2.2.2 Adhan und Iqāma
2.2.2 Adhan and Iqdma
Dieses Kapitel ist ebenfalls in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste handelt vom Adhan (dem Gebetsruf). Der zweite handelt von der Iqama (dem Ruf zum Beginn des Gebets, bzw. dem zweiten Gebetsruf).
This chapter is also divided into two sections. The first is about adhan (the call for prayer). The second is about iqdma (the call for the commencement of prayer, or the second call for prayer).
2.2.2.1. Abschnitt 1: Der Adhan
2.2.2.1. Section 1: Adhan
Dieser Abschnitt ist in fünf Unterabschnitte gegliedert. Der erste behandelt die Beschreibung des Adhan. Der zweite behandelt seine Rechtsstellung (Hukm). Der dritte behandelt seine Zeiten. Der vierte behandelt seine (vorgeschriebenen) Bedingungen. Der fünfte behandelt die Antwort des Zuhörers.
This section is subdivided into five divisions. First about the description of the adhan. Second, about its hukm. Third, about its timing. Fourth, about its (prescribed) conditions. Fifth, about the response of the listener.
2.2.2.1.1. Abschnitt 1: Die Beschreibung des Adhan
2.2.2.1.1. Division 1: The description of adhan
Die Rechtsgelehrten waren sich über den Adhan uneins, und es gibt vier allgemein bekannte Beschreibungen. Die erste schreibt die doppelte Aussprache des Takbir, die viermalige Wiederholung des Schahada und die doppelte Aussprache der übrigen (Worte) vor. Dies ist die Meinung der Rechtsgelehrten von Medina, Malik und der anderen. Die späteren Anhänger Maliks bevorzugten das Tardschi', das die doppelte Aussprache des Schahada in leiserem Ton, gefolgt von ihrer doppelten Aussprache mit lauterer Stimme, verlangt. Die zweite ist die mekkanische Form des Adhan, die al-Schafi'i vertrat. Sie verlangt viermalige Aussprache des ersten Takbir und der beiden Schahada (der Glaubensbekenntnisse), und die doppelte Aussprache des übrigen Adhan. Die dritte Beschreibung ist die der Kufier. Sie beinhaltet viermalige Aussprache des ersten Takbir und die doppelte Aussprache der übrigen Teile des Adhan. Dies war die Meinung Abu Hanifas. Die vierte Beschreibung ist die des Adhan der Basrer. Sie verlangt viermalige Aussprache des ersten Takbir, dreimalige Aussprache des Schahada, des Hayya 'ala's-Salah und des Hayya 'ala'l-Falah. Der Muezzin beginnt mit „aschhadu an la ilaha illallah", bis er zu „hayya 'ala'l-falah" gelangt, dann wiederholt er die vier Sätze, einen nach dem anderen, ein zweites Mal und wiederholt sie dann ein drittes Mal. Dies war die Meinung al-Hasan al-Basris und Ibn Sirins.98
The jurists disagreed about adhan giving four widely known descriptions. The first prescribes the dual pronouncement of takbir, four repetitions of the shahdda, and the dual pronouncement of the remaining (words). This is the opinion of the jurists of Medina, Malik and the others. The later followers of Malik preferred tarjF, which requires the dual pronouncement of the shahdda in a lower tone followed by its dual pronouncement in a louder voice. The second is the Meccan version of the adhan, which was upheld by al-Shafi T. It c requires four pronouncements of the first takbir and the two sAaAarfas, and the dual pronouncement of the remaining adhan. The third description is that of the Knfis. It involves four pronouncements of the first takbir and the dual pronouncement of the remaining parts of the adhan. This was Abu HanTfa’s opinion. The fourth description is that of the adhan of the Basrans. It requires four pronouncements of the first takbir, three pronouncements of shahdda., of Aflyja 'ala's-salah, and of hayya (-ald>l-faldh. The mifadhdhin begins with tstehadu an Id ilaha illdWdhu till he reaches hayya 'ala'l-faldh, he then repeats them a second time, I mean, the four sentences, one after the other and then repeats them a third time. This was the opinion of al-Hasan al-Basrl and of Ibn Sinn.98
Der Grund für den Unterschied zwischen diesen vier Beschreibungen ist der Widerspruch der Überlieferungen und die Weitergabe einer abweichenden Praxis an die Rechtsgelehrten. Die Rechtsgelehrten von Medina begründen ihre Meinung mit der fortwährenden Praxis, die in Medina herrschte. Ebenso verhält es sich bei den Mekkanern, die sich auf die Praxis stützen, die sie erreicht hat, sowie bei den Kufiern und den Basrern. Jede Gruppe hat Überlieferungen, die ihre Meinung stützen.
