2.3.1 Das Gebet eines Einzelnen, der ansässig, sicher und bei guter Gesundheit ist
2.3.1 The Prayer of an Individual who is Resident, Secure, and in Good Health
Dieses Kapitel besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt handelt von den Worten des Gebets, während der zweite von seinen Handlungen handelt.
There are two sections in this chapter. The first section is about the words of prayer, while the second is about its acts.
2.3.1.1. Abschnitt 1: Die im Gebet verwendeten Worte
2.3.1.1. Section 1: The words used in prayer
Die grundlegenden Fragen in diesem Kapitel sind neun.
The fundamental issues in this chapter are nine.
2.3.1.1.1 Problem 1: Takbir
2.3.1.1.1 Issue 1: Takbir
Die Rechtsgelehrten waren sich über das Takbir (das Aussprechen der Worte „Allahu Akbar“ – Allah ist der Größte) uneinig und vertraten drei Meinungen. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, dass alle Takbire im Gebet verpflichtend seien, während eine andere Gruppe sagte, dass keine der Aussprachen verpflichtend sei, was eine abweichende Meinung sei. Die Mehrheit vertritt die Auffassung, dass allein das anfängliche Takbir verpflichtend ist.
The jurists disagreed about takbir (pronouncing the words: “Alldhu Akbar”—Allah is Supreme) into three opinions. A group of jurists said that all pronouncements of takbir in prayer are obligatory, while another group said hat all pronouncements are not obligatory, which is a deviant opinion. The majority hold that the initial takbir alone is obligatory.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit zwischen denen, die alle seine Erscheinungsformen für verpflichtend erklärten, und denen, die nur den Takbir al-Ihram für verpflichtend erklärten, rührt vom Widerspruch zwischen den überlieferten Worten des Propheten ﷺ und seinen überlieferten Handlungen her. Die überlieferte Aussage des Propheten ﷺ findet sich in der weithin bekannten Überlieferung des Abu Hurayra, dass der Prophet ﷺ zu einem Mann, dem er das Gebet beibrachte, sagte: „Wenn du dich zum Gebet anschickst, so vollende die Waschung, wende dich der Qibla zu, sprich dann den Takbir und trage danach die Rezitation vor.“ Die Bedeutung hierbei ist, dass nur der erste Takbir verpflichtend ist, und hätte ein anderer Takbir verpflichtend sein sollen, so hätte er ihn ihm genannt, so wie er die übrigen Pflichten des Gebets nannte. Zu den überlieferten Handlungen des Propheten ﷺ gehört die Überlieferung des Abu Hurayra, dass er betete und bei jeder Verbeugung und jedem Aufrichten den Takbir sprach und dann sagte: „Ich zeige euch in meinem Gebet ein Abbild des Gebets des Gesandten Allahs ﷺ.“ Dazu gehört auch die Überlieferung des Mutarrif ibn Abdullah ibn asch-Schikhkhir, der sagte: Imran ibn al-Husayn und ich folgten Ali ibn Abi Talib, möge Allah mit ihm zufrieden sein, im Gebet, und er sprach den Takbir, wenn er sich niederwarf, und wenn er sein Haupt nach der Verbeugung hob. Als er das Gebet vollendet hatte, gingen wir fort, und Imran ergriff meine Hand und sagte: „Dies erinnert mich an das Gebet Muhammads ﷺ.“
The reason for disagreement among those who made all its instances obligatory and those who made only the takbir of ihram obligatory stems from the conflict of the transmitted words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) with his transmitted acts. The transmitted saying of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) is in the widely known tradition of Abu Hurayra that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) said to a man, whom he was teaching how to pray, “When you resolve to pray, complete the ablution and face the qibla, then, pronounce the takbir followed by recitation”. The meaning here is that it is only the first takbir that is obligatory, and had another takbir been obligatory, he would have mentioned it to him, just as he mentioned the other obligations of prayer. The transmitted acts of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) include Abu Hurayra’s tradition “that he prayed pronouncing the takbir each time he bowed or straightened up, and then said, T give you in my prayer a semblance of the prayer of the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him)’”. Included (in the transmitted acts) is also the tradition of Mutarrif ibn Abd Allah ibn al-Shikhkhir, who said, Hmran ibn al-Husayn and c I followed CA!T ibn AbT Talib, may Allah be pleased with him, in prayer, and he pronounced takbir when he prostrated, and when he raised his head after bowing. When he had completed the prayer, we went away and Imran took hold of my hand and said, ‘This reminds me of Muhammad’s prayer’ ”.
2.3.1.1.2 Problem 2: Die Worte des Takbir
2.3.1.1.2 Issue 2: The words of takbir
Malik sagte, dass es nicht erlaubt sei, den Takbir auszusprechen, außer mit den Worten „Allahu Akbar“, während asch-Schafi'i sagte, dass die Formen „Allahu Akbar“ und „Allahu al-Akbar“ beide erlaubt seien. Abu Hanifa sagte, dass der Takbir mit allen Worten erlaubt sei, die dieselbe Bedeutung vermitteln, etwa „Allah ist der Größte“ (al-A'zam) und „Allah ist größer“ (al-Akbar).
Malik said that it is not allowed to pronounce takbir, except with the words Alldhu Akbar, while al-Shafi T said that c the forms Alldhu Akbar and Alldhu al- Akbar are both permitted. Abu HanTfa said that takbir is permitted with all those words that convey the same meaning, like Allah is the Greatest (al- A zam) and Allah is Greater {al-A jail).
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist die Frage, ob für die Eröffnung (des Gebets) die Worte oder deren Bedeutung vorgeschrieben sind. Die Malikiten und die Schafiiten argumentierten auf der Grundlage der Worte des Propheten (Gottes Friede und Segen seien auf ihm), „Der Schlüssel zum Gebet ist die Reinigung, seine Heiligkeit beginnt mit dem takbir, und es wird mit dem Gruß beendet". Sie sagten, dass der bestimmte Artikel „at" erschöpfend sei und anzeige, dass das ḥukm auf die ausgedrückte Sache beschränkt sei und dass es ohne etwas anderes nicht zulässig sei. Abū Ḥanīfa stimmt ihnen in diesem Prinzip nicht zu, denn eine solche Bedeutung ergebe sich seiner Ansicht nach aus der wörtlichen Kategorie des mafhūm al-khiṭāb (der indirekten Implikation des Textes), die es erfordere, den nicht ausgedrückten Kategorien eine der ausgedrückten Sache entgegengesetzte Bedeutung zuzuweisen. Der dalīl al-khiṭāb ist eine Methode, die Abū Ḥanīfa nicht anwendet.
c The reason for their disagreement is whether it is the words or their meaning that are prescribed for the opening. The Malikites and the Shafifites argued on the basis of the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “The key to prayer is purification, its sanctity starts with al-takbir, and it. is discharged with the salutation”. They said that the definite article “at” is exhaustive and indicates that the hukm is confined to the thing expressed, and that it is not permissible without anything else. Abu HanTfa does not agree with them about this principle, for such a meaning, in his view, arises from the literal category of zto/iZ al-khitdb (the indirect implication of the text), which requires the assigning of a meaning opposite that of the expressed subject to the unexpressed categories. The dalil al-khitdb is a method not used by Abu HanTfa.
2.3.1.1.3. Frage 3: Die Worte nach dem Zikr
2.3.1.1.3. Issue 3: The post-zakbir words
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, das Tawdschih sei im Gebet verpflichtend. Es handelt sich entweder um die Aussage nach dem Takbir: „Ich habe mein Antlitz dem zugewandt, der die Himmel und die Erde erschaffen hat“, was die Ansicht asch-Schafi'is ist, oder um die Verherrlichung Allahs, was die Ansicht Abu Hanifas ist, oder um eine Verbindung beider, was die Ansicht Abu Yusufs ist, der ein Schüler Abu Hanifas war. Malik sagte, das Tawdschih sei im Gebet weder verpflichtend noch eine Sunna.
