3.7 Kapitel Sieben: Zakāt auf Bodenschätze und Meeresprodukte
3.7 Chapter Seven Zakah On Minerals And Sea Products
Prolog.
Prologue.
Abschnitt 1: Vergrabene Schätze.
Section 1: Buried treasures.
Abschnitt 2: Die Abgabepflicht auf Bodenschätze.
Section 2: The obligation on minerals.
Abschnitt 3: Der Zakat auf Bodenschätze.
Section 3: The rate on minerals.
Abschnitt 4: Nisab bei Bodenschätzen
Section 4: Nisab of minerals.
Abschnitt 5: Die Frage des Ablaufs eines Jahres.
Section 5: The issue of the passage of one year.
Abschnitt 6: Verwendung der Einnahmen aus Bodenschätzen.
Section 6: Disbursement of what is collected from minerals.
Abschnitt 7: Meeresprodukte.
Section 7: Sea products.
PROLOG: MINERALIEN, VERGRABENE SCHÄTZE UND RIKAZ
PROLOGUE: MINERALS, BURIED TREASURES, AND RIKAZ
Ibn al Athir schreibt in al Nihayah: "Mineralien sind die Juwelen, die aus der Erde gewonnen werden, wie Gold, Silber, Kupfer und andere."1 Ibn al Humam sagt: "Die Wurzel des Wortes ma'dan (arabisch für Mineral) bedeutet bleiben oder verweilen." Ma'adin (Mineralien) heißen so, weil sie in der Erde still verharren. Verborgene Schätze sind der Reichtum, den Menschen in die Erde gelegt haben. Rikaz bedeutet sowohl Mineralien als auch verborgene Schätze. Die Wurzel des Wortes rikaz bedeutet „still verharren".2 Ibn Qudamah definiert Mineralien als alles, was Gott in die Erde gelegt hat, das von anderer Beschaffenheit ist als die Erde selbst und daraus gewonnen wird und das einen Wert hat. Diese Definition schließt Dinge aus, die aus dem Meer gewonnen werden, Dinge, die durch menschliches Handeln in die Erde gelegt wurden, Dinge, die von der Beschaffenheit der Erde sind, wie Erde und Boden, sowie Dinge, die keinen Wert haben.
Ibn al Athir writes in al Nihayah "minerals are the jewels extracted from the earth, like gold, silver, copper, and others."1 Ibn al Humam says "The root of the word ma'dan (Arabic for mineral) means to stay or reside." Ma'adin (minerals) are called so because they stand still in the earth. Buried treasures are the wealth put in the earth by human beings. Rikaz means both minerals and buried treasures. The root of the word rikaz means "to stay still".2 Ibn Qudamah defines minerals as anything put by God in the earth of a nature different from the earth itself and extracted therefrom, which has value. This definition excludes things extracted from the sea, put in the earth by human action, things that are of the nature of the earth such as soil and things that carry no value.
Beispiele für Mineralien sind Gold, Silber, Blei, Eisen, Diamant, Öl, Schwefel usw.3
Example of minerals are gold, silver, lead, iron, diamond, oil, sulphur, etc.3
ERSTER ABSCHNITT: VERGRABENER SCHATZ
SECTION ONE BURIED TREASURE
Schatz (Rikaz) umfasst alle wertvollen Dinge, die Menschen der Vergangenheit in oder auf der Erde zurückgelassen haben, wie Gold, Silber, gebrauchte Metalle und dergleichen. Die Rechtsgelehrten verpflichten den Finder eines solchen Reichtums zu einer Abgabe von einem Fünftel, entsprechend der Überlieferung von Abu Hurairah, dass der Prophet ﷺ sagte: „Ein Fünftel ist auf den Rikaz fällig.“ Überliefert von der Gruppe (der Hadith-Sammler).4
Buried treasure includes all things of value left in or on the earth by people in the past, such as gold, silver, used metals, and the like. Jurists obligate a charge of one-fifth on the person who finds such wealth, in accordance with the narration of Abu Hurairah that the Prophet (p) said, "One-fifth is obligated on rikaz." It is reported by the group.4
Dinge, die in der Erde vergraben sind, werden einstimmig als Rikaz definiert. An-Nasa'i überliefert von 'Umar bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater: „Der Gesandte Gottes ﷺ wurde nach verlorenen und gefundenen Dingen gefragt und sagte: ‚Wenn ihr Dinge auf Wegen findet, die von Menschen benutzt werden, oder in bewohnten Gebieten, so müsst ihr sie ein Jahr lang bekanntgeben. Erscheint der Eigentümer, gebt ihm, was ihm gehört; wenn nicht, so gehört es euch. Dinge aber, die auf verlassenen Wegen oder in verlassenen Dörfern gefunden werden, unterliegen, wie im Fall des Rikaz, einem Fünftel als Abgabe.'"5
Things buried in the earth are defined unanimously as rikaz. Al Nasa'i reports from 'Umar bin Shu'aib from his father from his grandfather, "The messenger of God (p) was asked about lost and found things, and said, 'When you find things on roads used by people or in inhabited areas, you must announce it for one year. If the owner appears, give him what belongs to him, and if not, it is yours. But things found in deserted roads or villages are charged, as in the case of rikaz, one-fifth."5
Diese beiden Aussagen deuten Folgendes an:
These two sayings indicate the following:
A. Ein Fünftel ist fällig auf Dinge, die dort gefunden werden, wo kein Eigentümer existiert, unabhängig davon, ob sie sich auf der Erdoberfläche oder im Inneren der Erde befinden. Dinge, die in bewohnten Gebieten gefunden werden, müssen den Eigentümern zurückgegeben werden.
