8.2 Kapitel Zwei: Die Ansicht, dass außer der Zakah auch andere Abgaben auferlegt werden dürfen
8.2 Chapter Two The View That Other Dues Besides Zakah May Be Imposed
Andere Gelehrte, bereits zur Zeit der Gefährten und der Nachfolger, vertreten die Ansicht, dass es neben der Zakāt noch weitere finanzielle Pflichten gibt. Dazu gehören ʿUmar, ʿAlī, Abū Dharr, ʿĀ'ischa, Abū Hurairah, al-Ḥasan ibn ʿAlī und Fāṭima bint Qais (alle Gefährten) sowie die Nachfolger aš-Šaʿbī, Muǧāhid, Ṭāʾūs, ʿAṭāʾ und mehrere andere.
Other scholars, as early as the era of the Companions and Followers, believe there are other financial dues besides zakah. These include 'Umar, 'Ali, Abu Dharr, A'ishah, Abu Hurairah, al Hasan bin 'Ali, and Fatimah bint Qais (all Companions), as well as the Followers al Sha'bi, Mujahid, Taus, 'Ata, and several others.
Der Beweis
The evidence
Diese Leute argumentieren, dass der Vers „Es ist keine Frömmigkeit, dass ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet, sondern Frömmigkeit ist es, an Gott und den Jüngsten Tag, an die Engel, an das Buch und an die Gesandten zu glauben, von eurem Besitz zu geben – trotz eurer Liebe dazu – für die Verwandten, für die Waisen, für die Bedürftigen, für den Reisenden, für die Bittenden und für den Loskauf von Sklaven, das Gebet zu verrichten und die Zakāh zu entrichten, die Verpflichtungen zu erfüllen, die ihr eingegangen seid, und standhaft und geduldig zu sein in Not und Widrigkeit und zu allen Zeiten der Bedrängnis. Das sind die Wahrhaftigen, das sind die Gottesfürchtigen“ zeigt, dass es außer der Zakāh noch weitere Abgaben gibt. At-Tirmidhī und andere überliefern von Fātima bint Qais, dass sie (oder jemand anderes) den Propheten ﷺ nach der Zakāh fragte. Er antwortete: „Gewiss gibt es auf den Besitz außer der Zakāh noch weitere Abgaben.“ Dann rezitierte der Prophet ﷺ diesen Vers aus der Sure al-Baqara: „Es ist keine Frömmigkeit ...“. Trotz seiner Schwäche sagt at-Tirmidhī, dass dieser Ausspruch durch den Vers gestützt und bekräftigt werde. Tatsächlich genügt der Vers allein als Beweis, denn er macht das Geben von Geld neben Gebet und Zakāh zu einer Bedingung der Frömmigkeit. Al-Qurtubī bemerkt: „Auch trotz der Kritik an diesem Ausspruch bleibt seine Bedeutung richtig, denn sie ergibt sich aus dem Vers selbst, der lautet: ‚... das Gebet zu verrichten und die Zakāh zu entrichten.‘ Er erwähnt die Zakāh zusammen mit dem Gebet, was bedeutet, dass die Worte am Anfang des Verses ‚... von eurem Besitz zu geben‘ sich auf andere Zahlungen beziehen, die nicht unter dem Begriff ‚Zakāh‘ erfasst sind.“
These people argue that the verse "It is not righteousness that ye turn your faces toward east or west, but it is righteousness to believe in God and the Last Day, and the angels, and the Book, and the messengers, to spend of your sustenance -- in spite of your love for it -- for your kin, for orphans, for the needy, for the wayfarer, for those who ask, and for the ransom of slaves, to be steadfast in prayers and practice zakah to fulfill the pledges which ye have made, and to be firm and patient in pain and adversity, and through out all periods of panic. Such are the people of truth, the God fearing" indicates there are dues besides zakah. Al Tirmidhi and others report from Fatimah bint Qais that she (or someone else) asked the Prophet (p) about zakah. He answered, "Indeed there are dues besides zakah on wealth." Then the Prophet recited this verse from sura al Baqarah: "It is not righteousness . . . ." Despite its weakness, al Tirmidhi says this saying is supported and strengthened by the verse. In fact, the verse alone is sufficient evidence, since it makes giving money one of the conditions of righteousness, in addition to prayers and zakah. Al Qurtubi comments, "Even despite the criticism addressed to the saying, its meaning remains correct, because it is implied by the verse itself, which reads' . . . to be steadfast in prayer and practice zakah.' It mentions zakah along with prayers, which means the words at the beginning of the verse '. . . to spend of your sustenance' refer to other payments, not included in the word 'zakah'.
