1.1.2 Die Handlungen der Waschung
1.1.2 The Acts of Ablution
Die Grundlage für die Bestimmung der Waschungshandlungen ist die Beschreibung, die in den Worten des Erhabenen festgelegt ist: „O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet erhebt, wascht eure Gesichter und eure Hände bis zu den Ellbogen, und streicht leicht über eure Köpfe und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln“,31 sowie die Art und Weise, die Waschung zu verrichten, wie sie in den gesicherten Überlieferungen (dhahar) auf den Propheten ﷺ zurückgeführt wird. Hierzu gehören zwölf bekannte Fragestellungen, die grundlegenden Prinzipien ähneln. Sie betreffen die Bestimmung der erforderlichen Bedingungen, die Bestandteile, die Beschreibung der Handlungen, ihre Anzahl, ihre Besonderheit sowie die Bestimmung der Gegenstände der Ahkam all dessen.
The source for the identification of the acts of ablution is the description laid down in the words of the Exalted, “O ye who believe, when ye rise up for prayer, wash your faces and your hands up to the elbows, and lightly rub your heads and (wash) your feet up to the ankles”,31 and the method of performing ablution traced to the Prophet (God’s peace and blessings'be upon him) in the established narrations (dlhar). To this are related twelve well-known issues that resemble fundamental principles. They are related to the identification of the requisite conditions, the elements, the description of the acts, their number, their specification, and the identification of the objects of the ahkam of all these.
1.1.2.1. Frage 1: Ob die Absicht (niyya) eine notwendige Bedingung ist
1.1.2.1. Issue 1: Whether intention (niyya) is a requisite condition
Die Rechtsgelehrten waren uneins darüber, ob die Absicht (niyya) eine Bedingung für die Gültigkeit der Waschung (wudu') ist, obwohl sie sich darin einig waren, dass die Absicht als Bedingung für den Gottesdienst (ʿibada) gilt. Dies beruht auf dem Wort des Erhabenen: „Und ihnen wurde nichts anderes befohlen, als Allah zu dienen und ihm die Religion aufrichtig zu widmen“ (Sure 98:5), sowie auf dem Ausspruch des Propheten ﷺ: „Die Taten werden nur nach den Absichten bewertet“, eine allgemein bekannte Überlieferung. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten, darunter al-Schafiʿi, Malik, Hammad, Abu Thaur und Dawud, vertrat die Ansicht, dass sie (die Absicht) eine Bedingung ist. Eine andere Gruppe sagte, sie sei keine Bedingung; dies war die Meinung von Abu Hanifa und al-Thauri. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt darin, dass der Begriff wudu' schwankt zwischen einer reinen rituellen Handlung (ʿibada mahda), also etwas, das nicht rational begründbar ist und allein um des Wohlgefallens Allahs willen vollzogen wird, wie das Gebet (salat) und ähnliche Formen des reinen Kultes, und einer ʿibada, die auch rational sein kann, wie das Waschen von Schmutz. Sie waren sich nicht uneins darüber, dass reine ʿibada der Absicht bedarf und rationale ʿibada dies nicht erfordert. Die Waschung weist Ähnlichkeit mit beiden Arten des Gottesdienstes auf, weshalb es zu einer Meinungsverschiedenheit kam. Der Grund ist, dass sie sowohl rituellen Gottesdienst als auch Reinigung verbindet, und das Ziel der Fiqh-Wissenschaft ist es zu untersuchen, welcher der beiden sie stärker ähnelt, damit sie ihr zugeordnet werden kann.
The jurists disagreed whether intention is a condition for the validity of ablution, although they had agreed on the stipulation of intention as a condition for worship i^ibdddt\ because of the words of the Exalted, “And they are ordered naught else than to serve Allah, keeping religion pure for Him”,32 and because of the saying of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “The value of acts depends upon accompanying intentions”, which is a well-known tradition. A group of jurists, including al-ShafiT, Malik, Hammad, Abu Thawr, and Dawud, was of the opinion that it (intention) is a condition. Another group said it is not a condition, and this was the opinion of Abu Hanifa and al-ThawrT. The reason for their disagreement is the vacillation of the term wudtf between being a pure ritual dbdda—I mean, not subject to rationalization and intended only for the pleasure of Allah, like saldh and similar forms of mere ritual worship—and between an Hbdda that can also be rational, like washing of dirt. They did not differ about pure 'tbada being in need of intention, and rational ^ibdda not being in need of it Ablution has a resemblance to both kinds of worship and a disagreement has, therefore, resulted. The reason is that it combines ritual worship and purification, and the aim of fiqh is to examine which one it resembles more strongly so that it may be linked to it.
1.1.2.2. Frage 2: Die Regeln zum Händewaschen vor dem Berühren von Gefäßen
1.1.2.2. Issue 2: Ahkdm of washing hands before touching utensils
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins darüber, ob man die Hände wäscht, bevor man sie in das Wassergefäß zur Waschung (Wudu') taucht. Einige vertraten die Ansicht, dass es zu den Sunan der Waschung gehört, die stets empfohlen sind, selbst dann, wenn die Hände zweifelsfrei sauber sind. Dies ist die bekanntere Meinung von Malik und asch-Schafi'i. Es wird auch gesagt, dass es in dem Fall empfohlen ist, in dem eine Person an der Reinheit ihrer Hände zweifelt. Dies wurde ebenfalls als Meinung von Malik überliefert. Ferner wird gesagt, dass das Waschen der Hände (bevor man sie in das Wasser eines Gefäßes taucht) für denjenigen verpflichtend ist, der aus dem Schlaf erwacht. Dies war die Ansicht Dawuds und seiner Schüler. Einige unterschieden zwischen dem nächtlichen Schlaf und dem Schlaf am Tag und machten es für den nächtlichen Schlaf verpflichtend, nicht aber für den Schlaf am Tag. Dies ist die Meinung Ahmads. Auf diese Weise ergeben sich aus dieser Diskussion vier Meinungen: Erstens, dass es uneingeschränkt Sunna ist (das heißt, es wird stets ausgeführt). Zweitens, dass es für die Person, die zweifelt, empfohlen ist. Drittens, dass es für denjenigen verpflichtend ist, der aus dem Schlaf erwacht. Viertens, dass es für denjenigen verpflichtend ist, der aus dem nächtlichen Schlaf erwacht, nicht aber aus dem Schlaf am Tag.