A. One-fifth is due on things found where no owner exists, regardless of whether they are on the surface of the earth or inside it. Things found in inhabited areas must be given to owners.
B. Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass Rikaz alles umfasst, was sich auf der Oberfläche der Erde oder unter ihr befindet. Al-Shafi'i bildet eine Ausnahme, denn er beschränkt die Bedeutung von Rikaz allein auf Gold und Silber.6 Die Ansicht der Mehrheit steht im Einklang mit den allgemeinen Texten.
ABSCHNITT ZWEI: MINERALIEN UND DARAUF OBLIGATORISCHE ABGABEN
SECTION TWO MINERALS AND DUES OBLIGATED ON THEM
Die vorgeschriebenen Abgaben auf Bodenschätze
The required dues on minerals
Die Bedeutung der Mineralien, fester wie flüssiger, für das menschliche Leben ist unbestreitbar. Wenn Getreide und Früchte zakatpflichtig sind, sollten dann nicht auch Mineralien zakatpflichtig sein, da doch alles aus der Erde kommt? Die Rechtsgelehrten bestreiten insgesamt nicht, dass auf Mineralien Abgaben zu entrichten sind, auch wenn sie in den Einzelheiten voneinander abweichen. Abgaben auf Mineralien sind nach dem allgemeinen Grundsatz verpflichtend, der durch den Vers festgelegt ist: „O ihr, die ihr glaubt, spendet von den guten Dingen, die ihr erworben habt, und von dem, was Wir euch aus der Erde hervorbringen lassen.“13 Zweifellos gehören die Mineralien zu den Dingen, die Gott für uns aus der Erde hervorbringt.
The importance of minerals, solid and liquid, in human life is unquestionable. If grains and fruits are zakatable, should not minerals be zakatable too, since all come from the earth? Jurists, in total, do not dispute that there are dues obligated on minerals, although they differ on the details. Dues on minerals are obligated in accordance with the general principle established by the verse, "O ye who believe, spend out of the good things ye have earned and that which We produce for ye from the earth."13 No doubt minerals are among the things produced for us by God from the earth.
Mineralien, die unter diese Verpflichtung fallen
Minerals included in this obligation
Die Rechtsgelehrten sind sich uneins, ob diese Pflicht alle Bergbauaktivitäten erfasst oder nur ausgewählte Metalle. Bekannt ist, dass asch-Schafi'i sie ausschließlich auf Gold und Silber beschränkt, sodass alle anderen Mineralien und Edelsteine nicht zakatpflichtig sind. Abu Hanifa und seine Schüler schließen Metalle ein, die aus der Erde gewonnen und gewöhnlich durch Hitze behandelt werden. Diese Meinung beruht auf der Analogie zu Gold und Silber, deren Zakatpflichtigkeit durch Texte und ijma' bestätigt ist. Die hanbalitische Schule macht keinen Unterschied zwischen Metallen, die durch Hitze behandelt werden, und solchen, die nicht durch Hitze behandelt werden. Nach dieser Schule sind alle Mineralien, die aus der Erde kommen, zakatpflichtig, ob fest wie Eisenerz, Blei und Kupfer oder flüssig wie Erdöl. Diese Meinung teilen Zaid ibn 'Ali, al-Baqir, as-Siddiq und alle schiitischen Rechtsgelehrten mit Ausnahme von al-Mu'ayyad, der Salz, Erdöl und Asphalt ausschließt.15
Jurists differ on whether this obligation covers all mining activities or only selected metals. It is known that al Shafi'i restricts it to gold and silver only, leaving all other minerals and precious stones unzakatable. Abu Hanifah and his disciples include metals extracted from the earth that are usually treated with heat.14 This opinion is based on the analogy to gold and silver, whose zakatability is confirmed by texts and ijma'. The Hanbali school does not make any distinction between metals treated with heat and metals that are not treated with heat. According to this school, all minerals that come from the earth are zakatable, whether solid like iron ore, lead, and copper, or fluid like petroleum. This opinion is shared by Zaid bin 'Ali, al Baqir, al Siddiq, and all Shi'ite jurists except al Mu'ayad, who excludes salt, petroleum, and asphalt.15
Abu Ja'far al-Baqir wurde nach Salzminen gefragt. Seine Antwort lautete: „Dieses Mineral unterliegt dem Fünftel (Khums)." Als man ihn nach Schwefel und Erdöl fragte, antwortete er: „Diese und ihresgleichen werden mit einem Fünftel belegt."16
Abu Ja'far al Baqir was asked about salt mines. His answer was, "This mineral is subject to the one-fifth due." When asked about sulphur and petroleum, he replied, "These and their likes are charged one-fifth."16
Es scheint, dass die hanbalitische Auffassung sowohl durch die sprachliche Bedeutung des Wortes „Mineralien“ als auch durch vernünftige Überlegungen gestützt wird, denn hinsichtlich der Zakatpflicht besteht kein Unterschied zwischen festen und flüssigen Mineralien oder zwischen solchen, die dem Feuer ausgesetzt wurden, und solchen, die nicht so behandelt wurden. Alle sind Arten von Reichtum, die in ähnlicher Weise behandelt werden müssen. Hätten die großen Gelehrten früherer Jahrhunderte die Bedeutung des Erdöls, das sogar „schwarzes Gold“ genannt wird, im heutigen Wirtschaftsleben der Welt erkannt, so hätten sie hinsichtlich seiner Zakatpflicht nicht gezögert. Ibn Qudamah führt zur Unterstützung dieser Auffassung die folgenden Punkte an.
