5.1 Kapitel Eins: Die Rolle des Staates
5.1 Chapter One The Role Of The State
Staatliche Verantwortung hinsichtlich der Zakāh
State responsibility with regard to zakah
Als eine von Gott auferlegte Pflicht ist die Zakah nicht bloß eine Wohltätigkeit, die dem Einzelnen zur Umsetzung überlassen bleibt, noch hängt ihre Erfüllung vom Wohlwollen der Reichen ab. Die Zakah ist vielmehr eine vom Staat beaufsichtigte soziale Wohlfahrtseinrichtung und eine organisierte Steuer, die von einer autonomen öffentlichen Körperschaft verwaltet wird.
As a confirmed obligation from God, zakah is not merely a charity left to individuals to implement, nor is its fulfillment dependent on the benevolence of the wealthy. Zakah is rather a social welfare institution supervised by the state, and an organized tax administered by an autonomous public organization.
Die Rolle des Staates bei der Einsammlung und Verteilung der Zakāt wird am besten durch den Vers gestützt, der „die Arbeiter für die Zakāt“1 als eine der Kategorien nennt, an die die Zakāt verteilt wird. Dieser Vers ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass es eine spezialisierte Organisation mit Mitarbeitern geben soll, die ihren Lebensunterhalt aus dem Haushalt dieser Organisation beziehen. Ferner sagt Gott: „Nimm von ihrem Vermögen eine Sadaqah, damit du sie reinigst und läuterst.“2 Das Wort „nimm“ richtet sich an den Propheten ﷺ als Oberhaupt des islamischen Staates, und zwar in dem Sinne, dass Abu Bakr, als er dem Propheten ﷺ als Oberhaupt des Staates nachfolgte, weiterhin die staatliche Autorität und ihr Vollstreckungsorgan nutzte, um die Zakāt einzusammeln und zu verteilen. Die Gelehrten erkennen an, dass sich das Verb „nimm“ in obigem Vers an den Propheten ﷺ und an denjenigen richtet, der nach ihm die Angelegenheiten der Muslime führt.
The state's role in the collection and distribution of zakah is best supported by the verse that mentions "the workers on zakah"1 as one of the categories to whom zakah is distributed. This verse is explicit evidence that there should be a specialized organization with workers who derive their incomes from the budget of this organization. Moreover, God says, "Out of their wealth take a sadaqah so thou might purify and sanctify them".2 "Take" is addressed to the Prophet as head of the Islamic state, to the extent that when Abu Bakr succeeded the Prophet (p) as head of state, he continued using state authority and its law enforcement body to collect and distribute zakah. Scholars recognize that the verb "take" in the above verse is addressed to the Prophet (p) and to whoever runs the affairs of Muslims after him.
Hinsichtlich der Sunna gibt es Aussprüche, die bestätigen, dass die Einziehung der Zakat zu den Aufgaben des islamischen Staates gehört. Al-Bukhari, Muslim und andere berichten von Ibn 'Abbas, dass der Prophet ﷺ zu Mu'adh, als er ihn nach Jemen schickte, sagte: „Teile ihnen mit, dass Gott ihnen eine Abgabe (sadaqah) auf ihr Vermögen auferlegt hat, die von den Reichen unter ihnen genommen und den Armen unter ihnen gegeben werden soll. Wenn sie dir darin gehorchen, so hüte dich davor, ihre kostbaren Güter anzutasten ..." Dieser Ausspruch zeigt, dass die Zakat von den Reichen genommen und vom Staat an die Armen verteilt wird. Al-Hafiz Ibn Hajar sagt: „Dieser Ausspruch ist ein Beweis dafür, dass der Staat die Instanz ist, die die Zakat einzieht und verteilt. Diejenigen, die sich weigern zu zahlen, werden dazu gezwungen." Al-Shawkani zitiert dasselbe von Ibn Hajar in seinem Nail al-Awtar. Darüber hinaus gibt es mehrere Aussprüche, die die Einzieher der Zakat anweisen, die als al-su'at oder al-musaddiqin bezeichnet wurden. Die meisten dieser Aussprüche werden im zweiten Kapitel des vierten Teils erwähnt. Außerdem gibt es viele Aussprüche, die den Zahlenden Ratschläge zu ihrem Verhalten gegenüber den Einziehern geben.
As for Sunnah, there are sayings that confirm that administering zakah is one of the responsibilities of the Islamic state. Al Bukhari, Muslim and others report from Ibn 'Abbas that the Prophet told Mu'adh when he sent him to Yemen, "Inform them that God obligates sadaqah on their wealth, to be taken from the rich among them and rendered to the poor among them. If they obey you in that, carefully avoid their dear wealth . . . " This saying indicates that zakah is taken from the rich and rendered to the poor by the state. Al Hafiz Ibn Hajar says, "This saying is evidence that the state is the authority that takes zakah and distributes it. Those who refuse to pay are forced to do so."3 Al Shawkani quotes the same from Ibn Hajar in his Nail al Awtar.4 Additionally, there are several sayings which instruct workers on zakah, who were called al su'at or al musaddiqin. Most of these sayings are mentioned in chapter two of part four. There are also many sayings that advise payers on their conduct towards the collectors.
