2.3.4. Gebete auf Reisen
2.3.4. Prayers during a Journey
In diesem Kapitel gibt es zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt handelt von der Verkürzung des Gebets, und der zweite Abschnitt handelt vom Zusammenlegen von Gebeten.
In this chapter there are two sections. The first section is about curtailing the prayer and the second is about combining prayers.
2.3.4.1. Abschnitt 7: Verkürzung des Gebets (auf Reisen)
2.3.4.1. Section 7: Curtailing prayers (while travelling)
Das Reisen ist, einhellig, wirksam für die Verkürzung (auf das Doppelte) der vierfachen Gebete141, und es ist, mit Meinungsverschiedenheit, wirksam für das Zusammenlegen von Gebeten.
Travelling is effective in curtailing (quadruple)141 prayers, by agreement, and is effective in combining prayers, with disagreement.
Die Rechtsgelehrten waren sich über die Verkürzung des Gebets einig, mit Ausnahme einer abweichenden Meinung, nämlich der Meinung von ʿĀ'ischa, die vertrat, dass die Verkürzung des Gebets nur in einem Zustand der Furcht erlaubt sei, nicht sonst, aufgrund der Worte des Erhabenen: „Und wenn ihr im Land umherzieht, ist es keine Sünde für euch, euren Gottesdienst zu verkürzen, wenn ihr fürchtet, dass die Ungläubigen euch angreifen könnten. Wahrlich, die Ungläubigen sind euch ein offenkundiger Feind“.142 Sie sagten, dass der Prophet ﷺ sein Gebet verkürzte, weil er sich in einem Zustand der Furcht befand.
The jurists agreed about the curtailment of prayers, except for a deviant opinion, which is the opinion of cA5isha, who maintained that curtailing prayers is not permitted, except for one in a state of fear, because of the words of the Exalted, “And when ye go forth in the land, it is no sin for you to curtail [your] worship if ye fear that those who disbelieve may attack you. In truth the disbelievers are an open enemy to you”.142 They isaid that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) shortened his prayers for he was in a state of fear.
Sie (die Mehrheit) waren sich darüber in fünf Punkten uneins. Erstens: über den Hukm (die rechtliche Bestimmung) des Verkürzens des Gebets. Zweitens: über die Länge der Reise, für die die Verkürzung gilt. Drittens: über die Art der Reise, die die Verkürzung rechtfertigt. Viertens: über den Punkt, ab dem der Reisende das verkürzte Gebet beginnen darf. Fünftens: über die Dauer, für die es dem Reisenden erlaubt ist, das Gebet weiterhin zu verkürzen, wenn er sich an einem Ort aufgehalten hat.
They (the majority) differed over this on five points. First, about the hukm of curtailing prayers. Second, about the length of the journey to which curtailment applies. Third, the kind of journey that justifies curtailment. Fourth, the point from which the traveller may commence shortened prayers. Fifth, the duration in time for which it is permissible for the traveller to continue curtailing prayers, if he has stayed on at one place.
Bezüglich des Hukm (der rechtlichen Beurteilung) der Verkürzung des Gebets vertraten sie vier verschiedene Meinungen. Einige vertraten die Ansicht, dass die Verkürzung des Gebets für den Reisenden eine Pflicht sei und für ihn festgelegt sei. Einige vertraten die Ansicht, dass Verkürzung und vollständiges Verrichten für ihn beide verpflichtend seien, und zwar im Sinne einer Wahlmöglichkeit, wie die Wahlmöglichkeit bei der Sühne (Kaffara). Einige vertraten die Ansicht, dass die Verkürzung des Gebets eine Sunna sei, während andere der Meinung waren, dass sie eine Erleichterung (Rukhsa) sei, wobei das vollständige Verrichten des Gebets mehr Verdienst habe. Die erste Meinung vertraten Abu Hanifa, seine Schüler und die Kufer insgesamt, das heißt, sie sei eine feste Pflicht. Die zweite Meinung vertraten einige Schüler al-Shafi'is. Die dritte, dass sie eine Sunna sei, vertrat Malik in der bekanntesten Überlieferung von ihm. Die vierte, dass sie eine Erleichterung sei, vertrat al-Shafi'i in der bekanntesten Überlieferung von ihm, und sie wird von seinen Schülern gestützt.
