23.3 Tauschgeschäfte
23.3 Exchange Transactions
Wie zahlreich und vielfältig die Austauschgeschäfte auch sein mögen, sie beschränken sich stets auf den Tausch einer Währung gegen eine andere derselben Art oder den Tausch einer Währung gegen eine andere einer anderen Art. Das Geschäft findet nur statt entweder zwischen Bargeld gegen anderes Bargeld oder zwischen einer Dhimma (Kreditforderung) gegen eine andere Kreditforderung. Der Austausch darf nicht zwischen Bargeld und einer Kreditforderung erfolgen. Wenn das Austauschgeschäft vollzogen wird, wird es wirksam, sobald die Verträge geschlossen und die Zahlungen erfolgt sind, und keiner der beiden Vertragspartner kann von seinem Wort zurücktreten, es sei denn, es stellt sich heraus, dass ein schwerwiegender Betrug oder Mangel vorlag; in diesem Fall ist es einem der Vertragspartner erlaubt, vom Geschäft zurückzutreten. Stellt zum Beispiel einer der Vertragspartner an dem, was er gekauft hat, einen Mangel fest, etwa dass das gekaufte Silber Kupfer enthält oder dass das Silber schwarz anläuft, so hat er die Wahl, die gekauften Waren zurückzugeben oder sie zu dem zum Zeitpunkt des Geschäfts vereinbarten Preis anzunehmen. Das bedeutet, dass die Rückgabe der Waren erlaubt ist, solange sie zu demselben Kurs wie zum Zeitpunkt des Geschäfts erfolgt. Nimmt einer der Vertragspartner die Waren an, ist das Geschäft gültig; entscheidet er sich, sie zurückzugeben, wird das Geschäft aufgehoben. Kauft jemand beispielsweise 24-karätiges Gold für 24-karätiges Gold und stellt später fest, dass das erworbene Gold nur 18 Karat hat, so gilt dies als Betrug, und in diesem Fall hat er die Wahl, das Geschäft zum zum Zeitpunkt des Tauschs vereinbarten Preis anzunehmen oder es abzulehnen. Entschiede sich nun die Person, die Gold gegen Gold getauscht hat, das Gold mit seinem Mangel gegen einen Preisnachlass anzunehmen, wäre dies nicht erlaubt, denn dann würde einem der beiden Güter ein höherer Wert beigemessen, und es fehlte die Gleichwertigkeit, die eine Bedingung für ein Geschäft derselben Art ist.
No matter how numerous and varied the transactions of exchange are, they would always be confined to the trading of one currency for another of the same type, or the trading of one currency for another of a different type. The transaction only occurs either between ready cash for other ready cash, or between a Dhimma (credit) for another credit. The exchange cannot take place between cash and a credit. When the exchange transaction takes place, it becomes effective once the contracts and the cashing in have taken place, and neither of the two contracting parties can go back on his word, unless it became established that there had been a case of serious fraud or defect, in which case it is permitted for one of the contracting parties to withdraw from the deal. If, for instance one of the contracting parties found a defect in that which He had purchased, for example He found that the silver He had bought contained copper, or that the silver turned black, He has the option to return the goods He had bought or to accept them based on the agreed price at the time of the transaction. This means that the returning of goods is allowed as long as it is at the same rate as the time of the deal. If one of the contracting parties accepted the goods, the transaction would be valid, and if He decided to return them, the deal would be cancelled. If, for instance one bought 24 carat gold for 24 carat gold, only to find that the gold purchased is only 18 carats, this would be considered fraud, and in this case He would have the choice of either accepting the deal at the agreed price of exchange at the time of the transaction or rejecting it. So, if the person who exchanged the gold for gold decided to accept the gold with its defect at a discount, this would not be allowed because there would be a higher value placed on one of the two commodities, and there is an absence of equivalence which is a condition of a deal of the “same type”.
