1.4. DAS BUCH ÜBER DIE BESEITIGUNG DER VERUNREINIGUNGEN (NAJASAT)
1.4. THE BOOK OF REMOVAL OF IMPURITIES (NAJASAT)
Die umfassende Behandlung der Grundsätze und Regeln dieser Form der Reinigung ist in sechs Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel befasst sich mit der Bestimmung des Hukm, also damit, ob sie in absoluter Hinsicht verpflichtend oder empfohlen ist, oder ob sie nur als Bedingung für das Gebet (Salah) vorgeschrieben ist. Das zweite Kapitel betrifft die Bestimmung der Arten der Unreinheiten. Das dritte Kapitel behandelt die Gegenstände, von denen die Entfernung solcher Unreinheiten verpflichtend ist. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Mittel, mit dem sie entfernt werden sollen. Das fünfte Kapitel behandelt die Art und Weise ihrer Entfernung von jedem Gegenstand. Das sechste Kapitel betrifft die Etikette der Notdurft.
The comprehensive discussion of the principles and rules of this form of purification is covered in six chapters. The first chapter is about the identification of the hukm, that is, whether it is obligatory or recommended from the aspect of being absolute, or is stipulated only as a condition for salahi The second chapter relates to the identification of the kinds of impurities. The third chapter is about the objects from which the removal of such impurities is obligatory. The fourth chapter is about the thing with which they are to be removed. The fifth chapter deals with the manner of their removal from each object. The sixth chapter relates to the etiquettes of the privy.
1-4.1. Kapitel 1: Das Urteil (Hukm) über diese Form der Reinigung
1-4.1. Chapter 1 The Hukm of this Form of Purification
Die Grundlage dieses Kapitels bilden die Worte des Erhabenen: „Und deine Kleider reinige“ (78), und aus der Sunna die Worte des Propheten ﷺ (Gottes Friede und Segen seien auf ihm): „Wer die Waschung vollzieht, soll Wasser in die Nase ziehen und es wieder ausstoßen, und wer Steine benutzt [zur Reinigung nach dem Stuhlgang], soll eine ungerade Anzahl verwenden [etwa drei, fünf usw.]“. Hinzu kommt der Befehl des Propheten ﷺ (Gottes Friede und Segen seien auf ihm), Menstruationsblut von der Kleidung zu entfernen, und Wasser über Urin zu gießen, wie im Fall des Beduinen. Außerdem gibt es seine Aussage über das Vorbeigehen an einem Grab, in dem zwei Personen begraben lagen: „Sie werden gequält, aber nicht wegen einer großen Sünde; der eine von ihnen reinigte sich nicht nach dem Wasserlassen.“ Die Rechtsgelehrten waren sich aufgrund dieser überlieferten Texte einig, dass die Beseitigung von Verunreinigungen vom Gesetz geboten ist, doch sie waren uneins, ob dies als Pflicht oder als Empfehlung, also als Sunna, zu verstehen ist, wie zuvor dargelegt. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, die Beseitigung von Verunreinigungen sei verpflichtend; dies war die Meinung von Abu Hanifa und al-Schafi'i. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, es sei eine betonte Sunna (sunna mu'akkada), aber keine Pflicht (fard). Eine Gruppe sagte, es sei eine Pflicht, wenn man daran denkt, bei Vergesslichkeit jedoch entfalle sie. Beide Meinungen werden von Malik und seinen Schülern überliefert.