Neben dem Koran und der Sunnah wird die Behauptung, dass der islamische Staat für die Einziehung und Verteilung der Zakat verantwortlich ist, auch durch die tatsächliche Praxis des Propheten ﷺ und der rechtgeleiteten Nachfolger nach ihm gestützt. Ibn Hajar bemerkt in al-Talkhis, dass die Tatsache, dass der Gesandte Gottes ﷺ und seine Nachfolger Zakat-Einnehmer entsandten, allgemein bekannt ist. Al-Bukhari und Muslim berichten von Abu Hurairah, dass der Prophet ﷺ 'Umar als Zakat-Einnehmer einsetzte. Sie berichten von Abu Humaid, dass der "Prophet ﷺ einen Mann aus dem Stamm der al-Azd namens Ibn al-Lutbiyah als Zakat-Einnehmer beschäftigte". Sie berichten außerdem, dass 'Umar Ibn al-Sa'di für diese Aufgabe einsetzte. Abu Daud berichtet, dass der Prophet ﷺ
In addition to Qur'an and Sunnah, the assertion that the Islamic state is responsible for collection and distribution of zakah is supported by the actual practice of the Prophet (p) and the Wise Successors after him. Ibn Hajar in al Talkhis notes that the fact that the Messenger of God (p) and his Successors sent zakah collectors is quite famous. Al Bukhari and Muslim report from Abu Hurairah that the Prophet (p) sent 'Umar as a collector of zakah. They report from Abu Humaid that the "Prophet (p) employed a man from the tribe of al Azd named Ibn al Lutbiyah as zakah collector." They also report that 'Umar employed Ibn al Sa'di for that job." Abu Daud reports that the Prophet (p)
…setzte Ibn Mas'ud als Zakat-Einnehmer ein. Ahmad überliefert, dass der Prophet ﷺ Abu Jahm bin Hudhaifah und 'Utbah bin 'Amir als Zakat-Einnehmer entsandte, und von Qurrah bin Da'mus, dass „der Prophet ﷺ al-Dahhak bin Qais als Zakat-Einnehmer entsandte". Al-Hakim berichtet in seinem al-Mustadrak, dass der Prophet ﷺ Qais bin Sa'd und 'Ubadah bin al-Samit als Zakat-Einnehmer entsandte, sowie al-Walid bin 'Uqbah als Zakat-Einnehmer für den Stamm Bani al-Mustaliq.
employed Ibn Mas'ud as zakah collector. Ahmad reports that the Prophet sent Aba Jahm bin Hudhaifah and 'Utbah bin 'Amir as zakah collectors, and from Qurrah bin Da'mus that "the Prophet sent al Dahhak bin Qaid as zakah collector." Al Hakim reports in his al Mustadrdk that the Prophet sent Qais bin Sa'd and 'Ubadah bin al Samit as zakah collectors , and al Walid bin 'Uqbah as collector of zakah from the tribe of bani al Mustaliq.
Al-Baihaqi überliefert von Al-Shafi'i, dass Abu Bakr und 'Umar Zakat-Einsammler entsandten. In einer Überlieferung, die Al-Shafi'i von Ibrahim bin Sa'd von Al-Zuhri berichtet, wird ergänzt, dass sie die Einsammlung nicht jedes Jahr aufschoben.
Al Baihaqi reports From al Shfii'i that Abu Bakr and 'Umar used to send zakah collectors. In a version reported by al Shafi'i from Ibrahim bin Sa'd from al Zuhri, it is added that they did not delay its collection every year.
Al-Shafi'i berichtet in seiner früheren Auffassung, dass 'Umar im Jahr der Hungersnot die Zakah aufschob und dann im folgenden Jahr Einnehmer aussandte, um das Doppelte einzuziehen. Ibn Sa'd berichtet in al-Tabaqat, dass der Prophet ﷺ am Neumond des Monats Muharram im neunten Jahr der Hidschra Einnehmer zu arabischen Stämmen entsandte. Diese Überlieferung wird auch von al-Waqidi in seinem Maghazi angeführt.5 Ibn Sa'd nennt die Zakah-Einnehmer und die Stämme, zu denen sie geschickt wurden. Der Prophet ﷺ, so berichtet er, schickte 'Uyainah bin Hisn zu den Banu Tamim, um die Zakah einzusammeln und zu verteilen, Buraidah bin al-Hasib zu Aslam und Ghifar, 'Abbas bin Bishr al-Ashhali zu Sulaim und Muzainah, Rafi' bin Makith zu Juhainah, 'Amr bin al-'As zu Fazarah, al-Dahhak bin Sufyan al-Kilabi zu den Banu Kilab, Busr bin Sufyan al-Ka'bi zu den Banu Ka'b, Ibn al-Lutbiyah zu den Banu Dhubian und einen Mann aus Sa'd Hudhaim zu seinem Stamm. Ibn Sa'd fügt hinzu: „Der Gesandte Gottes ﷺ trug seinen Einnehmern auf, nur vom Überschuss zu nehmen und die besten Besitztümer der Zahlenden zu meiden."6
Al Shafi'i, in his former opinion, narrates that in the year of famine, 'Umar postponed zakah, then sent collectors to take twice as much in following year. Ibn Sa'd reports in al Tabaqat that the Prophet (p) sent collectors to Arab tribes on the crescent of al Muharram year 9 H. This saying is also cite by al Waqidi in his Maghazi.5 Ibn Sa'd names zakah collectors and tribes to whom they were sent. The Prophet, he says, sent 'Uyainah bin Hisn to bani Tamim to collect and distribute zakah, Buraidah bin al Hasib to Aslam and Ghifar, 'Abbas bin Bishr al Ashhali to Sulaim and Muzainah, Rafi' bin Makith to Juhainah, 'Amr bin al 'As to Fazarah, al Dahhak bin Sufyan al Kilabi to bani Kilab, Busr bin Sufyan al Ka'bi to bani Ka'b, Ibn al Lutbiyah to bani Dhubian, and a man from Sa'd Hudhaim to his tribe. Ibn Sa'd adds, "The Messenger of God (p) told his collectors to take only from the surplus and to avoid the top-notch assets of the payers."6
Ibn Ishaq nennt weitere Sammler, die der Prophet (p) zu verschiedenen Stämmen und Provinzen der Arabischen Halbinsel entsandte. So schickte er beispielsweise al-Muhajir bin Abi Umayyah nach San'a', Zaid bin Labid nach Hadramawt, 'Adi bin Hatim zu Tai' und den Banu Asad, al-'Ala' bin Hadrami nach al-Bahrain und Ali nach Najran.7 In al-Taratib al-Idariyah zitiert al-Kattani Ibn Hazm aus Jawami' al-Siyar mit den Worten: „al-Zubair war der vom Gesandten Gottes (p) eingesetzte Zakat-Beamte; in al-Zubairs Abwesenheit vertraten ihn Jahm bin al-Salt und Hudhaifah bin al-Yaman.“8 Al-Kattani zitiert außerdem Ibn Hajar in al-Isabah, der Gefährten nennt, die vom Propheten für diese Aufgabe beschäftigt wurden. Dazu gehören al-Arqam bin Abi al-Arqam, Hudhaifah bin al-Yaman, Kafiyah bin Sab' al-Asdi, Kahl bin Malik al-Hudhali, Khalid bin al-Barsa', Abu Jahm bin Hudhaifah, Khalid bin Sa'id bin al-'As, Khuzaimah bin 'Asim al-'Ukali usw.9 Somit ist offensichtlich, dass der Prophet (p) praktisch ganz Arabien mit Zakat-Beamten abdeckte. Er (p) versorgte sie mit Ratschlägen und Anweisungen, wie sie mit den Zakat-Zahlern umgehen und die richtige Summe einziehen sollten. Außerdem wies er sie an, das erlesenste Vermögen der Zahler zu meiden, und wenn sie zurückkamen, verlangte er mitunter von ihnen eine vollständige Rechenschaft über ihre Tätigkeit.10
