3.9. Die Niederwerfungen des Qur'an
3.9. Prostrations of the Qur’an
Die Behandlung dieses Themas gliedert sich in fünf Abschnitte: die Rechtslage (Hukm) der Niederwerfungen; die Anzahl der Niederwerfungen, die verpflichtend sind, das heißt jene (Anlässe), zu denen die Person sich niederwerfen muss; die Zeiten, in denen man sich niederwerfen darf; die Person, die verpflichtet ist, sich niederzuwerfen; und die Beschreibung der Niederwerfungen.
The discussion of this topic is covered in five sections: the hukm of the prostrations; the number of prostrations that are obligatory, that is, those (occasions) for which the person is to prostrate; the times during which he may prostrate; the person who is under an obligation to prostrate; and the description of the prostrations.
Über die Rechtsfrage der Niederwerfungen bei der Koranrezitation (Sajdat at-Tilawa) sagten Abu Hanifa und seine Schüler, dass sie verpflichtend seien. Malik und al-Schafi'i sagten, dass sie als Sunna vorgeschrieben seien und nicht verpflichtend seien. Der Grund für die Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus ihrem Streit über die Bedeutung der Befehle, die Niederwerfungen verlangen, und der Überlieferungen, die den Sinn von Befehlen vermitteln. Zum Beispiel geht es darum, ob die (folgenden) Worte des Erhabenen: „Wenn ihnen die Offenbarungen des Barmherzigen verlesen werden, fallen sie nieder, anbetend und weinend“ 166 als Verpflichtung oder als Empfehlung auszulegen sind. Abu Hanifa deutete sie in ihrer offensichtlichen Bedeutung als Verpflichtung, während Malik und al-Schafi'i der Auslegung der Gefährten folgten, denn sie waren diejenigen, die am besten in der Bedeutung der gesetzlichen Befehle bewandert waren. So ist überliefert, dass 'Umar ibn al-Khattab an einem Freitag die Sure as-Sadschda rezitierte. Er stieg (von der Kanzel) herab und warf sich nieder, und die Leute warfen sich mit ihm nieder. Am folgenden Freitag rezitierte er sie erneut, und die Leute bereiteten sich auf die Niederwerfungen vor, da sagte er: „Wartet! Wartet! Allah hat sie uns nicht vorgeschrieben, es sei denn, wir wollen es tun.“ Sie sagten, dies habe in Anwesenheit der Gefährten stattgefunden, und von keinem von ihnen sei eine Meinungsverschiedenheit überliefert worden. Sie waren diejenigen, die das Wesen des Gesetzes am besten kannten. Dies wird von denjenigen als Stütze für jene Ansicht angeführt, die sich auf die Meinung eines Gefährten stützen, wenn kein anderer widersprechender Beleg vorliegt. Die Schüler al-Schafi'is argumentierten auf der Grundlage der Überlieferung von Zaid ibn Thabit, der sagte: „Ich pflegte dem Gesandten Allahs ﷺ den Koran vorzutragen. Einmal rezitierte ich die Sure al-Hadsch, und er warf sich nicht nieder, und auch wir nicht.“ Diese Rechtsgelehrten argumentierten außerdem mit dem Bericht „dass der Prophet (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) während der Rezitation der Suren aus al-Mufassal nicht niederwarf“, und ebenso mit den Berichten, dass er während ihrer Rezitation sehr wohl niederwarf; eine Vereinbarung zwischen diesen impliziert, dass die Niederwerfungen nicht verpflichtend sind. Jeder von ihnen berichtete, was er gesehen hatte, das heißt, diejenigen, die sagten, dass er sich niederwarf, und diejenigen, die sagten, dass er sich nicht niederwarf.