ABSCHNITT DREI: DER AUF BODENSCHÄTZE ERHOBENE SATZ
SECTION THREE THE RATE IMPOSED ON MINERALS
Abu Hanifah, seine Schüler, Abu 'Ubaid, Zaid bin 'Ali, al-Baqir, al-Sadiq sowie alle zaiditischen und imamitischen Rechtsgelehrten vertreten die Ansicht, dass der Satz ein Fünftel beträgt. Ahmad, Ishaq, Malik und al-Shafi'i hingegen vertreten die Auffassung, dass der Satz dem von Gold und Silber entsprechen muss, also zwei- einhalb Prozent.18 Die Malikiten unterscheiden zwischen Mineralien, deren Gewinnung Kosten und Mühe verursacht, und in diesem Fall ist zwei- einhalb Prozent fällig, und Mineralien, deren Gewinnung keine Kosten und Mühe erfordert, und in diesem Fall gilt ein Satz von zwanzig Prozent.19
Abu Hanifah, his disciples, Abu 'Ubaid, Zaid bin 'Ali, al Baqir, al Sadiq, and all Zaidi and Imami jurists believe that the rate is one-fifth. Ahmad, Ishaq, Malik, and al Shafi'i argue that the rate must be like that of gold and silver, i.e. two-and-one-half percent.18 Malikites distinguish between minerals that take cost and effort to extract, in which case two-and- one-half percent is obligated, and mineral that do not need cost and effort to extract, in which case twenty percent applies.19
Es gibt noch eine weitere Meinung unter den Malikiten, wonach alle Mineralien und Erze, ob flüssig oder nicht, dem Staatsschatz des islamischen Staates gehören, mit der Begründung, dass sie tatsächlich der gesamten Gesellschaft gemeinsam gehören und ihre Ausbeutung nicht einigen wenigen Einzelpersonen überlassen werden darf. Ihr Ertrag muss ebenfalls dem öffentlichen Interesse der islamischen Gesellschaft dienen.20 Diese Meinung kann sich auf einen Bericht von Abu 'Ubaid stützen, wonach Abyad Hammal al Mazini den Gesandten Gottes ﷺ bat, ihm das Salz in Ma'rib zu gewähren, und der Gesandte dem zustimmte. Abyad fügt hinzu: „Als ich wegging, wurde dem Gesandten gesagt: ‚Weißt du, was du ihm gerade gewährt hast? Du hast ihm Reichtum gegeben, der wie fließendes Wasser ist.‘ Da nahm der Prophet ﷺ es mir wieder ab.“21 Abu 'Ubaid sagt, dass dieses Gewähren und das Zurücknehmen der Gewährung zeigt, dass der Prophet ﷺ Abyad das Land in der Annahme gab, er werde es urbar machen und landwirtschaftlich nutzen. Als der Prophet ﷺ erkannte, dass es sich beim Salz um einen gewaltigen Reichtum handelte, nahm er es ihm wieder ab. Die überlieferte Praxis des Gesandten ﷺ in Bezug auf Weideland, Brennholz und Wasser besteht darin, dass sie allen Menschen gemeinsam als Teilhaber gehören; er missbilligte es, solchen Besitz einer einzelnen Person allein zu überlassen.
There is yet another opinion known among Malikites, that all minerals and ores, liquid or not, are owned by the national treasury of the Islamic state, on the ground that they in fact belong to the whole society together and their exploitation must not be left to a few individuals. Their output must also be spent for the public interest of the Islamic society.20 This opinion may derive support from a report by Abu 'Ubaid that Abyad Hammal al Mazini asked the Messenger of God (p) to grant him the salt in Ma'rib and the Messenger agreed to do so. Abyad adds, "When I left, the Messenger was told, 'Do you know what you have just granted him? You gave him wealth like running water.' The Prophet took it back from me."21 Abu 'Ubaid says this granting and retrieving the grant indicates that the Prophet gave Abyad the land on the assumption that he was going to use it for reclamation and agriculture. When the Prophet realized that it was a huge amount of wealth in salt, he took it back from him. The Messenger's traditional practice with regard to pasture land, firewood and water, is that they belong to all people together as partners; he hated to give such property to one person alone.
