2.1. Teil 1: Identifizierung der Verpflichtung
2.1. Part 1: Identification of the Obligation
In diesem Abschnitt gibt es vier Fragen, die als Grundlagen dieses Themas gelten. Die erste Frage betrifft die Darlegung ihrer Pflicht. Die zweite Frage betrifft die Anzahl ihrer (täglichen) Pflichten. Die dritte Frage betrifft die Person, für die sie verpflichtend ist. Die vierte Frage betrifft die daraus folgende Verpflichtung infolge absichtlichen Unterlassens.
In this part there are four issues that are taken to be the principles of this topic. The first issue is about the exposition of its obligation. The second issue is about the number of its (daily) obligations. The third issue is about the individual for whom it is obligatory. The fourth issue is about the consequential obligation because of intentional relinquishment.
2.1.1. Frage 1: Die Pflicht
2.1.1. Issue 1: The obligation
Seine Verpflichtung geht klar aus dem Buch, der Sunna und dem Konsens hervor. Dass sie so allgemein bekannt ist, macht ihre Erörterung überflüssig.
Its obligation is evident from the Book, the sunna, and consensus. The fact that it is so widely known makes its discussion unnecessary.
2.1.2. Frage 2: Die Anzahl der verpflichtenden täglichen Gebete
2.1.2. Issue 2: The number of obligatory daily prayers
Es gibt zwei Meinungen über die Anzahl der täglichen Pflichtgebete. Die erste ist die Meinung von Malik, al-Shafi'i und der Mehrheit, die besagt, dass nur fünf (tägliche) Gebete verpflichtend sind. Die zweite ist die Meinung von Abu Hanifa und seinen Schülern, die besagt, dass neben den fünf (täglichen) Gebeten auch das Witr-Gebet verpflichtend ist. Ihre Meinungsverschiedenheit darüber, ob die aus der Sunna abgeleitete Verpflichtung als wajib oder fard gilt, ist ohne Bedeutung.85
There are two opinions about the number of daily obligations. First is the opinion of Malik, al-Shafi T, and the majority, which maintains c that only five (daily) prayers are obligatory. The second is the opinion of Abu HanTfa and his disciples which maintains that the witr prayer is also obligatory along with the five (daily) prayers. Their disagreement about whether the obligation established from the sunna is wajib or fard is of no consequence.85
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in widersprüchlichen Überlieferungen. Die Überlieferungen, die die Pflicht auf fünf Gebete beschränken, sind eindeutig, weithin bekannt und gut belegt. Die anschaulichste unter ihnen ist die Überlieferung von wn?, „Als die Pflicht die Zahl fünf erreichte, sagte Musa (Moses) zu ihm (Muhammad ﷺ): ‚Kehre zu deinem Herrn zurück, denn deine Umma kann dies nicht ertragen‘. Er sagte: ‚Also tat ich es‘. Der Erhabene sprach: ‚Sie sind fünf, doch sie sind fünfzig (an Lohn). Mein Beschluss wird nicht geändert‘.“ Ferner gibt es die weithin bekannte Überlieferung vom Beduinen, der den Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) danach fragte, und der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte: „Fünf Gebete am Tag und in der Nacht.“ Er fragte (erneut): „Bin ich außer diesen zu weiteren verpflichtet?“ Er antwortete: „Nein, es sei denn, du verrichtest sie freiwillig.“
The reason for their disagreement lies in conflicting traditions. The traditions that confine the obligation to five prayers are explicit, widely known> and well-established. The most vivid of these is the tradition of wn?, “When the obligation reached the number five, Musa (Moses) said to him (Muhammad), ‘Turn back to your Lord, for your umma cannot bear this’. He said, ‘So I did’. The Exalted said, ‘They are five but they are fifty (in reward value), My decree is not altered’”. Further, there is the widely known tradition of the bedouin, who asked the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) about it and the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) said, “Five prayers in a day and;night”. He asked (again), “Am I obliged for more besides these?” He replied, “No, unless you observe them voluntarily”.
Unter den Überlieferungen, die den Sinngehalt der Pflicht des Witr vermitteln, ist die von ʿAmr ibn Schuʿaib von seinem Vater und von seinem Großvater, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Allah hat euch ein Gebet hinzugefügt, und dies ist das Witr; so haltet daran fest.“ Dazu gehört auch die Überlieferung von Harita ibn Hudhafa, der sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ kam zu uns heraus und sagte: ‚Allah hat euch befohlen, ein Gebet zu verrichten, das für euch besser ist als die roten Kamele. Dies ist das Witr. Er hat bestimmt, dass ihr es verrichtet in der Zeit zwischen dem Nachtgebet (ʿIschaʾ) und dem Morgengebet (Fadschr).‘“ Außerdem gibt es die Überlieferung von Buraida al-Aslamī, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Witr ist festgesetzt, und wer es nicht verrichtet, gehört nicht zu uns.“
2.1.3. Frage 3: Die Person, für die das Gebet verpflichtend ist
2.1.3. Issue 3: The person for whom prayer is obligatory
Die Person, für die es verpflichtend ist, ist jeder volljährige Muslim, und darüber besteht kein Streit.