2.2.2.1.2. Abschnitt 2\ Das Urteil über den Adhan
2.2.2.1.2. Division 2\ The hukm of adhan
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins über den Rechtsstatus (ḥukm) des Adhan: ob er verpflichtend ist oder eine betonte Sunna, und wenn er verpflichtend ist, ob es sich um eine allgemeine Pflicht (farḍ ʿayn) oder um eine Gemeinschaftspflicht (farḍ kifāya) handelt. Von Mālik wird überliefert, dass der Adhan für die Gemeindemoscheen eine Pflicht sei, und es wird überliefert, dass er für sie eine betonte Sunna sei. Für den Einzelnen hielt er ihn weder für eine Pflicht noch auch nur für eine Sunna. Einige der Ẓāhiriten sagten, er sei eine allgemeine Pflicht, während andere sagten, er sei eine Pflicht für Gruppen, sei es auf Reisen oder in einer Siedlung. Wieder andere Ẓāhiriten vertraten die Ansicht, er sei für eine Gruppe auf Reisen verpflichtend. Al-Schāfiʿī und Abū Ḥanīfa waren sich einig, dass er für den Einzelnen wie für die Gruppe eine Sunna sei, mit der Ausnahme, dass er bei der Gruppe betont sei. Abū ʿUmar sagte, es herrsche vollständige Einigkeit darüber, dass er für Menschen in einer Siedlung eine betonte Sunna oder eine Pflicht sei, aufgrund der Überlieferung, „dass der Gesandte Allahs ﷺ den Adhan nicht rezitierte, wenn er den Ruf hörte, sondern dies tat, wenn er ihn nicht hörte“.
The jurists disagreed about the hukm of adhan. whether it is obligatory or an emphatic sunna, and if it is obligatory whether it is a universal obligation or a communal one. It is related from Malik that adhan is an obligation for congregational mosques, and it is related that it is an emphatic sunna (for them). He did not consider it an obligation for the individual, or even a sunna. Some of the Zahirites said that it is a universal obligation, while others said that it is an obligation upon groups, whether on a journey or in a settlement. Some other Zahirites maintained that it is obligatory for a group during travel. Al-Shafi T and Abu HanTfa agreed that c it is a sunna for the individual and the group, except that it is emphatic in the case of the group. Abu TJmar said that there is complete agreement that it is an emphatic sunna or an obligation for persons in a settlement, because of the tradition “that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) did not recite ths.adhan when he heard the call, but he did so when he did not hear it”.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Konflikt beim Verständnis der äußeren Bedeutungen der Überlieferungen. Es steht fest, dass der Gesandte Allahs ﷺ zu Malik ibn al-Huwayrith und seinem Gefährten sagte: „Wenn ihr auf Reisen seid, sprecht den Adhan und die Iqama, und lasst den Ältesten unter euch die Gebete leiten.“ Ebenso wird überliefert, dass dies die ständige Praxis des Gesandten Allahs ﷺ war (wenn er) in einer Gemeinschaft (betete). Diejenigen, die daraus eine absolute Verpflichtung ableiteten, sagten, dass er verpflichtend sei (wobei sie sich uneinig waren, ob dies nur für Gruppen oder auch für Einzelpersonen gilt). Die erste Meinung wird von Ibn al-Mughallis nach Dawud überliefert. Diejenigen, die darin eine Aufforderung an die Gruppe zum Gebet verstanden, sagten, dass er für die Moscheen eine Sunna sei oder für jene Orte, an denen sich die Gemeinschaft versammelt, eine Pflicht. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit ist das Schwanken des Adhan zwischen seiner Stellung als einer der Verkündigungen des Gebets als dessen integraler Bestandteil und seiner Stellung als Mittel zur Versammlung.