The jurists differed about washing of hands before immersing a hand inside the water-utensil of ablution. Some have held that it is one of the practices (sunan) of ablution that is always recommended, even when the hands are clean without a doubt. This is the better known opinion of Malik and al- Shafi T. It c is also said that it is recommended in the case of a person doubting the purity of his hands. This too was an opinion narrated from Malik. It is also said that washing of hands (before immersing them in the water inside a utensil) is obligatory on one waking up from sleep. This was Dawud’s view and that of his disciples. Some have distinguished between nocturnal sleep and that of the day, and made it obligatory for nocturnal sleep, but not for that during the day. This is Ahmad’s opinion. Thus, four opinions are arrived at through this (discussion). First, that it is sunna in absolute terms (i.e. always undertaken). Second, that it is recommended for the person in doubt. Third, that it is obligatory on one awaking from sleep. Fourth, that it is obligatory on one waking up from nocturnal sleep and not that of the day.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit darin liegt in ihrem Streit über die Bedeutung der authentischen Überlieferung von Abu Hurayra, dass der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch aus seinem Schlaf erwacht, soll er seine Hand(e) waschen, bevor er sie in das Wassergefäß taucht, denn er weiß nicht, wo seine Hand die Nacht verbracht hat.“ In manchen Fassungen heißt es: „soll er sie dreimal waschen“. Diejenigen, die keinen Widerspruch zwischen der zusätzlichen Vorschrift in dieser Überlieferung und dem sahen, was im Vers über die Waschung enthalten ist, legten das Imperativwort hier in seiner offensichtlichen Bedeutung der Pflicht (wujub) aus und machten das Waschen der Hände zu einem Bestandteil der Pflichten der Waschung. Diejenigen unter ihnen, die das Wort „während der Nacht“ (bayat) so verstanden, dass es den nächtlichen Schlaf meint, machten es nur beim nächtlichen Schlaf zur Pflicht. Diejenigen, die kein ähnliches Verständnis hatten, sondern daraus nur den Schlaf entnahmen, machten es für jedes Erwachen aus dem Schlaf verpflichtend, sei es am Tag oder in der Nacht. Diejenigen, die einen Konflikt zwischen dem Zusatz in dieser Überlieferung und dem Vers über die Waschung sahen – wobei die offensichtliche Bedeutung des Verses in der Aufzählung der Pflichten (furud) der Waschung liegt –, versöhnten beide, indem sie die offensichtliche Bedeutung, nämlich die Pflicht, in die Bedeutung der Empfehlung (nadb) verschoben. Diejenigen, für die diese Empfehlung aufgrund des beständigen Handelns des Propheten ﷺ nachdrücklich (mu'akkada) war, betrachteten sie als eine Kategorie der Sunnan. Diejenigen, für die diese Empfehlung nicht nachdrücklich war, sagten, sie gehöre nur zur Kategorie des Mandub (Empfohlenen). Für sie ist das Waschen der Hände auf diese Weise auch dann erforderlich, wenn sie zweifellos sauber sind – ich meine diejenigen, die es als nachdrückliche Sunna betrachteten, und ebenso diejenigen, die sagten, es sei empfohlen. Diejenigen unter ihnen, die aus diesem Hadith keinen zwingenden zugrundeliegenden Grund entnahmen, um ihn als eine Kategorie des spezifischen Wortes mit allgemeiner Bedeutung anzusehen, empfahlen es nur für den, der aus dem Schlaf erwacht. Diejenigen, die daraus den Grund des Zweifels ableiteten, hielten es für eine Kategorie des spezifischen Wortes mit allgemeiner Bedeutung und betrachteten es als gültig für jeden Menschen im Zustand des Zweifels, denn er steht dem Zustand des Erwachens aus dem Schlaf nahe.
1-1.2.3. Ausgabe 3: Elemente: Ausspülen des Mundes (Madmada) und Einziehen von Wasser in die Nase (Istinschaq)
1-1.2.3. Issue 3: Elements: rinsing of mouth (madmada) and snuffing water
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins über das Ausspülen des Mundes (madmada) und das Einziehen von Wasser in die Nase (istinshaq). Es gibt drei Meinungen. Erstens, dass diese Handlungen beim Waschen (wudu') eine Sunna (nachdrückliche Empfehlung) sind. Dies war die Meinung von Malik, al-Schafi'i und Abu Hanifa. Zweitens, dass sie beim Waschen Pflicht (fard) sind. Dies war die Ansicht von Ibn Abi Laila und einigen Schülern des Abu Dawud. Drittens, dass istinshaq Pflicht ist, während madmada eine Empfehlung (Sunna) ist. Dies war die Meinung von Abu Thawr, Abu Ubaid und einer Gruppe der Zahiriten.
