5.3. Der Nisab und die Sätze der Zakat
5.3. The Nisab and Rates of Zakat
Dieses Kapitel befasst sich mit der Festlegung des Nisab für jede Vermögensart, auf die Zakat erhoben wird, also der Menge, ab der für Gegenstände, die den Nisab erreichen, Zakat fällig wird. Es befasst sich außerdem mit der Festlegung des Betrags, der auf einen Gegenstand fällig wird, das heißt auf den Gegenstand selbst und seine Menge. Es nennt die Punkte, über die man sich einig war, und diejenigen, über die man bei jeder Gattung uneins war, ob einvernehmlich oder strittig. Wir werden die Erörterung in Abschnitte gliedern. Der erste Abschnitt behandelt Gold und Silber. Der zweite handelt von Kamelen. Der dritte handelt von Schafen. Der vierte handelt von Rindern. Der fünfte handelt von Feldfrüchten. Der sechste handelt von Warenvermögen.
/6This chapter deals with the identification of the nisab of each category of wealth on which zakat is levied, and that is the quantity on which zakat is charged for those 7items reaching the nisab. It also deals with the identification of the amount due on an item, that is, on itself and its quantity mention those things that they agreed upon and those over which they differed for each of the species, whether agreed upon or disputed. We will divide the discussion into sections. The first section is about gold and silver. The second is about camels. The third is about sheep. The fourth is about cows. The fifth is about crops. The sixth is about goods.
5.3.1. Abschnitt 1: Das Nisab und die Sätze für Gold und Silber
5.3.1. Section 1: The nisab and rates for gold and silver
Sie waren sich einig, dass die Menge an Silber, auf die Zakat erhoben wird, fünf Awqiya [Unzen] beträgt, aufgrund des authentischen Ausspruchs des Propheten ﷺ: „Bei weniger als fünf Awqiya [Unzen] Silber gibt es keine Sadaqa.“ Sie waren uneins über die Festlegung eines Nisab für andere Mineralien als Silber sowie über die Höhe der darauf fälligen Abgabe. Ein Awqiya entsprach ihrer Auffassung nach dem Gewicht von fünf Dirham. Sie waren sich einig, dass die darauf fällige Abgabe ein Viertel eines Zehntels beträgt. Dies gilt ebenso für Gold, das heißt, die Zakat beträgt ein Vierzigstel. Dies gilt, solange sie sich in einem Zustand befinden, in dem sie nicht aufhören, Mineralien zu sein.
They agreed that the quantity of silver on which zakat is levied is five awqiya [ounces], because of the authentic saying of of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “There is no sadaqa in what is less than five awqiya [ounces] of silver”. They disagreed about the stipulation of a nisab for minerals other than silver, and also about the amount due on them. An awqiya, in their view, was equal to five dirhams by weight. They agreed that the amount due on this is one-fourth of a tenth. This applies to gold as well, that is, zakat is one- fortieth. This is so as long as they are in a state when they do not cease to be minerals.
Unter diesem Thema waren sie sich in fünf Punkten uneinig: Erstens das Nisab für Gold; zweitens, ob das Waqs darauf anwendbar ist, das heißt, ob sich die Zakat nicht erhöht, wenn eine Menge über dem Nisab zunimmt; drittens, ob eine Kategorie zu einer anderen hinzugerechnet werden kann, um für die Zakat als eigenständige Kategorie zu gelten, das heißt, zum Zeitpunkt der Festlegung des Nisab, oder ob es sich um zwei getrennte Kategorien handelt; viertens, ob es eine Bedingung für das Nisab ist, dass es einen einzigen Eigentümer dafür gibt und nicht zwei; und fünftens die Berücksichtigung des Nisab für Bodenschätze, deren Hawl und der darauf fällige Betrag.
Under this topic they disagreed over five points: first, the nisab for gold; second, does waqs apply to them, that is, is there no increase in zakat with an increase in an amount above the nisab'™ third, can one category be added to another for purposes of zakat so that they are considered as an independent category, that is, at the time of the fixation of the nisab, or are they two separate categories; fourth, is it a condition for the nisab that there be a single owner for it and not two; and fifth, the consideration of the nisab for minerals, their hawl, and the amount due on them.
5.3.1.1. Problemstellung
5.3.1.1. Issue
Die erste Frage betrifft ihre Meinungsverschiedenheit über das Nisab bei Gold. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten vertritt die Ansicht, dass Zakat auf zwanzig Dinar nach Gewicht zu entrichten ist, so wie es bei zweihundert Dirham der Fall wäre. Dies ist die Meinung von Malik, al-Shafi'i, Abu Hanifa und ihren Schülern, Ahmad sowie einer Gruppe von Rechtsgelehrten der Provinzen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten, darunter al-Hasan ibn Abi al-Hasan al-Basri und die meisten Schüler des Dawud ibn Ali, vertrat die Auffassung, dass auf Gold nichts zu entrichten ist, bis es eine Menge von vierzig Dinar erreicht, und dass dann als Abgabe ein Viertel eines Zehntels fällig wird – ein Dinar. Eine dritte Gruppe sagte, dass auf Gold keine Zakat anfällt, bis sein Marktwert zweihundert Dirham entspricht oder diesen Wert hat. Erreicht es diesen Wert, ist darauf ein Viertel eines Zehntels fällig, gleichgültig, ob sein Gewicht zwanzig Dinar oder weniger oder mehr beträgt. Dies gilt für eine Menge, die weniger als vierzig Dinar beträgt; erreicht sie jedoch vierzig Dinar, so ist ihr eigenes Gewicht zu berücksichtigen und nicht ihr Wert in Dirham oder ihr Marktwert oder ihr Preis.
The first issue deals with their disagreement over the nisab of gold. The majority of the jurists maintain that zakat is to be levied on twenty dinars by weight as it would be in two hundred dirhams. This is the opinion of Malik, al- Shafi i, Abu HanTfa, their c disciples, Ahmad, and a group of the jurists of the provinces. A group of jurists, including al-Hasan ibn AbT al-Hasan al-BasrT and most of the disciples of Dawud ibn A1T, held that there is nothing to be paid C on gold until it reaches an amount of forty dinars, and in that the amount due is one-fourth of a tenth - one dinar. A third group said that there is no zakat on gold until its market rate equals two hundred dirhams™ or it has that value. If it reaches that value one-fourth of a tenth is due on it, whether its weight is twenty dinars or less or more. This applies to an amount that is less than forty dinars, but when it reaches an amount of forty dinars its own weight is to be taken into account and not its value in dirhams or its market rate or value.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit über den Nisab von Gold liegt darin, dass von dem Propheten (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) nichts in der Weise über ihn überliefert ist wie beim Nisab von Silber. Die Überlieferung, die von al-Hasan ibn cUmara über CA1T vom Propheten (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) berichtet wird, er habe gesagt: „Entrichtet die Zakat auf Gold in Höhe von einem halben Dinar für je zwanzig Dinar“, gilt nach Auffassung der meisten nicht als eine Überlieferung, nach der gehandelt werden kann, weil sie eine Einzelüberlieferung ist, die allein von al-Hasan ibn TJmara berichtet wird. Diejenigen, für die diese Überlieferung nicht als authentisch galt, stützten sich auf den Konsens, nämlich ihre Übereinkunft über die Pflicht zur Zakat auf vierzig Dinar. Malik hingegen stützte sich auf die ^amal (die Praxis in Medina), und deshalb sagte er in al-Muwattd*': „Die Sunna, über die unter uns keine Meinungsverschiedenheit besteht, ist, dass die Zakat auf zwanzig Dinar fällig wird, so wie sie auf zweihundert Dirham fällig wird.“ Diejenigen, die festlegten, dass Zakat auf weniger als vierzig fällig wird, taten dies auf der Grundlage von Dirham. Da Gold und Silber nach ihrer Auffassung derselben Gattung angehören, machten sie das Silber zur Grundlage, weil für dieses ein Text als authentisch erwiesen ist. Sie bestimmten daher, dass sich der Wert des Goldes nach dem des Silbers richtet, dem Wert nach und nicht dem Gewicht nach. Dies gilt in Ermangelung eines Konsenses. Außerdem lautet es in einigen Überlieferungen: „Es gibt keine Sadaqa auf weniger als fünf Awqiya (Unzen) Riqa“, und es heißt, der Begriff Riqa gelte sowohl für Gold als auch für Silber.
