7.1.1.3. Kapitel 3: Das Brechen des Fastens, das Nichtfasten und die Ahkam
7.1.1.3. Chapter 3 Breaking the Fast and Not Fasting and the Ahkam
Dieses Kapitel behandelt das Brechen des Fastens (und das Nicht-Fasten) und dessen Ahkam. Diejenigen, die das Fasten brechen (oder nicht fasten) dürfen, lassen sich im Recht in drei Kategorien einteilen: eine Kategorie, in der es nach übereinstimmender Meinung erlaubt ist, zu fasten oder nicht zu fasten; eine Kategorie, in der es verpflichtend ist, nicht zu fasten, zusammen mit der damit verbundenen Meinungsverschiedenheit unter den muslimischen Rechtsgelehrten; und eine Kategorie, in der es verboten ist, nicht zu fasten. Zu jeder dieser Kategorien gibt es zugehörige Ahkam.
This chapter discusses breaking the fast (and not fasting) and its ahkam. Those who may break the fast (or not fast) are, in the law, of three kinds: a category in which it is permitted, by consensus, to fast or not to fast; a category in which it is obligatory not to fast, along with the accompanying disagreement among Muslim jurists; and a category in which it is forbidden not to fast. For each of these there are related ahkam.
Zu denjenigen, denen beides gestattet ist, gehören der Kranke – einhellig –, der Reisende – mit Meinungsverschiedenheit –, die schwangere Frau, die stillende Mutter und der alte Mensch. Diese Einteilung ist insgesamt allgemein anerkannt, mit Ausnahme des Reisenden, dessen Angelegenheit unter verschiedenen Gesichtspunkten untersucht wird. Dazu gehört der Punkt: Wenn er fastet, ob sein Fasten als gültig gilt. Ist es gültig, ob es für den Reisenden besser ist zu fasten oder nicht zu fasten, oder ob er zwischen beidem die Wahl hat. Ob ihm das Brechen des Fastens für eine bestimmte Art von Reise gestattet ist oder für jede Reise, auf die im üblichen Sprachgebrauch der Begriff „Reise“ angewendet wird. Wann darf der Reisende mit dem Fasten aufhören? Wann beginnt er (wieder) zu fasten? Wenn er während des Ramadan eine Reise antritt, hat er dann das Recht, das Fasten nach Ablauf eines Teils des Monats zu brechen? Und schließlich: Wenn er nicht fastet, welches Urteil gilt für ihn? Beim Fall des Kranken umfasst die Erörterung die Bestimmung der Krankheit, die ihn berechtigt, nicht zu fasten, sowie das Urteil über ihn, während er nicht fastet:
Those to whom both things are permitted are the the sick person, by agreement, the traveller, with disagreement, the pregnant woman, the wet- nurse, and the old person. This division is agreed upon in its entirety, except the traveller whose problem is examined from various aspects. These include the point: that if he fasts, whether his fast is considered to be valid. If it is valid, whether it is better for the traveller to fast or not to fast, or whether he has a choice between the two. Whether breaking the fast is permitted to him for a limited type of journey or for any journey to which the term “journey” is applied in usage. When may the traveller stop fasting? When does he begin fasting (again)? If he initiates a journey during Ramadan, does he have the right to break the fast after the passage of a portion of the month? Finally, if he does not fast, what is the hukm for him? The case of the sick person involves the discussion of the identification of the sickness which entitles him not to fast, and also the hukm while not fasting:
7.1.1.3.1. Ausgabe 1
7.1.1.3.1. Issue 1
Dies betrifft die Frage, ob das Fasten des Kranken und des Reisenden als Pflichtfasten gültig ist. Die Rechtsgelehrten sind sich hierüber uneins. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass ihr Fasten, wenn sie fasten, ordnungsgemäß und gültig ist. Die Zahiriten vertreten die Ansicht, dass ihr Fasten nicht gültig ist und ihre Pflicht darin besteht, das Qada' an anderen Tagen (nicht im Ramadan) nachzuholen.
This relates to the question of the sick person and the traveller if they fast, whether their fast is considered valid as an obligatory fast. The jurists disagreed over this. The majority maintain that if they fast their fast is in order and valid. The Zahirites maintain that their fasts are not valid and their obligation is to perform qada> on other days (not in Ramadan).
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in der Auslegung der Worte des Erhabenen: „Und wer von euch krank ist oder auf einer Reise ist, (soll fasten) an einer Anzahl anderer Tage“. Es geht darum, ob diese Worte so zu lesen sind, wie sie dastehen, sodass kein ergänztes Wort angenommen wird, oder ob sie bildlich zu verstehen sind und ein implizites Wort hineingelesen werden muss, sodass zu lesen ist: „und er fastet nicht, dann (soll er fasten) an einer Anzahl anderer Tage“. Diese Art des Weglassens von Wörtern in der Rede ist den Sprachkennern als lahn al-khitab (Redeweise des Arabischen) bekannt. Diejenigen, die den Vers so lesen, wie er dasteht, und nicht bildlich, sagten, die Pflicht für den Reisenden bestehe darin, an einer Anzahl anderer Tage zu fasten, wegen der Worte des Erhabenen: „an einer Anzahl anderer Tage“. Diejenigen, die das implizite Wort „und er fastet nicht“ annahmen, sagten, seine Pflicht bestehe in einer Anzahl anderer Tage, wenn er nicht fastet. Beide Gruppen stützen ihre Auslegung auf Überlieferungen, die die Richtigkeit ihres Verständnisses bezeugen, wobei der Grundsatz gilt, einen Text so zu lesen, wie er dasteht, sofern kein anderer Beleg darauf hinweist, dass er in seiner bildlichen Bedeutung zu lesen ist.
The reason for the disagreement is based on the interpretation of the words of the Exalted, “And whosoever of you is sick or on a journey, (let him fast the same) number of ’Other days”, whether they are to be read as they are so that no implied word is assumed, or whether they are to be construed metaphorically and an implied word is to be read into them so as to read, “and he does not fast then (let him fast the same) number of other days”. This kind of absence of words in speech is known to the experts of the language as lahn al-khitab (style of Arabic). Those who read the verse as it is and not metaphorically said that the obligation for the traveller is to fast the same number of other days, because of the words of the Exalted, “number of other days”. Those who assumed the implied words “and he does not fast” said that his obligation is a number of other days if he does not fast. Both groups support their interpretation on the basis of traditions that testify to the correctness of their understanding, though the principle is to read a text as it is, unless another evidence indicates that it be read in its metaphorical meaning.
7.1.1.3.2. Ausgabe 2
7.1.1.3.2. Issue 2
Bezüglich der Frage, ob das Fasten besser ist als das Nichtfasten (während der Reise), gilt: Sagt man nach der Ansicht der Mehrheit, dass der Reisende das Recht hat, nicht zu fasten, so muss man hinzufügen, dass die Rechtsgelehrten (innerhalb dieser allgemeinen Übereinstimmung) drei verschiedene Meinungen vertraten. Einige von ihnen vertraten die Ansicht, dass das Fasten größeren Verdienst hat. Zu denjenigen, die diese Meinung vertraten, gehören Malik und Abu Hanifa. Einige vertraten die Ansicht, dass das Nichtfasten besser sei. Zu denjenigen, die diese Meinung vertraten, gehören Ahmad und eine Gruppe von Rechtsgelehrten. Einige vertraten die Ansicht, dass dies eine Frage der Wahl sei und keines von beiden besser sei.