About the hukm of the prostrations of recitation, Abu HanTfa and his disciples said that they are obligatory. Malik and al-ShafFT said that they are prescribed as a sunna and are not obligatory. The reason for disagreement arises from their dispute about the implication of the commands requiring prostrations and the traditions that convey the meaning of commands. For example, whether the (following) words of the Exalted, “When the revelations of the Beneficent were recited unto them, they fell down, adoring and weeping”,166 are to be interpreted as an obligation or a recommendation. Abu HanTfa interpreted them in their apparent meaning of obligation, while Malik and al-Shafi T followed the c (interpretation of) the Companions, for they were the ones best grounded in the meaning of the commands of law. Thus, it has been established that TJmar ibn al-Khattab recited surat al-Sajda on a Friday. He descended (from the pulpit) and made a prostration, and the people prostrated with him. On the next Friday, he recited it again and the people prepared for the,prostrations, so he said, “Wait! Wait! Allah has not prescribed it for us, unless we want to do it”. They said that this occurred in the presence of the Companions, and no disagreement was transmitted from any of them. They were the ones who best knew the essence of the law. This is used in support of that view by those who rely on the opinion of a Companion when there is no other conflicting evidence. The disciples of al-ShafiT argued on the basis of the tradition of Zayd ibn al-Thabit, who said, “I used to read out the Qur’an for the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him). Once I recited sural al-Hajj and he did not prostrate, and^ neither did we”. These jurists also argued on the basis of the report “that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) did not prostrate during (the recitation of) al-Mufassal surahs”, and also on1 the reports that he did prostrate during their recitation; a reconciliation between these implies that the prostrations are not obligatory. Each one of them reported what he saw, that is, those who said that he prostrated and those who said that he did not.
Abu Hanīfa hingegen stützte sich hierbei auf das Argument, dass der Grundsatz darin bestehe, die Befehle als eine Verpflichtung implizierend auszulegen, ebenso jene Überlieferungen, die einem Befehl gleichkommen. Abu al-Ma'lī hat gesagt, das Argument Abu Hanīfas auf der Grundlage der vorgeschriebenen Befehle sei nicht gültig, da die absolute Verpflichtung zu den Niederwerfungen nicht ihre Verpflichtung in einem eingeschränkten Sinne zur Zeit der Rezitation impliziere, das heißt zur Zeit der Rezitation der Verse der Niederwerfung. Er sagte, wäre die Lage so, wie Abu Hanīfa es glaubt, würde das Gebet bei der Rezitation der Verse, die Befehle zum Gebet enthalten, verpflichtend werden; und da dies nicht verpflichtend ist, sind auch die Niederwerfungen bei der Rezitation der Verse, in denen die Befehle zur Niederwerfung festgelegt sind, nicht verpflichtend. Abu Hanīfa aber würde entgegnen, dass die Muslime (Rechtsgelehrten) übereingekommen sind, dass die Berichte über die Niederwerfungen bei der Rezitation des Qur'ān die Form eines Befehls haben, und zwar in den meisten Fällen. Ist dies so, dann gilt der Befehl, der die Niederwerfungen vorschreibt, für die Zeit der Rezitation, und da der Befehl auch in absolutem Sinne vorkommt, ist es notwendig, das Absolute im eingeschränkten Sinne auszulegen. Der Fall der Niederwerfungen ist nicht derselbe wie beim Gebet, da die Verpflichtung zum Gebet durch andere Einschränkungen qualifiziert wurde. Ferner hat der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) in solchen Fällen tatsächlich niedergeworfen, sodass uns die Bedeutung der Befehle, die zu diesen Anlässen vorkommen, offenkundig wird, nämlich dass sie für die Zeit der Rezitation gelten. Somit ist es notwendig, die Implikation des Befehls als Verpflichtung auszulegen. Hinsichtlich der Anzahl der vorgeschriebenen Niederwerfungen sagt Mālik im al-Muwaṭṭa’: „Die Auffassung, nach unserer Ansicht, ist, dass die Vorschrift bezüglich der Niederwerfungen des Qur'ān elf Niederwerfungen betrifft, die nichts aus den Mufaṣṣal-Suren einschließen.