A group of jurists said that tawjih is obligatory in prayer. It is either the statement after takbir, “I (have) tum(ed) (my face) to One Who created the heavens and the earth”, which is al-ShafiTs opinion, or it is the glorification of Allah, which is Abu HanTfa’s opinion, or it is a combination of both, which is Abu Yusufs opinion, who was the disciple of Abu HanTfa. Malik said that tawjih is not obligatory in prayer, nor is it a sunn a.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch der Überlieferungen über die Praxis der Bewohner Medinas beim Tawǧīh – nach Maliks Auffassung –, oder er beruht auf dem Streit über die Authentizität der betreffenden Überlieferungen. Der Qāḍī (Ibn Rušd) sagte: Es ist in den beiden Ṣaḥīḥ-Werken von Abū Hurayra überliefert, „dass der Gesandte Allahs ﷺ zwischen dem Takbīr und der (anschließenden) Rezitation zu schweigen pflegte. Da sagte ich: ‚O Gesandter Allahs, für dich würde ich meinen Vater und meine Mutter als Lösegeld geben. Was sagst du in dieser Stille von dir zwischen dem Takbīr und der Rezitation?‘ Er sagte – ich zitiere –: ‚O Allah, entferne mich von meinen Fehlern, so wie Du den Osten vom Westen entfernt hast. O Allah, reinige mich von Fehlern wie ein weißes Gewand, das von Schmutz gereinigt wird. O Allah, wasche meine Fehler mit Wasser, Schnee und dem Morgentau ab.‘“
The reason for disagreement is the conflict of traditions about tawjih practice (of the people of Medina), in Malik’s view, or is based upon the dispute over the authenticity of the relevant traditions. The QadT (Ibn Rushd) said that it is established in the Sahihayn from Abu Hurayra “that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) used to remain silent between takbir and (later) recitation. So I said, 4O Messenger of Allah for you I would offer as ransom my father and mother. In this silence of yours between takbir and recitation, what do you say?’ He said, and I quote, ‘0 Allah, distance me from my errors, as You have distanced the east from the west, O Allah, cleanse me of errors like a white dress cleansed of filth, O Allah, wash away my errors with water, snow, and the morning dew’”.
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten bevorzugte einige Gelegenheiten zum Schweigen während des Gebets, darunter den Moment nach dem anfänglichen Takbir, nach der Rezitation der Umm al-Qur'an und nach Abschluss der Rezitation unmittelbar vor der Verbeugung. Zu denen, die dies vertraten, gehörten al-Shafi'i, Abu Thawr und al-Awza'i. Diese Ansicht wurde von Malik, seinen Schülern sowie von Abu Hanifa und seinen Schülern abgelehnt.
2.3.1.1.4. Frage 4: Die Aussprache der Tasmiya
2.3.1.1.4. Issue 4: Prounouncing the tasmiya
Die Rechtsgelehrten waren uneins darüber, ob man die Basmala, die Worte „Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Gnädigen“, vor Beginn der Rezitation im Gebet sprechen soll. Malik untersagte dies im vorgeschriebenen Gebet, sowohl laut als auch leise, am Anfang der Umm al-Qur'an oder jeder anderen Sure; im freiwilligen Gebet (Nafl-Gebet) erlaubte er es jedoch. Abu Hanifa, al-Thawri und Ahmad sagten, sie solle in jeder Rak'a zusammen mit der Umm al-Qur'an leise gesprochen werden. Al-Shafi'i sagte, sie sei laut zu sprechen, wenn laut rezitiert wird, und flüsternd, wenn leise rezitiert wird. Nach seiner Auffassung ist sie ein Vers der Fatiha al-Kitab, was auch die Meinung von Ahmad, Abu Thawr und Abu Ubayd war. Al-Shafi'i jedoch war uneins darüber, ob sie ein Vers jeder Sure ist oder nur ein Vers der Sure an-Naml und der Fatiha al-Kitab. Beide Meinungen werden von ihm überliefert.
The jurists disagreed about reciting the basmala, the words meaning, “In the name of Allah, the Beneficent, the* Merciful”, before beginning recitation in prayer. Malik prohibited this in the prescribed prayer, whether loudly or inaudibly, at the beginning of the umm al-Qur>dn or any other sura, but he permitted it with supererogatory prayers. Abu HanTfa, al-ThawrT, and Ahmad said that it is to be pronounced inaudibly in each rakfa with the umm al- Qu^dn. Al-Shafi T said that c it is to be pronounced aloud in case of audible recitation and in a whisper in case of the inaudible. In his view it is a verse of the fatihat al-Kitab, which was also the opinion of Ahmad, Abu Thawr, and Abu TTbayd. Al-Shafi T, however, c differed about whether it was a verse of every sura or a verse of surat al-Naml and fatihat al-Kt tab alone? Both opinions are related from him.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit in dieser Frage geht auf zwei Faktoren zurück. Der erste ist der Widerspruch zwischen den Überlieferungen zu diesem Thema, während der zweite mit dem Streit darüber zusammenhängt, ob die Basmala ein Vers der Fātiḥat al-Kitāb ist. Zu den Überlieferungen, auf die sich diejenigen stützen, die sie weglassen, gehört die des Ibn Mughaffal, der sagte: „Mein Vater hörte mich, als ich die Basmala rezitierte, und sagte: ‚O mein Sohn, hüte dich vor Neuerung. Der Gesandte Allahs ﷺ betete hinter Abū Bakr, ʿUmar und ʿUthmān, und keiner von ihnen rezitierte sie.‘“ Abū ʿUmar ibn al-Barr sagte, Ibn Mughaffal sei der Überlieferer dieser Tradition. Malik hat zudem eine Überlieferung über Anas überliefert, der sagte: „Ich betete hinter Abū Bakr, ʿUmar und ʿUthmān (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), und keiner von ihnen sprach die Tasmiya zu Beginn des Gebets.“ Abū ʿUmar sagte, die Überlieferungen seien in der Auffassung, dass die Berichte dieser Tradition verworren seien und sie daher nicht als überzeugender Beweis angenommen werden könne. Es gibt einen Fall, in dem sie über eine Kette überliefert wurde, dass er sie tatsächlich rezitierte (maʿrifa), und bei einer anderen Gelegenheit reichte die Kette nicht bis zu ihm. Manche Fassungen erwähnen ʿUthmān, andere nicht. Einige ihrer Fassungen besagen, dass sie die Basmala nicht laut sprachen.
2.3.1.1.5. Frage 5: Gebet ohne Rezitation
2.3.1.1.5. Issue 5: Prayer without recitation
Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass ein Gebet ohne Rezitation ungültig ist, gleichgültig, ob das Unterlassen absichtlich oder aus Vergesslichkeit geschieht. Eine Ausnahme bildet, was von ʿUmar (Gott habe Wohlgefallen an ihm) überliefert wird: Er betete und vergaß die Rezitation. Man machte ihn darauf aufmerksam, und er fragte, wie es mit Verneigung und Niederwerfungen stehe. Als ihm gesagt wurde, diese seien in Ordnung, sagte er: „Dann ist kein Schaden entstanden.“ Nach ihrer Auffassung ist dies jedoch eine einzelne Überlieferung (gharib), obwohl Malik sie in einigen Fassungen seines al-Muwatta' aufgenommen hat. Ferner gibt es den Bericht von Ibn ʿAbbas, dass er bei Gebeten, bei denen die Rezitation nicht laut zu erfolgen hat, nicht rezitierte, und er sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ rezitierte bei manchen Gebeten und schwieg bei anderen. Also rezitieren wir dort, wo er rezitierte, und schweigen dort, wo er schwieg.“ Man fragte ihn, ob beim Mittags- und Nachmittagsgebet rezitiert werde, und er antwortete: „Nein!“ Die Mehrheit folgte der Überlieferung von Khabbab, dass der Prophet ﷺ im Mittags- und Nachmittagsgebet rezitierte. Man fragte ihn: „Woher weißt du das?“ Er antwortete: „An der Bewegung seines Bartes.“ Die Kufier stützten sich auf die Überlieferung des Ibn ʿAbbas, um die Pflicht zur Rezitation in den letzten beiden Rakʿa des Gebets aufzuheben, da das Schweigen des Propheten ﷺ in diesen beiden Rakʿa dem lauten und dem leisen Gebet gleichgestellt sei.