This relates to the question whether fasting is better than not fasting (during travel). If we say, according to the opinion of the majority, that the traveller is entitled not to fast, then we must add that the jurists had three different opinions (within this general agreement). Some of them held that fasting has greater merit. Those who held this opinion include Malik and Abu HanTfa. Some maintained that not fasting is better. Those who held this opinion include Ahmad and a group of jurists. Some maintained that this was a matter of choice, none is better.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus dem Widerspruch zwischen einer Auslegung und der offensichtlichen Bedeutung einiger überlieferter Texte sowie aus dem Widerspruch einiger überlieferter Texte zueinander. Denn die verständliche Bedeutung der Erlaubnis für einen Menschen, nicht zu fasten, ist eine Erleichterung, die dazu dient, ihm Beschwernis zu nehmen, und wenn eine Erleichterung gewährt wird, ist es verdienstvoll, auf diese Erleichterung zu verzichten. Dies bezeugt die Überlieferung von Hamza ibn Amr al-Aslami, die Muslim überliefert, dass er sagte: „O Gesandter Allahs, ich spüre in mir die Kraft, auf einer Reise zu fasten. Würde ich dann sündigen?“ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Es ist eine Erleichterung von Allah. Wer davon Gebrauch macht, handelt gut, doch es liegt keine Sünde auf dem, der fasten möchte.“ Die Aussage des Gesandten Allahs ﷺ jedoch, dass „es keine Frömmigkeit ist, auf einer Reise zu fasten“, zusammen mit der Tatsache, dass eine seiner letzten Handlungen das Nichtfasten war, erweckt den Eindruck, dass das Nichtfasten besser ist. Das Nichtfasten ist aber nicht das Gebot, sondern eine erlaubte Handlung, und es war für die Mehrheit schwierig, die erlaubte Handlung als besser zu erachten als die vorgeschriebene. Diejenigen, die die Wahl freistellten, taten dies aufgrund der Überlieferung von Aischa, die sagte: „Hamza ibn Amr al-Aslami fragte den Gesandten Allahs ﷺ nach dem Fasten auf einer Reise, und er sagte: ‚Faste, wenn du willst, und wenn du willst, faste nicht.‘“ Sie wird von Muslim überliefert.
The reason for their disagreement arises from the conflict of an interpretation with the apparent meaning of some transmitted texts, and the conflict of some transmitted texts with other transmitted texts. This is so as the understandable meaning of the permission of not fasting for a person is an exemption intended to remove hardship for him, and when an exemption is provided it is meritorious to relinquish the exemption. This is testified to by the tradition of Hamza ibn Amr c al-AslamT, recorded by Muslim, that he said, “O Messenger of Allah, I find in myself the strength to fast during a journey, would I then be sinning?” The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) said, “It is an exemption from Allah, so he who acts upon it does good, but there is no sin on the person who wishes to fast”. The saying of the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him), however, that “It is not an act of piety to fast during a journey”, along with the fact that one of his last acts was not to fast, gives the impression that it is better not to fast. Not fasting, though, is not the hukm, but a permissible act, and it was difficult for the majority to deem the permissible act as being better than the prescribed. Those who gave a choice in the matter did so because of the tradition of cA’isha, who said, “Hamza ibn cAmr al-AslamT asked the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) about fasting during a journey and he said, ‘Fast if you like, and if you like do not”’. It is recorded by Muslim.
7.1.1.3.3. Ausgabe 3
7.1.1.3.3. Issue 3
Ob die Erlaubnis, im Reisezustand nicht zu fasten, auf Reisen von einer bestimmten Mindestentfernung beschränkt ist, war unter den Rechtsgelehrten umstritten. Die Mehrheit vertrat die Auffassung, dass er nur auf einer Reise nicht fasten darf, für die das Verkürzen des Gebets vorgesehen ist, und dies richtet sich nach ihrer Meinungsverschiedenheit in jener Frage. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten war der Ansicht, dass er auf jeder Reise, auf die der Begriff „Reise“ angewendet wird, das Fasten aussetzen darf. Dazu gehören die Zahiriten.
Whether the permissibility of not fasting for the traveller is limited to journeys of a minimum determined distance. The jurists disagreed about it. The majority said that he may not fast in a journey for which prayer is to be curtailed, and that varies in accordance with their disagreement on that issue. A group of jurists maintained that he may cease fasting in every journey to which the term “journey” is applied. These are the Zahirites.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch zwischen dem offensichtlichen Wortsinn des Textes und einer Auslegung. Der offensichtliche Wortsinn besagt, dass jemand auf jeder Reise, auf die der Begriff zutrifft, nicht fasten darf, aufgrund der Worte des Erhabenen: „Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (soll fasten) an einer Anzahl anderer Tage.“222 Doch der verständliche Sinn der Erlaubnis, während einer Reise nicht zu fasten, ist (die Erleichterung von) Beschwerlichkeit. Da Beschwerlichkeit nicht auf jeder Reise anzutreffen ist, ist es notwendig, dass das Nichtfasten auf jener Reise erlaubt wird, die mit Beschwerlichkeit verbunden ist, und da die Gefährten offensichtlich über eine Grenze hierfür übereinstimmten, folgt, dass eine Analogie zur Grenze für die Verkürzung des Gebets gezogen wird.
The reason for their disagreement stems from the conflict of the apparent meaning of the text with an interpretation. The apparent meaning is that the person may not fast in any journey to which the term is applicable, because of the words of the Exalted, “And whosoever of you is sick or on a journey, (let him fast the same) number of other days”.222 Yet, the understandable meaning of the permission of not fasting during a journey is (relief from) hardship. As hardship is not to be found in every journey it becomes necessary that not fasting be permitted in that journey that entails hardship, and because the Companions were apparently agreed upon a limit for this, it follows that an analogy be drawn upon the limit for the curtailment of prayer.
7.1.1.3.4. Ausgabe 4
7.1.1.3.4. Issue 4
Sie waren sich auch uneins darüber, bei welcher Krankheit das Fasten verschoben werden darf. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, es sei eine Krankheit, bei der das Fasten mit Beschwerden und Not verbunden ist. Dies war die Ansicht MalIks. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, es sei eine überwältigende Krankheit. Dies war die Ansicht Ahmads. Eine dritte Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, wenn der Begriff „krank“ auf eine solche Person angewendet werden kann, dann darf sie nicht fasten. Der Grund für ihre Uneinigkeit ist derselbe Grund, der für die Begrenzung der Reise angegeben wird.