The source of this chapter from the Book are the words of the Exalted, “Thy Diment purify”,78 and from the sunna the words of the Prophet (God’s peace a nd blessings be upon him), “One who performs ablution should snuff up water and reject it, and one who uses stones [in purifying himself after excretion] should use the odd number [like three, five, etc.]”. There is also the command of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) for cleaning ^enstrual blood from clothes, and for pouring a pitcher of water over urine, as ! n the case of the bedouin. In addition, there is his saying about passing a grave ln which two persons were buried that “they are being given some torment, but not for a major sin; one of them did not cleanse himself after urinating The jurists agreed, because of the existence of these transmitted texts, that removal of impurities has been commanded by the law, but they differed over whether this was by way of obligation or recommendation, that is, as a sunna, as indicated earlier. One group of jurists usaid that the removal of impurities is obligatory, which was the opinion of Abu Hanlfa and al-ShaficI. Another group of jurists said that it was sunna mtfakkada (emphatic), but is not an obligation (fard). One group said that it is an obligation when remembered, but is waived in the case of forgetfulness. Both opinions are related from Malik and his disciples.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit in dieser Frage geht auf drei Faktoren zurück. Erstens besteht Uneinigkeit über die Worte des Erhabenen, des Glorreichen: „Und dein Gewand reinige“ – ob diese wörtlich oder bildlich zu verstehen sind. Der zweite Grund ist der Widerspruch zwischen den offensichtlichen Bedeutungen der Überlieferungen hinsichtlich dieser Pflicht. Der dritte Grund ist ihre Meinungsverschiedenheit über die vorgeschriebenen Gebote und Verbote im Verhältnis zu einer vernunftgemäßen Ursache: ob die aus diesen Geboten und Verboten erkennbare Ursache eine bekräftigende Tatsache ist, die das Gebot von einer Pflicht zu einer Empfehlung und das Verbot von einer Untersagung zu einer Missbilligung macht, oder ob sie keine bekräftigende Tatsache ist und es hierbei keinen Unterschied zwischen vernunftgemäßer und nicht vernunftgemäßer Anbetung gibt. Jene, die eine solche Unterscheidung trafen, taten dies, weil die meisten vernunftgemäßen Bestimmungen im Recht sich auf ethische Normen oder rechtliche Interessen beziehen, die größtenteils empfohlen sind. Diejenigen, die die Worte des Erhabenen „Und dein Gewand reinige“ im Sinne des körperlichen Gewandes deuteten, sagten, dass die Reinigung von Verunreinigungen verpflichtend sei, während jene, die darin ein Sinnbild für die Reinheit des Qalb (Herzens) sahen, darin keinen rechtlichen Beleg fanden.
Kapitel 2 Die Arten der Unreinheiten
h4.2. Chapter 2 The Kinds of Impurities
Die Rechtsgelehrten waren sich einig, dass es im Wesentlichen vier Arten von Unreinheiten gibt. Erstens das Aas warmblütiger Tiere, die nicht im Wasser leben. Zweitens das Fleisch von Schweinen, gleich aus welcher Ursache sie verendet sind. Drittens das Blut eines Tieres, das nicht im Wasser lebt, und das, wenn es aus einem lebenden oder toten Tier herausfließt, unrein ist, das heißt, wenn es in übermäßiger Menge austritt. Viertens der Urin und der Kot des Menschen. Über die Unreinheit des Khamr waren sich die meisten Rechtsgelehrten einig, doch gibt es darüber unter einigen Überlieferern (Hadith-Gelehrten) Meinungsverschiedenheiten. Die Rechtsgelehrten waren sich über andere Dinge als diese uneinig. Die Grundsätze dieses Kapitels werden in sieben Fragestellungen behandelt.
The jurists agreed that the kinds of impurities are essentially four. First, carrion of warm-blooded animals not living in water. Second, flesh of swine, whatever the cause of its death. Third, blood of an animal that does not live in Water, and is extracted from a living or dead animal when it flows out, that is, when' it is excessive. Fourth, the urine and excrement of human beings. Most the jurists agreed about the impurity of khami\ but there is disagreement about this among some of the traditionists. The jurists disagreed about things besides these. The principles of this chapter are covered in seven issues.
I-4.2.1. Ausgabe 1: Aas und tote Meerestiere
I-4.2.1. Issue 1: Carrion and dead sea animals
Sie waren sich uneins über Aas, das kein Blut in sich hat, und über tote Meerestiere. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, der Kadaver eines Tieres ohne Blut sei rein; ebenso die toten Meerestiere. Dies ist die Ansicht Maliks und seiner Schüler. Eine andere Gruppe vertrat die Gleichheit hinsichtlich der Unreinheit zwischen Aas von warmblütigen und blutlosen Tieren, es sei denn, es handelt sich um etwas, bei dem Einigkeit besteht, dass es kein Aas ist, wie Würmer und das, was in Lebensmitteln entsteht; hiervon nahmen sie jedoch tote Meerestiere aus, was die Ansicht al-Schafi'īs ist. Eine weitere Gruppe betrachtete Aas und tote Meerestiere als gleich und nahm das blutlose Aas aus, was die Ansicht Abū Hanīfas ist.