Die Belege derjenigen, die glauben, dass der Satz 2,5 % beträgt
The evidence of those who believe the rate is 2.5%
Malik berichtet in al-Muwatta von Rabi'ah bin Abi 'Abd al-Rahman, von mehr als einem Überlieferer, dass der Gesandte Gottes ﷺ Hilal bin al-Harith die Bodenschätze von al-Qibliyah (einem Küstengebiet, fünf Tagesmärsche von Madinah entfernt) in Richtung al-Qar'a (ein Ort zwischen Madinah und Nakhlah) übertragen hat. Diese Bodenschätze werden bis heute nur mit der Zakah (das heißt 2,5 %) belegt.23 Al-Shafi'i sagt in al-Umm nach der Wiedergabe dieser Überlieferung: „Die Kritiker des Hadith halten diese Überlieferung nicht für gesichert authentisch. Selbst wenn sie angenommen würde, zeigt sie nur, dass die Übertragung vom Propheten ﷺ erfolgte. Die Anwendung des Zakah-Satzes auf Bodenschätze statt des Satzes von einem Fünftel wird in dieser Überlieferung nicht vom Propheten ﷺ berichtet."24 Abu 'Ubaid sagt: „Diese Überlieferung von Rabi'ah über al-Qibliyah hat keine annehmbare Kette."
Malik reports in al Muwatta from Rabi'ah bin Abi 'Abd al Rahman, from more than one narrator, that the Messenger of God (p) granted Hilal bin al Harith the minerals of al Qibliyah (a coastal area five days walking distance from Madinah) in the direction of al Qar'a (a place between Madinah and Nakhlah). Those minerals are charged only zakah (meaning 2.5% ) until today.23 Al Shafi'i in al Umm says after reporting this saying, "This is not confirmed as authentic by critics of hadith. Even if it were accepted, all it indicates is that the grant was given by the Prophet. The application of the rate of zakah on minerals instead of the one-fifth rate is not narrated from the Prophet (p) in this saying."24 Abu 'Ubaid says, "This saying from Rabi'ah on al Qibliyah has no acceptable chain.
Außerdem erwähnt es nicht, dass der Prophet ﷺ den Satz festgesetzt hat; es heißt lediglich, dass von den Bodenschätzen bis heute Zakāh erhoben wird. Wäre die Wahl des Satzes authentisch vom Propheten ﷺ überliefert, so wäre dies ein unwiderlegbarer Beweis.25
Additionally, it does not mention that the Prophet ordered the rate; all it says is that zakah is collected from the minerals until today. If the choice of the rate was authentically reported from the Prophet, it would have been irrefutable evidence."25
Das Argument derjenigen, die glauben, dass der Satz ein Fünftel beträgt
The argument of those who believe the rate is one-fifth
A. Abu Hanifah und seine Schüler überliefern die Aussage des Gesandten Gottes ﷺ
A. Abu Hanifah and his disciples present the saying of the Messenger of God (p)
„Ein Fünftel ist auf Rikaz verpflichtend."26 Sie fügen hinzu, dass zwei Dinge aus der Erde gewonnen werden können:
"One-fifth is obligated on rikaz."26 They add that two things can be extracted from earth:
Der erste ist Schätze, die von Menschen vergraben wurden, und der zweite sind Mineralien, die von Gott erschaffen wurden.
the first is treasures buried by human beings and the second is minerals created by God.
Das Wort rikaz umfasst beides; seine wörtliche Bedeutung ist Bodenschätze, seine übertragene Bedeutung ist Schätze.27
The word rikaz includes both; its literal meaning is minerals and its allegorical meaning is treasures.27
Dagegen vertreten Malik, asch-Schafi'i und die meisten hidschasischen Rechtsgelehrten die Auffassung, dass Bodenschätze kein Rikaz sind und dass Rikaz nur Schätze meint, die Menschen in der Erde vergraben haben. Sie berufen sich auf die Überlieferung, die die Gruppe von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte: „Der Schaden, den Tiere verursachen, ist nicht zu ersetzen, der Schaden, der beim Arbeiten in einem Brunnen entsteht, ist nicht zu ersetzen, und der Schaden, der beim Abbau von Bodenschätzen entsteht, ist nicht zu ersetzen, und ein Fünftel ist auf Rikaz zu entrichten.“ Sie argumentieren, dass der Prophet ﷺ, da er zwischen Bodenschätzen und Rikaz unterscheidet und dafür das Wort „und“ verwendet, damit zwei verschiedene Dinge meint.
On the other hand, Malik, al Shafi'i, and most Hijazi jurists argue that minerals are not rikaz and that rikaz only means treasures buried by people in the earth. They cite the saying, reported by the group, from Abu Hurairah that the Prophet (p) said, "Harm inflicted by animals is unclaimable, and harm inflicted while (working inside) a well is unclaimable, and harm inflicted while (extracting) minerals is unclaimable, and one-fifth is obligated on rikaz." They argue that since the Prophet makes a distinction between minerals and rikaz, using the article "and" between them, they must be two different things.
Die gegnerischen Hanafiten argumentieren daraufhin, dass Bodenschätze in das Wort des Propheten ﷺ rikaz eingeschlossen werden müssten, denn als er Bodenschätze erwähnte, sprach er über den Schaden, der bei ihrer Gewinnung entsteht. Hätte er dann gesagt: „Und ein Fünftel ist ihnen auferlegt“, dann wären vergrabene Schätze möglicherweise unversteuert geblieben. Wegen dieser Möglichkeit der Mehrdeutigkeit gebrauchte der Prophet ﷺ ein allgemeineres Wort, rikaz, das sowohl Bodenschätze als auch vergrabene Schätze umfasst.28 Kein Sprachkundiger könnte diesem Streit ein Ende setzen, denn sowohl die irakischen als auch die hidschazischen Rechtsgelehrten umfassen Männer, die im Arabischen bewandert sind, wie Muhammad ibn al-Hasan und asch-Schafi'i.