“ Seine Gefährten sagten, dass die erste dieser Stellen am Ende der Sure al-A'raf steht; die zweite steht in der Sure ar-Ra'd, nach den Worten: „Und Allah wirft sich nieder, was immer in den Himmeln und auf der Erde ist, willig oder widerwillig, ebenso ihre Schatten morgens und abends.“¹⁶⁷ ¹⁶⁸ Die dritte steht in der Sure an-Nahl, nach den Worten: „Und Allah wirft sich nieder, was immer in den Himmeln und auf der Erde an Lebewesen ist, und ebenso die Engel, und sie sind nicht hochmütig. Sie fürchten ihren Herrn über sich und tun, was ihnen befohlen wird.“¹⁶⁹ Die vierte steht in der Sure Bani Israel, nach den Worten: „Sie fallen auf ihre Gesichter, weinend, und es vermehrt ihre Demut.“¹⁷⁰ Die fünfte steht in der Sure Maryam, nach den Worten: „Wenn ihnen die Offenbarungen des Allerbarmers verlesen wurden, fielen sie nieder, anbetend und weinend.“¹⁷¹ Die sechste steht in der Sure al-Hajj, und zwar die erste davon, nach den Worten: „Siehst du nicht, dass sich vor Allah niederwirft, wer in den Himmeln und wer auf der Erde ist, die Sonne, der Mond, die Sterne, die Berge, die Bäume, die Tiere und viele Menschen, während über viele das Strafurteil gerechtfertigt ist? Wen Allah demütigt, dem kann niemand Ehre verschaffen. Siehe, Allah tut, was Er will.“¹⁷² Die siebte steht in der Sure al-Furqan, nach den Worten: „Und wenn ihnen gesagt wird: Werft euch nieder vor dem Allerbarmer!, sagen sie: Und was ist der Allerbarmer? Sollen wir uns vor dem niederwerfen, wozu du uns befiehlst, o Muhammad?“ Und sie vermehrt ihre Abneigung“;173 die achte ist in an-Naml nach den Worten: „Damit sie nicht Allah anbeten (sich nicht vor Allah niederwerfen), Der das Verborgene in den Himmeln und auf der Erde hervorbringt und weiß, was ihr verbergt und was ihr kundtut. Allah – es gibt keinen Gott außer Ihm, dem Herrn des gewaltigen Throns“;174 die neunte ist in as-Sadschda nach den Worten: „An Unsere Zeichen glauben nur jene, die, wenn sie daran erinnert werden, niederfallen und sich niederwerfen und ihren Herrn preisen, und sie sind nicht hochmütig“;175 die zehnte ist in Sad nach den Worten: „Und Dawud erkannte, dass Wir ihn geprüft hatten, und er bat seinen Herrn um Vergebung, neigte sich, fiel nieder und kehrte reumütig zurück“;176 und die elfte ist <in Fussilat nach den Worten: „Und zu Seinen Zeichen gehören die Nacht und der Tag, die Sonne und der Mond. Werft euch weder vor der Sonne noch vor dem Mond nieder, sondern werft euch vor Allah nieder, Der sie erschaffen hat, wenn ihr wirklich Ihn anbetet“, und es wird gesagt, dass sie nach den Worten steht: „Wenn sie aber hochmütig sind – so preisen Ihn doch jene, die bei deinem Herrn sind, Nacht und Tag, und sie ermüden nicht“.177 178
Asch-Schafi'i sagte, dass es vierzehn Niederwerfungen gibt. Drei davon befinden sich in den Mufassal-Suren, nämlich in al-Inschiqaq, an-Najm und al-'Alaq, doch er vertrat die Ansicht, dass es in Sad keine Niederwerfung gibt, da der Anlass dort seiner Meinung nach Dankbarkeit sei. Ahmad sagte, dass es fünfzehn Niederwerfungen gibt, wobei er eine zweite in al-Hadsch hinzufügt und die Niederwerfung in Sad einschließt. Abu Hanifa sagte, dass es zwölf Niederwerfungen gibt. At-Tahawi sagte, dass diese Zahl (nach Abu Hanifas Meinung) jede Niederwerfung einschließt, die in Form einer Überlieferung ausgedrückt wird.