They disagreed about carrion that has no blood in it, and about dead sea j Rimals. A group of jurists said that a carcass of a bloodless creature is clean; ► milarly, the dead sea creatures. This is Malik’s opinion and that of his disciples. A group of jurists maintained equivalence, with respect to impurity, between carrion of a warm-blooded and bloodless creatures, unless it was something over which there is agreement that it is not carrion like worms and what is produced in eatables, but they exempted dead marine animals from this, which is al-ShafiTs opinion. Another group considered carrion and dead sea animals to be the same, exempting bloodless carrion, which is Abu HanTfa’s opinion.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit beruht auf ihrem Streit über die Bedeutung der Worte des Erhabenen: „Verboten euch ist das Verendete ..."79 Der Grund, so denke ich, ist, dass sie darin übereinstimmten, dass dieser Vers zu einer Kategorie eines allgemeinen Wortes gehört, das für das Besondere bestimmt ist, woraufhin sie sich darüber uneinig waren, welches Besondere hier gemeint ist. Einige von ihnen nehmen hiervon die Meerestiere und das Verendete der blutlosen Lebewesen aus, andere nahmen nur die Meerestiere aus, während wieder andere nur im Fall des Verendeten blutloser Lebewesen eine Ausnahme machten. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit über diese Ausnahmen beruht auf ihrer Uneinigkeit über den einschränkenden Beweis. Das offensichtliche Argument derer, die das Verendete blutloser Lebewesen ausnahmen, stützt sich auf die überlieferte Tradition vom Propheten ﷺ über Fliegen, wenn sie in Speisen fallen. Sie sagten, dies deute auf die Reinheit der Fliegen hin, und dafür gebe es keinen zugrunde liegenden Grund außer der Tatsache, dass sie blutlos sind.
The reason for their disagreement is based on their dispute over the meaning of the words of the Exalted, “Forbidden unto you are carrion .. .”79 The reason, I think, is that they agreed that it belongs to a category of a general word intended for the particular, after which they differed as to which particular is meant here. Some of them exempt from this dead sea- animals and carrion of bloodless creatures, some exempted dead sea animals only, while others made an exemption in the case of carrion of bloodless creatures alone. The reason for a disagreement over these exemptions is based upon their disagreement over the restricting evidence. The apparent argument of those who exempted bloodless carrion is based upon the established tradition from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) relating to flies when they fall into food. They said that this indicates the cleanliness of flies, and there is no underlying reason for this except the fact that they are bloodless.
1.4.2.2. Frage 2: Teile eines toten Tieres
1.4.2.2. Issue 2: Parts of dead animal
So wie die Rechtsgelehrten sich über das Urteil (hukm) verschiedener Arten von Aas uneinig waren, so waren sie sich auch uneinig über das Urteil (hukm) der Teile toter Tiere, die sie übereinstimmend als Aas erachtet hatten. Somit kamen sie zu dem Schluss, dass auch das Fleisch der Teile von maytah (Aas) ebenfalls maytah sei, doch sie waren sich uneins über Knochen und Haare. Al-Shafi'i vertrat die Ansicht, dass Knochen und Haare ebenfalls maytah seien, während Abu Hanifa die Ansicht vertrat, dass dem nicht so sei. Malik unterschied zwischen Haaren und Knochen und sagte, Knochen seien maytah, Haare jedoch nicht.
