1.1.2.13. Frage 13: Das Abwischen über die Stiefel
1.1.2.13. Issue 13: Wiping over boots
Eines der Themen in diesem Gebiet betrifft das Abwischen über den Lederstiefeln (khuffayn), insofern es mit einer der Handlungen der Waschung (nämlich dem Waschen der Füße) zusammenhängt. Die Erörterung seiner Grundlagen bezieht sich auf die Untersuchung von sieben Punkten: seine Zulässigkeit; die Bestimmung des Gegenstands des Abwischens; die Kategorie des Gegenstands; seine Beschreibung, das heißt die Beschreibung seines Gegenstands; seine Zeitdauer; seine Bedingungen; und die Faktoren, die es aufheben.
One of the topics on this subject relates to mash over boots (khuffayn)y as it is related to one of the acts of ablution (namely, washing of the feet). The discussion covering its principles relates to the study of seven issues: its permissibility; delineation of the object of mash; category of the object; its description, that is, the description of its object; its time; conditions; and factors nullifying it.
1.1.2.13.1. Teilfrage 1: Zulässigkeit
1.1.2.13.1. Sub-issue 1: Permissibility
Es gibt drei Meinungen hierzu. Die weithin bekannte Meinung, die von der Mehrheit der Rechtsgelehrten der Provinzen vertreten wurde, besagt, dass es absolut erlaubt ist. Die zweite Meinung erlaubt es während einer Reise, nicht jedoch innerhalb der Siedlungen. Die dritte Meinung vertritt das absolute Verbot und ist die strengste. Alle drei Meinungen sind von der ersten Generation (des Islam) sowie auch von Malik überliefert.
There are three opinions about this. The widely known opinion, which was upheld by the majority of the jurists of the provinces, is that it is permitted absolutely. The second opinion permits it during a journey and not within settlements. The third opinion maintains its absolute prohibition, and is the most strict. All three opinions have been related from the first generation (of Islam) and also from Malik.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist der vermeintliche Widerspruch zwischen dem Vers über die Waschung, der das Waschen der Füße gebietet, und den Überlieferungen, die das Abwischen erlaubten, wobei zu bedenken ist, dass der Vers selbst später offenbart wurde. Diese Meinungsverschiedenheit findet sich unter den Gefährten in der ersten Generation des Islam. Einige von ihnen vertraten die Ansicht, dass der Vers über die Waschung diese Überlieferungen aufgehoben habe, was die Meinung von Ibn ʿAbbas ist. Diejenigen, die ihre Zulässigkeit bejahten, stützten sich auf den Bericht von Muslim, dessen Überlieferung von Jarir ihnen zusagte, denn es wird von ihm berichtet, dass er den Propheten ﷺ gesehen habe, wie dieser über seine Stiefel wischte. Man sagte ihm, dies sei vor der Offenbarung der Sure al-Māʾida gewesen, er aber erwiderte: „Ich bin nach der Offenbarung von al-Māʾida zum Islam übergetreten.“ Die späteren Rechtsgelehrten, die ihre Zulässigkeit bejahten, sagten, dass zwischen dem Vers und den Überlieferungen kein Widerspruch bestehe, da der Befehl zum Waschen der Füße sich an diejenigen richte, die keine Stiefel tragen, und für denjenigen, der sie trägt, eine Ausnahme gewährt sei. Es wird gesagt, dass die Auslegung des Verses gemäß der Lesart mit dem Zusatz (khafd) sich auf das Wischen über Stiefel beziehe. Diejenigen, die zwischen Reise und Aufenthalt am Wohnort unterschieden, taten dies, weil die meisten authentischen Überlieferungen, die berichten, dass der Prophet ﷺ über seine Stiefel gewischt habe, sich auf die Reise beziehen. Ferner drückt die Reise an sich Befreiung und Erleichterung aus, und das Wischen gehört zur Kategorie der Erleichterung, da das Ausziehen der Stiefel für den Reisenden eine Beschwernis darstellt.