Andernfalls würde dieser Vers unnötige Wiederholungen enthalten.1
Otherwise, this verse would have unnecessary repetition.1
Niemand kann bestreiten, dass sich die im Vers erwähnte Spende nicht nur auf freiwillige Beiträge bezieht, denn der Vers wurde als Antwort auf die jüdische Vorliebe für Förmlichkeit und Ritualismus offenbart, um die Merkmale wahrer Rechtschaffenheit aufzuzeigen. Daher nennt der Vers nur grundlegende Elemente, wie aus den anderen im Vers genannten Elementen offensichtlich wird: den Glauben an Gott und den Jüngsten Tag, das Verrichten des Gebets und das Entrichten der Zakat, das Einhalten von Versprechen und Verträgen usw. usw.
No one can argue that the spending mentioned in the verse refers merely to voluntary contributions, since the verse was revealed as a reply to the Jewish vogue for formality and ritualism, to show the elements of true righteousness. Thus the verse lists only basic elements, as is obvious from the other elements mentioned in the verse: believing in God and the Last Day, and practicing prayer and zakah, fulfilling pledges and contracts, etc. etc..
Abu 'Ubaid lehnt die Behauptung al-Dahhaks, dieser Vers sei aufgehoben, weil die Zakah jede andere im Qur'an erwähnte Sadaqah aufhebe, mit Nachdruck ab. Abu 'Ubaid bemerkt: „Eine so überaus kühne Behauptung hat weder Substanz noch einen stützenden Beweis. Die Worte Gottes können nicht durch Behauptungen von Menschen aufgehoben werden. Wäre die Behauptung al-Dahhaks richtig, müsste eine Wendung in diesem Vers, ‚Verrichtet die Zakah‘, eine andere Wendung in genau demselben Vers, ‚gebt aus dem, was Wir euch an Versorgung gegeben haben‘, aufgehoben haben. Eine solche Sache ist nicht möglich!“ Darüber hinaus gibt der Vers Auskunft über den Charakter der Rechtschaffenen, und Verse, die Auskunft über den Glauben oder grundlegende Überzeugungen geben, unterliegen nicht der Aufhebung. Abu 'Ubaid überliefert von Ibn 'Abbas, dass „dieser Vers in Madinah herabgesandt wurde, zu der Zeit, als Pflichten, Strafen und andere Verhaltensvorschriften offenbart wurden“.3
Abu 'Ubaid strongly rejects al Dahhak's claim that this verse is annulled because zakah annuls every other sadaqah mentioned in the Qur'an. Abu 'Ubaid comments, "Such a very daring claim has no substance or supporting evidence. The words of God cannot be annulled by people's claims. If al Dahhak's claim were correct, a phrase in the verse, 'Practice zakah,' must have annulled another phrase in the very same verse, 'spend out of your sustenance.' Such a thing is not possible!"2 Moreover the verse gives information about the character of the righteous, and verses which give information relating to creed or basic beliefs are not subject to annulment. Abu 'Ubaid reports from Ibn 'Abbas that "This verse was sent dow in Madinah at the time when obligations, penalties, and other behavioral requirements were being revealed."3
Der zweite Beweis: Abgaben auf landwirtschaftliche Erzeugnisse
The second proof: dues on agriculture
Nachdem Gott die Fülle beschrieben hat, die Er für die Menschen hervorbringt, darunter Gärten mit Spalieren, Datteln, Getreide, Granatäpfel, Oliven und andere Früchte, sagt Er: „Esst von ihren Früchten, wenn sie reifen, doch entrichtet das ihnen gebührende Recht am Tag der Ernte. Doch verschwendet nicht im Übermaß, denn Gott liebt die Verschwender nicht.“4 Es wird argumentiert, dass dieses „gebührende Recht“ aus den folgenden Gründen von der Zakat verschieden ist:
After describing the bounty God produces for mankind, including gardens with trelisses, dates, grains, pomegranates, olives, etc. God says "Eat of their fruits in their season, but render the dues that are proper on the day that the harvest is gathered. But waste not by excess, for God loves not the wasters."4 It is argued that this "proper due" is different from zakah on the following grounds:
A. Der Vers ist mekkanisch und wurde lange bevor der 'Ushr in der medinensischen Zeit zur Pflicht wurde herabgesandt.
A. The verse is Makkan and it was sent long time before 'ushr was obligated during the Madinan period.
B. Der Vers gebietet, am Tag der Ernte das Gebührende von den Früchten zu geben. Dies ist nicht die Zeit der Zakat-Zahlung, da der 'Ushr erst nach der Reinigung und Trocknung des Ertrags entrichtet wird.
B. The verse orders giving the due that is proper on fruits on the day of harvest. This is not the time of zakah payment, since 'ushr is paid after cleaning and drying of the produce.
C. Der abschließende Satz im Vers „Verschwendet nicht durch Maßlosigkeit …“ findet auf die Zakāt keine Anwendung, da es sich um einen von der Scharia festgelegten Betrag handelt, der für Verschwendung oder Maßlosigkeit nicht empfänglich ist.5
C. The concluding sentence in the verse "Waste not by excess . . ." is inapplicable to zakah which is an amount defined by Shari'ah and unsusceptible to extravagance or excess.5
Jede Behauptung, dass die in diesem Vers genannten Pflichtabgaben später durch die Zakah aufgehoben worden seien, lässt sich nicht belegen, denn eine Aufhebung kann nicht auf bloße Wahrscheinlichkeit und Behauptungen gestützt werden. Ibn Hazm fügt hinzu: „Die Behauptung einer Aufhebung durch irgendjemanden kann nur durch einen Text belegt werden, der auf den Gesandten Gottes ﷺ zurückgeführt wird. Andernfalls könnte jeder die Aufhebung irgendeines Verses oder Ausspruchs behaupten. Zu sagen, ein Text sei aufgehoben, käme dem gleich, zu sagen, dass der Gehorsam gegenüber diesem Text Gottes nicht mehr nötig sei. Dies kann allein der Gesetzgeber tun."
