2.4. Teil 4: Wiederholung, verzögerte Ausführung und Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit
2.4. Part 4: Repetition, Delayed Performance, and Prostrations for Forgetfulness
Dieser Teil behandelt die Handlungen des Gebets, die nicht als zur rechten Zeit verrichtet gelten, nämlich die Wiederholung (iʿāda), die verspätete Verrichtung (qaḍāʾ) und die Ausgleichung (ǧabr) von Übermaß oder Mangel durch die Niederwerfungen (für die Vergesslichkeit). In diesem Teil gibt es somit drei Kapitel. Das erste Kapitel handelt von der iʿāda (Wiederholung bzw. erneuten Verrichtung). Das zweite Kapitel handelt von der qaḍāʾ (verspäteten Verrichtung). Das dritte Kapitel behandelt die Ausgleichung, die mit den Niederwerfungen erfolgt.
This part covers the acts of prayer that are not considered performed on time and these are repetition (iSdda), delayed performance (qadd?), and rectification (jabr) of excesses or shortfalls by means of prostrations (for forgetfulness). In this part there are thus three chapters. The first chapter is about fidda (repetition or re-performance). The second chapter is about qadd> (delayed performance). The third chapter covers rectification that is accomplished with prostrations.
2.4.1. Kapitel 1: Wiederholung (Fdda)
2.4.1. Chapter 1 Repetition (Fdda)
Die Erörterung in diesem Kapitel betrifft die Ursachen, die eine Wiederholung des Gebets erforderlich machen; dies sind Umstände, die das Gebet ungültig machen. Man war sich einig, dass eine Person, die ohne Reinigung betet, sei es absichtlich oder aus Vergesslichkeit, verpflichtet ist, ihr Gebet (nach der Reinigung) zu wiederholen. Ebenso jemand, der in eine andere Richtung als die Qibla betet, sei es absichtlich oder irrtümlich. Insgesamt gilt also: Wer eine der Bedingungen des Gebets verletzt, ist verpflichtet, es (auf die richtige Weise) zu wiederholen. (All dies ist nach übereinstimmender Auffassung der Rechtsgelehrten.) Die Rechtsgelehrten waren sich uneinig aufgrund ihres Streits über die gültigmachenden Bedingungen.
The discussion in this chapter relates to the causes that require repetition of a prayer, and these are factors vitiating prayer. They agreed that a person who prays without purification, whether intentional or due to forgetfulness, is obliged to repeat his prayer (after purification). Similarly, one who prays in a direction other than the qibla, whether by intention or by mistake. On the whole, then, a person who violates one of the conditions of prayer is under an obligation of a repeat performance (in the correct way). (All this is by agreement of the jurists.) The jurists disagreed because of their dispute over the validating conditions.
2.4.1.1. Ausgabe 1
2.4.1.1. Issue 1
Es gibt umstrittene Fragen zu diesem Thema, die über die grundlegenden Elemente des Gebets hinausgehen. Eine davon ist die Übereinstimmung, dass das Eintreten einer Ursache für Hadath (den Verlust des Zustands der Reinheit) das Gebet beendet (ungültig macht). Sie waren uneinig darüber, ob es erfordert, das Gebet von Anfang an zu wiederholen, einschließlich einer oder zweier Rak'a, die vor dem Eintreten des Hadath vollendet wurden, oder ob das Gebet auf der bereits verrichteten Grundlage fortgesetzt werden kann. Die Mehrheit vertrat die Ansicht, dass man in diesem Fall weder im Falle von Hadath noch bei einer anderen beendenden Ursache (etwa unerlaubten Bewegungen) auf Fortsetzung aufbaut, außer im Fall eines alleinigen Nasenblutens. Einige von ihnen waren der Ansicht, dass man überhaupt nicht auf Fortsetzung aufbaut, weder bei Hadath noch bei Nasenbluten. Dies ist die Meinung von asch-Schafi'i. Die Kufier vertraten die Ansicht, dass man das Gebet bei allen Arten von Hadath auf Fortsetzung aufbaut.
There are disputed issues related to this topic that are beyond the basic elements of prayer. One of these is their agreement that the occurrence of a cause of hadath (losing the state of purification) terminates (invalidates) prayer. They disagreed, in this case, on wherher it requires the repetition of prayer from the beginning, including a rakfa or two completed prior to the occurrence of hadath, or to continue the prayer based on that already performed. The majority maintained that he is not to base it on continuation neither in the case of hadath nor for another terminating cause (like making unauthorized movements), except in the case of a nosebleed alone. Some of them were of the view that he does not base it on continuation at all, either for hadath or for a nosebleed. This is al-ShafiTs opinion. The Kufts maintained that he is to base the prayer on continuation in all kinds of hadath.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt darin, dass es keine überlieferte Aussage des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) gibt, die in einem solchen Fall (d. h. der Fortsetzung) die Erlaubnis erteilt. Doch steht fest, dass Ibn Umar Nasenbluten hatte und (nachdem er sein Blut abgewaschen hatte) das (Wiederholen des) Gebets auf die Fortsetzung stützte, ohne die Waschung zu vollziehen. Diejenigen, die vertraten, dass diese Handlung eines Gefährten als Präzedenzfall gilt, da er eine solche Handlung nicht auf Analogie gegründet haben könne, erlaubten diese Handlung. Diejenigen, für die Nasenbluten kein Hadath (kleine Unreinheit) darstellt, erlaubten die Fortsetzung nur im Falle von Nasenbluten, und dies ist die Meinung Maliks. Diejenigen, für die Nasenbluten eine Ursache des Hadath ist, erlaubten die Fortsetzung in allen Fällen von Hadath aufgrund von Analogie. Und diejenigen, die vertraten, dass die Handlung eines Gefährten nur dann maßgeblich sei, wenn sie ein Präzedenzfall vom Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) ist, erlaubten die Fortsetzung weder im Falle von Hadath noch von Nasenbluten, denn es besteht Konsens darüber, dass ein Betender, der in eine andere Richtung als die Qibla betet, sein Gebet gebrochen hat, ebenso wenn er übermäßige Bewegungen macht.
2.4.1.2. Ausgabe 2
2.4.1.2. Issue 2
Die Rechtsgelehrten waren sich uneinig darüber, ob das Vorbeigehen von etwas vor dem Betenden das Gebet abbricht, wenn er ohne eine Trennwand (Sutra) betet, oder wenn das Vorbeigehen zwischen ihm und der Trennwand erfolgt. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass keines davon das Gebet abbricht und der Betende nicht verpflichtet ist, es zu wiederholen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Auffassung, dass das Gebet durch eine Frau, einen Esel oder einen schwarzen Hund unterbrochen wird.
The jurists disagreed on whether the passing of something in front of the worshipper terminates his prayer when he is praying without a curtain (sutra), or when the thing passes between him and the curtain. The majority maintain that none of these terminates the prayer, and there is no obligation for repetition on the worshipper. A group of jurists maintained that prayer is cut off by (the passing of) a woman, a donkey, or a black dog.
Der Grund für diese Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch zwischen einer Aussage und einer Handlung. Muslim hat von Abu Dharr überliefert, dass der Prophet (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) ﷺ sagte: „Eine Frau, ein Esel und ein schwarzer Hund [die vor einem Betenden vorbeigehen] unterbrechen das Gebet.“ Muslim und al-Bukhari haben von ʿĀʾischa überliefert, dass sie sagte: „Ich fand mich liegend vor dem Gesandten Allahs ﷺ wieder, als er betete, so wie ein Leichnam bei einer Beerdigung hingelegt wird.“ Meinungen, die der Ansicht der Mehrheit ähnlich sind, werden von ʿAlī und von Ubayy überliefert. Unter den Rechtsgelehrten besteht kein Streit darüber, dass es verwerflich ist, wenn etwas vor einem einzelnen Betenden (der allein betet) oder vor dem Imam vorbeigeht, wenn dieser ohne Sutra betet, oder dass es zwischen ihm und der Sutra hindurchgeht. Sie sahen jedoch keinen Schaden darin, wenn etwas hinter dem Vorhang vorbeigeht. Ebenso sahen sie keinen Schaden darin, vor den Nachbetenden vorbeizugehen, aufgrund der authentischen Überlieferung von Ibn ʿAbbās und anderen. Ibn ʿAbbās sagte: „Ich kam auf dem Rücken eines Esels, als ich mich der Pubertät näherte, und der Gesandte Allahs ﷺ leitete die Leute im Gebet. Ich ging vor einigen der Reihen vorbei. Ich stieg ab, ließ den Esel grasen und schloss mich einer der Reihen an. Niemand erhob Einwand gegen mein Tun.“ Dies gleicht nach ihrer Auffassung einem Musnad (d. h. einer dem Propheten zugeschriebenen Überlieferung), doch ist dies einer Prüfung zu unterziehen.
The reason for this disagreement is the conflict of a pronouncement with an act, as Muslim has recorded from Abu Dharr that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) said, “A woman, a donkey, and a black dog [passing before a worshipper in prayer] cut off prayer”. Muslim and al- BukharT, (on the other hand), have recorded from cAJisha that she said, “I found myself lying in front of the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him), when he was praying, in the same way as the body in a funeral is placed”. Opinions similar to that of the majority have been related from AII and from Ubayy. There is no dispute among the jurists about the abomination of something passing in front of a single worshipper (praying alone) or in front of the imam when praying without a sutra, or of passing between him and the sutra. They saW no harm, however, in passing anything behind the curtain. Likewise, they saw no harm in passing in front of the followers, because of the authenticated tradition of Ibn cAbbas, and of others. Ibn cAbbas said, “I came on the back o f a donkey, when I was approaching puberty, and the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) was leading the people in prayer. I passed in front of some of the rows. I dismounted, leaving the ass to graze, and joined one of the rows. No one objected to my act”. This, in their view’, resembles a musnad (i.e. a tradition attributed to the Prophet), but this is subject to scrutiny.
