1.1.5. Feststellung der Handlungen, für die diese Form der Reinigung vorgeschrieben ist
1.1.5. Identification of Acts for which this form of Purification is Stipulated
Die Grundlage dieses Kapitels sind die Worte des Erhabenen: „O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet erhebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellbogen, streicht leicht über eure Köpfe und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln“,56 sowie die Worte des Propheten ﷺ: „Allah nimmt kein Gebet ohne Reinigung an, noch Almosen aus unrechtmäßig erworbenem Gut.“
The basis of this chapter are the words of the Exalted, UO ye who believe! When ye rise up for prayer, wash your faces, and your hands up to the elbows, and lightly rub your heads and (wash) your feet up to the ankles”,56 and the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “Allah does not accept prayer without purification nor charity from misappropriated proceeds”.
Die Rechtsgelehrten waren sich daher einig, dass die Reinheit eine der Bedingungen des Gebets ist, aufgrund dieser Belege, auch wenn sie darin uneins waren, ob sie eine Bedingung der Gültigkeit oder eine Bedingung der Verpflichtung ist. Sie waren sich nicht darin uneins, dass sie eine Bedingung für alle Formen des Gebets ist, mit Ausnahme des Totengebets und der Niederwerfung, nämlich der Niederwerfung bei der Rezitation, denn dazu gibt es eine abweichende Meinungsverschiedenheit. Der Grund dafür sind die verschiedenen Möglichkeiten in der Bedeutung des Begriffs „Salah“ (Gebet). Sie waren sich uneins darüber, ob der Begriff auf das Totengebet und die Niederwerfung beim Rezitieren bestimmter Koranverse zutrifft. Diejenigen, die vertraten, dass der Begriff „Salah“ auf das Totengebet und auf die Niederwerfung (bei der Rezitation) selbst zutrifft, und das sind die Mehrheit, machten diese Form der Reinheit dafür zur Bedingung, während diejenigen, die vertraten, dass der Begriff auf sie nicht zutrifft, da beim Totengebet weder Verneigung noch Niederwerfungen vorkommen und auch bei der Niederwerfung (bei der Rezitation) weder Stehen noch Verneigung vorkommt, dies dafür nicht zur Bedingung machten. Zu diesem Kapitel gehören unter diesem Hauptthema vier Fragen.
The jurists, therefore, agreed that purification is one of the conditions of prayer, because of these evidences, though they differed on whether it is 3 condition of validity or a condition of obligation. They did not disagree that it is a condition for all forms of prayer, except the funeral prayer and prostration, that is, the prostration of recitation, for there is some deviant disagreement about that. The reason for this are the different possibilities in the meaning of the term “salah” (prayer). They differed as to whether the term applies to the funeral prayer and prostration on reciting certain QuPanic verses. Those who maintained that the term “salah” applies to the funeral prayer and to prostration (of recitation) itself, and these are the majority, stipulated this form of purification for it, while those who held that the term does not apply to them, as the funeral does not involve bowing or prostrations, and there is no standing or bowing in prostrations (of recitation) either, they did not stipulate this form of purification for it. There are four issues related to this chapter under this main issue.
1.1.5.1. Frage 1: Ist diese Reinigung eine Bedingung für das Berühren des Mushaf?
1.1.5.1. Issue 1: Is this purification a condition for touching the mushaf?
Malik, Abu Hanifa und al-Schafiʿi vertraten die Auffassung, dass es eine Bedingung für das Berühren des Mushaf (Abschrift des Qur'an) sei, während die Zahiriten der Ansicht waren, dass dies nicht der Fall sei. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt darin, ob sich die Worte des Erhabenen „Die nur die Reinen berühren“ auf Menschen oder auf Engel beziehen, oder ob diese Aussage ein Verbot impliziert oder lediglich einen Bericht darstellt. Diejenigen, die das Wort „die Reinen“ auf Menschen bezogen und die Aussage als Verbot auslegten, sagten, dass es niemandem außer den Reinen erlaubt sei, das Mushaf zu berühren. Diejenigen, die die Aussage als Bericht auslegten und das Wort „die Reinen“ als Hinweis auf Engel deuteten, sagten, dass der Vers keinen Hinweis auf die Bedingung der Reinheit als Voraussetzung für das Berühren des Mushaf enthalte. Und da weder im Buch noch in der Sunna ein Beleg vorhanden sei, sei die Angelegenheit auf die ursprüngliche Regel der Nichtverpflichtung zurückzuführen, nämlich die Erlaubnis.