The jurists agreed that prayer without recitation is not valid, whether the omission is intentional or out of forgetfulness, except what is related from TJmar (God be pleased with him) that he prayed and forgot to recite. He was told about this, and he asked how the bowing and prostrations go? When he was told that they were normal, he said, “Then there is no harm”. But this is a solitary (gharib) tradition in their view, although it is included by Malik in his al-Muwatta*, in some versions of it. Further, there is the report from Ibn ‘Abbas that he did not recite in prayer not requiring audible recitation, and said, “The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) recited in some prayers, but kept silent in others, so we recite where he recited and maintain silence where he kept silent”. He was asked whether there was recitation in zuhr and 'asr prayers, and he replied, “No!” The majority followed the tradition of Khabbab “that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) used to recite in the zuhr and 'asr prayers. He was asked: ‘How did you come to know this?’ He replied, ‘By the movement of his beard’”. The KufTs relied on Ibn ‘Abbas’s tradition for relinquishing the obligation of recitation in the last two rak^as of prayer, because of the equivalence of audible and inaudible prayer with respect to the silence of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) in these two rakfas.
Diejenigen, die die Rezitation im Gebet für verpflichtend hielten, waren uneins darüber, was rezitiert werden soll. Einige vertraten die Ansicht, dass die Pflicht darin bestehe, die Umm al-Qur'an zu rezitieren, für denjenigen, der sie auswendig kann, und dass es keine Beschränkung hinsichtlich zusätzlicher Rezitation gebe. Einige machten es für den größeren Teil des Gebets verpflichtend, andere für die Hälfte des Gebets, und wieder andere für eine Rak'a in jedem Gebet. Die erste Meinung vertrat al-Shafi'i, und sie ist auch die weithin bekannte Ansicht Malik', doch wird von ihm auch überliefert, dass es gültig sei, wenn man sie in zwei Rak'as eines vierrakatigen Gebets rezitiert. Al-Hasan al-Basri und viele Rechtsgelehrte aus Basra vertraten die Ansicht, dass die Rezitation in einer Rak'a genüge. Die Pflicht besteht nach Abu Hanifa darin, irgendeinen Vers zu rezitieren, den die Person auswählt, während seine Schüler die Ansicht vertraten, das Mindestmaß seien drei kurze Verse oder ein langer Vers, wie jener über die Schuld (dayn). Dies galt für die ersten beiden Rak'as, und für die übrigen beiden hielt er es für empfehlenswert (mustahabb), tasbih zu sprechen, also „Worte, die den Namen Allahs preisen", und nicht zu rezitieren. Dies wurde von den Kufiern gestützt. Die Mehrheit betrachtet die Rezitation in allen Rak'as als empfehlenswert (mustahabb).
2.3.1.1.6 Frage 6: Das Rezitieren des Qur'an während der Verbeugung (Ruku') und der Niederwerfung (Sujud)
2.3.1.1.6 Issue 6: Recitation of the Qur'an while bowing and prostrating
Die Mehrheit war sich über das Verbot der Rezitation des Qur'an während der Verbeugung (ruku') und der Niederwerfung (sujud) einig, aufgrund der Überlieferung von ʿAlī darüber. Gemäß dieser Überlieferung sagte er (der Prophet ﷺ): „Ğibrīl hat mir untersagt, den Qur'an während der Verbeugung und der Niederwerfung zu rezitieren.“ Al-Ṭabarī sagte, es sei eine authentische Überlieferung, und sie wurde von den Rechtsgelehrten der verschiedenen Regionen befolgt. Einige der Tābiʿūn beschlossen, dies zu erlauben, und dies ist auch die Meinung al-Buḫārīs, weil die Überlieferung für ihn nicht als authentisch erwiesen war. Allah weiß es am besten.
The majority agreed about the prohibition of the recitation of the Qurian while bowing and prostrating, because of the tradition of cAli about it. According to this tradition, he (the Prophet) said, “Jibril prohibited me from reciting the Qurian while bowing and prostrating”. Al-Tabari said that it is an authentic tradition, and it was followed by the jurists of the various regions. Some of the Tabi un decided to allow c this, and it is also the opinion of al- Bukhari, because the tradition did not prove to be authentic for him, Allah knows best.
Sie waren uneins darüber, ob das Verneigen (Ruku') und das Niederwerfen (Sujud) vom Betenden an festgelegte Worte gebunden sind. Malik sagte, dafür sei nichts Festgelegtes vorgeschrieben. Asch-Schafi'i, Abu Hanifa, Ahmad und eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagten, dass der Betende beim Verneigen die Worte „Gepriesen sei mein Herr, der Gewaltige“ dreimal wiederholt, und beim Niederwerfen die Worte „Gepriesen sei mein Herr, der Allerhöchste“ dreimal wiederholt, entsprechend der Überlieferung von Uqba ibn Amir. Ath-Thawri vertrat die Ansicht, es sei vorzuziehen, dass der Imam diese Worte fünfmal wiederholt, damit der Nachbeter Zeit habe, sie dreimal zu wiederholen.
They disagreed on whether bowing and prostrating require determined words from the worshipper. Malik said that there is nothing determined for them. Al-ShafiT, Abu HanTfa, Ahmad, and a group of jurists said that the worshipper repeats the words, “Praise the name of thy Lord, the Tremendous”,113 three times while bowing, and the words “Praise the name of thy Lord, the Most High”,114 three times while prostrating, in accordance with the tradition of TJqba ibn cAmir. Al-Thawri maintained that it was preferable if the imam were to repeat these words five times, so that the follower would have time to repeat them thrice.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch zwischen der Überlieferung des Ibn ʿAbbās und der Überlieferung des ʿUqba ibn ʿĀmir. In der Überlieferung des Ibn ʿAbbās wird berichtet, dass der Prophet ﷺ gesagt habe: „Mir wurde untersagt, im Verbeugen und Niederwerfen den Qur'an zu rezitieren. Im Verbeugen sollt ihr den Herrn preisen, und im Niederwerfen sollt ihr euch bemühen, Bittgebete zu sprechen, denn dies ist eine geeignete Form, dass sie erhört werden.“ In der Überlieferung des ʿUqba ibn ʿĀmir wird berichtet, dass, als der Vers „Preise den Namen deines Herrn, den Großen“ offenbart wurde, der Prophet ﷺ sagte: „Rezitiert ihn im Verbeugen“, und als der Vers „Preise den Namen deines Herrn, den Höchsten“ offenbart wurde, sagte er: „Rezitiert ihn im Niederwerfen.“
2.3.1.1.7. Frage 7: Die Pflicht, das Tashahhud zu rezitieren
2.3.1.1.7. Issue 7: The obligation to recite the tasshahhud
Sie waren uneins über das Tashahhud und seinen bevorzugten Wortlaut. Malik, Abu Hanifa und eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertraten die Ansicht, dass das Tashahhud nicht verpflichtend sei, während eine andere Gruppe seine Verpflichtung bekräftigte, der sich al-Schafi'i, Ahmad und Dawud anschlossen. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus dem Konflikt zwischen dem Analogieschluss und dem offensichtlichen Wortsinn der Überlieferungen. Der Analogieschluss verlangt, dass es mit allen anderen Bestandteile (arkān) des Gebets verbunden wird, die nicht verpflichtend sind, da man sich darin einig ist, dass die Rezitation des Qur'an (allein) im Gebet verpflichtend ist, und dass das Tashahhud kein Teil des Qur'an ist, sodass es verpflichtend sein könnte. In einer Überlieferung von Ibn 'Abbas heißt es: „Der Gesandte Allahs ﷺ lehrte uns das Tashahhud, so wie er uns eine Sure des Qur'an lehrte.“ Dies deutet auf eine Verpflichtung hin, zusammen mit dem Grundsatz, dass die Worte und Handlungen des Propheten ﷺ als verpflichtend zu verstehen sind, bis ein gegenteiliger Beweis vorliegt. Der Grundsatz, dem andere folgen, steht dazu im Gegensatz: Es sei nicht zulässig, Dinge mit ihm gleichzusetzen, deren Verpflichtung durch Übereinstimmung (Konsens) feststeht oder ausdrücklich erwähnt wurde. Sofern ihre Verpflichtung nicht ausdrücklich ausgesprochen und festgelegt ist, gebührt dem Wortlaut des Tashahhud der Vorzug, wie ihn der Prophet ﷺ ausdrücklich überliefert hat.
