DAS BUCH DER ZAKAT
V THE BOOK OF ZAKAT
Eine umfassende Erörterung191 dieser Form der Anbetung wird nach der Feststellung ihrer Pflicht in fünf Kapiteln behandelt. Das erste Kapitel handelt von den Personen, für die sie verpflichtend ist. Das zweite Kapitel befasst sich mit der Bestimmung der Arten von Vermögen, auf die sie erhoben wird. Das dritte Kapitel behandelt die Bestimmung der Sätze und der Beträge, nach denen sie erhoben wird. Das vierte Kapitel handelt von der Bestimmung der Zeiträume, in denen sie erhoben wird, und der Zeiträume, in denen dies nicht geschieht. Das fünfte Kapitel handelt von der Bestimmung der Personen, denen sie zu entrichten ist, und der ihnen zustehenden Beträge.
A comprehensive discussion191 of this form of worship, after the determina tion of its obligation, is covered in five chapters. The first chapter is about the persons on whom it is obligatory. The second chapter deals with* the identification of the kinds of wealth on which it is imposed. The third chapter is abour the identification of the rates and the amounts on which it is levied. The fourth chapter is about the identification of the periods during which it is levied and the periods in which it is not. The fifth chapter is about the identification of the persons for whom it is to be paid and of the amounts due to them.
Die Feststellung ihrer Pflicht aus dem Qur'an, der Sunna und aus dem Iǧmāʿ (Konsens) ist allgemein bekannt, und darüber besteht kein Streit.
The determination of its obligation through the Qut°an, the sunna, and from ijm# (consensus) is well-known, and there is no dispute about this.
5.1. Die Personen, denen die Zakat obliegt
5.1. The Persons on whom zakat is Obligatory
Sie waren sich einig, dass sie jedem freien, volljährigen, geistig gesunden Muslim obliegt, der Besitz im Umfang des vorgeschriebenen Mindestmaßes (Nisab) in vollständigem (unbelastetem) Eigentum besitzt. Uneinig waren sie sich darüber, ob sie für Waisen, Geisteskranke, Sklaven, Ahl al-Dhimma und für Personen mit eingeschränktem (belastetem) Eigentum gilt, etwa für jemanden, der verschuldet ist oder Gläubiger ist, oder wenn beispielsweise das Kapital (des Vermögens) als Stiftung (Habs, Waqf) gebunden ist.
They agreed that it is obligatory upon every Muslim who is free, bdligk, sane, and who owns wealth equal to the (minimum) prescribed scale (nisdb) through a complete (unencumbered) ownership. They disagreed about its obligation upon the orphan, the insane, the slaves, the ahi al-dhimmay and the person with deficient (encumbered) ownership like a person who is in debt or is a creditor, or when for example the capital (of the wealth) is held in a trust (habs, waqf}.
Hinsichtlich Minderjähriger vertrat eine Gruppe die Ansicht, dass auf ihr Vermögen Zakat verpflichtend sei. Dies war die Meinung von ʿAlī, Ibn ʿUmar, Dschābir und ʿĀ'scha unter den Gefährten sowie von Mālik, asch-Schāfiʿī, al-Thawrī, Aḥmad, ʿIsḥāq, Abū Thaur und anderen unter den Rechtsgelehrten der Provinzen. Eine andere Gruppe sagte, dass auf das Vermögen des Minderjährigen überhaupt keine Zakat anfalle. Dies war die Meinung von an-Nachaʿī, al-Ḥasan und Saʿīd ibn Dschubair unter den Nachfolgern. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten unterschied zwischen dem Ertrag des Landes und Vermögen, das nicht aus dem Land stammt. Sie sagten, dass auf den Ertrag des Landes Zakat anfalle, auf das, was darüber hinaus besteht, wie Vieh, flüssige Mittel und Waren (Handelsgüter), dagegen nicht. Dies war die Meinung von Abū Ḥanīfa und seinen Schülern. Wiederum eine andere Gruppe unterschied zwischen flüssigen Mitteln und anderen Dingen und sagte, dass auf das Vermögen Zakat anfalle, mit Ausnahme flüssiger Mittel.
