4.5 Kapitel Fünf: Personen mit Schulden
4.5 Chaptar Five Persons Under Debt
Die sechste Kategorie der Zakat-Empfänger sind Schuldner. Nach der hanafitischen Rechtsschule gehören dazu alle, die keinen Nisab besitzen, der über das hinausgeht, was zur Begleichung ihrer Schulden nötig ist.1 Malik, al-Schafi'i und Ahmad hingegen unterscheiden dagegen zwei Arten von Schuldnern: diejenigen, deren Schulden aus persönlichem Bedarf entstanden sind, und diejenigen, deren Schulden aus ihren gesellschaftlichen und politischen Verpflichtungen herrühren. Diese Unterscheidung zieht Unterschiede in der Rechtsbestimmung für beide Kategorien nach sich, weshalb jede von ihnen gesondert behandelt werden soll.
The sixth category of zakah deservants is persons under debt. According to the Hanafite school, this group includes all who do not own nisab above what is needed to pay their debts.1 On the other hand, Malik, al Shafi'i, and Aamad distinguish between two kinds of debtors, those whose debts are for personal use and those whose debts are caused by their social and political responsibilities. This distinction implies differences in the ruling of those two categories, and each shall be discussed alone.
Diejenigen, die aus persönlichen Gründen verschuldet sind
Those under debt for personal reasons
Diese Unterkategorie beschränkt sich auf Personen, die aus persönlichen Gründen verschuldet sind und weder über Vermögen noch über Einkommen verfügen, das ausreicht, um ihre Schulden zu tilgen und zugleich ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken. Die Schulden können für Konsumausgaben aufgenommen worden sein, etwa für die Eheschließung, Arztrechnungen, den Bau eines Hauses zum eigenen Wohnen usw., sowie Schulden, die aus einer Verbindlichkeit gegenüber anderen entstanden sind. Al-Tabari überliefert von Abu Ja'far, von Qatadah, dass der Staat die Schulden derjenigen aus der Staatskasse begleichen muss, die ohne Verschwendung geliehen haben, aber nicht genügend Mittel besitzen, um ihre Gläubiger zurückzuzahlen.2
This subcategory is limited to individuals who are under debts used for personal reasons and do not have assets and income sufficient to rid them of their debt in addition to satisfying their essential needs. Debts may have been borrowed for consumer expenditures, including marriage, medical bills, building a house for personal residence, etc., and debt resulting from accrued liability toward others. Al Tabari reports from Abu Ja'far from Qatadah that the state must pay from the treasury debts of those who borrowed without extravagance, yet do not have enough funds to repay their creditors.2
Auch zu dieser Gruppe gehören diejenigen, die von Naturkatastrophen oder Unfällen getroffen werden, welche ihr Vermögen zerstören und sie zwingen, sich Geld zu leihen, um weiterhin ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Mudschahid soll gesagt haben: „Drei Arten gehören zu dieser Unterkategorie: eine Person, deren Vermögen durch eine Überschwemmung zerstört wurde, eine Person, deren Vermögen durch ein Feuer zerstört wurde, und eine Person mit vielen Angehörigen und ohne Mittel, die sich leiht, um ihre Familie zu versorgen.“3 In der Überlieferung von Qubaisah bin al-Mukhariq, überliefert von Ahmad und Muslim, sagte der Prophet ﷺ
Also in this group are those hit by natural disasters or accidents that destroy their assets and force them to borrow in order to continue fulfilling basic needs. Mujahid is reported to have said, "Three kinds are included in this sub-category: a person whose wealth is destroyed by flood, a person whose wealth is destroyed by fire, and a person with many dependents and no means, who borrows to support his family."3 In the saying from Qubaisah bin al Mukharib, reported by Ahmad and Muslim, the Prophet (p)
Es ist erlaubt, dass eine Person, die von einer Katastrophe getroffen wurde, die ihren Besitz vernichtet hat, den Staat um die Zakah bittet, die ihr zusteht, bis sie wieder eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt.
allowed a person hit by a catastrophe that wipes out his wealth, to ask the state for the zakah which is his right, until he procures sufficiency of sustenance.