Just as the jurists differed about the (hukm of the) kinds of carrion they disagreed about (the hukrn of) the parts of dead animals, which they had deemed as carrion by agreement. Thus, they concluded that flesh of the parts of mayta was also mayta, but they disagreed about bones and hair. Al-Shafi T c held that bones and hair were also mayta, while Abu HanTfa held that they are not. Malik made a distinction between hair and bones saying that bones are mayta, but not hair.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit hängt mit ihrem Streit darüber zusammen, welche Tätigkeit in den Gliedmaßen mit dem Begriff „Leben“ bezeichnet werden kann. Diejenigen, die vertraten, dass die Tätigkeit des Wachstums und der Nahrungsaufnahme Leben darstellt, sagten, dass Haare und Knochen, wenn bei ihnen die Tätigkeit des Wachstums und der Nahrungsaufnahme fehlt, zu mayta werden. Diejenigen, die vertraten, dass der Begriff „Leben“ nur auf die Sinneswahrnehmung angewendet wird, und da Haare und Knochen nicht die Fähigkeit zur Sinneswahrnehmung besitzen, sind sie nicht mayta. Diejenigen, die zwischen beiden unterschieden, schrieben den Knochen die Fähigkeit zur Sinneswahrnehmung zu, nicht aber den Haaren. Es besteht eine Meinungsverschiedenheit über die Fähigkeit der Knochen zur Sinneswahrnehmung, und die Frage ist unter den Ärzten umstritten. Der Beweis dafür, dass Nahrungsaufnahme und Wachstum nicht jene Art von Leben sind, bei deren Fehlen der Begriff mayta angewendet werden kann, ist die Übereinstimmung aller Rechtsgelehrten, dass ein Teil eines Tieres, der abgeschnitten wird, während das Tier lebt, mayta ist. Dies stützt sich auf eine Überlieferung, nämlich den Ausspruch des Propheten ﷺ: „Was von einem Tier abgeschnitten wird, während es lebt, ist mayta.“ Sie waren sich jedoch einig, dass Haare, die von einem Tier geschoren werden, rein sind. Ferner müsste, wenn der Begriff mayta auf Dinge angewendet würde, deren Wachstum und Nahrungsaufnahme aufgehört haben, auch die ausgerissene Vegetation als mayta bezeichnet werden, da Pflanzen ebenfalls Wachstum und Nahrungsaufnahme zeigen. Hierauf kann al-Schafi'i erwidern, dass die Nahrungsaufnahme, bei deren Fehlen der Begriff Tod angewendet wird, auf Wesen beschränkt ist, die mit der Fähigkeit zur Sinneswahrnehmung ausgestattet sind.
The reason for their disagreement relates to their dispute as to what activity in the limbs can be assigned the term “life”. Those who maintained that the activity of growth and food intake depicts life said that when the activity of growth and food intake is absent from hair and bones they become mayta. Those who maintained that the term “life” is only applied to the senses, and as hair and bones do not possess the capacity to sense, they are not.maj/ta. Those who distinguished between the two, assigned to bones the capacity to sense, but not to hair. There is a disagreement about the capacity of the bones to sense, and the matter is disputed among the physicians. The evidence proving that food intake and growth are not that kind of life to the absence of which the term may la can be applied is the agreement of all jurists that a, part of an animal cut off when it is alive is mayta. This is based on a tradition, which is the saying of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “Whatever is cut off from an animal, when it is alive, is mayta”. They agreed, however, that hair sheared from an animal is clean. Further, if the term mayta were to be applied to things whose growth and food intake has stopped, the uprooted vegetation would also be termed as mayta, as vegetation also shows growth and food intake. To this al-ShafiT may reply that food intake, to the absence of which the term death is applied, is limited to beings endowed with the capacity to sense.
1.4.2.3. Ausgabe 3: Häute toter Tiere
1.4.2.3. Issue 3: Skins of dead animals
Sie waren uneinig über die Nutzung der Häute verendeter Tiere. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die uneingeschränkte Zulässigkeit der Nutzung der Häute, ob gegerbt oder nicht, während eine andere Gruppe die gegenteilige Ansicht vertrat, dass sie überhaupt nicht genutzt werden dürfen, selbst wenn sie gegerbt sind. Eine dritte Gruppe von Rechtsgelehrten unterschied zwischen gegerbten und ungegerbten Häuten und vertrat die Auffassung, dass das Gerben sie reinigt; dies ist die Meinung von asch-Schafiʿi und Abu Hanifa. Zu diesem Thema gibt es zwei Überlieferungen von Malik. Die erste stimmt mit der von asch-Schafiʿi überein, während die zweite besagt, dass das Gerben sie nicht reinigt, sie aber verwendet werden können, sofern keine Feuchtigkeit im Spiel ist. Diejenigen, die das Gerben als reinigenden Faktor ansahen, waren sich einig, dass es die Häute von Tieren reinigt, die rituell geschlachtet werden können, also solche, deren Verzehr erlaubt ist, doch sie waren uneinig über Tiere, auf die die rituelle Schlachtung nicht zutrifft. Asch-Schafiʿi vertrat die Ansicht, dass es nur die Häute rituell geschlachteter Tiere reinigt, da die Schlachtung als Ersatz für den Zweck der Reinigung diene. Abu Hanifa vertrat die Wirksamkeit des Gerbens bei der Reinigung der Häute aller Tiere mit Ausnahme des Schweins. Dawud sagte, es reinige alle, selbst die Häute von Schweinen.