With respect to minors, one group said that zakat is obligatory on their wealth. This was the opinion of ‘AIT, Ibn ^Umar, Jabir, and cA?isha from among the Companions, and of Malik, al-Shafi T, al-ThawrT, Ahmad, c Ishaq, Abu Thawr, and others from among the.jurists of the provinces. Another group said that there is no zakat at all on the wealth of the minor. This was the opinion of al-Nakha'i, al-Hasan, and SacTd ibn Jubayr from the Tabi un. One group of jurists made a distinction between the yield of c the land and wealth not derived from the land. They said that there is zakat on the yield from the land, but there is no zakat on what is besides this like cattle, liquid assets, goods (chattel). This was the opinion of Abu Harnfa and his disciples. Yet another group distinguished between liquid assets and other things saying that there is zakat on the wealth except on liquid assets.
5.1.1. Ausgabe 1
5.1.1. Issue 1
Diese Frage betrifft die Früchte von Bäumen, wenn die Bäume Eigentum eines Waqf (einer frommen Stiftung) sind. Malik und asch-Schafi'i pflegten darauf die Zakat zu erheben, während Makhul und Tawus sagten, auf sie gebe es keine Zakat. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten unterschied dabei: Waren die Bäume ein Waqf für die Bedürftigen im Allgemeinen oder für eine bestimmte Gruppe? Waren die Nutznießer eine bestimmte (festgelegte) Gruppe, erhoben sie Zakat darauf; waren die Nutznießer dagegen die Bedürftigen im Allgemeinen, taten sie dies nicht. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, die Zakat auf die Bedürftigen zu erheben, da hierbei zwei hinderliche Faktoren wirksam sind: Erstens handelt es sich um ein mangelhaftes Eigentumsrecht, und zweitens sind die Bedürftigen eine unbestimmte Kategorie von Menschen, auf die die Zakat-Mittel verwendet werden sollen, und nicht diejenigen, von denen sie zu entrichten ist.
This issue relates to fruit from trees, when, the trees are the property of a trust. Malik and al-Shafi T used to impose zakat c on them, while Makhul and Tawus used to say that there is no zakat on them. A group of jurists used to make a distinction when the trees were a trust for the needy generally or for a specified group. They imposed zakat on them when the beneficiaries were a determined (specified) group, but they did not do so when the beneficiaries were the needy generally. There is no justification in imposing the zakat on the needy as two disqualifying factors operate in this: first, it amounts to a deficient ownership, and second, the needy are an indeterminate category of people on whom the zakat funds are to be spent and not those from who it is due.
5.1.2. Ausgabe 2
5.1.2. Issue 2
Der zweite Punkt betrifft Land, das gegen Pacht vergeben wird. Er behandelt die Frage, wer für die Zakat auf den Ertrag dieses Landes haftet. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, die Zakat sei vom Pächter zu erheben, der Eigentümer der Pflanzen ist. Dies war die Ansicht von Malik, al-Shafi'T, al-ThawrT, Ibn al-Mubarak, Abu Thawr und einer Gruppe von Rechtsgelehrten. Abu Hanifa und seine Schüler vertraten die Auffassung, dass die Zakat vom Eigentümer des Landes zu entrichten sei, und dass die Person, die es von ihm mietet, nichts schuldet.
The second issue relates to land given out on rent. It deals with the question as to who is liable for zakat on the yield of this land. A group of jurists said that the zakat is to be levied on the tenant, who is the owner of the plants. This was the opinion of Malik, al-Shafi T, al-ThawrT, Ibn al-Mubarak, Abu Thawr, c and a group of jurists. Abu HanTfa and his disciples maintained that zakat is due from the owner of the land and the person who rents it from him does not owe anything.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus der Frage, ob das ʿUschr eine Pflicht ist, die mit dem Land zusammenhängt, oder mit dem Anbau, oder mit beiden. Niemand hat gesagt, dass es eine Pflicht ist, die mit beiden zusammenhängt, obwohl sie tatsächlich mit beiden zusammenhängt. Sie waren sich einig, dass es eine Pflicht ist, die einem von beiden obliegt, doch sie waren uneins darüber, welches von beiden Vorrang hat, mit einem Punkt verbunden zu sein, über den Einigkeit besteht. Dieser Punkt ist der Fall, in dem die Ernte und das Land einem einzigen Eigentümer gehören. Die Mehrheit vertrat die Auffassung, dass es mit dem Gegenstand zusammenhängt, von dem die Zakat zu entrichten ist, nämlich dem Getreide (oder dem Ertrag). Abu Hanifa vertrat hingegen die Auffassung, dass es mit dem Gegenstand zusammenhängt, der die Grundlage der Pflicht bildet, nämlich dem Land.