Bedingungen für die Zahlung der Zakāh an diese Unterkategorie
Conditions for giving zakah to this subcategory
Vier Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor einer Person, die persönlich verschuldet ist, Unterstützung gewährt wird:
Four conditions must be met before aid is given to those under personal debts:
1. Der Schuldner muss auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein. Personen, die über Vermögen verfügen, das zur Deckung ihrer Schulden ausreicht, dürfen nicht aus der Zakat unterstützt werden.4 Personen, die nicht über ausreichendes Vermögen verfügen, aber ihre Schulden aus ihrem Einkommen begleichen können, können dennoch für Zakat in Frage kommen, mit der Begründung, dass die Rückzahlung der Darlehen aus ihrem Einkommen Zeit in Anspruch nehmen würde. Diese Bedingung bedeutet nicht, dass der Schuldner völlig mittellos sein muss. Die Gelehrten stellen ausdrücklich fest, dass Unterkunft, Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte, Diener und gegebenenfalls Transportmittel nicht als Vermögen gelten, aus dem Darlehen zurückgezahlt werden müssen. Übersteigt die Höhe der Schulden das verfügbare Vermögen des Schuldners, so darf Zakat zur Begleichung der Differenz gegeben werden.
1. The debtor must be in need of financial aid. Persons who own wealth sufficient to cover their debts may not be given from zakah.4 Individuals who do not own sufficient wealth but can pay their debts from their earning may still be eligible for zakah on the grounds that repaying the loans from their income would take time. This condition does not imply that the debtor must be totally destitute. Scholars explicitly state that shelter, clothing, furniture, utensils, servants, and transportation if needed are not considered wealth from which loans must be paid. If the amount of debt is more than available wealth of the debtor, zakah may be given to pay the difference.
2. Die Schulden müssen aus einer islamisch erlaubten Tätigkeit entstanden sein, etwa durch Kreditaufnahme zur Versorgung der Familie. Darlehen, die für verbotene Praktiken verwendet wurden, wie etwa den Konsum alkoholischer Getränke, oder für übermäßigen Aufwand bei erlaubten Dingen aufgenommen wurden, dürfen nicht mit der Zakat beglichen werden.
2. The debt must have stemmed from Islamically lawful activity, such as borrowing to support the family. Loans used for prohibited practices, such as consumption of alcoholic beverages, or extravagance in lawful items cannot be paid with zakah.
Übermäßigkeit bei erlaubten Dingen ist durch den Vers verboten: „O Kinder Adams, legt bei jeder Gebetsstätte euren schönen Schmuck an; esst und trinkt, aber verschwendet nicht durch Maßlosigkeit, denn Gott liebt die Maßlosen nicht.“{5} Diese Bedingung beruht auf dem Grundsatz, dass das Geben von Zakat zur Begleichung einer Schuld, die durch verbotene Ausgaben entstanden ist, dem Helfen von Sündern gleichkommt und andere dazu ermutigt, sich der Sünde hinzugeben. Bereut der Schuldner, so darf ihm Zakat gegeben werden, da die Reue das, was vorausging, auslöscht. Einige Rechtsgelehrte fügen die Bedingung hinzu, dass eine Zeitspanne verstreichen muss, die ausreicht, um die Aufrichtigkeit der Reue zu bestätigen, bevor dem reuigen Schuldner Zakat zur Begleichung fälliger Schulden gegeben werden darf, die durch unerlaubtes Handeln entstanden sind.
Wie viel kann man denjenigen geben, die aus persönlichen Gründen verschuldet sind?
How much can be given those under debt for personal reasons?