Eine Unterscheidung, die auf den Kosten der Gewinnung beruht
A distinction made on the basis of the cost of extraction
Einige Rechtsgelehrte vertreten die Auffassung, dass der Satz 2,5 % betragen muss, wenn die Kosten der Gewinnung im Verhältnis zur gewonnenen Menge des Minerals hoch sind. Wenn dagegen die aufgewendeten Kosten im Verhältnis zur gewonnenen Menge des Minerals gering oder vernachlässigbar sind, muss der Satz ein Fünftel betragen. Dies wird auch als Überlieferung von Malik und asch-Schafi'i berichtet.38 Diese Tendenz entsteht aus dem Bemühen, die Aussagen, die besagen, dass Gold und Silber, die Mineralien sind, mit 2,5 % belastet werden, mit den Aussagen in Einklang zu bringen, die besagen, dass die Abgabe auf Mineralien ein Fünftel beträgt.
Some jurists argue that if the cost of extraction is high, relative to the amount of mineral taken, the rate must be 2.5%. On the other hand, when the cost involved is small or negligible, relative to the amount of mineral extracted, the rate must be one-fifth. This is also a narration from Malik and al Shafi'i,.38 This trend is induced by the attempt to reconcile the sayings which indicate that gold and silver, which are minerals, are charged 2.5%, and the sayings which indicate that the charge on minerals is one-fifth.
Ein weiterer Anreiz für diese Vorgehensweise ist die Tatsache, dass der Satz der Zakah auf landwirtschaftliche Erzeugnisse je nach den Bewässerungskosten unterschiedlich ist.
Another inducement for this approach is the fact that the rate of zakah on agriculture differs according to irrigation costs.
Al-Rafi'i, ein Schafiit, sagt: „Wenn man alle Texte miteinander in Einklang bringt, müssen Bodenschätze, die ohne Kosten und ohne Mühe gewonnen werden, mit einem Fünftel belegt werden, während solche, die durch Mühe und Kosten gewonnen werden, mit 2,5 % belegt werden müssen, so wie die Bewässerungskosten den Satz bei der Landwirtschaft verändern."38
Al Rafi'i, a Shafi'ite, says "In reconciling all texts together, minerals obtained without cost or sweat must be charged one-fifth, while these obtained by effort and cost must be charged 2.5%, just as irrigation costs change the rate on agriculture."38
Offensichtlich ist der Unterschied zwischen 20 % und 2,5 % erheblich. Es kann angemessen sein, je nach dem Wert der geförderten Mineralien im Verhältnis zu den dafür aufgewendeten Kosten einen Satz von 10 % oder 5 % festzusetzen. Dies ist keine Erfindung neuer Sätze im Schari'a-Recht, sondern die Anwendung einer klaren Analogie, denn die Schari'a unterscheidet ebenfalls zwischen den Sätzen je nach dem Wert des Gegenstandes und den Kosten seiner Gewinnung.
Obviously, "The difference between 20% and 2.5% is substantial. It may be reasonable to impose a rate of 10% or 5% according to the value of extracted minerals relative to cost involved. This is not an invention of new rates in Shari'ah, but application of clear analogy, because Shari'ah makes a similar distinction in rates according to the value of the item and the cost of its production.
ABSCHNITT VIER: DAS NISAB VON BODENSCHÄTZEN
SECTION FOUR NISAB OF MINERALS
Gibt es ein Nisab für Bodenschätze?
Is there a nisab on minerals?
Abu Hanifah, seine Schüler und die Gelehrten der Ahl al-Bait vertreten die Ansicht, dass die Abgaben auf Bodenschätze ohne Rücksicht auf ein Nisab für jede Menge gelten, mit der Begründung, dass sich die Überlieferungen weder auf das Nisab noch auf den Ablauf eines Jahres beim Rikaz beziehen. Malik, al-Shafi'i, seine Schüler, Ahmad und Ishaq hingegen argumentieren, dass ein Nisab bestehen muss und dieses dem Nisab des Geldes entspricht. Denn die allgemeinen Überlieferungen bestimmen das Nisab für Gold und Silber, wie in dem Wort: „Auf weniger als fünf Uqiyyah (Silber) ist keine Zakah fällig, und auf weniger als hundertneunzig (Dirham) ist nichts fällig“, und weil die Übereinstimmung der Gelehrten (Ijma') das Nisab für Gold auf zwanzig Dinar festlegt.
Abu Hanifah, his disciples, and the scholars of Ahl al Bait believe that dues on minerals apply to any quantity regardless of nisab, on the grounds that the sayings do not refer to nisab or to the passage of one year on rikaz. Malik, al Shafi'i, his disciples, Ahmad, Ishaq argue that there must be nisab, and that it is equal to the nisab of money, since general sayings determine nisab for gold and silver, as in "No zakah is obligated on anything less that five uqiyyah (of silver) and nothing is obligated on a hundred and ninety (dirhams),"39 and since ijma sets the nisab of gold at twenty dinars.