The reason for their disagreement arises from the question of whether hishr is a duty related to the land or to cultivation or to both. No one has said that it is a duty related to both when, in fact, it is a duty related to both. They agreed that it is a duty incumbent upon one of the two, but they disagreed on which one has precedence for being associated with a point on which there is agreement, and that is the occasion when the crop as well as the land belong to a single owner. The majority maintained that it is related to the thing from which zakat is to be paid, and that is grain (or the yield). Abu HanTfa maintained, however, that it is related to the thing that is the basis of the obligation, and that is land.
Hinsichtlich ihrer Meinungsverschiedenheit über Kharaj-Land, wenn dieses an Muslime übergeht, ob darauf ʿUshr zusammen mit dem Kharaj erhoben wird oder ob kein ʿUshr darauf liegt, vertrat die Mehrheit die Auffassung, dass ʿUshr zu entrichten ist, das heißt Zakat, während Abu Hanifa und seine Schüler der Ansicht waren, dass darauf kein ʿUshr liegt. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit rührt, wie wir gesagt haben, von der Frage her, ob die Zakat eine mit dem Land oder eine mit der Ernte verbundene Pflicht ist. Wenn wir behaupten, sie sei eine mit dem Land verbundene Pflicht, dann können an es nicht zugleich zwei Pflichten geknüpft sein, und das sind ʿUshr und Kharaj. Wenn wir behaupten, die Zakat sei mit der Ernte verbunden, dann wäre das Kharaj dem Land und die Zakat der Ernte zugeordnet. Dieser Streit entsteht, weil das Eigentum, wie wir dargelegt haben, unvollständig ist, und deshalb waren sich die Rechtsgelehrten über den Verkauf von Kharaj-Land uneins. Wird jedoch ʿUshr-Land an einen Dhimmi übertragen, der es bebaut, so vertritt die Mehrheit die Ansicht, dass er nicht dazu verpflichtet ist. Al-Nuʿman vertrat die Auffassung, dass, wenn der Dhimmi ʿUshr-Land kauft, es in Kharaj-Land umgewandelt wird. Offenbar sah er den ʿUshr als eine Pflicht auf muslimischem Land und das Kharaj als eine Pflicht auf dem Land der Dhimmis an. Auf der Grundlage dieser Regel musste er jedoch sagen, dass, wenn Kharaj-Land an Muslime übergeht, es in ʿUshr-Land umgewandelt würde, so wie es seiner Ansicht nach in Kharaj-Land umgewandelt wird, wenn ʿUshr-Land an einen Dhimmi übergeht.
5.1.3. Problem 3: Fragen bezüglich des Besitzers des Vermögens
5.1.3. Issue 3: Issues related to the owner of wealth
Es gibt einige Unterfragen, die den Eigentümer des Vermögens betreffen und deren Erörterung an dieser Stelle passend ist. Die erste davon betrifft den Fall, dass ein Mann die Zakat bereits ausgesondert hat, sie jedoch verloren geht. Die zweite betrifft den Fall, dass das Aussondern der Zakat möglich wäre, ein Teil des Vermögens jedoch zerstört wird, bevor die Zakat ausgesondert ist. Die dritte betrifft den Fall, dass der Eigentümer zur Zahlung der Zakat verpflichtet war, jedoch starb, bevor er sie entrichtet hatte. Die vierte betrifft die Frage, wer die Zakat zu entrichten hat, wenn er die Ernte oder die Früchte, auf die die Zakat fällig war, verkauft, und ebenso, wenn er sie verschenkt.
There are sub-issues related to the owner of wealth the discussion of which is suitably placed is this section. The first of these is (the situation) when a man sets aside zakat but it is lost. Second, when the setting aside of zakat is possible but when part of the wealth is destroyed before zakat is set aside. Third, where the owner was under an obligation to pay zakat, but died before paying it. Fourth, who is to pay zakat if he sells off the crop or fruit on which zakat was due, and similarly when he gives it away as a gift.