Malik, Abu HanTfa, and al-ShafiT held that it is a condition for touching the mushaf (copy of the Qur’an), while the Zahirites held that it is not. The reason for disagreement is whether the meaning of the words of the Exalted, “Which none toucheth save the purified”,57 refers to humans or angels, or whether this statement implies a prohibition or is just a report. Those who deemed the word “purified” to mean humans, and interpreted the statement as a prohibition, said that it is not permitted for anyone, but the purified to touch the mushaf. Those who interpreted it as a report and interpreted the word “purified” as an allusion to angels said that there is no indication in the verse about the stipulation of purification as a condition for touching the mushaf And as there is no evidence in the Book or in the sunna, the matter is to be left to the original rule of non-liability, which is permissibility.
Die Mehrheit begründete ihre Ansicht mit der Überlieferung des ʿAmr ibn Hazm, „dass der Prophet ﷺ schrieb: ‚Nur die Reinen dürfen den Koran berühren.‘“ Die Überlieferungen des ʿAmr ibn Hazm sind unter den Gelehrten umstritten, was ihre Verbindlichkeit betrifft, da in ihnen ein Schreibfehler (tashif) vorkam. Dennoch habe ich gesehen, dass Ibn Abi Mufawwaz sie für ṣaḥīḥ erklärte, wenn sie von zuverlässigen Überlieferern berichtet werden, denn es handelt sich um Briefe des Propheten ﷺ. Dasselbe wird über die Überlieferungen des ʿAmr ibn Shuʿayb von seinem Vater von seinem Großvater gesagt, obwohl die Zāhiriten sie ablehnen. Malik machte eine Ausnahme bei Minderjährigen, die das Mushaf berühren, wenn sie nicht rein sind, da sie das Alter der Verantwortlichkeit noch nicht erreicht haben.
The majority argued for their opinion on the basis of the tradition of cAmr ihn Hazm “that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) wrote: ‘None but the purified touch the Qur’an.’”. The traditions of cAmr ibn Hazm are disputed among the scholars with respect to the obligation of acting upon them, as a writing error (tashif) occurred in them, though I have seen Ibn abMufawwaz declaring them as sahih when reported by reliable narrators, for they are letters of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him). The Sarne is said about the traditions of cAmr ibn Shu^yb from his father from his grandfather, though the Zahirites reject them. Malik made an exemption in the case of minors touching the mushaf when they are not purified, as they have not reached the age of liability.
5.2. Ausgabe 2: Pflicht der (kleinen) Waschung für jemanden, der sich in einem Zustand großer Unreinheit befindet
l‘l-5.2. Issue 2: Obligation of (minor) ablution for one involved in a major unpurity
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins über die Verpflichtung, in bestimmten Fällen die (kleine) rituelle Waschung oder eine sexuell verunreinigte Person zu vollziehen. Der erste Fall ist der, dass jemand, der eine große Unreinheit (hadath) begangen hat, weiterschlafen möchte. Die Mehrheit vertrat die Empfehlung der Waschung, nicht aber ihre Verpflichtung. Die Zahiriten hingegen vertreten, dass sie verpflichtend ist, denn sie ist vom Propheten ﷺ durch die Überlieferung von ʿUmar überliefert, dass er den Gesandten Allahs ﷺ fragte, was er tun müsse, wenn er nachts in eine große Unreinheit (wie Geschlechtsverkehr oder Samenerguss) gerate. Der Gesandte Allahs ﷺ sagte zu ihm: „Verrichte die Waschung, wasche dein Glied und lege dich dann schlafen.“ Dies wird auch von ihm durch ʿĀʾischa überliefert. Die Mehrheit entschied sich für 5
The jurists disagreed about the obligation of (performing the minor) ablution or a person who was sexually defiled, in certain cases. The first is when, a ving committed a major hadath, he wishes to continue sleeping. The Majority upheld the recommendation of ablution, but not its obligation. The Zahirites maintain that it is obligatory, because it is established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) through the tradition of (Umar that he asked the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) what he had to do when he is involved in a major hadath (like intercourse or seminal discharge) during the night. The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) said to him, “Perform ablution and wash your penis, and then go to sleep”. This is also related from him through <A isha. The majority chose 5
die Anweisung als Empfehlung zu verstehen und die wörtliche Bedeutung zurückzustellen, weil sie mit der Pflicht zur Reinigung unvereinbar ist, wenn die Absicht besteht, schlafen zu gehen; das heißt, rechtliche Vereinbarkeit.
to construe the command as a recommendation and to relegate the literal meaning due to its incompatibility with the obligation of purification when the intention is to go to sleep, that is, legal compatibility.