2.4.1.3. Ausgabe 3
2.4.1.3. Issue 3
Sie waren sich uneins über das Aufstoßen während des Gebets; es gibt drei Meinungen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten hielt es für verwerflich, verpflichtete die Person, die aufgestoßen hatte, jedoch nicht, das Gebet zu wiederholen. Eine andere Gruppe machte die Wiederholung des Gebets für die aufstoßende Person zur Pflicht. Eine dritte Gruppe unterschied zwischen dem, was zu hören war, und dem, was nicht zu hören war. Der Grund für ihre Uneinigkeit liegt darin, dass die Definition des Aufstoßens schwankt, ob es als Rede oder als Nicht-Rede gilt.
They disagreed about belching during prayer; there are three opinions. One group of jurists regarded it as an abomination, but did not impose repetition of prayer on the person who belched. Another group made repetition obligatory on a person belching. A third group made a distinction between that which was heard and that which was not. The reason for their disagreement stems from the vacillation of (the definition of) belching between being Speech and non-speech.
2.4.1.4. Ausgabe 4
2.4.1.4. Issue 4
Sie waren sich einig, dass Lachen das Gebet ungültig macht. Uneinig waren sie sich hinsichtlich des Lächelns. Ihre Meinungsverschiedenheit über das Lächeln beruht auf der Frage, ob es die Rechtsfolge des Lachens annehmen kann.
They agreed that laughter cuts off prayer. They disagreed about smiling. Their disagreement about smiling is based on the question of whether it can take the ruling of laughter.
2.4.1.5. Ausgabe 5
2.4.1.5. Issue 5
Sie waren uneins über das Gebet einer Person, die einen natürlichen Drang unterdrückt (ḥaqn). Die Mehrheit der Rechtsgelehrten hält es für verwerflich (makrūh), dass eine Person betet, während sie einen natürlichen Drang unterdrückt, und zwar wegen der Überlieferung von Zayd ibn Arqam, der sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen: ‚Wenn einer von euch zur Toilette gehen möchte, so soll er dies tun, bevor er mit dem Gebet beginnt.‘“ Ferner wegen dessen, was von ʿĀʾischa überliefert wird, dass der Prophet ﷺ gesagt habe: „Niemand soll beten in Gegenwart von Speisen, noch wenn er die beiden Unreinheiten unterdrückt“, das heißt Urin und Kot, und außerdem wegen der Überlieferung des Verbots von ʿUmar.
They disagreed about the prayer of the person suppressing the call of nature (hdqin). The majority of the jurists consider abominable that a person should pray while he is suppressing the call of nature, because of the tradition of Zayd ibn Arqam, who said, “I heard the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) saying, ‘If one of you desires to go to the privy, he should do so before commencing prayer’ ”, and because of what is related from <A>isha from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that he said, “No one should pray in the presence of food, nor when he is suppressing the two dirts”, that is, urination and defecation, and also because of the report of the proscription from TJmar.
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Auffassung, dass das Gebet einer solchen Person nicht gültig sei und sie es wiederholen müsse. Der Bericht Ibn al-Qasims von Malik deutet darauf hin, dass das Gebet einer Person, die ein natürliches Bedürfnis unterdrückt, ungültig ist. Der Grund dafür ist, dass er von ihm überliefert hat, eine solche Person müsse das Gebet vor Ablauf der Gebetszeit wiederholen, andernfalls müsse sie es als Qadā' nachholen.
A group of jurists maintained that prayer of such a person is not valid, and he has to repeat it. Ibn al-Qasim’s report from Malik indicates that the prayer of a person suppressing the call of nature is invalid. The reason^is that he reported from him that such a person must repeat the prayer before the expiry of the time, otherwise he has to do so as qadd>.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit darüber, ob das Verbot auf die Ungültigkeit der verbotenen Handlung hinweist oder lediglich auf die Sündhaftigkeit der Tat unter diesen Umständen, wenn die so verbotene Handlung ursprünglich geboten oder erlaubt ist. Diejenigen, die die Ungültigkeit eines solchen Gebets vertraten, stützten sich auf die Überlieferung, die von den Syrern berichtet wurde, wobei manche sie von Thawban überliefern, andere von Abu Hurayra vom Propheten ﷺ, der sagte: „Es ist einem Gläubigen nicht erlaubt zu beten, wenn er den Drang der Natur gewaltsam unterdrückt.“ Abu ʿUmar sagte, dass es sich um eine Überlieferung mit schwacher Überlieferungskette handle und sie daher keine rechtliche Geltung habe.
2.4.1.6. Ausgabe 6
2.4.1.6. Issue 6
Sie waren uneins darüber, ob der betende Gläubige auf den Gruß antworten darf. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten, unter ihnen Sa'id ibn al-Musayyab, al-Hasan ibn al-Hasan al-Basri und Qatada, erlaubte es. Eine andere Gruppe untersagte die Antwort mit Worten, erlaubte sie jedoch mit einer Geste; dies ist die Meinung von Malik und al-Shafi'i. Andere untersagten sowohl die Antwort mit Worten als auch mit einer Geste; dies ist die Meinung des Nu'man. Eine Gruppe erlaubte eine innere (stille) Antwort, während andere sagten, er solle erst antworten, wenn er mit dem Gebet fertig ist.
They disagreed about responding to the salutation by the praying worshipper. A group of jurists, among whom are Sa Td ibn al-Musayyab, al-Hasan ibn al- c Hasan al-BasrT, and Qatada, permitted it. Another group disallowed responding in words, but permitted it with a gesture, and this is the opinion of Malik and aI-Shafi T. Others c prohibited responding by words or by gesture, and this is the opinion of Nu(mam. One group permitted an inward (silent) response, while others said that he should respond when he has finished praying.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der Frage, ob die Erwiderung eines Grußes eine Form der Rede während des Gebets ist, die untersagt ist. Diejenigen, die vertraten, dass sie eine Form der im Gebet verbotenen Rede sei, und den Vers „Und wenn ihr mit einem Gruß gegrüßt werdet, so grüßt mit einem besseren zurück oder erwidert ihn“148 mit den Überlieferungen einschränkten, die das Sprechen während des Gebets untersagen, sagten, dass es nicht erlaubt sei, während des Gebets zu erwidern. Diejenigen, die vertraten, dass sie nicht zu der verbotenen Rede gehört, und diejenigen, die die untersagenden Überlieferungen mit dem Gebot zur Erwiderung eines Grußes einschränkten, erlaubten es.
The reason for their disagreement stems from whether the response to a salutation is a kind of speech during prayer, which is proscribed. Those who maintained that it is a kind of speech prohibited in prayers, and restricted the verse, “When ye are greeted with a greeting, greet ye with a better than it or return it”148 with traditions proscribing speech during .prayer, said that it is not permitted to respond during prayer. Those who maintained that it is not included in the prohibited speech, and those who restricted the proscribing traditions with the command for responding to a greeting, permitted a
2,4.2. Verzögerte Ausführung (jQWa)
2,4.2. Delayed Performance (jQWa)
Sie waren uneins darüber, ob der betende Gläubige auf den Gruß antworten darf. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten, unter ihnen Sa'id ibn al-Musayyab, al-Hasan ibn al-Hasan al-Basri und Qatada, erlaubte es. Eine andere Gruppe untersagte die Antwort mit Worten, erlaubte sie jedoch mit einer Geste; dies ist die Meinung von Malik und al-Shafi'i. Andere untersagten sowohl die Antwort mit Worten als auch mit einer Geste; dies ist die Meinung des Nu'man. Eine Gruppe erlaubte eine innere (stille) Antwort, während andere sagten, er solle erst antworten, wenn er mit dem Gebet fertig ist.
They disagreed about responding to the salutation by the praying worshipper. A group of jurists, among whom are Sa Td ibn al-Musayyab, al-Hasan ibn al- c Hasan al-BasrT, and Qatada, permitted it. Another group disallowed responding in words, but permitted it with a gesture, and this is the opinion of Malik and aI-Shafi T. Others c prohibited responding by words or by gesture, and this is the opinion of Nu(mam. One group permitted an inward (silent) response, while others said that he should respond when he has finished praying.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der Frage, ob die Erwiderung eines Grußes eine Art von Rede während des Gebets ist, die untersagt ist. Diejenigen, die vertraten, dass sie eine Art von Rede ist, die im Gebet verboten ist, und den Vers „Und wenn ihr mit einem Gruß gegrüßt werdet, so grüßt mit einem schöneren zurück oder erwidert ihn“ durch Überlieferungen einschränkten, die das Sprechen während des Gebets untersagen, sagten, dass es nicht erlaubt ist, während des Gebets zu erwidern. Diejenigen, die vertraten, dass er nicht unter die verbotene Rede fällt, und diejenigen, die die untersagenden Überlieferungen mit dem Gebot zur Erwiderung eines Grußes einschränkten, erlaubten die Erwiderung während des Gebets. Abu Bakr ibn al-Mundhir hat gesagt, dass diejenigen, die sagen, der Gruß dürfe überhaupt nicht erwidert werden, der Sunna entgegengehandelt haben, denn Habib hat überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) den Gruß derer, die ihn während seines Gebets grüßten, mit einer Geste erwiderte. ﷺ
The reason for their disagreement stems from whether the response to a salutation is a kind of speech during prayer, which is proscribed. Those who maintained that it is a kind of speech prohibited in prayers, and restricted the verse, “When ye are greeted with a greeting, greet ye with a better than it or return it”148 with traditions proscribing speech during .prayer, said that it is not permitted to respond during prayer. Those who maintained that it is not included in the prohibited speech, and those who restricted the proscribing traditions with the command for responding to a greeting, permitted a response during prayer. Abu Bakr ibn al-Mundhir has said that those who say that the greeting is not to be responded to at all have opposed the sunna, for Habib has reported that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) returned the greeting, with a gesture, of those who greeted him while he was praying.