Die richtige Auffassung scheint zu sein, dass das Nisab berücksichtigt werden muss, das Verstreichen eines Jahres jedoch nicht erforderlich ist, denn, wie al-Rafi'i ausführt, ist das Nisab nötig, damit der Besitz groß genug ist, um den Empfänger zu entlasten, während das Verstreichen eines Jahres für Besitz vorgesehen ist, der angelegt wird und wächst. Aus dem Boden gewonnene Mineralien stellen selbst den Zuwachs dar, so wie Pflanzen und Früchte. Daher muss, wie bei Getreide und Früchten, ein Nisab vorhanden sein, aber es ist kein Verstreichen eines Jahres nötig.40
The correct view seems to be that we must consider nisab, but the passage of one year is not required, since, as al Rafi'i states, nisab is needed for the wealth to be substantial enough to relieve the recipient, while the passage of one year is given for wealth to be invested and to grow. Minerals extracted from the ground are themselves the increase, like plants and fruits. So, like on grains and fruits, there must be nisab, but there is no need for the passage of one year.40
Die Zeitspanne für die Ansammlung des Nisab
The time span for the accumulation of nisab
Das Nisab muss nicht auf einmal erreicht werden. Das Gewonnene wird zusammengerechnet, und wenn es innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr den Betrag des Nisab erreicht, so ist die Zakah fällig, selbst wenn das Erzeugte mit der Zeit verkauft wird. Dieser Zeitraum entspricht bei den Feldfrüchten der Erntezeit. Kleine Unterbrechungen der Förderung beeinflussen diese Summierung nicht, doch nach einer langen Unterbrechung beginnt ein neuer Zeitraum der Ansammlung.41
Nisab need not be produced at one time. Things extracted are added together, and if they add up to the amount of nisab in a period of one year, then zakah applies, even though the output may be sold as time goes. This period is similar to the season in the case of crops. Small interruptions in production do not affect this accumulation, but after a long interruption a new period of accumulation starts.41
Ich bin der Ansicht, dass eine solche Angelegenheit den Fachleuten überlassen werden sollte, entsprechend dem Rat im Qur'an: „Und Wir haben vor dir nur Männer gesandt, denen Wir Offenbarung eingaben. So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr es nicht wisst.“42
I believe such a matter should be left to specialists, in accordance with the advice in the Qur'an, "Before thee, also, the apostles We sent were but men to whom We granted inspiration. If ye realize this not, ask of those who possess the Message."42
FÜNFTER ABSCHNITT: DER ABLAUF EINES JAHRES
SECTION FIVE THE PASSAGE OF ONE YEAR
Die Mehrheit der Rechtsgelehrten vertritt die Ansicht, dass Abgaben auf Bodenschätze zum Zeitpunkt der Gewinnung fällig werden, nach der anfänglichen Aufbereitung und Veredelung. Malik bemerkt: „Bodenschätze sind wie Feldfrüchte. Die Abgaben darauf werden zu ähnlichen Terminen eingezogen, d. h. am Tag der Gewinnung, ohne dass es eines Ablaufs von einem Jahr bedarf."43 Laut al-Nawawi ist dies die Ansicht der breiten Masse der Gelehrten, sowohl der früheren Rechtsbegründer als auch der späteren Generationen. Sie wird in den meisten schafiitischen Schriften bestätigt44 und ist die maßgebliche Meinung in der Rechtsschule des Ahmad.45
The majority of jurists argue that dues on minerals are payable at the time of extraction, after initial preparation and refinement. Malik notes, "Minerals are like crops." Dues on them are collected on similar dates, i.e. the day of extraction, without any need for the passage of one year."43 According to al Nawawi, this is the view of the masses of scholars, from the precedent-setters and the later generations. It is confirmed in most Shafi'i writings,44 and is the approved opinion in the school of Ahmad.45
Ishaq und Ibn al-Mundhir vertreten eine abweichende Auffassung und verlangen den Ablauf eines Jahres aufgrund des Ausspruchs: „Auf Vermögen ist keine Zakat fällig, bis ein Jahr verstrichen ist." Dieser Ausspruch ist jedoch schwach, und man ist sich einhellig einig, dass er nicht auf alle Fälle zutrifft, da die Landwirtschaft ausgenommen ist. Ebenso sollten Bodenschätze analogisch ausgenommen werden. Der Verfasser von al-Mughni schreibt: „Da Bodenschätze aus der Erde gewonnener Reichtum sind, besteht ähnlich wie bei der Landwirtschaft und bei verborgenen Schätzen keine Notwendigkeit der Bedingung des Ablaufs eines Jahres. Außerdem wird diese Bedingung aufgestellt, damit das Vermögen wachsen kann. Bodenschätze sind wie Früchte das Ergebnis des Prozesses bzw. Wachstums selbst, daher gibt es keine solche Bedingung." Der Verfasser von al-Muhadhdhab sagt: „Abgaben auf Bodenschätze sind bei deren Gewinnung zu entrichten, ohne Berücksichtigung eines Zeitraums von einem Jahr, denn der Ablauf eines solchen Zeitraums soll dem Vermögen Zeit zum Wachsen geben, Bodenschätze aber sind wie die Landwirtschaft die Früchte und das Wachstum des Landes."46
Ishaq and Ibn al Mundhir disagree. They require the passage of one year because of the saying "No zakah is obligated on wealth until one year elapses."45 This saying is, however, weak, and it is unanimously agreed that it does not apply on all cases, since agriculture is excluded. Minerals should likewise be excluded, by analogy. The author of al Mughni writes, "since minerals are wealth earned from the earth, then like agriculture and buried treasures, there is no need for the condition of the passage of one year. Moreover, this condition is put in order to allow wealth to grow. Minerals are, like fruits, the result of the process or growth itself, so there is no such condition."45 The author of al Muhadhdhab says "Dues on minerals are payable when minerals are obtained, without any consideration of the period of one year, because the lapse of such a period is meant to give time for the asset to grow, but minerals are the fruits and growth of land, like agriculture."46
ABSCHNITT SECHS: VERTEILUNG DER ABGABEN AUF MINERALIEN
SECTION SIX DISBURSEMENT OF DUES ON MINERALS
Juristen sind sich uneins, wie Abgaben auf Bodenschätze einzuordnen sind. Abu Hanifah und eine Gruppe von Rechtsgelehrten ordnen diese Abgaben dem Fai' zu und vertreten die Auffassung, dass sie in gleicher Weise verteilt werden müssen wie das Fai'.
