1.2.3. Die Ahkam der Janaba und der Menstruation
1.2.3. Ahkam of Janaba and Menstruation
1.2.3.1. Abschnitt 1: Janaba
1.2.3.1. Section 1: Janaba
Die Bestimmungen (Ahkam) über die Form der großen rituellen Unreinheit, die als Janaba bezeichnet wird, werden in drei Punkten behandelt.
The ahkam about the form of major ritual pollution designated as janaba are covered in three issues.
1.2.3.1.1. Frage 1: Betreten der Moschee im Zustand der Janaba
1.2.3.1.1. Issue 1: Entry into the mosque in a state of janaba
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins über das Betreten der Moschee durch den Junub (den Zustand der Unreinheit nach dem Samenerguss bzw. Geschlechtsverkehr), und sie vertraten drei Meinungen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten verbot dies uneingeschränkt, und dies ist die Meinung von Malik und seinen Schülern. Eine andere Gruppe, zu der al-Schafi'i gehört, verbot den Aufenthalt in der Moschee, erlaubte jedoch demjenigen, der sie lediglich durchquert, das Betreten. Die dritte Gruppe, zu der Dawud und seine Schüler gehören, erlaubte dies allen.
The jurists disagreed about the entry of the junub into the mosque, expressing three opinions. One group of jurists prohibited this absolutely, which is the opinion of Malik and his disciples. Another group, including al-ShaficT, prohibited staying in the mosque and permitted one who is passing through it. ^he third’group, including Dawud and his disciples, permitted this for all.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit zwischen asch-Schafi'i und den Zahiriten beruht auf der Unentschiedenheit des Wortlauts des Erhabenen: „O ihr, die ihr glaubt! Nähert euch nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, und auch nicht, wenn ihr [rituell] unrein seid, außer wenn ihr auf dem Weg unterwegs seid, bis ihr gebadet habt“, zwischen zwei Auslegungen. Ist der Gebrauch der Worte bildlich, so dass ein impliziertes Wort „Ort“ als eingefügt anzunehmen ist, das heißt, dass man liest: „Nähert euch nicht dem Ort des Gebets (der Moschee)“, und dass sich die Ausnahme für den Reisenden auf das Verbot bezieht, sich am Ort des Gebets aufzuhalten? Oder ist kein Wort als impliziert anzunehmen, und der Vers ist so zu lesen, wie er dasteht, nämlich dass der Reisende sich im Zustand der Janaba (sexueller Unreinheit) befindet und kein Wasser hat (und daher Tayammum vollziehen und beten kann)? Diejenigen, die der Ansicht waren, dass im Vers ein Wort impliziert sei, erlaubten dem Junub, die Moschee zu durchqueren, diejenigen aber, die dies nicht so sahen, hatten aus dem Vers keinen Beweis für das Verbot, dass der Junub sich in der Moschee aufhält. Ich kenne keinen Beleg für diejenigen, die dem Junub verboten, die Moschee zu durchqueren, außer dem wörtlichen Sinn dessen, was vom Propheten ﷺ überliefert wird, nämlich dass er sagte: „(Das Betreten) der Moschee ist einem Junub nicht erlaubt, auch nicht einer Frau in der Menstruation.“ Es ist eine Überlieferung, die nach den Überlieferungsgelehrten nicht gesichert ist. Die Meinungsverschiedenheit der Rechtsgelehrten bezüglich einer Frau in der Menstruation ist für den Zweck dieses Themas dieselbe wie die für den Junub.
The reason for disagreement between al-ShafVi and the Zahirites is based on the vacillation of words of the Exalted, “O ye who believe! Draw not near onto prayer when ye are drunken, till ye know that which ye utter, nor when ye are [ritually] polluted, save when journeying upon the road, till ye have bathed”,63 between two interpretations. Is the use of words metaphorical, so that an implied word “place” is to be assumed inserted, that is, to read “Draw not near unto the place of prayer (the mosque)”, and that the exemption for traveller relates to the prohibition of staying in the place of prayer, or, whether no word is to be assumed implied "and the verse is to be read as it is, where the traveller is in a state of janaba (sexual defilement), who lacks water (and can therefore perform tayammum and pray)? Those who held that a word is implied in the verse, permitted the junub to pass through the mosque, but those who did not take this to be the case did not have any evidence from the verse for prohibiting the junub from staying in . the mosque. I do not know of any evidence for those who prohibited the junub to pass through the mosque, except the literal meaning of what is related from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that he said, “(Entry into) the mosque is not permitted to a junub nor to one menstruating.” It is a tradition that is not established according to the traditionists. The disagreement of the jurists related to one menstruating, for purposes of this topic, is the same as that for the junub.
1.2.3.1.2. Frage 2: Das Berühren des Mushaf im Zustand der rituellen Unreinheit
1.2.3.1.2. Issue 2: Touching the mushafxn a state of ritual pollution
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten entschied, dies zu erlauben, doch die Mehrheit untersagte es,64 und zwar jene, die das Berühren ohne rituelle Waschung verboten. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit (im Fall des Junub) ist derselbe wie beim Menschen, der die kleine rituelle Waschung nicht vollzogen hat, nämlich er beruht auf den Worten des Erhabenen: „Den nur die Reinen berühren.“65 Wir haben die Meinungsverschiedenheit über die Bedeutung des Verses bereits besprochen. Sie ist genau dieselbe Meinungsverschiedenheit wie diejenige über das Berühren durch die menstruierende Frau.
A group of jurists decided to permit this, but the majority prohibited it,64 and they are those who prohibited touching it without ablution. The reason for their disagreement (over the case of the junub) is the same as that relating to the person who has not performed the minor ablution, that is, it is based on the words of the Exalted, “Which none toucheth save the purified”.65 We have already discussed the disagreement over the meaning of the verse. It is exactly the same disagreement as that relating to touching by the menstruating woman.
1.2.3.1.3. Ausgabe 3: Rezitation des Qur'an durch thejwntti
1.2.3.1.3. Issue 3: Recitation of the Qur’an by thejwntti
Die Rechtsgelehrten waren sich hierüber uneins: Die Mehrheit verbot es, während eine Gruppe von Rechtsgelehrten es erlaubte. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der Möglichkeit, die Überlieferung unterschiedlich auszulegen, die <AIf zugeschrieben wird und in der er sagt: „Nichts hat den Propheten (Gottes Frieden und Segen seien auf ihm) am Rezitieren des Qur’an gehindert, außer der Janaba.“ Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Ansicht, die Überlieferung begründe keine Rechtsvorschrift (hukm), da es sich lediglich um den persönlichen Eindruck des Überlieferers handle. Andernfalls könnte man nicht wissen, dass der Qur’an wegen der Janaba nicht rezitiert werden dürfe, es sei denn, er hätte es ihm mitgeteilt. Die Mehrheit hingegen vertritt die Auffassung, dass CAIT (Gott sei mit ihm zufrieden) nicht aufgrund eines eigenen Eindrucks oder einer eigenen Überzeugung eine solche Aussage getroffen hätte, sondern dass er sie erst nach dem Erlangen gesicherten Wissens äußerte.