Ausgabe 2
5.3.1.2. Issue 2
Sie waren uneins darüber, was über den Wert des Nisab (an Gold und Silber) hinaus abzugeben ist. Die Mehrheit vertrat die Auffassung, dass das Gewicht, das über zweihundert Dirham hinausgeht, im gleichen Verhältnis zu veranschlagen ist, das heißt, ein Viertel eines Zehntels. Zu denjenigen, die diese Meinung vertraten, gehören asch-Schafi'i, Abu Yusuf und Muhammad, die Schüler des Abu Hanifa, Ahmad ibn Hanbal sowie eine Gruppe von Rechtsgelehrten. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten, überwiegend aus dem Irak, vertrat die Auffassung, dass auf das, was über zweihundert Dirham hinausgeht, nichts zu entrichten ist, bis der Überschuss einen Betrag von vierzig Dirham erreicht. Erreicht er tatsächlich einen Betrag von vierzig Dirham, so ist darauf ein Viertel eines Zehntels fällig, das heißt ein Dirham. Dies war die Meinung des Abu Hanifa, Zufar und einer Gruppe unter ihren Schülern.
They disagreed over what is in excess of the value of the nisab (of gold and silver). The majority maintained that the weight in excess of two hundred dirhams is to be assessed in the same ratio, that is, one-fourth of a tenth. Those who upheld this opinion include al-ShafiT, Abu Yusuf and Muhammad, the disciples of Abu HanTfa, Ahmad ibn Hanbal, and a group of jurists. Another group of jurists, mostly from Iraq, maintained that there is nothing due on what is in excess of two hundred dirhams until the excess reaches an amount of forty dirhams. If it does reach an amount of forty dirhams, one-fourth of a tenth is due on it, which is one dirham. This was the opinion of Abu HanTfa, Zufar, and a group from among their disciples.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit über die Authentizität der Überlieferung des al-Hasan ibn ʿUmāra, im Konflikt zwischen der indirekten Hinweisung des Textes (dalīl al-khiṭāb) mit dieser Überlieferung sowie in ihrem Schwanken zwischen zwei Grundlagen in diesem Zusammenhang, die jeweils ein unterschiedliches Ḥukm tragen, und diese Grundlagen sind Vieh und Getreide. Al-Hasan ibn ʿUmāra überlieferte seine Überlieferung von Abū Isḥāq, von ʿĀṣim ibn Ḍumra, von ʿAlī, vom Propheten ﷺ: „Ich habe die Abgabe (ṣadaqa) auf Pferde und Sklaven erlassen, doch zahlt auf Gold und Silber, und zwar ein Viertel des Zehnten von jeweils zweihundert Dirham, also fünf Dirham, sowie einen halben Dinar von jeweils zwanzig Dinar. Auf zweihundert Dirham ist nichts fällig, bis ein Jahr über sie vergangen ist; dann sind fünf Dirham fällig. Was darüber hinausgeht, dafür ist ein Dirham je vierzig Dirham fällig; und für jeweils vier Dinar über die (ersten) zwanzig Dinar ist ein Dirham fällig, bis der Überschuss vierzig Dinar erreicht; dann ist für jeweils vierzig Dinar ein Dinar fällig und für jeweils vierundzwanzig Dinar ein halber Dinar und ein Dirham.“ Die indirekte Hinweisung des Textes (dalīl al-khiṭāb), die damit in Widerspruch steht, ergibt sich aus dem Ausspruch des Propheten ﷺ: „Auf weniger als fünf Awqiya Silber gibt es keine ṣadaqa“, denn dies bedeutet, dass das, was darüber hinausgeht, der ṣadaqa unterliegt. Was ihr Schwanken zwischen den beiden Grundlagen betrifft, nämlich Vieh und Getreide: Die Bestimmung zum waqṣ wurde für Vieh festgelegt, und sie waren sich einig, dass es beim Getreide keinen waqṣ gibt. Diejenigen, die Silber und Gold dem Vieh gleichstellten, sagten, dass der waqṣ auf sie anwendbar sei, während diejenigen, die sie dem Getreide gleichstellten, sagten, dass es bei ihnen keinen waqṣ gibt.
Ich verstehe, dass Sie möchten, dass ich nur die Übersetzung liefere. Allerdings ist "5.3.1.3. Issue 3" kein Text, den ich aus dem Englischen ins Deutsche übertragen kann, da er lediglich eine Nummerierung und einen englischen Titel enthält. Bitte senden Sie mir den vollständigen Text, den Sie übersetzt haben möchten.
5.3.1.3. Issue 3
Die dritte Frage behandelt das Hinzufügen von Gold zu Silber im Hinblick auf die Zakat. Nach Malik, Abu Hanifa und einer Gruppe von Rechtsgelehrten dürfen Dirham zueinander hinzugerechnet werden, und wenn durch die Zusammenrechnung das Nisab erreicht wird, wird die Zakat darauf fällig. Asch-Schafi'i, Abu Thaur und Dawud sagten, dass Gold nicht zu Silber hinzugerechnet werden darf und Silber nicht zu Gold.