Der dritte Beweis: Abgaben auf Vieh
The third proof: dues on livestock
Wir haben mehrere authentische Überlieferungen, die die Vorschrift der Abgaben auf Kamele und Pferde beschreiben. Al-Bukhari überliefert von Abu Hurairah, dass der Prophet ﷺ sagte: „Kamele, deren gebührende Abgabe nicht entrichtet wird, erscheinen am Tag der Auferstehung gegen ihren Besitzer in der stärksten Form, in der sie je waren, und treten ihn mit ihren Hufen nieder, und Schafe, deren gebührende Abgabe nicht entrichtet wird, erscheinen vor ihrem Besitzer in der stärksten Form, in der sie je waren, und treten ihn mit ihren Hufen nieder und stoßen ihn mit ihren Hörnern." Der Prophet ﷺ
We have several authentic sayings that describe the prescription of dues on camels and horses. Al Bukhari reports from Abu Hurairah that the Prophet (p) said, "Camels whose proper dues are not given appear on the Day of Resurrection against their owner the strongest they have ever been, trampling him with their hooves , and sheep whose proper dues are not given appear before their owner the strongest they have ever been, trampling him with their hooves and knocking him with their horns." The Prophet (p)
„Eine ihrer Abgaben besteht darin, sie zu melken, wenn sie zum Wasser kommen [und diese Milch wegzugeben]."11 Offenbar bezieht sich der letzte Satz des Überlieferungstextes sowohl auf Kamele als auch auf Schafe, zumal in einer von Muslim und Abu Daud überlieferten Fassung desselben Hadithes derselbe Satz unmittelbar nach den Ausführungen über die Kamele steht.12 Es ist eindeutig, dass dieser Satz Teil des Hadithes ist und nicht vom Überlieferer hinzugefügt wurde. Al-Bukhari überliefert den letzten Satz allein in einem anderen Kapitel im Zusammenhang mit der Teilpacht.13
adds, "One of their dues is to milk them when they come to water [and to give away that milk]."11 Apparently, the last sentence of the saying covers both camels and sheep, especially since in a version of the saying reported by Muslim and Abu Daud, the same sentence comes just after the talk about camels.12 It is obvious that this sentence is part of the saying and is not added by the narrator. Al Bukhari reports the last sentence alone in reference to sharecropping in another chapter.13
Al-Nasa'i überliefert von Jabir: „Der Gesandte Gottes ﷺ sagte: ‚Wer Kamele, Rinder und Schafe besitzt und deren Abgabe nicht entrichtet, dem wird am Tag der Auferstehung auf einer ebenen Fläche aufgestellt, und dann werden ihn die Tiere mit harten Hufen niedertrampeln, und die Tiere mit Hörnern werden ihn mit ihren Hörnern stoßen. An jenem Tag wird keines von ihnen ein gebrochenes oder abgeschnittenes Horn haben.' Wir fragten: ‚O Gesandter Gottes, was sind ihre rechtmäßigen Abgaben?' Er antwortete: ‚Den Hengst zur Zucht zu verleihen, den Eimer (Schöpfgefäß) zu verleihen …"
Der vierte Beweis: das Recht des Gastes
The fourth proof: the guest's right
Wir haben eine korrekte Überlieferung, die das Recht des Gastes gegenüber dem Gastgeber festlegt, von Khuwailid bin 'Amr. Der Gesandte Gottes ﷺ sagte: „Wer an Gott und den Jüngsten Tag glaubt, soll seinen Gast ehren. Das Recht des Gastes besteht darin, [bewirtet zu werden] einen Tag und eine Nacht, und die Güte gegenüber dem Gast besteht darin, [ihn] drei Tage [zu bewirten]. Was darüber hinausgeht, ist eine Wohltätigkeit.“21 Dies zeigt, dass die Ehrung des Gastes verpflichtend ist, da sie mit dem Wesen des Glaubens zusammenhängt, zumal das, was über drei Tage hinausgeht, als Wohltätigkeit gilt.
We have correct saying that mandate a guest's right on a host from Khuwailid bin 'Amr. The Messenger of God (p) said, "He who believes in God and the Last Day must honor his guest. The guest's right is [to be hosted] one day and one night, and the kindness to the guest is [hosting him] three days. What is above that is a charity."21 This indicates that honoring one's guest is obligatory, since it is related to the essence of faith, especially since what is above three days is considered charity.