They also disagreed about the sickness during which not fasting is permitted. A group of jurists said that it is a sickness in which hardship and duress become associated with the fast. This was Malik’s opinion. Another group of jurists said that it is an overwhelming sickness. This was Ahmad’s opinion. A third group of jurists said that if the term “sick” could be applied to such a person he is not to fast. The reason for their disagreement is the very reason that is assigned for the limit of the journey.
7.1.1.3.5. Ausgabe 5
7.1.1.3.5. Issue 5
Wann hört der Reisende auf zu fasten, und wann fastet er? Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass er das Fasten an dem Tag beenden soll, an dem er seine Reise beginnt. Dies war die Ansicht von al-Shafi'i, al-Hasan und Ahmad. Eine andere Gruppe sagte, dass er das Fasten an dem Tag, an dem er seine Reise beginnt, nicht beenden soll. Dies wurde von den Rechtsgelehrten der Provinzen vertreten. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten hielt es für wünschenswert, dass die Person, die weiß, dass sie am ersten Tag ihrer Reise eine Stadt erreichen wird, diese fastend betreten solle. Einige von ihnen waren hierin strenger als andere, doch keiner von ihnen verpflichtete zur Sühne eine Person, die die Stadt ohne Fasten betrat. Sie waren uneins über die Person, die eine Stadt betrat, nachdem bereits ein Teil des Tages vergangen war. Malik und al-Shafi'i sagten, dass sie weiter essen und trinken solle. Abu Hanifa und seine Schüler sagten, dass sie sich vom Essen enthalten solle, so wie nach ihrer Ansicht die menstruierende Frau sich vom Essen enthält, wenn sie in die Zeit der Reinheit eintritt.
When does the traveller stop fasting and when does he fast? A group of jurists said that he is to cease fasting the very day that he begins his journey. This was the opinion of al-Sha^T, al-Hasan, and Ahmad. Another group said that he is not to cease fasting the day he commences his journey. This was upheld by the jurists of the provinces. A group of jurists considered it desirable for the person who 'knows that he will reach a city on the first day of his journey should enter it while fasting. Some of them were more strict in this than others, but all of them did not impose expiation on a person who entered when he was not fasting. They disagreed about the person who entered a city when only part of the day had past. Malik and al-ShaficT said that he is to continue eating and drinking. Abu HanTfa and his disciples said that he is to abstain from eating, just as the menstruating woman, in their view, refrains from eating when she enters the period of purity.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit über den Zeitpunkt, zu dem der Reisende das Fasten abbrechen darf, ergibt sich aus dem Widerspruch zwischen Überlieferungen und logischer Schlussfolgerung. Durch die Überlieferung des Ibn cAbbas ist festgestellt, „dass der Gesandte Allahs ﷺ fastete, bis er al-Kadid erreichte, wo er das Fasten brach, und so taten es auch die Leute mit ihm“. Die naheliegende Bedeutung dieser Überlieferung ist, dass er das Fasten brach, nachdem er die Absicht zum Fasten gefasst hatte. Bei den Leuten besteht jedoch kein Zweifel, dass sie das Fasten brachen, nachdem sie die Absicht dazu bereits in der vorhergehenden Nacht gefasst hatten. Dasselbe besagt die Überlieferung des Jabir ibn cAbd Allah, „dass der Gesandte Allahs ﷺ im Jahr der Eroberung Mekkas nach Mekka reiste. Er setzte seine Reise fort bis Kara< al-Ghamim, wo er nach dem Trinkgefäß verlangte, während die Leute fasteten, und es hochhob, damit die Leute ihn sehen konnten. Dann trank er daraus. Man sagte ihm später, dass einige der Leute weiterhin fasteten. Er sagte: ‚Sie sind die Ungehorsamen, sie sind die Ungehorsamen‘.“ Abu Dawud hat von Abu Busra al-Ghifari überliefert, dass er kaum über die Häuser hinausgelangt war, als er nach dem Essenstuch verlangte. Ja<far, der Überlieferer dieser Überlieferung, sagte: „Ich sagte zu ihm: ‚Siehst du die Häuser nicht?‘ Er antwortete: ‚Scheust du dich vor der Sunna des Gesandten Allahs ﷺ?‘“ Ja<far sagte: „Dann aß er.“ Die Begründung hierfür lautet: Da dem Reisenden nur erlaubt ist, die Absicht zu seinem Fasten in der vorhergehenden Nacht zu fassen, ist es ihm nicht erlaubt, sein Fasten aufzuheben, denn er hat die Absicht auf Grundlage der Worte des Erhabenen gefasst: „O ihr, die ihr glaubt! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und macht eure Werke nicht zunichte.“
7.1.1.3.6. Ausgabe 6
7.1.1.3.6. Issue 6
Dies betrifft die Frage, ob es einer fastenden Person während des Ramadan erlaubt ist, eine Reise anzutreten und dann während der Reise das Fasten zu brechen. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass es ihr erlaubt ist. Von einigen wird jedoch überliefert, und zwar von 'Ubayda as-Salmani, Suwayd ibn Ghafla und Ibn Majaz, dass derjenige, der im Ramadan fastet und in diesem Monat eine Reise antritt, nicht berechtigt ist, das Fasten zu beenden.
This relates to the question of whether it is permitted for a person fasting during Ramadan to begin a journey and then stop fasting while travelling. The majority maintain that he is permitted to do so. It is related from some, and these are TJbayda al-SalmanT, Suwayd ibn Ghafla, and Ibn Majaz, that if he has been fasting during Ramadan and begins a journey in it he is not permitted to cease fasting.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit über die Bedeutung der Worte des Erhabenen: {Wer von euch aber im Monat anwesend ist, soll ihn fasten}. Daraus kann man verstehen, dass derjenige, der während eines Teils des Monats anwesend (ansässig) ist, verpflichtet ist, den ganzen Monat zu fasten. Man kann daraus aber auch verstehen, dass derjenige, der einen Teil des Monats (als Ansässiger) miterlebt hat, für diesen Teil fasten sollte, denn der Sinngehalt ist einvernehmlich der, dass derjenige, der den ganzen Monat miterlebt hat, den ganzen Monat fasten soll; daher müsste auch gelten, dass derjenige, der einen Teil des Monats (als Ansässiger) miterlebt hat, für diesen Teil fasten soll. Die Meinung der Mehrheit wird dadurch gestützt, dass der Prophet ﷺ seine Reise während des Ramadan antrat.
The reason for their disagreement arises from their dispute over the meaning of the words of the Exalted, “And whosoever is present let him fast the month”. This can be interpreted to mean that one who is present (resident) for part of the month is under an obligation to fast for the whole month. It is also possible to understand from it that the person who has witnessed part of the month (as a resident) should fast for that part, as the meaning by agreement is that the person who has witnessed the whole month should fast for the whole month, it should also mean that one who has witnessed part of the month (as a resident) should fast for that part. The opinion of the majority is supported by the fact that the Prophet began his journey during Ramadan.