They disagreed about tashahhud and its preferred text. Malik, Abu HanTfa, and a group of jurists held that tashahhud is not obligatory, while another group upheld its obligation, which was adopted by al-ShafiH, Ahmad, and Dawud. The reason for their disagreement arises from the conflict of analogy with the apparent meaning of traditions. Analogy requires its association with all other arkdn (elements) that are not obligatory in prayer, because of their agreement over the obligation of (reciting) the Qur’an (alone) in prayer, and that tashahhud is not a part of the Qur’an so that it may be obligatory. In a tradition from Ibn cAbbas, he -says, “The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) used to teach us the tashahhud as he would teach us a sura of the Qur’an”. This implies an obligation, along with the principle that the words and the acts of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) must be construed to imply obligation till an evidence to the contrary is It is noted. The principle followed by others is contrary to this, which states that it is not applicable to associate with matters whose obligation has been established by agreement or where obligation has been expressly mentioned. Unless their obligation has been expressed and specified, the preference given to the words of tashahhud, as explicitly mentioned by the Prophet.
Malik bevorzugt die Worte des Tashahhud, bei denen er vor Allah ansetzt: Die guten Werke und Gebete gehören Allah. Die Gemeinschaft bezeugt: „Alle Grüße gelten Allah, und Segen sei auf dir.“ Die Worte lauten: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und dass Muhammad ﷺ Sein Diener und Gesandter ist.“ Die Rechtsgelehrten von Kufa, Abu Hanifa und andere, bevorzugten den Tashahhud aufgrund von Abd al-Rahman ibn Mas'ud. Ibn Umar sagte, dass die Rezitation dieser Überlieferung durch die Echtheit der Überlieferung zustande kommt, wegen ihrer Weitergabe von den Worten Abd al-Rahmans (Gottes Frieden sei auf ihm) sowie Gebete und gute Werke. Die Worte lauten: „O Allah, Gutes für den Frieden, und Segen sei auf Muhammad ﷺ und die Barmherzigkeit Allahs und Seines Gesandten.“ Al-Shafi'i und andere bezeugen, dass Muhammad ﷺ Sein Diener und Gesandter ist. Er überliefert von ihnen, dass er sagte: „Grüße seien für dich, o Prophet ﷺ, und Segen sei auf dir.“ Er sagt: „Grüße seien für die anderen Diener Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und dass Muhammad ﷺ Sein Gesandter ist.“ Die Ursache der Meinungsverschiedenheit rührt von ihrer Überzeugung hinsichtlich der bevorzugten Worte her. Diejenigen, die von der Vorzüglichkeit einer der drei Überlieferungen überzeugt waren, folgten ihr. Viele Rechtsgelehrte vertraten die Ansicht, dass dies alles eine Frage der Wahl ist, ähnlich wie die Worte des Adhan und des Takbir beim Totengebet, bei den beiden Festgebeten und einigen anderen Angelegenheiten, die dem Propheten ﷺ durch Tawatur zugeschrieben werden. Dies scheint die Wahrheit zu sein, und Allah weiß es am besten.
2.3.1.1.8. Ausgabe 8: Segensgruß am Ende des Gebets
2.3.1.1.8. Issue 8: Salutation concluding prayer
Sie waren uneinig über den Gruß (Taslim) nach dem Gebet. Die Mehrheit vertrat, dass er verpflichtend ist, während Abu Hanifa und seine Schüler sagten, dass er nicht verpflichtend sei. Einige derjenigen, die vertraten, dass er verpflichtend ist, sagten, dass es für den Einzelnen wie auch für den Imam verpflichtend sei, einen einzigen Gruß zu sprechen, während andere sagten, dass sie zwei sprechen (einen nach rechts und einen nach links).
They disagreed about salutation after prayer. The majority upheld its obligation, while Abu Hanifa and his disciples said that it is not obligatory. Some of those who maintained that it is obligatory said that it is obligatory upon the individual, and the imam, to make a single salutation, when others said that they make two (one to the right and one to the left).
Die Mehrheit (die die Verpflichtung vertrat) folgte dem offensichtlichen Wortlaut des Hadith von ‘Ā'isha, in dem der Prophet ﷺ sagte: „Sein Abschluss ist der Gruß.“ Diejenigen unter ihnen, die sagten, die Verpflichtung bestehe in zwei Grüßen, folgten der überlieferten Gewohnheit, dass „der Prophet ﷺ zwei Grüße sprach“, und dies gilt für jene, die seine Handlungen ﷺ als verpflichtend auslegen. Malik bevorzugte zwei Grüße für den Nachfolgenden und einen einzigen Gruß für den Imam, obwohl von ihm überliefert wird, dass der Nachfolgende drei Grüße spricht: den ersten zum Abschluss, den zweiten (um) «den Imam» zu grüßen, und den dritten (um) den Menschen zu seiner Linken zu grüßen. Abu Hanifa folgte dem, was ‘Abd al-Rahman ibn Ziyad al-Ifriqi überliefert hat, dass sowohl ‘Abd al-Rahman ibn Rafi‘ als auch Bakr ibn Sawada von ‘Abd Allah ibn ‘Amr ibn al-‘As überliefert haben, der sagte: „Wenn ein Mann am Ende seines Gebets die Sitzhaltung eingenommen hat und vor dem Gruß einen Windabgang hat, ist sein Gebet vollständig.“ Abu ‘Umar ibn ‘Abd al-Barr sagte, dass die vorhergehende Überlieferung von ‘Ali nach Ansicht der Überlieferungsgelehrten glaubwürdiger ist, da die Überlieferung von ‘Abd Allah ibn ‘Amr ibn al-‘As nur von al-Ifriqi berichtet wird, ein Fall, den die Überlieferungsgelehrten für schwach halten.
The majority (who held that it is obligatory) followed the apparent meaning of ‘AIFs tradition, in which the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) said, “Its termination is the salutation”. Those among them who said that the obligation is for making two salutations followed the established tradition that “the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) offered two salutations”, and this is the case for those who construe his (God’s peace and blessings be upon him) acts to imply obligation. Malik preferred two salutations for the follower and a single salutation for the imam, though it is related from him that the follower offers three salutations, the first for termination, the second for (to greet) «the imam, and the third for (to greet) the person on his left. Abu Hanifa followed what was related by ‘Abd al-Rahman ibn Ziyad al-Ifnql that both ‘Abd al-Rahman ibn Rafi‘ and Bakr ibn Sawadah related from ‘Abd Allah ibn ‘Amr ibn al-‘As who said, “If a man has taken the sitting posture at the end of his prayer and he passes wind before offering the salutation his prayer is complete”. Abu ‘Umar ibn ‘Abd al-Barr said that the preceding tradition of ‘Al? is more authentic according to the traditionists, as the tradition of ‘Abd Allah ibn ‘Amr ibn al-‘As has been narrated only by al-IfriqT, a case that is considered weak by the traditionists.
2.3.1.1.9. Frage 9: Das Bittgebet (Qunut)
2.3.1.1.9. Issue 9: Supplication (qunut)
Sie waren uneinig über das Rezitieren des Qunut (Jim#.119). Während des Iʿtidāl in der letzten Rakʿa vertrat Malik die Auffassung, dass das Qunut im Morgengebet empfohlen sei, während al-Schāfiʿī sagte, es sei eine Sunna. Abū Ḥanīfa war der Ansicht, dass das Rezitieren des Qunut im Morgengebet nicht erlaubt sei und sein Platz im Witr-Gebet liege. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, das Qunut sei tatsächlich in jedem Gebet zu rezitieren. Manche sagten, es werde nur im Monat Ramadan rezitiert, andere, es werde in dessen zweiter Hälfte rezitiert, und wieder andere, es werde in der ersten Hälfte rezitiert.
They disagreed about the recitation of Jim#.119 During the iridal in the last rak^a Malik maintained that qunut is recommended for the dawn prayer, while al-Shafi T said that c it is a sunna, Abu HanTfa held that reciting qunut is not permitted in the dawn prayer, and its place is in the witr prayer. A group of jurists said that, in fact, qunut is to be recited in every prayer. Some said that is recited only in the month of Ramadan, some said that it is recited in its second half, and others said that it is recited in the first half.
