4 Der Aufbau des Staates
4 The structure of the state
Der Staat ruht auf acht Säulen:
The state is founded on eight pillars:
1) Der Kalif,
1) The Khaleefah,
2) Bevollmächtigte Helfer,
2) Delegated Assistants,
3) Die ausführenden Helfer,
3) The Executing Assistants,
4) Der Emir des Dschihad,
4) The Ameer of Jihad,
5) Die Herrscher (Wulāt)
5) The Governors (Wulah),
6) Die Rechtsprechung,
6) The Judiciary,
7) Die Verwaltungsabteilungen,
7) The Administrative Departments,
8) Der Rat der Ummah,
8) The Council of the Ummah,
Ein Beleg für diese Struktur zeigt sich im Handeln des Gesandten Allahs ﷺ, denn so hat er die Struktur des Staates aufgebaut. Er ﷺ war das Staatsoberhaupt, und er befahl den Muslimen, ein Staatsoberhaupt einzusetzen, als er ihnen befahl, einen Khalifen oder einen Imam einzusetzen. Was die Gehilfen betrifft, so wählte der Gesandte Allahs ﷺ Abu Bakr und ʿUmar zu seinen beiden Gehilfen. Al-Hakim und at-Tirmidhi überlieferten von Abu Saʿid al-Khudri, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
Evidence of this structure is reflected in the actions of the Messenger of Allah (pbuh) since this was the form in which he set up the structure of the State. He (pbuh) was the head of State and he ordered the Muslims to establish a head of State when he ordered them to establish a Khaleefah or an Imam. As for the assistants, the Messenger of Allah (pbuh) chose Abu Bakr and ‘Umar as his two assistants. Al-Hakim and Al-Tirmithi narrated from Abu Sa’id Al Khudri that the Messenger of Allah (pbuh) said:
„Meine zwei Wazire aus dem Himmel sind Jibra’eel und Mika’el, und aus den Menschen auf der Erde sind es Abu Bakr und ‘Umar.“ Mit dem Ausdruck „meine zwei Wazire“ sind hier meine zwei Gehilfen gemeint, denn genau das bedeutet das Wort Wazir sprachlich im Arabischen. Das Wort „Minister“, das die Menschen heutzutage verwenden, ist dagegen ein westlicher Begriff, der eine bestimmte Form der Herrschaftsausübung bezeichnet. Dies ist den Muslimen fremd und widerspricht dem islamischen Herrschaftssystem. Tatsächlich ist der Gehilfe, den der Gesandte Allahs ﷺ Wazir nannte, keiner bestimmten Funktion zugewiesen. Vielmehr ist er ein Gehilfe, dem der Khalifah eine allgemeine Vollmacht zur Ausführung von Aufgaben überträgt, und er sollte nicht einer bestimmten Aufgabe zugeteilt werden. Was die Statthalter (Wulah) betrifft, so setzte der Gesandte Allahs ﷺ sie über die Provinzen (Wilayaat) ein. Er ﷺ setzte Attab Ibnu Usayd nach der Eroberung Makkahs als Wali über Makkah ein. Nachdem Bazan Ibnu Sasan den Islam angenommen hatte, setzte er ihn ﷺ als Wali (Statthalter) über den Jemen ein. Der Gesandte Allahs ﷺ setzte außerdem noch viele andere Wulah ein. Der Gesandte Allahs ﷺ hatte die unmittelbare Aufsicht über die Rechtsprechung inne. Er ﷺ setzte die Richter ein, um die Streitigkeiten zwischen den Menschen beizulegen. So setzte er ﷺ ‘Ali Ibnu Abi Talib als Richter über den Jemen ein, und er ﷺ betraute Mu’adh Ibn Jabal und Abu Musa mit der Rechtsprechung und der Verwaltung (Imarah) im Jemen. At-Tabarani überlieferte über vertrauenswürdige Überlieferer von Masruq, er sagte:
“My two ministers from the heavens are Jibra’eel and Mika’el and from the people of the earth are Abu Bakr and ‘Umar.” The meaning of the term “my two ministers” here is my two assistants, because this is what the word Wazir (minister) linguistically means in Arabic. As for the word ‘minister’, which people currently refer to, this is a Western term that means the function of a particular type of ruling. This is alien to that which the Muslims know and it contradicts the Islamic ruling system. Indeed the assistant, who the Messenger of Allah (pbuh) called minister (Wazir), is not assigned to a certain function. He is rather an assistant to whom the Khaleefah gives a general delegation to carry out tasks; and he should not be assigned to a specific task. As for the governors (Wulah), the Messenger of Allah (pbuh) appointed them over the provinces (Wilayaat). He (pbuh) appointed Attab Ibnu Usayd as Wali over Makkah after its conquest. After Bazan Ibnu Sasan had embraced Islam he (pbuh) appointed him Wali (governor) of Yemen. The Messenger of Allah (pbuh) also appointed many other Wulah. The Messenger of Allah was in direct charge of the judiciary. He (pbuh) appointed the judges in order to settle the disputes between the people. So he (pbuh) appointed ‘Ali Ibnu Abi Talib as judge over Yemen, and he (pbuh) charged Mua’z Ibn Jabal and Abu Mousa with Judiciary and Imarah over Yemen. Al-Tabarani reported through trustworthy narrators from Masrooq, he said:
Die Richter zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ waren sechs: ʿUmar, ʿAlī, ʿAbdullāh Ibn Masʿūd, Ubayy ibn Kaʿb, Zayd ibn Thābit und Abū Mūsā al-Ashʿarī. Was das Verwaltungssystem betrifft, so setzte der Gesandte Allahs ﷺ Sekretäre ein, um die verschiedenen Regierungsabteilungen zu leiten; diese fungierten als Abteilungsleiter. Er ﷺ ernannte Muʿayqīb Ibn Abī Fāṭima zum Direktor (Unterstaatssekretär) für die Beute, und Ḥudhayfa Ibnul-Yamān wurde als Direktor eingesetzt, der für die Schätzung der Ernte im Ḥijāz zuständig war. Er ﷺ bestellte weitere Verantwortliche für die übrigen Abteilungen, wobei über jeder dieser Abteilungen ein Sekretär stand. Das Heer, das verwaltungsmäßig unter der Befehlsgewalt des Amīr des Jihād steht, unterstand tatsächlich der Kontrolle des Gesandten Allahs ﷺ, und er war der eigentliche Oberbefehlshaber des Heeres; er kümmerte sich um dessen Verwaltung und leitete seine Angelegenheiten. Dennoch ernannte der Gesandte Allahs ﷺ Befehlshaber, um bestimmte Expeditionen anzuführen. Einmal setzte er ʿAbdullāh Ibn Jaḥsh an die Spitze einer Erkundungsmission gegen die Quraisch. Ein andermal ernannte der Gesandte Allahs ﷺ Abū Salama Ibn ʿAbdil-Asad zum Befehlshaber einer Abteilung von 150 Mann und übergab ihm deren Banner. Diese Abteilung umfasste einige der besten muslimischen Krieger, darunter Abū ʿUbayda Ibnul-Jarrāḥ, Saʿd Ibn Abī Waqqāṣ und Usayd Ibn Ḥudayr. Was den Rat der Umma betrifft, dessen Aufgabe in der Beratung (Schura) und in der Rechenschaftspflicht des Herrschers besteht, so errichtete der Gesandte Allahs ﷺ zu seinen Lebzeiten keinen ständigen Rat; er zog jedoch die Muslime zu Rate, wann immer er es für angebracht hielt. So versammelte er ﷺ die Muslime und hielt Beratungen ab am Tag von Uḥud, am Tag des Ḥadīth al-Ifk (der Verleumdung der ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein) und bei mehreren anderen Gelegenheiten. Obwohl er (s) die Muslime zur Beratung versammelte, rief er regelmäßig einige seiner Gefährten zu sich und beriet sich mit ihnen; sie galten als die Oberhäupter des Volkes. Es waren Hamza, Abu Bakr, Ja'far, 'Umar, 'Ali, Ibnu Mas'ud, Salman, 'Ammar, Huzaifa, Abu Dharr, Al-Miqdad und Bilal. Sie wurden als sein Schura-Rat betrachtet, denn er beriet sich regelmäßig mit ihnen. Dies zeigt, dass der Gesandte Allahs ﷺ eine bestimmte Struktur für den Staat geschaffen hatte und dass er an dieser Struktur festhielt, bis er zu seinem Herrn einging (swt). Nach ihm kamen dann seine