Ibn Ishaq names yet other collectors the Prophet (p) sent to various tribes and provinces of the Arabian peninsula. For example, he sent al Muhajir bin Abi Umayyah to San'a', zaid bin Labid to Hadramawt, 'Adi bin Hatim to Tai' and bani Asad, al 'Ala' bin Hadrami to al Bahrain and Ali to Najran.7 In al Taratib al Idariyah, al Kattani quotes Ibn Hazm in Jawami' al Siyar as saying "al Zubair was the zakah clerk appointed by the Messenger of God (p); in al Zubair's absence, Jahm bin al Salt and Hudhaifah bin al Yaman used to substitute for him."8 Al Kattani also quotes Ibn Hajar in al Isabah as naming Companions employed for this job by the Prophet. These include al Arqam bin Abi al Arqam, Hudhaifah bin al Yaman, Kafiyah bin Sab' al Asdi, Kahl bin Malik al Hudhali, Khalid bin al Barsa', Abu Jahm bin Hudhaifah, Khalid bin Sa'id bin al 'As, Khuzaimah bin 'Asim al 'Ukali, etc..9 Thus it is obvious that the Prophet (p) covered practically all Arabia with zakah officers. He (p) provided them with advice and instructions on how to treat payers of zakah and collect the right amount. He also instructed them to avoid the top-notch wealth of payers, and when they came back, he sometimes used to ask them for a full account of what they did.10
Die Gelehrten sind sich einig, dass „der Staat Zakat-Einsammler einsetzen muss, weil der Prophet ﷺ und die Nachfolger nach ihm Einsammler entsandten, und weil es immer Menschen gibt, die Vermögen besitzen, aber nicht wissen, wie sie ihre fällige Zakat entrichten sollen, sowie Menschen, die aus Habgier eine solche Zahlung ablehnen“.11
Scholars agree that "The state must appoint collectors of zakah because the Prophet (p) and the Successors after him sent collectors, and because there are always people who own assets but do not know how to pay their due zakah, and people who dislike such payment out of greed."11
Inhaber zakatpflichtiger Vermögenswerte werden angehalten, den Zakat-Einziehern zu helfen und keinen Teil ihres Vermögens zu verbergen. Jarir bin 'Abd Allah berichtet: „Eine Gruppe von nomadischen Arabern kam zum Gesandten Gottes ﷺ und sagte: ‚Einige Zakat-Einzieher haben uns Unrecht getan.' Der Gesandte Gottes ﷺ sagte: ‚Ihr müsst eure Einzieher zufriedenstellen.'"12 Und Jabir bin 'Atik überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte: „Es werden Leute zu euch kommen, die ihr vielleicht nicht mögt [Einzieher]. Wenn sie kommen, sollt ihr sie willkommen heißen und sie tun lassen, was sie wollen. Wenn sie gerecht handeln, kommt der Lohn auf ihre eigene Seele; wenn sie aber Unrecht tun, kommt die Strafe ebenfalls auf ihre eigene Seele. Es ist notwendig für die Vollendung eures Zakat, dass ihr sie zufriedenstellt, damit sie für euch beten."13 Anas überliefert, dass „ein Mann den Gesandten Gottes ﷺ fragte: ‚Wenn ich den Zakat dem Boten gebe, den du schickst, erfülle ich dann meine Pflicht gegenüber Gott und Seinem Gesandten?' Der Prophet ﷺ antwortete: ‚Ja, wenn du ihn meinem Boten gibst, bist du von dieser Verpflichtung gegenüber Gott und Seinem Gesandten befreit. Du verdienst seinen Lohn, und wenn er später verfälscht wird, liegt die Sünde auf dem, der es verändert.'"14
Owners of zakatable assets are advised to help collectors and not hide any part of their wealth. Jarir bin 'Abd Allah says, "A group of nomadic Arab came to the Messenger of God (p) and said 'Some zakah collectors did us an injustice.' The Messenger of God (p) said, 'you must please your collectors'"12 and Jabir bin 'Atik narrates that the Prophet (p) said, "People that you may not like [collectors] shall come to you. When they come, you should welcome them and let them do what they want. If they do justice, the result will be on their own souls, but if they do injustice, the punishment will also be on their own souls. It is necessary for completing your zakah that you please them, so they will pray for you."13 Anas narrates that "a man asked the Messenger of God (p), If I give zakah to the person you send, would I be fulfilling it as far as God and His Messenger are concerned?' The Prophet answered, 'Yes, if you give it to my messenger, you are freed from that obligation as far as God and His Messenger are concerned. You deserve its reward, and if it is tampered with later, the sin is on whoever changes it."14
Ansichten der Gefährten über die Rolle des Staates
Companions' opinions on the role of the state
Sahl bin Abi Saleh berichtet, dass sein Vater sagte: „Ich hatte einen zakatpflichtigen Vermögensbetrag angesammelt. Ich fragte Sa'd bin Abi Waqqas, Ibn 'Umar, Abu Hurairah und Abu Sa'id al-Khudri, ob ich die Zakat selbst verteilen oder dem Staat geben solle. Sie alle befahlen mir, sie dem Staat zu zahlen, und keiner von ihnen widersprach." Eine andere Überlieferung lautet: „Ich sagte: Siehst du nicht, was dieser Staat tut?" Es war zur Zeit der Umayyaden. „Soll ich ihm dennoch meine Zakat geben?" Sie alle antworteten: „Ja, du musst es tun." Dies wird von Sa'id bin Mansur in seinem Musnad überliefert.15
Sahl bin Abi Saleh narrates that his father said "I accumulated a zakatable amount of wealth. I asked Sa'd bin Abi Waqqas, Ibn 'Umar, Abu Hurairah, and Abu Sa'id al Khudri whether I should distribute zakah myself or give it to the government. They all ordered me to pay it to the government non of them disagreed." Another version reads, "I said, don't you see what this government does? 'It was at the time of the Umayyads. Should I still give it my zakah? They all answered 'yes, you must.'" This is reported by Sa'id bin Mansur in his Musnad.15