5.1.3.1. Unterfrage 1
5.1.3.1. Sub-issue 1
Diese (Frage) betrifft das Problem, dass der Eigentümer die Zakat aussondert und sie verloren geht. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass ihm dies als Entrichtung angerechnet werde. Eine andere Gruppe sagte, dass er dafür haftbar bleibe, bis er sie an ihren Bestimmungsort übergebe. Eine dritte Gruppe unterschied zwischen dem Fall, dass er sie später aussondert, als es möglich gewesen wäre, und dem Fall, dass er sie (sogleich) zu Beginn der Zeit aussondert, in der die Pflicht entsteht und es möglich wird. Einige dieser Rechtsgelehrten sagten: Wenn er sie einige Tage nach dem Zeitpunkt aussondert, zu dem die Pflicht entsteht und die Möglichkeit dazu besteht, dann haftet er; wenn er sie aber im ersten Augenblick, in dem die Pflicht entsteht, aussondert und ihn keine Nachlässigkeit trifft, haftet er nicht. Dies ist eine bekannte Meinung in der malikitischen Rechtsschule. Eine vierte Gruppe von Rechtsgelehrten sagte: Wenn ihn eine Nachlässigkeit trifft, muss er Ersatz leisten, wenn er aber nicht nachlässig war, hat er die Zakat nur auf den Rest zu entrichten. Dies war die Meinung von Abu Thawr und al-Schafi'i. Eine fünfte Gruppe sagte, dass der verlorene Teil als Verlust für alle Beteiligten zu gelten habe, und dass die Bedürftigen ebenso wie der Eigentümer im Verhältnis ihrer Anteile am verbleibenden Vermögen als Miteigentümer anzusehen seien, wie (es der Fall ist) bei zwei Teilhabern, wenn ein Teil des gemeinsamen Kapitals verloren geht, sie aber im selben Verhältnis am Rest Teilhaber bleiben. So gelangen wir zu fünf Meinungen zu dieser Frage: Erstens, dass er den Verlust überhaupt nicht ersetzen muss; zweitens, dass er immer ersetzt; drittens, dass er ersetzt, wenn er nachlässig war, aber nicht, wenn er nicht nachlässig war; viertens, dass er ersetzt, wenn er nachlässig war, und die Zakat auf den Rest entrichtet, wenn er es nicht war; und fünftens, dass sie (der Eigentümer und die Bedürftigen) am verbleibenden Vermögen Teilhaber werden.
This (issue) deals with the problem where the owner sets aside zakat and it is lost. A group of jurists said that he is to be given credit for it. Another group said that he is liable for it till he delivers it to its location. A third group made a distinction between his setting it aside later than when it was possible to do so and between setting it aside (promptly) at the beginning of the time when the obligation arises and when it is possible to do so. Some of these jurists said that if he sets it aside some days after the time at which the obligation arises and the possibility to do so, then he is liable but if he sets it aside at the first moment obligation arises and there was no negligence on his part he is not liable. This is a well-known opinion in Malik’s school. A fourth group of jurists said that if there was negligence on his part he is to compensate for it, but if he was not negligent he is to pay zakat on the remainder alone. This was the opinion of Abu Thawr and al-ShaficT. A fifth group said that what has been lost is to be counted as a loss for all parties, and the needy people as well as the owner are to be considered co-owners in proportion to their shares in the remaining wealth, as (is the case) with two partners when part of the common capital is lost but remain partners in the residue in the same ratio. Thus, we arrive at five opinions on the issue: first, that he is not to compensate for the loss at all; second, that he always compensates; third, that he compensates if he was negligent, but does not if he was not negligent; fourth, that he compensates if he was negligent and pays zakat on the residue if he was not; and fifth, that they (the owner and the needy) become partners in the remaining wealth.