The jurists differed about rinsing of the mouth (madmada) and snuffing (istinshaq). There are three opinions. First, that these practices are a sunna (emphatic recommendation) in ablution. This was the opinion of Malik, al- Shafi i, and Abu Hanifa. Second, that they are obligatory (fard) in ablution. This was the view of Ibn AbT Layla and some disciples of Abu Dawud. Third, that istinshdq is obligatory, while madmada is recommended (sunna). This was Ae opinion of Abu Thawr, Abu QJbayda, and of a group of Zahirites.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit, ob es sich um eine Pflicht oder eine Empfehlung handelt, ist ihr Streit über die Überlieferungen zu diesem Thema, ob sie eine Ergänzung zum Vers über die Waschung darstellen, was einen Widerspruch nach sich zieht. Diejenigen, die der Ansicht waren, dass diese Ergänzung, falls sie als Pflicht angesehen wird, im Widerspruch zum Vers steht – da der Zweck des Verses darin besteht, eine Grundlage für diese Regel zusammen mit ihrer Erläuterung zu geben –, verschoben die Bedeutung der Überlieferungen von der Kategorie der Pflicht in die der Empfehlung. Diejenigen, die keinen Widerspruch sahen, legten ihnen ihre offensichtliche Bedeutung der Pflicht bei. Diejenigen, für die die Autorität der Aussprüche und Handlungen des Propheten (Gottes Friede und Segen auf ihm ﷺ) hinsichtlich der Begründung einer Pflicht gleich stark ist, unterschieden nicht zwischen madmada und istinshaq. Diejenigen, für die ein Ausspruch als Pflicht und eine Handlung als Empfehlung gedeutet wird, unterschieden zwischen madmada und istinshaq, da madmada durch die Handlungen des Propheten (Gottes Friede und Segen auf ihm ﷺ) überliefert ist und nicht durch sein Gebot, während istinshaq sowohl durch seine Gebote als auch durch seine Handlungen überliefert ist. Der Prophet (Gottes Friede und Segen auf ihm ﷺ) sagte: „Wenn einer von euch die Waschung (wudu) vollzieht, soll er Wasser in seine Nase ziehen und es dann wieder ausstoßen, und wer sich mit Steinen reinigt (istinjaʾ), soll es in ungerader Anzahl tun.“ Überliefert ist es von Malik in seinem al-Muwatta und von al-Bukhari in seinem Sahih über die Überlieferung von Abu Hurayra.
The reason for their disagreement, whether it is an obligation or a recommendation, is their dispute about the traditions reported on this issue, whether they amount to an addition over the verse of ablution, entailing a conflict. Those who considered that this addition, if deemed an obligation, conflicts with the verse—as the aim of the verse is to provide a foundation for this rule along with its explanation—shifted the implication of the traditions from the category of obligation to that of recommendation. Those who did not consider it as conflicting, assigned it its apparent meaning of obligation. Those for whom the authority of the Prophet’s sayings and acts is equal (in. strength), for purposes of assigning obligation, did not make a distinction between madmada and istinshaq. Those for whom a saying is interpreted as an obligation and an act as recommendation distinguished between madmada and istinshaq, as madmada has been reported through the acts of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) and not his command, while istinshaq is reported both from his commands and acts. The Prophet (God’s peace and blessings be upon him) said, “When one of you performs wudu*, let him snuff up water into his nose and then let it out, while he who performs istinjd? (with stones) let him do it an odd number of times”. It is narrated by Malik in his al-Muwatta and by al-Bukhari in his Sahih from the tradition of Abu Hurayra.
1.1.2.4. Problem 4: Festlegung des zu waschenden Bereichs
1.1.2.4. Issue 4: Defining the area to be washed
Die Rechtsgelehrten waren sich einig, dass das Waschen des gesamten Gesichts eine der Pflichten der Waschung (Wudu) ist, aufgrund der Worte des Erhabenen: „O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet erhebt, so wascht eure Gesichter“. Hinsichtlich dreier Punkte waren sie uneins, nämlich: das Waschen des unbehaarten Teils des Gesichts zwischen Bart und Ohren, das Waschen der gesamten Länge des Bartes und das Takhlil des Bartes (das Durchkämmen mit nassen Fingern).
The jurists agreed that washing of the whole face is one of the obligations of ablution, because of the words of the Exalted: “O ye who believe, when ye rise up for prayer, wash your faces”. They differed about this on three points; namely, washing of the hairless part of the face between the beard and the ears, washing of the whole length of the beard, and the takhlil of the beard (combing it with wet fingers).
Die bekannte Ansicht in der Schule Maliks lautet, dass der Bereich zwischen dem Bart und den Ohren nicht zum Gesicht gehört, obwohl einige Malikiten vertreten, dass er dazugehört. Manche Rechtsgelehrte unterscheiden zwischen einer Person, die noch bartlos ist, und einer Person mit Bart. So gibt es in der (malikitischen) Schule drei Meinungen. Abu Hanifa und al-Schafi'i sagten, dass er ein Teil des Gesichts ist. Hinsichtlich der Länge des Bartes war Malik der Ansicht, dass es verpflichtend ist, dass Wasser über ihn fließt, doch ist es nach Abu Hanifa und auch nach al-Schafi'i in einer seiner beiden Meinungen nicht verpflichtend. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit in diesen beiden Fragen ist die Mehrdeutigkeit des Begriffs "Gesicht". Hinsichtlich des Durchkämmens (takhlil) des Bartes war die Meinung Maliks, dass es nicht verpflichtend ist. Abu Hanifa und al-Schafi'i hatten eine ähnliche Ansicht. Ibn 'Abd al-Hakam, einer der Schüler Maliks, machte es verpflichtend.
The well-known opinion in Malik’s school is that the portion between the beard and the ears is not part of the face, though some Malikites maintain that it is. Some jurists make a distinction between a person who is still beardless and a person with a beard. Thus, in the school (Malik’s) there are three opinions. Abu HanTfa and al-Shafi T said that it is a part of the face. With respect to the length of the beard, Malik was of the opinion that it is obligatory that water flow on it, but it is not obligatory according to Abu HanTfa and also al-Shafi T in one of his two opinions. The reason for their disagreement over these two issues is the ambiguity of the term “face”. With respect to the takhlil of the beard, the opinion of Malik was that it is not obligatory. Abu HanTfa and al-Shafi T had a similar view. Ibn cAbd al-Hakam, one of Malik’s disciples, made it obligatory.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist die Kontroverse über die Authentizität überlieferter Berichte, die den Befehl zum Takhlil des Bartes enthalten. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass diese nicht authentisch sind, und die Überlieferung, in der die Handlungen des Propheten ﷺ bei der Waschung berichtet werden, enthält nichts über das Takhlil des Bartes.