The reason for their disagreement is the conflict thought to exist between the verse of ablution, commanding the washing of feet, with the traditions that permitted wiping, bearing in mind the fact that the verse itself was revealed later. This disagreement is to be found among the Companions in the first generation of Islam. Some of them maintained that the verse of ablution had abrogated these traditions, which is Ibn cAbbas’s opinion. Those who upheld its permissibility argued on the basis of the report by Muslim that the tradition of Jarir appealed to them, as it is related from him that he had seen the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) wiping his boots. It was said to him that this was prior to the revelation of surat al-M&ida> but he said, “I- converted to Islam after the revelation of al-M&ida”. The later jurists, who upheld its permissibility, said that there is no conflict between the verse and the traditions, as the command for washing feet is directed toward those who do not have boots, and the exemption has been granted to one wearing them. It is said that the interpretation of the verse based on the khafd version relates to wiping over boots. Those who made a distinction between travelling and being in a settlement, did so because most of the authentic traditions, conveying mash by the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) over his boots, relate to travel. Further, journey in itself depicts exemption and leniency. And, mash belongs to the category of leniency, as taking them off presents a hardship for the traveller.
1.2.13.2. Teilfrage 2: Festlegung des zu wischenden Bereichs
1.2.13.2. Sub-issue 2: Defining the area to be wiped
Die Rechtsgelehrten der verschiedenen Regionen waren uneins über die Festlegung des (abzuwischenden) Bereichs. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Ansicht, dass die Pflicht im Abwischen des oberen Teils der Stiefel bestehe, und dass das Abwischen des unteren Teils, also der Sohle, empfehlenswert sei. Malik gehört zu denjenigen, die dies vertraten, ebenso al-Schafi'i. Einige hielten das Abwischen des äußeren und des inneren Teils der Stiefel für verpflichtend, was die Ansicht Ibn Nafi's unter den Schülern Maliks ist, während andere nur das Abwischen des äußeren Teils für verpflichtend hielten und das Abwischen des inneren Teils nicht als empfehlenswert erachteten; dies ist die Ansicht Abu Hanifas, Dawuds, Sufyans (ath-Thauris) und einer Gruppe von Rechtsgelehrten. Ashhab wich hiervon ab und sagte, dass die Pflicht im Abwischen des inneren oder des äußeren Teils bestehe, je nachdem, welchen er (wählt) abzuwischen.40
The jurists of the regions disagreed about the delineation of the area (to be Wiped). One group of jurists said that the obligation is for wiping the upper P rt a of the boots, and that wiping the lower part, that is, the sole, is commendable. Malik is one of those who upheld this, as is al-Shafi I. Some of c them deemed obligatory the wiping of the external and the internal parts of the hoots, which is Ibn Nafic’s opinion, from among the disciples of Malik, while others deemed obligatory the wiping of the external part alone, and did not consider commendable the wiping of the inner part, which is the opinion of Abu Hamfa, Dawud, Sufyan (al-Thawri), and a group of jurists. Ashhab deviated from this and said that the obligation is for wiping the inner part or the external, whichever he (chooses) to wipe.40
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch der Überlieferungen, die zu diesem Thema gehören, und in der Ähnlichkeit des Abwischens mit dem Waschen. Es gibt zwei einander entgegengesetzte Überlieferungen. Die erste ist die Überlieferung von al-Mughira ibn Shu'ba, die sagt: „Er (Gottes Friede und Segen seien auf ihm) wischte über seine Stiefel und in ihnen.“ Die andere ist die Überlieferung von 'A'isha, die sagt: „Wäre die Religion auf Meinungen gegründet, wäre das Abwischen des unteren Teils der Stiefel besser als das Abwischen des oberen Teils. Doch ich habe den Gesandten Allahs ﷺ gesehen, wie er den äußeren Teil seiner Stiefel abwischte.“ Diejenigen, die eine Ansicht auf der Grundlage der Vereinbarung der Überlieferungen annahmen, deuteten die Überlieferung von al-Mughira so, dass sie eine Empfehlung ausdrückt, und die Überlieferung von 'A'isha so, dass sie eine Pflicht ausdrückt. Dies ist die vorzuziehende Methode. Diejenigen, die eine Bevorzugung annahmen, folgten entweder der Überlieferung 'Alis oder der von al-Mughira. Diejenigen, die der Überlieferung al-Mughiras gegenüber der 'Alis den Vorrang gaben, taten dies aufgrund des Analogieschlusses, nämlich der Analogie des Abwischens mit dem Waschen, während diejenigen, die der Überlieferung 'Alis den Vorrang gaben, dies wegen ihres Widerspruchs zur Analogie oder aufgrund einer zuverlässigeren Überlieferungskette taten. Den Vorrang in dieser Frage hat Malik. Mir ist die Grundlage derjenigen unbekannt, die nur das Abwischen des inneren Teils erlaubten, denn sie folgten weder diesen Überlieferungen noch wandten sie diese Analogie an, nämlich die Analogie des Abwischens mit dem Waschen.