Die Rechtslage für den Reisenden, der das Fasten (im Ramadan) abbricht, lautet: Er muss es nachholen (qadā'), und darüber besteht Einigkeit; ebenso verhält es sich mit dem Kranken, aufgrund der Worte des Erhabenen: „(Er soll fasten) an einer Anzahl anderer Tage.“223 224 Ausgenommen sind Personen, die infolge von Ohnmacht oder Geisteskrankheit krank sind, doch die Rechtsgelehrten sind sich in diesen beiden Fällen uneins. Die Rechtsgelehrten der Provinzen vertreten die Pflicht zur Nachholung (qaḍā') für die Person, die ohnmächtig wird, sind jedoch uneins hinsichtlich des Geisteskranken. Nach Mālik's Ansicht ist auch er zur Nachholung verpflichtet, doch diese Ansicht ist schwach aufgrund der Worte des Propheten ﷺ: „Die Feder (der Verantwortlichkeit) ist bei drei Personen aufgehoben: ... und beim Geisteskranken, bis er genesen ist.“ Diejenigen, die beiden die Pflicht auferlegten, waren sich uneins darüber, ob Ohnmacht und Geisteskrankheit das Fasten ungültig machen. Eine Gruppe sagte, sie machen das Fasten ungültig, während eine andere Gruppe sagte, sie machen es nicht ungültig. Eine dritte Gruppe von Rechtsgelehrten unterschied zwischen einer Ohnmacht, die vor der Morgendämmerung, und einer, die nach der Morgendämmerung eintritt. Eine Gruppe sagte: Wenn sie nach Verstreichen des größeren Teils des Tages eintritt, ist das Fasten der Person gültig; tritt sie jedoch im ersten Teil des Tages ein, hat er als Nachholung (qaḍā') zu fasten. Dies ist Mālik's Ansicht.
7.1.1.3.7. Unterpunkte zum Qada*
7.1.1.3.7. Sub-issues related to qada*
Es gibt bestimmte Teilfragen im Zusammenhang mit dem Qadā' des Reisenden und des Kranken, darunter die Fragen: Müssen sie es fortlaufend nachholen? Was ist ihnen als Qadā' auferlegt? Was ist ihre Pflicht, wenn sie das Nachholen des Qadā' ohne Entschuldigung verzögern, bis zum nächsten Ramadan? Und wenn sie sterben, ohne das geforderte Qadā' nachgeholt zu haben, fastet dann der Vormund (Walī) an ihrer Stelle? Einige Rechtsgelehrte machten das fortlaufende Nachholen wie beim Adā' zur Pflicht, andere nicht. Einige dieser Rechtsgelehrten stellten es dem Betreffenden frei, wobei manche das fortlaufende Nachholen für empfehlenswert hielten. Die große Mehrheit jedoch vertritt die Ansicht, dass die Pflicht zum fortlaufenden Nachholen entfällt.
There are certain sub-issues related to the qadd* of the traveller and the sick person including the questions: do they perform consecutively? What is required from them as qad&i What is their duty if they delay, without excuse, the performance of qada? until the next Ramadan? If they die without performing the required qadd>, does the guardian {wall) fast on their behalf?Some of the jurists made it obligatory that qad# be performed consecutively like add, while others did not. Some of these jurists gave the person a choice, with some considering consecutive performance to be desirable, but the greater majority stands for the relinquishment of the obligation of consecutive performance.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus dem Konflikt zwischen der äußeren Bedeutung des Textes und dem Analogieschluss. Der Analogieschluss verlangt in diesem Fall, dass die Durchführung des Qadā' (Nachholens) dieselbe sei wie die des Adā' (Vollziehens zur festgesetzten Zeit), wobei die Grundlage dafür das Gebet und die Hadsch sind. Die äußere Bedeutung der Worte des Erhabenen, „(so soll er) eine Anzahl anderer Tage (fasten)“,225 besagt, dass die Verpflichtung lediglich für dieselbe Anzahl besteht und nicht für eine zusammenhängende Durchführung. Von ʿĀ'ischa wird überliefert, dass sie sagte: „Der Vers wurde mit den Worten ‚aufeinanderfolgende Anzahl von Tagen‘ offenbart, doch das Wort ‚aufeinanderfolgend‘ wurde weggelassen.“
The reason for their disagreement arises from the conflict of the apparent meaning of the text with analogy. Analogy, in this case, requires that qada? performance be the same as ad&\ the basis for this being prayer and hajj. The apparent meaning of the words of the Exalted, “(Let him fast the same), number of other days”,225 implies that the obligation exists for the same number alone and not for consecutive performance. It is related from cA5isha that she said, “The verse was revealed as ‘consecutive number of days’, but the word ‘consecutive’ was dropped”.
Hinsichtlich des Aufschiebens des Nachholens (qaḍāʾ) bis zum Beginn des nächsten Ramadans vertrat eine Gruppe von Rechtsgelehrten die Ansicht, dass die Verpflichtung für eine solche Person darin bestehe, nach dem neuen Ramadan nachzuholen und zusätzlich eine Sühne (kaffāra) zu leisten. Dies war die Meinung von Mālik, al-Schāfiʿī und Aḥmad. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass für ihn keine Sühneverpflichtung bestehe. Dies war die Meinung von al-Ḥasan al-Baṣrī und von Ibrāhīm al-Nakhaʿī.
7.1.1.3.8. Teilfragen zur schwangeren Frau, zur Amme und zu alten Menschen
7.1.1.3.8. Sub-issues relating to the pregnant woman, the wet-nurse, and old persons
Der Rest dieses Kapitels ist der Erörterung der stillenden Frau, der schwangeren Frau und des alten Menschen gewidmet. Dazu gibt es zwei bekannte Fragen. Die erste lautet: Wenn die schwangere Frau und die stillende Frau nicht fasten, was ist ihre Pflicht? Die Rechtsgelehrten haben dazu vier Meinungen. Die erste besagt, dass beide einen Bedürftigen speisen müssen und keine Nachholpflicht (qadā') für sie besteht. Dies wird von Ibn 'Umar und Ibn 'Abbas überliefert. Die zweite Meinung, die das Gegenstück zur ersten bildet, lautet, dass sie nur die Nachholpflicht (qadā') erfüllen und nicht verpflichtet sind, einen Bedürftigen zu speisen; dies ist die Ansicht von Abū Ḥanīfa, seinen Schülern, Abū 'Ubayd und Abū Thawr. Die dritte Meinung besagt, dass sie die Nachholpflicht (qadā') erfüllen und zugleich einen Bedürftigen speisen. Dies war die Ansicht al-Shāfi'īs. Die vierte Meinung besagt, dass die schwangere Frau die Nachholpflicht (qadā') erfüllt, aber keinen Bedürftigen speist, während die stillende Frau die Nachholpflicht (qadā') erfüllt und zugleich einen Bedürftigen speist.