They disagreed about the utilization of skins of dead animals. A group of jurists upheld the unconditional permissibility of the utilization of skins, whether tanned or not, while another group held the opposite view, that is, they are not to be utilized at all, even when tanned. A third group of jurists made a distinction between tanned an untanned skins, maintaining that tanning purifies them, which is al-ShafiTs and Abu HanTfa’s opinion. There are two narrations from Malik about this. The first is the same as that of al- Shafi I, while c the second is that tanning does not purify them, but they can be used if no moisture is involved. Those who maintained that tanning is a purifying factor, agreed that it purifies the skins of the animals that can be ritually slaughtered, that is, those permissible for consumption, but they disagreed about those to which ritual slaughter does not apply. Al-ShaficT held that it purifies the skins of ritually slaughtered animals only, as slaughter is a substitute for the purpose of purification. Abu HanTfa maintained the effectiveness of tanning in purifying the skins of all animals with the exception of swine. Dawud said that it purifies all, even the skins of swine.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist der Widerspruch zwischen den Überlieferungen zu dieser Frage. Die uneingeschränkte Erlaubnis, sie zu verwenden, ergibt sich aus der Überlieferung von Maymuna, wonach der Prophet ﷺ an einem Kadaver vorbeikam und sagte: „Wenn ihr doch sein Fell genutzt hättet.“ Das uneingeschränkte Verbot leitet sich aus der Überlieferung des Ibn ʿUkaim ab, die besagt, dass „der Gesandte Allahs ﷺ schrieb, dass weder ihr Fell noch ihre Sehnen verwendet werden dürfen“. Dies war ein Jahr vor seinem Tod. In einigen Überlieferungen geht der Befehl dahin, dass ihre Verwendung (erlaubt ist) nach dem Gerben, jedoch nicht davor. Die etablierte Überlieferung hierzu findet sich im BUCH DER (RITUELLEN) REINHEIT (TAHARA): die des Ibn ʿAbbas, dass der Prophet ﷺ sagte: „Wenn die Felle gegerbt sind, werden sie rein.“
I.4.2.4. Problem 4: Das Verbot von Blut
I.4.2.4. Issue 4: Prohibition of blood
Die Rechtsgelehrten waren sich einig, dass das Blut von Landtieren unrein ist, doch sie waren uneins über das Blut von Fischen. Ebenso waren sie sich uneins über geringe Mengen des Blutes von Tieren, die nicht aus dem Meer stammen.
The jurists agreed that blood of land animals is unclean, but they differed about the blood of fish. Similarly, they disagreed about small quantities of blood of animals other than those of the sea.
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, das Blut von Fischen sei rein, und dies ist eine von zwei Meinungen Maliks und zugleich die Ansicht al-Schafiʿīs. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, es sei unrein aufgrund der Regel für Blut. Dies ist Malciks Meinung in al-Mudawwana. Ebenso sagte eine Gruppe von Rechtsgelehrten, geringe Mengen Blut würden übersehen, während andere sagten, das Urteil (hukm) für große und kleine Mengen sei dasselbe. Erstere Ansicht wird von der Mehrheit vertreten.