Ibn 'Umar sagt: „Zahlt eure Sadaqat an den, der eure Angelegenheiten führt. Wenn er Rechtes tut, so wird es seine Seele sein, die belohnt wird, und wenn er Böses tut, so lastet es auf ihm selbst." Qaz'ah überliefert von Ibn 'Umar: „Gebt ihnen [den Herrschern] eure Zakat, auch wenn sie Wein trinken." Al-Nawawi sagt: „Diese beiden Aussagen werden von al-Baihaqi über korrekte oder gute Überlieferungsketten berichtet."16 Al-Mughirah bin Shu'bah fragte einst einen seiner Sklaven, der sein Vermögen in al-Ta'if verwaltete: „Was machst du mit der Zakat auf mein Vermögen?" Der Verwalter antwortete: „Ich verteile einen Teil davon und zahle einen Teil an die Regierung." Shu'bah sagte: „Warum tust du das?" Er antwortete: „Sie kaufen damit Land und heiraten Frauen von dem, was wir ihnen geben." Shu'bah sagte: „Gib es der Regierung, denn der Gesandte Gottes (ﷺ) hat uns tatsächlich befohlen, es ihnen zu geben." Überliefert von al-Baihaqi in seinem al-Sunan al-Kabir.17
Ibn 'Umar says, "Pay your sadaqat to whoever runs your affairs. If he does right, it is his soul that will be rewarded, and if he does evil, it is on himself." Qaz'ah reports from Ibn 'Umar." Give them [the rulers] your zakah even if they drink wine. "Al Nawawi says "these two statements are reported by al Baihaqi via correct or good chains."16 Al Mughirah bin Shu'bah once asked a slave of his, who was managing his assets in al Taif "what do you do with the zakah on my wealth?" The manager said, "I distribute part of it and I pay part to the government." Shu'bah said, "Why do you do that?" He answered, "They buy land and marry women with what we give them." Shu'bah said, "Give it to the Government, for the Messenger of God (p) indeed ordains us to give it to them." Reported by al Baihaqi in his al Sunan al Kabir.17
Rationalisierung dieser Beweisführung
Rationalization of this evidence
Die oben genannten Verse, Überlieferungen und Meinungen der Gefährten deuten darauf hin, dass die Zakāt grundsätzlich vom islamischen Staat verwaltet werden muss. Sie ist eine wichtige Aufgabe des islamischen Staates und der öffentlichen Zakāt-Organisation.
The above mentioned verses, sayings and opinions of Companions indicate that in principle, zakah must be administered by the Islamic government. It is an important responsibility of the Islamic state and the public zakah organization.
Man könnte fragen: Wenn der Zweck der Religionen darin besteht, das menschliche Gewissen zu wecken, die Menschen mit der Wahrheit zu erleuchten und sie dazu zu bewegen, sich aus Liebe zu Gott oder aus Furcht vor Seiner Strafe ideal zu verhalten, warum sollte sich dann der Islam in die Organisation der Gesellschaft einmischen, statt dies den politischen Autoritäten zu überlassen? Unsere Antwort lautet: Das mag für andere Religionen als den Islam zutreffen, doch der Islam ist zugleich Glaubenslehre und System, sittliche Werte und Gesetze, ein leitendes Buch und ein organisierter Staat.
One may ask, if the purpose of religions is to awaken human conscience, enlighten people with truth, and induce them to behave ideally by the drives of love of God or fear of His punishment, why should Islam interfere with the organization of society instead of leaving this to political authorities? Our answer is that this may be relevant to religions other than Islam, but Islam is both creed and system, moral values and laws, a guiding book and an organized state.
Aus der Sicht dieser Religion kann der Mensch nicht in Abteilungen aufgeteilt werden, eine für die Religion und eine andere für das weltliche Leben, noch kann das Leben selbst in eine Treue zu Caesar und eine davon getrennte Treue zu Gott zerlegt werden. Das Leben ist eine Einheit; ebenso der Mensch; ebenso das ganze Universum, das sich alles dem einen und mächtigen Gott unterwirft. Der Islam bringt umfassende und universale Rechtleitung hervor, die dem Einzelnen Freiheit und Würde verleiht ebenso wie der Gesellschaft Besserung und Glück. Innerhalb dieses einheitlichen Rahmens wird das System der Zakah eingerichtet, wobei die Erhebung und Verteilung dem Staat übertragen wird. Der Islam pflanzt den Wunsch, Zakah zu zahlen, in die Herzen der Gläubigen, während er dem Staat die Erhebung und Verteilung der Zakah anvertraut, und zwar aus folgenden wichtigen Gründen:
From the point of view of this religion, human beings cannot be dissected into departments, one for religion and the other for worldly life, nor can life itself be partitioned into allegiance to Caesar and separate allegiance to God. Life is one unit; so is the human being; so is the whole universe, all submitting to God, the One and Mighty. Islam brings forth comprehensive and universal guidance which gives liberty and dignity to the individual as well as betterment and happiness to society. Within this unified framework, the system of zakah is enacted assigning the collection and distribution to the state. Islam implants the desire to pay zakah in the hearts of believers while entrusting the state with zakah collection and distribution, for the following important reasons:
Der Schatz der Zakah
The treasury of zakah
Wird die Zakat vom Staat verwaltet, muss sie unabhängig geführt werden, da Gott ihre Verteilung im Qur'an bestimmt hat. Daher sollte die Zakat eine eigene Schatzkammer und ein eigenes Verwaltungsorgan haben, das vom islamischen Staat beaufsichtigt wird. Der Vers über die Verteilung der Zakat deutet diese Eigenständigkeit implizit an, indem er den Arbeitern, die mit der Zakat betraut sind, einen Anteil zuweist. Die historische Praxis der Muslime während der Herrschaft des Islam bestand darin, in dem Staat mehrere Unterkassen einzurichten. Vier Unterkassen werden von den Hanafiten klar benannt und beschrieben.