2,4.2. Verspätete Verrichtung (Jaq'a)
2,4.2. Delayed Performance (jQWa )
Die Abhandlung in diesem Kapitel behandelt die Bestimmung der Person, für die das Qadā (qaḍā) verpflichtend ist, die Beschreibung der Arten des Qadd und seine Bedingungen.
The discussion in this chapter covers the identification of the person for whom qaddW is obligatory, the description of the types of qadd, and its conditions.
Die muslimischen Rechtsgelehrten waren sich einig, dass diejenige Person, für die das Nachholen (qadā’) verpflichtend ist, jene ist, die (das Gebet) vergisst oder bis zum Ablauf der Zeit schläft. Uneinig waren sie über den Fall desjenigen, der das Gebet absichtlich verzögert, und über den Fall desjenigen, der ohnmächtig wird. Die muslimischen Rechtsgelehrten waren sich über die Pflicht zum Nachholen bei einer Person, die das Gebet aufgrund von Vergesslichkeit oder Schlaf versäumt, einig, und zwar wegen der authentischen Überlieferungen über die Worte und Handlungen des Propheten ﷺ (Gottes Friede und Segen seien auf ihm). Mit seinen Worten meine ich den Ausspruch: „Der Stift ist bei drei Dingen aufgehoben“, wobei er hier einen Schlafenden erwähnte, sowie seinen Ausspruch: „Wenn einer von euch [die Zeit des] Gebets verschläft oder es vergisst, so soll er es nachholen, sobald er sich erinnert.“ Es wird auch überliefert, dass er selbst einmal bis zum Sonnenaufgang verschlief und es danach als Nachholung verrichtete ﷺ. Über die Person, die das Gebet absichtlich bis zum Ablauf seiner Zeit vernachlässigt, vertritt die Mehrheit die Ansicht, dass sie eine Sünderin bzw. ein Sünder ist und das Nachholen für sie bzw. ihn verpflichtend ist. Einige der Zahiriten haben vertreten, dass sie eine Sünderin bzw. ein Sünder ist, jedoch das Nachholen nicht zu verrichten hat. Einer der Zahiriten, der diese Ansicht vertrat, war Abū Muhammad ibn Hazm.
The Muslim jurists agreed that the person for whom qadd is obligatory is one who forgets (to pray) or is asleep (till the expiry of the time). They disagreed about the case of one who delays praying intentionally and about one who faints. The Muslim jurists agreed about the obligation of qadd for a person who misses prayer due to forgetfulness or sleep, because of the authentic reports about the words and acts of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him). By his words I mean the saying, “The Pen has been lifted on three counts”, and here he mentioned one sleeping, and also his saying, “If one of you slept through [the time of] prayer or forgot it, then let him make up for it when he remembers”. It is also reported that he himself overslept once till sunrise and then offered it as qadd' About the person who intentionally neglects prayer till its time is over, the majority hold that he is a sinner and qadd is obligatory on him. Some of the Zahirites have held that he is a sinner, but he is not to observe qadd. One of the Zahirites who held this was Abu Muhammad ibn Hazm.
2.4.2.1. Abschnitt I: Die Bedingungen des Qadā' und dessen Zeitpunkt
2.4.2.1. Section I: The conditions of qada’ and its timing
Sie waren uneinig über die Reihenfolge (des Verrichtens der Gebete), das heißt, sie waren sich uneins darüber, ob es verpflichtend ist, unter den versäumten Gebeten und zwischen ihnen und dem gegenwärtigen Gebet eine Reihenfolge einzuhalten. Malik vertrat die Auffassung, dass die Einhaltung einer fortlaufenden Reihenfolge bei fünf Gebeten oder weniger verpflichtend sei, und dass die Person mit einem versäumten Gebet beginnen müsse, selbst wenn dadurch die Zeit des gegenwärtigen Gebets verpasst werde. Er ging so weit zu sagen, dass, wenn er mit dem gegenwärtigen Gebet beschäftigt ist und sich an ein versäumtes Gebet erinnert, das gegenwärtige Gebet für ihn ungültig werde. Ähnliche Ansichten äußerten Abu Hanifa und al-Thawri, mit dem Unterschied, dass sie die Verpflichtung zu einer fortlaufenden Reihenfolge nur dann anerkannten, wenn die Zeit für das gegenwärtige Gebet ausreichend lang ist (für das Qadā'- und das Adā'-Gebet). Diese Rechtsgelehrten waren sich darin einig, dass die Verpflichtung zur Reihenfolge im Falle von Vergesslichkeit entfällt. Al-Shafi'i sagte, dass keine Verpflichtung bestehe, eine Reihenfolge einzuhalten, doch sei es lobenswert, dies zu tun, wenn die Zeit lang genug ist, um das gegenwärtige Gebet unterzubringen.
They differed over the order (of offering prayers), that is, they disagreed about the obligation of observing an order among the forgotten prayers, and between them and the add prayer. Malik maintained that observing a sequential order is obligatory for five prayers or whatever is less, and that the person is to begin with a forgotten prayer even if the time of the current prayer is to be missed. He went as far as saying that if he is occupied with the current prayer and remembers a forgotten prayer, the current prayer is invalidated for him. Similar views were expressed by Abu HanTfa and al-ThawrT, except that they upheld the obligation of a sequential order only when the period for the current prayer is long enough (for the qadd and the add prayers). These jurists agreed about the dropping of the obligation of order in the case of forgetfulness. Al-Shafi T said c that there is no obligation of maintaining an order, but if he does this and the time is long enough to accommodate the current prayer, it is commendable.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch der Überlieferungen zu diesem Thema sowie in ihrer Uneinigkeit darüber, ob zwischen qadd und add eine Ähnlichkeit besteht. Zu diesem Thema gibt es zwei einander widersprechende Überlieferungen. Die erste ist das, was vom Propheten ﷺ überliefert wird, dass er sagte: „Wer ein Gebet vergessen hat [und sich daran erinnert], während er ein anderes Gebet mit einem Imam verrichtet, soll mit dem Imam weiterbeten. Nachdem er dieses Gebet verrichtet hat, soll er das Gebet, das er vergessen hat, nachholen [verrichten] und danach das Gebet wiederholen, das er mit dem Imam verrichtet hat.“ Die Anhänger al-Shafi'is halten diese Überlieferung für schwach, während sie die Überlieferung des Ibn 'Abbas als authentisch anerkennen, dass der Prophet ﷺ sagte: „Wenn einer von euch ein Gebet vergisst und sich daran erinnert, während er ein anderes vorgeschriebenes Gebet verrichtet, so soll er das vollenden, was er verrichtet, und sobald er es beendet hat, soll er das vergessene Gebet als qadd nachholen.“ Doch die authentische Überlieferung zu diesem Thema ist jene, die vorausgegangen ist, in der die Worte des Propheten ﷺ lauten: „Wenn einer von euch die [Zeit des] Gebets verschlafen oder es vergessen hat, so soll er das Gebet verrichten, sobald er sich daran erinnert.“
2.4.2.1.1. Problem
2.4.2.1.1. Issue
Die Frage, wann eine Rak'a als verloren gilt, umfasst zwei Gesichtspunkte. Erstens: wenn der Betende sich dem Gebet anschließt, während der Imam sich zur Ruku' verneigt hat. Zweitens: wenn er mit dem Imam betet und vergisst, ihm in der Ruku' zu folgen, oder wenn ein Gedränge entsteht, das ihn daran hindert.
The question as to when a rak^a is deemed to be lost entails two issues. First, when the worshipper joins in when the imam has bent for the ruku\ and second, when he is praying with the imam and forgets to follow him in the ruk# or something in the nature of jostling occurs that prevents him from- doing so.
2.4.2.1.1.1. Unterthema 1
2.4.2.1.1.1. Sub-issue 1
There are three opinions on this issue. The first, which is held by the majority, is that if he can catch up with the imam before he raises his head from the ruk#ruk and is able to bow with him, then he has caught the rak'a and there is no qadd* for him. These jurists differed on whether it is a condition for this person joining in that he pronounce two takbirs: the initial takbir and one for the ruk', or whether the takbir of the ruk' is sufficient for him, and if it is deemed sufficient, is it a condition for it that he intends through it the initial takbir also? Some of them said that a single takbir would be sufficient if he includes in it the intention of the initial takbir. This is the opinion of Malik and al-Shafi'i, but the preference in their view is for two takbirs. A group of jurists said that (pronouncing) two takbirs is necessary. Another group said that one is sufficient even if he does not intend the initial takbir through it.