With respect to the hukm of curtailing prayers, they held four different opinions. Some of them held that curtailing prayers is an obligation for the traveller and is determined for him. Some held that curtailing and completion are both obligatory for him by way of an option, like the option in case of expiation (kaffara). Some held that curtailing of prayers is a sunnay while others were of the view that it is an exemption and offering complete prayers has greater merit. The first opinion was held by Abu Harnfa, his disciples, and the Kaffs as a whole, that is, it is a fixed obligation. The second opinion was held by some of the disciples of al-ShaficT. The third, that it is sunna, was held by Malik in the best known narration from him. The fourth, that it is an exemption, was held by al-Shaf?! in the best known narration from him and it is supported by his disciples.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Konflikt zwischen der rationalen Argumentation und der Form des Gebots in den überlieferten Belegen, ferner im Konflikt zwischen den Belegen aus den Handlungen des Propheten mit der rationalen Argumentation und der Form der Worte in den überlieferten Belegen. Die (rationale) Bedeutung, die sich aus der Verkürzung des Gebets für den Reisenden ergibt, ist eine Erleichterung wegen des Bestehens von Beschwerlichkeit, ebenso wie er beim Fasten und anderen Dingen davon befreit wurde. Dies wird auch durch die Überlieferung des Ya'la ibn Umayya gestützt, der sagte: „Ich sagte zu ʿUmar: Allah hat gesagt: {Wenn ihr fürchtet, dass die Ungläubigen euch angreifen könnten}, und meinte damit die Verkürzung des Gebets auf Reisen. Er sagte: Mich hat auch gewundert, was dich gewundert hat, also fragte ich den Gesandten Allahs ﷺ, und er antwortete: Es ist ein Almosen, das Allah euch geschenkt hat, so nehmt das Almosen an.“ Dies deutet auf eine Erleichterung hin. Ferner gibt es die Überlieferung des Abu Qilaba von einem Mann aus den Banu ʿĀmir, der zum Propheten ﷺ kam, und der Prophet ﷺ sagte zu ihm: „Allah hat dem Reisenden die Pflicht des Fastens und einen Teil des Gebets erlassen.“ Diese beiden Überlieferungen finden sich in den Sahih-Sammlungen. All dies deutet auf Nachsicht, Befreiung und die Aufhebung der Beschwerlichkeit hin, nicht darauf, dass das Verkürzen des Gebets verpflichtend oder eine Sunna sei.
The reason for their disagreement derives from the conflict between rational argument and the form of the command in the transmitted evidence, and also the conflict of the evidence from the acts with the rational argument and the form of the words used in the transmitted evidence. The (rational) meaning arising from the curtailing of prayers for a traveller is an exemption because of the existence of hardship, just as he has been exempted in the case of fasting and other things. This also is supported by the tradition of Yafla ibn Umayya, who said, “I said to TJmar that Allah has said ‘if ye fear that those who disbelieve may attack you’, intending thereby the curtailing of prayers during a He said, ‘I was also struck by what has struck you, so I asked the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him), and he replied, qt is a charity that Allah has granted to you, so accept the charity’”. This indicates an exemption. Further, there is the tradition of Abu Qalaba from a man from Banu Amir, who came c to the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) and the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) said to him, “Allah has lifted from the traveller the obligation for fasting and a part of prayer”. These two traditions are found in the Sahih compilations. All this indicates leniency, exemption, and the removal of hardship, and not that curtailing of prayer is obligatory or a sunna.
Die Überlieferung, die durch den Wortlaut ihrer Formulierung dem vernunftgemäßen Sinn und diesen Überlieferungen widerspricht, ist die Überlieferung von Ṣā'isha, die übereinstimmend als authentisch anerkannt ist, in der sie sagte: „Das Gebet wurde zunächst mit zwei Rak'a auf einmal zur Pflicht gemacht. Das Gebet auf der Reise ist diese Grundform, während das Gebet innerhalb einer Siedlung erhöht wurde.“ Der Beleg aus den Handlungen (des Propheten), der dem vernunftgemäßen Sinn und dem Sinn der oben überlieferten Traditionen widerspricht, ist das, was über den Propheten (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) berichtet wird, dass er sein Gebet auf allen seinen Reisen verkürzte, und es ist nie authentisch bewiesen worden, dass der Prophet jemals das vollständige Gebet auf einer Reise verrichtet hätte. Diejenigen, die behaupteten, es sei eine Sunna oder eine Pflicht mit Wahlmöglichkeit (wājib mukhayyar), legten es so aus, denn es war für sie nicht authentisch belegt, „dass der Prophet (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) sein Gebet vollständig verrichtete oder Ähnliches tat“. Daraus folgt, dass es eine von mehreren Arten ist, das heißt, entweder ist es eine Pflicht mit Wahlmöglichkeit oder es ist eine Sunna oder es ist eine festgelegte Pflicht für den Reisenden. Dass es eine feste Pflicht ist, widerspricht jedoch dem vernunftgemäßen Sinn, während die Annahme einer Ausnahme dem überlieferten Wortlaut widerspricht. Somit ist es notwendig, dass es entweder eine Pflicht mit Wahlmöglichkeit oder eine Sunna ist. Dies ist eine Art Vereinbarung der Belege. Sie erhoben Einwände gegen die Überlieferung von ‘Ā'isha, denn es ist von ihr allgemein bekannt, dass sie das vollständige Gebet verrichtete. ‘Aṭā'? Überliefert wurde von ihr, dass sie sagte: „Der Prophet ﷺ vollzog das Gebet auf der Reise vollständig und verkürzte es zugleich, er fastete und brach das Fasten, er verschob das Mittagsgebet (Zuhr) und beschleunigte das Mittelgebet (ʿAsr), er verschob das Abendgebet (Maghrib) und beschleunigte ..." Dem widerspricht auch die Überlieferung von Anas und von Abu Najlh al-Makki, der sagte: „Die Gefährten Muhammads ﷺ reisten gemeinsam, wobei einige von ihnen das volle Gebet verrichteten und andere es verkürzten, einige von ihnen fasteten, während andere nicht fasteten. Sie machten einander keine Vorwürfe und waren sich auch nicht uneins über das volle Gebet von ʿUthman und ʿAʾischa." Dies ist also ihre Meinungsverschiedenheit in der ersten Frage. Bei ihrer Meinungsverschiedenheit in der zweiten Frage, die die Länge der Reise betrifft, welche die Verkürzung der Gebete erlaubt, gingen die Rechtsgelehrten weit auseinander. Malik, al-Schafiʿi, Ahmad und eine große Gruppe von Rechtsgelehrten vertraten die Ansicht, dass das Gebet bei einer Reise von vier Barids zu verkürzen ist, einer Strecke, die an einem Tag in mittlerem Tempo zurückgelegt wird. Abu Hanifa, seine Schüler und die Kufiyyun sagten, das Mindestmaß, bei dem das Gebet zu verkürzen ist, sei eine Reise von drei Tagen, und die Verkürzung gelte für jemanden, der von einer Region in eine andere reist. Die Zahiriten sagten, das Verkürzen des Gebets sei bei jeder Reise erlaubt, sei es an einen nahen oder einen fernen Ort. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch zwischen dem vernunftgemäßen Sinn und dem Wortlaut. Vernunftgemäß betrachtet beruht der Grund, weshalb das Reisen die Verkürzung des Gebets mit sich bringen kann, auf der bestehenden Beschwerlichkeit, wie beim Fasten auf der Reise. Ist dem so, dann ist das Verkürzen überall dort erlaubt, wo Beschwerlichkeit vorhanden ist. Diejenigen, die nur den Wortlaut des Gesetzes berücksichtigen, vertreten die Ansicht, dass der Prophet ﷺ sagte: „Allah hat dem Reisenden das Fasten und einen Teil des Gebets erlassen." Somit ist jedem, auf den der Begriff Reisender zutrifft, erlaubt, das Gebet zu verkürzen oder das Fasten zu unterlassen (aufzuschieben). Sie stützen dies auf das, was Muslim von ʿUmar ibn al-Khattāb überliefert hat, dass der Prophet ﷺ das Gebet auf einer Reise von etwa siebzehn Meilen verkürzte.
Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat, wie wir bereits dargelegt haben, die fünfte Ansicht, wonach das Verkürzen des Gebets nicht erlaubt sei, außer für jemanden, der sich in Furcht befindet, aufgrund der Worte des Erhabenen: „Und wenn ihr im Land umherzieht, ist es keine Sünde für euch, euer Gebet zu verkürzen, wenn ihr fürchtet, dass die Ungläubigen euch angreifen könnten. Wahrlich, die Ungläubigen sind euch ein offenkundiger Feind.“143 Es heißt, dies sei die Ansicht von ʿĀʾischa gewesen.* Sie vertraten außerdem die Auffassung, dass der Prophet ﷺ sein Gebet verkürzte, wenn er sich in einem Zustand der Furcht befand.
A group of jurists, as we have said, adopted the fifth opinion maintaining that curtailing of prayers is not permitted, except to the person in a state of fear, because of the words of the Exalted, “And when ye go forth in the land, it is no sin for you to curtail (your) worship if ye fear that those who disbelieve may attack you. In truth the disbelievers are an open enemy to you”.143 It is said that this was cAHsha’s opinion* They also maintained that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) used to curtail his prayers as he was in a state of fear.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit derjenigen, die das Element der Beschwerlichkeit berücksichtigten, liegt in der Meinungsverschiedenheit der Gefährten hierüber. So wird die Ansicht über vier Barid von Ibn ʿUmar und Ibn ʿAbbās überliefert und ist von Malik berichtet worden. Die Ansicht über drei Tage wird von Ibn Masʿūd, ʿUthmān und anderen überliefert.
The basis for the disagreement of those who took into consideration the element of hardship stems from the disagreement of the Companions over this. Thus, the opinion about four barids is related from Ibn TJmar and Ibn c Abbas, and has been reported by Malik. The opinion about three days is related from Ibn Mas ud, TJthman, and others.
Bezüglich des dritten Punktes, der sich auf die Art der Reise bezieht, für die das Verkürzen erlaubt ist, sagten einige der Rechtsgelehrten, dass es auf einer Reise erlaubt sei, die unternommen wird, um die Nähe zu Allah (SWT) zu suchen, wie etwa die Hadsch, die ʿUmra und der Dschihad.
c With respect to the third point that relates to the kind of journey for which curtailment is permissible, some of the jurists said that it is permitted in a journey undertaken to seek nearness to Allah, like hajj, ^umra, and jihad.
• Zu denjenigen, die diese Ansicht vertraten, gehörte Ahmad. Einige von ihnen erlaubten es auf allen erlaubten (mubāḥ) Reisen, ausgenommen also Reisen, die zu einem bösen Zweck (ḥarām) unternommen werden. Dies war die Ansicht von Mālik und al-Shāfiʿī. Einige [...] 189
• Those who upheld this opinion include Ahmad. Some of them permitted it in all permissible (mubdh) journeys, thus, excluding journeys undertaken for ev design. This was the opinion of Malik and al-Shafi T. Some of c 189
Sie erlaubten es auf jeder Art von Reise, sei sie zur Suche nach Nähe (zu Allah), erlaubt oder mit böser Absicht. Dies war die Meinung von Abu Hanifa, seinen Schülern, al-Thawri und Abu Thawr.
them allowed it in any kind of journey whether for seeking nearness, permissible, or for evil design. This was the opinion of Abu HanTfa, his disciples, al-ThawrT, and Abu Thawr.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch zwischen der vernunftgemäßen Bedeutung bzw. der offensichtlichen Bedeutung und dem Beleg, der sich aus den Handlungen (des Propheten ﷺ) ergibt. Diejenigen, die das Element der Beschwerlichkeit oder die offensichtliche Bedeutung des Begriffs „Reise“ berücksichtigten, unterschieden nicht zwischen der einen oder anderen Art von Reise. Diejenigen, die den Beleg aus den Handlungen berücksichtigten, sagten, dass es nicht erlaubt sei, außer auf einer Reise, die unternommen wird, um Allah näherzukommen, da der Prophet ﷺ die Gebete niemals verkürzte, außer auf einer Reise, die unternommen wird, um Allah näherzukommen. Diejenigen, die zwischen einer erlaubten Reise und einer Reise mit unrechtmäßiger Absicht unterschieden, taten dies durch eine erweiterte Anwendung der Regel. Die Regel betrifft die Frage, ob Erleichterungen bei der Verfolgung unerlaubter Dinge gestattet sind. In dieser Frage steht die vernunftgemäße Bedeutung im Widerspruch zur offensichtlichen Bedeutung, weshalb die Rechtsgelehrten darüber uneins waren.