1.1.2.13.3. Unterpunkt 3: Arten von Gegenständen
1.1.2.13.3. Sub-issue 3: Kinds of objects
Über die Arten von Gegenständen, über die gewischt werden darf, waren sich die Gelehrten, die das Mash (das Abwischen) befürworten, einig, dass über Stiefel gewischt werden darf; sie waren sich jedoch uneins über Socken (Jawrabayn). Eine Gruppe von Gelehrten erlaubte dies, während eine andere es verbot. Zu denjenigen, die es verboten, gehören Malik, Al-Shafi'i und Abu Hanifa. Zu denjenigen, die es erlaubten, gehören Abu Yusuf und Muhammad, die Schüler des Abu Hanifa, sowie Sufyan al-Thawri.
About the kinds of objects that are to be wiped, the jurists upholding mash agreed upon wiping over boots, but they disagreed about socks (jawrabayri). One group of jurists permitted this, while another prohibited it. Among those who prohibited this are Malik, Al-Shafi T, c and Abu HanTfa. Those who permitted it include Abu Yusuf and Muhammad, the disciples of Abu HanTfa, and Sufyan al-Thawri.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in ihrem Streit über die Authentizität einer Überlieferung vom Propheten ﷺ zu diesem Thema, die besagt, dass er über seine Socken sowie über seine Sandalen (na^layn) gewischt habe. Sie stritten auch darüber, ob eine Analogie für andere Dinge auf dem Wischen über Stiefel aufgebaut werden kann, oder ob es sich um einen festgelegten Ritus oder eine nicht-rationale Auslegung handelt, auf der keine Analogie gebildet und die nicht auf andere Dinge ausgedehnt werden kann. Diejenigen, für die die Überlieferung nicht als authentisch erwiesen war oder für die die (Information darüber) sie nicht erreicht hatte und die keine Analogie auf Stiefel anwandten, beschränkten das Wischen (mash) auf die Stiefel, während diejenigen, die die Überlieferung für authentisch hielten oder die Analogie auf Stiefel anwendeten, das Wischen über Socken erlaubten. Diese Überlieferung wurde nicht von den beiden Scheichs, al-Bukhari und Muslim, überliefert, wird aber von at-Tirmidhi als authentisch erachtet. Wegen des Schwankens lederner Socken zwischen Stiefeln und nicht-ledernen Socken gibt es zwei Überlieferungen von Malik über deren Wischen: Die eine verbietet es, während die andere es erlaubt.