The remainder of this chapter is devoted to the discussion of the wet-nurse, the pregnant woman, and the old person. There are two well known issues related to this. The first is if the pregnant woman and wet-nurse do not fast, what is their duty? The jurists have four opinions on this issue. The first is that both feed the needy and there is no qada> for them. This is related from Ibn <Umar and ibn cAbbas. The second opinion, which is the counterpart of the first, is that they only perform qada? and they are not obliged for feeding the needy, and this is the opinion of Abu HanTfa, his disciples, Abu TJbayd, and Abu Thawr. The third opinion is that they perform qada* as well as feed the needy. This was al-Shafi^s opinion. The fourth opinion is that the pregnant woman performs qada* but does not feed the needy, while the wet- nurse performs qada> as well as feeds the needy.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt darin, dass ihre Fälle zwischen der Ähnlichkeit mit denjenigen schwankten, für die das Fasten beschwerlich ist, und dem Kranken. Diejenigen, die sie dem Kranken für ähnlich hielten, sagten, dass sie lediglich zur Nachholung (qadā') verpflichtet seien. Diejenigen, die sie denjenigen für ähnlich hielten, für die das Fasten eine große Belastung ist, sagten, dass sie lediglich verpflichtet seien, Bedürftige zu speisen. Diese Ansicht stützt sich auf den Beleg aus der Lesart einiger, die den Vers rezitierten: „Und für diejenigen, denen es überaus schwer fällt, ist eine Sühne: die Speisung von Bedürftigen (masākīn).“ Diejenigen, die beide Faktoren bei ihnen berücksichtigten, gründeten ihre Ansicht offenbar auf beide Ähnlichkeiten. So sagten sie, dass sie zur Nachholung verpflichtet seien, insofern sie dem Kranken ähneln, und dass sie zur Sühne verpflichtet seien, insofern sie denjenigen ähneln, für die das Fasten beschwerlich ist. Sie einem gesunden Menschen gleichzusetzen, der nicht fastet, ist jedoch schwach, denn für den Gesunden gibt es keine Erlaubnis, nicht zu fasten. Diejenigen, die zwischen der schwangeren Frau und der stillenden Mutter unterschieden, ordneten die schwangere Frau dem Kranken zu, und sie betrachteten das Urteil der stillenden Mutter als eine Verbindung aus dem Urteil des Kranken und dem Urteil dessen, für den das Fasten beschwerlich ist, oder sie hielten sie für einem Gesunden ähnlich. Diejenigen, die ihnen jeweils ein einziges Urteil zuwiesen, haben die bessere Ansicht – Allah weiß es am besten –, verglichen mit denen, die beide Urteile miteinander verbanden. Ebenso hat diejenige Ansicht, die ihnen nur das Urteil der Nachholung zuweist, eine bessere Position als diejenige, die ihnen nur das Urteil der Speisung zuweist, da die Lesart des Verses, auf die sich die Letzteren stützen, nicht mutawātir ist (und eine Variante darstellt). Denke also darüber nach, denn es ist offensichtlich.
7.1.1.3.9. Verletzung des Fastens
7.1.1.3.9. Violation of the fast
Die Untersuchung der Personengruppe, denen es erlaubt ist, das Fasten nicht fortzusetzen, wenn sie ihr Fasten gebrochen haben, wird im Hinblick auf das Brechen des Fastens durch Geschlechtsverkehr oder auf andere Weise behandelt, sowie im Hinblick auf eine Handlung, über die Einigkeit besteht, oder auf eine, die umstritten ist, das heißt eine Handlung, die auf Zweifel beruht, und eine, die nicht darauf beruht. Jeder dieser beiden Fälle tritt entweder aufgrund von Vergesslichkeit, aufgrund von Absicht, aufgrund freier Entscheidung oder aufgrund von Zwang ein.
The examination of the category of persons to whom it is permitted not to continue the fast if they have broken their fast is taken up with reference to breaking, the fast through sexual intercourse or through some other way, and with reference to an act that is agreed upon or that which is disputed, that is, an act based on doubt and one that is not. Each of these two cases occurs either due to forgetfulness or due to intention or due to choice or due to duress.
Die Mehrheit der Rechtsgelehrten vertrat die Auffassung, dass eine Person, die ihr Fasten durch absichtlichen Geschlechtsverkehr bricht, sowohl zur Nachholung (qada') als auch zur Sühne (kaffara) verpflichtet ist, aufgrund dessen, was durch die Überlieferung des Abu Hurayra feststeht, der sagte: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (Gottes Frieden und Segen seien auf ihm ﷺ) und sagte: ‚Ich bin zugrunde gerichtet, o Gesandter Allahs.' Er sagte: ‚Und was hat dich zugrunde gerichtet?' Er sagte: ‚Ich habe während des Ramadan Geschlechtsverkehr mit meiner Frau gehabt.' Er sagte: ‚Hast du einen Sklaven, den du freilassen kannst?' Er antwortete: ‚Nein.' Er sagte: ‚Bist du in der Lage, zwei Monate hintereinander zu fasten?' Er antwortete: ‚Nein.' Er sagte: ‚Hast du Nahrung, mit der du sechzig Bedürftige speisen kannst?' Er antwortete: ‚Nein.' Dann wartete er. Dem Propheten ﷺ wurde ein Geschenk von einem faraq [fünfzehn Sa', sechzig Handvoll] Datteln gebracht, und er sagte zu ihm: ‚Gib diese als Almosen.' Der Mann sagte: ‚An jemanden, der ärmer ist als ich? Es gibt keine Familie zwischen den Grenzen der Stadt, die es dringender braucht als die unsrige.' Da lächelte der Prophet ﷺ, sodass seine Eckzähne sichtbar wurden, und sagte: ‚Geh, speise es deiner Familie.'" Sie waren sich über mehrere Punkte uneins, darunter: Hat das absichtliche Brechen des Fastens durch Essen oder Trinken dieselbe Rechtsfolge (hukm) wie das Brechen durch Geschlechtsverkehr, mit qada' und Sühne? Wenn jemand aus Vergesslichkeit Geschlechtsverkehr hat, was ist seine Pflicht? Was ist die Pflicht der Frau, wenn sie nicht gezwungen wurde? Ist die Sühne in der aufgeführten Reihenfolge verpflichtend, oder steht sie zur Wahl? Wie groß ist die Menge, die jedem Bedürftigen zu geben ist, wenn er die Sühne durch Speisung der Bedürftigen leistet? Wiederholt sich die Sühne mit jeder Wiederholung des Geschlechtsverkehrs? Wenn die Speisung aufgeschoben wird, weil er in bedrängter Lage ist, wird sie verbindlich, sobald sich seine Lage bessert?
7.1.1.3.9.1. Unterfrage 1
7.1.1.3.9.1. Sub-issue 1
Ist die Sühne (Kaffara) verpflichtend für denjenigen, der sein Fasten absichtlich durch Essen oder Trinken bricht? Malik, seine Schüler, Abu Hanifa, seine Schüler, al-Thawri und eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertraten die Auffassung, dass derjenige, der sein Fasten absichtlich durch Essen oder Trinken bricht, zur Qadā' (Nachholung) und zur in dieser Überlieferung genannten Sühne verpflichtet ist. Asch-Schafi'i, Ahmad und die Zahiriten vertraten die Auffassung, dass die Sühnepflicht nur beim Bruch des Fastens durch Geschlechtsverkehr entsteht.