The reason for their disagreement springs from the conflict of the rational meaning, or the apparent meaning, with the evidence arising from the acts (of the Prophet). Those who took into account the element of hardship or the apparent meaning of the term “journey” did not differentiate between one kind o f journey or another. Those who took into account the evidence arising from the acts said that it is not permitted, except in a journey undertaken to seek nearness to Allah, as the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) did not ever curtail prayers, except during a journey undertaken to seek nearness to Allah. Those who distinguished between a permissible journey and one undertaken with unlawful design in mind did so through an enhanced application of the rule. The rule pertains to whether exemptions are permitted in the pursuit of unlawful things. In this issue the rational meaning is in conflict with the apparent meaning, therefore the jurists differed over it.
Zum vierten Punkt, der die Frage betrifft, von welchem Ort aus der Reisende mit dem Verkürzen des Gebets beginnen darf: Malik berichtete in al-Muwatta, dass man das Gebet nicht verkürzen solle, bis die Person den Bereich der Wohnstätten am Rande des Dorfes verlassen habe, und dass sie das volle Gebet nicht eher verrichten solle, bis sie die erste dieser Wohnstätten erreicht. Ferner wird von ihm überliefert, dass man bei einem dicht besiedelten Dorf das Gebet nicht verkürzen solle, bis man sich drei Meilen von ihm entfernt habe; dies sei nach seiner Auffassung in einer Überlieferung zugleich die Grenze des Gebiets, in dem das Freitagsgebet für diejenigen Pflicht ist, die außerhalb des Stadtzentrums wohnen. Die erste Ansicht wurde von der Mehrheit übernommen.
On the fourth point that relates to the question of from which spot may the traveller commence to curtail prayers, Malik stated in al-Muwatta* that prayers are not to be curtailed until the person has left the dwellings area on the outskirts of the village and he does not begin to offer full prayers till he reaches the first of such dwellings. It is also related from him that the person is not to curtail prayers in case of the well-populated village until he is at a distance of three miles from it and this, according to him in one narration, is the boundary for the area in which Friday prayers are obligatory on the persons living outside the centre of the town. The first opinion was adopted by the majority.
Der Grund für diese Meinungsverschiedenheit liegt im Konflikt zwischen der Bedeutung des Begriffs und dem Beleg, der sich aus den Handlungen ergibt. Dies ist so, da das Wort „Reisender“ auf eine Person angewendet wird, sobald sie ihre Reise beginnt. Diejenigen, die die Bedeutung des Begriffs berücksichtigten, sagten, dass er das Gebet verkürzen soll, sobald er die Häuser des Dorfes hinter sich lässt. Diejenigen, die den Beleg der Handlungen berücksichtigten, also die Handlungen des Propheten ﷺ, sagten, dass er mit dem Verkürzen des Gebets nicht beginnen soll, bis er drei Meilen von den Häusern des Dorfes entfernt ist, da dies aus der Überlieferung von Anas festgestellt ist, der sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ pflegte zwei Rak'a zu beten, wenn er eine Strecke von drei Meilen oder drei Farasikh zurückgelegt hatte – Shu'ba war sich unsicher, welches von beidem.“
The reason for this disagreement stems from the conflict between the meaning of the term and the evidence arising from the acts. This is so as the word “traveller” is applied to a person the moment he commences his journey. Those who took into account the connotation of the term said that as soon as he goes beyond the houses of the village he is to curtail prayers. Those who took into account the evidence of acts, that is, the acts of the Prophet (God’s peace and blessings be upon him), said that he is not to begin curtailing prayers, until he is at a distance of three miles from the houses of the village as this is established from the tradition of Anas, who said, “The Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) used to pray two rak^as when he had travelled a distance of three miles or three farasikh—Shu'ba doubted (which)”.
Bei ihrer Meinungsverschiedenheit über die Dauer, für die ein Reisender sich während seiner Reise in einer Stadt aufhalten darf und dennoch seine Gebete dort verkürzen kann, gibt es viele Streitfragen. Abu ʿUmar hat etwa elf Meinungen überliefert, doch die bekanntesten sind diejenigen, die von den Rechtsgelehrten der Provinzen vertreten werden, und sie haben drei verschiedene Ansichten. Die erste ist die Ansicht von Malik und al-Schafiʿi, dass der Reisende, wenn er beschließt, vier Tage zu bleiben, die vollständigen Gebete verrichten muss. Die zweite ist die Ansicht von Abu Hanifa und Sufyan al-Thawri, dass der Reisende, wenn er beschließt, einen Zeitraum von fünfzehn Tagen zu bleiben, die vollständigen Gebete verrichten muss. Die dritte ist die Ansicht von Ahmad und Dawud, dass der Reisende, wenn er beschließt, länger als vier Tage zu bleiben, die vollständigen Gebete verrichten muss.