There are three opinions on this issue. The first, which is held by the majority, is that if he can catch up with the imam before he raises his head from the ruk# and is able to bow with him, then, he has caught the rakfa and there is no qadd* for him. These jurists differed on whether it is a condition for This person joining in that he pronounce two takbirs., the initial takbir and one for the or is the takbir of the ruk& to be sufficient for him, and if it is deemed compensated, is it a condition for it that he intends through it the initial takbir also? Some of them said that a single takbir would be sufficient if he includes in it the intention of the initial takbir. This is the opinion of Malik and al-ShafiT but, the preference in their view is for two takbirs. A. group of jurists said that (pronouncing) two takbirs is necessary. Another group said that one is sufficient even if he does not intend the initial takbir through it.
Die zweite Meinung lautet, dass der Betende, wenn der Imam sich bereits zur Verbeugung (ruku') gesenkt hat, die Rak'a verloren hat, und dass er sie nur dann erlangen kann, wenn er sie nach dem Stehen mit dem Imam begonnen hat. Dies wird Abu Hurayra zugeschrieben. Die dritte Meinung lautet, dass er die Rak'a erlangt, wenn er sich der letzten Reihe nähert, während der Imam sein Haupt bereits aus der Verbeugung gehoben hat, einige in der Reihe aber noch nicht, und er sich ihnen in der Verbeugung anschließt; denn einige führen dann die anderen. Diese Meinung wurde von al-Shafi'i vertreten. Die Ursache für diese Meinungsverschiedenheit liegt in der Schwankung der Bedeutung des Begriffs Rak'a zwischen dem bloßen Akt der Verbeugung und der kombinierten Bedeutung von Verbeugung und Stehen zusammengenommen. Der Prophet ﷺ hat gesagt: „Wer eine Rak'a des Gebets erlangt hat, hat das Gebet erlangt.“ Ibn al-Mundhir erklärt, dass diese Überlieferung vom Gesandten Allahs ﷺ als authentisch gesichert wurde. Diejenigen, die den Begriff Rak'a sowohl auf die Verbeugung als auch auf das Stehen anwenden, sagten, dass derjenige, der die Stehhaltung mit dem Imam verpasst hat, die Rak'a verloren hat. Diejenigen, die den Begriff Rak'a nur auf die Verbeugung selbst anwenden, erachteten das Erfassen der Verbeugung als das Erlangen der Rak'a. Die Mehrdeutigkeit (ishtirak), die diesem Begriff innewohnt, besteht in seiner Schwankung zwischen der wörtlichen und der fachlichen Bedeutung, denn der Begriff in seinem wörtlichen Sinn bezieht sich nur auf die Verbeugung, in seiner fachlichen Bedeutung hingegen auf Stehen, Verbeugung und Niederwerfung. Diejenigen, die vertraten, dass der Begriff Rak'a in den Worten des Propheten ﷺ „Wer eine Rak'a erlangt hat“ die fachliche Bedeutung meint, und die auch nicht der Meinung derer folgten, die einen Teil dessen gelten lassen, worauf die Bezeichnungen hinweisen, sagten, dass es notwendig sei, dass der Betende alle drei Handlungen mit dem Imam vollzieht, also Stehen, Verbeugung und Niederwerfung. Es ist möglich, dass diejenigen, die dazu neigten, das Verbeugen (ruku') als wesentlich anzusehen, nur den Hauptteil berücksichtigten, auf den der Begriff hinweist: Wer am Verbeugen teilnehmen konnte, hat dann zwei Teile erlangt, während derjenige, der das Verbeugen verpasst hat, lediglich einen Teil sichern konnte. Darauf gründet sich ihre Meinungsverschiedenheit, die sich auf den Streit darüber bezieht, ob ein Teil dessen, was ein Begriff bezeichnet, anzuerkennen ist, oder dessen gesamte Bedeutung. Zu beiden Ansichten lassen sich abweichende Meinungen finden.
2.4.2.11.2. Unterfrage 2
2.4.2.11.2. Sub-issue 2
Über den Fall, dass jemand vergisst, dem Imam im Ruku' zu folgen, bis der Imam sich niederwirft, sagte eine Gruppe von Rechtsgelehrten: Wenn er das Ruku' mit ihm nicht mitvollzogen hat, hat er die Rak'a verloren, und es ist für ihn verpflichtend, sie als Qada nachzuholen (vor seinem eigenen Salam). Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte: Er kann die Rak'a als vollzogen zählen, wenn es ihm möglich ist, die Sudschud zu vollenden, bevor der Imam mit der nächsten Rak'a begonnen hat. Eine dritte Gruppe von Rechtsgelehrten sagte: Er soll dem Imam folgen und die Rak'a als vollzogen zählen, solange der Imam nach dem Ruku' in der zweiten Rak'a den Kopf noch nicht gehoben hat. Diese Meinungsverschiedenheit besteht unter den Schülern Maliks, und es gibt erhebliche Auseinandersetzungen über Einzelheiten, zusammen mit Unstimmigkeiten unter ihnen darüber, ob das Versäumte aus Vergesslichkeit oder durch Gedränge geschah, ob es im Freitagsgebet oder in einem anderen Gebet geschah, und ob sich diese Lage dem Nachbeter in der ersten Rak'a oder in einer anderen Rak'a stellte.
About the person forgetting to follow the imam in rukuc till the imam prostrates, a group of jurists said that if he has failed to observe the rukuz with him, he has lost the rak'a and it is obligatory for him to offer it as qada? (before his own salam). Another group of jurists said that he can count the rakfa (as performed) if it is possible for him to complete the fukuS before the imam has commenced the next rak'a. A third group of jurists said that he is to follow him and count the rakfa as performed as long as the imam has not raised his head after bowing in the second rak^a. This disagreement exists among the disciples of Malik, and there is considerable dispute over details, along with disagreements among them relating to whether what was missed occurred due to forgetfulness or due to jostling, and whether it happened in a jumu^a prayer or another, and whether this situation was faced by the follower in the first rakfa or in another rak'a.
Da es unser Anliegen nicht ist, die Einzelheiten der Meinungen festzuhalten oder sie herzuleiten, sondern nur die grundlegenden Fragen und deren (zugrunde liegende) Prinzipien aufzuzeigen, sagen wir Folgendes:
Since our purpose is not to record the details of the opinions or to derive them, but only to indicate the fundamental issues and their (underlying) principles, we say the following:
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit in dieser Frage liegt in dem Streit darüber, ob es eine Bedingung für die Bewegungen des Nachfolgers ist, dass sie mit denen des Imams einhergehen (oder unmittelbar auf sie folgen), und ob diese Bedingung für alle drei Bestandteile einer Rak'a gilt, nämlich das Stehen, die Verbeugung (Ruku') und die Niederwerfung (Sujud), oder ob sie nur für einige von ihnen gilt. Ferner: Wann widerspricht seine Handlung dem Imam, wenn diese Handlung nicht (unmittelbar) auf die Handlung des Imams folgt, das heißt, wenn er eine Handlung ausführt und der Imam bereits die nächste? Diejenigen, die vertraten, dass es für jeden Bestandteil einer einzelnen Rak'a eine Bedingung ist – das heißt, dass die Handlung des Nachfolgers zeitgleich mit derselben Handlung des Imams erfolgen soll, da andernfalls dies einer Loslösung vom Imam gleichkäme, und der Prophet ﷺ gesagt hat: „Der Imam wurde eingesetzt, damit man ihm folge; widersetzt euch ihm daher nicht“ –, sagten, dass er die Rak'a verpasst, wenn er den Imam in der Ruku' nicht begleitet, selbst wenn es nur einen kleinen Teil davon betrifft. Diejenigen, die nur einen Teil davon berücksichtigten, sagten, dass er die Rak'a noch erreicht, wenn er einen Teil der Rak'a einholt, bevor der Imam sich für die nächste Rak'a erhebt, und dies stelle keinen Widerspruch zum Imam dar. Hat der Imam sich bereits in die zweite Rak'a erhoben und der Nachfolger holt ihn (bei den Handlungen der ersten) noch ein, so gilt dies als Widerspruch gegen den Imam hinsichtlich der ersten Rak'a. Diejenigen, die sagten, dass er seine Handlungen fortsetzen darf, solange der Imam sich in der nächsten Rak'a noch nicht verbeugt hat, vertraten die Ansicht, dass es keine Bedingung ist, dass jeder Teil der Handlung des Nachfolgers mit jedem Teil der Handlung des Imams übereinstimmt, noch insgesamt, sondern die einzige Bedingung sei, dass sie nach dieser stattfindet. Sie waren sich einig, dass, wenn der Imam nach der Verbeugung in der zweiten Rak'a sich bereits aufgerichtet hat, der Nachziehende diese Rak'a nicht als vollzogen zählen soll, wenn er in ihr seine Handlungen fortgesetzt hat, denn diese würden dann die Bestimmung der ersten erhalten, während der Imam der Bestimmung der zweiten unterliegt, und dies bedeutet offensichtlich ein Zuwiderhandeln gegen ihn.
2.4.2.1.3. Ausgabe 3
2.4.2.1.3. Issue 3
Die zweite der drei grundlegenden Fragen, die als Prinzipien dieses Themas dienen, ist, ob das Verrichten des Teils des Gebets, den der Nachfolgende (Maʾmum) vom Gebet des Imams verpasst hat, als Hinzufügung (ʾadāʾ) oder als Nachholen (qaḍāʾ) gilt. Hierzu gibt es drei Meinungen.
The second of the three fundamental issues that act as principles of the topic is whether the performance by the follower of the part of the prayer he has missed, from the imam's prayer, amounts to add or qadd. There are three opinions on this issue.
