1.4.3. Die Gegenstände, von denen Verunreinigungen entfernt werden müssen
1.4.3. The Objects from which impurities are to be Removed
Die Gegenstände, von denen Verunreinigungen zu entfernen sind, sind drei, und darüber herrscht Uneinigkeit. Erstens der Körper, dann die Kleidung und schließlich die Moscheen und die Gebetsstätten. Die Rechtsgelehrten sind sich über diese drei Gegenstände einig, da sie ausdrücklich im Buch (Qur'an) und in der Sunna erwähnt werden.
The objects from which impurities are to be removed are three, and there is dispute about them. First is the body, then clothes, and finally the mosques and the places of prayer. The jurists agreed about these three objects as they are expressly mentioned in the Book and the sunna.
Kleidung wird in den Worten des Erhabenen erwähnt: „Und deine Kleider reinige“ – nach denen, die dies wörtlich auslegten, sowie in den Anweisungen des Propheten (Gottes Frieden und Segen seien auf ihm ﷺ) über das Auswaschen des Menstruationsblutes von Kleidern und über das Übergießen mit Wasser an den Stellen, die vom Urin des Kindes benetzt wurden, das ihm auf den Schoß uriniert hatte. Die Moscheen fallen unter den Befehl des Propheten ﷺ (Gottes Frieden und Segen seien auf ihm), einen Krug Wasser über den Urin des Beduinen zu gießen, der in einer Ecke der Moschee uriniert hatte. Ebenso ist vom Propheten ﷺ (Gottes Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert, dass er „das Waschen des Madhy von den betroffenen Körperstellen und das Entfernen der Unreinheiten von den beiden Ausgängen anordnete“.