If zakah is handled by the state, it must be run independently since God determines its distribution in the Qur'an. Thus, zakah should have a separate treasury and administrative body supervised by the Islamic state. The verse on zakah distribution refers implicitly to this autonomy by assigning a share to the workers on zakah. The historical practice of Muslims during the reign of Islam was to establish several sub-treasuries in the state. Four sub-treasuries are clearly identified and described by Hanafites:
1. Zakāh
1. Zakah.
2. Dschizya und Charadsch
2. Jiziah and Kharaj.
3. Kriegsbeute und Rikaz (Rikaz gilt nach den Hanafiten nicht als Zakah).
3. War booty and rikaz (rikaz is not zakah, according to Hanafites).
4. Verlorene und gefundene Vermögenswerte.19
4. Lost and found assets.19
Apparente und nicht apparente Vermögenswerte
Apparent and non-apparent assets
Juristen unterteilen zakatpflichtiges Vermögen üblicherweise in zwei Gruppen. Sichtbare Vermögenswerte sind jene, die offen zutage liegen und von anderen als dem Eigentümer leicht gezählt werden können. Dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse und Vieh. Nicht sichtbare Vermögenswerte sind jene, die der Eigentümer leicht verbergen kann. Dazu gehören Geld und Geschäftsvermögen.
Jurists usually divide zakatable assets into two groups. Apparent assets are those that are visible and can easily be counted by people other than the owner. They include agricultural crops and livestock. Non-apparent assets are those that can easily be hidden away by the owner. They include money and business assets.
Was die offenkundigen Vermögenswerte betrifft, so sind sich die Rechtsgelehrten nahezu einstimmig darin einig, dass die Einziehung und Verteilung ihrer Zakāt durch den Staat erfolgen muss. Ihre Zakāt darf nicht dem Einzelnen überlassen werden, zumal uns viele Überlieferungen erreichen, dass der Prophet ﷺ seine Einnehmer aussandte, um die Zakāt auf diese Vermögenswerte einzuziehen. Es liegt auf der Hand, dass der Staat dafür verantwortlich ist, diese Einziehung durchzusetzen, und er muss, wenn nötig, gegen diejenigen kämpfen, die sich weigern, diese Zakāt zu entrichten, so wie Abū Bakr es nach dem Tod des Propheten ﷺ tat.20
As for apparent assets, jurists agree almost unanimously that the collection and distribution of their zakah must be undertaken by the state. Their zakah should not be left to individuals, especially since we have many reports that the Prophet (p) sent his collectors to take zakah on these assets. It is obvious that the state is responsible for enforcing this collection and must fight, if necessary, those who refuse to pay this zakah, as Abu Bakr did after the death of the Prophet.20
Bezüglich der nicht offen sichtbaren Vermögenswerte besteht Einigkeit darüber, dass der Staat das Recht hat, deren Zakat einzuziehen und zu verteilen. Die Rechtsgelehrten vertreten jedoch mehrere Ansichten darüber, ob deren Zahlung an den Staat erzwungen werden kann.
As for non-apparent assets, it is agreed that the state has the right to collect and distribute their zakah. However, jurists have several opinions about enforcing its payment to the government.
Hanafiten argumentieren, dass die Zakat auf nicht offensichtliche Vermögenswerte den Eigentümern überlassen werden sollte, damit sie diese selbst verteilen. Sie fügen hinzu, dass der Staat zwar grundsätzlich das Recht hat, diese Art der Zakat zu verwalten,21
Vergleich und Abwägung
Comparison and weighing
Bevor ich eine dieser Meinungen auswähle, sollte ich erwähnen, dass sich fast alle Rechtsgelehrten in zwei Punkten einig sind. Erstens hat der islamische Staat das Recht, die Zakat auf alle Vermögenswerte, sichtbare wie nicht sichtbare, einzuziehen und zu verteilen. Dieses Recht wird noch betont, wenn der Verdacht besteht, dass die Menschen nicht so bereitwillig sind, ihre Zakat selbst zu entrichten. Einige Rechtsgelehrte gehen sogar so weit zu erklären, dass alle Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Rolle des Staates den Fall betreffen, in dem die Regierung die Zakat nicht verwaltet; wenn sie dies aber tut, behaupten jene Rechtsgelehrten, es bestehe ijma' über die Pflicht, die Zakat an den Staat zu entrichten.32 Selbst diejenigen, die anderer Meinung sind, akzeptieren den Grundsatz, dass die Zakat an den Staat zu entrichten ist, sobald deren Einziehung durch den Staat erfolgt, denn es handelt sich um eine umstrittene Frage, und jede umstrittene Frage kann durch eine politische Entscheidung beigelegt werden, so wie Rechtsstreitigkeiten durch gerichtliche Urteile entschieden werden.33 Der zweite Punkt der Übereinstimmung lautet: Vernachlässigt der Staat die Einziehung der Zakat, so müssen die Eigentümer der Vermögenswerte ihre Zakat selbst verteilen. Dies beruht darauf, dass die Zakat eine Form der Anbetung und eine religiöse Pflicht ist, die von jedem Einzelnen erfüllt werden muss, und zwar in dem Maße, dass Muslime, sollte eine Regierung es wagen, die Menschen von der Zakat-Zahlung zu befreien, ihre Zakat selbstständig verteilen müssen.
Before I select one of these opinions, I should mention that almost all jurists agree on two points. Firstly the Islamic state has the right to collect and distribute zakah on any and all assets, apparent and non-apparent. This right is emphasized if there exists suspicion that people are not so eager to pay their zakah by themselves. Some jurists even state that all differences with regard to the role of the state arise about the case in which the government does not administer zakah, but when it does, those jurists claim there is ijma' on the obligation of giving zakah to the state.32 Even those who disagree, accept the principle that once zakah collection is carried out by the state, zakah must be given to the state, because it is a disputed issue and any disputed issue can be settled by a political decision like legal disputes that are decided by court judgements.33 The second point of agreement is, if the state neglects zakah collection, owners of assets must distribute their own zakah. This is based on the fact that zakah is a form of worship and a religious obligation that must be fulfilled by each individual, to the extent that if a government dares to exempt people from paying zakah, Muslims must distribute their own zakah independently.