Is expiation obligatory for intentionally breaking the fast by eating or drinking? Malik, his disciples, Abu Hanifa, his disciples, al-ThawrT, and a group of jurists maintained that the person who intentionally breaks his fast by eating or drinking is liable to qadd> and expiation mentioned in this tradition. Al- ShafiT, Ahmad, and the Zahirites held that liability for expiation arises in the case of breaking the fast through sexual intercourse alone.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit darüber, ob man eine Analogie zieht zwischen dem, der das Fasten durch Geschlechtsverkehr bricht, und dem, der es durch Essen und Trinken bricht. Diejenigen, die vertraten, beide hätten eine gemeinsame Grundlage, nämlich die Verletzung der Heiligkeit des Fastens, bestimmten, dass für beide dieselbe Rechtsfolge (hukm) gelten solle. Diejenigen, die vertraten, dass die Sühne (Kaffara) zwar eine Strafe für die Verletzung der Heiligkeit sei, sie aber aufgrund ihrer Schwere besser zu dem passe, der das Fasten durch Geschlechtsverkehr breche, als zu den anderen, sagten (und daher legten sie fest), dass, da der Zweck einer Strafe die Abschreckung sei, für die Tat, zu der ein stärkeres Verlangen besteht, eine größere Strafe festgesetzt werde. Diese Tat, so sagten sie, sei stärker als andere Vergehen, obwohl die Grade der Vergehen nahe beieinanderliegen, und das Ziel der Auferlegung der Sühne sei es, die Menschen dazu zu bringen, die Gesetze zu befolgen und gottesfürchtig und rechtschaffen zu sein, wie es in den Worten des Erhabenen heißt: {O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werdet.} Diese verschärfte Form der Sühne sei daher, so sagten sie, spezifisch für den Geschlechtsverkehr. Diese Ansichten werden von denjenigen vertreten, die in diesem Fall die Analogie anerkennen. Die Meinung derer, die hier die Analogie nicht anerkennen, liegt auf der Hand: Sie übertragen die Rechtsfolge für den Geschlechtsverkehr nicht auf Essen und Trinken.
The reason for their disagreement arises from their dispute over drawing an analogy between the person breaking the fast through sexual intercourse and one breaking it by eating and drinking. Those who maintained that they have a common basis, which is the violation of the sanctity of the fast, determined that the hukm should be the same for them both. Those who maintained that though expiation is a punishment for the violation of sanctity, it is more suitable by its intensity for the person breaking the fast through sexual intercourse as compared to others, and (thus, they said that) because the purpose of punishment is deterrence a greater punishment is laid down for the act for which there is a more powerful desire. This act, they said, is more powerful than other offences, though the degrees of the offences are close and the aim of the imposition of expiation is to make people abide by the laws and be pious and upright, as in the words of the Exalted, “O ye who believe! Fasting is prescribed for you, even as it was prescribed for those before you, that ye may ward off (evil)”. This enhanced form of expiation, they said, is therefore specific to sexual intercourse. These views are expressed by those who uphold analogy in this case. The opinion of those who do not uphold analogy here is obvious, they do not extend the hukm for (violation through) sexual intercourse to eating and drinking.
7.1.1.3.9.2. Unterpunkt 2
7.1.1.3.9.2. Sub-issue 2
Wenn die fastende Person aus Vergesslichkeit Geschlechtsverkehr hat, vertreten asch-Schafi'i und Abu Hanifa die Auffassung, dass sie weder ein Qada' (Nachholen) schuldet noch eine Sühne (Kaffara) zu leisten hat. Malik sagte, dass sie zum Qada' verpflichtet sei, jedoch keine Sühne zu leisten habe. Ahmad und die Zahiriten vertraten die Ansicht, dass sie sowohl zum Qada' als auch zur Sühne verpflichtet sei.
When the person fasting has sexual intercourse out of forgetfulness, al-ShafiT and Abu HanTfa maintain that there is no qadd for the person nor is there any expiation. Malik said that he is liable for qaddy but there is no expiation. Ahmad and the Zahirites maintained that he is liable for both qadd and expiation.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit über das Nachholen (qaḍāʾ) bei jemandem, der aus Vergesslichkeit handelt, liegt im Widerspruch zwischen der offensichtlichen Bedeutung des Überlieferungstextes und der Analogie (qiyās). Die Analogie betrachtet das Vergessen des Gebets als vergleichbar mit dem Vergessen des Fastens. Diejenigen, die ihn dem Vergessen des Gebets gleichstellten, verpflichteten ihn zum Nachholen, so wie der Vergessende beim Gebet durch den Text dazu verpflichtet wurde. Im Widerspruch zur offensichtlichen Folgerung dieser Analogie steht die Überlieferung, die al-Buchārī und Muslim von Abū Hurayra überliefern. Er sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Wer beim Fasten vergisst und isst oder trinkt, soll sein Fasten vollenden, denn es ist Allah, der ihm zu essen gegeben und ihm zu trinken gegeben hat.‘“ Gestützt wird diese Überlieferung durch den allgemeinen Sinn des Ausspruchs des Propheten ﷺ: „Die Verantwortung für Irrtum, Vergesslichkeit und das, was unter Zwang getan wurde, ist von meiner Umma aufgehoben.“ Innerhalb dieses Themas steht ihre Meinungsverschiedenheit darüber, ob es ein Nachholen für denjenigen gibt, der (irrtümlich) glaubt, die Sonne sei untergegangen, und sein Fasten bricht, wobei die Sonne danach aber erscheint. Der Grund ist, dass eine solche Person einen Irrtum begangen hat, und die Rechtslage für jemanden, der irrt, ist dieselbe wie für jemanden, der vergisst. Wie auch immer man es ausdrückt, die Wirksamkeit des Vergessens beim Aufheben der Pflicht zum Nachholen ist offensichtlich, und Allah weiß es am besten. Das Argument lautet: Würden wir an dem Grundsatz festhalten, dass das Nachholen für den Vergesslichen nicht verbindlich ist, solange kein Beleg dies anzeigt, so müsste man folgern, dass Vergesslichkeit beim Fasten nicht zum Nachholen verpflichtet, da es keinen Beleg dafür gibt – anders als im Fall des Gebets. Wenn wir hingegen davon ausgehen, dass der Grundsatz lautet, das Nachholen (qadā') sei verpflichtend, bis ein Beleg seine Aufhebung von der Verantwortung des Vergessenden anzeigt, dann können wir sagen, dass ein Beleg in der Überlieferung des Abū Hurayra seine Aufhebung von der Verantwortung des Vergessenden angezeigt hat. Es sei denn, man vertritt die Ansicht, dass der Beleg, der den Fall des Fastenden, der vergisst, von der Regel der Vergesslichkeit bei den anderen Formen des Gottesdienstes ausnimmt – bei denen jede Verpflichtung durch den Text von demjenigen, der sie unterlässt, aufgehoben wird –, ein Analogieschluss vom Fall des Fastens auf den Fall des Gebets ist. Die Begründung einer Pflicht zum Nachholen durch Analogie ist jedoch schwach. Und das Nachholen ist nach der Meinung der Mehrheit durch einen erneuten Befehl verpflichtend.