2.2.2.1.3. Abschnitt 3: Zeit für den Adhan
2.2.2.1.3. Division 3: Time for adhan
Die Rechtsgelehrten waren sich einstimmig einig, dass der Adhan nicht vor dem Beginn der vorgeschriebenen Gebetszeit verkündet werden darf, mit Ausnahme des Morgengebets, über das sie uneins waren. Malik und asch-Schafi'i vertraten die Ansicht, dass es erlaubt sei, den Ruf vor dem Morgengrauen (Fadschr) zu verkünden, Abu Hanifa hingegen verbot dies. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten war der Meinung, dass dann, wenn der Ruf vor dem Fadschr erfolgt, nach dem Fadschr ein weiterer Ruf zu verkünden sei, da nach ihrer Auffassung die Pflicht zum Adhan nach Beginn der Gebetszeit bestehe. Abu Muhammad ibn Hazm sagte, der Ruf müsse nach Beginn der vorgeschriebenen Zeit (für das Gebet) erfolgen, doch wenn der Ruf kurz vor dieser Zeit verkündet werde, sei dies erlaubt, sofern der Abstand gering ist, gerade so lang, dass der erste Muezzin hinabsteigen und der zweite hinaufsteigen kann.
The jurists agreed unanimously that adhan is not to be proclaimed before the (commencement of the) prescribed period of the prayer, except in the case of the morning prayer, over which they disagreed. Malik and akShafiT held that it is permitted to make the call before fajr, but Abu Hanifa prohibited this. A group of jurists maintained that if the call is made before fajr another call is to be made after fajr, because the obligation in their view is for adhan after Abu Muhammad ibn Hazm said that the call must be made after the commencement of the prescribed timing (for prayer), but if the call is made a short while before the timing it is permitted when the interval is short, just sufficient for the first mu'adhdhin to descend and the second to ascend.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt darin, dass es zu dieser Frage zwei einander widersprechende Überlieferungen gibt. Die erste ist eine authentische und weithin bekannte Überlieferung, nämlich der Ausspruch des Propheten ﷺ: „Bilal ruft den Adhan, wenn es noch Nacht ist; esst und trinkt also, bis Ibn Umm Maktum den Adhan ruft.“ Ibn Umm Maktum war ein Blinder, der den Adhan erst dann rief, wenn man ihm sagte, dass der Morgen angebrochen sei. Die zweite Überlieferung wird von Ibn Umar berichtet: „Bilal rief den Adhan vor Anbruch der Morgenröte, woraufhin der Prophet ﷺ ihn anwies, zurückzukehren und auszurufen: ‚Der Diener [Allahs] [also Bilal] hat geschlafen.‘“ Die Überlieferung der Rechtsgelehrten des Hidschaz ist authentischer, während die Überlieferung der Kufer von Abu Dawud überliefert und von vielen Überlieferern für authentisch erklärt wurde. Die Rechtsgelehrten entschieden im Hinblick auf diese beiden Überlieferungen, entweder die Methode der Harmonisierung oder die Methode der Bevorzugung anzuwenden. Diejenigen, die die Methode der Bevorzugung wählten, waren die Rechtsgelehrten des Hidschaz. Sie vertraten die Ansicht, dass die Überlieferung über Bilal authentischer sei und sich auf sie zu stützen plausibler sei. Die Rechtsgelehrten aus Kufa wählten die Methode der Harmonisierung. Sie vertraten die Ansicht, dass es möglich sei, dass Bilal den Adhan zu einer Zeit rief, die irrtümlicherweise für die Zeit des Fadschr gehalten wurde, da seine Sehkraft schwach war, während der Adhan von Ibn Umm Maktum dann gerufen wurde, als die Morgendämmerung sicher eingetreten war. Dies wird durch das gestützt, was von
2.2.2.1.4. Abschnitt 4: Die Bedingungen des Adhan
2.2.2.1.4. Division 4: The conditions of adhan
Diese Gliederung umfasst acht Fragen. Die erste lautet: Ist es eine Bedingung, dass die Person, die den Adhan ruft, dieselbe ist, die die Iqama spricht? Zweitens: Ist es eine Bedingung des Adhan, dass er durch kein Gespräch unterbrochen wird? Drittens: Ist es eine Bedingung, dass der Muezzin sich im Zustand der rituellen Reinheit befindet? Viertens: Ist es eine Bedingung, dass der Muezzin zur Qibla gewandt ist? Fünftens: Ist es eine Bedingung, dass der Ruf im Stehen erfolgt? Sechstens: Ob ein Ruf, der vom reitenden Muezzin ausgeführt wird, als verwerflich (makruh) gilt. Siebtens: Ob die Pubertät eine Bedingung für die Person ist, die den Ruf ausführt? Achtens: Ob es eine Bedingung ist, dass für das Ausrufen keine Bezahlung genommen wird?