In their disagreement over the time period for which a traveller may stop in a town (during his journey) and yet curtail his prayers there are many disputes; Abu <Umar has related about eleven opinions, but the well-known ones are those that are held by the jurists of the provinces, and they have three different opinions. First is the opinion of Malik and al-ShaficT that if the traveller decides to stay for four days he is to offer complete prayers. The second is the opinion of Abu Hanifa and Sufyan al-Thawri that if he decides to stay for a period of fifteen days he is to offer complete prayers. The third is the opini0n of Ahmad and Dawud that if he decides to stay for more than four days he is to offer complete prayers.
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt darin, dass die Angelegenheit im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, und die Anwendung der Analogie auf eine solche Vorschrift gilt bei allen als schwach. Alle haben sich daher bemüht, ihre Ansicht auf der Grundlage der überlieferten Umstände zu begründen, unter denen der Prophet ﷺ das Verkürzen der Gebete fortsetzte, während er unterwegs anhielt, oder unter denen er die Gebete weiterhin nach dem Urteil eines Reisenden behandelte.
The reason for disagreement arises from the fact that the matter is not expressly stated in the law, and using analogy for such prescription is deemed weak by all. All of them therefore strived to argue for their opinion on the basis of the reported circumstances in which the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) continued to curtail prayers while he stopped on the way or he continued to treat prayers with the hukm of a traveller.
Die erste Gruppe begründete ihre Meinung mit dem Bericht, „dass der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sich drei Tage in Makka aufhielt und während seiner ʿUmra sein Gebet verkürzte“. In diesem Bericht liegt kein Beweis dafür, dass dies die Grenze für das Verkürzen des Gebets sei. Er belegt vielmehr, dass der Reisende das Gebet verkürzen soll, wenn der Aufenthalt drei Tage oder weniger beträgt. Die zweite Gruppe begründete ihre Meinung mit dem Bericht, dass er (der Prophet ﷺ) sich in Makka aufhielt und sein Gebet verkürzte. Dies tat er in einigen Überlieferungen etwa fünfzehn Tage lang, während auch (in verschiedenen Fassungen) von siebzehn, achtzehn oder neunzehn Tagen berichtet wird. Dies ist bei al-Buchārī überliefert. Jede Fassung wurde von einer Gruppe übernommen. Die dritte Gruppe begründete ihre Meinung mit dem Aufenthalt des Propheten ﷺ in Makka während seines Ḥağğ, während dessen er vier Tage lang verkürzte Gebete verrichtete. Die Malikiten stützten ihre Meinung auf den Bericht, „dass der Gesandte Allahs ﷺ für den Reisenden in Makka drei Tage festlegte, nachdem er die Riten vollendet hatte“. Dies deutet ihrer Ansicht nach darauf hin, dass ein Aufenthalt von drei Tagen den Begriff „Reisender“ für die sich aufhaltende Person nicht aufhebt, und dies wurde von allen hervorgehoben. Sie bemühten sich, dies aus den Handlungen des Propheten ﷺ abzuleiten, nämlich (die Antwort auf die Frage), wann der Begriff „Reisender“ auf die Person, die zu bleiben beabsichtigt, nicht mehr zutrifft. Aus diesem Grund waren sie sich einig, dass, wenn der Begriff „Reisender“ bis zu einem bestimmten Zeitraum nicht von ihm aufgehoben wird, die Person nach der Meinung eines von ihnen weiterhin das Gebet verkürzen wird, falls ein Hindernis ihn daran hindert, seine Reise fortzusetzen, selbst wenn der Aufenthalt auf unbestimmte Zeit verlängert wird (so Allah will). Diejenigen, die die minimale Dauer seines Aufenthalts berücksichtigten, deuteten auf dieser Grundlage die vom Gegner angeführte maximale Dauer seines Aufenthalts. So sagten die Malikiten beispielsweise, dass die fünfzehn Tage, die der Prophet ﷺ nach der Eroberung Makkas blieb, er so blieb, während er stets die Absicht hatte, nicht länger als vier Tage zu bleiben. Dasselbe Argument kann auch gegen die Zeitspanne gelten, die sie festgelegt haben.
The first group argued for their opinion on the. basis of the report “that the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) stayed at Makka for three days and curtailed his prayer during his himra”. There is no evidence in this that this is the limit for curtailing prayers, in fact, it does furnish an evidence that the traveller is to curtail prayers when the stay is for three days or less. The second group argued for their opinion on the basis of the report that he (the Prophet) stayed at Makka and curtailed his prayers. This he did for about fifteen days in some versions, while it is also narrated (variously) as seventeen days, eighteen days, or nineteen days. This is recorded by al-BukharT. Each version was adopted by some group. The third group argued on the basis of the stay of the Prophet (God’s peace and,blessings be upon him) at Makka for his hajj during which he offered curtailed prayers for four days. The Malikites supported their opinion with the report “that the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him) determined three days for the traveller at Makka after he had completed the rituals”. This indicates in their view that a stay of three days does not stop the term “traveller” from being applicable to the person staying, and this is the point that was made by all. They strove to derive this from the acts of the Prophet'(God’s peace and blessings be upon him), that is, (the answer to the question of) when the term “traveller” is not applicable to the person who intends to stay. For this reason they agreed that if the term “traveller” is not lifted from him up to a certain period, on the basis of the opinion of one of them, the person will continue to curtail prayers if some impediment is preventing him (from resuming his journey) even if the 'stay is prolonged indefinitely (with the will of Allah). Those who took into account the minimum period of his stay interpreted the maximum period of his stay, invoked by the rival, on the basis of this reasoning. Thus, the Malikites, for example, said that the fifteen days for which the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) stayed after the conquest of Makka, he did s0 while constantly intending that he would not stay more than four days. The i ame argument can be valid against the time that they determined.