Die Ansicht des Abu 'Ubaid
The view of Abu 'Ubaid
Einige Gelehrte unterscheiden zwischen offenkundigem und verborgenem Vermögen aufgrund der tatsächlichen Praxis des Propheten. Sie argumentieren, dass uns keine überwältigenden oder weit verbreiteten Belege erreichen, die zeigen, dass der Gesandte Gottes (p) Beauftragte entsandte, um die Zakat auf Geld und Geschäftsvermögen einzuziehen und zu verteilen, so wie er es bei offenkundigem Vermögen tat. Daher argumentieren einige führende Gelehrte, es sei erlaubt, die auf verborgenes Vermögen fällige Zakat entweder der Regierung zu geben oder direkt zu verteilen, sofern dies in Rechtschaffenheit und ohne Unterschied zwischen den Empfängern geschieht. Abu 'Ubaid sagt: „Dies ist, so glaube ich, die Ansicht der sunnitischen Gelehrten sowohl im Hidschaz als auch im Irak. Was Gold, Silber und Handelsgüter betrifft, werden die Muslime darauf vertraut, dieser Pflicht nachzukommen, während die Zakat auf Vieh, Getreide und Früchte nur durch die islamische Regierung verwaltet werden darf. Eigentümer dürfen die fällige Zakat nicht vor der islamischen Regierung verbergen. Verteilen die Eigentümer diese selbst, so erfüllt dies die Pflicht nicht, und die Zakat muss erneut dem Staat gegeben werden. Die Überlieferungen, die wir aus der Sunnah und von den Gefährten haben, rechtfertigen diese Unterscheidung. Wir sehen, dass Abu Bakr gegen die Abtrünnigen kämpfte, um die auf Vieh fällige Zakat einzutreiben. Das tat er nicht für die auf Gold und Silber fällige Zakat.“ Abu 'Ubaid führt daraufhin eine Reihe von Berichten zur Stützung dieser Position an. Bei genauerer Betrachtung der von ihm zitierten Aussagen zeigt sich jedoch, dass sie alle von außergewöhnlichen Umständen handeln, etwa von Korruption in der Regierung und ihrer Zakat-Behörde, und nicht von gewöhnlichen Verhältnissen. Dies ist offensichtlich daran zu erkennen, dass solche Meinungen erst nach politischen Unruhen und Verschwörungen aufkamen, die zur Tötung von 'Uthman führten. Abu 'Ubaid überliefert über seine eigene Kette von Ibn Sirin, der sagt: „Die Sadaqah wurde dem Propheten ﷺ gezahlt …“
A few scholars distinguish between apparent and non-apparent wealth on the grounds of the actual practice of the Prophet. They argue that no overwhelming or widespread evidence reaches us which shows that the Messenger (p) sent workers to collect and distribute zakah on money and business assets, as he did with respect to apparent wealth. Consequently, some leading scholars argue it is permissible either to give the zakah due on non-apparent wealth to the government or distribute it directly, provided that this is done with righteousness and without discrimination between recipients. Abu 'Ubaid says, "This is, I believe, the view of Sunnite scholars in both Hijaz and Iraq. As far as gold, silver, and trade assets are concerned, Muslims are trusted to fulfill this obligation, while zakah on livestock, grain, and fruits must only be administered by the Islamic government. Owners must not hide due zakah away from the Islamic government. If owners distribute the latter on their own, that does not satisfy the requirement, and zakah must again be given to the state. The texts we have from Sunnah and the Companions warrant this distinction. We see that Abu Bakr fought the apostates in order to collect zakah due on livestock. He did not do that for zakah due on gold, and silver."41 Abu 'Ubaid goes on to give a reports in support of this position, but upon close examination of his quoted statements, we find them all speak about exceptional circumstances, such as corruption in government and its zakah agency and not normal situations. This is obvious from the fact that such opinions come about only after political unrest and conspiracies that led to the killing of 'Uthman. Abu 'Ubaid reports, via his own chain, that Ibn Sirin says "The sadaqah was paid to the Prophet (p)
Wer ist heute für die Verwaltung der Zakāh zuständig?
Who is responsible for administering zakah today?
Diese Frage wird von den Professoren Khallaf, al-Hasan und Abu Zahrah in ihrem Vortrag über die Zakāt in Damaskus 1952 erörtert. Sie sagen: Es ist zwingend erforderlich, dass die Regierung die Verantwortung für die Einziehung der Zakāt auf alle Vermögen übernimmt, sowohl auf das sichtbare als auch auf das nicht sichtbare, und zwar aus zwei Gründen. Erstens haben viele Menschen heute diese Pflicht hinsichtlich ihres gesamten Vermögens aufgegeben. Sie erfüllen nicht die Bedingungen der Bevollmächtigung, die Uthman und die Gelehrten nach ihm erteilt haben, und die Rechtsgelehrten lehren, dass der Staat diese Pflicht wieder übernehmen darf, wenn die Menschen die Pflicht zur Verteilung der Zakāt auf ihr nicht sichtbares Vermögen nicht erfüllen, und dass der Staat die Menschen zwingen muss, ihre Zakāt zu zahlen, wenn sie dies allgemein unterlassen.
This matter is discussed by the Professors Khallaf, al Hasan, and Abu Zahrah in their lecture on zakah in Damascus 1952. They say, It is imperative that the government take responsibility for collecting zakah on all wealth, apparent and non-apparent, for two reasons. Firstly, many people now abandoned this obligation on all their wealth. They do not fulfill the terms of agency given by Uthman and scholars after him, and jurists state that if people do not fulfill the obligation of distributing zakah due on their non-apparent wealth, the state may take charge of this obligation again, and that if people do not in general pay their zakah, the state must force them to do so.
