9.1 Die Einteilungen des Heeres
9.1 The divisions of the army
Die Armee ist in zwei Teile gegliedert:
The army is divided into two parts:
1) Die Reserven: Sie bestehen aus allen Muslimen, die in der Lage sind, die militärischen Aufgaben zu erfüllen.
1) The Reserves: They consist of all the Muslims who are able to perform the military tasks.
2) Die Regulären: Sie sind dauerhaft eingezogene Soldaten in den Streitkräften, die wie alle anderen Angestellten Gehälter aus den Mitteln des Staates erhalten.
2) The Regulars: They are permanent conscripts in the armed forces who receive salaries from the State’s funds just like any other employees.
Dies leitet sich aus der Pflicht des Dschihad ab, denn jeder Muslim ist verpflichtet, seine Pflicht des Dschihad zu erfüllen, und ist verpflichtet, sich dafür vorzubereiten. Daher stellen alle Muslime die (Armee-)Reserve dar. Dass ein Teil von ihnen in die Armee eingegliedert wird, beruht auf dem schar'i-Grundsatz: „Was zur Erfüllung einer Pflicht notwendig ist, ist selbst eine Pflicht.“ Denn die Pflicht des Dschihad kann nicht ständig ausgeübt werden, und der Islam und die Muslime können vor den Kuffar nur mit der Anwesenheit einer stehenden Armee geschützt werden. Der Imam ist daher verpflichtet, über eine reguläre Armee zu verfügen.
This is derived from the obligation of Jihad, for verily every Muslim is commanded to perform his duty of Jihad, and obliged to train for it. Therefore all the Muslims represent the (army) reserves. As for making part of them into the army, this is based on the Shar’ai principle that states: “That which is necessary to accomplish a duty is itself a duty”. This is because the duty of Jihad cannot be constantly carried out and Islam and Muslims cannot be protected from the Kuffar, except with the presence of a permanent army. The Imam is, therefore, obliged to have a regular army at his disposal.
Was die Besoldung der Streitkräfte betrifft, so gilt dafür dasselbe wie für andere Angestellte, was offensichtlich ist. Ein Nicht-Muslim ist nicht verpflichtet, den Dschihad zu leisten; wenn er ihn aber leistet, wird dies von ihm angenommen. Dann ist es erlaubt, ihn dafür zu bezahlen und ihm Mittel dafür zuzuteilen. Dies beruht auf dem, was At-Tirmidhi von Az-Zuhri überliefert hat, dass der Gesandte Allahs ﷺ einigen Juden, die mit ihm kämpften, Anteile zuteilte. Ebenso überliefert Ibn Hisham, dass Safwan bin Umayya mit dem Gesandten Allahs ﷺ zur Schlacht von Hunain zog, während er noch ein Polytheist war, und dass der Prophet ﷺ ihm gab, wie er den Mu'allafati Qulubuhum (neu Bekehrten) aus der Beute von Hunain gab. Ebenfalls wurde in der Sira des Ibn Hisham überliefert: „Unter uns war ein seltsamer Mann, den niemand kannte; man sagt, er sei Kuzman gewesen. Als sein Name erwähnt wurde, sagte der Gesandte Allahs ﷺ ...“
As for the allocation of salaries for the armed forces, it is just like other employees, which is evident. A non-Muslim is not required to perform Jihad, but if He did it would be acceptable from him, then it would be permitted to pay Him for it and to allocate funds for him. This is due to what At-Tirmithi narrated from Az-Zuhri that the Messenger of Allah (pbuh) allocated shares to some of the Jews who fought with him. Also Ibn Hisham narrated that Safwan bin Umayya went on an expedition with the Messenger of Allah (pbuh) to Hunain whilst He was still a mushrik, so the Prophet (pbuh) gave to Him like He gave to the Mu’allafati Qulubuhum (new Muslims) from the spoils of Hunain. It was also narrated in the Seerah of Ibn Hisham; “There was amongst us a strange man, nobody knew who He was, it is said that He was Kuzman. The Messenger of Allah (pbuh) said when his name was mentioned to him,
„Wahrlich, er gehört zu den Leuten des Feuers." Er sagte:
‘Indeed He is of the people of fire.’ He said,