The jurists differed about this, with the majority prohibiting it, and a group of jurists permitting it. The reason for their differences is the possibility of different interpretations of the tradition attributed to <AIf in which he states: “Nothing prevented the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) from the recitation of the Qur’an, except janaba”. One group of jurists said that the tradition does not give rise to a hukm, as it is only the impression of the narrator. Otherwise, how could one know that Qur’an was not to be recited because of janaba, unless he informed him of this? The majority maintain that CAIT (God be pleased with him) would not say such a thing out of his own impression or conviction, and he said it after attaining sound knowledge.
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten setzte die menstruierende Frau dem Junub (demjenigen, der sich in einem Zustand der rituellen Unreinheit nach dem Geschlechtsverkehr oder dem Samenerguss befindet) gleich, während eine andere Gruppe zwischen beiden unterschied und der menstruierenden Frau aufgrund der Länge ihrer Menstruationsperiode durch istihsan (Rechtsbilligung) gewisses Rezitieren des Korans gestattete. Dies ist die Ansicht Maliks.
A group of jurists considered the menstruating woman in the same position as the junub, while another group made a distinction between them, permitting the menstruating woman some recitation through istihsan, because of the length of the period of her menstruation. It is Malik’s opinion.
Dies sind also die Ahkam der Janaba.
These, then, are the ahkam of janaba.
1.23.2. Abschnitt 2. Die Arten des aus der Gebärmutter fließenden Blutes und die damit verbundenen Ahkam
1.23.2. Section 2‘. The types of blood flowing from the uterus and related ahkam
Die Erörterung der Grundsätze zu den Arten des Blutes, das aus der Gebärmutter fließt, gliedert sich in drei Unterabschnitte. Der erste behandelt die Arten des Blutes, das aus der Gebärmutter fließt. Der zweite befasst sich mit der Erkennung der Anzeichen für den Übergang von der Reinheit zur Menstruation, den Zeichen, die den Übergang von der Menstruation in die Zeit der Reinheit oder in eine verlängerte Menstruation anzeigen, sowie der verlängerten Menstruation (krankhafte Blutung) in die Zeit der Reinheit. Der dritte betrifft die Feststellung der Ahkam der Menstruation und der verlängerten Menstruation, das heißt die während dieser Zeit verbotenen und die verpflichtenden Handlungen.
The discussion of the principles related to the types of blood flowing from the uterus is covered in three subsections. The first is about the types of blood flowing from the uterus. The second' is about the identification of indications of change from purity to menstruation, the signs denoting the transfer from menstruation to the period of purity or into extended menstruation, and of extended menstruation (unhealthy bleeding) into the period of purity. The third relates to the identification of the ahkam of menses and extended menstruation, that is, acts prohibited and acts obligatory during it.
In jedem dieser Unterabschnitte werden wir Fragen erwähnen, die wie Regeln und Grundsätze für alles gelten, was in diesem Kapitel behandelt wird, entsprechend unserem Ziel, sowohl unstrittige als auch umstrittene Fragen zu erörtern.
In each of these subsections, we shall mention issues that are like rules and principles for all that is covered in this chapter, in accordance with our aim of discussing issues agreed upon as well as those disputed.
1.23.2.1. Unterabschnitt 1: Die Arten des Blutes, das aus der Gebärmutter fließt
1.23.2.1. Sub-section 1: The types of blood flowing from the uterus
Die Rechtsgelehrten waren sich einig, dass es drei Arten von Blut gibt, das aus der Gebärmutter fließt: die Menstruation, die (monatlich) im gesunden Zustand fließt; Blutungen außerhalb des regelmäßigen monatlichen Zyklus der Menstruation, die im kranken Zustand fließen und nach dem Ausspruch des Propheten ﷺ, „Es ist Blut von (der Krankheit der) Adern und nicht Menstruation", nicht Menstruationsblut sind; und (drittens) Blutungen nach der Geburt, die nach der Entbindung auftreten.
The jurists agreed that the types of blood flowing from the uterus are three: menstrual blood, which flows (monthly) in a state of health; bleeding outside the regular monthly cycle of menstruation, which flows in a state of illness and is not menstrual blood according to the saying of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “It is blood from the (ailment of the) veins and not menstruation”; and (thirdly) postnatal bleeding, which occurs after childbirth.
1-23.2.2. Unterabschnitt 2\ Hinweise auf den Wechsel von dem einen zum anderen
1-23.2.2. Sub-section 2\ Indications of change from one to the other
Die Bestimmung der Merkmale, durch die sich einige dieser Blutarten von den anderen unterscheiden, sowie des Wechsels von der Reinheitsperiode zur Menstruation und umgekehrt, beruht größtenteils auf der Kenntnis der gewöhnlichen Zeiten der Menstruation und jener der Reinheit. Wir werden diejenigen erwähnen, die wie Grundsätze sind, und dies sind sieben Punkte.
The identification of the indications distinguishing some of these types of blood from the others, and of the changing of the period of purity into menstruation and vice versa is based mostly on the knowledge of the usual dates of menstruation and those of purity. We will mention those that are like principles, and these are seven issues.
1-23.2.2.1. Frage 1: Höchst- und Mindestanzahl der Tage der Menstruation
1-23.2.2.1. Issue 1: Maximum and minimum number of days for menstruation
Die Rechtsgelehrten waren uneins über die höchstmögliche und die mindestmögliche Anzahl an Tagen der Menstruation sowie über die mindestmögliche Anzahl an Tagen der Reinheitsperiode. Es wird von Malik überliefert, dass die höchstmögliche Anzahl an Tagen für die Menstruation fünfzehn beträgt, was auch die Ansicht von asch-Schafi'i ist. Abu Hanifa sagte, die höchstmögliche Anzahl an Tagen betrage zehn. Für die Menstruationsperiode gibt es laut Malik keine untere Grenze; er sagte, es könne sich auch um einen einzigen Blutfluss handeln, wobei er diesen geringfügigen Ausfluss bei der Berechnung der Fristen bei der Scheidung allerdings nicht berücksichtigt. Asch-Schafi'i sagte, die mindestmögliche Dauer der Menstruation betrage einen Tag und eine Nacht. Abu Hanifa sagte, die mindestmögliche Dauer betrage drei Tage.
The jurists disagreed about the maximum and minimum number of days of menstruation and the minimum number of days of the period of purity. It is related’ from Malik that the maximum number of days for menstruation is fifteen, which is also al-ShaficFs opinion. Abu HanTfa said that the maximum number of days is ten. There is no minimum limit for the period of menstruation according to Malik, who said that it could be a single flow of blood, though he does not take this minor discharge into account in calculating the periods in divorce. Al-ShafiT said that the minimum period of menstruation is one day and a night. Abu HanTfa said that the minimum is three days.
Die Überlieferungen von Malik unterschieden sich hinsichtlich der Mindestdauer der Reinheit. Von ihm wird berichtet, sie betrage zehn Tage, es wird berichtet, sie betrage acht Tage, und es wird berichtet, sie betrage fünfzehn Tage, was der Neigung seiner Schüler aus Bagdad entsprach. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i und Abu Hanifa. Einige Rechtsgelehrte sagten, dieser Zeitraum betrage siebzehn Tage, was nach dem Konsens das Höchstmaß sei, soweit ich glaube. Nach ihrer Ansicht ist für die Höchstdauer der Reinheit keine Grenze festgelegt. Dies sind die Ansichten der Rechtsgelehrten zu diesem Thema. Diejenigen, die eine Mindestgrenze für die Menstruation haben, betrachteten einen Ausfluss, der weniger als dieses Minimum beträgt, als zur Kategorie der Istihada (krankhafte Blutung) gehörig. Diejenigen, die keine Mindestdauer für die Menstruation festlegen, vertraten die Auffassung, dass selbst ein einziger Blutfluss als Menstruation gelten muss. Für diejenigen, die eine Höchstgrenze für die Menstruation haben, ist eine Blutung, die diese Grenze überschreitet, Istihada.