7.1.E3.9.3. Unterfrage 3
7.1.E3.9.3. Sub-issue 3
Diese Frage betrifft ihre Meinungsverschiedenheit über die Verpflichtung zur Sühne (Kaffara) für die Frau, die dazu verleitet wurde, den Geschlechtsverkehr auszuüben (während sie fastet). Abu Hanifa und seine Schüler sowie Malik und seine Schüler machten die Sühne für sie zur Pflicht. Asch-Schafi'i und Dawud sagten, für sie gebe es keine Sühne.
This issue is about their disagreement over the obligation of expiation upon the woman who has been coaxed into having sexual intercourse (while fasting). Abu HanTfa and his disciples, and Malik and his disciples made expiation obligatory for her. AI-ShaficT and Dawud said that there is no expiation for her.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt im Konflikt zwischen der offensichtlichen Bedeutung der Überlieferung und dem Analogieschluss, denn der Prophet ﷺ hat der Frau in der Überlieferung nicht befohlen, Sühne zu leisten. Der Analogieschluss besagt, dass sie dem Mann gleicht, da beide unter der Verpflichtung stehen.
The reason for the disagreement stems from the conflict of the apparent meaning of the tradition with analogy, because the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) did not order the woman in the tradition to make expiation. The analogy is that she is like the man as both’ are under the liability.
7.1.1-3.9.4. Unterpunkt 4
7.1.1-3.9.4. Sub-issue 4
Gibt es eine Reihenfolge bei der Entrichtung der Sühne, wie im Fall des Zihār (schädliche Angleichung), oder besteht eine Wahlmöglichkeit? Mit Reihenfolge meine ich, dass der Betreffende nicht von einer Verpflichtung zur anderen übergehen darf, es sei denn, er ist nicht in der Lage, die vorherige zu erfüllen; und mit Wahlmöglichkeit meine ich, dass es ihm erlaubt ist, eine von ihnen zu wählen, ohne dass er unfähig ist, die andere zu erfüllen. Sie waren in dieser Frage uneins. Al-Schāfiʿī, Abū Ḥanīfa, al-Thawrī und alle Gelehrten von Kufa sagten, es gebe eine Reihenfolge. Demnach soll die Person zuerst einen Sklaven freilassen, und wenn sie dazu nicht in der Lage ist, soll sie fasten, und wenn sie auch dazu nicht in der Lage ist, dann soll sie Bedürftige speisen. Mālik sagte, es beruhe auf freier Wahl. Ibn al-Qāsim hat von ihm überliefert, dass er die Speisung Bedürftiger für vorzugswürdiger hielt als die Freilassung und das Fasten.
Is there an order for the making of the expiation, as in the case of zihdr (injurious assimilation), or is there a choice? By order I mean that the subject is not to move from one obligation to. the other unless he is unable to perform the previous one; and by choice I mean that he is permitted to make a choice of one without being unable to perform the other. They disagreed about this. Al-Shafi T, Abu Hanlfa, al-ThawrT, and all c the KufTs said that there is an order. Thus, the person is to manumit a slave first, and if he is unable to do this he is to fast, and if he is unable to do that then he is to feed the needy. Malik said that it is based on choice. Ibn al-Qasim has related from him that he considered feeding the needy more desirable than manumission and fasting.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Anordnung einer Reihenfolge liegt im Widerspruch zwischen den äußeren Bedeutungen der Überlieferungen und den verschiedenen Analogieschlüssen. Die äußere Bedeutung der Überlieferung über den Beduinen legt eine Reihenfolge nahe, denn der Prophet ﷺ fragte ihn, ob er imstande sei, die Handlungen in einer bestimmten Reihenfolge zu vollziehen. Die äußere Bedeutung dessen, was Malik überliefert, dass „ein Mann während des Ramadan sein Fasten brach und der Gesandte Allahs ﷺ ihm befahl, einen Sklaven freizulassen, oder zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten, oder sechzig Bedürftige zu speisen“, weist auf eine Wahlmöglichkeit hin, denn das Wort „oder“ bedeutet im Sprachgebrauch der Araber eine Wahl, selbst wenn dies in den Worten des Überlieferers geschah, eines der Gefährten, die den Zusammenhang und die Implikationen der Worte am besten kannten.
The reason for their disagreement in imposing an order derives from the conflict of the apparent meanings of the traditions and the various analogies. The apparent meaning of the tradition about the Bedouin implies an order, as the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) asked him about his ability to perform acts in a definite order. The apparent meaning of what is related by Malik that “A man broke his fast during Ramadan and the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) ordered him to set free a slave, or to fast for two consecutive months, or to feed sixty needy persons”, indicates a choice, as the word (or), in the usage of the Arabs implies a choice, even though this occurred in the words of the narrator, one of the Companions, who were best acquainted with the context and the implications of the words.
7.1.1.3.9.5. Unterpunkt 5
7.1.1.3.9.5. Sub-issue 5
Dies bezieht sich auf ihre Meinungsverschiedenheit über die Menge an Nahrung, die den Bedürftigen zu geben ist. Malik, al-Schafiʿi und ihre Anhänger sagten, dass man jedem Bedürftigen einen Mudd Nahrung geben solle, entsprechend dem Mudd, den der Prophet ﷺ verwendete. Abu Hanifa und seine Anhänger vertraten die Ansicht, dass weniger als zwei Mudd, entsprechend dem Mudd, den der Prophet ﷺ verwendete, nicht ausreichend seien, und dies entspricht einem halben Sāʿ für jeden Bedürftigen.
This relates to their disagreement over the quantity of food to be given to the needy. Malik, al-Shafi T, and their c disciples said that he is to give one mudd of food to each needy person in accordance with the mudd used by the Prophet (God’s peace and .blessings be upon him). Abu HanTfa and his disciples held that less than two mudds, in accordance with the mudd used by the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) would not be sufficient, and this comes to one-half sdS for each needy person.
Der Grund für ihre* Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus dem Widerspruch zwischen Analogie und einer Überlieferung. Die Analogie beruht auf der Ähnlichkeit dieses Loskaufs mit dem Loskauf bei dem Unterlassen des Kopfrasierens (am Ende der Pilgerfahrt) aufgrund einer Krankheit, was ausdrücklich erwähnt wird. Die Überlieferung ist das, was in verschiedenen Fassungen der Überlieferungen über die Sühne berichtet wird, dass ein Faraq (ein großes Maß) fünfzehn Sâ' umfasste. Dass es fünfzehn umfasst, zeigt jedoch nicht seine Verpflichtung für jeden Bedürftigen in diesem Fall, außer durch einen sehr schwachen Hinweis, wohl aber zeigt es, dass der Ersatz für das Fasten bei dieser Sühne diese Menge beträgt.