Khulafa' (Nachfolger), und sie folgten ihm in der Herrschaft gemäß derselben Struktur, die der Gesandte ﷺ selbst eingerichtet hatte. Sie taten dies vor den Sahaba. Die Struktur der Regierung des Islamischen Staates sollte daher in dieser Form sein. Manche mögen einwenden, dass der Gesandte Allahs ﷺ einen eigenen Beamten für die Finanzen ernannte und ihn an die Spitze der Finanzabteilung stellte. Dies könnte Menschen zu der Annahme verleiten, die Finanzabteilung sei ein unabhängiges Gremium, das nicht Teil der gesamten Regierungsstruktur sei. Die Wirklichkeit ist jedoch, dass der Gesandte Allahs ﷺ tatsächlich einen besonderen Beamten für die Finanzen einsetzte, was bedeutete, ihm eine eigenständige Abteilung zur Leitung zu übertragen, er machte sie jedoch nicht zu einer unabhängigen Struktur, sondern zu einem Teil der (Regierungs-)Struktur. Einige der Wulah (Statthalter) wurden mit allgemeinen, verpflichtenden Vollmachten ernannt, die sowohl die Herrschaft als auch die Finanzen umfassten, während andere nur mit Herrschaftsbefugnissen ernannt wurden, und er setzte einen besonderen Wali für die Finanzen ein. Zum Beispiel sandte der Gesandte Allahs ﷺ 'Amr, wie es in dem Schreiben vorgeschrieben war, das er ihm übergab. Furwa Ibnu Musaik' wurde vom Gesandten Allahs ﷺ als 'Amil über die Stämme Murad, Zubayd und Muzhaj eingesetzt, und Khalid Ibnu Sa'id Ibnul A'as wurde zusammen mit ihm als Zakat-Einsammler bestellt. Der Wali, der allein für die Herrschaft zuständig war, war als Wali of Salah bekannt; dies ist ein Begriff der Scharia und bezeichnet den Wali, der für alle Angelegenheiten der Verwaltung, der Justiz, der Politik, der Kriegführung und der Ibadaat zuständig war, neben anderen Aufgaben, mit Ausnahme der Finanzen. Der Wali für die Finanzen wurde alternativ als Wali of Kharaj bezeichnet, also derjenige, der für die Einsammlung der Zakat und der Landsteuer Kharaj sowie für weitere finanzielle Aufgaben verantwortlich war. Der Wali, der das allgemeine Gouverneursamt innehatte, war als Wali of Salah and Kharaj bekannt. Dies zeigt deutlich, dass die Finanzabteilung keine eigenständige Struktur war, sondern Teil der Aufgaben der Imarah, also der Wilayah. Ein Gouverneur konnte eigens dafür ernannt werden, die Finanzangelegenheiten eines Distrikts zu führen, oder die Aufgabe konnte stattdessen dem allgemeinen Gouverneur übertragen werden. In beiden Fällen folgte die Finanzabteilung letztlich keiner besonderen Behörde im Zentrum des Staates (der Hauptstadt), sondern sie blieb unter der Kontrolle des Khaleefah. Sie ist also Teil der (staatlichen) Struktur und keine eigenständige Struktur. In ähnlicher Weise stand die Imarah des Jihad, die über Krieg, Außen-, Innen- und Industrieangelegenheiten wacht, stets unter der direkten Kontrolle des Gesandten Allahs ﷺ sowie seiner Khulafaa’. Der Gesandte Allahs ﷺ bereitete selbst das Heer vor, beaufsichtigte dessen Training und Bewaffnung und leitete alle seine Angelegenheiten, so wie er auch die Außen- und Innenangelegenheiten führte. Er ﷺ schickte Leute nach Jurash im Jemen, um die Herstellung von Waffen zu erlernen. Die Khulafaa’, die nach ihm kamen, folgten derselben Linie. Zur Zeit von ‘Umar Ibnul Khattab jedoch richtete er ein Kriegskabinett (Diwan ul-Jund) ein und ernannte an dessen Spitze einen Leiter, der die Funktion des Ameer of Jihad innehat.
So war der Staat, den der Gesandte Allahs ﷺ gegründet hatte, auf dieser Grundlage aufgebaut.
Thus, the State that the Messenger of Allah (pbuh) had established was founded on this structure.