Narrations from Malik differed about the minimum period of purity. It is related from him that it is ten days, it is related that it is eight days, and it is related that it is fifteen days, which was the inclination of his Baghdadi disciples. This is also the opinion of al-Shafi T and Abu Harnfa. Some jurists c said that this period is seventeen days, which is the maximum according to consensus, as far as I think. There is no limit set for the maximum period of purity in their view. These are the views of the jurists regarding this subject. Those who have a minimum limit for menstruation regarded discharge for less than this minimum to be of the category of istihada (unhealthy bleeding). Those who do not have a minimum fixed for menstruation, held that even a single flow must amount to menstruation. For those who have a maximum limit for menstruation, bleeding in excess of this limit is istihada.
1-23.2.2.2. Problem 2: Der Fall der Frau, deren Menstruation aufhört und dann wieder einsetzt
1-23.2.2.2. Issue 2: The case of the woman whose menstruation ceases then begins again
Malik und seine Schüler vertraten die Ansicht, dass eine Frau, deren Blutung unregelmäßig auftritt, also einen Tag oder zwei blutet und dann am folgenden Tag oder den folgenden zwei Tagen rein ist, die Zahl der Tage addieren soll, an denen sie Blutfluss hatte, und die Tage der Reinheit dabei außer Acht lässt. Sie soll an jedem Tag, an dem sie sich als rein erkennt, baden und beten, denn selbst wenn sie sich nicht sicher ist, kann es eine Zeit der Reinheit sein. Haben sich die Tage der Blutung auf fünfzehn addiert, ist sie von da an eine Mustahada. Diese Meinung wurde auch von al-Shafi'i vertreten. Von Malik wird außerdem überliefert, dass sie ihre Tage der Blutung addieren und mit ihrer gewohnten Menstruationsperiode vergleichen soll. Sind diese gleich, soll sie noch drei Tage hinzufügen, bis der Fluss aufhört; andernfalls ist sie eine Mustahada.
Malik and his disciples held that a woman whose bleeding is sporadic, bleeding for a day or two and becoming pure for the next day or two, is to add up the number of days for which she had a flow of blood, ignoring the days of purity. She is to bathe each day that she finds herself to be pure and pray, because even though she is not sure, it may be a period of purity. If the days of deeding have added up to fifteen, she is a mustahada from then on. This °Pmion was also upheld by al-Shafi i. It is also related from Malik that she is c to add up her days of bleeding and measure them against her usual menstrual P^nod. When these are equal she is to add another three days for the flow to Cease, otherwise she is a mustahada.
Es ist unverständlich, die Tage ohne Blutfluss von der Dauer der Menstruation (c °tmt) auszunehmen, denn es handelt sich entweder um Reinheitstage oder um Tage der Menstruation. Handelt es sich um Tage der Menstruation, so ist notwendig, dass sie zu den Tagen der Blutung hinzugerechnet werden; handelt es sich aber um Reinheitstage, so besteht keine Notwendigkeit, die (übrigen) Tage der Blutung zusammenzurechnen, da sie durch die Reinheitstage voneinander getrennt sind. Was mit seinen (Maliks) Grundsätzen übereinstimmt, ist, dass dies Tage der Menstruation und nicht der Reinheit sind, da der Mindestzeitraum für die Reinheit nach seiner Auffassung begrenzt ist und mehr als ein oder zwei Tage beträgt. Denke darüber nach, und es wird, so Gott will, offensichtlich werden.
Considering the days in which there is no flow of blood as excluded from the c °tmt is incomprehensible, for they are either days of purity or of menstruation. If they are days of menstruation, it is necessary that they be added to the days of bleeding, but if they are the days of purity, then, there is no need to add up the (remaining) days of bleeding, since they are separated by the days of purity. What conforms with his (Malik’s) principles is that these are days of menses and not of purity, as the minimum period for purity is limited in his view, and it is more than a day or two. Think over this, and it will be evident, God willing.
1.2.3.2.2.3. Ausgabe 3: Die Mindest- und Höchstdauer der Nachgeburtsblutung
1.2.3.2.2.3. Issue 3: The minimum and maximum periods for postnatal bleeding
Sie waren uneinig über die höchste und die niedrigste Dauer des Wochenflusses (nifās). Malik vertrat die Ansicht, dass es dafür keine Mindestgrenze gibt, und auch al-Schāfiʿī vertrat diese Auffassung. Abū Ḥanīfa und eine Gruppe von Rechtsgelehrten dagegen waren der Meinung, dass er begrenzt ist. Er sagte, er betrage fünfzehn Tage, während Abū Yūsuf, sein Schüler, sagte, er betrage elf Tage. Al-Ḥasan al-Baṣrī legte ihn auf zwanzig Tage fest. Was die höchste Dauer betrifft, so sagte Malik einmal, sie betrage sechzig Tage, nahm dies später jedoch zurück und sagte, die Frauen sollten dazu befragt werden. Seine Schüler hielten jedoch an der ersten Meinung fest. Dies war auch die Meinung al-Schāfiʿīs. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten unter den Gefährten war der Ansicht, sie betrage vierzig Tage, was auch Abū Ḥanīfa vertrat. Es wird jedoch überliefert, dass die Zeiten von Frauen in demselben Zustand berücksichtigt werden sollten, und wenn sie diese überschreitet, ist sie eine Mustaḥāḍa. Einige Rechtsgelehrte unterschieden zwischen der Geburt eines männlichen oder eines weiblichen Kindes und sagten, dass es bei einem männlichen Kind dreißig Tage seien, bei einem weiblichen vierzig.
They disagreed about the .maximum and minimum periods of postnatal bleeding. Malik held that there is no minimum limit for it, which was also upheld by al-Shafi i, Abu Hanlfa c and a group of jurists maintained that it is limited. He said that it is fifteen days, while Abu Yusuf, his disciple, said that it is eleven days. Al-Hasan al-Basri fixed it at twenty days. As to the maximum period, Malik once said that it is sixty days, retracting from it later and saying that women should be asked about it, but his disciples stood firm on the first opinion. This was also al-ShaficFs opinion. The majority of the jurists from among the Companions maintained that it is forty days, which was upheld by Abu Hanlfa. It is said, however, that the periods of women in the same condition should be taken into account, and if she goes beyond that she is a mustahada. Some jurists made a distinction between the birth of a male or female child, saying that for the male there are thirty days, for the female forty.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in der Schwierigkeit, sich auf die Erfahrung zu stützen, aufgrund der Unterschiede zwischen den Frauen, und darin, dass es keine maßgebliche Quelle gibt, nach der man handeln könnte, wie es bei ihrer Uneinigkeit über die Tage der Menstruation und der Reinheit der Fall ist.