The reason for their disagreement arises from their dispute over the authenticity of a tradition from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) on this issue, which conveys that he wiped his socks as well as his sandals (na^layn). They also disputed as to whether analogy for other things can be constructed upon the wiping over boots, or whether it is a fixed ritual or non-rational interpretation upon which no analogy can be based nor can it be extended to other things. Those for whom the tradition did not prove authentic, or (information about) it did not reach them, and they did. not employ analogy upon boots, restricted mash to the boots, while those who considered the tradition to be authentic, or upheld analogy upon boots, permitted mash over socks. This tradition has not been recorded by the two Shaykhs, that is, al-Bukhari and Muslim, but has been deemed authentic by al- TirmidhT. Because of the vacillation of leather socks between boots and non leather socks, there are two narrations from Malik about wiping them: one prohibits it, while the other permits it.
1.1.2.13.4. Unterthema 4: Beschreibung der Stiefel
1.1.2.13.4. Sub-issue 4: Description of boots
Sie waren sich einig darüber, dass man über Stiefel wischen darf, die in gutem Zustand sind, und sie waren uneins über solche, die eingerissen sind. Malik und seine Schüler sagten, man dürfe über sie wischen, wenn der Riss geringfügig ist. Abu Hanifa begrenzte das Ausmaß des Risses auf das Maß von drei Fingern. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte, es sei erlaubt, über sie zu wischen, solange sie noch als Stiefel bezeichnet werden können, selbst wenn der Riss ausgedehnt ist. Einer dieser Rechtsgelehrten, von dem dies überliefert wird, ist al-Thauri. Asch-Schafi'i vertrat in einer seiner beiden Meinungen die Auffassung, dass der Stiefel nicht von vorne aufgerissen sein darf, sodass der Fuß sichtbar wird, selbst wenn der Riss klein ist.
They agreed about wiping over boots that are in good condition, and disagreed about those that are torn. Malik and his disciples said that one may wipe over them if the tear is minor. Abu Harnfa limited the extent of the tear to the measure of three fingers. A group of jurists said that it is permitted to wipe over them as long as they can be described as boots, even when the tear is extensive. One such jurist from whom this is related is al-Thawri. Al-ShafiT, in one of his two opinions, held that the boot should not be torn from the front exposing the foot, even if the tear is small.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt in der Frage, ob der Übergang der Pflicht vom Waschen (der Füße) zum Abwischen darauf zurückzuführen ist, dass sie bedeckt sind, also die Füße von den Stiefeln bedeckt werden, oder ob er auf die Beschwerlichkeit zurückzuführen ist, die durch das Ausziehen der Stiefel und das anschließende Wiederanziehen nach dem Waschen entsteht.41 Diejenigen, die sagten, dass es auf die Bedeckung zurückzuführen ist, erlaubten das Abwischen über zerrissenen Stiefeln nicht, da das Entblößen der Füße die Pflicht vom Abwischen zum Waschen verlagert. Diejenigen, die die zugrunde liegende Ursache (ʿilla) in der Beschwerlichkeit sahen, berücksichtigten den Riss nicht, solange man sie noch als Stiefel bezeichnen konnte. Die Unterscheidung zwischen einem großen und einem kleinen Riss42 beruht auf istihsan und der Beseitigung von Beschwerlichkeit. Al-Thawri sagte, dass die Stiefel der Muhajirun und der Ansar nicht frei von Rissen gewesen seien, so wie die Stiefel anderer Leute, und wenn es hierzu ein Verbot gegeben hätte, wäre es festgelegt und von ihnen überliefert worden. Ich würde sagen, dass diese Frage in den Texten nicht ausdrücklich geregelt ist, und hätte es für sie einen ḥukm gegeben, zusammen mit der Tatsache, dass Risse in Stiefeln häufig vorkamen, hätte der Prophet ﷺ es erklärt. Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Und Wir haben dir die Ermahnung herabgesandt, damit du den Menschen erklärst, was ihnen herabgesandt wurde.“