In einem anderen Ausspruch von 'Abd Allah bin 'Amr heißt es: „Dein Körper hat ein gewisses Recht auf dich, dein Auge hat in der Tat ein Recht auf dich, deine Gäste haben in der Tat ein Recht auf dich, und deine Frau hat in der Tat ein Recht auf dich.“22 Das Recht der Gäste wird in einem weiteren Ausspruch von Abu Hurairah noch betont: „Jeder Gast, der unter irgendeinem Volk erscheint und bis zum Morgen ohne Versorgung bleibt, hat das Recht, sich so viel zu nehmen, wie seine Speise betragen würde, ohne dass ihm ein Vorwurf gemacht wird.“23 Al Miqdad bin Ma'dikarib berichtet, dass der Gesandte Gottes ﷺ sagte: „Wenn ein Mann einen Gast beherbergt und der Gast am Morgen noch ohne Versorgung aufsteht, ist die Hilfe und Unterstützung des Gastes die Pflicht jedes Muslims, bis der Gast von dem Getreide und dem Vermögen des Gastgebers das nimmt, was seiner Speise für die Nacht entspricht,“24 und „Die Speise für die Nacht ist für den Gast für jeden muslimischen Gastgeber verpflichtend. Wer Gäste in seinem Haus hat und ihnen kein Essen anbietet, dem bleibt es als Schuld.“25 Ibn Hazm sagt: Muslim überliefert von 'Uqbah bin 'Amir: „Wir fragten: ‚O Gesandter Gottes ﷺ, du schickst uns auf bestimmte Missionen, und wir übernachten als Gäste bei bestimmten Leuten, doch sie bieten uns kein Essen an – was meinst du dazu?‘ Der Gesandte Gottes ﷺ antwortete: ‚Wenn ihr bei manchen Leuten übernachtet und sie euch anbieten, was für Gäste geeignet ist, so sollt ihr es annehmen. Wenn sie es aber nicht tun, dann nehmt von ihnen das Recht des Gastes, das ihnen obliegt.‘“ Ibn Hazm fügt hinzu, dass al Bukhari von 'Abd al Rahman bin Abu Bakr überliefert: „Die Gefährten der Suffah waren arme Leute. Der Prophet ﷺ sagte: ‚Wer Essen für zwei Personen hat, soll einen Dritten mitnehmen. Wer Essen für vier Personen hat, soll einen Fünften mitnehmen, und wer Essen für fünf hat, soll einen Sechsten mitnehmen‘ – oder was der Prophet ﷺ sonst gesagt hat. Demgemäß brachte Abu Bakr drei Männer mit nach Hause, und der Gesandte Gottes ﷺ brachte zehn.“ Diese Aussagen zeigen zweifelsfrei, dass es ein nachdrückliches Recht auf den Besitz eines muslimischen Gastgebers gibt, und zwar in dem Maße, dass die gesamte muslimische Gemeinschaft aufgerufen ist, dem Gast zu helfen, sein Recht zu erlangen, wenn dieses Recht nicht gewährt wird. Offensichtlich ist dieses Recht nicht die Zakah. Der Gast kann zu jeder Zeit kommen, während die Zakah zu bestimmten festgelegten Zeiten fällig wird. Ibn Hazm sagt: „Die Bewirtung des Gastes ist für alle Muslime verpflichtend, ob städtisch oder beduinisch, gelehrt oder unwissend; eine Nacht aus Rechtschaffenheit und drei Tage aus Freundlichkeit; was darüber hinausgeht, ist nicht verpflichtend, wenngleich es empfohlen wird. Wenn ein Gastgeber dem Gast diese Schuld vorenthält, hat der Gast das Recht, sie mit Gewalt oder über das Gericht einzufordern."
Der fünfte Beweis
The fifth proof
Der Koran warnt eindringlich vor denjenigen, die anderen keine Hilfe gewähren. Gott sagt: „Wehe den Betenden, die bei ihrem Gebet achtlos sind, die gesehen werden wollen und die Hilfeleistung für andere verweigern, selbst die kleinste.“30 Abu Dawud überliefert von Ibn Mas'ud: „Zur Zeit des Gesandten Gottes ﷺ verstanden wir unter Nachbarschaftshilfe das Ausleihen des Eimers und des Kochtopfes.“31
The Qur'an severely warns those who do not extend help to others. God says, "So woe to the worshipers who are neglectful of their prayers, those who want but to be seen by people, but refuse to extend even neighborly help."30 Abu Daud reports from Ibn Mas'ud, "We understood extending neighborly help at the time of the Messenger of God (p) to mean lending the bucket and the cooking pot."31
Die Erfüllung dieser kleinen Dienste ist verpflichtend, denn der Qur'an spricht ein „Wehe" über diejenigen aus, die sich weigern, sie zu leisten, und setzt sie dem Vernachlässigen des Gebets oder dem Verlangen gleich, von den Menschen gesehen zu werden.