The reason for disagreement is the difficulty in relying upon experience, due to differences in women, and because there is no authoritative source that can be acted upon, as is the case in their disagreement about the days of menses and purity.
1.2.3.2.2.4. Ausgabe 4: Blut, das die schwangere Frau sieht
1.2.3.2.2.4. Issue 4: Blood seen by the pregnant woman
Die Rechtsgelehrten, sowohl die frühen als auch die späteren, waren uneins darüber, ob das Blut, das eine schwangere Frau sieht, als Menstruation (ḥayḍ) oder als Istiḥāḍa zu betrachten ist. Mālik, al-Shāfiʿī in seiner zuverlässigeren Meinung und andere Rechtsgelehrte vertraten die Ansicht, dass eine schwangere Frau menstruieren kann. Abū Ḥanīfa, Aḥmad, al-Thawrī und andere sagten, dass die schwangere Frau nicht menstruiert und das Blut, das sie ausscheidet, dem Krankheitsblut zuzuordnen ist, es sei denn, sie hat Geburtswehen; in diesem Fall waren sie sich einig, dass es als Wochenbettblutung (nifās) zu betrachten ist und ihr Ḥukm dem Ḥukm einer menstruierenden Frau in Bezug auf das Verbot des Gebets und anderer damit zusammenhängender Aḥkām entspricht. Von Mālik und seinen Schülern gibt es widersprüchliche Überlieferungen über eine menstruierende schwangere Frau mit verlängerter Blutung hinsichtlich des Übergangs des Ḥukm der normalen Menstruation zu dem der Istiḥāḍa. Eine Meinung besagt, dass ihr Ḥukm der einer menstruierenden Frau ist, das heißt, sie blutet entweder für die maximale Anzahl an Tagen der Menstruation und wird dann zur Mustaḥāḍa, oder sie fügt drei Tage zu ihrem üblichen Menstruationsverlauf hinzu, solange die Gesamtzahl fünfzehn Tage nicht überschreitet. Weiter heißt es, sie bleibe eine normal menstruierende Frau für einen Zeitraum, der doppelt so lang ist wie das Maximum für die Menstruation. Es wird auch gesagt, dass sie die maximale Menstruationsdauer als Vielfaches des vergangenen Monats der Schwangerschaftszeit verdoppelt; so verdoppelt sie im zweiten Monat die maximale Anzahl der Menstruationstage zweimal, im dritten Monat dreimal, im vierten viermal und so weiter, je nachdem wie die Monate zunehmen.
The jurists, both early and later, disagreed whether the blood seen by a pregnant woman is to be deemed as hayd or istihada. Malik, al-Shafi T, in his c more reliable opinion, and other jurists held that a pregnant woman can menstruate. Abu HanTfa, Ahmad, al-Thawri, and others said that the pregnant woman does not menstruate, and the blood discharged from her is that of illness, unless she is having labour pains, in which case they agreed that it is t0 be deemed as postnatal bleeding and her hukm is the hukm of a menstruating woman with respect to the prohibition of prayers and other related ahkdm- From Malik and his disciples there are conflicting narrations about a menstruating pregnant woman with extended bleeding as to the shifting of the hukm of normal menstruation to that of istihada. One opinion is that her hukm is that of a menstruating woman, that is, she either bleeds for the maximum number of days for menstruation and then becomes a mustahada, or she adds three days to her usual menstrual course, as long as the total does not exceed fifteen days. It is further said that she remains a normally menstruating woman for a period double that of the maximum for menstruation. It is also said that she doubles the maximum period of menstruation as a multiple of the month past in the gestation period; thus, in the second month she doubles the maximum number of days of menstruation twice, thrice in the third month, four times in the fourth, and so on as the months increase.
1.2.3.2.2.5. Problem 5: Schleim und Eiter (Ausfluss)
1.2.3.2.2.5. Issue 5: Mucus and pus (leucorrhoea)
Die Rechtsgelehrten waren uneins darüber, ob der gelbliche und bräunliche Ausfluss (Leukorrhoe) als Menstruation gilt. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Ansicht, dass er während der Tage der Menstruation als Menstruation gilt; dies war die Meinung von al-Schafi'i und Abu Hanifa, und dasselbe wird auch von Malik überliefert. In al-Mudawwana wird von ihm überliefert, dass der gelbe und braune Ausfluss sowohl während der Menstruationstage als auch an anderen Tagen als Menstruation zu betrachten ist, unabhängig davon, ob Blut damit fließt. Dawud und Abu Yusuf sagten, dass der gelbe und braune Ausfluss nicht Menstruation ist, es sei denn, er ist von Blut begleitet.
The jurists disagreed about the yellow and brownish discharge (leucorrhoea) whether it amounts to menstruation. A group of jurists held that it is menstruation during the days of menstruation, which was the opinion of al- Shafi<l and Abu HanTfa, and the same is related from Malik. In al- Mudawwana it is related from him that the yellow and brown discharges are to be considered as menstruation during the menstrual days as well as in others, irrespective of the flow of blood with it. Dawud and Abu Yusuf said that the yellow and brown discharges are not menstruation, unless accompanied by blood.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist der scheinbare Widerspruch zwischen der Überlieferung der Umm 'Atiyya und der Überlieferung der 'A'isha. Von Umm 'Atiyya wird überliefert, dass sie sagte: „Wir maßen dem gelben und braunen Ausfluss nach dem Baden keine Bedeutung bei.“ Von 'A'isha wird überliefert, dass die Frauen ihr ein zusammengefaltetes Tuch mit Baumwolle schickten, auf dem sich der gelbe und braune Ausfluss vom Menstruationsblut befand, und sie nach dem Gebet fragten. Sie sagte: „Eilt nicht, bis ihr seht, dass der weiße Schleim [der das Ende der Menstruation und den Beginn der Reinheit anzeigt] weiß ist.“ Diejenigen, die die Überlieferung der 'A'isha bevorzugten, erachteten den gelben und braunen Ausfluss als Menstruation, unabhängig davon, ob er an den Tagen der Menstruation oder außerhalb davon auftrat, mit Blut oder ohne Blut, denn das Urteil einer einzigen Sache kann sich nicht in sich selbst (von seinen Bestandteilen) unterscheiden. Diejenigen, die die beiden Überlieferungen miteinander in Einklang bringen wollten, sagten, die Überlieferung der Umm 'Atiyya beziehe sich auf den Fall nach dem Aufhören der Blutung, während sich die Überlieferung der 'A'isha auf die Zeit unmittelbar danach beziehe; oder die Überlieferung der 'A'isha beziehe sich auf die Zeit der Menstruation, und die der Umm 'Atiyya auf die Tage ohne Menstruation.
The reason for their disagreement is the conflict of the apparent meaning of Ae tradition of Umm Atiyya with that c of cA5isha. It is related from Umm ( Atiyya that she said, “We did not attach significance to the yellow and brown discharge after bathing”. It is related from cA5isha “that the women used to Se nd her a folded scroll containing cotton on which there was the yellow and brown discharge from menstrual blood, asking her about prayers”. She said, l ^o not hasten things till you see that the white mucus [which denotes the en d of menstruation and the beginning of purity] is white”. Those who Preferred ‘A’isha’s tradition deemed the yellow and brown discharges as menstruation, whether it was found in the days of menstruation or otherwise, with blood or without it, because the hukm of a single thing cannot differ within itself (from its constituents). Those who desired to reconcile the two traditions said that the tradition of Umm cAtiyya relates to the case after the cessation of bleeding, while ‘Aisha’s tradition relates to the time immediately following it, or that the tradition of ‘A^sha relates to the period of menstruation, and that of Umm cAtiyya relates to days free from menstruation.