Al-Shafi T said that c there are fourteen prostrations. Three of these are in the Mufassal surahs, that is, in al-Inshiqaq, al-Najm, and al~*Alaq, but he did not believe that there was a prostration in Sad, the occasion there, in his view, being that of thankfulness. Ahmad said that there are fifteen prostrations adding a second one in al-Hajj and including the prostration in Sad. Abu HanTfa said that there are twelve prostrations. Al-TahawT said that this (the number in Abu HanTfa’s opinion) includes every prostration that is expressed in the form of a report.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrer Wahl der Quelle hinsichtlich der Anzahl der Niederwerfungen. Einige von ihnen stützten sich auf die Praxis der Rechtsgelehrten von Medina, andere auf die Analogie und wieder andere auf die Überlieferung. Diejenigen, die sich auf die Praxis (amal) stützten, sind Malik und seine Schüler. Diejenigen, die sich auf die Analogie stützten, sind Abu Hanifa und seine Schüler, denn sie vertraten die Ansicht, dass alle Niederwerfungen, über die man sich einig war, in Form eines Berichts überliefert seien – und dies waren die Niederwerfungen in al-Araf, an-Nahl, ar-Ra'd, al-Isra', Maryam, der ersten Stelle in al-Hajj, al-Furqan, an-Naml und as-Sadschda – und daraus ergab sich die Notwendigkeit, mit ihnen die übrigen Niederwerfungen zu verbinden, die in Form von Berichten überliefert sind und die in Sad und al-Inschiqaq stehen. Die drei, die in Form eines Befehls vorkommen, wurden weggelassen; diese stehen in an-Najm, der zweiten Stelle in al-Hajj und in al-Alaq. Diejenigen, die sich auf die Überlieferung stützten, entschieden auf Grundlage dessen, was vom Propheten (Gottes Segen und Friede seien auf ihm) über die Niederwerfungen in al-Inschiqaq, al-Alaq und an-Najm feststeht. Dies wurde von Muslim überliefert. Al-Athram berichtete, Ahmad sei nach den Niederwerfungen in al-Hajj gefragt worden, und er habe geantwortet, es gebe zwei Niederwerfungen. Er erklärte die Überlieferung von Uqba ibn Amir vom Propheten (Gottes Segen und Friede seien auf ihm) für authentisch, in der dieser sagte: „In al-Hajj gibt es zwei Niederwerfungen.“ Dies ist auch die Meinung von Umar und die von Ali. Der Qadi (Ibn Rushd) sagte: „Dies wurde von Abu Dawud überliefert.“
The reason for their disagreement stems from their choice of source regarding the number of prostrations. Some of them relied upon the practice of the jurists of Medina, some relied on analogy, and some relied on transmission. Those who relied upon practice (jamal) are Malik and his disciples. Those who relied upon analogy are Abu HanTfa and his disciples, as they maintained that all the prostrations that they agreed upon were found to be expressed in the form of a report—and these were the prostrations in A*rdf, al-Nahl, al-RaM, al-Isra>, Maryam, the first occasion in al-Hajj, al- Furqdn, al-Naml, and al-Sajda—and this made it necessary to link with them the remaining prostrations expressed in the form of reports, which are in Sad and al-Inshiqaq. The three that occur in the form of a command were dropped, and these occur in al-Najm, the second occasion in al-Hajj, and in al-*Alaq. Those who relied upon transmission decided on the basis of what has been established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) about the prostrations in al-Inshiqaq, al-^Alaq, and al-Najm. This has been recorded by Muslim. Al-Athram said that Ahmad was asked about the prostrations in al-Hajj, and he replied that there were two prostrations. He declared the tradition of TJqba ibn cAmir from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) as authentic, and in which he said, “In al-Hajj there are two prostrations”. This is also the opinion of TJmar and that of CA1T. The QadT (Ibn Rushd) said: “This has been recorded by Abu Dawud”.