This division includes eight issues. The first is whether it is a condition that the person who makes the call be the same person who pronounces the iqarna? Second, whether it is a condition of adhan that it should not be interrupted by any conversation? Third, whether it is a condition that the mifadhdhin be in a state of ritual purification? Fourth, is it a condition that the mtfadhdhtn face the qibla’i Fifth, whether it is a condition that the call be made while standing? Sixth, whether a call made while the mitadhdhin is riding is deemed reprehensible (makruh). Seventh, whether puberty is a condition for the person making the call? Eighth, whether it is a condition that no wages be taken for making the call?
Zum Thema, dass zwei Männer beteiligt sind, von denen der eine den Adhan (Gebetsruf) ausruft und der andere die Iqama (Gebetsankündigung) rezitiert, vertritt die Mehrheit der Rechtsgelehrten der Regionen die Ansicht, dass dies erlaubt ist, während einige vertraten, dass dies nicht erlaubt ist. Der Grund für diese Meinungsverschiedenheit ist das Vorhandensein zweier einander widersprechender Überlieferungen. Die erste ist die Überlieferung von Al-Sudai, der sagte: „Ich ging zum Gesandten Allahs ﷺ, und als es nahe an der Morgendämmerung war, befahl er mir, den Adhan auszurufen. Dann stand er zum Gebet auf, und Bilal kam, um die Iqama zu rezitieren. Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Der Bruder aus Suda hat den Adhan ausgerufen, und wer den Adhan ausruft, soll auch die Iqama rezitieren.‘“ Die zweite ist der Bericht, dass 'Abdullah ibn Zayd im Traum den Adhan sah, woraufhin der Gesandte Allahs ﷺ Bilal befahl, den Adhan auszurufen. Dann befahl er 'Abdullah, die Iqama zu rezitieren.
About the issue of two men, one making the call and the other pronouncing the iqarna, the majority of the jurists of the regions maintain that this is permitted, while some maintained that this is not permitted. The reason for this disagreement is the existence of two conflicting traditions. First is al- SudaTs tradition, who said, “I went up to the Messenger of Allah, and when it was close to the dawn he ordered me to make the call. He then stood up for prayer and Bilal came to pronounce the iqama. The Messenger of Allah said, ‘The brother from Suda5 made the call, and he who makes the call is to pronounce the The second is the report that when cAbd Allah ibn Zayd saw the adhan in a dream, the Messenger of Allah ordered Bilal to make the call. He then ordered <Abd Allah, to pronounce the iqama.
2.2.2.1.5. Abschnitt 5: Was der Zuhörer beim Hören des Adhan sagt
2.2.2.1.5. Division 5: What the listener says on hearing the adhan
Die Rechtsgelehrten waren sich uneinig über die Reaktion des Zuhörers auf den Muezzin. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, er wiederhole Wort für Wort, was der Muezzin sagt, bis zum Ende des Gebetsrufs, während andere sagten, er wiederhole, was der Muezzin sagt, außer wenn der Muezzin sagt: „Kommt zum Gebet, kommt zum Heil“, dann solle der Zuhörer sagen: „Es gibt keine Kraft und keine Macht außer bei Allah“.
The jurists disagreed* about the response of the listener to the m&adhdhin. K group of jurists said that he repeats, word for word, what the mifadhdhin says till the end of the call, while others said that he repeats what the mtfadhdhin says, except that when the mtfadhdhin says, “Come for prayer, come fOr salvation”, the listener is to say, “There is no might and no power, but that with Allah”.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit darüber ist der Widerspruch zwischen den Überlieferungen. Es wird in einer Überlieferung von Abu Sa'id al-Khudri berichtet, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wenn ihr den Muezzin hört, sprecht nach, was er sagt." Überliefert wird außerdem durch Umar ibn al-Khattab und in einer Überlieferung von Mu'awiya, dass der Zuhörer auf „Kommt zum Gebet, kommt zum Heil" antworten solle: „Es gibt keine Macht und keine Kraft außer bei Allah." Diejenigen, die die Methode der Bevorzugung übernahmen, folgten der allgemeinen Aussage der Überlieferung von Abu Sa'id al-Khudri, während diejenigen, die diese allgemeine Aussage durch den spezifischen Inhalt der anderen Überlieferung einschränkten, die beiden Überlieferungen miteinander in Einklang brachten; dies ist die Meinung von Malik ibn Anas.