1.2.3.2.2.6. Ausgabe 6: Anzeichen der Reinheit
1.2.3.2.2.6. Issue 6: Indications of purity
Die Rechtsgelehrten waren sich über die Anzeichen der Reinheit uneins. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, das Anzeichen der Reinheit sei, wenn man sieht, dass der Schleim trocken wird; dies war die Ansicht von Ibn Habib unter den Schülern Maliks. Dies gilt, ob es die Gewohnheit der Frau ist, den weißen Schleim zu sehen, oder ob sie die Reinheit durch Trockenwerden erreicht. Sie wird rein, welches von diesen beiden sie auch sieht. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten machte den Unterschied, dass eine Frau, die gewohnt ist, die weiße Flüssigkeit zu sehen, nicht rein wird, es sei denn, sie sieht sie tatsächlich; wenn sie diese aber nicht gewöhnlich erhält, dann erlangt sie ihre Reinheit, wenn sie trocken wird. Dies wird in al-Mudawwana von Malik überliefert. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist, dass einige von ihnen die regelmäßige Gewohnheit berücksichtigten, während andere allein das Aufhören des Blutes in Betracht zogen. Es wird auch gesagt, dass diejenige, die gewohnt ist, die Reinheit durch Trockenwerden zu erreichen, die Reinheit durch das Sehen der weißen Substanz erlangen kann, die Frau aber, die gewohnt ist, die weiße Substanz zu sehen, nicht allein durch Trockenwerden rein wird. Das Gegenteil wird ebenfalls vertreten, und all dies stammt von den Schülern Maliks.
The jurists disagreed about the indications of purity. One group of jurists said that the indication of purity is when seeing the mucus becoming dry, which was the opinion of Ibn Habib from among the disciples of Malik; this is so whether it is the practice of the woman to see the white mucus or reach purity by becoming dry. She becomes pure whichever one of these she sees. Another group of jurists made the distinction that if a woman is accustomed to seeing the white liquid, she does not become pure unless she actually sees it, but if she does not habitually get it, then her purity is attainedwhen she becomes dry. This is related in al-Mudawwana from Malik. The reason for their disagreement is that some of them took into account the regular habit, while others considered the cessation of blood alone. It is also said that the one who is accustomed to reaching purity by becoming dry may reach purity by seeing the white matter, but the woman accustomed to seeing the white matter does not become pure by merely becoming dry. The opposite is also maintained, and all this is from Malik’s disciples.
1.2.3.2.2.7. Frage 7: Wann gilt die Mustahadda als normal menstruierend?
1.2.3.2.2.7. Issue 7: When is the mustahdda considered to be menstruating normally
Die Rechtsgelehrten waren uneins darüber, ab wann eine Mustahada – also eine Frau, deren Blutung fortdauernd anhält – als normal menstruierend gilt, ebenso wie sie uneins waren über eine Frau mit normaler Menstruation, deren Blutung sich verlängert, und darüber, ab wann sie zur Mustahada wird; die Diskussion darüber ist bereits vorausgegangen. Malik sagte, dass das Urteil über die ständig blutende Frau dasselbe sei wie das über die Frau in der Reinheit, bis sich die Beschaffenheit des Blutes in die der Menstruation ändert. Dies geschieht, wenn die krankhafte Blutung über die Mindestdauer der Reinheit hinaus anhält; dann ist sie als normal menstruierend zu betrachten, das heißt, wenn diese beiden Dinge zusammentreffen: die Veränderung des Blutes und der Ablauf der Tage bei verlängerter Blutung, die möglicherweise eine Zeit der Reinheit sein kann. Andernfalls ist sie eine Mustahada.
The jurists disagreed about a mustahada—if her bleeding continues indefinitely—as to when she will be considered as menstruating normally, just as they disagreed about a woman with normal menstruation when her bleeding is extended, as to when she becomes a mustahdda, the discussion of which has preceded. Malik said that the hukm of the continuously bleeding woman is the same as the woman in purity, till the description of the blood changes to .that of menstruation. This happens when the unhealthy bleeding continues beyond the minimum period of purity, and it is then that she is to be considered as menstruating normally, that is, when these two things come to pass together, the change in the blood and the passage of days in extended bleeding that can possibly be a period of purity, otherwise she is a mustahada.
Abu Hanifa sagte, sie berücksichtige ihre gewöhnlichen Menstruationstage, wenn sie bereits zuvor menstruiert hat; wenn sie aber gerade erst mit der Menstruation begonnen hat, richte sie sich nach der höchstmöglichen Dauer der Menstruation, die seiner Ansicht nach zehn Tage beträgt. Asch-Schafi'i sagte, sie solle versuchen, die unterscheidenden Merkmale zu erkennen; wenn sie jedoch zuvor schon Menstruationserfahrung hatte, solle sie sich nach dieser Erfahrung richten. Wenn beide Faktoren für sie zutreffen, gibt es von ihm zwei Ansichten. Erstens, dass sie sich nach den unterscheidenden Merkmalen richten solle, und zweitens, dass sie sich nach ihrem gewohnten Zyklus richten solle.
Abu HanTfa said that she takes into account her normal days of menstruation, if she has experienced menstruation before, but if she has just begun menstruating, she passes the maximum period of menstruation, which is ten in his view. Al-ShafiT said that she should try to distinguish between the distinctive signs, but if she has had menstrual experience earlier, she should follow that experience. If both factors are relevant to her, then there are two opinions from him. First, that she should follow the distinguishing signs, and second that she should follow her regular course.
1.2.3.2.3. Unterabschnitt 3: Die Bestimmung der Rechtsurteile (ahkam) über gewöhnliche und verlängerte Blutungen
1.2.3.2.3. Sub-section 3: The identification of the ahkam of normal and extended bleeding
Die Grundlage für diesen Abschnitt bilden die Worte des Erhabenen: „Sie fragen dich (o Muhammad) nach der Menstruation. Sag: Sie ist ein Leiden, so haltet euch von den Frauen während dieser Zeit fern und geht nicht zu ihnen, bis sie sich gereinigt haben. Und wenn sie sich gereinigt haben, dann geht zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat“,66 sowie die Überlieferungen hierzu, die wir anführen werden.
The basis for this section are the words of the Exalted, “They question thee (0 Muhammad) concerning menstruation. Say: It is an illness, so let women alone at such times and go not in unto them till they are cleansed. And when they have purified themselves, then go in unto them as Allah has enjoined upon you”,66 and also the traditions pertaining to this, which we will be quoting.