Es ist für den Mudschtahid in solchen Fällen besser, einer von zwei Methoden zu folgen. Er sollte die Regelung auf die höchste Aufenthaltsdauer festlegen, die überliefert ist und während der der Prophet ﷺ seine Gebete verkürzte. Diese soll er als Grenze festsetzen, da das Nicht-Verkürzen der ursprüngliche Grundsatz ist und es daher notwendig ist, dass diese Dauer nur aufgrund eines Beweises erhöht wird. Die Alternative besteht darin, zu vertreten, dass der ursprüngliche Grundsatz auf der Mindestdauer beruht, über die Einigkeit besteht, sowie auf den Überlieferungen über den Propheten ﷺ, dass er für Zeiträume über diesem Minimum blieb, während derer er seine Gebete verkürzte; denn es ist wahrscheinlich, dass dies dem Reisenden erlaubt ist. Ferner ist es auch wahrscheinlich, dass er mit der Absicht blieb, für die dem Reisenden erlaubte (Mindest-)Dauer zu bleiben, ihm dann aber in den Sinn kam, länger zu bleiben. Wo Unklarheit besteht, ist es notwendig, den Grundsatz beizubehalten. Das Minimum, das in dieser Frage behauptet wurde, ist ein Tag und eine Nacht, und dies ist die Meinung von Rabī'a ibn Abī ʿAbd ar-Raḥmān. Von al-Ḥasan al-Baṣrī wird überliefert, dass der Reisende stets die Gebete verkürzen solle, außer wenn er sich in einer der Städte aufhält. Dies beruht auf der Annahme, dass der Begriff „Reisen“ auf ihn zutrifft, bis er sich einer der Städte nähert. Dies sind also die maßgeblichen Fragen im Zusammenhang mit der Verkürzung des Gebets.
’ It is better for the mujtahid in such cases to follow one of two methods. He t should assign the hukm to the maximum period of stay that has been reported I during which the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) curtailed I his prayers. He should fix this as the limit since not curtailing is the original | principle and it is therefore necessary that this period not be increased except ! on the basis of an evidence. The alternative is to uphold that the original J principle is based on the minimum period on which a consensus has taken ■ place and the reports about the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that he stayed for periods in excess of this minimum during which his prayers were curtailed; this is because it is likely that it is permitted to the traveller. Further, it is also likely that he stayed with the intention of staying for the (minimum) period permitted to the traveller, but that it occurred to him that''he should stay longer. When there is an ambiguity, it is necessary to uphold the principle. The minimum that has been asserted on the issue is one day and night, and this is the opinion of RabTa ibn AbT *Abd al-Rahman. It is related from al-Hasan al-BasrT that the traveller is always to curtail prayers, except when he stays at one of the cities. This is based on* the assumption that the term “travelling” is applicable to him till he approaches one of the cities. These, then, are the governing issues related to curtailment of prayers.
2.3.4.2. Abschnitt 2\ Das Zusammenlegen von Gebeten (Jam')
2.3.4.2. Section 2\ Combining prayers (jam*
Drei Fragen hängen mit dem Thema des Zusammenlegens (Jam') der Gebete zusammen. Erstens die Zulässigkeit. Zweitens die Art und Weise des Zusammenlegens. Drittens die Dinge, die beim Zusammenlegen erlaubt sind.
Three issues are related to the topic of combining prayers. First is its permissibility. Second, the manner of combining prayers. Third, things permissible in combining.
2.3.4.2.I. Frage 1: Die Zulässigkeit des Zusammenlegens von Gebeten
2.3.4.2.I. Issue 1: The permissibility of combining prayers
Hinsichtlich der Zulässigkeit des Zusammenlegens von Gebeten waren sich die Rechtsgelehrten einig, dass das Zusammenlegen von Zuhr und ʿAsr zur Zeit des Zuhr in ʿArafa (durch einen Pilger) eine Sunna ist, und ebenso ist das Zusammenlegen von Maghrib und ʿIschāʾ in Muzdalifa zur Zeit des ʿIschāʾ eine Sunna. Uneinig waren sie sich über das Zusammenlegen von Gebeten zu anderen Anlässen als diesen. Die Mehrheit erlaubte es, war sich jedoch uneins darüber, zu welchen Anlässen dies erlaubt ist und zu welchen nicht. Abū Ḥanīfa und seine Schüler untersagten dies uneingeschränkt.
About the permissibility of combining prayers, the jurists agreed that combining zuhr and <asr at the time of zuhr at *Arafa (by a pilgrim) is a sunna, and combining maghrib and Hsh& at Muzdalifa at the time of %sha> is also a sunna. They disagreed^ about combining prayers on occasions other than these. The majority permitted it, but disagreed as to the occasions on which this is permitted and those on which it is not. Abu Harnfa and his disciples prohibited this absolutely.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ergibt sich aus ihrem Streit über die Auslegung der Überlieferungen, die zur Stützung der Zusammenlegung von Gebeten angeführt werden, und über deren Verwendung als rechtlichen Beleg für die Zulässigkeit des Jam*. Alle davon beinhalten Handlungen und nicht Worte, und Handlungen sind einer weiteren Auslegung zugänglich als Worte. Zweitens besteht ein Streit über die Authentizität der Überlieferungen. Drittens gibt es eine Meinungsverschiedenheit über die Zulässigkeit der Anwendung des Analogieschlusses in diesem Punkt. Somit gibt es, wie Sie sehen, drei Gründe für die Meinungsverschiedenheit.