The person for whom it is obligatory is every pubescent Muslim, and there is no dispute about this.
2.1.4. Frage 4: Die Verpflichtung, die durch absichtliches Unterlassen entsteht
2.1.4. Issue 4: The obligation arising from intentional relinquishment
Hinsichtlich der Pflicht im Falle desjenigen, der sie absichtlich unterlässt: Wenn er aufgefordert wird zu beten und sich weigert, dies zu tun, ihre Pflicht aber nicht leugnet, sagte eine Gruppe von Rechtsgelehrten, er solle hingerichtet werden, während eine andere Gruppe sagte, er sei zu bestrafen und einzusperren. Unter denjenigen, die vertraten, er sei hinzurichten, machten einige seine Hinrichtung aufgrund seines Unglaubens (kufr) verpflichtend. Dies ist die Meinung von Ahmad, Ishaq und Ibn al-Mubarak. Andere, die vertraten, er sei einzusperren und zu bestrafen, bis er wieder zu beten beginnt, bestimmten dies als Hadd-Strafe; dies ist die Meinung von Malik, al-Shafi'i, Abu Hanifa, seinen Schülern und den Zahiriten.
With respect to the obligation in the case of the person who relinquishes it intentionally, and when he is ordered to pray refuses to do so, but does not deny its obligation, a group of jurists said that he should be executed, while another group said that he is to-be punished and confined. Among those who maintained that he is to be executed; some made his execution obligatory as a result of his disbelief (kufr). This is the opinion of Ahmad, Ishaq, and Ibn al- Mubarak. Others, who upheld his confinement and punishment till he resumes praying, determined it as a hadd penalty, which is the opinion of Malik, al- Shafi i, Abu Harnfa, his disciples, and of the Zahirites.
Der Grund für diese Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch zwischen den Überlieferungen. Vom Propheten ﷺ ist überliefert, dass er sagte: „Das Vergießen des Blutes eines Muslims ist nur in drei Fällen erlaubt: Unglaube nach dem Glauben, Unzucht nach der Ehe und die Tötung eines Menschen, wenn dies nicht als Vergeltung für ein anderes Leben geschieht.“ Ebenso wird vom Propheten ﷺ in der Überlieferung von Buraida berichtet, dass er sagte: „Das, was zwischen ihnen und uns unterscheidet, ist das Gebet; wer es aufgibt, hat den Unglauben begangen.“ In der Überlieferung von Dschabir sagte der Prophet ﷺ: „Es ist der Unterschied zwischen Gehorsam und Unglaube“, oder er sagte: „Vielgötterei ist nichts anderes als die Aufgabe des Gebets.“ Jene, die unter dem Begriff Unglaube hier die tatsächliche Ablehnung verstanden, sahen diese Überlieferung als Erläuterung der Worte des Propheten ﷺ „Unglaube nach dem Glauben“ an, wie sie in der oben zitierten Überlieferung vorkommen. Jene, die den Begriff hier lediglich als Tadel und Rüge verstanden, sagten, dass er bedeute, dass seine Taten denen der Ungläubigen gleichen und dass er den Ungläubigen ähnelt. Es ist wie bei der Aussage: „Ein Unzüchtiger begeht Unzucht und bleibt dabei ein Gläubiger“ oder „Ein Dieb begeht Diebstahl und bleibt dabei ein Gläubiger“. Daher vertraten sie die Ansicht, dass in diesem Fall die Hadd-Strafe nicht zu verhängen sei.
c The reason for this disagreement stems from the conflict of traditions. It is established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) who said, “Shedding the blood of a Muslim does not become lawful, except in three cases: disbelief after faith, fornication after marriage, and killing a human being when it is not in retaliation for another life”. It is also related from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) in the tradition of Burayda that he said, “The distinguishing factor between them and us is prayer, so he who relinquishes it has committed disbelief’. In the tradition of Jabir, the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) said, “It is the (basis for) distinction between obedience and disbelief’, or he said, “Polytheism is nothing but the relinquishment of prayer”. Those who understood from the term disbelief here to be actual rejection deemed this tradition to be a commentary on the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) “disbelief after faith [occurring in the tradition quoted above]”. Those who deemed it (the use of the term disbelief here) merely as censure and reproach said that it means that his acts are like those of the disbelievers and that he resembles the disbelievers. It is just like saying, “a fornicator does not commit fornication and remain a believer” or “a thief does not commit theft and remain a believer”. Thus, they held that hadd penalty is not to be imposed in this case.