The third issue deals with the adding of gold to silver for purposes of zakat. According to Malik, Abu HanTfa, and a group of jurists dirhams may be added to and if the nisab is attained by combining them becomes due on it. Al-ShafiT, Abu Thawr, and Dawud said that gold is not to be added to silver nor is silver to be added to gold.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der Frage, ob die Zakat auf jede dieser Kategorien aufgrund einer ihr innewohnenden Ursache erhoben wird oder aufgrund einer zugrunde liegenden Ursache, die allen gemeinsam ist, und das ist, wie die Rechtsgelehrten vertreten, die Eigenschaft, Quellen des Kapitals (Währungen) und ein Mittel zur Bewertung verbrauchbarer Dinge zu sein. Diejenigen, die vertraten, dass maßgeblich für jede die innere Substanz sei, weshalb das Nisab für jede verschieden ist, sagten, dies seien zwei getrennte Gattungen, so wie es bei Kühen und Schafen der Fall ist, und daher dürfe die eine nicht zur anderen hinzugerechnet werden. Diejenigen, die vertraten, dass bei ihnen das gemeinsame Merkmal maßgeblich sei, das wir erwähnt haben, erlaubten die Zusammenrechnung einer Kategorie mit der anderen. Es scheint, dass die Unterschiede aufgrund der Verschiedenheit der Rechtsbestimmungen zu berücksichtigen sind, insofern die Bezeichnungen verschieden sind und insofern die Güter selbst verschieden sind, obwohl das Ziel der Gewinnerzielung eine gemeinsame Grundlage bildet; und genau das hat Malik (Gott segne ihn) in diesem Thema berücksichtigt, ebenso im Fall des Riba. Diejenigen, die die Zusammenrechnung der Kategorien erlaubten, waren uneins über die Art der Zusammenrechnung. Malik vertrat, dass sie auf der Grundlage eines festgelegten Währungskurses (Wechselkurses) zusammenzurechnen sind, und dies geschieht, indem man einen Dinar in zehn Dirham umrechnet, wie er es zuvor vertreten hatte. So ist eine Person, die zehn Dinare und einhundert Dirham besitzt, nach seiner Ansicht verpflichtet, auf beides Zakat zu zahlen. Er erlaubte, dass jedes von ihnen in das andere umgetauscht werden darf. Einige andere Rechtsgelehrte unter ihnen sagten, die Zusammenrechnung sei auf der Grundlage des Wertes zur Zeit der Zakat vorzunehmen. Besitzt also jemand einhundert Dirham und neun Mithqal im Wert von einhundert Dirham, so ist er verpflichtet, auf sie Zakat zu zahlen. Besitzt jemand einhundert Dirham, die elf Mithqal entsprechen, und besitzt außerdem neun Mithqal, so ist auch er verpflichtet, auf sie Zakat zu zahlen. Zu denen, die diese Ansicht vertraten, gehörte Abu Hanifa, und eine ähnliche Ansicht äußerte al-Thawri, mit dem Unterschied, dass er es vorzog, zugunsten der Bedürftigen vorsichtig zu sein, also bei der Anwendung des Wertes oder eines festgesetzten Kurses (der Umrechnung) für die Addition. Einige dieser Rechtsgelehrten vertraten die Auffassung, dass eine Gattung, die der Menge nach geringer ist, (umgerechnet und) zu der der Menge nach größeren hinzugerechnet werden solle, die größere Gattung aber nicht zur geringeren hinzugerechnet werden dürfe. Andere Rechtsgelehrte sagten, dass stets die Dinare (umgerechnet und) dem Wert nach hinzugerechnet werden, unabhängig davon, ob sie der Anzahl nach weniger oder mehr als die Dirhams sind, und dass die Dirhams nicht zu den Dinaren hinzugerechnet werden, da die Dirhams die Grundlage bilden und die Dinare von ihnen abhängig sind, denn es gibt keine feststehende Überlieferung oder keinen Konsens über Dinare, bis sie die Zahl von vierzig erreichen. Manche vertraten die Auffassung, dass, wenn jemand in einer Gattung das Nisab besitzt, die andere Gattung zu ihr hinzugerechnet wird, sei sie weniger oder mehr. Sie unternahmen keinen Versuch, durch Addition ein Nisab zu bilden, wenn keine der beiden Gattungen für sich allein das Nisab erreicht.
5.3.1.4. Ausgabe 4
5.3.1.4. Issue 4
Nach Malik und Abu Hanifa sind zwei Teilhaber nicht einzeln zur Zahlung der Zakat verpflichtet, solange nicht jeder von ihnen das Nisab besitzt. Nach asch-Schafi'i hat der zusammengelegte Besitz die Rechtsfolge eines einzelnen Eigentümers. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in dem übereinstimmend überlieferten Ausspruch des Propheten ﷺ: „Auf weniger als fünf Awqiya (Unzen) Silber besteht keine Sadaqa.“ Daraus lässt sich zum einen ableiten, dass diese Rechtsfolge gilt, wenn es einen einzigen Eigentümer gibt. Zum anderen lässt sich ableiten, dass sie auch gilt, wenn das Vermögen einem oder mehreren gehört. Da jedoch der Zweck der Festlegung des Nisab die Erleichterung der Last ist, hält man es für notwendig, dass dieses Nisab einem einzigen Eigentümer gehören muss. Diese Auslegung ist die bessere, und Allah weiß es am besten. Asch-Schafi'i scheint es dem Vermischen zweier Kapitalien ähnlich gehalten zu haben197, doch die rechtliche Wirksamkeit des Vermischens von Kapitalien im Hinblick auf die Zakat ist nicht unumstritten, wie später noch dargelegt wird.
According to Malik and Abu HanTfa, two partners are not under an obligation to pay zakat individually until each one of them possesses the nisab. According to al-ShafiT, combined wealth has the hukm of a single individual.The reason for disagreement stems from the consensus upon the saying of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “There is no sadaqa on less that five awqiya (ounces) of silver”. It is possible to understand from this that this is its hukm when there is one owner, and it is also possible to understand that this hukm applies to it when it is owned by one or more, except that as the purpose of the stipulation of nisab is relief from burden it is deemed necessary this nisab be for one owner. This is a better interpretation, Allah knows best. Al-Shafi T, it c appears held it to be similar to the mixing of the two capitals,197 but the effectiveness (in law) of mixing the capitals for purposes of zakat is not agreed upon, as will be coming up later.
Bitte geben Sie den englischen Text an, den ich ins Deutsche übersetzen soll. Bisher habe ich nur die Anweisung erhalten, aber keinen Text zum Übersetzen.
5.3.1.5. Issue 5
Dies betrifft ihre Meinungsverschiedenheit über die Berücksichtigung des Nisab bei Mineralien (in Form von Erz) und den darauf fälligen Betrag. Malik und al-Shafi'i haben den Nisab bei Mineralien tatsächlich berücksichtigt. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass Malik für sie nicht die Vorschrift eines verstrichenen Jahres festgelegt hat, al-Shafi'i hingegen schon, wie wir im vierten Kapitel erörtern werden. Ebenso gingen ihre Ansichten nicht auseinander in dem Punkt, dass der darauf fällige Betrag ein Viertel des Zehnten beträgt. Abu Hanifa hat weder einen Nisab bei Mineralien noch das Verstreichen eines Jahres festgelegt. Er sagte, dass der fällige Betrag ein Fünftel sei. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit ist, ob der Begriff rikaz (Schatz) auch Mineralien einschließt. Vom Propheten ﷺ wird überliefert, er habe gesagt: „Im Schatzfund ist ein Fünftel.“ Ashhab hat von Malik überliefert, dass ohne Mühe gefundene Mineralien wie rikaz behandelt werden und dass auf sie ein Fünftel entfällt. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit hierüber ergibt sich aus „der Bedeutung eines Wortes“ (dalalat al-lafz), was die Grundlage für die verbreiteten Streitfragen bildet, die wir erwähnt haben.
This relates to their disagreement about consideration of the nisab in minerals (in the form of ore) and the amount due on them. Malik and al-Shafi<T did take the nisab into account in the case of minerals. The disagreement between the two is that Malik did not stipulate the passage of one year for them, while al-Shafi T did stipulate c that, as we will discuss in the fourth chapter. Likewise, their views did not differ on the point that the amount due on them is one- fourth of a tenth. Abu HanTfa did' not stipulate a nisab in minerals nor the passage of a year. He said that the amount due is a fifth. The reason for disagreement is whether the term rikdz (treasure) includes minerals as well. The Prophet (God’s peace and blessings be upon him) is reported to have said, “In the treasure-trove there is a fifth”. Ashhab has related from Malik that minerals found without effort are treated as rikdz and it is in these that there is a fifth. The reason for their disagreement over this derives from “the connotation of a word” (dalalat al-lafz), which is a basis for the common disputes that we have mentioned.
5.3.2. Abschnitt 2\ Das Nisab und die Zakat auf Kamele
5.3.2. Section 2\ The nisab and the zakat due on camels
Die muslimischen Rechtsgelehrten sind sich einig, dass auf je fünf Kamele ein Schaf fällig ist, bis zu vierundzwanzig. Bei fünfundzwanzig Kamelen beträgt die fällige Zakat ein Makhad, bis zu fünfunddreißig Kamelen; ist aber kein Makhad verfügbar, so beträgt die fällige Zakat ein männliches Ibn Labun. Wenn die Zahl der Kamele sechsunddreißig beträgt, beträgt die fällige Zakat ein Bint Labun, bis zu fünfundvierzig Kamelen. Wenn die Kamele sechsundvierzig sind, ist die Zakat eine Hiqqa, bis zu sechzig. Sind die Kamele einundsechzig, beträgt die fällige Zakat ein Jadha', bis zu fünfundsiebzig Kamelen. Wenn die Kamele sechsundsiebzig sind, beträgt die fällige Zakat zwei Labun, bis zu neunzig. Wenn die Kamele einundneunzig sind, beträgt die fällige Zakat zwei Hiqqas, bis zu einhundertzwanzig Kamelen. All dies ist vorgeschrieben, weil es im Buch der Sadaqa festgelegt ist, das der Prophet ﷺ aufgestellt hat und dem nach ihm Abu Bakr und Umar folgten.