Die Rechtsgelehrten der Muslime waren sich einig, dass die Menstruation vier Dinge verbietet. Erstens das Verrichten des täglichen Gebets und seine Pflicht; das heißt, es ist der menstruierenden Frau nicht geboten, das Gebet als qadā' (nachholende Verrichtung) zu verrichten, anders als beim Fasten (das nachgeholt werden muss). Zweitens verbietet sie die Handlung des Fastens, nicht aber dessen verspätete Verrichtung (qadā'). Dies beruht auf einer gesicherten Überlieferung von ʿĀ'ischa, die sagte: „Uns wurde befohlen, die Fastentage nachzuholen (die wir wegen der Menstruation versäumt hatten), aber uns wurde nicht befohlen, die Gebete nachzuholen." Eine Gruppe der Chariğiten vertrat die Ansicht, dass die nachholende Verrichtung des Gebets verpflichtend sei. Drittens, meines Erachtens, ist es das Umkreisen (ṭawāf) der Kaaba, aufgrund der Überlieferung von ʿĀ'ischa, als der Gesandte Allahs ﷺ ihr befahl, alles zu tun, was die Pilger tun, außer dem Umkreisen des Hauses (da sie damals menstruierte). Viertens der Geschlechtsverkehr, aufgrund der Worte des Erhabenen: „So meidet die Frauen zu diesen Zeiten und nähert euch ihnen nicht, bis sie rein geworden sind." (SWT)67
The Muslim jurists agreed that menstruation prohibits four things. First, the act of the daily prayer and its obligation, that is, it is not obligatory for the menstruating woman to perform the prayer as qadd* (compensatory’ performance), unlike fasting (which has to be made up). Second, it prohibits the act of fasting, but not its delayed performance (qad&). This is based on an established tradition from ^’isha, who said, “We were ordered to make up the days of fasting (which we missed on account of menstruation), but we were not ordered to perform compensatory prayers”. A group of the Kharijites maintained that compensatory performance of prayer is obligatory. The third, in my reckoning, is circumambulation (tawdj) due to cA>isha’s tradition when the Messenger of Allah ordered her to do all that the pilgrims do except circumambulation of the House (as she was menstruating then). The fourth is coition due to the words of the Exalted, “So let women alone at such times and go not in unto them till they are cleansed”.67
I.2.3.2.3.I. Frage 1: Das Zusammenleben mit der menstruierenden Frau und welche Handlungen erlaubt sind
I.2.3.2.3.I. Issue 1: Cohabitation with the menstruating woman and what acts are permitted
Die Rechtsgelehrten waren uneins über den Beischlaf mit der menstruierenden Frau und über die erlaubten Handlungen. Malik, al-Schafiʿi und Abu Hanifa sagten, dass er den Bereich oberhalb der Hüfte (des Lendentuchs) aufsuchen darf. Sufyan al-Thawri und Dawud al-Zahiri sagten, dass es ihm nur zur Pflicht gemacht sei, die Stelle des Blutflusses zu meiden.
The jurists disagreed about cohabitation with the menstruating woman and about the acts that are permissible. Malik, al-ShaficI, and Abu HanTfa said that he can access the area above the waist (wrapper). Sufyan al-ThawrT and Dawud al-ZahirT said that it is obligatory upon him to avoid only the outlet of blood.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch zwischen der offensichtlichen Bedeutung der zu diesem Thema überlieferten Traditionen und den wahrscheinlichen Auslegungen des Verses über die Menstruation (ḥayḍ). In authentischen Überlieferungen von ʿĀ'isha, Maymūna und Umm Salama wird berichtet, dass der Prophet ﷺ, wenn eine von ihnen menstruierte, sie anwies, ein Hüfttuch um sich zu binden, und dann mit ihr lag. Auch in der Überlieferung von Thābit ibn Qais wird vom Propheten ﷺ berichtet, dass er sagte: „Tut alles mit der menstruierenden Frau, außer dem Beischlaf.“ Abū Dāʾūd hat von ʿĀ'isha überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ zu ihr, als sie menstruierte, sagte: „Entblöße deine Schenkel.“ Sie sagte: „Ich tat es, und er legte seine Wange und seine Brust auf meine Schenkel. Ich lehnte mich an ihn, bis er wann, denn die Kälte hatte ihm Schmerzen bereitet.“
The reason for their disagreement is the conflict of the apparent meaning of the traditions laid down on this issue with the likely interpretations of the verse of menstruation (hayd). It is stated in authentic traditions from <A isha, > Maymuna, and Umm Salama that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), when one of them was menstruating, would order her to tie a waist-wrapper around her and then he would lie down with her. It is also related in the tradition of Thabit ibn Qays from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that he said, “Do everything with the menstruating woman, except coition”. Abu Dawud has related from cAJisha that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) said to her, when s he was menstruating, “Uncover your thighs.” She said: “I did so, and he placed his cheek and his chest on my thighs. I leaned upon him till he was Wa nn, for the cold had given him pains”.
Im Vers über die Menstruation schwanken die Worte des Erhabenen: „So meidet die Frauen zu dieser Zeit und nähert euch ihnen nicht, bis sie rein geworden sind“, zwischen der Auslegung gemäß ihrer allgemeinen Bedeutung, ausgenommen das, was durch einen Beleg eingeschränkt wird, und einer Auslegung, bei der eine allgemeine Bedeutung auf das Besondere gerichtet ist, auf Grundlage der Worte des Erhabenen: „Sprich: Es ist ein Leiden“, da das Leiden auf den Austritt des Blutes beschränkt ist. Diejenigen, die den Vers in seiner allgemeinen Bedeutung auslegten, das heißt ihn in der allgemeinen Bedeutung deuteten, da er durch einen Beleg eingeschränkt ist, nahmen von der Berührung das aus, was oberhalb des Lendenschurzes liegt, aufgrund des Beleges aus der Sunna, denn die Einschränkung des Buches durch die Sunna ist den Kennern der Usul wohlbekannt. Diejenigen, bei denen die allgemeine Bedeutung auf das Besondere gerichtet war, zogen diesen Vers den Überlieferungen vor, die verbieten, was unterhalb des Lendenschurzes liegt, und suchten Stütze bei Überlieferungen, die den Überlieferungen widersprechen, welche verbieten, was unterhalb des Lendenschurzes liegt.
1.2.3.2.3.2. Frage 2: Geschlechtsverkehr in der Reinheitsperiode vor dem Baden
1.2.3.2.3.2. Issue 2: Intercourse in the period of purity before bathing
Sie waren uneins darüber, ob es erlaubt ist, mit einer Frau (Ehefrau oder Sklavin) in der Zeit zwischen dem Moment, in dem das Blut aufhört, und dem Zeitpunkt, an dem sie das Ganzbad nimmt, den Geschlechtsverkehr zu haben. Malik, asch-Schafi'i und die Mehrheit vertraten die Ansicht, dass dies nicht erlaubt ist, bis sie gebadet hat. Abu Hanifa und seine Schüler vertraten die Ansicht, dass dies erlaubt ist, wenn sie länger als die maximale Dauer der Menstruation rein gewesen ist, die nach seiner Auffassung zehn Tage beträgt. Al-Awza'i vertrat die Ansicht, dass der Geschlechtsverkehr mit ihr erlaubt ist, wenn sie ihre Intimstelle mit Wasser gewaschen hat, das heißt, jede menstruierende Frau wird von dem Zustand des hadath befreit, sobald sie sich (nach dem Aufhören der Blutung) gereinigt hat. Dies war auch die Auffassung von Abu Muhammad ibn Hazm.
