommentar zu Nr. 2530 in der Auslegung al-Tabaris. Als Beleg führt er Folgendes an: Erstens überliefert al-Tabari denselben Ausspruch unter Nr. 2527 über dieselbe Überliefererkette des Yahya bin Adam, über die Ibn Majah überliefert, und der Wortlaut lautet: „Wahrlich, auf dem Vermögen liegt ein Recht außer der Zakah." Zweitens führt Ibn Kathir in seiner Auslegung den Ausspruch gemeinsam sowohl auf Ibn Majah als auch auf al-Tirmidhi zurück, ohne Unterscheidung zwischen ihren beiden Texten; ebenso verfährt al-Nabulsi in den Dhakha'ir al-Mawarith unter Nr. 11699.