Eine verschuldete Person erhält einen Betrag, der ausreicht, um sie von ihren Schulden zu befreien. Da die Zakāt in diesem Fall ausschließlich zur Begleichung von Schulden bestimmt ist, muss der Teil der Zakāt, der nicht zur Tilgung von Schulden verwendet wurde, an die Zakāt-Einrichtung zurückgegeben werden, wenn einige oder alle Schulden auf andere Weise beglichen werden (etwa durch Freiwillige) oder die Gläubiger sie erlassen.
A person under debt is given an amount sufficient to rid him or her of debts. Since the zakah payment in this case is exclusively for the payment of debts, if any or all of the debts are fulfilled by other means (such as by volunteers) or discounted by the creditors, the portion of zakah not used for the satisfaction of debts must be returned to the zakah institution.
Exkurs: Die edle Haltung des Islam gegenüber Schuldnern
Digression: The noble position of Islam toward debtors
Es lohnt sich, kurz abzuschweifen und die Haltung des Islam gegenüber Schuldnern und dem Leihen zu betrachten:
It is worthwhile to digress briefly and look at Islam's stance on debtors and borrowing:
A. Der Islam lehrt die Muslime Maß und Sparsamkeit in der Lebensführung und ermutigt sie, Schulden zu vermeiden.
A. Islam teaches Muslims moderation and economy in living and encourages them to avoid borrowing.
B. Wenn Umstände Muslime zwingen, Geld zu leihen, müssen sie dies nach sorgfältiger Planung und mit fester Absicht tun, das Darlehen zurückzuzahlen. Der Prophet ﷺ sagte: „Wer Geld von anderen nimmt mit der Absicht, es zurückzugeben, dem hilft Gott, seine Schuld zu begleichen; wer aber Geld nimmt mit der Absicht, es aufzuzehren und zu vernichten, den wird Gott vernichten.“9
B. If circumstances force Muslims to borrow, they must do so after careful planning and with full intention of paying back the loan. The Prophet says, "As for the person who takes funds from others with the intention of returning them, God helps him fulfill his due, but as for the person who takes funds with the intention of consuming and destroying them, God will destroy him."9
C. Wenn der Schuldner trotz Beweisen seines guten Willens nicht in der Lage ist, alle oder einen Teil seiner Schulden zu begleichen, befreit ihn der Staat von der Last und Demütigung der Schulden. Es heißt: „Schulden sind eine Quelle der Schwermut in der Nacht und der Erniedrigung am Tag.“ Der Prophet ﷺ pflegte zu Gott zu flehen: „O mein Herr, ich suche Zuflucht bei Dir vor der Last der Schulden und vor der Niederlage durch den Feind sowie davor, dass Feinde Schadenfreude empfinden.“10
C. If the debtor is unable to pay all or some of his debts in spite of evidence that shows his good intention, the state saves him from the burden and humiliation of debt. It is said that "debts are a source of depression in the night and humiliation in the day." The Prophet used to supplicate God, "O my Lord, I seek refuge in You from the burden of debt and from defeat by the enemy, and from giving enemies [the opportunity to] gloat."10
Schulden sind nicht nur eine Quelle von Sorge und Unsicherheit für den Schuldner, sie beeinflussen auch dessen Verhalten und Moral. Der Prophet ﷺ bat Gott häufig um Schutz davor, verschuldet zu sein. Man fragte ihn, warum er das Suchen von Zuflucht vor Schulden mit dem Suchen von Schutz vor der Strafe im Grab, vor der Versuchung des weltlichen Lebens und vor der Versuchung des falschen Messias verband. Er antwortete: „Wenn ein Mann durch Schulden belastet ist, lügt er, wenn er spricht, und bricht sein Versprechen, wenn er etwas verspricht.“¹¹ Der Prophet ﷺ setzte mehrere Mittel ein, um seine Gefährten vom Borgen abzuhalten, und lehnte sogar ab, das Totengebet für eine Person zu sprechen, die unbezahlte Schulden hinterlassen hatte. Wenn man bedenkt, wie sehr sich eine Person bloßgestellt fühlen würde, wenn der Prophet ﷺ sich weigerte, ihr Totengebet zu sprechen, kann man erkennen, wie weitreichend die Wirkung einer solchen Abschreckung war.