The reason for their disagreement arises from their dispute about the interpretation of the traditions that are cited in support of combining prayers and their employment as legal evidence for the permissibility of jam*. All of them comprise acts and not words, and acts are subject to wider interpretation more than are words. Second, there is a dispute about the authenticity of the traditions. Third, there is a disagreement about the permissibility of employing analogy in this. Thus, there are three reasons for disagreement, as you can see.
Zu den Überlieferungen, über deren Auslegung sie uneins waren, gehört die Überlieferung des Anas, die einvernehmlich als authentisch gilt und von al-Bukhari und Muslim überliefert wird. Er sagte: „Wenn der Gesandte Allahs ﷺ vor dem Untergang der Sonne reiste, verschob er das Mittagsgebet (zuhr) bis zur Zeit des ʿAsr-Gebets, stieg dann von seinem Reittier ab und verband die beiden Gebete. War jedoch die Sonne schon untergegangen, bevor er die Reise antrat, betete er das Mittagsgebet und stieg danach auf sein Reittier.“ Ebenso gehört dazu die Überlieferung des Ibn ʿUmar, die ebenfalls von den beiden Shaykhs (al-Bukhari und Muslim) überliefert wird. Er sagte: „Ich habe gesehen, wie der Gesandte Allahs ﷺ, wenn er seine Reise beschleunigte (aus irgendeinem Grund), das Abendgebet (maghrib) verschob, um es mit dem Nachtgebet (ʿishaʾ) zu verbinden.“ Die dritte ist die Überlieferung des Ibn ʿAbbas, überliefert von Malik und Muslim. Er sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ betete Mittagsgebet und Nachmittagsgebet vereint sowie Abendgebet und Nachtgebet vereint, ohne Furcht oder Reise.“ Diejenigen, die die Zulässigkeit des Zusammenlegens von Gebeten vertreten, deuteten diese Überlieferung dahingehend, dass er das Mittagsgebet bis zur festgesetzten Zeit des ʿAsr-Gebets verschob und dann beide Gebete verband. Die Kufier vertraten die Ansicht, dass er das Mittagsgebet in seiner letzten Zeit und in seiner ersten Zeit betete, entsprechend dem, was über die Vorbeterschaft des Jibril überliefert ist. Sie sagten, es sei angebracht, die Überlieferung des Ibn ʿAbbas auf diese Weise auszulegen, da über den Punkt Einigkeit besteht, dass ohne einen gültigen Entschuldigungsgrund nicht zwei Gebete in der festgesetzten Zeit eines von beiden verrichtet werden dürfen. Sie stützten ihre Auslegung auch auf die Überlieferung des Ibn Mas'ud, der sagte: „Bei Dem, außer dem es keinen Gott gibt, hat der Gesandte Allahs ﷺ niemals ein Gebet außerhalb seiner festgelegten Zeit verrichtet, außer den beiden Gebeten, die er zusammenlegte: Zuhr und 'Asr bei 'Arafa sowie Maghrib und 'Isha in Muzdalifa [jam']." Sie sagten außerdem: „Diese Überlieferungen lassen sich so auslegen, dass sie das bedeuten, was wir gesagt haben, oder das, was ihr gesagt habt. Die festgelegten Gebetszeiten und ihre Verrichtung innerhalb dieser Zeiten sind jedoch feststehend, und es ist nicht erlaubt, von einem feststehenden Grundsatz zu einer Angelegenheit abzuweichen, die der Auslegung unterliegt."
23.4.2.2. Problem 2: Die Methode des Zusammenlegens der Gebete
23.4.2.2. Issue 2: The method of combining prayers
Diejenigen, die das Zusammenlegen des Gebets auf der Reise für zulässig hielten, waren sich über seine Art uneins. Einige von ihnen sagten, es sei vorzuziehen, das erste Gebet aufzuschieben und es zusammen mit dem zweiten zu verrichten; wenn beide jedoch innerhalb der Zeit des ersten vollzogen werden, sei auch dies erlaubt. Dies ist eine Überlieferung von Malik. Einige von ihnen erachteten beide Weisen als gleichwertig, das heißt, das zweite Gebet dürfe auf die Zeit des ersten vorgezogen werden, oder es sei umgekehrt möglich. Dies ist die Ansicht asch-Schafi'is und eine Überlieferung von Malik durch die Rechtsgelehrten von Medina, während die erste Ansicht von Ibn al-Qasim von ihm überliefert wurde. Diese Art des Zusammenlegens (das Aufschieben des ersten auf die Zeit des zweiten) ist nach Malik vorzuziehen, da sie durch die Überlieferung von Anas bestätigt ist. Diejenigen, die beide Weisen als gleichwertig ansahen, stützten sich auf den Grundsatz, dass eine Bevorzugung nicht aufgrund der 'Adala erfolgt, das heißt, eine 'Adala wird nicht gegenüber einer anderen 'Adala vorgezogen, wenn es darum geht, die Verpflichtung zu bestimmen, einer Überlieferung zu folgen. Das bedeutet: Wenn die Überlieferung von Mu'adh als authentisch erwiesen ist, ist es verpflichtend, nach ihr zu handeln, ebenso wie es verpflichtend ist, nach der Überlieferung von Anas zu handeln, sofern die 'Adala der Überlieferer beider Überlieferungen feststeht, selbst wenn die 'Adala der Überlieferer der einen Überlieferung stärker ist als die der anderen.