Al-Schafi'i entschied sich, die Niederwerfung bei Sād nicht auszuführen, aufgrund dessen, was Abū Dāwūd von der Überlieferung Abū Saʿīd al-Chudrīs berichtet, „dass der Prophet (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) auf der Kanzel den Vers der Niederwerfungen in der Sure Sād rezitierte, dann herabstieg und sich niederwarf. Als er ihn an einem anderen Tag rezitierte, bereiteten sich die Leute auf die Niederwerfung vor, da sagte er: ‚Dies ist eine Buße für einen Propheten, doch da ich gesehen habe, dass ihr euch zur Niederwerfung bereitmacht, bin ich herabgestiegen und habe mich niedergeworfen.‘“ Darin liegt eine Art Beleg für Abū Ḥanīfa, der die Pflicht der Niederwerfungen aufrechterhält, denn er (der Prophet ﷺ) erklärte den zugrunde liegenden Grund für den Verzicht auf die Niederwerfung bei dieser Niederwerfung zu einem Grund, der bei den anderen Anlässen der Niederwerfung nicht vorhanden ist. Daher wird es notwendig, dass die Rechtsbestimmung (ḥukm), bei der ein zugrunde liegender Grund fehlt, sich von derjenigen unterscheidet, bei der der zugrunde liegende Grund besteht. Dies ist eine Art von zwingendem Beweis, und darüber herrscht Uneinigkeit, da er zur Kategorie gehört, dem indirekten Hinweis des Textes (dalīl al-khiṭāb) eine übertragene Bedeutung zuzuschreiben.
Al-Shafi T decided upon dropping the c prostration in Sdd on the basis of what has been related by Abu Dawud of the tradition of Abu Sa Td al-Khudri “that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) was reciting the verse of prostrations in surat Sad, while on the pulpit, when he descended and prostrated. When he recited it on another day the people prepared themselves for the prostrations, so he said, ‘This is repentance for a Prophet, but as I had seen you preparing for a prostration I came down and prostrated’ ”. In this there is a kind of evidence for Abu HanTfa in upholding the obligation of prostrations, for he (the Prophet) declared the underlying cause of relinquishment of prostrations in this prostration to be a cause that is absent in the other occasions of prostration. Thus, it becomes necessary that the hukm in which an underlying cause is absent be different from that in which the underlying cause is established. This is a kind of demonstrative proof, and there is disagreement over it, as it belongs to the category of assigning a metaphorical meaning to the indirect indication of the text (dalil al-khitdb).
Einige Rechtsgelehrte, die das Vorkommen von Niederwerfungen (Sujud) in den Mufassal-Suren nicht anerkannten, stützten sich auf die Überlieferung von ʿIkrima von Ibn ʿAbbas, die Abu Dawud überliefert hat, „dass der Gesandte Allahs ﷺ seit seiner Auswanderung nach Medina in keiner der Mufassal-Suren niederwarf“. Abu ʿUmar sagte, dass es sich um eine munkar (widersprüchliche) Überlieferung handle, da Abu Hurayra, der die Niederwerfungen des Propheten ﷺ in den Mufassal-Suren überliefert hat, erst in Medina ein Gefährte des Propheten ﷺ wurde. Glaubwürdige Überlieferer haben von ihm berichtet, „dass der Prophet ﷺ in al-Najm niederwarf“.
Some jurists, who did not uphold the occurrence of prostrations in the Mufassal surahs, argued on the basis of the tradition of cIkrima from Ibn c Abbas, which has been recorded by Abu Dawud, “that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) did not prostrate in any of the Mufassal surahs from the time that he migrated to Medina”. Abu TJmar said that it179 is a munkar (inconsistent) tradition, as Abu Hurayra who has related the prostrations of the Prophet in the Mufassal surahs did not become a Companion of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) except in Medina. Trustworthy narrators have related from him “that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) prostrated in al-Najm”.