Diejenigen, die aufgrund von Schulden für gesellschaftliche Zwecke belastet sind
Those under debts for social purposes
Diese Kategorie umfasst wohltätige, angesehene Personen, die Aktivitäten im öffentlichen Interesse unternehmen, etwa die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gruppen und Einzelpersonen, häufig durch die Zahlung von Entschädigungen und Lösegeld aus ihrem eigenen Vermögen. Sie können auch Projekte zum Wohl der Allgemeinheit übernehmen, etwa den Bau von Waisenhäusern, Moscheen, Krankenhäusern für Arme oder Schulen für Kinder, wodurch sie in Schulden geraten können. Personen dieser Art wird mit Zakat geholfen, ihre Schulden zu begleichen.18 Nach einigen Schafiiten sollte solchen Personen so viel gezahlt werden, wie zur Tilgung ihrer Schulden nötig ist, auch wenn sie reich sind.19 Qubaisah bin al-Mukhariq al-Hilali berichtet: „Ich übernahm eine finanzielle Verantwortung [um zwei streitende Gruppen zu versöhnen] und ging zum Gesandten Gottes (ﷺ), um um Hilfe zu bitten. Er sagte: ‚Bleib hier, bis die [Einnahmen aus der] Zakat eintreffen, damit wir dir davon geben können.‘ Der Prophet fuhr fort: ‚O Qubaisah, das Bitten ist nur drei Personen erlaubt: Einer, der eine finanzielle Verantwortung [zur Versöhnung von Menschen] übernimmt, darf rechtmäßig um Hilfe bitten, bis diese finanzielle Last getilgt ist. Danach darf er keine weitere Hilfe mehr suchen. Einer, den ein Unglück trifft, das sein Vermögen vernichtet, darf rechtmäßig bitten, bis er ein ausreichendes Maß an Lebensunterhalt erreicht, und einer, den Armut so trifft, dass drei weise Angehörige seines Stammes bestätigen, dass er von Armut betroffen ist, darf bitten, bis er ausreichend Lebensunterhalt erlangt. O Qubaisah, jedes Bitten darüber hinaus ist schlecht. Es wird von der Person verzehrt, die es als etwas Schlechtes annimmt.‘“20
This category includes benevolent persons of stature who undertake activities for the public interest, such as reconciliation of disputes among groups and individuals, often by paying compensation and ransom from their own assets. They may also undertake projects of public benefit, such as building orphanages, mosques, hospitals for the poor, or schools for children, which may put them in debt. Persons of this kind are helped to pay their debts with zakah.18 According to some Shafi'ites, such individuals should be paid what satisfies their debts, even if they are rich.19 Qubaisah bin al Mukhariq al Hilali says, "I accepted a financial responsibility [to reconcile two disputing groups] and I went to the Messenger of God (P) to ask for help. He said, "Stay here until [the proceeds of] zakah come, so we can give you from it." The Prophet Continued, "O Qubaisah, asking is not permissible except for three persons: One who accepts financial responsibility [for reconciling people] may lawfully ask until that financial charge is satisfied. Then he must not seek any more help. One who is struck by disaster that wipes out his wealth may lawfully ask until he reaches a satisfactory level of sustenance, and one hit by poverty such that three wise clansmen confirm that he is struck by poverty may ask until he procures sufficiency of sustenance. O Qubaisah, any asking beyond that is evil. It is eaten by the person who accepts it as evil."20
Begleichung der Schulden verstorbener Personen aus der Zakat
Paying the debts of deceased persons from zakah