Der Grund für diese Meinungsverschiedenheit ist der Widerspruch zwischen den vom Propheten (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) überlieferten Überlieferungen und der Analogie, die auf anderen Gebeten aufgebaut ist, also der Analogie auf Grundlage jener Gebete, in denen das Qunut rezitiert wird, gegenüber solchen, in denen es nicht rezitiert wird. Abu CUmar ibn cAbd al-Barr sagte, die Rezitation des Qunut sei unter der ersten Generation im Monat Ramadan eine verbreitete Praxis gewesen, bei der die Ungläubigen verflucht wurden, der Sunna des Gesandten Allahs ﷺ folgend, der ein Bittgebet um den Fluch gegen WaH und Dhakwan sowie die Gruppe, die die Bewohner von Bir Macuna tötete, sprach. Al-Layth ibn Sacd sagte, er habe fünfundvierzig Jahre lang kein Qunut verrichtet, außer hinter einem Imam, der ein solches Bittgebet sprach. Er sagte, dafür sei er der Überlieferung gefolgt, die vom Propheten ﷺ berichtet wird, dass dieser „einen Monat oder vierzig (Tage) Bittgebete sprach, indem er für die eine Gruppe flehte und die anderen verfluchte, bis Allah, der Erhabene und Majestätische, ihn mit dem Vers tadelte: ‚Es geht dich überhaupt nichts an, ob Er sich ihrer erbarmt oder sie bestraft; denn sie sind Übertreter‘“.120 Der Gesandte Allahs ﷺ gab das Bittgebet auf und wiederholte es nicht, bis er Allah begegnete. Al-Layth sagte, seit er diese Überlieferung kenne, spreche er kein Bittgebet dieser Art mehr. Dies war auch die Meinung von Yahya ibn Yahya. Der Qadi (Ibn Rushd) sagte: „Die älteren Gelehrten erwähnten mir gegenüber, dass diese Praxis auch bei uns in seiner Moschee in Cordoba verbreitet war und bis zu unserer Zeit oder nahe an unsere Zeit heran fortbestand.“
The reason for this disagreement is the conflict of traditions transmitted from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) with analogy constructed upon other prayers, that is, analogy based upon those prayers in which qunut is recited for those in which it is not. Abu TJmar ibn cAbd al- Barr said that recitation of qunut was a prevailing practice among the first generation during the month of Ramadan, in which the disbelievers were cursed following the sunna of the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him), who made a supplication for cursing WaH and Dhakwan, and the group who killed the residents of BPr Macuna. Al-Layth ibn Sa^ said that for a period of forty-five years he had not offered qunut, except behind an imam making such a supplication. He said that for this he had followed the tradition that was related from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that “he made supplications for a month or forty (days) pleading on behalf of one group and cursing others till Allah, the Glorious and Exalted, censured him in the verse: ‘It is no concern at all of thee (Muhammad) whether He relent toward them or punish them; for they are transgressors’”.120 The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) gave up the supplication and did not repeat it till he met Allah. Al-Layth said that since the time he bore this tradition with him, he did not make a supplication. This was also the opinion of Yahya5 ibn Yahya5. The Qadl (Ibn Rushd) said: “The elderly scholars mentioned -to me that this practice also prevailed among us at his mosque in Cordova, and it continued^ till our time or close to our time”.
2.3.1.2. Abschnitt 2\ Die Handlungen, die die Säulen (Arkan) bilden
2.3.1.2. Section 2\ The acts that constitute the elements (arkan)
In diesem Abschnitt gibt es acht grundlegende Themen:
In this section there are eight fundamental issues:
2.3.1.2.1. Problem 1: Das Erheben der Hände (raf al-yadayn)
2.3.1.2.1. Issue 1: Raising the hands {raf al-yadayn)
Die Gelehrten der Rechtswissenschaft waren sich in drei Punkten über das Erheben der Hände im Gebet uneinig: erstens über dessen Hukm (rechtliche Beurteilung), zweitens über die Zeitpunkte, zu denen die Hände erhoben werden, und drittens über das Maß, in dem sie erhoben werden sollen.
The jurists disagreed about raising of the hands in prayer on three points: first, about its hukm; second, about the occasions when the hands are raised; and third, about the extent to which they are to be raised.
Was die Entscheidung (hukm) betrifft, so vertrat die Mehrheit die Ansicht, dass das Erheben der Hände ein Sunnah des Gebets sei, während Dawud und eine Gruppe seiner Schüler der Ansicht waren, es sei eine Pflicht. Diese Rechtsgelehrten sind ihrerseits in Untergruppen gespalten. Einige von ihnen machten es nur bei der Takbir al-Ihram zur Pflicht, andere zu Beginn des Gebets, während sie die ersten Worte des Takbir sprachen, sowie beim Verneigen, das heißt beim Absenken des Körpers zum Ruku' und beim Aufrichten daraus. Wieder andere machten es an diesen beiden Stellen sowie bei der Niederwerfung (Sujud) zur Pflicht. Dies entsprach ihrer Meinungsverschiedenheit über die Stellen, an denen die Hände zu erheben sind.
Regarding the hukm, the majority maintained that raising of the hands is a sunnah of prayer, while Dawud and a group of his disciples maintained that it is an obligation. These jurists are further divided into sub-groups. Some of them made it obligatory in the takbir of ihrdm alone, some made it obligatory at the beginning of the prayer, while reciting the first words of takbir, and at the time o f bowing, that is, while lowering the body for ruk& and while raising it, some made it obligatory on these two occasions and at the time of prostration, an d this in accordance with their disagreement about the occasions on which they are to be raised.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist der Widerspruch zwischen der offensichtlichen Bedeutung der Überlieferung von Abu Hurayra, die Anweisungen über die Pflichten des Gebets enthält, und den (überlieferten) Handlungen des Propheten ﷺ. In der Überlieferung von Abu Hurayra heißt es, dass der Prophet ﷺ ihn über den Takbir unterwiesen habe, ihn aber nicht angewiesen habe, die Hände zu heben, während durch Überlieferungen, die von Ibn ʿUmar und anderen berichtet werden, feststeht, dass der Prophet ﷺ „zu Beginn des Gebets seine Hände zu heben pflegte“.
The reason for their disagreement is the conflict of the apparent meaning of Abu Hurayra’s tradition, which contains instructions about the obligations of prayer, with the (reported) acts of the Prophet (God’s peace and blessings be U pon him). Abu Hurayra’s contains the statement that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) instructed him about takbir, but he did not order him to raise his hands, while it is established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) through traditions reported by Ibn TJmar and others that “he used to raise his hands at the beginning of prayer”.
2.3.1.2.2. Problem 2: Sich direkt aus der Verbeugung aufrichten
2.3.1.2.2. Issue 2: Rising straight from bowing
Abu Hanifa vertrat die Auffassung, dass das Heben der Hände beim Aufrichten aus der Verbeugung (ruku') und während desselben keine Pflicht sei. Asch-Schafi'i sagte, es sei verpflichtend. Die Schüler Maliks waren uneins darüber, ob die vorherrschende Meinung der Malikiten bedeutet, dass es eine Empfehlung oder eine Pflicht ist, da von ihm selbst keine eindeutige Meinung dazu überliefert wird.
Abu HanTfa maintained that ftiddl on rising from the rukuc and during it is not an obligation. Al-ShaficT said it is obligatory. Malik’s disciples differed about whether the foremost opinion in the school implies that it is a recommendation or an obligation, as no explicit opinion is narrated from him on this.
Der Streitpunkt besteht darin, ob die Pflicht dadurch erfüllt wird, dass man einen Teil dessen befolgt, worauf sich der Begriff bezieht, oder dadurch, dass man das Ganze davon befolgt. Diejenigen, für die die Pflicht dadurch erfüllt wird, dass man einen Begriff befolgt, auf den der Ausdruck angewandt wird, haben die Einhaltung der Ruhe beim Verbeugen nicht zur Bedingung gemacht. Diejenigen, für die die Pflicht durch das Ganze erfüllt wird, das die Aufrichtung im Gebet vorschreibt, wie dies vom Propheten ﷺ in einer vorangegangenen Überlieferung festgestellt ist: „Verbeuge dich, indem du dich auf ein Glied stützt, und richte dich auf, indem du eine Weile verweilst“, deshalb ist es notwendig, dies als Pflicht auszulegen.