„Am Tag von Uhud kämpfte Kuzman so heftig, dass er allein sieben bis acht von den Mushrikeen tötete…“ Dies kommt zusätzlich zu dem hinzu, was über Safwan überliefert wurde. Diese Belege zeigen, dass ein Kafir bei der islamischen Armee sein und für seinen Dienst Besitz oder Geld erhalten kann. Die Definition von „Ijara“ bzw. Anmietung als Vertrag über einen Nutzen besagt, dass die Anmietung für jeden Nutzen erlaubt ist, den die anmietende Person von der angemieteten Person erhalten kann. Daher ist die Anmietung einer Person für das Heer und zum Kämpfen erlaubt, da dies einen Nutzen darstellt. So ist der allgemeine Beleg für die Anmietung über jeden Nutzen oder Nutzen gültig, um die Anmietung eines Kafirs für das Heer oder für den Kampf zu erlauben. Dies gilt in Bezug auf Nichtmuslime. Was die Muslime betrifft: Auch wenn der Dschihad ein Akt der Anbetung ist, ist es erlaubt, Muslime für das Heer und zum Kämpfen anzumieten, aufgrund des allgemeinen Belegs der Anmietung, bei der die Anmietung für die Ausführung der Ibadah erlaubt ist, wenn ihr Nutzen über die Person hinausgeht, die sie ausführt. Dies beruht auf dem Ausspruch des Propheten ﷺ: „Das Würdigste, wofür man einen Lohn nehmen darf, ist das Lehren des Buches Allahs.“ [Überliefert von Bukhari auf die Autorität von Ibn Abbaas] Das Lehren des Buches Allahs ist eine Anbetung, und da es erlaubt ist, einen Muslim anzumieten, um den Qur'an zu lehren, das Gebet zu leiten oder den Azaan zu rufen, welches alles Akte der Anbetung sind, ist es ebenso erlaubt, einen Muslim für den Dschihad und den Dienst im Heer anzumieten. Darüber hinaus gibt es einen Beleg für die Anmietung von Muslimen für den Dschihad, obwohl er für sie eine Pflicht ist. Abu Dawud überlieferte, dass ʿAbdullah ibn ʿUmar sagte, der Prophet ﷺ habe gesagt: „Der Ghazi hat seinen eigenen Ajr und der Ja'il hat seinen eigenen Ajr sowie den Ajr des Ghazi.“ Der Ghazi ist eine Person, die für sich selbst kämpft. Der Ja'il ist derjenige, der jemand anderen an seiner Stelle kämpfen lässt gegen einen Lohn, den er ihm zahlt. Im Wörterbuch Al-Muheet wird angegeben, dass Al-Ja'ala der Betrag ist, der jemandem für eine Handlung gegeben wird, und das, was einem Mujahid (Ghazi) zugewiesen wird, wenn er den Dschihad in deinem Auftrag gegen einen Lohn ausübt. Ajr bedeutet sowohl Lohn (Ujrah) als auch Belohnung (Thawab). Was unter den Menschen allgemein bekannt ist, nämlich dass ‘Ajr stets die Belohnung meint, die Allah (swt) Seinem Diener für eine gute Tat gewährt, und dass ‘Ijara die Vergütung für eine Handlung von einer Person an eine andere ist, die ‘Ajeer, also Arbeit, einschließt, dafür gibt es in Wahrheit keine Stütze. Vielmehr zeigt die Sprache, dass Ajr die Vergeltung für eine Handlung ist. Im Wörterbuch Al-Muheet steht, dass Al-’ajr die Vergeltung für eine Handlung ist, so wie die Ijara. Die Bedeutung des Hadith ist, dass der Al-Ghazi (Kämpfer) seine eigene Belohnung hat, der Ja’il seine eigene Belohnung und die Belohnung dessen, den er angeheuert hat, um für ihn zu kämpfen. Hier zeigt das Wort Ghazi (Kämpfer) an, dass mit Ajr Belohnung (Thawab) gemeint ist, und das Wort Al-Ja’il zeigt ebenfalls an, dass Ajr Belohnung (Thawab) bedeutet, denn diese beiden Wörter (Ghazi und Ja’il) sind beide der Hinweis (Qareena), der die gemeinte Bedeutung bestimmt. Al-Bayhaqi überlieferte auf die Autorität von Jubayr bin Nufayr, der sagte: „Der Gesandte (pbuh) sagte:“
„Diejenigen unter meiner Umma, die kämpfen und dafür Lohn nehmen und sich gegen ihren Feind stärken, gleichen der Mutter Musas, die ihren Sohn stillte und dafür ihren Lohn (Ajr) erhielt.“ Ajr bedeutet hier den Lohn. Des Weiteren ist der Dschihad nicht auf jene beschränkt, die die Nähe Allahs (swt) suchen (Ahl-ul-Qurba). Daher ist es zulässig, Menschen für den Dschihad anzustellen und ihnen wie anderen Angestellten Gehälter zu zahlen.