Al Nawawi berichtet, dass es unter den Schafiiten zwei entgegengesetzte Ansichten dazu gibt. Manche vertreten die Auffassung, es sei nicht erlaubt, die Schulden Verstorbener aus der Zakat zu bezahlen. Diese Ansicht stimmt mit der Meinung von an-Nakha'i, Abu Hanifa und Ahmad überein. Die andere Meinung erlaubt dieses Vorgehen auf der Grundlage der allgemeinen Aussage des einschlägigen Verses. Dies ist auch die Ansicht von Abu Thawr. Es wird überliefert, dass Ahmad argumentiert, Zakat für die Schulden Verstorbener könne nicht gezahlt werden, da die Zahlung an den Schuldner selbst erfolgen müsse und der Schuldner in diesem Fall tot sei. Al Khirashi schreibt in seinem Kommentar zum Text von Khalil: „Es macht keinen Unterschied, ob der Schuldner tot oder lebendig ist. Der Staat muss die Schulden aus der Zakat bezahlen." Einige Rechtsgelehrte gehen sogar so weit zu sagen, die Schulden Verstorbener hätten Vorrang vor denen Lebender, da Letztere in Zukunft in der Lage sein könnten zu zahlen. Al Qurtubi bemerkt: „Gelehrte unserer Rechtsschule sowie anderer Rechtsschulen sind der Ansicht, dass die Schulden Verstorbener aus der Zakat bezahlt werden dürfen, da er als Schuldner unter den Begriff „die, die in Schulden stehen" fällt; insbesondere da der Prophet ﷺ"
Al Nawawi says there are two opposing views among Shafi'ites about this. Some believe it is not permissible to pay the debts of deceased persons from zakah. This view is consistent with the opinion of al Nakha'i, Abu Hanifah, and Ahmad. The other opinion is to allow this action, on the basis of the general implication of the pertinent verse. This is also the view of Abu Thawr.22 It is reported that Ahmad argues that zakah payment for the debts of the deceased cannot be made because such payment must be made to the debtor himself and the debtor in this case is dead.23 Al Khirashi, in his commentary on the text of Khalil, says "It makes no difference whether the debtor is dead or alive. The sate must pay the debts from zakah. Some jurists even argue that debts of deceased persons have priority over those of living persons, since the latter may be able to pay in the future."24 Al Qurtubi remarks,25 "Scholars of our school as well as other schools think the debts of deceased persons may be paid from zakah, since as a debtor, he is included in the term "those under debt"; especially since the Prophet (p)
Er sagte: „Ich bin für jeden Gläubigen mehr verantwortlich als er selbst. Wer Besitz hinterlässt, dessen Besitz gehört seiner Familie; wer aber Schulden oder Hilfsbedürftige hinterlässt, für die bin ich verantwortlich.“26 Dies ist auch die Ansicht der Dschafari-Rechtsschule.ﷺ27
said, "I am more responsible for every believer than his own self; he who leaves wealth, it is for his family, but he who leaves behind debts or dependents, they are my responsibility."26 This is also the view of the Ja'fari school.27
Darlehen aus der Zakāt gewähren
Giving loans from zakah
Ich halte die Analogie zwischen Darlehensnehmern und Schuldnern für stichhaltig. Diese Analogie erlaubt es, Darlehen aus der Zakah zu gewähren, was mit den allgemeinen Zielen der Zakah übereinstimmt. Personen, die Darlehen benötigen, können unter dem Titel der Schuldner Zakah erhalten. Auf diese Weise kann die Zakah praktisch zur Abschaffung des Zinses beitragen. Dies ist die Ansicht, die der verstorbene Abu Zahrah, Khallaf und Hasan in ihrer Untersuchung der Zakah vertreten.29 Sie argumentieren: Wenn berechtigte Schulden aus der Zakah beglichen werden können, warum sollte man dann nicht sogar vorrangig zinslose Darlehen aus der Zakah gewähren? Muhammad Hameedullah aus Hyderabad vertritt eine ähnliche Meinung in seiner Studie mit dem Titel Banking Without Interest.30 Er stützt seine Auffassung darauf, dass es zwei Arten von Schuldnern gibt: Diejenigen, die bereits aufgenommene Schulden nicht zurückzahlen können, und diejenigen, die Darlehen benötigen, die sie künftig zurückzahlen können.31 Hameedullah betrachtet also Personen, die ein Darlehen benötigen, als Schuldner. Man könnte jedoch einwenden, dass Personen, die ein Darlehen benötigen, vor dem Empfang des Darlehens offensichtlich keine Schuldner sind. Folglich ist das Argument von Abu Zahrah und seinen Kollegen stärker.