A group of jurists said that the blood of fish is clean, and this is one of two opinions from Malik and is also the opinion of al-Shafi‘T. Another group of jurists said that it is unclean on the basis of the rule for blood. This is Malik’s opinion in al-Mudawwana. Similarly, a group of jurists said that small quantities of blood are overlooked, while others said that the hukm of large and small quantities is the same. The former view is held by the majority.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit über das Blut von Fischen hängt damit zusammen, dass sie uneins waren, ob verendete Fische unter das Verbot von Aas (Mayta) fallen. Diejenigen, die verendete Fische in das allgemeine Verbot von Mayta einbezogen, erachteten ihr Blut ebenso als verboten, während diejenigen, die sie vom allgemeinen Verbot ausnahmen, ihr Blut aufgrund derselben Analogie ebenfalls ausnahmen. Hierzu gibt es eine schwache Überlieferung, nämlich den Ausspruch des Propheten ﷺ: „Zwei Arten von Mayta und zwei Arten von Blut wurden uns erlaubt: Heuschrecke und Wal sowie Leber und Milz.“
The reason for their disagreement over the blood of fish relates to their disagreement whether dead fish is mayta. Those who considered dead fish to be included in the general prohibition for mayta, deemed its blood to be the same, while those who exempted it from the general prohibition, exempted its blood on the same analogy. There exists a weak tradition related to this, and this is the saying of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), 1 wo kinds of mayta and two kinds of blood have been permitted to us, locust a nd whale, and liver and spleen”.
Ihre Meinungsverschiedenheit über große und kleine Mengen Blut hängt mit der Frage zusammen, ob die qualifizierte Aussage Vorrang vor der unbedingten hat oder umgekehrt, die unbedingte Bedeutung die qualifizierte bestimmt. Das Verbot des Blutes wird in unbedingter Form in den Worten des Erhabenen genannt: „Verboten euch sind Aas, Blut und Schweinefleisch“,81 während es in qualifizierter Form in Seinen Worten vorkommt: „Sprich: Ich finde in dem, was mir offenbart wurde, nichts verboten für einen Esser, der es isst, außer Aas, oder ausgegossenes Blut, oder Schweinefleisch – denn dieses ist wahrlich unrein“.82 Diejenigen, die die qualifizierte Bedeutung über die unbedingte stellten, und das sind die Mehrheit, sagten, dass nur das „ausgegossene“ Blut verboten und unrein sei. Diejenigen, die gemäß der unbedingten Bedeutung vor der qualifizierten entschieden, sagten, dass „ausgegossenes“ Blut Blut in großen Mengen sei, während das nicht „ausgegossene“ Blut Blut in kleinen Mengen sei, und beides sei verboten. Zur Stütze ihrer Ansicht sagten sie außerdem, dass ein Ding, das seinem Wesen nach unrein ist, in seinen Bestandteilen nicht rein sein kann.
1.4.2.5. Problem 5: Verunreinigung durch Urin
1.4.2.5. Issue 5: Pollution of urine
Die Rechtsgelehrten waren sich über die Unreinheit des menschlichen Urins und Kots einig, mit Ausnahme des Urins eines männlichen Säuglings. Hinsichtlich aller übrigen Tiere waren sie uneins. Asch-Schafi'i und Abu Hanifa vertraten die Ansicht, dass Urin und Kot aller Tiere unrein seien, während eine Gruppe von Rechtsgelehrten deren absolute Reinheit vertrat, das heißt, dass die Exkremente aller Tiere, also Urin und Kot, rein seien. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass das Urteil über ihren Urin und Mist vom Urteil über ihr Fleisch abhänge. Die Tiere, deren Fleisch verboten ist, sind auch ihr Urin und Mist verboten und unrein, während bei den Tieren, deren Fleisch zum Verzehr geeignet ist, Urin und Mist rein sind, mit Ausnahme jener Tiere, die Unrat fressen. Die Tiere, die (als Speise) als verabscheuungswürdig gelten, sind auch ihr Urin und Mist verabscheuungswürdig. Dies war die Ansicht Maliks sowie die des Abu Hanifa hinsichtlich der Raubtiere.
The jurists agreed about the uncleanliness of human urine and excrement, except for the urine of a male infant. They disagreed about what is besides this with respect to all animals. Al-ShaficT and Abu Hamfa held that urine and excrement of all animals are unclean, while a group of jurists upheld their absolute cleanliness, that is, offal of all animals from urine and excrement. A group of jurists said that the hukm of their urine and dung is dependent upon the hukm of their flesh. The animals whose flesh is prohibited, their urine and dung are prohibited and unclean, while the animals that are fit for consumption their urine and dung are clean, except for those animals that consume filth. The animals that are considered abominable (for food), their urine and dung are also abominable. This was Malik’s opinion, as well as that of Abu Hamfa with respect to beasts of prey.