Extending these small services is obligatory, because the Qur'an says "woe" to those who refuse to do it, equating it with neglecting prayers or loving to be seen by people.
Eine so schwere Warnung könnte nicht ausgesprochen werden, wenn diese Handlung nicht verpflichtend wäre. Zweifellos gehört die Gewährung einer solchen Hilfe nicht zur Zakāt, daher muss es sich um eine zusätzliche Pflicht handeln. Ibn Ḥazm überliefert von Ibn Mas'ūd: „‚Nachbarschaftshilfe gewähren' bedeutet, das zu geben, was die Leute einander zu leihen pflegten, wie die Axt, die Kochtöpfe und ähnliche Dinge.“32 Er überliefert, dass Ibn 'Abbās „Nachbarschaftshilfe“ mit „das Verleihen von Haushaltsgegenständen“ erklärt, und in einer anderen Überlieferung mit „das Verleihen von Dingen“.33 Ibn Ḥazm überliefert außerdem von 'Alī34 und Umm 'Aṭiyya: „Es ist die Hilfe bei Haushaltsangelegenheiten, die die Leute üblicherweise untereinander austauschen.“35 Ferner überliefert er, dass Ibn 'Umar das Verweigern der Nachbarschaftshilfe mit „der Verweigerung des rechtmäßigen Anteils am Vermögen“ erklärt. Ibn Ḥazm fügt hinzu: „Dies stimmt mit dem überein, was zuvor erwähnt wurde, und mit den Ansichten von 'Ikrima, Ibrāhīm und anderen. Es ist nicht bekannt, dass einer der Gefährten in dieser Angelegenheit anderer Meinung war.“36
Such a severe warning cannot be given if this action were not obligatory. No doubt, extending such help is not included in zakah, so it must be an added obligation. Ibn Hazm reports from Ibn Mas'ud, "'Extending neighborly help' is giving what people used to borrow from each other, like the axe, the cooking pots, and similar things."32 He reports that Ibn 'Abbas explains "neighborly help" as "Lending household things," and in another version "Lending things."33 Ibn Hazm also reports from 'Ali34 and Umm 'Atiyah, "It is the help in household matters that is usually exchanged by people."35 He also reports that Ibn 'Umar explains refusing to extend neighborly help as "The refusal to give the right due on wealth." Ibn Hazm adds, "This is consistent with what is mentioned earlier and with the views of 'Ikrimah, Ibrahim, and others. It is not known that any of the Companions disagreed on this matter."36
Der sechste Beweis
The sixth proof
Es gibt mehrere Texte, die überwiegend gebieten, dass Muslime untereinander in guten Werken, Solidarität und gegenseitiger Hilfe und Unterstützung zusammenarbeiten und einander barmherzig sein sollen. Es gibt Texte, die die Speisung Bedürftiger als eine Pflicht vorschreiben, die sich aus Brüderlichkeit, Glauben und Religion ergibt. Gott sagt: „Und helft einander in Rechtschaffenheit und Gottesfurcht, doch helft einander nicht in Sünde und Feindseligkeit.“37 Er beschreibt die Gläubigen als „barmherzig untereinander“38 und beschreibt den Weg, den man gehen muss, um den Lohn von Gott zu verdienen: „Doch er hat sich nicht an den steilen Pfad gewagt. Und was wird dir erklären, was der steile Pfad ist? Es ist die Befreiung eines Sklaven oder das Speisen am Tag der Not: einen verwandten Waisen oder einen im Staub liegenden Bedürftigen. Dann gehört er zu denen, die glauben und einander zur Geduld (Standhaftigkeit und Selbstbeherrschung) und zur Barmherzigkeit raten. Diese sind die Gefährten der Rechten.“39 „Und gib dem Verwandten, was ihm zusteht, ebenso dem Armen und dem Wanderer“40, und „und sei gütig zu Eltern, Verwandten, Waisen, Bedürftigen, zum nahen Nachbarn, zum fernen Nachbarn, zum Gefährten an deiner Seite, zum Wanderer und zu dem, was deine rechte Hand besitzt.“44