They disagreed about cohabiting with a woman (wife or slave girl) during the interval between the moment of cessation of blood and the time when she takes a bath. Malik, al-ShafiT, and the majority held that this is not permitted till she has a bath. Abu HanTfa and his disciples held that this is permitted if she has been pure beyond the maximum period of menstruation, which according to him is ten days. Al-AwzacT held that if she has washed her private parts with water, cohabiting with her is permitted, that is, each menstruating woman becomes free from hadath once she purifies herself (after the cessation of bleeding). This was also Abu Muhammad ibn Hazm’s opinion.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in den möglichen Auslegungen der Worte des Erhabenen: „Und wenn sie sich gereinigt haben, dann geht zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat“68. Es geht darum, ob damit die Reinigung durch das Ende der Menstruation gemeint ist oder die Reinigung mit Wasser. Ferner: Wenn die Reinigung mit Wasser gemeint ist, bezieht sie sich dann auf den ganzen Körper oder nur auf die Intimbereiche? Das Wort „Reinigung“ (ṭahāra) ist sowohl im arabischen Sprachgebrauch als auch in der fachlich-rechtlichen Bedeutung ein mehrdeutiges Wort, das für diese drei Bedeutungen verwendet wird.
The reason for their disagreement is based upon the possible interpretations of the words of the Exalted, “And when they have purified themselves, then go in unto them as Allah has enjoined upon you”,68 whether the implication is purification by the termination of menstruation or purification with water. Further, if the purification is with water, does it imply purification of the entire body or purification of the private parts? “Purification” in the usage of the Arabs and in the technical legal meaning is an equivocal word used f°r these three meanings.
Die Mehrheit bevorzugte ihre Auffassung mit der Begründung, dass sich die Verbform „tafa'ala" auf die Handlung des Subjekts (des Mukallaf) bezieht und nicht auf die Handlung anderer. Daher sind die Worte des Erhabenen „fa'idhā taṭahharna" in ihrer Bedeutung eindeutig, was das Waschen mit Wasser betrifft, im Vergleich zur Bedeutung der Reinheit, die sich aus dem Ende der Menstruation ergibt. Es ist verpflichtend, der offensichtlichen Bedeutung zu folgen, sofern kein Beleg das Gegenteil anzeigt. Abū Ḥanīfa bevorzugte seine Ansicht, indem er vertrat, dass das Wort in der Form „yaṭhurna" in den Worten des Erhabenen „ḥattā yaṭhurna" in der Bedeutung der Reinheit, die sich aus dem Ende der Menstruation ergibt, stärker ist als die Reinigung mit Wasser. Die Frage ist, wie Sie sehen, eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Wer eine dieser drei Bedeutungen aus dem Wort, das von der Wurzel „Reinheit" abgeleitet ist, in den Worten des Erhabenen „bis sie gereinigt sind" verstanden hat, muss dieselbe Bedeutung auch aus der anderen Ableitung in den Worten des Erhabenen „Und wenn sie gereinigt sind, dann geht zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat" ableiten. Denn es ist nicht möglich, oder zumindest schwierig, die beiden unterschiedlichen Bedeutungen innerhalb desselben Verses unterzubringen, nämlich das Aufhören des Blutes beim Wort „yaṭhurna" und die „vollständige Waschung mit Wasser" beim Wort „taṭahharna", wie es die Malikiten bei ihrer Argumentation für Mālik auslegen. Es ist im Brauch der Araber nicht üblich zu sagen: „Gib so-und-so keinen Dirham, bis er das Haus betritt, und wenn er die Moschee betritt, gib ihm einen Dirham", sondern sie sagen: „Gib so-und-so keinen Dirham, bis er das Haus betritt, und wenn er das Haus betritt, gib ihm einen Dirham", denn der zweite Satz betont die Bedeutung, die im ersten enthalten ist. Diejenigen, die die Worte des Erhabenen „7:7/ sie sind gereinigt“ im Sinne des Endes der Menstruation auslegen und die Worte des Erhabenen „Und wenn sie sich gereinigt haben“ als Reinigung mit Wasser verstehen, befinden sich in der Lage eines Menschen, der sagt: „Gib dem und dem keinen Dirham, bis er das Haus betritt, und wenn er die Moschee betritt, gib ihm einen Dirham.“ Diese Bedeutung wird im Sprachgebrauch der Araber nicht verstanden, es sei denn, es wird ein implizites Wort angenommen und die Lesart lautet: „Und wenn sie [durch das Aufhören des Blutes] gereinigt sind und sich [durch vollständige Waschung] gereinigt haben, dann geht zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat.“ Dies ist jedoch eine weit hergeholte Annahme, und der Mensch, der sie behauptet, bringt keinen Beweis dafür, es sei denn, er würde sagen, dass die offensichtliche Bedeutung der Reinigung im Begriff „Waschung“ ein Beweis sei. Dem steht jedoch die größere und deutlichere Wahrscheinlichkeit entgegen, dass im Vers keine implizite Annahme vorliegt. Denn die implizite Annahme (eines Wortes) ist eine bildliche Ausdrucksweise, und die Auslegung des Textes in seiner eigentlichen Bedeutung ist besser, als ihn bildlich zu deuten.
1.2.3.2.3.3. Ausgabe 3: Zusammenleben, während die Frau menstruiert
1.2.3.2.3.3. Issue 3: Cohabitation while the woman is menstruating
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins über den Mann, der mit seiner Frau verkehrt, während sie menstruiert. Malik, asch-Schafi'i und Abu Hanifa sagten, dass er Allahs Vergebung suchen solle und zu nichts verpflichtet sei. Ahmad ibn Hanbal sagte, dass er (zusätzlich) einen oder einen halben Dinar als Sadaqa (Sühne) geben solle. Eine Gruppe der Traditionarier sagte, dass er, wenn er während des Blutens verkehrt, einen Dinar schulde, wenn er jedoch nach dem Aufhören der Blutung mit ihr verkehrt, schulde er einen halben Dinar.
The jurist disagreed about the man who has intercourse with his wife when she is menstruating. Malik, al-ShaficT, and Abu HanTfa said that he should seek Allah’s forgiveness and is not liable for anything. Ahmad ibn Hanbal said that he should (in addition) give one or one-half dinar as charity (atonement). A group of the traditionists said that if he has intercourse while she was bleeding, he would owe one dinar,, but if he cohabits with her after the bleeding has ceased he would owe one-half dinar.
Der Grund ihrer Meinungsverschiedenheit darüber beruht auf ihrem Streit über die Echtheit der betreffenden Überlieferungen bzw. über deren Schwäche. Von Ibn ʿAbbas wird vom Propheten ﷺ überliefert, dass derjenige, der mit seiner Frau verkehrt, während sie menstruiert, einen Dinar als Almosen geben solle. Ebenso wird von ihm überliefert, dass er einen halben Dinar geben solle. Eine andere Fassung dieser Überlieferung von Ibn ʿAbbas besagt, dass er, wenn er während ihres Blutflusses verkehrt, einen Dinar schuldet, wenn er aber nach dem Aufhören des Blutflusses verkehrt, einen halben Dinar schuldet. In derselben Überlieferung wird berichtet, dass er zwei Fünftel eines Dinars als Almosen geben solle, was die Ansicht von al-Auzaʿi war.