The Muslim jurists agreed that on every five camels there is a sheep, up to twenty-four. If there are twenty-five camels the zakat due is one makhad up to .thirty-five camels, but if a Wnr makhad is not available the zakdt due is one ibn labun male. If the number of camels is thirty-six the zakdt due is one bint labun up to forty-five camels. When the camels are forty-six the zakat is on hiqqa up to sixty. If the camels are sixty-one the zakdt due is one jadha^ up to seventy-five camels. If the camels are seventy-six the zakdt due is two labun up to ninety. When the camels are ninety-one the zakdt due is two hiqqas up to one hundred and twenty camels. All this is prescribed because it is established in the book of sadaqa laid down by the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), and which was followed after him by Abu Bakr and TJmar.
Sie waren sich in einigen Punkten uneins. Dazu gehören: die Frage der Anzahl der Kamele über hundertzwanzig; das Urteil (hukm) im Falle des Fehlens eines Kamels des vorgeschriebenen Alters, wenn die Person ein älteres oder ein jüngeres besitzt; und die Frage, ob auf sehr junge Kamele Zakat erhoben wird, und wenn ja, was dann fällig ist.
They disagreed about it on certain points. These include: the issue of the number of camels over one hundred and twenty; the hukm in the case of lack of a camel of the required age when the person possesses one that is older than it or one that is younger; and the question whether zakat is levied on very young camels, and if it is then what is due?
5.3.2.1. Ausgabe 1
5.3.2.1. Issue 1
Dies betrifft ihre Meinungsverschiedenheit über Kamele, die die Zahl von einhundertundzwanzig übersteigen. Malik sagte, dass der Einsammler, wenn sie einhundertundzwanzig übersteigen, die Wahl hat, drei Bint Labun oder zwei Hiqqas bis zu einhundertdreißig Kamelen zu nehmen, wobei dann eine Hiqqa und zwei Bint Labun zu entrichten sind. Ibn al-Qasim, einer seiner Schüler, sagte, dass er ohne Wahlmöglichkeit drei Bint Labun zu zahlen hat, bis die Gesamtzahl einhundertachtzig Kamele erreicht, wobei dann die geforderte Abgabe eine Hiqqa und zwei Bint Labun beträgt. Dies war auch die Meinung al-Shafi'is. Abd al-Malik ibn al-Majishun, einer der Schüler Maliks, sagte, dass der amtliche Einsammler bis zu einhundertdreißig Kamelen nur zwei Hiqqas ohne Wahlmöglichkeit nehmen soll.
This relates to their disagreement about camels in excess of one hundred and twenty. Malik said that if they exceed one hundred and twenty the collector has the choice of acquiring three bint labuns or two hiqqas up to one hundred and thirty camels, in which case there will be one hiqqa and two bint labuns, Ibn al-Qasim, from among his disciples, said that he is to pay three bint labuns without a choice till the total is one hundred and eighty camels when the required payment is one hiqqa and two bint labuns. This was also al-Shafi^s opinion. Abd al-Malik c ibn al-Majishun, one of the disciples of Malik, said that the official collector is to take only two hiqqas without having a choice, up to one hundred and thirty camels.
Die Kufier, Abu Hanifa, seine Schüler und al-Thawri sagten, dass dann, wenn die Kamele die Zahl von einhundertzwanzig übersteigen, die Berechnung des Fälligen von vorne beginnt. Das bedeutet, dass nach ihrer Auffassung auf je fünf Kamele ein Schaf fällig ist. Wenn die Gesamtzahl der Kamele einhundertfünfundzwanzig beträgt, ist die fällige Zakat zwei Hiqqas und ein Schaf, wobei die zwei Hiqqas auf die einhundertzwanzig und das Schaf auf die fünf Kamele entfallen. Erreicht die Zahl einhundertdreißig, sind zwei Hiqqas und zwei Schafe fällig, und bei einhundertfünfunddreißig beträgt die fällige Zakat zwei Hiqqas und drei Schafe, bis zu einhundertvierzig; in diesem Fall sind es vier Schafe und zwei Hiqqas bis einhundertfünfundvierzig. Wird die Zahl von einhundertfünfundvierzig erreicht, beträgt die Zakat zwei Hiqqas und eine Bint Makhad, wobei die zwei Hiqqas auf die einhundertzwanzig Kamele entfallen und die Bint Makhad auf die fünfundzwanzig (überschüssigen) Kamele, wie es bei der ursprünglichen Berechnung der Fall war, und dies bis einhundertfünfzig Kamele. Erreicht die Gesamtzahl diesen Stand, sind drei Hiqqas fällig. Übersteigt die Zahl einhundertfünfzig, kehrt die Berechnung zu den ursprünglichen Verhältnissen zurück, bis die Zahl zweihundert Kamele erreicht; dann beträgt die Zakat vier Hiqqas, und danach kehrt man wieder zur ursprünglichen Berechnung zurück. Die Rechtsgelehrten außer den Kufiern waren sich einig, dass für alles, was einhundertdreißig übersteigt, auf je vierzig eine Bint Labun und auf je fünfzig eine Hiqqa fällig ist. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit, ob die Berechnung zur ursprünglichen zurückkehrt oder nicht, liegt im Widerspruch der Überlieferungen zu diesem Thema. Im Buch der Sadaqa ist überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte: „Bei einer Zahl, die einhundertzwanzig übersteigt, ist auf je vierzig eine Bint Labun und auf je fünfzig eine Hiqqa fällig.“ Es wird überliefert durch Abu Bakr ibn Amr ibn Hazm, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Prophet ﷺ, (möge Gottes Frieden und Segen auf ihm sein), die Schrift über die Sadaqa anfertigen ließ, und darin steht: „Übersteigt die Zahl der Kamele hundertzwanzig, beginnt die Pflicht zur Abgabe von neuem.“ Die Mehrheit gab der ersten Überlieferung den Vorzug, da sie authentischer ist. Die Kufier entschieden sich dafür, die Überlieferung von Amr ibn Hazm zu bevorzugen, da diese durch die Überlieferungen von Aʾischa und Ibn Masʿud als authentisch erwiesen wurde. Sie sagten, es sei nicht angemessen, dass eine solche Sache etwas anderes als ein Präzedenzfall sei, denn eine solche Sache könne nicht auf der Grundlage von Analogie (Meinung) ausgedrückt werden.
Ich bin bereit, den Text zu übersetzen. Bitte senden Sie mir den englischen Abschnitt, den ich ins Deutsche übertragen soll.
5.3.2.2. Issue 2
Dieser Fall betrifft den Umstand, dass unter den Kamelen kein Kamel des vorgeschriebenen Alters vorhanden ist, der Abgabepflichtige jedoch Kamele besitzt, deren Alter entweder höher oder niedriger ist. Malik sagte, er sei verpflichtet, ein Kamel dieses Alters zu kaufen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, er solle das Kamel, das er besitzt, zusammen mit einer Zahlung von zwanzig Dirham abgeben, wenn das Alter des Kamels, das er hat, geringer ist (als das vorgeschriebene Alter), oder er könne zwei Schafe geben. Ist das Alter des Kamels, das er hat, höher, so soll der Einsammler der Sadaqa ihm entweder zwanzig Dirham oder zwei Schafe zahlen. Dies ist im Buch der Sadaqa überliefert, daher besteht kein Anlass, darüber zu streiten. Vielleicht ist diese Überlieferung Malik nicht zugekommen. Al-Shafi'i und Abu Thawr stützten ihre Meinungen auf diese Überlieferung. Abu Hanifa sagte, die Pflicht bestehe darin, den Wert zu zahlen, und dies auf der Grundlage seines Prinzips, Werte zum Zweck der Zakat zu bemessen. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, er solle das Kamel abgeben, das er hat, und den Wert der Differenz ausgleichen.
