10.2 Vermehrung des Vermögens
10.2 Increasing Property
Die Vermehrung des Vermögens hängt von den Arten und Mitteln ab, mit denen es hervorgebracht wird. Die Vermehrung des Besitzes an diesem Vermögen hingegen hängt von der Weise ab, in der die Person diesen Besitz vermehrt. Das Wirtschaftssystem hat mit der Vermehrung des Vermögens nichts zu tun; vielmehr befasst sich das System mit der Vermehrung des Besitzes. Der Islam hat sich nicht in die Vermehrung des Vermögens eingemischt, sondern dem Menschen überlassen, das Vermögen auf den Arten und mit den Mitteln zu vermehren, die Er für geeignet hält. Der Islam mischt sich jedoch in die Vermehrung des Besitzes an Vermögen ein und hat dessen Regeln erklärt. Die Vermehrung des Besitzes ist durch die Grenzen begrenzt, die der Gesetzgeber (Ash-Shaari') gesetzt hat und die nicht überschritten werden dürfen. Der Gesetzgeber hat allgemeine Richtlinien aufgestellt, um zu bestimmen, auf welche Weise der Besitz vermehrt werden darf, und Er (SWT) überließ es den Gelehrten (Mujtahideen), aus diesen Richtlinien die Einzelheiten abzuleiten, und zwar auf Grundlage ihres Verständnisses der jeweiligen Sachverhalte. Der Gesetzgeber hat jedoch bestimmte Wege verboten. So erklärte Er die Transaktionen und Verträge, mit denen Besitz vermehrt werden darf, und jene, mit denen es der Person untersagt ist, den Besitz zu vermehren.
The increase of property is related to the styles and means used to produce it. However, increasing ownership of this property is related to the manner by which the person increases this ownership. The economic system has nothing to do with the increase of property; rather the system is involved with the increase of ownership. Islam did not interfere with the increase of property, and it left man to increase property by the styles and means, which He considers suitable for doing so. Islam does however interfere with the increase of ownership of property and has explained its rules. The increase of ownership is restricted by the limits given by the Lawgiver, which may not be transgressed. The Lawgiver has placed general guidelines to determine the manner by which ownership may be increased, and He (pbuh) left the scholars (Mujtahideen) to deduce the details of these guidelines from them based on their understanding of the incidents. However, the Lawgiver did prevent certain manners. Thus He explained the transactions and contracts with which ownership may be increased and those with which the person is prevented from increasing the ownership.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass das Eigentum in diesem diesseitigen Leben auf drei Dinge beschränkt ist: Land, Eigentum, das aus dem Austausch von Sachen entsteht, und Eigentum, das aus der Umwandlung von Sachen von einer Form in eine andere entsteht. Die Dinge, mit denen der Mensch umgeht, um Eigentum zu erlangen oder zu vermehren, sind Landwirtschaft, Handel und Industrie. Auf diese Weise muss die Art und Weise, wie die Person ihr Eigentum vermehrt, ein Gegenstand der Erörterung im Wirtschaftssystem sein. Landwirtschaft (Ackerbau), Handel und Industrie sind Verfahren und Mittel, die zur Hervorbringung von Eigentum dienen, und die Regeln, die sich auf sie beziehen, zeigen die Art und Weise, wie die Person ihr Eigentum vermehrt.
Upon examination, one finds the properties in this worldly life to be limited to three things which are: land, property which results from the exchange of things, and property which results from transforming things from one form to another. Things which man deals with to obtain property or to increase it are agriculture, trading, and industry. In this way, the manners by which the person increases his ownership of property must be a subject of discussion in the economic system. Agriculture (farming), trading and industry are styles and means used to produce property and the rules related to them show the manner by which the person increases his ownership of property.
Die Scharia hat die Regeln der Landwirtschaft dargelegt, indem sie die Regeln über den Boden und das damit Zusammenhängende aufgezeigt hat. Ebenso hat sie die Regeln des Handels dargelegt, indem sie die Regeln über den Verkauf, die Gesellschaften und verwandte Angelegenheiten aufgezeigt hat. Ferner hat sie die Regeln der Industrie dargelegt, indem sie die Regeln über den Arbeiter und die Herstellung aufgezeigt hat. Was die Erzeugnisse der Industrie betrifft, so fallen sie unter den Handel. Die Vermehrung des Besitzes wird somit durch die Regeln der Scharia begrenzt, nämlich durch die Regeln über Land und damit Zusammenhängendes, über Verkauf und Gesellschaften und damit verbundene Angelegenheiten sowie durch die Regeln über den Arbeiter und die Herstellung.
Shar’a explained the rules of farming by manifesting the rules of land and that which is related to it. It also explained the rules of trading by manifesting the rules of selling and companies and related matters. It also explained the rules of industry by manifesting the rules of the labourer and manufacturing. With regard to the products of industry, they are included in trading. Increase of ownership is thus restricted by the rules of the Shar’a, which are the rules of lands and related matters, selling and companies and matters related to them and also the rules of the labourer and manufacturing.