Sie waren sich uneins über die Zeit der Niederwerfungen (Sujud). Eine Gruppe von Rechtsgelehrten untersagte die Niederwerfungen während der Zeiten, in denen das Gebet verboten ist. Dies ist die Ansicht des Abu Hanifa, entsprechend seinem Grundsatz, in diesen Zeiten die Pflichtgebete zu untersagen.181 Auch Malik hat sie im Muwatta* untersagt, da sie nach seiner Auffassung freiwillige Handlungen sind, und freiwilliger Gottesdienst ist nach ihm in diesen Zeiten verboten. Ibn al-Qasim hat von ihm überliefert, dass die Niederwerfungen nach dem Nachmittagsgebet vollzogen werden dürfen, solange die Sonne noch nicht gelb geworden oder ihre Farbe verändert hat. Ebenso nach dem Morgengebet. Dies wurde von asch-Schafi'i bestätigt. Dies beruht auf der Auffassung, dass die Niederwerfungen eine Sunna sind, und die Sunan dürfen in diesen Zeiten verrichtet werden, solange die Sonne nicht im Begriff ist unterzugehen oder aufzugehen.
They disagreed about the time of the prostrations. A group of jurists prohibited the prostrations during a period of time that is proscribed for prayer. This is the opinion of Abu HanTfa in accordance with his principle of prohibiting the obligatory prayers in these timings.181 Malik has also disallowed these in the Muwattd*, as these are supererogatory in his view, and supererogatory worship is prohibited during these timings according to him. Ibn al-Qasim has related from him that the prostrations may be made after W as long as the sun has not turned yellow or changed in colour. Likewise after the morning prayer. This was upheld by al-ShafiT. This is based on the view that the prostrations are a sunna, and the sunan may be observed in these timings as long as the sun is not about to set or about to rise.
Hinsichtlich der Person, an die sich der Hukm richtet, waren sie sich einstimmig einig, dass er sich an den Rezitierenden richtet, sei es im Gebet oder außerhalb davon. Uneinig waren sie sich darüber, ob der Zuhörer verpflichtet ist, sich niederzuwerfen. Abu Hanifa sagte, er sei verpflichtet, sich niederzuwerfen, und er unterschied dabei nicht zwischen Mann und Frau. Malik sagte, der Zuhörer solle sich zweimal niederwerfen: erstens, wenn er sich hingesetzt hat, um den Qur'an zu hören, und zweitens, wenn der Rezitierende selbst sich niederwirft; und dass Letzterer für den Zuhörer gültig als Imam dienen kann. Ibn al-Qasim hat von Malik überliefert, dass der Zuhörer sich niederwerfen solle, sobald er sich hingesetzt hat, um dem Rezitierenden zuzuhören, selbst wenn der Rezitierende nicht geeignet ist, als Imam zu dienen.
About the person towards whom the hukm is directed they agreed unanimously that it is directed towards the person reciting, whether in prayer or otherwise. They disagreed about whether the listener is obliged to prostrate. Abu HanTfa said that he is under an obligation to prostrate, and he did not differentiate between a man or a woman. Malik said that the listener is to prostrate on two occasions: first, when he has sat down to listen to the Qur’an, and second, when the reciter himself prostrates, and that the latter can validly be an imam for the listener. Ibn al-Qasim has related from Malik that the listener is to prostrate himself once he has sat down to listen to the reciter even if the reciter is not qualified to be an imam.
Die Mehrheit der Rechtsgelehrten sagte zur Beschreibung der Niederwerfungen (Sujud), dass der Rezitierende beim Niederwerfen den Takbir sprechen soll, wenn er sich absenkt, und ebenso beim Aufrichten. Die Ansicht Maliks wich in dieser Frage ab, wenn die Person nicht betet; wenn sie jedoch betet, soll sie den Takbir ohne Meinungsverschiedenheit sprechen.
The majority of the jurists said about the description.of the prostrations that when the person reciting prostrates he should pronounce the takbir on lowering himself and upon rising. Malik’s opinion has differed on the issue when the person is not observing prayer, but when he is praying he is to pronounce takbir without a dispute.