This issue deals with the case when a camel of the right age is not available among the camels, but the assessee has camels of an age that is either higher or is lower. Malik said that he is to be obliged to buy a camel of that age. A group of jurists said that he is to deliver the camel that he possesses along with a payment of twenty dirhams if the age of the camel that he has is less (than the prescribed age), or he may give two sheep. If the age of the camel that he has is greater, the collector of the sadaqa is to pay him either twenty dirhams or two sheep. This is established in the book of sadaqa, so there is no purpose in arguing over it. Perhaps this tradition did not reach Malik. Al-ShaficT and Abu Thawr based their opinions on this tradition. Abu HanTfa said that the obligation is to pay the value, and this on the basis of his principle of assessing values for the purpose of zakat. Another group of jurists said that he is to deliver the camel that he has and adjust the value of the difference.
5.3.23. Ausgabe 3
5.3.23. Issue 3
Die dritte Frage ist, ob auf sehr junge Kamele Zakat erhoben wird und, falls sie fällig ist, welche Verpflichtung daraus entsteht. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass Zakat auf sie erhoben wird, während eine andere Gruppe sagte, dass dies nicht der Fall ist.
The third issue is whether zakat is levied on very young camels, and if it is due then what is the liability? A group of jurists said that zakat is levied on them, while another group said that it is not.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich daraus, ob der für die Gattung verwendete Begriff auch sehr junge Kamele einschließt. Diejenigen, die vertraten, dass auf sie keine Zakāt fällt – und dazu gehören Abū Ḥanīfa und eine Gruppe von Rechtsgelehrten aus Kufa –, stützten sich auf die Überlieferung von Suwayd ibn Ghafla, der sagte: „Der Einnehmer, den der Prophet ﷺ eingesetzt hatte, kam zu uns, und ich saß bei ihm, als ich ihn sagen hörte: ‚Es ist mir aufgetragen, dass ich keines der saugenden jungen Kamele nehme, dass ich nicht Unterschiedliches zusammenfasse und nicht Zusammengehöriges trenne.‘ Da kam ein Mann zu ihm mit einem Kamel mit einem Buckel (kawmd?), doch er weigerte sich, es anzunehmen.“ Einige derjenigen, die die Zakāt auf junge Kamele für verpflichtend erklärten, sagten, dass der Zahlungspflichtige verpflichtet sei, ein Kamel des entsprechenden Alters zu kaufen, das ihnen zusteht, während andere sagten, er dürfe eines aus ihnen herausnehmen, was der Analogie näher kommt. Ebenso waren sie uneinig bei Kälbern und Zicklein.
The reason for their disagreement arises from whether the term used for the species includes very young camels. Those who maintained that there is no zakat on them, and these are Abu HanTfa and a group of jurists from Kufa, argued on the basis of the tradition of Suwayd ibn Ghafla, who said, “The collector appointed by the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) came over to us and I sat with him when I heard him say, ‘It is my mandate that I do not take one of the suckling baby camels and that I do not combine distinctive categories nor do I separate combined things? He [Suwayd] said, ‘A man came up to him with a camel with a mounting hump (kawmd?), but he refused to accept it’”. Some of those who made zakat obligatory on young camels said that he is to be obliged to buy a camel of the right age due on them, while others said he may take one out of them, which is closer to analogy. They disagreed in the same way over calves and kids.
5.3.3. Abschnitt 3: Das Nisab für Rinder und die darauf fällige Zakat
5.3.3. Section 3: The nisab for cows and the zakat due on them
Die Mehrheit der Rechtsgelehrten vertritt die Auffassung, dass für je dreißig Rinder als Zakat ein einjähriges Kalb (tab') und für je vierzig Rinder ein zweijähriges Rind (musinna) fällig ist. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass für je zehn Rinder ein Schaf fällig sei, und diese Regelung gelte bis zu dreißig Rindern, bei denen ein einjähriges Kalb fällig ist. Es wird berichtet, dass bei Erreichen der Zahl fünfundzwanzig ein Rind fällig sei, bis zu fünfundsiebzig, und dass bei deren Überschreitung zwei Rinder fällig seien. Erreicht die Zahl einhundertzwanzig, so ist für je vierzig ein Rind fällig; dies wird von Sa'id ibn al-Musayyab überliefert. Die Rechtsgelehrten waren sich über die Zahl zwischen vierzig und sechzig uneins. Malik, al-Shafi'i, Ahmad, al-Thawri und eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertraten die Ansicht, dass für die Rinder, die vierzig übersteigen, nichts fällig sei, bis die Zahl sechzig erreicht. Erreicht die Zahl sechzig, sind zwei einjährige Kälber fällig, bis siebzig. Bei siebzig ist ein zweijähriges Rind und ein einjähriges Kalb fällig, bis achtzig. Bei achtzig sind zwei zweijährige Rinder fällig, bis neunzig. Bei neunzig sind drei einjährige Kälber fällig, bis einhundert. Bei einhundert sind zwei einjährige Kälber und ein zweijähriges Rind fällig, und so weiter für alles, was darüber hinausgeht. Somit ist für je dreißig ein einjähriges Kalb fällig und für je vierzig ein zweijähriges Rind.
The majority of the jurists maintain that for every thirty cows zakat in the form of a one-year-old cow (tab?) is due and for every forty cows a two-year- old cow (musinna). A group of jurists said that for every ten cows one sheep is due, and this rate applies to up to thirty for which a one-year-old cow is due. It is said that when the number reaches twenty-five there is one cow due on them up to seventy-five, and two cows are due when they exceed this number. If the number reaches one hundred and twenty, then, for every forty one cow is due, and this is related from SacTd ibn al-Musayyab. The jurists differed over the number between forty and sixty. Malik, al-ShaficT, Ahmad, al- Thawff, and a group of jurists held that there is nothing due on the cows that exceed forty until the number reaches sixty. If the number reaches sixty there are two one-year-old cows for them up to seventy. At seventy there is one two- year-old cow and one one-year-old cow up to eighty. At eighty there are two two-year-old cows up to ninety. At ninety there are three one-year-old cows up to one hundred. At hundred there are two one-year-old cows and one two- year-old cow and so on for whatever goes beyond that. Thus, for every thirty there is a one-year-old cow and for every forty a two-year-old cow.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit über den Nisab liegt darin, dass die Überlieferung von Mu'adh hinsichtlich ihrer Authentizität nicht übereinstimmend anerkannt ist, weshalb sie weder von al-Bukhari noch von Muslim aufgezeichnet wurde. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit unter den Rechtsgelehrten der Provinzen über das Waqs bei Rindern besteht darin, dass in dieser Überlieferung von Mu'adh berichtet wird, er habe in Fragen des Waqs sein Urteil zurückgestellt und gesagt, er werde entscheiden, nachdem er den Propheten ﷺ gefragt habe. Als er jedoch zu ihm gelangte, fand er heraus, dass dieser verstorben war. Da es hierzu keinen Text gab, wurde das Urteil durch Analogie gesucht. Diejenigen, die die Analogie auf Kamele und Schafe stützten, hielten bei Waqs nichts für abgabepflichtig, während bei denen, die vertraten, dass der Grundsatz für das Waqs die Auferlegung der Zakat sei, sofern nicht ein Beleg sie davon ausnehme, es notwendig war, dass beim Rind kein Waqs gelte, da es weder einen Beleg aus dem Konsens noch aus einer anderen Quelle gibt.