1.1.2.5. Frage 5: Waschen der Hände und Arme bis zu den Ellenbogen
1.1.2.5. Issue 5: Washing of hands and arms up to the elbows
Die Rechtsgelehrten waren sich einig, dass das Waschen der Hände und der Unterarme zu den Pflichten der Waschung gehört, aufgrund der Worte des Erhabenen: „O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet erhebt, so wascht eure Gesichter“. Sie waren uneins darüber, ob die Ellbogen (in den Unterarmen) einzuschließen sind. Die Mehrheit, Malik, al-Schafi'i und Abu Hanifa, hielt deren Einschluss für verpflichtend. Einige der Zahiriten, spätere Malikiten und al-Tabari vertraten die Ansicht, dass ihr Einschluss beim Waschen nicht verpflichtend ist. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der Mehrdeutigkeit (ishtirak) der Präposition ila (bis zu, hin zu) und des Begriffs yad (Hand) in der arabischen Sprache. Die Präposition ila bedeutet im Sprachgebrauch der Araber manchmal die Grenze (bis zu) und zu anderen Zeiten die Bedeutung „mit“. Das Wort yad (Hand) wird im Sprachgebrauch der Araber auf drei Bedeutungen angewandt: die Hand; Hand und Unterarm; Hand, Unterarm und Oberarm. Diejenigen, die ila als „mit“ auffassten oder yad als alle drei Teile des Gliedes verstanden, hielten den Einschluss der Ellbogen beim Waschen für verpflichtend. Diejenigen, die aus ila die Grenze und aus dem Begriff yad alles verstanden, was unterhalb der Ellbogen liegt, und die Grenze nicht als im definierten Bereich eingeschlossen betrachteten, schlossen die Ellbogen vom Waschen nicht ein. Muslim hat in seinem Sahih überliefert, dass Abu Hurayra zuerst seine rechte Hand bis zum Beginn des Oberarms wusch, dann die linke auf dieselbe Weise, danach den rechten Fuß bis zum Beginn der Wade und dann den linken auf dieselbe Weise. Dann sagte er: „So habe ich den Propheten Allahs ﷺ die Waschung vollziehen sehen“. Dies ist der Beweis derjenigen, die den Einschluss der Ellbogen beim Waschen für verpflichtend erklärten.
The jurists agreed that the washing of the. hands and the forearms are from among the obligations of ablution because of the words of the Exalted, “O ye who believe, when ye rise up for prayer, wash your faces”. They disagreed about the inclusion of the elbows (in the forearms). The majority, Malik, al- Shafi T, and Abu HanTfa, considered their c inclusion as obligatory. Some of the Zahirites, later Malikites,' and al-TabarT were of the opinion that their inclusion in washing is not obligatory. The reason for their disagreement in this is the equivocality {ishtirdk) in the preposition ild (to, up to) and the term yadd (hand), in the language of the Arabs. The preposition ild sometimes denotes, in the usage of the Arabs, the limit (up to) and at other times gives the meaning of “with”. The word yadd (hand), in the usage of the Arabs, is applied to three meanings: the hand; hand and forearms; hand, forearm, and upper arm. Those who rendered ild as “with” or considered yadd as all three parts of the limb, deemed the inclusion, of elbows for washing as obligatory. Those who understood from ild the limit and from the term yadd whatever is lower than the elbows, and did not consider the limit as included in the defined category, did not include the elbows in washing. Muslim has reported in his Sahih that Abu Hurayra used to first wash his right hand till the beginning of the upper arm, then the left in the same manner, followed by the washing of the right foot till the beginning of the calf and then the washing of the left in the same manner. He (Abu Hurayra) then said: “That is how I saw the Prophet of Allah (God's peace and blessings be upon him) performing ablution”. This is the proof given by those who made obligatory the inclusion of the elbows in washing.
1.1.2.6. Frage 6: Das Abwischen (Mash) des Kopfes
1.1.2.6. Issue 6: Wiping {mash) of the head
Die Rechtsgelehrten waren sich einig, dass das Abwischen (mash) des Kopfes eine der Pflichten der Waschung ist. Uneins waren sie sich über das erforderliche Ausmaß des Abwischens. Malik sagte, es sei verpflichtend, den ganzen Kopf abzuwischen. Asch-Schafiʿi, einige Anhänger Maliks und Abu Hanifa sagten, es sei verpflichtend, einen Teil davon abzuwischen. Einige Anhänger Maliks legten das Mindestmaß auf ein Drittel fest, während andere es auf zwei Drittel festlegten. Abu Hanifa dagegen begrenzte es auf ein Viertel, und er bestimmte außerdem den Teil der Hand, mit dem abgewischt werden soll, auf ein Viertel. Er sagte: „Ein Abwischen mit weniger als drei Fingern ist unzureichend.“ Asch-Schafiʿi legte für keines von beiden eine Grenze fest.
The jurists agreed that wiping {mash) of the head is one of the obligations of ablution. They differed about the extent (of wiping) required. Malik said that it is obligatory to wipe the whole of it (the head). Al-Shafi(T, some followers of Malik, and Abu HanTfa said that it is obligatory to wipe a part of it. Some followers of Malik defined the minimum part to be a third, while others defined it as two-thirds. Abu HanTfa, on the other hand, limited it to a fourth, and he also defined the part of the hand with which it is to be wiped as a fourth. He said, “Its wiping with less than three fingers is insufficient”. Al- Shafi'T did not fix a limit for either.
Die Grundlage dieser Meinungsverschiedenheit liegt in der Mehrdeutigkeit (ishtirāk), die sich bei der Partikel bā' im Sprachgebrauch der Araber findet. Sie wird manchmal bloß als Zusatz zur Betonung verwendet – wie in den Worten des Erhabenen: „tanbutu bi-d-duhn“, nach der Lesart dessen, der „tunbitu“ mit einem ḍamma über dem „t“ und einem kasra für die bā' vom Verb anbata las. An anderer Stelle drückt die Partikel bā' den Gedanken eines Teils aus, wie im Satz „akhadhtu bi-thawbihi wa bi-ʿaḍudihi (Ich packte ihn bei [am] Gewand und bei [am] Unterarm)“. Es besteht kein Anlass, dies zu leugnen, nämlich dass bā' die Bedeutung von „einem Teil von“ vermitteln kann. Dies ist die Ansicht der kufischen Grammatikschule (nahw). Jene, die sie für überflüssig hielten, sahen das Abwischen des gesamten Kopfes als verpflichtend an. Überflüssig bedeutet hier, dass sie nur zur Betonung hinzugefügt ist. Jene, die bā' als Andeutung eines Teils betrachteten, sahen nur das Abwischen eines Teils des Kopfes als verpflichtend an. Diejenigen, die diese Bedeutung bevorzugten, haben sich auf die Überlieferung von al-Mughīra gestützt, dass „der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) die Waschung vollzog, indem er seine Stirn und den Turban abwischte“. Sie wird von Muslim überliefert. Selbst wenn wir annehmen, dass bā' überflüssig ist, bleibt noch eine andere Möglichkeit: ob sich die Verpflichtung auf den vorderen Teil des Kopfes oder auf den hinteren Teil bezieht.