The reason for disagreement over this is the conflict of traditions. It js reported in a tradition from Abu Sa(Td al-Khudri that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) said, “When you hear the mtfadhdhin, repeat what he says”. It is reported by way of TJmar ibn al- Khattab and in a tradition from Mu'awiya that the listener in response to “Come for prayer, come for salvation”, should say: “There is no might and no power, but that with Allah”. Those who adopted the method of preference followed the general implication of Abu SaTd al-KhudrFs tradition, while those who qualified this general implication with the specific content (of the other tradition), reconciled the two traditions, and this is Malik ibn Anas’s opinion.
2.2.2.2. Abschnitt 2: Iqama
2.2.2.2. Section 2: Iqama
Sie waren sich in zwei Punkten uneinig: in der Rechtsnorm (hukm) der Iqama und in ihrer Beschreibung. Nach den Rechtsgelehrten der Regionen ist ihre Rechtsnorm die einer betonten Sunna, die stärker ist als die des Adhan, sowohl für Einzelne als auch für Gruppen. Nach der zahiritischen Auffassung ist sie eine Pflicht, doch ist mir nicht bekannt, ob es sich um eine eigenständige Pflicht handelt oder um einen der verpflichtenden Bestandteile des Gebets. Der Unterschied besteht darin, dass nach der erstgenannten Meinung das Gebet nicht ungültig wird, wenn sie unterlassen wird, während es nach der letztgenannten Ansicht ungültig wird. Ibn Kinana, einer der Schüler Maliks, sagte, dass das Gebet ungültig werde, wenn sie absichtlich unterlassen wird.
They disagreed over iqama on two points: its hukm and description. According to the jurists of the regions, its hukm is that of an emphatic sunna that is greater in strength than that for adhan, for individuals as well as for groups. In the Zahirite view, it is an obligation, but I am not aware of whether it is an independent obligation or as one of the obligatory parts of prayer. The distinction is that according to the former opinion prayer does not become invalid if it is relinquished, but on the basis of the latter view it does. Ibn Kinana, one of the disciples of Malik, said that if it is relinquished intentionally prayer is invalidated.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit darüber, ob es zu den Handlungen gehört, die als Entfaltung des nicht näher erläuterten Gebots, das Gebet zu verrichten, gemeint waren, und daher als Pflicht zu verstehen ist, wegen der Worte des Propheten ﷺ: „Betet, so wie ihr mich beten seht“, oder ob es zu Handlungen gehört, die als Empfehlung zu verstehen sind. Der offensichtliche Wortsinn der Überlieferung von Malik ibn al-Huwayrith legt nahe, dass es eine Pflicht darstellt, entweder für die Gemeinschaft oder für den Einzelnen.
The reason for disagreement is their dispute about whether it comprises a part of the acts that were meant to be an unfolding of the unexplained command of performing prayer, and, therefore, it has to be construed as an obligation, because of the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “Pray as you see me praying”, or whether it comprises acts that have to be construed as a recommendation. The apparent meaning of Malik ibn al-Huwayrith’s tradition implies that it constitutes an obligation, either for the group or for the individual.
Nach Malik und asch-Schafi'i besteht ihre Beschreibung darin, dass am Anfang das Takbir zweimal gesprochen wird und das Übrige einmal, mit Ausnahme der Worte „Das Gebet steht bevor“, die nach Maliks Ansicht einmal und nach der Ansicht asch-Schafi'is zweimal gesprochen werden. Nach den Hanafiten wird die Iqama paarweise gesprochen, während Ahmad ibn Hanbal eine Wahlmöglichkeit zwischen einfacher und doppelter Aussprache bevorzugte, entsprechend seiner Auffassung, dass beim Ausrufen eine Wahlfreiheit besteht.