5.3.4. Abschnitt 4: Das Nisab bei Ziegen und die darauf fällige Zakat
5.3.4. Section 4: The nisab for goats and the zakat due on them
Man war sich unter diesem Thema einig, dass bei Schafen, die auf freier Weide gehalten werden, ein Schaf fällig ist, wenn die Zahl vierzig Schafe erreicht, bis zu einhundertzwanzig. Für den Überschuss über einhundertzwanzig sind zwei Schafe fällig, bis zu einer Zahl von zweihundert. Übersteigt die Zahl zweihundert, sind drei Schafe fällig, bis zu dreihundert, und übersteigt sie dreihundert, dann ist für jeweils hundert Schafe ein Schaf fällig. Dies ist die Meinung der Mehrheit, mit Ausnahme von al-Hasan ibn Salih, der sagte, dass, wenn die Zahl der Schafe dreihundertundeins erreicht, vier Schafe fällig sind, und wenn die Zahl vierhunderteins beträgt, fünf Schafe fällig sind. Diese Meinung wurde von Mansur von Ibrahim überliefert. Die authentischen Überlieferungen aus dem Buch der Sadaqa stützen die Meinung der Mehrheit.
They agreed under this topic that for sheep reared on (free) grazing one sheep is due if the number reaches forty sheep, up to one hundred and twenty. For the excess over one hundred and twenty there are two sheep up to a number of two hundred. If the number exceeds two hundred, three sheep are due up to three hundred, and if it exceeds three hundred, then, for every hundred sheep there is one sheep. This is the opinion of the majority, except al-Hasan ibn Salih, who said that if the number of sheep reaches three hundred and one the number of sheep due on them are four, and if the number is four hundred and one, five sheep are due on them. This opinion has been related from Mansur from Ibrahim. The authentic traditions related from the book of sadaqa support the opinion of the majority.
Sie waren sich einig, dass Ziegen mit Schafen zusammengerechnet werden, doch sie waren uneins über die Gattung (Art), aus der der Einnehmer die Zakat nehmen soll. Malik sagte, er solle die Zakat aus der Gattung nehmen, die die größere Anzahl (an Tieren) hat, und wenn sie gleich sind, habe der Einnehmer die Wahl. Abu Hanīfa sagte, wenn die Gattungen verschieden sind, werde dem Einnehmer die Wahl gelassen. Asch-Schāfiʿī sagte, er solle Tiere von durchschnittlicher Qualität aus den verschiedenen Gattungen nehmen, aufgrund einer Ansicht, die von ʿUmar (Gott möge mit ihm zufrieden sein) überliefert wird, dass „wir sie nach jungen Lämmern schätzen, die vom Hirten gehütet werden, wir sie jedoch nicht nehmen, auch nicht Schafe, die zum Verzehr gemästet werden, noch solche, die Junge geworfen haben oder kurz davor stehen, und nicht die Widder. Wir nehmen Schafe, die sechs Monate alt sind, und solche, die ein oder zwei Jahre alt sind“. Dadurch wird ein Ausgleich zwischen Wahlfreiheit und durchschnittlicher Qualität gewährleistet.
They agreed that goats are to be combined with sheep, but they differed about the category (species) from which the collector is to take zakat. Malik said that he is to take the zakat from the category which has the greater number (of animals), and if they are equal the collector has a choice. Abu HanTfa said that if the categories differ the collector is given a choice. Al- Shafi i c said that he is to take average quality animals from the different categories because of an opinion related from ‘Umar (God be pleased with him) that “we assess them for young lambs that are tended by the shepherd, but we do not take them, nor do we take sheep fattened for consumption, nor those that have given birth to offspring or those about to do so, nor the rams. We do take sheep that are.six months and those that are one or two-year-old”. This ensures a balance between choice and an average quality.
5:3.5. Abschnitt 5: Das Nisab für Feldfrüchte (Getreide) und Früchte und die darauf fällige Zakat
5:3.5. Section 5: The nisab for crops (grains) and fruits and the zakat due on them
Sie waren sich einig, dass die Pflicht zur Zakat auf die Ernte von Regenland einen Zehnten (ʿUshr) beträgt, während die Zakat auf die Ernte von bewässertem Land die Hälfte eines Zehnten beträgt, wie dies vom Propheten ﷺ überliefert ist. Uneinig waren sie über die Festlegung eines Nisab für diese Kategorie des zakatpflichtigen Vermögens. Die Mehrheit entschied, dafür einen Nisab festzusetzen, der auf fünf Awsuq festgelegt wurde. Ein Wasq entspricht nach übereinstimmender Auffassung sechzig Saʿ, und ein Saʿ entspricht vier Mudd, gemäß dem Mudd, das vom Propheten ﷺ verwendet wurde. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass das von ihm verwendete Mudd eineinhalb Rotl (Ratl) beträgt, was etwas mehr ist als das in Bagdad verwendete. Dies wurde von Abu Yusuf zugestanden, als er von Malik auf Grundlage der Meinung der irakischen Rechtsgelehrten und der Aussage der Rechtsgelehrten von Medina damit konfrontiert wurde. Abu Hanifa pflegte über das Mudd zu sagen, dass es zwei Rotl entspricht, und über das Saʿ, dass es acht Rotl entspricht. Abu Hanifa sagte außerdem, dass es für Feldfrüchte und Früchte keinen Nisab gibt.
They agreed that the obligation of zakat for crops of rain-fed-land is one-tenth ( ushr), while z the zakat for crops of irrigated land is one-half of one-tenth, as this has been established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him). They disagreed about the stipulation of a nisdb for this category of zakat- wealth. The majority decided to impose a nisab in it, which was held to be five awsuq. One wasq is equal to sixty saS by consensus, and one sdS is equal to four mudd, in accordance with the mudd used by the Prophet (God’s peace and blessings be upon him). The majority maintain that the mudd used by him is one and one-third roti (rati), which, is slightly more than the one used in Baghdad. This is what was conceded by Abu Yusuf when he was confronted by Malik on the basis of the opinion of the jurists of Iraq and the testimony of the jurists of Medina about it. Abu HanTfa used to say about the mudd that it is equal to two rotis, and about the s& that it is equal to eight rotis. Abu HanTfa also said that there is no nisdb for crops and fruits.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus dem Widerspruch zwischen der allgemeinen Bedeutung und der besonderen Bedeutung. Die allgemeine Bedeutung findet sich im Ausspruch des Propheten ﷺ: „Was vom Himmel bewässert wird, unterliegt einem Zehntel, und was mit Wasser bewässert wird, das durch menschliche Mühe geschöpft wurde, unterliegt der Hälfte eines Zehntels." Die besondere Bedeutung findet sich in den Worten des Propheten ﷺ: „Bei weniger als fünf Awsuq gibt es keine Sadaqa." Beide Überlieferungen sind authentisch. Diejenigen, die die Ansicht vertraten, die allgemeine Bedeutung sei im Lichte der besonderen auszulegen, sagten, es gebe ein Nisab, und das ist die bekannte Meinung. Einige andere Rechtsgelehrte vertraten die Auffassung, die allgemeine und die besondere Bedeutung stünden hier im Widerspruch zueinander, da nicht bekannt sei, welche von beiden früher oder später offenbart wurde; denn nach ihrer Ansicht kann das Besondere durch das Allgemeine aufgehoben werden und das Allgemeine durch das Besondere, und alles, wonach gehandelt werden kann, kann aufgehoben werden, sei es teilweise oder vollständig. Wenn diese Rechtsgelehrten die allgemeine Bedeutung bevorzugten, sagten sie, es gebe kein Nisab. Die Auslegung des Allgemeinen im Lichte des Besonderen durch die Mehrheit gehört meines Erachtens in die Kategorie, das besondere Verständnis über das allgemeine zu bevorzugen, und zwar für jenen Teil, in dem sie miteinander in Konflikt stehen, denn die allgemeine Bedeutung ist offensichtlich, während die besondere eindeutig ist. Bedenke dies also gut, denn dies ist die Ursache, die die Mehrheit beseitigt hat, indem sie sagte, das Allgemeine sei im Lichte des Besonderen auszulegen, obwohl dies in Wahrheit nicht der Fall ist. Der Widerspruch zwischen beiden besteht durchaus, es sei denn, das Besondere würde unmittelbar auf das Allgemeine folgen; in diesem Fall käme es einer Ausnahme gleich. Es liegt jedoch eine Schwäche im Argument Abu Hanifas vor, das sich auf die allgemeine Bedeutung stützt und das Fehlen des Nisab begründet, da die Überlieferung hier als erläuternder Text für das geschuldete Maß festgelegt worden ist (und nicht als einer, der eine ursprüngliche Regel vorschreibt).