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass der Teil, den er nach dem Gruß des Imams verrichtet, qadd ist, und dass das, was er zusammen mit dem Imam verrichtet hat, nicht der erste Teil seines Gebets ist. Eine andere Gruppe sagte, dass das, was er nach dem Gruß des Imams verrichtet, add ist, und dass das, was er zusammen mit dem Imam verrichtet hat, der erste Teil seines Gebets ist. Eine dritte Gruppe unterschied zwischen Worten und Handlungen und sagte, dass er die Worte als qadd verrichtet, das heißt die Rezitation, und mit den Handlungen fortfährt, was damit add bedeutet. Demnach wird er nach der ersten Meinung, der Meinung, die den nachgeholten Teil, den der Nachfolgende verrichtet, als qadd betrachtet, wenn er eine Rak'a des Maghrib-Gebets erreichen kann, aufstehen, sobald der Imam sein Gebet mit dem Gruß beendet, und zwei Rak'a verrichten, wobei er in jeder von ihnen die Umm al-Qur'an und eine weitere Sure rezitiert, ohne dazwischen die sitzende Haltung einzunehmen. Gemäß der zweiten Meinung, die auf der Fortsetzung beruht, wird er für eine Rak'a aufstehen, in der er die Umm al-Qur'an und eine weitere Sure rezitiert, und danach die sitzende Haltung einnehmen; danach wird er für eine weitere Rak'a aufstehen und in ihr nur die Umm al-Qur'an rezitieren. Gemäß der dritten Meinung wird er für eine Rak'a aufstehen, in der er die Umm al-Qur'an und eine weitere Sure rezitiert, und danach die sitzende Haltung einnehmen; danach wird er für die zweite Rak'a aufstehen und auch in ihr die Umm al-Qur'an und eine weitere Sure rezitieren.
A group of jurists said that the part he observes after the imam's salutation is qadd and what he has observed with the imam is not the first part of his prayer. Another group said that what he observes after the salutation of the imam is add and what he observed with the imam is the first part of his prayer. A third group made a distinction between words and acts and said that he performs the words as qaddy that is, the recitation, and continues on with the acts, meaning add thereby. Thus, according to the first opinion, the opinion which regards the missed part that the follower performs as qadd, the person who is able to catch one rak^a of the maghrib prayer will stand up when the imam ends his prayer with the salutation and offer two rak'as reciting the umm al-Qur'an and another sura in each one of them, without adopting the sitting posture in between the two. In accordance with the second opinion, that is based on continuation, he will stand up for one rak^a reciting in it the umm al-Qir'dn and another sura and then adopt the sitting posture, after which he will rise for another rak^a and recite in it only the umm al- QuPan. In accordance with the third opinion, he will stand up for a rak'a reciting in it the umm al-Qur'dn and another sura and then take the sitting posture, after which he will rise for the second rak*u also reciting in it the umm al-Qur>dn and another sura.
2.4.2.1.3.1. Unterfrage 1
2.4.2.1.3.1. Sub-issue 1
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte: Wenn er es schafft, eine Rakʿa des Freitagsgebets (jumuʿa) zu erreichen, dann hat er das Freitagsgebet verrichtet, und er soll die zweite Rakʿa nach dem Gruß des Imams verrichten. Wenn er jedoch weniger als eine Rakʿa erreicht, soll er vier Rakʿas als Zuhr beten. Dies ist die Meinung von Malik und al-Schafiʿi. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass er zwei Rakʿas vervollständigen soll, unabhängig davon, wie viel vom Gebet er mit dem Imam erreicht hat. Dies ist die Meinung Abu Hanifas. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit in dieser Frage liegt im vermeintlichen Widerspruch zwischen dem allgemeinen Sinn der Worte des Propheten ﷺ: „Betet, was ihr erreichen könnt (hinter dem Imam), und vervollständigt, was ihr verpasst habt“, und dem Sinn seiner Worte: „Wer eine Rakʿa eines Gebets (hinter dem Imam) erreicht hat, hat das Gebet erreicht.“ Diejenigen, die sich auf die Worte „vervollständigt, was ihr verpasst habt“ stützten, machten es zur Pflicht, dass der Nachfolgende zwei Rakʿas betet, selbst wenn er (etwas) weniger als zwei Rakʿas erreicht hat. Diejenigen, für die in den Worten des Propheten ﷺ „hat das Gebet erreicht“ ein implizites Wort enthalten ist, nämlich dass er das Hukm des Gebets erreicht hat, sagten, dass der indirekte Hinweis des Textes (dalil al-khitab) impliziere, dass derjenige, der weniger als eine Rakʿa erreicht hat, das Hukm des Gebets nicht erreicht hat. Das implizite Wort in diesem Text lässt jedoch mehrere Möglichkeiten zu, denn es kann die Verdienstlichkeit des Gebets bedeuten, es kann die Zeit des Gebets bedeuten, und es kann auch das Hukm des Gebets bedeuten. Vielleicht ist keine dieser möglichen Bedeutungen offensichtlicher als die andere. Ist dies der Fall, so gehört es zur Kategorie des mujmal (unbestimmten Sinns), der kein Hukm impliziert, und die andere Textaussage mit allgemeiner Bedeutung wird vorzuziehen sein. Wenn wir jedoch zugestehen, dass eine dieser implizierten Bedeutungen offensichtlich ist, etwa die Bestimmung (hukm) des Gebets gemäß der Meinung1 derer, die dies vertreten, dann steht diese offensichtliche Bedeutung nicht im Widerspruch zu der allgemeinen Bedeutung (im anderen Text), es sei denn, sie wird als eine Kategorie der Hinweisfunktion des Textes (rafʿ al-khitāb) behandelt. Die allgemeine Bedeutung ist jedoch einhellig stärker als die Hinweisfunktion des Textes, besonders eine Hinweisfunktion, die auf mehreren Wahrscheinlichkeiten oder auf der offensichtlichen Bedeutung beruht. Andererseits ist die Meinung derer, die behaupten, dass die Worte des Propheten ﷺ „er hat das Gebet erreicht“ alle implizierten Bedeutungen umfassen, schwach und im arabischen Sprachgebrauch unbekannt, es sei denn, es wird behauptet, dass es eine solche gewohnheitsmäßige oder fachsprachliche Bedeutung gibt.
A group of jurists said that if he is able to catch a rak'a of jumu^a then he has observed the jumu^a prayer, and he is to perform the second rak'a after the salutation of the imam, but. if he catches less than a rak^a he is to pray the four rak'as as zuhr. This is the opinion of Malik and al-ShafiT. Another group of jurists said that he is to complete two rakfas irrespective of what he has been able to catch of the prayer with the imam. This is Abu HanTfa’s opinion. The reason for disagreement in this matter stems from what is supposed to be a conflict between the general implication of the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “Pray what you are able to catch (behind the imam), and complete what you have missed”, and the meaning of his words, “He who has caught a raV-a of a prayer (behind the imam) has caught the prayer”. Those who decided on the basis of the words, “complete what you have missed”, made it obligatory that the follower pray two vak'as even if he has been able to catch (a little) less than two rak^as. Those for whom there is an implied word in the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “he has caught the prayer”, that is, he has caught the hukm of the prayer, said that the (indirect) indication of the text (dalil al- khiidb) implies that one who has caught less than one rak^a has not caught the hukm of the prayer. The implied word, however, in this text has multiple possibilities, for it is possible that it means the merit of the prayer, it is possible that it means the time of the prayer, and it is also possible that it means the hukm of the prayer. Perhaps the possible meaning in one of these is not more obvious than the other. If this is the case, then it belongs to the category of mujmal (unelaborated implication), which does not imply a hukm, and the other (text with a) general meaning becomes preferable. If, however, we concede that it is obvious in one of these implied meanings, for example, the hukm of the prayer in accordance with the opinion1 of those who hold this, then, this obvious meaning is not in conflict with the general meaning (in the other text), unless it is treated as a category of the indication of the text (rfa/f/ al-khitab), but the general meaning is stronger, unanimously, than the indication of the text, especially an indication based on several probabilities or on the obvious meaning. On the other hand, the opinion of those who maintain that the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “he has caught the prayer”, include all the implied meanings, is weak and unknown in Arab usage, unless it is maintained that there is such a customary or technical meaning.
2.4.2.1.3.2. Unterthema 2
2.4.2.1.3.2. Sub-issue 2
Zur Frage, ob der Nachziehende dem Imam bei den Niederwerfungen des Vergessens folgt, haben die Rechtsgelehrten eine Gruppe, die als Grundlage festlegte, dass er mit dem Imam mindestens eine Rak'a erfassen muss. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten berücksichtigte dies nicht. Diejenigen, die dies nicht berücksichtigten, entschieden auf der Grundlage der allgemeinen Aussage der Worte des Propheten ﷺ: „Der Imam wurde eingesetzt, damit ihm gefolgt wird.“ Diejenigen, die die Rak'a berücksichtigten, entschieden entsprechend der Bedeutung der Worte des Propheten ﷺ: „Er hat das Gebet erfasst.“ Aus diesem Grund waren sie auch bei der dritten Teilfrage uneins.
On the issue of the follower following the imam in prostrations, that is, the prostrations of forgetfulness, a group of jurists fixed one rak'a as the basis, that is, that he should catch at least a rak'a with the imam', another group of jurists did not take this into account. Those who did not take this into account decided on the basis of the general implication of the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “The imam has been appointed so that he be followed”. Those who took the rak'a into account decided according to the meaning of the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “He has caught the prayer”. It is for this reason that they also differed on the third sub-issue.