Zweitens sind die früher nicht sichtbaren Vermögensgegenstände heute größtenteils sichtbar geworden, insbesondere Handelswaren und Geldwerte, da Kaufleute für ihre Geschäfte in der Regel Buchführungsunterlagen führen. Dieselben Regeln, die für die Berechnung der Steuern auf Einkommen und Gewinn gelten, müssen auch in Bezug auf die von Gott für Arme und Bedürftige vorgeschriebene Zakah angewendet werden. Geld und Geldwerte werden größtenteils bei Banken hinterlegt, und ihren Kontostand am Jahresende zu kennen, ist eine einfache Angelegenheit. Wir wissen, dass die Rechtsgelehrten darin übereinstimmen, dass bei nicht sichtbaren Vermögensgegenständen, die sichtbar werden, die Verantwortung für die Einziehung ihrer Zakah an den Staat zurückfällt. Dass die Institution der al-Ashirin während und nach der Zeit Uthmans fortbestand, unterstützt diesen Standpunkt, denn al-Ashirin erhob die Zakah auf Waren, die von einem Ort zum anderen transportiert wurden. Somit bedeutet die Möglichkeit, nicht sichtbare Vermögensgegenstände zu erreichen und zu zählen, offensichtlich, dass sie wie sichtbare Vermögensgegenstände behandelt werden sollten.50
Secondly, most formerly non apparent items of wealth have become apparent today, especially trade inventory and monetary assets, since merchants usually keep accounting records for their businesses. The same rules that apply to calculating taxes on income and profit must be used with regard to zakah obligated by God for poor and deprived. Money and monetary assets are mostly deposited in banks, and knowing their balances at the end of the year is an easy matter. We know that jurists agree that if non-apparent items of wealth become apparent, responsibility for the collection of their zakah reverts to the state. The fact that the institution of al Ashirin remained during and after Uthman's period supports this point, since al Ashirin used to collect zakah on merchandise being transported from one place to another. Thus, the ability to reach and count non-apparent items, obviously means they should be treated like apparent items.50
Verweigerung der Zahlung und Betrug
Refusal to pay and cheating
Die Ermächtigung des Staates, diejenigen zu bestrafen, die ihrer Zakat-Pflicht nicht nachkommen, und den geschuldeten Betrag notfalls mit Gewalt einzuziehen, ist selbst ein Beleg für die zentrale Rolle des Staates bei der Erhebung der Zakat.
Authorizing the state to penalize those who do not fulfill the obligation of zakah and to take the due amount by force is itself an assertion of the state's vital role in zakah collection.
Die Hanafiten vertreten die Auffassung, dass die Zakat-Beamten die Angaben des Zahlers nur dann annehmen dürfen, wenn sie unter Eid bekräftigt werden. Ein Zahler kann behaupten, die Zahlung sei an einen anderen Beamten geleistet worden, er sei verschuldet oder es liege ein anderer Umstand vor, der die Zakat-Zahlung mindert oder ganz entfallen lässt. Die Hanafiten fügen hinzu, dass dann, wenn festgestellt wird, auch erst Jahre später, dass eine unter Eid abgegebene Erklärung über die Zahlung der Zakat ungültig oder falsch ist, die geschuldete Zakat eingezogen werden muss. Die Zakat-Beamten dürfen keine Behauptung akzeptieren, dass die Zakat auf sichtbares Vermögen vom Einzelnen selbst direkt entrichtet wurde.51
Hanafites believe that zakah officers my only accept payers' disclosures if ascertained under oath. A payer may claim payment is made to another officer, being in debt, or any other factor that reduces or eliminates zakah payment. Hanafites add that if it is discovered, even years later, that a statement made under oath about the payment of zakah is invalid or false, the due zakah must be collected. Zakah officers must not accept any claim that zakah on apparent wealth was paid directly by the individual.51
Der Beamte kann jedoch eine eidliche Erklärung akzeptieren, dass die Zakat auf nicht sichtbare Vermögenswerte bereits vom Zahlungspflichtigen selbst an die Berechtigten verteilt wurde.52
However, the officer my accept a statement made under oath that zakah on non-apparent items was already distributed to deservants by the payer himself.52
Die Malikiten vertreten die Auffassung, dass die Zakat im Falle der Weigerung zu zahlen mit Gewalt eingezogen werden muss, sofern bekannt ist, dass der Zahlungspflichtige wohlhabend ist, gleichgültig, ob er sichtbare oder nicht sichtbare Vermögensgegenstände besitzt. Für bestimmte Fälle der Verweigerung der Zakat-Zahlung kann Gefängnis als Strafe verhängt werden. Es wird überliefert, dass die islamische Regierung sogar so weit gehen kann, diejenigen, die die Zakat verweigern, zu Aufständischen zu erklären und gegen sie zu kämpfen, bis die geschuldete Zakat eingezogen ist.
Einmütigkeit darüber, dass diejenigen bestraft werden, die die Zakāt zu zahlen verweigern
Unanimity about penalizing those who refuse to pay zakah
Es herrscht Einigkeit darüber, dass diejenigen, die die Pflicht der Zakat an sich leugnen, wie Abtrünnige behandelt werden, sofern sie keine Entschuldigung haben, etwa weil sie erst seit Kurzem den Islam angenommen haben und daher noch nicht alle seine Vorschriften kennen. Ebenso besteht kein Streit darüber, dass die Zakat mit Gewalt eingezogen werden muss, wenn die Zahlungspflichtigen sie ohne Anwendung von Gewalt verweigern.56
It is agreed upon that those who deny the obligation of zakah itself are treated like apostates, provided they have no excuse, such as being very new to Islam, and therefore not having yet grasped all its requirements. There is no disagreement also that zakah must be collected by force if payers refuse to give it without use of force.56
Allerdings sind sich die Gelehrten uneins darüber, ob den Personen, die sich weigern, die Zakāt zu entrichten, eine Geldbuße auferlegt werden soll. Einige, darunter Ishāq, eine Überlieferung von Aḥmad, al-Awzā'ī und die ältere Auffassung von asch-Schāfi'ī, vertreten die Meinung, dass zusammen mit dem geschuldeten Betrag die Hälfte des Vermögens des Zahlungspflichtigen eingezogen werden muss, gemäß dem oben erwähnten Ausspruch [des Propheten] ﷺ. Die Mehrheit hingegen, darunter die spätere Auffassung von asch-Schāfi'ī, ist der Ansicht, dass lediglich der geschuldete Betrag der Zakāt eingezogen werden muss. Dies stützt sich auf drei Punkte:
However, scholars do not agree about imposing a fine on those who refuse to pay zakah. Some, including Ishaq a report from Ahmad, al Awza'i, and the older opinion of al Shafi'i, believe a fine of half the payer's wealth must be collected along with the due amount, in accordance with the saying mentioned above. As for the majority, including the later opinion of al Shafi'i, only the due amount of zakah must be collected. This is based on three points:
A. Die Aussage „Auf dem Vermögen ist nichts außer der Zakāt verpflichtend.“57
A. The saying "Nothing is obligated on wealth except zakah."57
B. Zakat ist eine Form des Gottesdienstes, und das Versäumnis einer Form des Gottesdienstes ist kein Grund, der Geldstrafen nach sich zieht.