There are several texts which overwhelmingly dictate that Muslims must cooperate in good doing, solidarity, and mutual help and support, and have mercy among themselves. There are texts that obligate feeding the indigent as a duty implied by brotherhood, faith and religion. God says, "And help ye one another in righteousness and piety, but help ye not one another in sin and rancor."37 He describes the believers as "Compassionate amongst each other,"38 and describes the path that one must follow to deserve reward from God: "But he hath made no haste on the path that is steep (and narrow), and what will explain to thee the path that is steep? It is freeing the bondsman, or giving food on a day of privation, to the orphan with claims of relation, or to the indigent down in the dust. Then will he be of those who believe and enjoin patience (constancy and self restraint), and enjoin deeds of kindness and compassion. Such are the companions of the right hand."39 "And render to the kindred their due rights, and also to those in want and to the wayfarer,"40 and "and to good to parents, kinsfolk, orphans, those in need, neighbors who are near, neighbors who are strangers, the companion by your side, the wayfarer, and what your right hands possess."44
Viele Verse ermahnen die Menschen, den Bedürftigen zu speisen, und betrachten eine solche Tat der Wohltätigkeit als Zeichen des Glaubens, während deren Vernachlässigung als Hinweis auf Unglauben und die Leugnung des Jenseits gilt, wie etwa: „Hast du gesehen, wer das Gericht leugnet? Das ist der, der die Waise mit Härte abweist und nicht zur Speisung des Armen anhält."42
Ibn Hazm verteidigt diese Ansicht.
Ibn Hazm defends this opinion
In seinem al-Muhalla vertritt Ibn Hazm nachdrücklich die Ansicht, dass es neben der Zakah noch weitere finanzielle Pflichten gibt. Er führt mehrere Argumente an und zitiert aus dem Qur'an, der Sunnah, den Gefährten und den Nachfolgern, und kommt zu dem Schluss: „Gott gebietet den Reichen jeder Stadt, für die Armen dieser Stadt vollumfänglich zu sorgen. Reichen die Einkünfte aus der Zakah nicht aus und steht kein verfügbares Fai' zur Verfügung, so muss die Regierung die Wohlhabenden zwingen, für die Armen aufzuwenden. Es muss Zuweisungen für Nahrung, Kleidung für Winter und Sommer sowie eine Unterkunft geben, die vor Regen, Hitze, Sonnenlicht und den Blicken der Vorübergehenden schützt." Seine Argumentation verläuft wie folgt:
In his al Muhalla, Ibn Hazm strongly supports the view that besides zakah, there are other financial dues. He provides several arguments and quotes from the Qur'an, Sunnah, Companions, and Followers, and concludes, "God ordains the rich of each city to take complete care of the poor in that city. If zakah proceeds are not sufficient and there is no available fai' to be used, the government must force the wealthy to spend on the poor. There must be assignments for food, clothes for winter and summer, and shelter that protects them from rain, heat, sunshine, and the eyes of passers-by." His argument goes as follows:
A. Aus dem Qur'an: Gott spricht: „Und gib dem Verwandten, was ihm zusteht, und auch dem Bedürftigen und dem Reisenden",48 und: „Und tut Gutes an den Eltern, an den Verwandten, an den Waisen, an den Bedürftigen, an dem Nachbarn, der nahe ist, an dem Nachbarn, der fern ist, an dem Gefährten an deiner Seite, an dem Reisenden und an dem, was eure rechten Hände besitzen."50 Somit legt Gott den Bedürftigen und dem Reisenden neben dem Recht der Verwandten eine Pflicht auf und schreibt vor, Gutes zu tun an Eltern, Verwandten, Bedürftigen, Nachbarn und Sklaven. Gutes tun erfordert, für ihre leiblichen Bedürfnisse zu sorgen. Sich einer solchen Fürsorge zu verweigern, ist zweifellos falsch und sündhaft. In einem anderen Vers erklärt Gott den Grund für den Aufenthalt in der Hölle: „Was hat euch in das Höllenfeuer gebracht? Sie werden sagen: ‚Wir gehörten nicht zu denen, die beteten, und wir gehörten nicht zu denen, die den Armen speisten.'"51 Gott verbindet hier die Speisung der Bedürftigen mit den Pflichtgebeten.