2.4.2.13.3. Unterthema 3
2.4.2.13.3. Sub-issue 3
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte: Wenn der Reisende weniger als eine Rak'a vom Gebet des Imams erreicht, der sich in einer Ortschaft befindet, soll er den Rest des Gebets nicht so vollenden, als sei er ein Ansässiger; erreicht er aber eine Rak'a, ist die Vollendung für ihn verbindlich.
A group of jurists said that if the traveller catches less than one rak'a of the prayer of the imam (who is) in a settlement he is not to complete the rest of the prayer as one having the status of the resident, but if he catches one rakfa completion is binding upon him.
Dies ist also das Urteil (Hukm) über das Qadd* für einen Teil des Gebets, wenn der Imam das Gebet vor dem Nachfolgenden begonnen hatte.
This, then, is the hukm of qadd* for part of the prayer when the imam had started prayer before the follower.
Die Rechtsgelehrten waren sich hinsichtlich des Urteils über die Ersatzleistung (qadā') für einen Teil des Gebets einig, der aufgrund der Vergesslichkeit des Imams oder des Einzelbeters (der allein betet) ausfällt: Was ein wesentlicher Bestandteil (rukn) des Gebets ist, also eine Pflicht, muss er nachholen, und das Gebet ist für ihn ohne dessen Verrichtung nicht gültig. Es gibt jedoch Fragen, in denen sie uneins waren: Einige machen die Nachholung (qadā') darin zur Pflicht, andere verlangen die Wiederholung des Gebets. Ein Beispiel ist derjenige, der vergisst, in vier Rak'as je eine der vier Niederwerfungen (sujūd) zu vollziehen, sodass er in jeder Rak'a eine Niederwerfung auslässt. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, er berichtige die vierte Niederwerfung durch das Niederwerfen allein, die früheren Rak'as gelten als ungültig, und er wiederhole sie. Dies ist die Meinung Māliks. Eine andere Gruppe sagte, das Gebet sei als Ganzes ungültig, und die Wiederholung werde ihm zur Pflicht. Dies ist eine der Überlieferungen von Aḥmad. Eine dritte Gruppe sagte, er vollziehe vier aufeinanderfolgende Niederwerfungen, und sein Gebet sei vollständig. Dies vertraten Abū Ḥanīfa, al-Thawrī und al-Awzā'ī. Eine vierte Gruppe sagte, die vierte Rak'a werde durch zwei Niederwerfungen berichtigt. Dies ist die Meinung al-Shāfi'īs.
The jurists agreed with respect to the hukm of qadffi for part of the prayer that occurs because of the forgetfulness of the imam or of the individual (praying independently), that he is to observe as qadd> whatever is an essential element (rukn) of the prayer, that is, an obligation, and it is not valid for him unless he performs this (part). There are, however, issues in it over which they disagreed, with some making qada> (making up the missing parts) obligatory in them and the others imposing repetition, as in the case of the person who forgets to make four prostrations in four rakfasy missing one prostration in each rak'a. K group of jurists, thus, said that he rectifies the fourth by the prostrating and deems the earlier rak'as as nullified and then repeats them. This is Malik’s opinion. Another group of jurists said that the prayer is nullified as a whole and repetition becomes binding upon him. This is one of the narrations from Ahmad. A third group said that he performs four consecutive prostrations and his prayer stands completed. This was held by Abu HanTfa, al-Thawri, and al-Awza T. A fourth group said that c the fourth is rectified with two prostrations. This is al-ShafiTs opinion.
2.4.3. Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit
2.4.3. Prostrations of Forgetfulnes
Die Niederwerfungen, die im Gesetz überliefert sind, gelten in zwei Fällen: erstens bei unbeabsichtigtem Zuviel oder Zuwenig an Handlungen oder Worten; und zweitens bei Zweifel an den Handlungen des Gebets. Bei den Niederwerfungen, die aus Vergesslichkeit und nicht aus Zweifel erfolgen, wird die Thematik in sechs Abschnitte behandelt. Der erste Abschnitt befasst sich mit der Bestimmung des Urteils (hukm) der Niederwerfungen. Der zweite behandelt ihre Anlässe im Gebet. Der dritte betrifft die Bestimmung der Art der Handlungen und der Handlungen selbst, aufgrund derer die Niederwerfungen erfolgen. Der vierte befasst sich mit der Beschreibung der Niederwerfungen der Vergesslichkeit. Der fünfte behandelt die Bestimmung der Person, für die die Niederwerfungen verpflichtend sind. Der sechste befasst sich mit den Mitteln, mit denen der Nachfolger den Imam auf seine Vergesslichkeit aufmerksam macht.
The prostrations transmitted in the law apply in one of two cases: first, in unintended excess or deficiency of acts or words; and second, in the case of doubt in the acts of the prayer. In the case of the prostrations resulting from forgetfulness, and not from doubt, the discussion is covered in six sections. The first section is about the identification of the hukm of the prostrations. The second is about their occasions in the prayer. The third relates to the identification of the species of the acts and the acts themselves because of which the prostrations are made. The fourth is about the description of the prostrations of forgetfulness. The fifth is about the identification of the person for whom the prostrations are obligatory. The sixth is about the means with which the follower alerts the imam about his forgetfulness.
2.4.3.1. Abschnitt 1: Sind die Vergessenheitsniederwerfungen eine Pflicht oder eine Sunna?
2.4.3.1. Section 1: Are the prostrations of forgetfulness an obligation or a sunna?
Sie waren sich uneins darüber, ob die Vergessenheitsniederwerfungen (Sujud as-Sahw) eine Pflicht oder eine Sunna sind. Asch-Schafi'i vertrat die Ansicht, sie seien eine Sunna, während Abu Hanifa sie für eine Pflicht hielt, die zu den Bedingungen der Gültigkeit des Gebets gehört. Malik unterschied zwischen den Vergessenheitsniederwerfungen, die durch das Vergessen von Worten oder das Auslassen bestimmter Handlungen verursacht werden, und solchen, die durch einen Überschuss oder einen Mangel entstehen. Er sagte, dass die Vergessenheitsniederwerfungen, die wegen fehlender Handlungen ausgeführt werden, verpflichtend seien und nach seiner Auffassung zu den Bedingungen der Gültigkeit des Gebets gehörten. Dies ist die bekannte Überlieferung. Ihm wird auch überliefert, dass Niederwerfungen wegen eines Mangels verpflichtend seien, Niederwerfungen wegen eines Überschusses hingegen empfohlen.
They disagreed about the prostrations of forgetfulness, whether they are an obligation or a sunna. Al-Shafi T held that c they are a sunna^ while Abu Harnfa held them to be an obligation, but as one of the conditions of the validity of prayer. Malik made a distinction between the prostrations of forgetfulness caused by forgetting words or forgetting some acts, and also those caused by an excess or a deficiency. He said that the prostrations of forgetfulness that are performed because of deficient acts are obligatory, and are, according to him, one of the conditions of the validity of prayer. This is the well-known report. It is also reported from him that prostrations on account of deficiency are obligatory and prostrations on account of excess are recommended.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit über die Auslegung der Handlungen des Propheten ﷺ zu diesem Thema, nämlich ob sie eine Pflicht oder eine Empfehlung vermitteln. Abu Hanifa legte die Handlungen des Propheten ﷺ als verpflichtend aus, denn das ist in seiner Auffassung der Grundsatz, da sie als Ausführung einer verpflichtenden Handlung vorkommen. Der Prophet ﷺ sagte: „Betet, wie ihr mich beten seht.“ Al-Shafi'i legte seine Handlungen als Empfehlung aus, und er wich auf der Grundlage der Analogie von der ursprünglichen Bedeutung des Grundsatzes ab. Er vertrat die Ansicht, dass Niederwerfungen nach der Mehrheitsmeinung keinen Ersatz für eine Pflicht darstellen, sondern für eine empfohlene Handlung; daher kann ein Ersatz für etwas, das nicht verpflichtend ist, nicht selbst verpflichtend sein. Für Malik lag ein größeres Gewicht auf den Handlungen im Vergleich zu den Worten, denn sie bilden die Struktur des Gebets mehr als die Worte, das heißt, die Pflichten, die sich auf Handlungen beziehen, sind zahlreicher als jene, die sich auf Worte beziehen. Es war also, als vertrete er die Auffassung, dass die Handlungen ein größeres Gewicht haben als Worte, obwohl die Vergessenheitsniederwerfungen nur einen Ersatz für Handlungen darstellen, die nicht verpflichtend sind. Seine Unterscheidung zwischen Niederwerfungen wegen eines Mangels und solchen wegen eines Zuviel, entsprechend der zweiten Überlieferung, beruht darauf, dass die Niederwerfungen wegen eines Mangels als Ausgleich für das festgesetzt sind, was von den Handlungen des Gebets ausgelassen wurde, während die Niederwerfungen wegen eines Zuviel wie eine Reue sind und keinen Ersatz darstellen.