Es gibt zwei Gründe für ihre Meinungsverschiedenheit. Der erste ist ihr Streit über die Bedeutung der angeordneten Erlaubnis, im Ruheplatz von Tieren zu beten, der Erlaubnis, die der Prophet ﷺ den Leuten von ʿUrainah bzw. ʿUkl erteilte, den Urin und die Milch von Kamelen zu trinken, sowie über die Bedeutung des Verbots, im Ruheplatz von Kamelen zu beten. Der zweite Grund ist die Analogie, für diesen Zweck, aller anderen Tiere auf den Menschen. Diejenigen, die die Analogie aller anderen Tiere auf den Menschen bildeten und behaupteten, dies gehöre zur Kategorie der höheren Qiyās, betrachteten die Erlaubnis, im Ruheplatz von Tieren zu beten, nicht als Hinweis auf die Reinheit ihres Urins und Kots, sondern erachteten sie als eine Ḥukm, die auf einer offenbarungsbasierten, nicht vernunftbasierten Quelle beruht. Diejenigen, die das Verbot, im Ruheplatz von Kamelen zu beten, als Hinweis auf Unreinheit auslegten und die Erlaubnis, den Urin von Kamelen im Fall der ʿUrainiyyīn zu trinken, als Medizin betrachteten, die grundsätzlich erlaubt ist, sagten, dass jeglicher Urin und Kot unrein sei. Diejenigen, die die Überlieferung, die das Gebet im Ruheplatz von Tieren erlaubt, als Hinweis auf die Reinheit ihres Kots und Urins auslegten, wie auch im Fall der ʿUrainiyyīn, und das Verbot, im Ruheplatz von Kamelen zu beten, als einen Akt der Verehrung und als Vermittlung einer anderen Bedeutung als Unreinheit betrachteten, wobei der Unterschied ihrer Ansicht nach zwischen Mensch und Tier darin liege, dass der Kot des Menschen seiner Natur nach abstoßend sei, der des Tieres jedoch nicht, erachteten den Kot als abhängig von der (Erlaubtheit des) Fleisches der Tiere. Allah weiß es am besten. Diejenigen, die die Analogie aller anderen Tiere auf domestizierte Tiere gründeten, erachteten sämtlichen Kot als rein und nicht verboten, mit Ausnahme des Kots des Menschen.
14.2.6. Problem 6: Geringfügige Verunreinigung
14.2.6. Issue 6: Negligible filth
Die Rechtsgelehrten waren sich über geringe Mengen an Unreinheit (Najasa) uneins und vertraten drei Meinungen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten war der Ansicht, dass geringe und große Mengen gleich zu behandeln seien. Zu denjenigen, die diese Meinung vertraten, gehört al-Schafiʿi. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten war der Ansicht, dass geringe Mengen an Unreinheit übersehen werden, und sie legten fest, dass dies eine Menge sei, die der Größe eines unreinen (legierten) Dirhams entspricht. Zu denjenigen, die diese Meinung vertraten, gehört Abu Hanifa. Muhammad ibn al-Hasan wich hiervon ab und sagte, dass das Gebet in einem Kleidungsstück erlaubt sei, wenn die Unreinheit ein Viertel oder weniger des Kleidungsstücks bedecke. Eine dritte Gruppe von Rechtsgelehrten war der Ansicht, dass geringe und große Mengen an Unreinheit gleich zu behandeln seien, außer im Fall von Blut, wie bereits erwähnt. Dies ist die Meinung Maliks. Von ihm gibt es zwei Überlieferungen über das Menstruationsblut, wobei die weithin bekannte besagt, dass es wie alle anderen Arten von Blut sei.