The reason for their disagreement derives from the question of whether the transference of the obligation, from washing (the feet) to wiping, is due to their being covered, that is, the feet being covered by the boots, or whether it is due to the hardship arising from taking off the boots and then wearing them after washing.41 Those who said that it is due to covering did not allow wiping over torn boots, as the uncovering of the feet transfers the obligation from wiping to washing. Those who considered the underlying cause i^lla) to be hardship did not take into consideration the tear, when they could (still) he called boots. The distinction between a major and a minor tear42 is based on istihsan and the removal of hardship. Al-Thawri said that the boots of the Muhajirun and the Ansar were not devoid of tears, like the boots of other people, and had there been a prohibition in this regard it would have been laid down and related from them. I would say that this issue is one that is not expressed (in the texts), and had a hukm existed for it, along with the fact that tears in boots were common, the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) would have explained it. Allah, the Exalted, has said, “We have revealed unto thee the Remembrance that thou mayst explain to mankind that which hath been ^vealed for them”
1.1.2.13,5. Unterfrage 5: Die Zeit des Abwischens
1.1.2.13,5. Sub-issue 5: The time of wiping
Die Gelehrten waren sich auch uneins über die Dauer (das Ausmaß) ihrer Zeitbegrenzung. Malik vertrat die Ansicht, dass sie nicht zeitlich begrenzt sei, und dass jemand, der Stiefel trägt, über sie wischen darf, solange er sie nicht auszieht und nicht von einer großen Unreinheit (Janaba) betroffen ist. Abu Hanifa und al-Shafi'i vertraten die Ansicht, dass sie zeitlich begrenzt sei.
The jurists also disagreed about (the extent of) its time. Malik held that it is n °t limited by time, and one wearing boots may wipe over them, as long as he does not take them off or is not affected by a* major impurity fjanaba). Abu Harnfa and al-Shafiri held that it is limited by time.
Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit liegt im Widerspruch der Überlieferungen hierzu. Drei (einschlägige) Überlieferungen wurden berichtet. Die erste ist eine Überlieferung von ‘A'iša, dass sie sagte: „Der Prophet ﷺ bestimmte drei Tage und die darauf folgenden Nächte für einen Reisenden und eine Nacht und einen Tag für den Ansässigen.“ Sie wird von Muslim überliefert. Die zweite ist die Überlieferung von Ubayy ibn ‘Umara, der sagte: „O Gesandter Allahs, soll ich über meine Stiefel wischen?“ Er sagte: „Ja.“ Er fragte: „Einen Tag lang?“ Er sagte: „Ja.“ Er fragte (erneut): „Zwei Tage?“ Er sagte: „Ja.“ Er fragte: „Und einen dritten?“ Er sagte: „Ja, bis du den siebten erreichst.“ Dann fügte er [der Prophet ﷺ] hinzu: „Wische, solange du willst.“ Dies wird von Abu Dawud und at-Tahawi überliefert. Die dritte ist die Überlieferung von Safwan ibn ‘Assal, der sagte: „Wir waren auf einer Reise, und uns wurde befohlen, unsere Stiefel drei Tage und die darauf folgenden Nächte nicht auszuziehen, außer bei großer Unreinheit, nicht jedoch beim Urinieren, beim Schlafen oder wenn man die Notdurft verrichtet.“
The reason for their disagreement is based upon the conflict of traditions about this. Three (relevant) traditions have been related. The first is a tradition of ‘AIT from the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) that he said, “The Prophet (God’s peace and blessings be upon him) determined three days and accompanying nights for a traveller and a night and a day for the resident.” It is recorded by Muslim. The second is the tradition of Ubayy ibn TJmara that he said, “O Messenger of Allah, do I wipe over my boots?” He said, “Yes”. He said, “For a day?” He said, “Yes”. He asked (again): “Two days?” He said, “Yes”. He said, “And a third?” He said, “Yes, till you reach the seventh”. He [the Prophet] then added, “Wipe for as long as you wish”. This is recorded by Abu Dawud and al-TahawT. The third is the tradition of Safwan ibn ‘Assal, who said, “We were on a journey and were ordered not to take off our boots for three days and accompanying nights, except in the case of a major impurity, but not for urinating, sleep, or when answering the call of nature”.