The reason for disagreement here is whether the obligation is met by conforming with a part of that to which the term applies or by complying with the whole of it. Those for whom the obligation is met by complying with a term to which the term is applied, did not stipulate the maintenance of riddle while bowing. Those for whom the obligation is met by the whole stipulated raising in prayer, as this is established from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) in a preceding tradition: 'Bow, resting on a limb, and raise yourself resting a while'; therefore, it is necessary to construe this as an obligation.
Was beibehalten werden muss: Der Grundsatz lautet, dass die Handlungen des Propheten ﷺ beim Gebet nicht als verpflichtend ausgelegt werden, es sei denn, ein Beweis deutet darauf hin. Auf diese Überlieferung stützte man sich. Aus diesem Grund hielten sie auch das Erheben der Hände nicht für verpflichtend, ebenso wenig die übrigen Handlungen und Aussprüche außer dem ersten Takbir und der Rezitation. Denke darüber nach, denn dies ist ein Grundsatz, der dem ersten Grundsatz (dass die Handlungen als verpflichtend auszulegen sind) entgegensteht, und er ist die Ursache für die Meinungsverschiedenheit in den meisten dieser Fragen.
What must be maintained, the principle is not to construe the acts of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) relating to his acts in prayer as obligatory unless evidence indicates this, had recourse to this tradition; for this reason also they did not consider raising of the hands as obligatory nor even the other acts and pronouncements besides the first takbir and recitation. Think over it for it is a principle that opposes the first principle (of interpreting the acts as obligatory), and is the cause of disagreement in most of these issues.
2.3.1.2.3. Frage 3: Die Sitzhaltung
2.3.1.2.3. Issue 3: The sitting posture
Die Rechtsgelehrten waren sich über die Sitzhaltung (im Gebet) uneins. Malik und seine Schüler sagten, die Person solle sich auf ihr Gesäß zum Boden hin niederlassen, wobei der rechte Fuß aufgestellt sei und auf der Innenseite seiner Zehen ruhe und das linke Bein unter sich gebeugt sei und der linke Fuß gebeugt werde. Seiner Ansicht nach ist die Sitzhaltung einer Frau dieselbe wie die eines Mannes. Abu Hanifa und seine Schüler sagten, ein Mann solle seinen rechten Fuß auf den Boden stellen und sich auf seinen linken Fuß setzen. Asch-Schafi'i unterschied zwischen der Haltung in der Mitte des Gebets und der Haltung am Ende; für die Haltung während der Mitte folgte er derselben Meinung wie Abu Hanifa, und für die letzte Haltung derselben Meinung wie Malik.
The jurists disagreed about the sitting posture (in prayer). Malik and his disciples said that the person is to lower himself on his buttocks toward the ground, with his right foot raised resting on the inside of its toes and his left leg bent under him and bend the left foot. In his view, the sitting posture for a woman is the same as that of a man. Abu HanTfa and his disciples said that a man is to plant his right foot on the ground and seat himself on his left foot. Al-Shafi T distinguished between the posture c in the middle of the prayer and the posture at the end; for the posture during the middle he followed the same opinion as that of Abu HanTfa, and for the last posture the same opinion as Malik’s.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist der Widerspruch zwischen den Überlieferungen. Es gibt drei Überlieferungen zu diesem Thema. Die erste, die von allen übereinstimmend anerkannt ist, ist die Überlieferung des Abu Humaid as-Sa'idi, der das Gebet des Propheten ﷺ beschreibt. Sie enthält die Worte: „Wenn er nach zwei Rak'as sich setzte, tat er dies auf seinem linken Bein und hob den rechten Fuß, wenn er sich aber am Ende setzte, beugte er sein linkes Bein und hob das rechte, wobei er auf seiner Hüfte [auf der linken Seite] saß." Die zweite ist die Überlieferung des Wa'il ibn Hujr, die besagt: „Wenn er im Gebet saß, hob er seinen rechten Fuß und saß auf dem linken." Die dritte Überlieferung stammt von Malik von 'Abdullah ibn 'Umar, der sagte: „Die Sunna im Gebet ist, dass man den rechten Fuß aufrichtet und das linke Bein beugt." Sie ist eine Hauptquelle, aufgrund seiner Aussage „Die Sunna im Gebet". In einem Bericht von al-Qasim ibn Muhammad zeigte er ihnen die Sitzhaltung während des Tashahhud, und hob seinen rechten Fuß und drehte den linken ein, doch saß er auf seiner linken Hüfte und nicht auf dem Fuß, indem er sagte: „So hat mir 'Abdullah ibn 'Umar diese Haltung gezeigt, und er sagte, dass sein Vater diese Haltung einzunehmen pflegte."
The reason for their disagreement is the conflict of traditions. There are three traditions on the issue. The first, which is established by the agreement of all, is the tradition of Abu Humayd al-SacidT describing the prayer of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him). It contains the words, “When he sat down after two rak*as> he did so on his left leg and raised his right foot, but when he sat down at the end he bent his left leg and raised the right one sitting on his hips [on the left side]”. The second is the tradition of Wa’il ibn Hujr, which says, “When he sat down in prayer, he raised his right foot and sat on the left”. The “third tradition is related by Malik from cAbd’ Allah ibn TJmar, who said, “The sunna in prayer is that you raise your right foot and bend your left leg”. It is a primary authority, because of his saying, “The sunna in prayer”. In a report from al-Qasim ibn Muhammad he showed- them the sitting posture during tashahhud, and raised his right foot and turned in the left, but he sat on his left hip not on his foot, saying “This is what c Abd Allah ibn <Abd Allah ibn ‘Umar showed me, and said that his father used to adopt this posture”.
2.3.1.2.4. Frage 4: Die Rechtsprechung (Hukm) zu den Sitzhaltungen
2.3.1.2.4. Issue 4: The hukm of the sitting postures
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins über die Sitzhaltungen in der Mitte des Gebets (also beim Aufrichten nach der zweiten Niederwerfung der zweiten Rak'a und vor dem Aufstehen zur dritten) und am Ende. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten vertrat die Auffassung, dass die Sitzhaltung in der Mitte des Gebets eine Sunna sei und keine Pflicht. Eine Gruppe wich hiervon ab und erklärte sie zur Pflicht (fard). Ebenso hielt die Mehrheit die Sitzhaltung am Ende des Gebets für verpflichtend, einige jedoch wichen ab und erklärten sie zur Sunna. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist der Widerspruch zwischen dem Wortsinn des Textes und dem Analogieschluss, der auf der einen Sitzhaltung gegenüber der anderen aufbaut. So verhält es sich mit der vorangegangenen Überlieferung von Abu Hurayra, deren Worte lauten: „Dann setze dich auf und ruhe dich einen Augenblick im Sitzen aus.“ Nach dem offensichtlichen Sinn dieser Überlieferung ist die Sitzhaltung im gesamten Gebet verpflichtend. Diejenigen, die sich dieser Auffassung anschlossen, sagten, dass alle Sitzhaltungen verpflichtend seien. Es ist jedoch in der gesicherten Überlieferung des Ibn Buhayna festgelegt, dass „der Gesandte Allahs ﷺ die mittlere Sitzhaltung wegließ und sie nicht wiederholte, und dann aufgrund dessen eine Niederwerfung vollzog“. Ebenso ist von ihm überliefert, dass er zwei Rak'a wegließ, diese jedoch wieder nachholte, so wie er es bei einer Rak'a tat. Daraus verstanden die Rechtsgelehrten den Unterschied zwischen dem Rechtsurteil der mittleren Sitzhaltung und dem Rechtsurteil einer Rak'a. Da eine Rak'a für sie einmütig verpflichtend war, folgte daraus, dass die mittlere Sitzhaltung nicht verpflichtend war. Auf dieser Grundlage unterschieden die Rechtsgelehrten zwischen den beiden Sitzhaltungen und vertraten die Ansicht, dass die Vergessenheits-Niederwerfungen für Sunnen und nicht für Pflichten (furud) vollzogen werden. Diejenigen, die sie für verpflichtend hielten, vertraten die Ansicht, dass die Vergessenheits-Niederwerfungen speziell für die mittlere Sitzhaltung gelten (wenn sie ausgelassen wird), im Unterschied zu den übrigen Pflichten, und dass dies nicht als Beweis dafür gelten kann, dass sie (die mittlere Sitzhaltung) nicht verpflichtend sei.