5.1.3.2. Unterfrage 2
5.1.3.2. Sub-issue 2
Diese (Frage) betrifft das Problem, dass der Eigentümer die Zakat aussondert und sie verloren geht. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass ihm dies als Entrichtung angerechnet werde. Eine andere Gruppe sagte, dass er dafür haftbar bleibe, bis er sie an ihren Bestimmungsort übergebe. Eine dritte Gruppe unterschied zwischen dem Fall, dass er sie später aussondert, als es möglich gewesen wäre, und dem Fall, dass er sie (sogleich) zu Beginn der Zeit aussondert, in der die Pflicht entsteht und es möglich wird. Einige dieser Rechtsgelehrten sagten: Wenn er sie einige Tage nach dem Zeitpunkt aussondert, zu dem die Pflicht entsteht und die Möglichkeit dazu besteht, dann haftet er; wenn er sie aber im ersten Augenblick, in dem die Pflicht entsteht, aussondert und ihn keine Nachlässigkeit trifft, haftet er nicht. Dies ist eine bekannte Meinung in der malikitischen Rechtsschule. Eine vierte Gruppe von Rechtsgelehrten sagte: Wenn ihn eine Nachlässigkeit trifft, muss er Ersatz leisten, wenn er aber nicht nachlässig war, hat er die Zakat nur auf den Rest zu entrichten. Dies war die Meinung von Abu Thawr und al-Schafi'i. Eine fünfte Gruppe sagte, dass der verlorene Teil als Verlust für alle Beteiligten zu gelten habe, und dass die Bedürftigen ebenso wie der Eigentümer im Verhältnis ihrer Anteile am verbleibenden Vermögen als Miteigentümer anzusehen seien, wie (es der Fall ist) bei zwei Teilhabern, wenn ein Teil des gemeinsamen Kapitals verloren geht, sie aber im selben Verhältnis am Rest Teilhaber bleiben. So gelangen wir zu fünf Meinungen zu dieser Frage: Erstens, dass er den Verlust überhaupt nicht ersetzen muss; zweitens, dass er immer ersetzt; drittens, dass er ersetzt, wenn er nachlässig war, aber nicht, wenn er nicht nachlässig war; viertens, dass er ersetzt, wenn er nachlässig war, und die Zakat auf den Rest entrichtet, wenn er es nicht war; und fünftens, dass sie (der Eigentümer und die Bedürftigen) am verbleibenden Vermögen Teilhaber werden. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Vergleich zwischen der Zakat und den Schulden: Entweder wird die Pflicht mit der Haftung verknüpft und nicht mit der Substanz des Vermögens, oder sie wird mit Pflichten verglichen, die sich auf die Substanz des Eigentums beziehen und nicht auf die Haftung dessen, der das Vermögen in Besitz hat, wie etwa bei Treuhändern und anderen. Diejenigen, die die Eigentümer von Vermögen den Treuhändern gleichsetzten, sagten: Wenn er den Betrag absondert und er dann verloren geht, ist von ihm nichts geschuldet. Diejenigen, die sie den Schuldnern gleichsetzten, sagten: Sie müssen (den Verlust) ersetzen. Diejenigen, die auf der Grundlage von Fahrlässigkeit und deren Fehlen unterschieden, setzten sie in jeder Hinsicht den Treuhändern gleich, da der Treuhänder bei Fahrlässigkeit (den Verlust) ersetzt. Diejenigen, die vertraten, dass er, wenn er nicht fahrlässig war, die Zakat auf den Restbetrag zahlen muss, verglichen die Person, die einen Teil ihres Vermögens verloren hat, nachdem sie die Zakat abgesondert hatte, mit jemandem, der einen Teil seines Vermögens verloren hat, bevor die Pflicht entstand. So wie jene Person zum Zeitpunkt der Pflicht die Zakat auf das zahlt, was bei ihr vorhanden ist, zahlt auch diese Person die Zakat auf das, was bei ihr vorhanden ist. Die Meinungsverschiedenheit entsteht aus der unterschiedlichen Zuordnung des Eigentümers zu einem Schuldner, einem Treuhänder, einem Teilhaber und zu jemandem, der einen Teil seines Vermögens vor Entstehung der Pflicht verloren hat.
5.1.3.3. Unterpunkt 3
5.1.3.3. Sub-issue 3
Dies betrifft die Person, die nach dem Eintreten der Verpflichtung stirbt • IQ?