2.4.3.2. Abschnitt 2: Die Anlässe für die Niederwerfungen der Vergesslichkeit
2.4.3.2. Section 2: The occasions for the prostrations of forgetfulness
Sie waren uneinig darüber, (zu welchem Zeitpunkt) die Vergessenheitsniederwerfung ausgeführt werden soll; es gab fünf Meinungen. Die Schafiiten vertraten die Ansicht, dass der Anlass für die Vergessenheitsniederwerfungen stets unmittelbar vor dem Friedensgruß liegt. Die Hanafiten vertraten die Auffassung, dass ihr Anlass stets nach dem Friedensgruß liegt. Die Malikiten unterschieden und sagten, wenn die Niederwerfungen wegen eines Mangels erfolgen, liegt ihr Anlass vor dem Friedensgruß, erfolgen sie aber wegen eines Überschusses, liegt ihr Anlass nach dem Friedensgruß. Ahmad ibn Hanbal sagte, die Niederwerfungen erfolgen vor dem Friedensgruß bei den Anlässen, bei denen der Gesandte Allahs ﷺ vor dem Friedensgruß niederwarf, und sie erfolgen nach dem Friedensgruß bei den Anlässen, bei denen der Gesandte Allahs ﷺ nach dem Friedensgruß niederwarf. Bei allen anderen Anlässen erfolgen die Niederwerfungen stets vor dem Friedensgruß. Die Zahiriten sagten, die Niederwerfungen sind nur für die fünf Anlässe zu vollziehen, bei denen der Gesandte Allahs ﷺ sie vollzog. Abgesehen von diesen Fällen ist er, wenn das Unterlassen etwas Verpflichtendes betraf, verpflichtet, sie auszuführen; sind sie jedoch empfohlen, ist die Person zu nichts verpflichtet.
They disagreed about (the time) when the prostration of forgetfulness is to be made; there were five opinions. The ShafFites held that the occasion for the prostrations of forgetfulness is always immediately before the salutation. The Hanafites maintained that the occasion for them is always after the salutation. The.Malikites made a distinction saying that if the prostrations are on account of a deficiency their occasion is before the salutation, but if they are on account of excess their occasion is after the salutation. Ahmad ibn Hanbal said that the prostrations are made before the salutation for the occasions on which the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) prostrated before the salutation and they are made after the salutation for occasions on which the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) prostrated after the salutation. Those that are besides these occasions for them the prostrations are always before the salutation. The Zahirites said that the prostrations are to be made only for the five occasions on which the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) made them. Besides these cases, if the omission was for something obligatory he has to make them, but if they are recommended the person is under no obligation.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der feststehenden Tatsache, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zuweilen vor dem Tasleem und zuweilen nach dem Tasleem Niederwerfungen ausführte. So ist aus der Überlieferung von Buhayna überliefert, der sagte: „Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) führte uns im Gebet bei zwei Rak'as an, danach stand er auf, ohne die Sitzhaltung einzunehmen, und die Leute standen mit ihm auf. Als er das Gebet vollendet hatte, verrichtete er zwei Niederwerfungen, während er noch saß." Es ist ferner aus der Überlieferung von Dhu al-Yadayn belegt, die bereits angeführt wurde, dass er den Tasleem nach den zwei Rak'as ausführte. Diejenigen, die die Analogie bei den Niederwerfungen des Vergessens zuließen – ich meine diejenigen, die die Ausdehnung des Urteils auf die Fälle, in denen er (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) Niederwerfungen ausführte, auf ähnliche Fälle in diesen authentischen Überlieferungen erstreckten –, vertraten drei (voneinander abweichende) Meinungen. Die erste beruht auf der Methode der Abwägung (tarjih), die zweite auf der Methode der Vereinbarung (jam'), und die dritte auf der Methode der Vereinbarung zwischen Abwägung und ursprünglicher Vereinbarung.
2.4.3.3. Abschnitt 3: Die Worte und Handlungen, die zu den Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit führen
2.4.3.3. Section 3: The words and acts leading to prostrations of forgetfulness
Die Vertreter der Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit, sei es für einen Überschuss oder einen Mangel, der im Gebet durch Vergesslichkeit entstehen kann, waren sich einig, dass die Niederwerfungen wegen der Unterlassung der Sunan des Gebets erfolgen und nicht wegen der Pflichten (fara'id) noch wegen der empfohlenen Handlungen (raghā'ib), die unterhalb der Sunan stehen. Nach ihrer Ansicht besteht bei der Unterlassung dieser Kategorie keine Verpflichtung, das heißt, wenn jemand eine davon im Gebet vergisst, es sei denn, es geschieht mehr als einmal. So ist Malik der Ansicht, dass es keine Verpflichtung zu Niederwerfungen wegen des Vergessens eines einzelnen Takbir gibt, wohl aber eine Niederwerfung für das Auslassen von mehr als einer Handlung dieser Kategorie. Bei der Unterlassung von Pflichten kann es keine Gültigkeit geben. Sie sind auszuführen und zu vollziehen. Die Folge des Vergessens derselben ist die Wiederholung des gesamten Gebets, wie bereits in der Darlegung dessen erwähnt wurde, was zur Wiederholung führt und was zum Ausfall (qadd) führt, ich meine, wie bei einer Person, die einen der Bestandteile des Gebets aufgeben könnte.
The upholders of the prostrations of forgetfulness, whether for excess or deficiency that may occur in the prayer by way of forgetfulness, agreed that the prostrations are on account of (omission of) the sunan of the prayer and not the obligations nor on account of the desirable acts (ragh&ib) (lesser than sunan). There is no liability in their view for omission of this category, that is, if the person forgets one of them in prayer, unless they happen more than once. For example, Malik is of the view that there is no obligation for prostrations on account of forgetting a single takbir, but there is a prostration for leaving out more than one act of this category. There can be no validity with the omission of obligations. They are to be performed and undertaken. The consequence of forgetting them is the repetition of the prayer as a whole, as has preceded in the discussion of what leads to repetition and what leads to qadd>, I mean, like a person who may relinquish one of the constituent elements of prayer.
Die Niederwerfungen wegen Vergehens durch Übermaß hingegen erfolgen aufgrund eines Übermaßes sowohl bei den Pflichten als auch bei den Sunnen. Bei dieser Aussage besteht unter ihnen kein Streit; sie uneinig sind nur hinsichtlich ihres Streits darüber, welche Handlungen Pflichten sind und welche nicht, welche Sunnen sind und welche nicht, und was eine Sunna und was eine wünschenswerte Handlung (raghiba) ist. Ein Beispiel dafür ist das Qunut. Nach Malik soll die Person keine Niederwerfungen für das Unterlassen des Qunut vollziehen, da es in seiner Sicht lediglich wünschenswert (mustahabb) (geringer als eine Sunna) ist; nach al-Shafi'i jedoch soll sie Niederwerfungen vollziehen, da es in seiner Sicht eine Sunna ist.
The prostrations of forgetfulness on account of an excess, on the other hand, occur due to an excess in the obligations as well as the sunan. In this statement, there is no dispute among them; they disagree only on the basis of their dispute as to what acts are obligations and what are not, what are sunan and what are not, and what is a sunna and what is a desirable act ( raghiba). An example of which is qunut. According to Malik the person is not to make prostrations for relinquishing qunut for it is merely desirable (miwtaW) (lesser than a sunna) in his view, but he is to make prostrations according to al- Shafi T as it is a sunna in his view.
2.4.3.4. Abschnitt 4: Die Beschreibung der Vergessenheitsniederwerfungen
2.4.3.4. Section 4: The description of the prostrations of forgetfulness
Sie (die Rechtsgelehrten) waren sich uneins über die Beschreibung der Vergesslichkeitsniederwerfungen (Sujud as-Sahw). Malik vertrat die Ansicht, dass die Vorschrift (hukm) für die beiden Vergesslichkeitsniederwerfungen, wenn sie nach dem Friedensgruß erfolgen, darin besteht, dass die betende Person das Tashahhud rezitiert und den Friedensgruß entbietet. Dies war auch die Meinung Abu Hanifas, da nach seiner Auffassung die Niederwerfungen in jedem Fall nach dem Friedensgruß erfolgen. Erfolgen die Niederwerfungen vor dem Friedensgruß, so soll die Person nur das Tashahhud rezitieren, und der Friedensgruß des Gebets gilt zugleich als Friedensgruß für die Niederwerfungen. Dies war die Meinung ash-Shafi'is, da nach seiner Auffassung solche Niederwerfungen stets vor dem Friedensgruß erfolgen. Von Malik wird auch überliefert, dass er bei denjenigen, die vor dem Friedensgruß erfolgen, kein Tashahhud rezitieren lässt. Dies war auch die Meinung einer Gruppe von Rechtsgelehrten. Abu Umar hat gesagt: Der Friedensgruß nach denjenigen (Niederwerfungen), die nach dem Friedensgruß des Gebets erfolgen, ist vom Propheten ﷺ überliefert. Was das Tashahhud betrifft, so kann ich es in keiner authentischen Überlieferung nachweisen.
They (the jurists) disagreed about the description of the prostrations of forgetfulness. Malik was of the view that the hukm of the two prostrations of forgetfulness when they are after the salutation is that the person should recite the tashahhud and offer the salutation. This was Abu HanTfa’s opinion also as the prostrations in his view are after the salutation in each case. If the prostrations are before the salutation then he should recite the tashahhud alone, and the salutation of the prayer is the salutation for the prostrations. This was al-ShafiTs opinion as such prostrations are always before the salutation in his view. It is also related from Malik that he is not to recite tashahhud in the. case of those that are before the salutation. This was also the opinion of a group of jurists. Abu TJmar has said that the salutation after those that follow (come after) the salutation (of the prayer) is established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), as for the tashahhud, 1 cannot trace it in an authentic narration.