The basis of this disagreement is due to the equivocality {ishtirdk) that is in (the particle) bd, in the usage of the Arabs. It is sometimes used as a mere addition for emphasis - as in the words of the Exalted, “tanbut bPdduhn?'?* according to one who read “tunbitu” with a damrna for “z” and kasra for bd from the root anbata. At other times, the particle bd indicates the idea of a portion, as in the sentence “akhadhtu bi tha'wbihi wa bi ^adudih (I held him [grabbed him] bi [by] his garment and his forearm)”. There is no purpose in denying this, that is, the fact that bd may convey the idea of “a portion of’. This is the opinion of the KufT school of grammar {nahw). Those who considered it superfluous have deemed obligatory the wiping of the entire head. Superfluous here means that it is added only for emphasis. Those who considered bd as indicating apportionment have deemed obligatory the wiping of only a part of the head. Those who preferred this meaning have argued on the basis of the tradition of al-Mughira that “the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) performed ablution wiping his forehead and turban”. It is reported by Muslim. If we accept that bd is superfluous, there still remains another probability, whether the obligation relates to the front part of names (like head) or to the back part.
1.1.2.7. Frage 7: Bestimmung der Anzahl
1.1.2.7. Issue 7: Determination of the number
Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass die Pflicht bei der Waschung darin besteht, jedes waschbare Körperglied einmal zu waschen, eines nach dem anderen, und diese Teile mit Wasser zu benetzen. Jedes Glied zweimal oder dreimal zu waschen ist empfohlen (mandub), denn es ist glaubwürdig überliefert, dass der Prophet ﷺ die Waschung vollzog, indem er jedes Glied einmal wusch. Bei einer anderen Gelegenheit wusch er zweimal, und bei wieder einer anderen wurde er dabei gesehen, wie er sie dreimal wusch. Der Befehl verlangt jedoch nicht, jedes Glied mehr als einmal zu waschen, das heißt, der Befehl, wie er im Vers über die Waschung (wudu') festgelegt ist.
The jurists agreed that the obligation in ablution is to wash each washable limb once, one after the other, soaking these parts with water. Washing each (limb) twice or thrice is recommended {mandub) for it is authentically reported that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) performed ablution washing each (limb) once. On another occasion he washed twice, and on yet another occasion he was seen washing them thrice. The command, however, does not require washing each limb more than once, that is, the command laid down in the verse of wudu>.
Sie waren uneins über den Verdienst, das Abwischen des Kopfes zu wiederholen. Asch-Schafi'i vertrat die Ansicht, dass derjenige, der seine übrigen Glieder dreimal wäscht, vorzugsweise seinen Kopf dreimal abwischen sollte. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten sah keinen Verdienst darin, das Abwischen zu wiederholen. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit über die Annahme des Zusatzes, der in einer Überlieferung enthalten ist, die über eine einzige Kette von Überlieferern weitergegeben wurde. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten verwendet eine solche Überlieferung nicht. Die meisten anderen Überlieferungen, die berichten, dass er (der Prophet ﷺ) dreimal wusch, einschließlich jener, die über Uthman und andere überliefert ist, besagen, dass er nur einmal abwischte. In einigen Berichten von Uthman, die die Waschung (wudu) des Propheten ﷺ beschreiben, wird jedoch erwähnt, dass er (der Prophet ﷺ) seinen Kopf dreimal abwischte. Asch-Schafi'i unterstützte nachdrücklich die Annahme dieses Zusatzes auf der Grundlage der scheinbaren Allgemeingültigkeit der Berichte, dass der Prophet ﷺ die Waschung vollzog, indem er seine Handlungen zweimal und dreimal wiederholte. Diese Allgemeingültigkeit wird hier, obwohl sie aus dem Wort eines Gefährten stammt, auf alle Glieder bei der Waschung angewandt. Dieser Zusatz findet sich jedoch nicht in den beiden Sahih-Sammlungen. Wenn er als authentisch erwiesen ist, muss er (der Bericht) befolgt werden, denn das Fehlen einer Erwähnung kann kein Beweis gegen das sein, was erwähnt wird. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten machte die Erneuerung des Wassers zum Abwischen nach dem Vorbild der übrigen Glieder verpflichtend. Von Ibn Majishun wird überliefert, dass er sagte: „Wenn das Wasser aufgebraucht ist, darf er mit der Feuchtigkeit an seinem Bart abwischen.“ Dies ist die Meinung von Ibn Habib, Malik und al-Schafi'i.