1.1.2.13.6. Unterfrage 6: Bedingungen für das Abwischen über die Stiefel
1.1.2.13.6. Sub-issue 6: Conditions for wiping over boots
Die Bedingung für das Abwischen über die Stiefel ist, dass die Füße zum Zeitpunkt des Anziehens der Stiefel durch die Reinigung der Waschung rein sein sollen. Dies ist eine Sache, über die Einigkeit besteht, mit einer geringfügigen Meinungsverschiedenheit, die Ibn al-Qasim auf Malik zurückführt, wie Ibn Lubaba in al-Muntakhab überliefert. Die Grundlage der Mehrheitsmeinung bilden die Überlieferungen von al-Mughira und anderen, wonach der Prophet ﷺ, als er seine Stiefel ausziehen wollte, sagte: „Lass sie, denn sie (die Füße) waren rein, als ich sie angezogen habe.“ Diejenigen, die von der Mehrheitsmeinung abweichen, haben diese Äußerung gemäß der wörtlichen Bedeutung von Reinheit ausgelegt.
The condition for the wiping over boots is that the feet, at the time of wearing the boot, should be clean through the purification of ablution. This is something agreed upon, except for a slight disagreement, which is attributed by Ibn al-Qasim to Malik, as reported by Ibn Lubaba in al-Muntakhab. The basis for the majority view rests on the traditions related by al-Mughira and others, which state that when the Prophet (God’s peace and blessings be upon him) wanted to take off his boots he said, “Let them be, for they (the feet) were clean when I put them on”. Those deviating from the majority view interpreted this remark according to the literal meaning of cleanliness.
Die Rechtsgelehrten waren sich in dieser Frage uneinig, nämlich über jemanden, der (während der Waschung) seine Füße wäscht, dann seine Stiefel anzieht und anschließend die Waschung vollendet: ob er berechtigt ist, über seine Stiefel zu wischen (bei der nächsten Waschung). Diejenigen, die eine festgelegte Reihenfolge (bei der Waschung) nicht für verpflichtend hielten und die Ansicht vertraten, dass die Reinheit eines jeden Körperteils gültig ist, bevor die Reinheit aller anderen Körperteile vollendet ist, vertraten die Auffassung, dass es erlaubt sei. Diejenigen, die die Ansicht vertraten, dass eine Reihenfolge verpflichtend sei und dass die Reinigung eines Körperteils nicht gültig ist, bevor die Reinigung aller (vorangehenden) Körperteile erfolgt ist, erlaubten es nicht. Die erste Ansicht vertrat Abu Hanifa, die zweite Malik und al-Schafi'i, jedoch mit der Ausnahme, dass Malik dies nicht wegen der Reihenfolge untersagte; er tat es, weil die Reinheit dieses Körperteils nur durch das Waschen der übrigen Körperteile erreicht werden kann. (Dies geschieht) aufgrund der Worte des Propheten ﷺ: „Ich habe sie angezogen, als sie rein waren“, das heißt im gesetzlich-rituellen Sinne rein. In einigen Überlieferungen von al-Mughira lauten die Worte: „Wenn ihr eure Füße in die Stiefel steckt und sie dann rein waren, wischt über sie.“ Auf Grundlage dieser Regeln lautet die Antwort auf die Frage nach einer Person, die einen Stiefel anzieht, nachdem sie ihren Fuß gewaschen hat, bevor sie den anderen wäscht, folgendermaßen, so Malik: Sie darf nicht über ihre Stiefel wischen, denn sie hat diese angezogen, bevor die (rituelle) Reinigung vollendet war. Dies ist auch die Ansicht von al-Schafi'i, Ahmad und Ishaq. Abu Hanifa, al-Thauri, al-Muzani, al-Tabari und Dawud sagten, das Wischen sei erlaubt. Dies war auch die Ansicht einer Gruppe von Schülern Maliks, unter ihnen Mutarrif und andere. Alle waren sich einig, dass es ihm erlaubt ist zu wischen, wenn jemand nach dem Waschen des einen Fußes den Stiefel auszieht und dann wieder anzieht.