The reason for their* disagreement arises from the conflict of analogy with a tradition. The .analogy is based upon the similarity of this ransom with that in the case of not shaving the head (at the close of the pilgrimage) due to an ailment, which is expressly stated. The tradition is what is related in different versions of the traditions about expiation that a faraq (a large measure) comprised of fifteen sd^s. Its comprising fifteen however, does not indicate its obligation for each needy person in this case, except through a very weak indication, but it does indicate that the substitute: for fasting in this expiation is this amount.
7.1.1.3.9.6. Unterpunkt 6
7.1.1.3.9.6. Sub-issue 6
Dies betrifft die Wiederholung der Sühne bei einer wiederholten Verletzung des Fastens. Sie waren sich einig, dass eine Person, die während des Ramadan Geschlechtsverkehr hat und eine Sühne leistet, und danach an einem anderen Tag erneut Geschlechtsverkehr hat, eine weitere Sühne leisten muss. Sie waren sich einig, dass die Person, die an demselben Tag mehrmals Geschlechtsverkehr hat, nur verpflichtet ist, eine einzige Sühne zu leisten. Sie waren sich uneinig über den Fall einer Person, die an einem Tag des Ramadan Geschlechtsverkehr hat und die Sühne nicht leistet, bis sie an einem anderen Tag erneut Geschlechtsverkehr hat. Malik, asch-Schafi'i und eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagten, dass sie für jeden dieser Tage eine Sühne leisten muss. Abu Hanifa und seine Schüler sagten, dass sie eine einzige Sühne leisten muss, solange sie für den ersten Geschlechtsverkehr noch keine Sühne geleistet hat.
This is about the recurrence of expiation with a recurrence of the violation of the fast. They agreed that a person who has sexual intercourse during Ramadan and makes an expiation, and then has sexual intercourse on another day has to make another expiation. They agreed that the person who commits sexual intercourse a number of times on the same day is only obliged to make a single expiation. They disagreed about the case of a person who has intercourse on one day during Ramadan and does not make the expiation until he has intercourse on another day. Malik, al-ShaficT, and a group of jurists said that he is to make an expiation for each of these day. Abu HanTfa and his disciples said that he is to make a single expiation as long as he has not made an expiation for the first intercourse.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in der Ähnlichkeit dieser Sühneleistungen mit denen bei den Hudud. Diejenigen, die sie den Hudud für ähnlich hielten, sagten, dass in diesem Fall eine Sühneleistung wegen mehrerer Taten ausreicht, so wie die Person, die Unzucht begeht, mit einer einzigen Strafe von Peitschenhieben belegt wird, selbst wenn sie die Tat zuvor tausendmal begangen hat, sofern sie wegen keiner dieser Gelegenheiten mit einem Hadd belegt wurde. Diejenigen, die diese Sühneleistungen nicht den Hudud für ähnlich hielten, bestimmten für jeden der Tage, an denen das Fasten gebrochen wurde, einen eigenen Hukm und legten daher für jeden Tag eine Sühneleistung auf. Sie vertraten die Auffassung, dass der Unterschied darin begründet liegt, dass die Sühneleistung ein Weg ist, sich Allah zu nähern, während die Hudud eine Form reiner Abschreckung sind.
The reason for the disagreement stems from the similarity of these expiations with those in the hudud. Those who held them to be similar to the hudud said that one expiation is sufficient in this on account of a number of acts, just as the person committing unlawful sexual intercourse is subjected to one penalty of stripes even if he has committed the act a thousand times (before that) when he has not been subjected to hadd for any of those occasions. Those who did not consider them to be similar to the hudud determined a separate hukm for each of the days in which the fast has been violated, and therefore imposed one expiation for each day. They maintained that the distinction is based upon expiation being a way of attaining nearness to Allah, while the hudud are a form of pure deterrence.
7.1.1.3.9.7. Unterfrage 7
7.1.1.3.9.7. Sub-issue 7
Muss eine Person, die während des Fastens im Ramadan Geschlechtsverkehr hatte und zu diesem Zeitpunkt die Kosten für die Sühne nicht aufbringen konnte, sie nachholen, wenn sich ihre finanzielle Lage verbessert? Al-Awzā'ī sagte, dass sie nichts schuldet, wenn sie zur Zeit der Tat in Not war. Asch-Schāfi'ī zögerte bei dieser Frage.
Does a person, who committed the offence of copulation during the fast of Ramadan and could not afford the cost of expiation at the time, have to offer it when his financial condition improves? Al-Awzaci said that he owes nothing if he was hard up at the time of the offence. Al-ShafiT hesitated over this question.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist, dass es sich um ein hukm handelt, das nicht ausdrücklich im Gesetz festgelegt ist. Daher ist es wahrscheinlich ähnlich wie Schulden, bei denen die Verpflichtung wieder auflebt, wenn sich seine finanzielle Lage verbessert. Ebenso wahrscheinlich ist die Annahme, dass der Prophet ﷺ es erklärt hätte, wenn dies verpflichtend gewesen wäre.
The reason for their disagreement is that it is a hukm.nut expressly stated in the law, and it is, therefore, likely to be similar to debts, in which case the obligation reverts if his financial position improves, and it is equally likely to say that if this had been obligatory the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) would have explained it.
Dies sind also die Ahkam der Fälle, in denen sich die Rechtsgelehrten einig waren, dass das Fasten durch eine vorsätzliche Handlung gebrochen wird. Bei den strittigen Fällen unterschieden sich diejenigen, die der Ansicht waren, das Fasten sei gebrochen worden, darin, ob allein die Qadā' auferlegt werden solle oder die Qadā' zusammen mit der Sühne. Beispiele dafür sind: das Schröpfen, das Erbrechen, das Verschlucken eines Steins und der Reisende, der am ersten Tag seiner Abreise das Fasten bricht, nach der Meinung derjenigen, die vertreten, dass er dies nicht tun solle.
These, then, are the ahkam of the cases in which the jurists agreed that the fast was broken by deliberate action. In disputed cases those who held that the fast had been broken differed as to whether qadff alone should be imposed, or qada> as well as expiation. Examples for these are: cupping, vomiting, swallowing a stone, and the traveller breaking his fast on departing the first day, in the opinion of those who maintain that he should not do so.
Malik machte die Nachholung (Qadā') und die Sühne (Kaffāra) für einen solchen Reisenden verbindlich, doch darin widersprachen ihm die übrigen Rechtsgelehrten der Provinzen und die Mehrheit seiner Schüler. Diejenigen, die Nachholung und Sühne bei absichtlichem Erbrechen für verbindlich hielten, sind Abū Thaur und al-Auzā'ī, während die übrigen Rechtsgelehrten, die vertreten, dass Erbrechen das Fasten bricht, nur die Nachholung dafür vorschreiben. Der Rechtsgelehrte, der bei Schröpfen – unter denjenigen, die vertraten, dass Schröpfen das Fasten bricht – Nachholung und Sühne vorschrieb, ist allein 'Atā'.