‘Those of my Ummah who fight and take wages, and strengthen themselves against their enemy are like the mother of Musa who breastfed her son and got her reward (Ajr).’” Ajr here means the wage. Furthermore, performing Jihad is not limited to those who seek nearness to Allah (swt) (Ahl-ul-Qurba), so it is proper to employ people to do Jihad, and pay them salaries like other employees.
Die Streitkräfte bilden eine einzige Einheit, nämlich das Heer. Aus dem Heer werden besondere Abteilungen ausgewählt, die eigens organisiert sind und eine besondere Kultur erhalten; diese nennt man die Polizei.
The armed forces are one entity that is the army. Special divisions that are specially organised and given a particular culture are selected from amongst the army, and they are called the police force.
Es ist bestätigt, dass der Gesandte Allahs ﷺ die Armee als seine bewaffnete Streitmacht einsetzte und einen Teil oder eine Abteilung auswählte, um die Aufgaben der Polizei wahrzunehmen. So bereitete er ﷺ die Armee vor, führte sie an und ernannte außerdem einen Amir, der das Kommando über die Armee innehatte. Al-Bukhari überlieferte von Anas, dass dieser sagte: „Qays Ibnu Sa'd war dem Gesandten Allahs ﷺ wie der Mann der Shurta (Polizei) dem Amir.“ Damit ist Sa'd Ibnu Ubadah Al-Ansari Al-Khazraji gemeint. At-Tirmidhi überlieferte den Hadith so: „Qays Ibnu Sa'd war dem Gesandten Allahs ﷺ wie der Mann der Shurta (Polizei) dem Amir.“ Al-Ansari sagte: „Es bedeutet, dass er die Angelegenheiten des Amirs übernimmt.“ Ibnu Hayyan erklärte diesen Hadith, indem er sagte: „Dies war eine Vorsichtsmaßnahme des Gesandten ﷺ gegenüber den Mushrikeen, falls sie seinen Hof betreten sollten.“ Die Shurta (Polizei) ist auch diejenige Einheit, die der Armee vorausgeht. Al-Azhari sagte: „Die Shurta einer Sache ist deren bester Teil, und die Shurta sind die Elite der Armee. Man sagt auch, sie seien die Gruppe, die der Armee vorausgeht, und sie wurden Shurta genannt wegen der besonderen Kennzeichen, die sie hatten, und der Uniformen, die sie trugen.“ Diese Bedeutung wählte Al-Asm'i. All dies dient als Beleg dafür, dass die Shurta (Polizei) Teil der Streitkräfte ist und dass es der Khaleefah ist, der den Polizeichef ernennt, so wie er den Amir der Armee ernennt, und dass die Shurta (Polizei) Teil der Armee ist. Ob die Polizei Teil der Armee sein oder unabhängig von ihr bleiben soll, überlässt man dem Khaleefah zur Entscheidung. Aus dem Hadith geht jedoch hervor, dass der Polizeichef eingesetzt wird, um sich um das zu kümmern, was an den Imam herangetragen wird, ähnlich wie beim Herrscher. Er wäre dafür zuständig, eine bewaffnete Streitmacht aufzustellen, die bereit ist, die Anordnungen des Imams oder des Herrschers in allen Angelegenheiten auszuführen, in denen dies erforderlich ist, und jede Gefahr abzuwenden, die die Sicherheit des Imams beeinträchtigen oder untergraben könnte. Es wird auch sprachlich verstanden, dass die Shurta (Polizei) eine Abteilung des Heeres mit einem