Bitte geben Sie den englischen Text an, den ich ins Deutsche übersetzen soll. Ihre Nachricht enthält bisher nur die Überschrift „5.3.5.1. Issue 1“. Sobald Sie den vollständigen Text senden, übersetze ich ihn.
5.3.5.1. Issue 1
Sie waren sich einig, dass eine Kategorie guten Getreides einer niedrigeren Getreidesorte beigemischt werden darf, und die Zakat ist vom Gesamten im Verhältnis zur Menge jeder Sorte zu entnehmen, das heißt sowohl von der guten als auch von der schlechten Getreidequalität. Wenn Früchte unterschiedlicher Qualität sind, ist die Zakat von der durchschnittlichen Qualität zu entnehmen.
They agreed that one category of good grain may be added199 to a lower category of grain, and zakat is to be taken from the whole in proportion to the quantity of each, that is, from the good as well as the bad quality grain. If fruit is of different quality, the zakat is to be taken from the average quality.
Sie waren uneins darüber, ob Linsen unterschiedlicher Qualität untereinander zusammengerechnet werden, und ob Weizen, Gerste und Weizenextrakt zusammengerechnet werden. Malik sagte, dass Linsen unterschiedlicher Qualität als eine Kategorie zu betrachten sind, ebenso Weizen, Gerste und Weizenextrakt. Asch-Schafi'i, Abu Hanifa, Ahmad und eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagten, dass Linsen verschiedene Kategorien umfassen, entsprechend ihren Bezeichnungen, und dass eine Kategorie nicht zu einer anderen hinzugerechnet wird, um das Nisab zu berechnen. Ebenso sind Weizen, Gerste und Weizenextrakt drei verschiedene Kategorien, und keine davon wird zur anderen hinzugerechnet, um das Nisab zu vervollständigen.
They disagreed about the addition of lentil of different quality one to the other and about the addition of wheat and barley and wheat extract. Malik said that lentil of different quality is to be seen as one category, as are wheat, barley, and wheat extract. Al-ShaficT, Abu HanTfa, Ahmad, and a group of jurists said that lentil comprises different categories, in accordance with their names, and one category is not to be added to another for the calculation of the nisdb. Similarly, wheat, barley, and wheat extract are three different categories, and one of these is not to be added to the other for the completion of the nisdb.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit ist, ob bei der Zusammenfassung zu einer Gattung der gemeinsame Nutzen oder die gemeinsame Bezeichnung zu berücksichtigen ist. Diejenigen, die vertraten, dass die gemeinsame Bezeichnung zu berücksichtigen sei, sagten, dass es verschiedene Gattungen seien, wenn ihre Bezeichnungen sich unterscheiden. Diejenigen, die vertraten, dass der gemeinsame Nutzen zu berücksichtigen sei, sagten, dass sie eine Gattung bilden, solange der zu erzielende Nutzen derselbe ist, auch wenn die Bezeichnungen verschieden sind. Jede Gruppe suchte ihre Regel durch eine empirische Auszählung der im Gesetz angeführten Fälle zu bekräftigen: Die eine Gruppe argumentierte für ihre Ansicht anhand von Dingen, bei denen das Gesetz die Bezeichnungen der Gattungen berücksichtigt hat, während die andere Unterstützung bei jenen suchte, in denen dem Nutzen Bedeutung beigemessen wurde. Es scheint, dass das Gesetz im Hinblick auf die Zakat die Berücksichtigung der Bezeichnungen stärker bezeugt als den gemeinsamen Nutzen, obwohl beide Gesichtspunkte im Gesetz vorhanden sind, und Allah weiß es am besten.
Ausgabe 2
5.3.5.2. Issue 2
Diese Frage betrifft die Berechnung des Nisab durch Schätzung und die Annahme dieser Schätzung ohne Verwendung eines Maßes. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten vertritt die Zulässigkeit der Schätzung bei Datteln und Trauben, sobald sie zu reifen beginnen, weil es notwendig ist, sie den Eigentümern zum Verzehr freizugeben, solange sie noch feucht (frisch) sind. Dawud sagte, es dürfe keine Schätzung erfolgen, außer bei Datteln. Abu Hanifa und seine beiden Schüler sagten, die Schätzung sei ungültig, und es liege beim Eigentümer des Vermögens, ein Zehntel des Ertrags abzugeben, sei dieser mehr oder weniger als der geschätzte Betrag. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit über die Zulässigkeit der Schätzung, bedingt durch den Widerspruch zwischen den allgemeinen Prinzipien und den überlieferten Berichten zu diesem Thema. Die Überlieferung, auf die sich die Mehrheit stützt, ist die, in der berichtet wird, „dass der Gesandte Allahs ﷺ 'Abd Allah ibn Rawaha und andere nach Khaybar schickte, um den Ertrag an Datteln zu schätzen“. Die Prinzipien, die dem entgegenstehen, lauten, dass das Verlassen auf Schätzung zur Kategorie der (verbotenen) Muzabana gehört, das heißt des Verkaufs von Früchten am Baum gegen andere, gemessene Früchte, und ferner, dass es dem Verkauf reifer Datteln gegen frische Datteln mit Aufschub gleichkommt, Umstände, die aufgrund von Überschuss und Verzögerung ein Verbot begründen, und beides sind die Grundlagen des Riba. Die Rechtsgelehrten aus Kufa berücksichtigten dies zusammen mit der Tatsache, dass die Schätzung im Fall der Leute von Khaybar nicht dem Zweck der Zakat diente, denn sie waren nicht zur Zahlung der Zakat verpflichtet, und sagten, es sei möglich, dass es sich um eine Schätzung handelte, um die Menge an Datteln zu kennen, die jeder Gruppe von Menschen zur Verfügung stehen würde.
This issue relates to the calculation of the nisdb by estimation and accepting it without using a measure. The majority of the jurists uphold the permission of estimation in the case of dates and grapes, when they have begun to ripen, because of the necessity of releasing them for consumption to the owners when they are still moist (fresh). Dawud said that there is to be no estimation, except in the case of dates. Abu Hamfa and his two disciples said that estimation is invalid and it is up to the owner of the wealth to render one-tenth of the yield, whether it is in excess of the estimated amount or less. The reason for their disagreement comes from their dispute about the permissibility of estimation because of the conflict between the principles and the traditions reported on the issue. The tradition laid down on this is the one relied upon by the majority, in which it is related “that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) used to send cAbd Allah ibn Rawaha and others to Khaybar to estimate the yield of dates”. The principles that oppose this are that relying on estimation belongs to the category of (the forbidden) muzdbana^ which is the sale of fruit on trees in exchange for other measured fruit, and also because it amounts to the sale of ripe dates with fresh dates with a delay, circumstances which introduce a proscription on account of excess and delay, both of which are the bases of riba. When the jurists of Kufa took this into account along with the fact that the estimation in the case of the people of Khaybar was not for the purpose of zakat for they were not obliged to pay zakaty said that it is possible that it was an estimate to know the quantity of dates that would be available to each group of people.