The reason for their disagreement over this is based on their dispute about the authenticity of the relevant traditions, or their weakness. It is related from Ibn Abbas c from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) about the person who cohabits with his wife when she is menstruating that he should give one dinar as charity. It is also related from him that he should give one- half dinar. Another version of this tradition of Ibn cAbbas states that if he cohabits while she is bleeding he would be liable for one dinar, but if he cohabits after the flow has ceased he is liable for one-half dmdr. In the same tradition it is related that he should give two-fifths of a dinar as charity, which was al-AwzaTs opinion.
Diejenigen, für die diese Überlieferungen authentisch waren, handelten gemäß ihnen, während diejenigen, für die nicht eine einzige davon authentisch war – und sie sind die Mehrheit – nach dem Grundsatz handelten, das Urteil (ḥukm) zurückzustellen, bis es durch einen Beweis belegt ist.
Those for whom these traditions were authentic acted according to them, while those for whom not a single one of these was authentic, and they are the majority, acted1 upon the principle of dropping the hukrn till it is established through an evidence.
1.23.2.3.4. Ausgabe 4: Die Frau mit anhaltender Blutung
1.23.2.3.4. Issue 4: The woman with extended bleeding
Die Rechtsgelehrten waren sich uneinig über die Frau mit anhaltender Blutung. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten machte für sie eine einzige (vollständige) Reinigung (Baden) zur Pflicht, die dann erfolgen sollte, wenn sie sah, dass ihre Menstruationszeit gemäß einem ihrer Anzeichen beendet war, dessen Erörterung bereits gemäß den Meinungen dieser Rechtsgelehrten vorausgegangen ist. Diese Rechtsgelehrten, die für sie eine einzige Reinigung zur Pflicht machten, teilen sich in zwei Gruppen. Die eine Gruppe machte es ihr zur Pflicht, für jedes Gebet die (kleine) Waschung zu vollziehen, während die andere Gruppe dies empfahl, es aber nicht zur Pflicht machte. Zu denen, die eine einzige Reinigung für sie zur Pflicht machten, gehören Malik, al-Schafi'i, Abu Hanifa, deren Schüler und die Mehrheit der Rechtsgelehrten der Regionen, wobei die meisten von ihnen es ihr zur Pflicht machten, für jedes Gebet die Waschung zu vollziehen. Einige von ihnen machten es nicht zur Pflicht, sondern empfahlen es, und dies ist die Meinung Maliks:
The jurists disagreed about the woman with extended bleeding. A group of jurists made a single (full) purification (bathing) obligatory for her, which was to take place when she saw that her menstruation period was over in accordance with one of its indications, the discussion of which has preceded according to the opinions of these jurists. These jurists, who made a single purification obligatory for her, are divided into two groups. One group made it obligatory for her to perform (the minor) ablution for each prayer, while the other group recommended'this, but did not make it obligatory. Those who made a single purification obligatory for her include Malik, al-ShafiT, Abu HanTfa, their disciples, and the majority of the jurists of the regions with most of them making it obligatory for her to perform ablution for each prayer. Some of them did not make it obligatory, .but recommended it, which is Malik’s opinion:
Eine andere Gruppe neben diesen Gruppen vertrat die Ansicht, dass eine Frau mit anhaltender Blutung für jedes Gebet sich rein machen (baden) muss, während eine zweite Gruppe die Ansicht vertrat, die Pflicht bestehe darin, das Mittagsgebet bis zur Zeit des Mittelgebets aufzuschieben; sie solle sich dann reinigen und die Gebete zusammenlegen. Ebenso solle sie das Sonnenuntergangsgebet bis zum Ende seiner Zeit aufschieben und bis zum Beginn der Zeit, zu der sie sich ein zweites Mal reinigen und die beiden Gebete zusammenlegen solle, und schließlich solle sie sich für das Morgengebet ein drittes Mal reinigen. Auf diese Weise machten sie drei Reinigungen für sie an einem Tag und einer Nacht verpflichtend. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Ansicht, sie sei verpflichtet, sich nur einmal für jeden Zeitraum von einem Tag und einer Nacht zu reinigen. Einige von ihnen legten dafür keine Zeit fest, was von SAIL überliefert wird. Manche vertraten die Ansicht, dass sie sich von einer Gebetszeit zur nächsten reinigen solle.
1.2.3.2.3.5. Frage 5: Zusammenleben mit einer Frau mit anhaltender Blutung
1.2.3.2.3.5. Issue 5: Cohabitation with a woman having extended bleeding
Die Rechtsgelehrten waren sich über den Beischlaf mit einer Frau, die an anhaltender Blutung leidet, uneins, und es ergaben sich drei Meinungen. Eine Gruppe vertrat die Ansicht, dass es erlaubt ist, mit ihr zu verkehren; dies ist die Meinung der Rechtsgelehrten der Provinzen und wird von Ibn ʿAbbas, Saʿid ibn al-Musayyab und einer Gruppe der Tabiʿun überliefert. Eine andere Gruppe vertrat die Ansicht, dass es nicht erlaubt ist, mit ihr zu verkehren; dies wird von ʿĀʾisha überliefert und ist die Meinung von an-Nakhaʿi und al-Hakam. Eine dritte Gruppe vertrat die Ansicht, dass ihr Ehemann nicht mit ihr verkehren darf, es sei denn, die Blutung dauert lange an; dies ist die Meinung Ahmad ibn Hanbals. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt in der Frage, ob die Erlaubnis zum Gebet in ihrem Fall eine Ausnahme von der Vorschrift der Gebetspflicht darstellt oder ob ihr das Gebet deshalb erlaubt ist, weil ihr Hukm dem einer Frau im Zustand der rituellen Reinheit gleicht. Diejenigen, die der Ansicht waren, dies sei eine Ausnahme, erlaubten dem Ehemann nicht, mit ihr zu verkehren, während diejenigen, die der Ansicht waren, ihr Hukm sei dem einer rituell reinen Person gleich, dies für sie erlaubten. Insgesamt handelt es sich um eine Frage, die in den Texten nicht ausdrücklich geregelt ist. Die Unterscheidung zwischen einer langen und einer kurzen Dauer beruht dagegen auf Istihsan.
The jurists disagreed about cohabitation with a woman with extended bleeding, into three opinions. One group said that it is permitted to cohabit with her, and this is the opinion of the jurists of the provinces, and has been related from Ibn ‘Abbas, SaTd ibn al-Musayyab, and a group of the Tabi un. Another c group said that it is not permitted to cohabit with her, which is related from cA5isha, and is the opinion of al-NakhT and al-Hakam- A third group said that her husband is not to cohabit with her, unless it becomes prolonged, which is Ahmad ibn Hanbal’s opinion. The reason for disagreement stems from the dispute about whether permissibility of prayer in her case is an exemption resulting from the prescription of the obligation of prayer, or whether prayer has been permitted to her because her hukm is the same as that of a woman in a state of ritual purity? Those who maintained that this is an exemption did not permit the husband to cohabit with her, while those who maintained that her hukm is the same as that of a ritually pure person permitted it for her. On the whole, it is an issue that is not expressly stated in the texts. The distinction between a prolonged and-a short period, on the other hand, is based upon istihsan.