The jurists disagreed about small amounts of filth into three opinions. A group of jurists held that small and large quantities are the same. Among those who held this opinion is al-ShaficT. Another group of jurists held that small amounts of filth are overlooked, and they fixed this to be an amount equal to the size of an impure (alloyed) dirham. Among those who held this opinion is Abu HanTfa. Muhammad ibn al-Hasan deviated from this saying that if the filth covers one-fourth or less of the dress, prayer is permitted in it. A third group of jurists held that small and large quantities of filth are the same, e *cept in the case of blood as has been mentioned. This is Malik’s opinion. There are two narrations from him about menstrual blood, the one widely known being that it is similar to all other kinds of blood.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit hängt mit ihrem Streit über die Analogie zur geringfügigen Verunreinigung zusammen, die Nachsicht gewährt wird, ohne die verbleibende Spur von Schmutz zu berücksichtigen, wenn mit Steinen gereinigt wird. Diejenigen, die eine solche Analogie zuließen, vertraten die Zulässigkeit der geringfügigen Verunreinigung, und aus diesem Grund begrenzten sie sie auf die Größe eines Dirhams, dessen Größe dieselbe ist wie die Größe des Ausgangs. Diejenigen, die der Ansicht waren, dass diese und andere Ausnahmen nicht als Grundlage für eine Analogie dienen können, ließen sie nicht zu.
The reason for their disagreement is related to their dispute over the analogy of minor uncleanliness upon the exemption disregarding the remaining trace of filth in the case of cleaning with stones. Those who permitted such an analogy u pheld the permissibility of minor uncleanliness, and for this reason they limited it to the size of a dirham, the size of which is the same as the size of the outlet. Those who held that these and other exemptions cannot serve as a basis lor analogy, did not allow it.
1.4.2.7. Frage 7: Sperma
1.4.2.7. Issue 7: Semen
Sie waren uneins darüber, ob Samen unrein ist. Eine Gruppe unter ihnen, Malik und Abu Hanifa, vertrat die Ansicht, dass er unrein sei, während eine andere Gruppe die Ansicht vertrat, dass er rein sei; dies war die Meinung von asch-Schafi'i, Ahmad und Dawud.
They disagreed about semen, whether it is unclean. A group, from among them, Malik and Abu HanTfa, held that it is unclean, while another group maintained that it is clean, which was the opinion of al-ShaficT, Ahmad, and Dawud.
Es gibt zwei Gründe für ihre Meinungsverschiedenheit. Erstens die Abweichung in der Überlieferung von ʿĀ'ischa. In manchen Fassungen heißt es: „Ich wusch das Sperma von der Kleidung des Gesandten Allahs ﷺ ab, und er ging dann in ihr zum Gebet hinaus, mit Wasserflecken darauf." In anderen heißt es: „Ich kratzte das Sperma von der Kleidung des Gesandten Allahs ﷺ ab" und dass „er in ihr betete". Den Zusatz hat Muslim überliefert. Zweitens das Schwanken des Spermas zwischen einer Ähnlichkeit mit den unreinen Ausscheidungen des Körpers und einer Ähnlichkeit mit anderen reinen Sekreten wie Milch usw.
There are two reasons for their disagreement. First is the variation in c A’isha’s tradition. In some versions it says, “I used to wash off semen from the clothes of the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him), and he would go out to pray in them with water-marks on them.” In others it says, “I used to scrape off semen from the clothes of the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him)”, and that “he used to pray in them”. The addition is recorded by Muslim. The second reason is the vacillation of semen between resemblance with the unclean excrements of the body and between resemblance with other clean secretions, like milk etc.
Diejenigen, die alle Überlieferungen miteinander in Einklang brachten, indem sie das Waschen so auslegten, dass es der Reinigung diene, und aus dem Abkratzen, das nicht reinigt, einen Beweis für dessen Reinheit ableiteten, und Samenflüssigkeit mit anderen reinen Absonderungen analog setzten, hielten sie nicht für unrein. Diejenigen, die den Überlieferungen des Waschens gegenüber denen des Abkratzens den Vorzug gaben und den Samen für unrein hielten, da er in ihren Augen eher unreinen Exkrementen ähnele als reinen Absonderungen, vertraten die Ansicht, dass er unrein sei. Ebenso verhält es sich mit denjenigen, die glauben, dass Unreinheit durch Abkratzen entfernt wird. Sie sagten, dass das Abkratzen selbst auf seine Unreinheit hinweise, ebenso wie das Waschen. Dies ist die Meinung Abu Hanifas. Auf dieser Grundlage gibt es für diejenigen, die ihre Meinung (dass der Samen rein sei) vertreten, keinen Beweis in den Worten „er pflegte in ihnen zu beten“. Dagegen gibt es darin einen Beleg für Abu Hanifa, dass Unreinheit auch ohne Wasser entfernt werden kann, was der Ansicht der Malikiten widerspricht.