Der Grund für diese Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit darüber, ob die Überlieferung aus dem Hadith des Ibn Mas'ud authentisch ist, dass der Prophet ﷺ sagte: „Rezitiere das Tashahhud und sprich dann den Friedensgruß“, sowie in der Ähnlichkeit zwischen den Niederwerfungen des Vergessens und den letzten beiden Niederwerfungen des Gebets. Diejenigen, die beides miteinander verglichen, machten das Tashahhud nicht zur Pflicht, besonders wenn beides innerhalb desselben Gebets geschah. Abu Bakr ibn al-Mundhir hat gesagt, dass die Rechtsgelehrten über diese Frage uneins waren und sechs Meinungen vertraten. Eine Gruppe sagte, dass dabei weder ein Tashahhud noch ein Friedensgruß zu sprechen sei. Das war die Ansicht von Anas ibn Malik, al-Hasan und ʿAṭāʾ. Eine zweite Gruppe vertrat das Gegenteil, dass dabei sowohl Tashahhud als auch Friedensgruß zu sprechen seien. Eine dritte Gruppe sagte, dass ein Tashahhud, aber kein Friedensgruß zu sprechen sei. Das war die Ansicht von al-Hakam, Hammad und al-Nakhaʿī. Eine vierte Gruppe vertrat das Gegenteil, dass dabei der Friedensgruß, aber nicht das Tashahhud zu sprechen sei. Das ist die Ansicht von Ibn Sirin. Die fünfte Meinung besagt, dass es dem Betenden überlassen ist: Wenn er möchte, kann er das Tashahhud rezitieren und den Friedensgruß sprechen, er ist aber nicht dazu verpflichtet. Dies wird von Abū Yūsuf überliefert. Die sechste Meinung ist die des Ahmad ibn Hanbal, dass derjenige, der nach dem Friedensgruß niederwirft, das Tashahhud rezitieren soll, derjenige, der vor dem Friedensgruß niederwirft, aber nicht. Dies ist auch das, was wir von Malik überliefert haben. Abu Bakr sagte, dass vom Propheten ﷺ feststehe, dass er viermal den Takbir sprach und dann den Friedensgruß sprach, die Authentizität seiner Rezitation des Tashahhud aber einer genauen Prüfung bedürfe.
2.4.3.5. Abschnitt 5: Das Urteil über die Vergessenheits-Niederwerfungen (Sujud as-Sahw)
2.4.3.5. Section 5: Hukm of the prostrations of forgetfulness
Sie waren sich einig, dass das Niederwerfen der Vergesslichkeitsbuße (sujud as-sahw) für den alleinbetenden Gläubigen ebenso wie für den Imam eine Sunna ist. Uneins waren sie hinsichtlich des Nachbeters, der beim Gebet hinter dem Imam etwas vergisst, ob er verpflichtet ist, die Niederwerfungen zu vollziehen. Die Mehrheit vertrat die Auffassung, dass der Imam die Verantwortung für die Vergesslichkeit des Nachbeters übernimmt, Makhul hingegen äußerte eine abweichende Meinung, indem er die Niederwerfungen für seine eigene Vergesslichkeit als verbindlich erklärte.
They agreed that performing the prostrations of forgetfulness is a sunna for the single worshipper as well as the imam. They disagreed about the follower who forgets while praying behind the imam whether he is he under an obligation to make the prostrations. The majority maintained that the imam bears the responsibility for forgetfulness on behalf of the follower, but Makhul made a deviant statement making the prostrations binding for his own forgetfulness.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit darüber, welche Bestandteile des Gebets der Imam stellvertretend für den Nachfolgenden trägt. Sie waren sich einig, dass der Nachfolgende dem Imam bei dessen Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit folgt, wenn dieser etwas vergisst, selbst wenn er sich ihm erst nach der Vergesslichkeit angeschlossen hat. Uneinig waren sie sich darüber, wann der Nachfolgende die Niederwerfungen ausführen soll, wenn er einen Teil des Gebets mit dem Imam verpasst hat, und wer die Niederwerfungen ausführen muss. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass er die Niederwerfungen mit dem Imam ausführt und dann aufsteht, um den Teil zu verrichten, den er verpasst hatte, unabhängig davon, ob der Imam seine Niederwerfungen vor oder nach dem Friedensgruß ausführte. Dies vertraten cAṭāʾ, al-Ḥasan, an-Naḵaʿī, aš-Šaʿbī, Aḥmad, Abū Ṯawr und die Anhänger der Meinung (raʾy). Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass er sein Gebet vollenden und danach die Niederwerfungen ausführen soll. Dies vertraten Ibn Sīrīn und Isḥāq. Eine dritte Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass er, wenn der Imam die Niederwerfungen vor dem Friedensgruß ausführt, mit ihm niederwerfen soll, wenn der Imam die Niederwerfungen aber nach dem Friedensgruß ausführt, er sein eigenes Gebet vollenden und danach die Niederwerfungen ausführen soll. Dies vertraten Mālik, al-Layṯ und aš-Šāfiʿī. Die vierte Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass er zuerst mit dem Imam die Niederwerfungen ausführt und sie nach Vollendung seines Gebets ein zweites Mal ausführt. Dies vertrat aš-Šāfiʿī.
The reason for their disagreement arises from their dispute over wha constituent elements of prayer the imam bears on behalf of the follower. The; agreed that if the imam forgets something the follower follows him in hi prostrations of forgetfulness, even if he joined him after his forgetfulnes’ They disagreed as to when the follower is to prostrate if he has missed part of the prayer with the imam, who has to make the prostrations. A group of jurists said that he makes the prostrations with the imam and then stands up to perform the part he had missed, whether the imam performed his prostrations before or after the salutation. This was upheld by cAt5\ al-Hasan, al-. Nakha T, c al-ShaHn, Ahmad, Abu Thawr, and the upholders of ra*y (opinion). Another group of jurists said that he is to complete his prayer and then prostrate. This was held by Ibn Sirin and Ishaq. A third group of jurists said that if the imam makes the prostrations before the salutation, he should prostrate with him, but if the imam makes the prostrations after salutation he is to complete his own prayer and then make the prostrations. This was upheld by Malik, al-Layth, and al-Shafi T. The c fourth group of jurists said that he is first to make the prostrations with the imam and then to make them a second time after completing his prayer. This was held by al-Shafi€i.
2.4.3.6. Abschnitt 6: Wie man die Person, die im Gebet etwas vergisst, darauf aufmerksam macht
2.4.3.6. Section 6: How to alert the person who forgets in prayer
Sie stimmten darin überein, dass die Art, eine Person, die in ihrem Gebet etwas vergisst, aufmerksam zu machen, darin besteht, Tasbih auszusprechen (also zu sagen: Subhan Allah). Dies gilt jedoch für Männer, wegen dem, was vom Propheten ﷺ überliefert ist, dass er sagte: „Warum sehe ich euch so oft in die Hände klatschen (Tasfiq)? Wer in seinem Gebet von etwas betroffen wird, soll die Verherrlichung Allahs (Tasbih) vollziehen, denn wenn er den Tasbih ausspricht, wird er Aufmerksamkeit erregen. Das Händeklatschen aber ist für die Frauen.“
They agreed that the way to alert a person who forgets in his prayer is to pronounce tasbih (saying subhdna Allah). This, however, is for men because of what is established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that he said, “Why is it that I see you clapping hands (tasjiq) frequently. One , who is afflicted by something in his prayer should engage in the glorification of Allah (tasbih), for when he utters the tasbih, he will attract attention. And lapping hands is for women”.
Sie waren uneins im Fall der Frauen. Malik und eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagten, dass das Tasbih sowohl für Männer als auch für Frauen gilt. Al-Shafi'i und eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagten, dass das Tasbih für Männer ist, während das Tasfiq (das Schlagen des Handrückens der linken Hand mit der Handfläche der rechten Hand) für Frauen ist.
! They disagreed in the case of women. Malik and a group of jurists said that tasbih is both for meh and women. Al-Shafi T and a group of jurists c said that tasbih is for men, while tasfiq (striking the back of the left hand with the palm of the right) is for women.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit über die Bedeutung der Worte des Propheten ﷺ „Tasfiq ist für die Frauen“. Diejenigen, die der Ansicht waren, die Bedeutung dieser Worte sei, dass Tasfiq für Frauen bei Vergesslichkeit die Vorschrift ist, was die naheliegende Bedeutung ist, sagten, die Frauen sollten Tasfiq ausführen und nicht Tasbih. Diejenigen, die daraus eine Herabsetzung des Tasfiq ableiteten, sagten, dass Männer und Frauen hinsichtlich des Tasbih gleich seien. Doch in dieser Ansicht liegt eine gewisse Schwäche, denn sie kommt einer Abweichung von der naheliegenden Bedeutung ohne Beweis gleich, es sei denn, man zieht einen Analogieschluss vom Fall der Männer auf die Frauen. Die Vorschrift für Frauen unterscheidet sich im Gebet häufig von der der Männer, eine Tatsache, die die Analogie schwächt.
The reason for their disagreement arises from their dispute over the implication of the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “tasfiq is for women”. Those who held that the meaning of these words is that tasfiq is the hukm for women in case of forgetfulness, which is the apparent meaning, said that the women are to engage in tasfiq and not in tasbih. Those who comprehended a derogation of tasfiq from this said that men and women are equal in terms of tasbih, but there is some weakness in this view because it amounts to a departure from the apparent meaning without an evidence, unless an analogy with the case of men is drawn for women. The hukm for women is often different from that of men in the case of prayer, a fact which weakens the analogy.