1-1-2.8. Ausgabe 8: Bestimmung der Gegenstände des Wischens
1-1-2.8. Issue 8: Determination of the objects of wiping
Die Rechtsgelehrten waren uneins über die Gültigkeit des Abwischens (mash) allein über den Turban. Erlaubt wurde dies von Ahmad Ibn Hanbal, Abu Thawr, al-Qasim, Ibn Sallam und einigen anderen. Verboten wurde es von einer anderen Gruppe sowie von Malik, al-Shafi'i und Abu Hanifa. Ihre Meinungsverschiedenheit rührt von ihrem Streit über die Verbindlichkeit der Überlieferung her, die al-Mughira und andere berichten, dass der Prophet ﷺ über seiner Stirn und über seinem Turban das Abwischen vollzog, sowie aus dem Analogieschluss zum Abwischen über Stiefel. Aus diesem Grund bestimmten die meisten von ihnen, dass der Turban im sauberen Zustand getragen worden sein muss. Diese Überlieferung wurde von einigen zurückgewiesen, entweder weil sie sie für nicht authentisch hielten oder weil nach ihrer Auffassung der offensichtliche Wortsinn im Qur'an ihr widersprach, nämlich der Befehl darin zum Abwischen des Kopfes, oder weil sie in der Praxis nicht weithin angenommen war. Dies entspricht der Auffassung derjenigen, die für Sachverhalte, die durch Einzelüberlieferungen berichtet werden, eine weitverbreitete Praxis verlangen, besonders in Medina, wie es von der Schule des Malik bekannt ist, der eine weitverbreitete Praxis zur Bedingung machte. Die Überlieferung wird von Muslim berichtet. Abu 'Umar Ibn Abd al-Barr sagte, sie sei eine fehlerhafte Überlieferung. In einigen ihrer Fassungen wird nur das Abwischen des Turbans erwähnt, nicht aber das der Stirn. Aus diesem Grund bestanden einige Rechtsgelehrte beim Abwischen des Turbans nicht zugleich auf dem Abwischen der Stirn, da der ursprüngliche Pflichtakt und sein Ersatz nicht miteinander verbunden werden können.
The jurists disagreed about (the sufficiency of) mash over the turban (alone). This was permitted by Ahmad Ibn Hanbal, Abu Thawr, al-Qasim, Ibn Sallam and some others. It was prohibited by another group and by Malik, al-ShafiT, and Abu Harnfa. Their disagreement arises from their dispute about the validity of acting upon the tradition related by al-MughTra and others “that he [the Prophet] (God’s peace and blessings be upon him) performed mash on his forehead and on his turban, and also upon the analogy of [the mash of] boots. It is for this reason that most of them stipulated that it be worn in a clean condition.35 This tradition was rejected by some, either because it was deemed onauthentic by them or because the apparent meaning in the Qurian contradicted it, in their opinion, that is, the command in it about the mash of the head, or because it was not widely accepted in practice. This is according to those who require widespread practice for matters reported through individual traditions, particularly in Medina, as is known about the school of Malik, who stipulated widespread practice as a condition. The hadith is reported by Muslim. Abu TJmar Ibn Abd al-Barr said that it is a defective tradition. In some of its versions the wiping of the turban alone is mentioned, while that of the forehead is not. It is for this reason that some jurists did not stipulate with the wiping* of the turban the wiping of the forehead as well, as the original requirement and its substitute cannot be combined together.
1.1.2.9. Frage 9: Das Abwischen (Mash) der Ohren
1.1.2.9. Issue 9: Wiping (Mash) of the ears
Sie (die Rechtsgelehrten) waren uneins über das Abwischen der Ohren, ob es empfohlen (sunna) oder verpflichtend (farida) ist, und ob für sie Wasser erneuert werden muss. Einige sagten, es sei verpflichtend und man müsse für das Abwischen der Ohren frisches Wasser nehmen. Diejenigen, die diese Meinung vertraten, sind eine Gruppe unter den Anhängern Maliks, da er die Ohren als einen Teil des Kopfes betrachtete. Abu Hanifa und seine Anhänger hielten das Abwischen für verpflichtend und sagten, sie seien zusammen mit dem Kopf mit demselben Wasser abzuwischen. Asch-Schafi'i betrachtete das Abwischen als eine sunna und machte die Erneuerung des Wassers dafür zur Bedingung. Diese Meinung vertrat eine andere Gruppe von Malik-Anhängern, und sie behaupteten, dies sei Maliks Meinung, denn es werde überliefert, dass er gesagt habe: „Ihr Urteil ist dasselbe wie das Urteil von Madmada“. Die Meinungsverschiedenheit, ob das Abwischen der Ohren empfohlen oder verpflichtend ist, rührt von der Kontroverse über die zu diesem Thema überlieferten Traditionen her, nämlich ob das Abwischen der Ohren durch den Propheten ﷺ eine Ergänzung zu dem darstellt, was im Qur'an über das Abwischen des Kopfes steht. Sein Urteil lautet dann, dass es eine Empfehlung ist, aufgrund des Widerspruchs zu dem Vers, sofern dieser als verpflichtend ausgelegt wird. Wird es jedoch als Erläuterung eines unerklärten Wortes im Qur'an betrachtet, so gilt für es das bereits für den Kopf bestehende Urteil, nämlich dass es verpflichtend ist. So halten diejenigen, die es für verpflichtend erachteten, es für eine Erläuterung des schwierigen (mujmal) Wortes im Qur'an, während diejenigen, die es nicht für verpflichtend hielten, es für eine Ergänzung halten, wie im Fall von Madmada. Zu diesem Thema werden viele Traditionen überliefert. Obwohl sie nicht in den beiden Sahih-Sammlungen enthalten sind, hat sich die Praxis entsprechend diesen Traditionen weithin durchgesetzt. Hinsichtlich der Meinungsverschiedenheit über die Erneuerung des Wassers für die Ohren liegt die Ursache in der Unentschiedenheit über den Begriff „Ohren“, nämlich ob sie als eigenständige Glieder für die Waschung gelten oder ob sie einen Teil des Kopfes bilden. Eine Gruppe vertrat die eigenständige Ansicht, dass sie zusammen mit dem Gesicht gewaschen werden müssen, während eine andere meinte, dass das Innere der Ohren mit dem Kopf abgewischt und die äußeren Teile mit dem Gesicht gewaschen werden sollen. Der Grund dafür ist, dass sie zwischen dem Gesicht und dem Kopf stehen. All dies hat jedoch keine wirkliche Bedeutung angesichts der allgemein überlieferten Überlieferungen über ihr Abwischen und seiner weitverbreiteten Praxis. Asch-Schafi'i hält das wiederholte Abwischen der Ohren für empfohlen, so wie er es auch beim Abwischen des Kopfes tut.