Sie (die Mehrheit) argumentierten dafür auch auf der Grundlage anderer Überlieferungen, deren authentischste die Überlieferung von Ibn ʿAbbās ist, dass der Gesandte Allahs ﷺ einmal von der Toilette zurückkehrte und ihm Speise gebracht wurde. Man sagte zu ihm: „Sollen wir dir nicht (Wasser zur) Reinigung bringen?“ Er antwortete: „Habe ich vor, zu beten, dass ich die Waschung vollziehen sollte?“ In einigen Versionen wurde ihm gesagt: „Würdest du die Waschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ich habe noch nicht beschlossen zu beten, sodass ich die Waschung vollziehen würde.“ Sich darauf zu stützen, ist schwach, denn es gehört zu den schwächsten Arten der Schlussfolgerung aus dem Text. Sie argumentierten auch auf der Grundlage der Überlieferung von ʿĀʾischa, „dass der Gesandte Allahs ﷺ zu schlafen pflegte, nachdem er sich in einem großen Ḥadath befunden hatte, ohne Wasser zu berühren“. Dies ist jedoch eine schwache Überlieferung.
1.1.5.3. Frage 3: Die rituelle Waschung für die Umrundung (Tawaf)
1.1.5.3. Issue 3: Ablution for circumambulation (tawaf)
Malik und asch-Schafi'i stipulierten die rituelle Waschung für die Umkreisung, während Abu Hanifa sie für unnötig hielt. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in der Unsicherheit über das Urteil (hukm) der Umkreisung, nämlich ob sie mit dem Urteil des Gebets verbunden sein solle. Einerseits gibt es den überlieferten Bericht, „dass der Gesandte Allahs ﷺ der menstruierenden Frau das Umkreisen untersagte, so wie er ihr das Gebet untersagte“. Unter diesem Gesichtspunkt ähnelt die Umkreisung (tawaf) dem Gebet. In einigen Überlieferungen wird die Umkreisung auch als Gebet bezeichnet.
Malik and al-ShafiT stipulated ablution for circumambulation, while Abu Harnfa held it to be unnecessary. The reason for disagreement is the vacillation of the hukm of circumambulation whether it should be associated with the hukm of prayers. On the one hand, there is the established report “that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) prohibited circumambulation to the menstruating woman, just as he prohibited her to pray”. From this aspect tawaf resembles prayer. In some traditions circumambulation has been called prayer.
Abu Hanifas Argument besteht darin, dass die Reinigung (Ghusl) nicht Bedingung für alles ist, was während der Menstruation verboten ist und nach deren Ende erst wieder erlaubt wird. Zum Beispiel ist nach der Mehrheitsmeinung das Fasten (für die Wiederaufnahme des Fastens) keine Waschung erforderlich.
Abu Hanifa’s argument is that purification is not a condition for everything that is prohibited during menstruation, when it is to be performed after the cessation of menstruation. For example, fasting in the opinion of-the majority (does not need ablution).
1.1.5.4. Frage 4: Den Koran rezitieren und Allah gedenken ohne Waschung
1.1.5.4. Issue 4: Reciting the Qur'an and remembering Allah without ablution
Die Mehrheit vertrat die Auffassung, dass es einer Person, die keine Waschung (Wudu) vollzogen hat, erlaubt ist, den Koran zu rezitieren und Gedenken an Allah (dhikr) zu pflegen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass dies nicht erlaubt sei, es sei denn, er vollzieht die Waschung.
The majority maintained that it is permitted for a person who has not performed ablution to recite the Qur’an and engage in the remembrance of Allah. A group of jurist said that this is not permitted, unless he performs ablution.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit sind zwei etablierte, einander widersprechende Überlieferungen. Die erste ist die Überlieferung des Abu Jahm, der sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ kam von der Seite des Brunnens Dscham'al, als er einem Mann begegnete, der ihn grüßte (mit einem Salam). Der Prophet ﷺ erwiderte den Gruß nicht, bis er an die Seite der Mauer gelangte, wo er sein Gesicht und seine Hände abrieb, und dann erwiderte er den Gruß.“ Die zweite Überlieferung ist die von 'Ali, dass nichts den Gesandten Allahs ﷺ vom Rezitieren des Qur'an abhielt außer der Janaba.
The reason for disagreement are two established conflicting traditions. The first is the tradition of Abu Jahm, who said, “The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) was coming from the side of BPr Jamal when he met a man who greeted him (with a salam). The Prophet did not return the greeting till he reached the side of the wall, where he rubbed his face and hands, and then returned the greeting”. The second tradition is that of CAIT, “that nothing prevented the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) from the recitation of the Qur’an, except janaba”.
Die Mehrheit vertrat die Ansicht, dass die zweite Überlieferung die erste aufgehoben habe, während diejenigen, die die Waschung für das Gedenken an Allah für verpflichtend hielten, die erste Überlieferung bevorzugten.
The majority maintained that the second tradition had abrogated the first, while those who made ablution obligatory for the remembrance of Allah preferred the first tradition.