10 Die Wulat (Wulah) – Die Statthalter
10 The Wulat (Wulah) Governors
Der Wali (Gouverneur) ist die Person, die der Khalif als Herrscher und Amir über eine Wilayah (Provinz) des Staates des Kalifats einsetzt.
The Waali (governor) is the person whom the Khaleefah appoints as ruler and Ameer over a Wilayah (province) of the Khilafah State.
Die Gebiete, die der Islamische Staat beherrscht, sollten in Provinzen unterteilt werden, und jede Provinz würde als Wilayah bezeichnet. Die Wilayah würde wiederum in Distrikte unterteilt, und jeder Distrikt würde als I’mala bezeichnet. Die über eine Wilayah eingesetzte Person würde als Waali oder Ameer bezeichnet, und die über eine I’mala eingesetzte Person als ‘Amil oder Hakim (Herrscher).
The territories that the Islamic State rules over would be divided into provinces and each province would be known as Wilayah. The Wilayah would in turn be divided into districts and each district would be known as I’mala. The person appointed over the Wilayah would be known as the Waali, or an Ameer, and the person appointed over the I’mala would be known as the ‘Amil or the Hakim (ruler).
Der Waali ist also ein Herrscher, denn Wilayah bedeutet Herrschaft. Im Wörterbuch A-lMuhit wird es als Imarah (Führung) und Befehlsgewalt definiert. Es erfordert eine Einsetzung durch den Khaleefah oder durch denjenigen, der von ihm dazu bevollmächtigt ist. Daher kann nur der Khaleefah den Waali einsetzen. Der Ursprung des Amtes der Wilayah oder der Imarah, also der Wulah oder der Ameers, geht auf die Handlungen des Gesandten Allahs ﷺ zurück. Es ist bestätigt, dass er ﷺ Wulah über die Länder einsetzte und ihnen das Recht gab, über ihre Provinzen zu herrschen. Er ﷺ setzte Mu'az Ibnu Jabal über Al-Janad, Zyad Ibnu Labeed über Hadhramawt und Abu Moussa Al-Ash'ari über Zabeed und Aden ein.
The Waali is therefore a ruler, for the Wilayah means the ruling. In the dictionary A-lMuhit, it has been defined as being the Imarah (leadership) and the authority. It requires an appointment by the Khaleefah or by whoever is delegated to do so on his behalf. Therefore, the Khaleefah can only appoint the Waali. The origin of the post of Wilayah or the Imarah i.e. the Wulah or the Ameers goes back to the actions of the Messenger of Allah (pbuh). It has been confirmed that He (pbuh) appointed Wulah over the countries and that He gave them the right to rule over their provinces. He (pbuh) appointed Mu’az Ibnu Jabal over Al-Janad, Zyad Ibnu Labeed over Hadhramawt and Abu Moussa Al-Ash’ari over Zabeed and Aden.
Der Waali ist der Stellvertreter des Khalifen; er führt aus, was der Khalif ihn in dessen Namen zu tun ermächtigt. Nach der Scharia ist die Wilaya nicht an eine bestimmte Grenze gebunden. Somit wäre jede Person, die vom Khalifen eingesetzt wird, um in einer Angelegenheit der Herrschaft in seinem Namen zu handeln, in dieser Angelegenheit ein Waali, gemäß den Bedingungen, die der Khalif bei ihrer Einsetzung festgelegt hat. Die Wilaya über Länder hingegen ist geografisch festgelegt, denn der Gesandte Allahs ﷺ pflegte den Bereich zu bestimmen, über den er den Waali einsetzte, d. h. wo er dem Emir die Imara übertrug.
The Waali is the deputy of the Khaleefah; He performs what the Khaleefah authorises Him to do on his behalf. According to Shar’a, the Wilayah has no specific limit, thus any body appointed by the Khaleefah to act on his behalf over any matter of ruling would be a Waali in that matter in accordance with the terms the Khaleefah used in his appointment. However, the Wilayah over countries is geographically specified, because the Messenger of Allah (pbuh) used to specify the area over which He appointed the Waali, i.e. where He invests the Ameer with the Imarah.