They (the jurists) disagreed about the wiping of the ears whether it is recommended (sunna) or an obligation (farida), and whether the water is to be renewed. Some said it is obligatory and that water is to be renewed for (wiping) them. Those who expressed this opinion are a group from among Malik’s followers, as he considered the ears a part of the head. Abu HanTfa and his followers considered their wiping as obligatory, and said that they are to be wiped along with the head with the same water. Al-ShafiT considered their wiping as a sunna and stipulated the renewal of water for them. This opinion was held by another group of Malik’s followers and they maintained that it is Malik’s opinion, because it is narrated that he said “their hukm is the same as the hukm of madmada”. The disagreement—whether wiping of the ears is recommended or an obligation—stems from the controversy about the traditions transmitted on this issue, that is, the wiping of the ears by the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) whether it is an addition over what exists in the Qur’an about the wiping of the head. Its hukm then is that it is a recommendation due to the conflict between it and the verse, if it is interpreted as an obligation. If, however, it is considered an explanation of an unelaborated word in the Qur’an, its hukm becomes the hukm already existing for the head, that is, obligatory. Thus those who considered it obligatory deem it an explanation of the difficult (mujmal) word in the Qur’an, while those who did not consider it obligatory deem it an addition, as in the case of madmada. There are many traditions transmitted on this issue. Though they are not included in the two Sahihs, practice has become common according to these traditions. With respect to the disagreement about the renewal of water for the ears, the cause is the vacillation of The term “ears”, whether they are considered independent limbs for purposes of ablution or whether .they form part of the head. One group gave a distinct opinion that they are to be washed with the face while another considered that the inside of the ears is to be wiped with the head and the outer parts to be washed with the face. The reason is their being equipoised between being part of the face or head. All this has no real significance in view of the common traditions about their mash and its widespread practice. Al-Shafi T considers the repeated wiping of the ears as being recommended/ as he does in the case of wiping of the head.
1.1.2.10. Ausgabe 10: Waschen der Füße
1.1.2.10. Issue 10: Washing of the feet
Die Gelehrten der Rechtswissenschaft waren sich einig, dass die Füße Körperglieder sind, die Gegenstand der Waschung sind, doch sie waren uneins über die Art der Reinigung, die für sie erforderlich ist. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten – und dies ist die Mehrheit – sagte, dass ihre Reinheit durch Waschen erreicht wird. Eine andere Gruppe sagte, dass in ihrem Fall die Pflicht im Abwischen bestehe. Und wiederum eine andere Gruppe sagte, dass ihre Reinheit durch beides erreicht werden könne; es hänge von der Wahl des Gläubigen ab.
The jurists agreed that the feet are limbs that are the object of ablution, but they differed about the method of purification required for them. A group of jurists, and these are the majority, said that their purity is attained by washing. Another group said that the obligation in their case is wiping. And yet another group said that their purity is achieved through either way; it depends upon the choice of the worshipper.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in zwei allgemein bekannten Lesarten des Verses über die Waschung (wudu>), nämlich in der Lesart derjenigen, die das Wort „Füße“ als Objekt des Waschens mit einem Nasb (Akkusativ; Endvokal a) in Verbindung mit den zu waschenden Gliedmaßen lesen, und in der Lesart derjenigen, die es mit einem Khafd (Genitiv; Endvokal i) in Verbindung mit den abzuwischenden Teilen lesen. Die Lesart mit dem Nasb deutet eindeutig auf das Waschen hin, während die Lesart mit dem Khafd offensichtlich auf das Abwischen hinweist. Diejenigen, die vertraten, dass die Pflicht speziell für eine dieser beiden Arten der Reinigung gilt, also entweder Waschen oder Abwischen, gaben einer Lesart den Vorzug vor der anderen und deuteten die Bedeutung der anderen Lesart im Sinne der von ihnen bevorzugten Lesart um. Diejenigen, die meinten, dass die offensichtlichen Aussagen beider Lesarten gleichwertig seien und keine von ihnen stärker auf die Bedeutung hinweise als die andere, bewerteten es als eine Pflicht mit Wahlmöglichkeit (wajib mukhayyar), vergleichbar mit der Sühne für den Bruch eines Schwurs. Dies war die Ansicht von at-Tabari und Dawud. Die Mehrheit jedoch hat zahlreiche Wege, die Lesart mit dem Khafd umzudeuten, und der beste davon ist, dass sich die Konjunktion hier auf die Lautform des Wortes bezieht, wie sie im arabischen Sprachgebrauch vorkommt.
The reason for disagreement is based upon two well-known readings of the verse of wudu>, that is, the reading of those who read the word “feet” as the object of washing with a nasb (accusative; final vowel d) in conjunction with limbs washed, and those who read it with a khafd (final vowel i) in conjunction with parts wiped. The reading with a nasb clearly indicates washing, while reading it with a khafd evidently indicates wiping. Those who held that the obligation is specifically for one of these two types of purity, determined as washing or wiping, preferred one reading over the other, disposing of, by interpretation, the meaning of the other reading in favour of the reading that was preferable for them. Those who believed that the obvious implications of both readings were equal, and that one of these did not have a stronger indication than the other, rendered it as a wajib mukhayyar (obligation with a choice), like expiation for breaking an oath. This was the opinion of al-Tabari and Dawud. The majority, however, have numerous ways of interpreting away the reading with a khafd, and the best of these is that the conjunction here elates to the pronounced form of the word, which is found in Arab usage.
1.1.2.11. Ausgabe 11: Die Reihenfolge der Handlungen der Waschung
1,1.2.11. Issue 11: The sequence of the acts of ablution
Sie waren uneins über die Verbindlichkeit der Reihenfolge der Handlungen der Waschung, wie sie im Vers angeordnet ist. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass sie (das Einhalten der Reihenfolge) eine Sunna (empfohlen) sei. Dies ist die Ansicht, die von den späteren Schülern Malik' überliefert wird, aus den Meinungen der Schule. Sie wurde auch von Abu Hanifa, al-Thawri und Dawud vertreten. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass sie eine Pflicht sei, was die Meinung von Asch-Schafi'i, Ahmad und Abu 'Ubaid war. Dies alles betrifft die Reihenfolge der verpflichtenden Handlungen der Waschung im Verhältnis zueinander. Was die Reihenfolge der verpflichtenden Handlungen im Verhältnis zu den empfohlenen Handlungen betrifft, so betrachtet Malik sie als lobenswert (mustahabb), während Abu Hanifa sie als Sunna ansah (d. h. sie sollte als Sunna befolgt werden).