eigenen Emblem ist, die dem Heer vorausgeht. Die Shurta, die dem Heer vorausgeht, wird als Militärpolizei bezeichnet; sie ist zweifellos Teil des Heeres. Die Polizei hingegen, die dem Herrscher zur Verfügung steht, hat keinen Hinweis darauf, dass sie Teil des Heeres sein muss, da ihre Aufgabe darin besteht, dem Herrscher zur Verfügung zu stehen. Es gibt jedoch andere Hinweise darauf, dass sie Teil der Streitkräfte des Staates sind. Daher ist es dem Khaleefah erlaubt, sie entweder dem Heer zuzuordnen oder als eine vom Heer getrennte Truppe zu führen. Da die Streitkräfte jedoch in Bezug auf ihre Ernennung durch den Khaleefah, ihre Verbindung zu ihm und den Empfang ihrer Befehle als eine einzige Einheit betrachtet werden, würde ihre Aufteilung in ein Heer und eine Polizei ihren Zugang zu denselben Waffen und militärischen Ausrüstungen schwächen, da die Polizei ständig mit den alltäglichen Angelegenheiten des Herrschers beschäftigt wäre. Daher wäre es besser, dass die Streitkräfte eine einzige Einheit bilden, damit der Zugang zu denselben Waffen für alle Streitkräfte stark bleibt, indem sie denselben Vorschriften hinsichtlich der Vorbereitung auf den Dschihad folgen. Die Streitkräfte sind somit das Heer, aus dem einzelne Einheiten ausgewählt werden, um die Aufgabe der Polizeiarbeit zu übernehmen, während sie weiterhin Teil des Heeres bleiben. Andere Einheiten würden diese Einheiten nach einer gewissen Zeit ablösen. So wird gewährleistet, dass die Fähigkeit aller Streitkräfte, Dschihad zu führen, stets gleich und jederzeit einsatzbereit bleibt.
Die Schurta sind damit beauftragt, die Ordnung aufrechtzuerhalten, die innere Sicherheit zu überwachen und alle exekutiven Angelegenheiten durchzuführen. Dies beruht auf dem zuvor erwähnten Hadith von Anas, in dem berichtet wird, dass der Gesandte Allahs ﷺ Qays bin Sa’d in seiner Eigenschaft als Anführer der Polizei vor sich geführt hat. Dies zeigt, dass die Schurta bzw. die Polizei gewöhnlich vor dem Herrscher tätig wird, d. h., sie führt aus und vollzieht, was der Herrscher verlangt, z. B. die Umsetzung der Scharia, die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Bereitstellung von Sicherheit und die Durchführung nächtlicher Streifengänge, um Diebe zu vertreiben und korrupte Menschen sowie solche mit bösen Absichten in der Gesellschaft festzunehmen. ‘Abdullah bin Mas’ood war zur Zeit Abu Bakrs der Ameer der nächtlichen Streifen. ‘Umar bin al-Khattab selbst pflegte nächtliche Streifengänge durchzuführen, wobei er seinen Diener und manchmal ‘Abdul Rahman bin ‘Awf bei sich hatte. Daher ist das, was in einigen islamischen Ländern geschieht, wo die Menschen Wächter für ihre Häuser und Geschäfte bestellen müssen, damit diese sie nachts bewachen, oder wo der Staat auf Kosten der Bevölkerung Wächter einsetzt, falsch. Denn im Grunde ist die nächtliche Streife die Pflicht des Staates und die Aufgabe der Polizei, daher sollten die Menschen weder diese Aufgabe übernehmen noch deren Kosten tragen.