The jurists disagreed about the sitting postures in the middle of the prayer (that is, on rising from the second prostration of the second rak^a and before standing up for the third) and at the end. Most of the jurists held that the posture in the middle of the prayer is sunna and is not an obligation. One group deviated from this and said that it is an obligation (fard). Likewise, the majority held that the sitting posture at the end of the prayer is obligatory, but some deviated and held that it is a sunna. The reason for their disagreement is the conflict of the implication of the text with analogy constructed upon one sitting posture over the other. This is so as in the preceding tradition of Abu Hurayra; the words are: “Then sit up and rest a little, while seated”. According to the apparent meaning of this tradition the sitting posture is obligatory in the entire prayer. Those who adopted it said that all sitting postures are obligatory. It is howevSa laid down in the confirmed tradition of Ibn Buhayna that “the messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) dropped the middle sitting posture and did not repeat it, and then prostrated on account of it”. It is also established from him that he dropped two rak'as but performed them again, as he did for one rakfa. From this the jurists understood the difference between the hukm of the middle sitting posture and the hukm of a rak'a. As a rakfa was obligatory for them by consensus, it followed that the middle sitting posture was not obligatory. It is on this basis that the jurists differentiated between the two sitting postures and maintained the prostrations of forgetfulness are performed for sunan and not for obligations (furud). Those who considered it to be an obligation maintained ‘that the prostrations of forgetfulness are specific to the middle posture, (if left out) as distinguished from the other obligations, and that cannot be counted as evidence that it (the middle posture) is not obligatory.
2.3.1.2.5. Ausgabe 5: Das Auflegen einer Hand auf die andere im Gebet (in der Stehhaltung)
2.3.1.2.5. Issue 5: Placing one hand over the other in prayer (in the standing posture)
Die Rechtsgelehrten waren sich uneins darüber, ob man im Gebet eine Hand auf die andere legt. Malik missbilligte dies beim Pflichtgebet, erlaubte es jedoch beim freiwilligen Gebet. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten, und dies sind die Mehrheit, vertrat die Ansicht, dass diese Handlung zu den Sunnen des Gebets gehört. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt darin, dass bestätigte Überlieferungen berichtet werden, in denen die Beschreibung des Gebets des Propheten ﷺ überliefert ist, jedoch nicht überliefert wurde, dass er seine rechte Hand während des Gebets auf seine linke legte, während ebenfalls überliefert ist, dass die Menschen angewiesen wurden, dies zu tun. Dies wird in der Beschreibung des Gebets des Propheten ﷺ in der Überlieferung von Abu Humayd berichtet. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten war daher der Ansicht, dass die Überlieferungen, in denen dies belegt ist, eine Ergänzung gegenüber jenen darstellen, in denen diese Ergänzung nicht überliefert ist, und dass eine Ergänzung anzunehmen sei. Eine andere Gruppe sagte, man müsse die Überlieferungen annehmen, in denen diese Ergänzung nicht überliefert ist, da sie zahlenmäßig überwiegen und weil diese Handlung nicht mit den Handlungen des Gebets vereinbar sei, denn sie gehöre zur Kategorie des Sich-Stützens. Daher erlaubte Malik sie beim freiwilligen, nicht aber beim Pflichtgebet. Es scheint, dass sie eine Haltung der Demut darstellt, die dem Gebet angemessen ist.
The jurists differed about placing one hand over the other in prayer. Malik disapproved this in obligatory prayers, but permitted it in supererogatory prayers. A group of jurists, and these are the majority, maintained that this act is among the sunan of prayer. The reason for their disagreement is that confirmed traditions have been reported in which the description of the Prophet’s prayer have been transmitted, but it has not been transmitted that he used to place his right hand over his left during prayer, while it has also been related that the people were commanded to do this. This has been related in the description of the prayer of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) in the tradition of Abu Humayd. A group of jurists, therefore, held that the traditions in which this is established imply an addition over those in which this addition has not been transmitted, and an addition has to be accepted. Another group said that it is necessary to adopt the traditions in which this addition has not been transmitted as these are more in number, and also because it (this practice) is not compatible with the acts of prayer for it belongs to the category of seeking support; therefore, Malik permitted it in supererogatory and not in obligatory prayers. It appears that it depicts a posture of humility, which is appropriate for it.
2.3.1.2.6. Frage 6: Aufstehen aus den Niederwerfungen nach der ungeraden Rak'a und Aufstützen auf die Hände vor der Niederwerfung
2.3.1.2.6. Issue 6: Rising from prostrations after the odd rak^a and leaning on the hands before prostrating
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Ansicht, dass man, wenn sich jemand in der ungeraden Rak'a seines Gebets befindet, nach der zweiten Niederwerfung nicht aufstehen solle, bevor er sich in die sitzende Haltung (zur Ruhe) aufgerichtet hat, während eine andere Gruppe die Ansicht vertrat, dass man unmittelbar aus den Niederwerfungen gerade aufstehen solle. Die erste Ansicht war die Meinung von asch-Schafi'i und einer Gruppe von Rechtsgelehrten, die zweite die Meinung von Malik und einer Gruppe von Rechtsgelehrten.
A group of jurists preferred that when a person is in the odd rakfa of his prayer he should not stand up (after the second prostration) till he has straightened up in the sitting posture (for resting), while another group preferred that he rise up straight from the prostrations. The first was the opinion of al-Shafi(T and a group of jurists and the second was the opinion of Malik and a group of jurists.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt darin, dass es in dieser Frage zwei einander widersprechende Überlieferungen gibt. Die erste ist die bestätigte Überlieferung des Malik ibn al-Huwayrith, „dass er den Gesandten Allahs ﷺ beten sah, und dass er, wenn er in der ungeraden Rak'a seines Gebets war, nach der Niederwerfung nicht aufstand, bis er sich in die sitzende Haltung aufgerichtet hatte". In der Überlieferung des Abu Humayd über die Beschreibung des Gebets des Propheten ﷺ heißt es: „dass er, wenn er nach der zweiten Niederwerfung in der ersten Rak'a den Kopf hob, aufstand und sich nicht hinsetzte". Al-Shafi'i folgte der ersten Überlieferung, während Malik der zweiten folgte.
The reason for the disagreement is that there are two conflicting traditions in this. The first is the confirmed tradition of Malik ibn al-Huwayrith “that he saw the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) pray, and when he was in the odd rakfa of his prayer he did not stand up after the prostration till he had straightened up in the sitting posture”. In the tradition of Abu Humayd about the description of the prayer of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) it is said “that when he raised up his head after the second prostration in the first rak% he stood up and did not seat himself”. Al-Shafici adopted the first tradition, while Malik adopted the second.
Sie waren sich auch darüber uneins, ob jemand, der sich niederwirft, zuerst die Hände auf den Boden legen soll, bevor er niederkniet, oder ob er zuerst niederknien soll, bevor er die Hände auflegt. Malik vertritt die Ansicht, dass das Niederknien vor dem Auflegen der Hände zu bevorzugen ist. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der Überlieferung des Ibn Hujr, der sagte: „Ich sah, dass der Gesandte Allahs ﷺ beim Niederwerfen zuerst niederkniete, bevor er mit den Händen den Boden erreichte, und beim Aufstehen seine Hände vor seinen Knien wegzog.“ Von Abu Hurayra wird überliefert, dass „der Prophet ﷺ sagte: ‚Wenn einer von euch sich niederwerfen will, soll er nicht niederknien wie ein Kamel, sondern soll seine Hände vor den Knien auflegen.‘“ Abdullah ibn Umar pflegte, seine Hände vor seinen Knien aufzulegen. Einige der Überlieferungsgelehrten haben gesagt, dass die Überlieferung des Wa'il ibn Hujr authentischer sei als die des Abu Hurayra.