Es gibt zwei Arten der Wilayah: die allgemeine und die spezifische. Die allgemeine umfasst alle Herrschaftsangelegenheiten innerhalb der Wilayah. Die Ernennung einer Person zu dieser Wilayah würde bedeuten, dass der Khalifah dem Waali die Imarah eines Landes oder einer Provinz als Wilayah über alle seine Menschen überträgt, um alle üblichen Funktionen zu beaufsichtigen. Er hätte somit eine allgemeine Aufsichtspflicht. Die spezifische Imarah hingegen bedeutet, dass der Ameer darauf beschränkt wäre, die Streitkräfte zu führen, die Bürger zu regieren, die Gebiete zu schützen oder die Frauen und Kinder in diesem Land oder dieser Provinz zu verteidigen. Er hat kein Mitspracherecht in der Rechtsprechung oder beim Einsammeln von Kharaj und Sadaqah. Der Gesandte Allahs ﷺ ernannte Walis mit allgemeinen Aufgaben (Wilayah ‘Aammah), so etwa als er ‘Amru ibn Hazm über den Jemen einsetzte. Er ernannte auch Walis mit spezifischen Aufgaben (Wilayah Khassa), so etwa als er Ali bin Abi Talib über die Rechtsprechung im Jemen einsetzte. Die Khulafaa’ folgten den Fußstapfen des Gesandten Allahs ﷺ. ‘Umar Ibnul-Khattab ernannte Mu’awiya bin Abi Sufyan zum allgemeinen Waali über Ash-Sham, während Ali bin Abi Talib ‘Abdullah bin Abbas über Basra mit eingeschränkten Befugnissen (Wilayah Khassa) einsetzte, um alle Angelegenheiten zu führen, mit Ausnahme der Finanzen, die Ziyad zugewiesen wurden. In frühen Zeiten gab es zwei Arten der Wilayah: die Wilayah der Salah und die Wilayah des Kharaj. Daher finden wir, dass Geschichtsbücher in ihrer Bezugnahme auf die Wilayah der Ameers zwei Begriffe verwenden: Der erste ist die Imarah über die Salah, der andere die Imarah über die Salah und das Kharaj. Mit anderen Worten: Der Ameer konnte entweder über die Salah und das Kharaj, nur über die Salah oder nur über das Kharaj eingesetzt werden. Das Wort Salah bedeutet im Kontext der Wilayah oder der Imarah nicht nur das Vorbeten des Volkes im Gebet, sondern es bedeutet, alle ihre Angelegenheiten zu regieren, außer den Finanzen. Dies liegt daran, dass das Wort Salah verwendet wird, um Herrschaft außer der Erhebung von Abgaben zu bezeichnen. Daher würde, wenn der Waali sowohl das Salah als auch das Kharaj vereinigt hätte, seine Wilayah allgemein sein (Wilayah ‘Aammah). Wäre seine Wilayah auf das Salah oder das Kharaj beschränkt gewesen, wäre sie spezifisch (Wilayah Khaassah). In beiden Fällen würde dies den eigenen Anordnungen des Khaleefah überlassen bleiben, denn er behält sich das Recht vor, die Wilayah auf das Kharaj zu beschränken, oder auf die Rechtsprechung, oder er könnte die Wilayah auf anderes als das Kharaj, die Rechtsprechung und das Heer beschränken. Er könnte tun, was er für die Führung der Provinz oder der Wilayah für das Beste hält. Dies liegt daran, dass die Shar’a dem Waali nicht bestimmte Pflichten vorgeschrieben hat, und es ist nicht verpflichtend, dass er alle Aufgaben der Herrschaft wahrnimmt. Sie hat jedoch bestimmt, dass die Pflichten des Waali oder des Ameer in Herrschaft und Autorität bestehen, dass er Stellvertreter des Khaleefah ist und dass er ein Ameer über ein bestimmtes Gebiet sein soll. All dies ist aus den Handlungen des Gesandten Allahs ﷺ abgeleitet. Die Shar’a gestattet dem Khaleefah jedoch, einen Waali entweder mit einer allgemeinen Wilayah (‘Aammah) oder mit einer spezifischen (Khaassah) nach eigenem Ermessen einzusetzen, und all dies spiegelt sich in den Handlungen des Gesandten Allahs ﷺ wider.
In der Sira des Ibn Hischam wird erwähnt, dass der Gesandte Allahs ﷺ Farwa bin Musayk über die Stämme Murad, Zubair und Mizhaj einsetzte. Er schickte Khalid bin Sa'eed bin Al-'Ass mit ihm als Waali über die Sadaqah. Außerdem wird erwähnt, dass der Gesandte Allahs ﷺ Ziad bin Labeed Al-Ansari als Waali über Hadhramawt und dessen Sadaqah entsandte. Ebenso schickte er 'Ali bin Abi Talib nach Najran, um deren Sadaqah und Jizyah einzusammeln. Er entsandte ihn zudem als Richter über den Jemen, wie Al-Haakim überliefert. Im Buch Isti'aab wird erwähnt, dass der Gesandte Allahs ﷺ Mu'az bin Jabal nach Al-Janad schickte, um den Menschen den Qur'an und die Gesetze des Islam zu lehren und zwischen ihnen zu richten. Außerdem ermächtigte er ihn, die Sadaqah von den 'Aamileen im Jemen einzusammeln. Die Sira des Ibn Hischam überliefert auch, dass der Gesandte Allahs ﷺ Ibn Umm Maktum über das Gebet in Al-Madinah einsetzte, als er zum Uhud auszog.
It was mentioned in the Seerah of ibn Hisham that the Messenger of Allah (pbuh) appointed Farwa bin Musayk over the tribes of Murad, Zubair and Mizhaj. He sent Khalid bin Sa’eed bin Al-’Ass with Him as Waali over the Sadaqah. It also mentioned that the Messenger of Allah (pbuh) sent Ziad bin Labeed Al-Ansari as a Waali over Hadhramawt and its Sadaqah. He also sent ‘Ali bin Abi Talib to Najran to collect their Sadaqah and their jizyah. He also sent him, as a judge over Yemen, as reported by Al- Haakim. In the book of Isti’aab it is mentioned that the Messenger of Allah (pbuh) sent Mu’az bin Jabal to Al-Janad to teach the people about the Qur’an, the laws of Islam and to judge between them. He authorised Him as well to collect the Sadaqah from the ‘Aamileen in Yemen. The Seerah of ibn Hisham also reports that the Messenger of Allah (pbuh) appointed ibn Umm Maktum over the Salah in Al-Madinah when He went out for Uhud.