Jurists differ in categorizing dues on minerals. Abu Hanifah and a group of jurists classify these dues with fai' and argue that they must be disbursed the same way fai' is.
Malik und Ahmad betrachten es als Zakah. Von den Schafiiten gibt es zwei Überlieferungen. Manche schafiitische Rechtsgelehrte sagen, es sei wie die Zakah, andere sagen, es hänge vom angewandten Satz ab: Wird ein Satz von 20 % angewandt, muss es wie Fai' behandelt werden, wird aber ein Satz von 2,5 % angewandt, muss es wie Zakah behandelt werden.
Malik and Ahmad consider it zakah. We have two reports from the Shafi'ites. Some Shafi'ite jurists say it is like zakah, and others say it depends on the applied rate---if 20% is applied it must be treated like fai', but if 2.5% is applied it must be treated like zakah.
Diejenigen, die diese Abgabe nicht als Zakāh einstufen, wenden den Fünftel-Satz auch auf Nicht-Muslime an, während diejenigen, die sie als Zakāh einstufen, dies nicht tun, weil Zakāh als eine Form der Anbetung auf Nicht-Muslime nicht anwendbar ist.47
Those who do not classify this due as zakah apply the charge one-fifth to non- Muslims too, while those who classify it as zakah do not, because zakah, as a form of worship, is not applicable to non-Muslims.47
ABSCHNITT SIEBEN: AUSZÜGE AUS DEM MEER
SECTION SEVEN EXTRACTIONS FROM THE SEA
Aus dem Meer gewonnene Materialien wie Perlen, Marmor usw.
Materials extracted from the sea like pearls, marble, etc.
Laut Abu Hanifah, seinen Schülern, al-Hasan bin Salih und den zaiditischen Rechtsgelehrten ist auf solche Materialien nichts fällig. Dies ist auch die Ansicht des Ibn 'Abbas, wie sie Ibn Abi Shaibah und andere überliefern. Ibn 'Abbas schreibt: „Ambra ist kein Rikaz. Es ist etwas, das das Meer ausspeit, und darauf wird nichts auferlegt.“48 Offenbar bedeutet dies, dass darauf keine Abgabe verpflichtend ist. Zudem wird von Jabir bin 'Abd Allah überliefert, er habe gesagt: „Ambra ist keine Beute (Ghanimah). Alles davon gehört dem, der es an sich nimmt“,49 das heißt, dass der Fünftel, der auf Beute fällig ist, auf Ambra nicht zu entrichten ist. Abu 'Ubaid bemerkt: „Hier finden wir zwei Gefährten des Propheten ﷺ, die der Ansicht sind, dass darauf nichts zu entrichten ist.“49
According to Abu Hanifah, his disciples, al Hasan bin Salih, and Zaidi jurists, nothing is due on such materials. This is also the opinion of Ibn 'Abbas, as reported by Ibn Abi Shaibah and others. Ibn 'Abbas writes, "Amber is not rikaz. It is something thrown out by the sea, and nothing is imposed on it."48 Apparently, this means that no charge is obligated on it. Additionally, Jabir bin 'Abd Allah is reported to have said "Amber is not ghanimah. All of it goes to the person who acquires it,"49 meaning that the one-fifth due on ghanimah is not obligated on amber. Abu 'Ubaid comments, "Here we find two Companions of the Prophet (p) believing it is not charged anything."49
Andererseits wird authentisch überliefert, dass Ibn 'Abbas über Bernstein sagte: „Wenn darauf eine Abgabe erhoben wird, muss sie ein Fünftel betragen." Es scheint, dass Ibn 'Abbas nach einem bestimmten Vorfall seine Meinung änderte. 'Abd al-Razzaq überliefert über eine korrekte Kette von Ibrahim bin Sa'd, der Statthalter von Eden war, dass dieser Ibn 'Abbas nach Bernstein fragte. Ibn 'Abbas' Antwort lautete: „Wenn eine Abgabe erhoben wird, muss sie ein Fünftel betragen."50 Eden war eine Gegend, in der Bernstein gewonnen wurde. Ibn 'Abbas gab also in Berücksichtigung von im Scharia anerkannten Interessen eine abweichende Meinung. Über al-Hasan bin al-'Amarah, von Ibn 'Abbas, von 'Umar bin al-Khattab wird überliefert, dass auf Bernstein und jedes Juwel, das aus dem Meer gewonnen wird, ein Fünftel zu erheben sei.51 Zusätzlich wird von Ibn 'Abbas überliefert, dass Ya'la bin Mainah 'Umar über ein Stück Bernstein schrieb, das an der Küste gefunden worden war. 'Umar befragte die anwesenden Gefährten, und sie schlugen vor, ein Fünftel davon einzuziehen. 'Umar schrieb: „Auf ihm und auf jedem Juwel, das aus dem Meer hervorkommt, ist ein Fünftel verpflichtend."52 Es gibt außerdem eine andere Überlieferung von 'Umar, die dieser widerspricht und besagt, er habe geschrieben: „Erhebt von den Juwelen des Meeres und vom Bernstein ein Zehntel." Alle diese Überlieferungen von 'Umar erreichen nicht das Niveau der Authentizität, und selbst wenn sie authentisch wären, würden sie lediglich zeigen, dass die Frage des Satzes dem Ijtihad unterliegt.