The Shurta are charged to keep order, supervise internal security and carry out all executive matters. This is due to the Hadith of Anas mentioned before saying that the Messenger (pbuh) had taken Qays bin Sa’d before Him in his capacity as the leader of the police. This indicates that the Shurta or the Police usually work before the ruler i.e., they carry out or implement what the ruler requires, e.g., implementing Shari’ah, maintaining order, providing security, carrying out patrols at night to chase away thieves, arrest corrupt people and those with evil intentions in society. ‘Abdullah bin Mas’ood used to be the Ameer of the patrols by night at the time of Abu Bakr. ‘Umar bin al-Khattab used to carry night patrols by himself, and He used to have in his company his servant and sometimes ‘Abdul Rahman bin ‘Awf. Therefore, what is done in some Islamic countries where people have to appoint guards for their homes and shops to guard them at night, or when the State appoints guards at the cost of the people is wrong. This is because it is basically night patrol that is the duty of the State and the function of the police, so the people should not take charge of that nor bear its expenses.
Die islamische Armee ist eine einzige Armee, die aus vielen Truppenteilen besteht. Diese können nummeriert werden, etwa als erster, zweiter usw., oder sie können nach den Namen von Provinzen oder Bezirken benannt werden, zum Beispiel die Armee von Ash-Sham, die Armee von Ägypten oder die Armee von Sanaa.
The Islamic army is one army, consisting of many contingents which can be given numbers such as the first, second etc, or they can be named after the name of provinces or the districts, for example the army of Ash-Sham, the army of Egypt or the army of Sana’a.
Die islamische Armee ist in besonderen Lagern stationiert, und in jedem Lager wird eine Gruppe von Soldaten untergebracht, sei es eine vollständige Einheit, ein Teil einer Einheit oder mehrere Einheiten. Diese Lager müssen in allen Provinzen errichtet werden, und einige von ihnen müssen in Militärstützpunkten angelegt werden. Einige davon wären mobile Lager, die sich ständig in Bewegung befänden und große Streitkräfte umfassten. Jedem dieser Lager wird ein Name gegeben, etwa das Lager von Habbaniyah, und für jedes Lager gibt es eine besondere Fahne.
The Islamic army is stationed in special camps, and in every camp there is placed a group of soldiers in one complete unit or part of a unit, or many units. These camps have to be put in all provinces and some of them have to be put in military bases. Some of them would be mobile camps that would be in constant movement and would be massive forces. A name is given to each of these camps like the camp of Habbaniyah and for each camp there is a special banner.
Diese Anordnungen können zum Mubah gehören, etwa die Benennung der Armeen nach den Namen der Wilayaat oder die Vergabe besonderer Nummern an sie; dies wird dann der Auffassung des Khalifen und seinem Ijtihad überlassen. Es kann auch Angelegenheiten geben, die notwendig sind, um das Land zu schützen und die Armee zu stärken, etwa die Unterbringung der Armeen in Lagern, die Errichtung einiger dieser Lager in allen Wilayaat und ihre Platzierung an strategisch wichtigen Orten zum Schutz des Landes.
These arrangements may be of the Mubah such as naming the armies after the names of the Wilayaat or giving them special numbers, so it is left to the opinion of the Khaleefah and his Ijtihad. There may also be matters that are necessary to protect the country and to strengthen the army such as placing the armies in camps, putting some of these camps in all the Wilayaat and placing them in strategic places to protect the country.
‘Umar bin Al-Khattab verteilte die Heerlager des Heeres über alle Wilayat. Er machte Palästina zu einer Einheit und Al-Mosul zu einer Einheit. Er hielt eine Heereseinheit im Zentrum des Staates und hielt eine Heereseinheit bereit, um jederzeit kämpfen zu können.
‘Umar bin Al-Khattab distributed the camps of the army over all the Wilayaat so He made Palestine as one unit and Al-Mosul as one unit. He used to keep one army unit in the centre of the State and He used to keep one army unit ready to fight at a moment’s notice.