B. Zakah is a worship, and not fulfilling a worship is not a reason that incurs fines.
C. Viele Menschen weigerten sich zur Zeit Abu Bakrs, die Zakat zu entrichten. Obwohl Abu Bakr gegen diejenigen kämpfte, die die Zahlung verweigerten, ist weder von ihm noch von einem der Gefährten überliefert, dass denjenigen, die zur Zahlung der Zakat gezwungen wurden, eine finanzielle Strafe auferlegt wurde.
Zahlung der Zakāt an ungerechte Regierungen
Payment of zakah to oppressive governments
Muslimische Gelehrte sind sich uneins darüber, ob die Zakat an unterdrückerische Regierungen gezahlt werden darf. Einige vertreten die Ansicht, dass dies uneingeschränkt erlaubt ist, andere erklären es in allen Fällen für verboten, und zwischen diesen beiden Extremen liegt ein ganzes Spektrum an Auffassungen.
Muslin scholars differ on paying zakah to oppressive governments. Some believe it is unconditionally permissible, and others declare it prohibited in all cases, with whole spectrum of views between these two extremes.
Was diejenigen betrifft, die sagen, es sei uneingeschränkt erlaubt, die Zakat an unterdrückerische Regierungen zu entrichten, so stützt sich ihr Hauptargument auf einige Aussprüche, die der Verfasser des al-Muntaqa wie folgt anführt:72
As for those who say it is unconditionally allowed to pay zakah to oppressive governments, their main argument is derived from a few sayings mentioned by the author of al Muntaqa as follows:72
A. Es wird von Anas überliefert, dass ein Mann sagte: „O Gesandter Gottes, wenn ich meine Zakat deinem Beauftragten gebe, würde ich damit meine Pflicht vor Gott und Seinem Gesandten erfüllen?" Der Prophet ﷺ sagte: „Ja, wenn du sie meinem Beauftragten gibst, hast du sie vor Gott und Seinem Gesandten erfüllt; du erhältst ihren Lohn, und die Schuld für eine Veruntreuung trägt, wer sie veruntreut."73
A. It is reported from Anas that a man said, "O Messenger of God, if I give my zakah to your commissioner would I be fulfilling it as far as God and His Messenger are concerned?" The Prophet said "Yes, if you give it to my commissioner, you have completed it from the point of view of God and His Messenger; you get its reward, and the evil of tampering with it is on whoever tampers with it."73
B. Von Ibn Mas'ud wird überliefert, dass der Gesandte Gottes ﷺ sagte: „Nach mir wird es Eigennutz und Dinge geben, die ihr missbilligt." Die Leute fragten: „O Gesandter Gottes, was befiehlst du uns dann?" Er antwortete: „Erfüllt die Pflicht, die euch obliegt, und bittet Gott um das, was euch zusteht."74
B. It is reported from Ibn Mas'ud that the Messenger of God said, "There shall be selfishness and matters you disapprove of after I am gone." People said, "O Messenger of God, what would you order us to do then?" He answered, "Fulfill the obligation that is on you and ask God for that which is yours."74
C. Wa'il bin Hajar berichtet: „Ich hörte den Gesandten Gottes ﷺ antworten, als ein Mann ihn fragte: ‚Was würdest du sagen, wenn wir Herrscher hätten, die uns unsere Rechte vorenthalten und dennoch ihr Recht von uns verlangen?‘ Er sagte: ‚Hört zu und gehorcht. Sie tragen die Last dessen, was sie tun, und ihr tragt die Last eures Tuns.‘“75
1. Sure at-Tauba, 9:60.
1. Sura al Tawbah, 9:60.
2. Ebd., 9:103.
2. Ibid, 9:103.
3. Fath al-Bari, Bd. 3, S. 23.
3. Fath al Bari, Vol. 3, p.23.
4. Nail al Awtar, Bd. 4, S. 124.
4. Nail al Awtar, Vol. 4, p. 124.
5. Al Talkhis, Bd. 2, S. 159-160.
5. Al Talkhis, Vol. 2, pp 159-160.
6. Tabaqat Ibn Sa'd, Bd. 2, S. 160.
6. Tabaqat Ibn Sa'd, Vol. 2, p. 160.
7. Zad al-Ma'ad, Bd. 2, S. 472.
7. Zad al Ma'ad, Vol. 2, p. 472.
8. Al Taratib al Idariyah, S. 398.
8. Al Taratib al Idariyah, p. 398.
9. Ebd., S. 396–8.
9. Ibid, pp 396-8.
10. Zād al-Maʿād, a. a. O.
10. Zad al Ma'ad, op. cit.
11. Al-Majmu', Bd. 6, S. 167, und al-Rawdah, Bd. 2, S. 210.
11. Al Majmu', Vol. 6, p. 167, and al Rawdah, Vol. 2, p. 210.
12. Überliefert von Muslim.
12. Reported by Muslim.
13. Überliefert von Abu Daud, zitiert nach Nail al-Awtar, Bd. 4, S. 155. Al-Munawi sagt in al-Faid: „Es besteht kein Zweifel daran, dass der Prophet ﷺ niemals einen ungerechten Beamten einsetzte. Alle seine Beamten und Zakat-Einsammler waren in ihrem Gerechtigkeitssinn herausragend. Zu ihnen gehörten Persönlichkeiten wie 'Umar, 'Ali und Mu'adh. Der Ausspruch muss daher bedeuten, dass Einsammler kommen werden, von denen ihr vielleicht denkt, sie seien ungerecht.“ Al-Mazhari fügt hinzu: „Dies mag ein Hinweis auf die Zukunft sein, wenn Einsammler tatsächlich ungerecht sein könnten. Doch die Verweigerung der Zahlung an sie könnte zu allgemeiner Unruhe führen und die öffentliche Ordnung des gesamten Staates stören.“ Siehe Faid al-Qadir, Bd. 1, S. 475.