2.3.1.2.7. Problem 7: Die Niederwerfung erfolgt auf sieben Körperteilen
2.3.1.2.7. Issue 7: Prostration is on seven limbs
Die Rechtsgelehrten waren sich einig, dass die Niederwerfung auf sieben Körperteilen erfolgt: der Stirn, den (beiden) Händen, den (beiden) Knien und den Innenseiten der Zehen, aufgrund der Worte des Propheten ﷺ: „Mir wurde befohlen, mich auf sieben Körperteilen niederzuwerfen“. Sie waren uneins über denjenigen, der sich niederwirft, dabei aber einen dieser Körperteile nicht einsetzt: Wird sein Gebet ungültig? Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, sein Gebet sei nicht ungültig, da der Begriff „Niederwerfung“ nur auf das Gesicht zutreffe. Eine andere Gruppe sagte, es sei ungültig, wenn er sich nicht auf den sieben Körperteilen niederwerfe, die in der Überlieferung genannt werden.
The jurists agreed that prostration is on seven limbs, the forehead, the (two) hands, the (two) knees, and the inside of the toes, because of the words of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), “I have been commanded to prostrate on seven limbs”. They differed about the person who prostrates and fails to employ one of these limbs: is his prayer invalidated? A group of jurists said that his prayer is not invalidated as the term “prostration” applies only to the face. Another group said that it is invalidated if he does not prostrate on the seven limbs stated in the tradition.
Sie waren sich jedoch darin einig, dass derjenige, der sich auf seine Stirn und seine Nase niederwirft, als jemand gilt, der sich auf sein Gesicht niedergeworfen hat. Uneinig waren sie sich jedoch darüber, ob die Niederwerfung auf das eine oder das andere zulässig sei. Malik sagte, wenn er sich auf seine Stirn, nicht aber auf seine Nase niederwirft, sei dies erlaubt, wenn er sich aber auf seine Nase, nicht aber auf seine Stirn niederwirft, sei dies nicht erlaubt. Abu Hanifa sagte, dies sei erlaubt. Al-Shafi'i sagte, die Niederwerfung sei nicht gültig, es sei denn, er wirft sich auf beide.
They did not differ, however, on the point that one who prostrates on his forehead and nose is considered to have prostrated on his face, but they ^agreed on whether prostration oh one or the other was permissible. Malik said that if he prostrates on his forehead and not the nose it is permitted, but if Ixe prostrates on his nose and not on his forehead it is not permitted. Abu Hanifa said that this is allowed. Al-ShafiT said that the prostration is not valid unless he prostrates on both.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit entstand aus der Frage, ob die Pflicht darin besteht, einen Teil dessen zu erfüllen, worauf der Begriff zutrifft, oder das Ganze zu erfüllen. Dies ist so, da der Begriff Gesicht in der Überlieferung des Ibn ʿAbbas verwendet wurde, die lautet: „Mir wurde befohlen, mich auf sieben Gliedern niederzuwerfen". Diejenigen, die vertraten, dass die Pflicht darin bestehe, einen Teil dessen zu erfüllen, worauf der Begriff zutrifft, sagten, es genüge, wenn er sich entweder auf der Stirn oder auf der Nase niederwerfe. Diejenigen, die vertraten, dass der Begriff Niederwerfung auf den zutrifft, der sich nur auf seiner Stirn niederwirft, nicht aber auf den, der sich nur auf seiner Nase niederwirft, erlaubten die Niederwerfung auf der Stirn, nicht aber auf der Nase allein. Dies läuft auf die Abgrenzung des Teils hinaus, der die Erfüllung der Pflicht bewirkt, wenn ein solcher Teil vom Begriff impliziert wird, und es beruht auf der Ansicht derjenigen, die zwischen Teilen einer Sache unterscheiden. Sie vertreten, dass die Erfüllung des (wichtigen) Teils davon die Pflicht erfüllt, während die Erfüllung eines anderen Teils (der nicht wichtig ist) dies nicht tut. Denke darüber nach, denn es ist eines der Prinzipien dieses Themas. (Wäre die Niederwerfung allein auf der Nase erlaubt gewesen,) hätte man sagen können, dass selbst dann, wenn die Nase den Boden kaum berührt, die Niederwerfung gültig ist. Diejenigen, die vertreten, dass die Pflicht darin besteht, alles zu erfüllen, was im Begriff enthalten ist, machen es einer Person zur Pflicht, sich sowohl auf der Stirn als auch auf der Nase niederzuwerfen. Al-Schafiʿi sagt, dass die Mehrdeutigkeit, die in den Worten zu finden ist, durch die Handlungen des Propheten ﷺ beseitigt und erläutert wurde, denn er pflegte sich auf seiner Stirn und seiner Nase niederzuwerfen, wie in einer Überlieferung berichtet wird, dass sich bei Vollendung eines seiner Gebete Spuren von Staub sowie Wasser auf seiner Stirn und Nase zeigten; so hat seine Handlung die unerläuterte Überlieferung erläutert.
2.3.1.2.8. Frage 8: Verbot des Iq'aa' (Sitzen auf den Fersen bzw. Gesäß mit aufgestellten Knien) während des Gebets
2.3.1.2.8. Issue 8: Prohibition of i(f& (sitting on the buttocks and folding up the knees) during prayer
Die Rechtsgelehrten waren sich einig in der Missbilligung [des Sitzens] während des Gebets auf der Grundlage des Verbots, das in der Überlieferung genannt wird, die sich auf „einen Mann, der während des Gebets in der Haltung eines Hundes sitzt“ bezieht. Sie waren sich jedoch uneins über die Bedeutung des Begriffs. Einige von ihnen vertraten die Ansicht, dass das Verbotene die Sitzhaltung eines Mannes sei, wenn er sich auf sein Gesäß setzt und seine Oberschenkel wie die Haltung eines Hundes oder eines Löwen anzieht. Unter ihnen besteht kein Streit darüber, dass dies keine der Gebetshaltungen ist. Eine andere Gruppe vertrat die Ansicht, dass das missbilligte Sitzen darin bestehe, das Gesäß zwischen den beiden Niederwerfungen auf den Fersen ruhen zu lassen, während die Füße auf den Zehen aufliegen. Dies ist die Meinung Maliks, denn es wird überliefert, dass Ibn ʿUmar dies tat, weil seine Füße schmerzten. Ibn ʿAbbās pflegte zu sagen: „Auf den Fersen auf diese Weise zu sitzen ist die Sunna eures Propheten ﷺ.“ Überliefert von Muslim.
The jurists agreed on the disapproval of during prayers on the basis of the prohibition (specified) in the tradition (which refers to) “a man sitting during prayer in the posture of a dog”. They differed, however, about the implications of the term. Some of them maintained that the prohibited is the sitting posture of a man when he seats himself on his buttocks and folds up his thighs like posture of a dog or a lion. There is no disagreement among them that this is not one of the postures of prayer. Another group maintained that the i/o5 that has been frowned upon is the resting of the buttocks on the ankles between the two prostrations while the feet are resting on the toes. This is Malik’s opinion as it is related that Ibn TJmar used to do this because his feet used to ache. Ibn <Abbas <ised to say that “sitting on the feet in this way is the sunna of your Prophet”. It is recorded by Muslim.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Schwanken des Begriffs r/#, (der im Gebet missbilligt ist) zwischen seiner wörtlichen Bedeutung und seiner rechtlichen Bedeutung, also der Bedeutung, auf die dieser Begriff durch das Gesetz eingeschränkt wurde. Diejenigen, die sagten, dass er eine wörtliche Bedeutung vermittelt, haben ihn mit der Haltung eines Hundes identifiziert. Diejenigen, die sagten, dass er die rechtliche Bedeutung vermittelt, sagten, dass er eine der im Gebet verbotenen Haltungen bezeichnet. Da von Ibn Umar überliefert ist, dass die Haltung einer Person, die auf ihren Fersen sitzt und ihre Füße mit den Zehen aufliegen lässt, keine Sunna des Gebets ist, kamen sie zu der Annahme, dass genau diese Haltung verboten sei. Dies ist jedoch ein schwaches Argument, denn Begriffe, für die noch keine rechtliche Bedeutung festgelegt wurde, müssen in ihrem wörtlichen Sinn verstanden werden, bis eine rechtliche Bedeutung für sie festgelegt ist. Anders verhält es sich mit Begriffen, für die bereits rechtliche Bedeutungen festgelegt wurden; diese müssen in ihrer rechtlichen Bedeutung verstanden werden, bis ein Beweis auf eine andere Auslegung hinweist. Ferner wurde die Überlieferung des Ibn Umar durch die Überlieferung des Ibn Abbas widerlegt.