They disagreed about the observance of a sequence in the acts of ablution as arranged in the verse. One group of jurists said that it (following the sequence) is a sunna (recommended). This is what is related by the later disciples of Malik from the opinions in the school. It was also upheld by Abu Hanifa, al- ThawrT, and Dawud. Another group of jurists said that it is an obligation, which was the opinion of Al-ShafiT, Ahmad, and Abu TJbayd. All this is about the sequence of the obligatory acts (of ablution) in relation to each other. As to the sequential ordering of the obligatory acts with recommended acts, it is regarded by Malik as commendable (mustahabb), while Abu Hanifa considered it to be a sunna (i.e. it should be acted upon as a sunna).
Es gibt zwei Gründe für ihre Meinungsverschiedenheit. Der erste ist die Mehrdeutigkeit, die sich aus der Konjunktion waw (und) ergibt, denn die Verbindung wird durch sie manchmal in einer zeitlichen Abfolge hergestellt, manchmal aber ohne eine solche Abfolge. Dies wird durch Induktion im Sprachgebrauch der Araber aufgezeigt. In diesem Punkt sind die Grammatiker in zwei Gruppen gespalten. Die Grammatiker von Basra sagten, dass das waw keine Reihenfolge oder Aufeinanderfolge anzeige, sondern lediglich die Verbindung der durch es verbundenen Wörter beinhalte. Die Kufis sagten, dass es sowohl eine Reihenfolge als auch eine Aufeinanderfolge anzeige. Diejenigen, die vertraten, dass das waw im Vers eine Reihenfolge impliziere, hielten an der Verpflichtung zur Aufeinanderfolge fest, während diejenigen, die vertraten, dass es keine Aufeinanderfolge impliziere, deren Verpflichtung nicht anerkannten. Der zweite Grund beruht auf ihrer Meinungsverschiedenheit bezüglich der Handlungen des Propheten ﷺ, ob sie als verpflichtend oder als empfohlen auszulegen sind. Diejenigen, die sie als verpflichtend auslegten, hielten an der Verpflichtung zur Aufeinanderfolge fest, da nicht überliefert ist, dass er jemals die Waschung ohne eine bestimmte Reihenfolge vollzogen habe. Diejenigen, die sie so auslegten, dass sie eine Empfehlung beinhalten, sagten, dass die aufeinanderfolgende Ausführung eine Sunna sei. Diejenigen, die zwischen Handlungen, die als Sunna vorgeschrieben sind, und solchen, die als Pflicht vorgeschrieben sind, unterschieden, sagten, dass die verpflichtende Reihenfolge bei Handlungen gelten müsse, die verpflichtend sind, diejenigen aber, die keine solche Unterscheidung trafen, sagten, dass verpflichtende Bedingungen auch auf Handlungen angewandt werden können, die nicht verpflichtend sind.
1.1.2.12. Frage 12: Die fortlaufende Ausübung der Handlungen
1.1.2.12. Issue 12: The continuous performance of the acts
Sie waren uneins über die Pflicht der ununterbrochenen Ausführung der Waschungshandlungen (ohne unnötige Unterbrechungen zwischen ihnen). Malik vertrat die Ansicht, dass die ununterbrochene Ausführung eine Pflicht ist, wenn die Handlungen im Gedächtnis sind zusammen mit der Fähigkeit, sie auszuführen; dies werde nur wegen Vergesslichkeit gelockert, oder wenn sie im Gedächtnis sind, aber ein triftiger Grund vorliegt und der Abstand nicht übermäßig ist. Asch-Schafi'i und Abu Hanifa dagegen sagten, dass die ununterbrochene Ausführung keine Pflicht der Waschung sei. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt wiederum in der Mehrdeutigkeit des Bindewortes "wa" (und), da es manchmal auf benachbarte Dinge angewendet wird, die aufeinander folgen, während es an anderen Stellen auf Handlungen angewendet wird, die gegenüber anderen verzögert sind.
They disagreed about the (obligation of) continuous performance of the acts of ablution (without uncalled-for intervals between them). Malik held that continuous performance is an obligation, when the acts are remembered along with the ability to perform them, relaxed only because of forgetfulness, or when they are remembered but there is a valid excuse, and the interval is not excessive. Al-Shafi T and Abu HanTfa c said that continuous performance is not an obligation of ablution. The reason for disagreement is again the equivocality of the wdw y as the conjunction sometimes applies to adjacent things following each other, while at other times it applies to acts delayed with respect to others.
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sprach sich für die Aufhebung der ununterbrochenen Durchführung (der Waschung) aus, gestützt auf das, was vom Propheten ﷺ überliefert ist, dass er gelegentlich die Waschung vornahm und das Waschen seiner Füße bis zu einem späteren Zeitpunkt aufschob. Die Meinungsverschiedenheit über diese Frage entsteht auch aus der Auslegung, ob (das Befolgen) dieser Handlungen (des Propheten ﷺ) als Pflicht oder als Empfehlung zu verstehen ist.
A group of jurists argued for-the suspension of continuous performance on the basis of what is established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that he occasionally performed ablution, and used to delay the washing of his feet till sometime later. The disagreement over this issue also arises from the interpretation of (following) these acts (of the Prophet) as an obligation or a recommendation.
Malik unterschied aufgrund von Absicht und Vergesslichkeit; der Grundsatz, der für den Vergesslichen gilt, besagt, dass er entschuldigt ist, sofern nicht ein gegenteiliger Beweis erbracht wird, aufgrund der Worte des Propheten ﷺ: „Die Haftung für Irrtum und Vergesslichkeit ist von meiner Umma genommen.“ Ebenso ist ein gültiger Entschuldigungsgrund, wie aus den Vorgaben des Gesetzes offensichtlich ist, wirksam, um eine Erleichterung zu erlangen.