A. From the Qur'an God says, "And render to the kindred their due right, and also to those in want and to the wayfarer,"48 and "And do good to parents, kinsfolk, orphans, those in need, neighbors who are near, neighbors who are strangers, the companion by your side, the wayfarer, and what your right hands possess."50 Thus God imposes a due to the indigent and the wayfarer along with the right of the kindred, and prescribes good doing to parents, kinsfolk, needy, neighbors, and slaves. Good doing requires taking care of their physical needs. Refusing to take such care is undoubtedly wrong and sinful. In another verse God explains the reason for dwelling in Hell: "What led you into Hellfire? They will say, 'We were not of those who prayed, nor were we of those who fed the indigent'."51 God, here, associates feeding the needy with obligatory prayers.
Fußnoten
Footnotes.
1. Al-Tabari sagt: „Wenn gefragt wird, ob es neben der Zakāh noch andere Abgaben gibt, die auf dem Vermögen verpflichtend sind, so hängt die Antwort von den unterschiedlichen Auslegungen der Gelehrten ab. Einige Gelehrte vertreten die Auffassung, dass es neben der Zakāh noch verpflichtende Abgaben gibt, gestützt auf diesen Vers, da Gott das Spenden an Verwandte und andere in einer hinzufügenden Ausdrucksweise zum Gebet und zur Entrichtung der Zakāh hinzufügt. Daher muss sich diese Spende von der Zakāh unterscheiden."
1. Al Tabari says, "If it is asked whether there are other dues obligatory on wealth besides zakah, the answer depends on the different interpretations of scholars. Some scholars believe there are obligatory dues in addition to zakah, based on this verse, since God adds spending on kindred and others to prayers and practicing zakah in an additive form of expression. Thus, this spending must be different from zakah.
Andernfalls wäre es sinnlose Wiederholung, und Gott spricht keine sinnlosen Worte. Jeder dieser beiden Zusätze muss eine andere Bedeutung haben." Al-Tabari fügt hinzu: „Andere Gelehrte meinen, dass die am Anfang des Verses erwähnte Spende dieselbe ist wie die am Ende genannte Zakah." Es scheint, dass al-Tabari der ersten Ansicht zuneigt. Siehe Tafsir al-Tabari, Bd. 3, S. 348, und Tafsir al-Qurtubi, Bd. 3, S. 42.
Otherwise, it would be senseless repition, and God does not say senseless words. Each of these two additives must have different meaning." Al Tabari adds, "Other scholars believe the spending mentioned at the beginning of the verse is the same as zakah mentioned at its end." It seems that al Tabari is inclined toward the first opinion. See Tafsir al Tabari, Vol. 3, p. 348, and Tafsir al Qurtubi, Vol. 3, p. 42.
2. Al Amwal, S. 357-358.
2. Al Amwal, pp. 357-358.
3. Ebd.
3. Ibid.
4. Sure Al-An'am, 6:141.
4. Sura al An'am, 6:141.
5. Al Muhalla, Bd. 5, S. 216-217.
5. Al Muhalla, Vol. 5, pp. 216-217.
Ebd.