Die Pflicht in Bezug auf Fisch
The obligation on fish
Die Fischereiindustrie ist im heutigen Wirtschaftsleben von großer Bedeutung und erzeugt Fisch im Wert von Millionen Dollar. Wie wird sie im Scharia-Recht hinsichtlich der Zakatpflicht behandelt?
The fishing industry is important in today's economic life, producing millions of dollars worth of fish. What is its treatment in Shari'ah from the point of view of zakatability?
Abu 'Ubaid berichtet von Yunus bin 'Ubaid: „'Umar bin 'Abd al-'Aziz schrieb an seinen Statthalter in 'Oman: ‚Nimm vom Fisch nichts, bis sein Wert zweihundert Dirham erreicht, ähnlich dem Nisab beim Geld. Sobald er zweihundert Dirham erreicht, nimm davon Zakat.'"59 Eine ähnliche Ansicht wird von Ahmad überliefert.59 Die Imamiten vertreten die Auffassung, der Satz müsse ein Fünftel betragen, wie beim Ghanima. Auch hier lege ich dieselbe Meinung dar, die ich zu den Erzeugnissen aus dem Meer geäußert habe.
Abu 'Ubaid reports from Yunus bin 'Ubaid, "'Umar bin 'Abd al 'Aziz wrote to his governor of 'Oman, 'Do not take anything from fish until it reaches two hundred dirhams in value similar to nisab of money. Once it becomes two hundred dirhams, take zakah from it."59 A similar view is reported from Ahmad.59 Imamis believe the rate must be one-fifth, like on ghanimah. Here also I present the same opinion that I expressed regarding the extracts from the sea.
1. Al-Nihayah von Ibn al-Athir, Bd. 3, S. 82.
1. Al Nihayah by Ibn al Athir, Vol. 3, p. 82.
2. Fath al-Qadir, Bd. 1, S. 537.
2. Fath al Qadir, Vol. 1, p. 537.
3. Al Mughni, Bd. 3, S. 23.
3. Al Mughni, Vol. 3. p. 23.
4. Erwähnt in al-Muntaqa. Siehe Nail al-Awtar, Bd. 4, S. 147.
4. Mentioned in al Muntaqa. See Nail al Awtar, Vol. 4, p. 147.
5. Sunan al-Nasa'i, Bd. 5, S. 114.
5. Sunan al Nasa'i, Vol. 5, p. 114.
6. Nail al-Awtar, Bd. 4, S. 140.
6. Nail al Awtar, Vol. 4, p. 140.
7. Al Mughni, Bd. 3, S. 22-23.
7. Al Mughni, Vol. 3, pp. 22-23.
8. Nail al-Awtar, ebd., und Fath al-Bari, Bd. 3, S. 235.
8. Nail al Awtar, Ibid, and Fath al Bari, Vol. 3, p. 235.
9. Al Mughni, Bd. 3, S. 20-22. Al Shawkani führt die Forderung des Nisab auf Malik, Ahmad und Ishaq zurück. Dies widerspricht dem, was in al Mughni zitiert wird, insbesondere von Ahmad.
9. Al Mughni, Vol. 3, pp. 20-22. Al Shawkani attributes the requirement of nisab to Malik, Ahmad, and Ishaq. This contradicts what is quoted in al Mughni, especially from Ahmad.
10. Nail al Awtar und Fath al Bari, a. a. O.
10. Nail al Awtar and Fath al Bari, op. cit.
11. Nail al-Awtar, Bd. 4, S. 148.
11. Nail al Awtar, Vol. 4, p. 148.
12. Al Mughni, Bd. 3, S. 222.
12. Al Mughni, Vol. 3, p. 222.
13. Sura al-Baqarah, 2:267.
13. Sura al Baqarah, 2:267.
14. Al Mirqat, Bd. 4, S. 149.
14. Al Mirqat, Vol. 4, p. 149.
15. Al Bahr al Zakhkha, Bd. 2, S. 210.
15. Al Bahr al Zakhkha, Vol. 2, p. 210.