Those who .upheld the combining of prayer during a journey differed about its manner. Some of them said that it is preferable to delay the first prayer and offer it with the second prayer, however, if they are combined within the timing of the, first this is also permitted. This is one narration from Malik. Some of them deemed the two equal, that is, the second may be advanced to the timing of the first or it may be the other way round. This is akShafWs opinion and is a narration from Malik through the jurists of Medina, while the first has been related by Ibn akQasim from him. This kind of combination (delaying the first to the time of the second) is preferable according to Malik, as it has been established through the tradition of Anas. Those who considered the two methods as equal relied on the principle that preference is not undertaken on the basis of ^adala, that is, one <adala is not be preferred over another <adala for determining the obligation of acting upon the tradition. This means that if the tradition of Mu<adh is proved authentic it is obligatory to act upon it, just as it is obligatory to act upon the tradition of Anas, if the 'addla of the transmitters of both traditions is established, and even if the ^addla of the transmitters of one tradition is stronger than that of the other.
23.4.23. Ausgabe 3: Die Gründe, die das Zusammenlegen der Gebete erlauben
23.4.23. Issue 3: The causes permitting the combining of prayers
Diejenigen, die die Zulässigkeit des Zusammenlegens von Gebeten vertraten, waren sich einig, dass die Reise einer der Gründe ist, die das Zusammenlegen der Gebete erlauben. Uneinig waren sie sich darüber, ob man Gebete innerhalb einer Ortschaft zusammenlegen darf, und ebenso über die Bedingungen der Reise, die dies erlaubt. Einige hielten jede Art von Reise, gleich welcher Beschaffenheit, für einen gültigen Grund zum Zusammenlegen der Gebete, während andere eine bestimmte Form und eine bestimmte Art der Reise zur Bedingung machten. Malik gehört zu denen, die eine bestimmte Form der Reise voraussetzen, nach der Überlieferung von Ibn al-Qasim von ihm. Er sagte, der Reisende dürfe die Gebete nicht zusammenlegen, es sei denn, die Reise werde für ihn beschwerlich. Al-Schafi'i gehört zu denen, die dies nicht voraussetzen, und dies ist auch eine Überlieferung von Malik. Diejenigen, die diese Meinung (Maliks) vertraten, stützten sich auf die Aussage Ibn Umars: „Ich sah den Gesandten Allahs ﷺ, wenn er seine Reise beschleunigte (aus einem bestimmten Grund), das Maghrib-Gebet verzögern, damit er es mit dem 'Isha-Gebet zusammenlegte.“ Diejenigen, die diese Meinung nicht vertraten, folgten dem offensichtlichen Sinn der Überlieferungen von Anas und anderen.
Those who upheld the permissibility of combining prayers agreed that travel is one of the causes permitting the combining of prayers. They disagreed about combining prayers within a settlement and also about the conditions of travel that permits it, as some of them considered any kind of journey, whatever its nature, to be a valid cause for combining prayers, while others stipulated a particular form and a particular kind of prayer. Malik is one of those who stipulate a particular form of journey, according to the narration of Ibn ak Qasim from him. He said that the traveller is not to combine prayers unless the journey becomes cumbersome for him. Al-ShafiT is among those who did not stipulate this, and this is also one narration from Malik. Those who adopted this opinion (Malik’s) relied on the saying of Ibn TJmar “I have seen the Messenger of Allah (God’s peace and blessings be upon him), when he was hastening his journey (for some reason), delaying maghrib so that he would combine it with Sshff”. Those who did not hold this opinion adopted the apparent meaning of the traditions of Anas and others.
Ebenso waren sie sich uneins, wie wir bereits erwähnt haben, über die Art der Reise, bei der das Zusammenlegen (der Gebete) erlaubt ist. Einige sagten, es sei eine Reise aus frommen Motiven, wie die Pilgerfahrt (Hadsch) oder der Krieg (Dschihad), und dies ist die offensichtliche Bedeutung der Überlieferung von Ibn al-Qasim. Andere sagten, es sei eine Reise, die erlaubt ist (aus frommen Motiven oder zu einem anderen erlaubten Zweck unternommen), im Gegensatz zu einer Reise zu unerlaubten Zwecken. Dies ist die Meinung al-Schafiʿīs und die offensichtliche Bedeutung der Überlieferung der Medinenser von Malik. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit darüber ist derselbe wie der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit über eine Reise, auf der das Gebet verkürzt wird, obwohl die Bedeutung in jenem Fall allgemeiner ist, da die Verkürzung sowohl durch Worte als auch durch Taten (des Propheten ﷺ) überliefert ist, während das Zusammenlegen nur durch Taten überliefert ist. Diejenigen, die es auf die Arten von Reisen beschränkten, auf denen der Gesandte Allahs ﷺ seine Gebete zusammenlegte, erlaubten es auf anderen Reisen nicht, während diejenigen, die es als eine Art Erleichterung (rukhsa) für den Reisenden betrachteten, es auch auf anderen Reisen für gültig hielten.