I think there is a sound analogy between borrowers and those under debt. This analogy allows giving loans from zakah, which is consistent with the broad objectives of zakah. Persons who need loans can be given zakah under the title of those under debt. In this way, zakah can contribute practically to the elimination of interest. This is the view which the late Abu Zahrah, Khallaf and Hasan express in their study of zakah.29 They argue that if fair debts can be paid from zakah, why not, even by priority, give interestfree loans from zakah? Muhammad Hameedullah of Hyderabad expresses a similar opinion in his study entitled Banking Without Interest.30 He supports his opinion by stating that individuals under debt are of two kinds: those who cannot pay back alreadyused debts, and those who need loans which they can pay back in the future.31 Thus Hameedullah considers persons who need loans as persons under debt, but one may argue that persons who need loans are obviously not under debt before they receive the loan. Consequently the argument of Abu Zahrah and his colleagues is stronger.
1. Al-Bahr al-Ra'iq, Bd. 2, S. 260, und Radd al-Muhtar, Bd. 2, S. 63.
1. AL Bahr al Ra'iq, Vol. 2, p. 260, and Radd al Muhtar, Vol. 2, p. 63.
2. Kommentar von al-Tabari, Bd. 14, S. 338.
2. Commentary of al Tabari, Vol. 14, p. 338.
3. Ebd., und Musannaf Ibn Abi Shaibah, Bd. 3, S. 207.
3. Ibid, and Musannaf Ibn Abi Shaibah, Vol. 3, p. 207.
4. In einer anderen, al-Shafi'i zugeschriebenen Ansicht dürfen Schuldner auch dann gegeben werden, wenn sie reich sind. Siehe al-Majmu', Bd. 6, S. 207, und Nihayat al-Muhtaj, Bd. 6, S. 155.
4. In another opinion attributed to al Shafi'i, persons under debts may be given even if they are rich. See al Majmu', Vol. 6, p. 207, and Nihayat al Muhtaj, Vol. 6, p. 155.
5. Sure al-A'raf, 7:31.
5. Sura al A'raf, 7:31.
6. Zu dieser Bedingung siehe al-Majmu', Bd. 6, S. 207–209, Nihayat al-Muhtaj, Bd. 6, S.
6. For this condition, see al Majmu', Vol. 6, pp. 207-209, Nihayat al Muhtaj, Vol. 6, pp.
154-155 und Hashiyat al-Kharaschi zu Khalil, Bd. 2, S. 218.
154-155, and Hashiyat al Khirashi on Khalil, Vol. 2, p 218.
7. Hashiyat al-Sawi, Bd. 1, S. 233.
7. Hashiyat al Sawi, Vol. 1, p. 233.
8. Al-Majmu', Bd. 6, S. 209.
8. Al Majmu', Vol. 6, p. 209.
9. Überliefert von al-Bukhari, Ahmad und Ibn Majah von Abu Hurairah. Siehe Kanz al-'Ummal, Bd. 6, S. 114.
9. Reported by al Bukhari, Ahmad, and Ibn Majah from Abu Hurairah. See Kanz al 'Ummal, Vol. 6, p. 114.
10. In Bulugh al-Maram, S. 313, sagt al-Hafiz: „Überliefert von an-Nasa'i und von al-Hakim als gut eingestuft, als Überlieferung von ʿAbdullah ibn ʿUmar, zurückgeführt bis zum Propheten ﷺ."