This relates to the person who dies after the commencement of the obligation • IQ?
der Zakat. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Ansicht, dass sie aus seinem Kapital zu entrichten sei. Dies war die Meinung von al-Schafi'i, Ahmad, Ishaq und Abu Thawr. Eine andere Gruppe sagte, dass die Zakat nur dann zu entrichten sei, wenn er ein Testament hinterlässt, in dem verfügt wird, dass sie aus seinem Nachlass gezahlt werden soll. In diesem Fall sei sie aus dem Drittel des Nachlasses zu entnehmen. Andernfalls sei nichts geschuldet. Einige dieser Rechtsgelehrten sagten, dass die Zakat vorrangig zu begleichen sei, wenn sie dem Drittel entspricht oder darunter liegt, während andere sagten, dass sie nicht vorrangig zu begleichen sei. Beide Meinungen werden von Malik überliefert, doch die bekannte Ansicht lautet, dass sie wie ein Vermächtnis zu behandeln sei.
of zakat. A group of jurists said that it is to be taken out from his capital. This was the opinion of al-ShaficT, Ahmad, Ishaq, and Abu Thawr. Another group said that zakat is to be paid only if he leaves a testament to the effect that it is to be paid from his estate. In that case, it is to be taken out from the third of the estate. Otherwise nothing is due. Some of these jurists said that zakat is to be satisfied first if it is as much as the third or is less than that, while others said that it is not to be satisfied first. Both opinions are narrated from Malik, but the well-known opinion is that it is to be treated as a bequest.
5.1.3.4. Unterthema 4
5.1.3.4. Sub-issue 4
Hinsichtlich ihrer Meinungsverschiedenheit über Vermögen, das verkauft wird, nachdem die Zakat darauf fällig geworden ist, sagte eine Gruppe von Rechtsgelehrten, die Person, der die Zakat obliegt (der Verkäufer), dürfe die Zakat aus dem Vermögen selbst entnehmen, und der Käufer habe gegen den Verkäufer Anspruch auf dessen Wert. Dies war die Ansicht von Abu Thawr. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, der Kaufvertrag werde aufgehoben, und dies war die Ansicht al-Shafi'is. Abu Hanifa sagte, der Käufer habe die Wahl zwischen der Durchführung des Verkaufs oder dessen Rücknahme, und der Zehnte (ʿushr) sei aus der Frucht oder aus dem Getreide zu entnehmen, auf das die Zakat fällig war. Malik sagte, der Verkäufer sei zur Zahlung der Zakat verpflichtet.
With respect to their disagreement about wealth that is sold after zakat has become due on it, a group of jurists said that the person from whom zakat is due (the seller) may take the zakat from the wealth itself, and the buyer is to have recourse to the seller for its value. This was the opinion of Abu Thawr. Another group of jurists said that the sale is rescinded, and this was al-Shafic?s opinion. Abu HanTfa said that the buyer has an option between .the execution of the sale or its revocation, and the hishr is to be taken from the fruit or from the grain on which zakat was due. Malik said that the seller is liable for the payment of zakat.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus dem Vergleich des Verkaufs des Vermögens mit dessen Verlust und Vernichtung. Diejenigen, die beides für gleich hielten, sagten, dass die Zakat zu Lasten derjenigen Person gehe, die das Vermögen vernichtet oder dessen Verlust verursacht. Diejenigen, die vertraten, dass der Verkauf weder die Vernichtung der Substanz des Vermögens noch dessen Verlust darstelle, sondern lediglich der Verkauf einer Sache durch eine Person sei, die ihr nicht gehört, sagten, dass die Zakat an die Substanz des Vermögens gebunden sei. Ob der Verkauf rückgängig zu machen ist, ist eine gesonderte Frage, die, so Gott will, im Abschnitt über die Kaufverträge behandelt wird. Ihr Streit über die Zakat auf Vermögen, das durch eine Schenkung veräußert wurde, ist von ähnlicher Art.
The reason for their disagreement arises from the comparison of the sale of the property with its loss and destruction. Those who considered them similar said that zakat is the liability of the person destroying the property or causing its loss. Those who maintained that sale does not amount to destruction of the substance of the wealth nor its loss, but amounts to sale by a person of what does not belong to him said that zakat is linked to the substance of the wealth. Whether the sale is to be rescinded is a separate discussion that will be taken up in the section on sales, God willing. Their dispute about zakat on wealth that has been alienated by a gift is of a similar nature.