1-1.2.13.7. Unterthema 7: Faktoren, die diese Form der Reinigung ungültig machen
1-1.2.13.7. Sub-issue 7: Factors nullifying this form of purification
Sie waren sich einig, dass die Faktoren, die diese Form der Reinigung aufheben, dieselben sind, die die Waschung selbst aufheben. Uneinig waren sie sich darüber, ob das Ausziehen der Stiefel diese Art der Reinigung aufhebt. Eine Gruppe von Rechtsgelehrten sagte: Wenn eine Person ihre Stiefel auszieht und ihre Füße wäscht, bleibt die Reinheit bestehen; wenn sie sie aber nicht wäscht und betet, wird ihr Gebet nicht angerechnet, und sie muss nach dem Waschen ihrer Füße erneut beten. Zu denen, die dies vertraten, gehören Malik und seine Schüler, asch-Schafi'i und Abu Hanifa. Malik vertrat jedoch die Ansicht, dass er, wenn er dies hinauszögert, die Waschung erneuern muss, im Einklang mit der Bedingung der ununterbrochenen Ausführung der Waschhandlungen, die vorausgegangen ist. Eine andere Gruppe von Rechtsgelehrten vertrat die Auffassung, dass die Reinheit bestehen bleibt und er nicht verpflichtet ist, seine Füße zu waschen, es sei denn, die Person erlangt eine Form von Hadath (rechtlicher Unreinheit), die ihre Waschung aufhebt. Zu denen, die dies vertraten, gehören Dawud und Ibn Abi Laila. Al-Hasan ibn Hayy sagte, dass die Reinheit aufgehoben wird, wenn er seine Schuhe auszieht. Jede dieser drei Meinungen wurde von einer Gruppe der Tabi'un vertreten. Diese Frage wurde in den Texten nicht ausdrücklich erwähnt.
They agreed that the factors nullifying this form of purification are the same factors nullifying ablution itself. They disagreed on whether taking off the boots nullifies this kind of purification. A group of jurists said that if a person off his boots and washes his feet, purification is maintained, but if he does not wash them and prays, his prayer is not counted, and he has to pray again after washing his feet. Those who maintained this include Malik and his disciples, al-Shafi T, and Abu HanTfa. Malik, however, maintained that c if he delays this he has to renew ablution, conforming with the condition of continuous performance of the acts of ablution, which has preceded. Another group of jurists held that purity-is maintained and he is not obliged to wash his feet, unless the person acquires some form of hadath (legal impurity) that nullifies his ablution. Among those who maintained this are Dawud and Ibn AbT Layla. Al-Hasan ibn Hayy said that if he takes off his shoes, purity is annulled. Each of these three opinions was held by a group of the Tabi'-un. This issue has not been explicitly mentioned (in the texts).
Der Grund für die Meinungsverschiedenheit ist, ob das Abwischen über die Stiefel eine eigenständige Handlung für sich ist oder ein Ersatz für das Waschen der Füße, nachdem sie in den Stiefeln sind. Wenn wir daran festhalten, dass es eine eigenständige Handlung ist, muss die Reinheit bestehen bleiben, auch wenn er die Stiefel auszieht, wie im Fall einer Person, deren Füße nach der Waschung abgeschnitten werden. Wenn wir daran festhalten, dass es ein Ersatz ist, lässt sich sagen, dass die Reinigung aufgehoben wird, wenn er die Stiefel auszieht, selbst wenn wir das sofortige Waschen voraussetzen; und ebenso lässt sich sagen, dass das Waschen der Füße ausreicht, um die Reinheit zu erlangen, wenn wir das sofortige Waschen nicht voraussetzen. Was die Voraussetzung des sofortigen Waschens zum Zeitpunkt des Ausziehens der Stiefel betrifft, so ist sie schwach, denn sie ist etwas Vermutetes.