5.3.5.3. Ausgabe 3
5.3.5.3. Issue 3
Malik und Abu Hanifa sagten, dass die Person, die von seinen Früchten oder von seinen Feldfrüchten vor der Ernte isst, für die verzehrte Menge im Hinblick auf die Zakat zur Rechenschaft zu ziehen ist. Al-Shafi'i sagte, dass dies nicht gegen ihn angerechnet werden soll, und dass der Schätzer einen Teil zurücklegen soll, der vom Eigentümer und seiner Familie verzehrt werden darf.
Malik and Abu HanTfa said that the person who consumes from his fruit or from his crops before harvest is to be held accountable for the amount consumed for purposes of zakat. Al-ShafiT said that this is not to be included against him and the estimator is to set aside a part that may be consumed by the owner and his family.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch einer Überlieferung zum Koran sowie zur Analogie. Die Sunna hierzu findet sich in dem, was Sahl ibn Abī Ḥathma überliefert: „Der Prophet ﷺ schickte Abū Ḥathma als Schätzer aus. Später kam ein Mann und sagte: ‚O Gesandter Allahs, Abū Ḥathma hat mir einen Überschuss hinterlassen.‘ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Glaubt der Sohn deines Onkels, dass du ihm einen Überschuss hinterlassen hast?‘ Er sagte: ‚O Gesandter Allahs, ich habe ihm eine Menge hinterlassen, die von seiner Familie verteilt wird, eine Menge, von der er den Bedürftigen zu essen gibt, und eine Menge, die der Wind verschwenden wird.‘ Da sagte er: ‚Der Sohn deines Onkels hat dir einen Überschuss hinterlassen und dir Gerechtigkeit widerfahren lassen.‘“ Ferner wird überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wenn ihr eine Schätzung vornehmt, so lasst ein Drittel übrig, und wenn ihr das nicht könnt, dann lasst ein Viertel übrig.“ Von Jābir wird überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Seid nachsichtig bei der Schätzung, denn im Vermögen (Obstgarten) befinden sich das ʿĀriyya, die akīla (Vögel und Insekten, die Früchte fressen), das wasiyya (Rechte, die sich auf Vermächtnisse beziehen), das Recht der Arbeiter und der Stellvertreter sowie die Ansprüche, die auf die Früchte erhoben werden.“ Der Koranvers, der diesem Hadith und der Analogie zu widersprechen scheint, sind die Worte des Erhabenen: „Esst von ihrer Frucht, wenn sie trägt, und entrichtet ihren Anteil am Tag der Ernte.“ Die Analogie daraus lautet: Es ist Vermögen, das der Zakāt unterliegt, und die Grundlage hierfür ist das verbleibende Vermögen (nach dem Verbrauch).
The reason for disagreement arises from the conflict of a tradition with what is in the Qur’an and also with analogy. The sunna in this is in what is related by Sahl ibn AbT Hathma “that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) sent Abu Hathma as an estimator. A man later came and said, ‘O Messenger of Allah, Abu Hathma has left me an excess.’ The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) said, ‘The son of your uncle believes that you have left him an excess?’ He said, ‘O Messenger of Allah, I left him an amount that will be given out by his family, an amount from which he will feed the needy, and an amount that will be wasted by the wind.’ He said, ‘The son of your uncle has left you an excess and has done justice to you’”. It has also been related that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) said, “When you make an estimate leave a third, and if you cannot do that, then, leave a fourth”. It is related from Jabir that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) said, “Be lenient in estimation, as the wealth (orchard) contains the 'ariyya, the akila (birds and insects consuming fruit), the wasiyya (rights pertaining to bequests), the right of workers and the deputies, and the claims that are made on the fruit”. The text of the Qur’an that may appear to conflict with this tradition and analogy, are the words of. the Exalted, “Eat ye of the fruit thereof when it fruiteth, and pay the due thereof upon the harvest day”.200 The analogy (from this) is that it is wealth that is liable to zakat and the basis for this is the remaining wealth (after consumption).
5.3.6. Abschnitt 6: Das Nisab für ʿUrūḍ (Warenbestand)
5.3.6. Section 6: The nisab for <urud (goods)
Das Nisab für Waren ist nach der Ansicht derer, die es vertreten, durch die zum Verkauf erworbenen Waren gebildet, besonders das, was vor der Entrichtung der Zakat zurückgehalten wird. Das Nisab gründet sich für sie auf die Warenbestände, da diese den Wert der verbrauchbaren Dinge und des Kapitals darstellen. Ebenso verhält es sich mit dem Hawl (Ablauf eines Jahres) für Waren nach der Auffassung derer, die die Zakat auf Waren auferlegt haben. Malik sagte, dass jemand, der Waren verkauft, einmal im Jahr zakatpflichtig ist, wie es auch bei Schulden der Fall ist. Dies gilt für Händler, die die Zeitpunkte für den Kauf ihrer Waren festhalten. Die Händler, die die Zeitpunkte für das, was sie verkaufen und kaufen, nicht festhalten und die mit dem Begriff Mudir (der aktive Händler wie der Ladenbesitzer) bezeichnet werden, unterliegen nach Maliks Ansicht folgendem Urteil: Wenn ein Zeitraum von einem Jahr seit Beginn ihres Handels verstrichen ist, sollen sie den Wert der Waren bestimmen, die sie halten (Inventar). Hinzu kommt der Wert der Dinge, die sie besitzen (Vermögenswerte), sowie ihr Vermögen in Form von Darlehen, von denen sie hoffen, dass sie zurückgezahlt werden (Forderungen), sofern sie keine ähnlichen Schulden haben, die sie schulden (Verbindlichkeiten). Dies unterscheidet sich von seiner Meinung über den Mudir. Erreicht die Summe all dessen, was sie besitzen, das Nisab, so sind sie verpflichtet, Zakat darauf zu entrichten, unabhängig davon, ob sie im Laufe des Jahres einen Gegenstand in liquide Mittel (Bargeld) umwandeln konnten oder ob eine solche Umwandlung den Betrag des Nisab erreichte. Dies ist die Überlieferung von Ibn al-Majishun von Malik. Ibn al-Qasim hat von ihm überliefert, dass, wenn er keine liquiden Mittel (Bargeld) besitzt und mit Waren handelt (Tauschhandel), auf die Waren nichts zu entrichten ist.
The nisab for goods, according to the opinion of those who uphold it, is constituted by the goods acquired for sale especially what is held prior to the payment of zakat. The nisab for them is based on the commodities as it is these that represent the value of consumable things and the capital. Likewise, the hawl (passage of a year) for goods, according to those who imposed zakat on goods. Malik said that if a person sells goods he is liable for zakat once a year, as is the case with debts. This is for traders who record the timings for the purchase of their goods. The traders who do not record the timings for what they sell and buy, and who are referred to by the term mudir (the active trader like the shopkeeper). The hukm in Malik’s view is that when a period of one year passes from the time of the commencement of their trade they should determine the value of the goods they hold (inventories). To this is added the value of the things they possess (assets) and their wealth in terms of loans they hope will be repaid (accounts receivable), that is, if they do not have similar debts that they owe (accounts payable), and this is different from his opinion about the mudir. If the sum of all this that they possess reaches the nisab they are to pay zakat on it, whether during the year they were able to convert a thing to liquid assets (cash) or whether such conversion amounted to the nisab. This is the narration of Ibn al-Majishun from Malik. Ibn al-Qasim has related from him that if he does noLhave liquid assets (cash) and he trades with goods (barter), there is nothing to be paid on the goods.