Ein weiteres Beispiel wäre, wenn ein verschuldeter Mensch zu seinem Schuldner sagte: „Erlass mir einen Teil meiner Schuld, und ich werde die restliche Schuld schnell begleichen.“ Dies ist ebenfalls nicht erlaubt, denn es wäre der Tausch eines sofortigen Verkaufs gegen einen zukünftigen Verkauf ohne Gleichwertigkeit, d. h. es wäre, als hätte der verschuldete Mensch seine Schuld „sofort“ an seinen Schuldner für weniger verkauft als die ursprüngliche Transaktion, wodurch ein Missverhältnis entstünde, das Riba ist. Ebenso ist es nicht erlaubt, wenn der Schuldner zum Verschuldeten sagte: „Ich würde dir zehn Dirham geben, wenn du die Rückzahlung der 100, die du mir schuldest, beschleunigst“, denn dabei gäbe es ein Missverhältnis im Wert, das Riba ist. Muslim überlieferte von Abu Sa'id Al-Khudri, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Tauscht Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln und Salz gegen Salz, gleich gegen gleich und Hand in Hand. Wer mehr gibt oder mehr nimmt, der verfällt dem Riba, sowohl der Nehmende als auch der Gebende.“ Ein weiteres Beispiel wäre, wenn eine Person einer anderen Gold schuldete und diese der ersteren Silber schuldete, und sie tauschten jeweils das, was sie einander schuldeten, aus, d. h. wenn der Erstere seine Schuld in Gold mit dem beglich, was ihm in Silber geschuldet wurde. Diese Art des Tausches wäre erlaubt, denn die sofortige Zahlung einer Schuld gleicht der sofortigen Zahlung von Waren. Ebenso wäre es erlaubt, wenn jemand Waren für Gold kaufte und der Verkäufer den Wert der Waren in Silber ausgezahlt bekäme, denn es ist erlaubt, eine Währung durch eine andere Währung zu begleichen, und dieses Geschäft wäre ein Tausch von Vermögenswert gegen Schuld (Kredit). Denn Abu Dawud und Al-Athram überlieferten in ihrem „Sunan“ von Ibn Umar, der sagte: „Ich handelte mit Kamelen in al-Baqi'. Ich verkaufte gegen Dinar und wurde in Dirham bezahlt, oder ich verkaufte gegen Dirham und wurde in Dinar bezahlt.“ So ging ich zum Gesandten Allahs ﷺ in Hafsas Haus und sagte: „O Gesandter Allahs ﷺ, wirst du bitte zuhören, ich möchte dich etwas fragen. Ich verkaufe Kamele auf al-Baqi‘, ich verkaufe sie in Dinar und bekomme in Dirham bezahlt, oder ich verkaufe sie in Dirham und bekomme in Dinar bezahlt. Ich nehme dies von jenem und gebe jenes von diesem.“ Der Gesandte Allahs ﷺ antwortete: „Daran ist nichts auszusetzen, solange du nach dem Marktwert des Tages handelst und solange du dich von der anderen Partei nicht trennst, während zwischen euch beiden noch etwas offensteht.“ Ebenso gilt: Wenn eine Person von einer anderen einen echten Dinar für zwei falsche Dinar kauft, ist dies nicht erlaubt. Kauft sie jedoch einen echten Dinar für Silberdirham und kauft dann mit den Dirham zwei falsche Dinar, so ist dies erlaubt, sei es, dass sie diese von derselben Person oder von einer anderen kauft. Dies deshalb, weil Muslim überliefert hat, auf die Autorität von Abu Sa‘id, der sagte: „Bilal kam zum Gesandten Allahs ﷺ mit einigen Barni-Datteln (von feiner Qualität), da fragte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Woher stammt das?‘ Bilal antwortete: ‚Dies sind minderwertige Datteln, die wir eine Zeit lang hatten, und ich tauschte zwei Sa‘ minderwertiger Datteln gegen ein Sa‘ feiner Qualität als Nahrung für den Gesandten Allahs ﷺ.‘“ Darauf sagte der Gesandte Allahs ﷺ: „Weh! Dies ist wahrhaftig Riba, also tu das nicht. Wenn du Datteln (von höherer Qualität) kaufen möchtest, so verkaufe die Datteln (minderer Qualität) in einem separaten Geschäft und kaufe dann die (Datteln höherer Qualität).“ Ferner berichten Abu Sa‘id und Abu Hurairah in einem „übereinstimmend überlieferten“ Hadith, „dass der Gesandte Allahs ﷺ einen Mann als Steuereintreiber über Chaibar einsetzte. Eines Tages kam dieser zu ihm mit einigen Datteln feiner Qualität, Dschanib genannt. Darauf sagte der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Sind alle Datteln von Chaibar so?‘ Er sagte: ‚Nein, bei Allah, o Gesandter Allahs!‘ Wir kaufen eine Sa'a dieser feinen Datteln gegen zwei Sa'a minderwertiger Datteln und auch zwei Sa'a davon gegen drei Sa'a.“ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs ﷺ: „Tu das nicht, sondern verkaufe die minderwertigen Datteln, die du hast, gegen Dirham, und kaufe dann mit den Dirham die Janeeb-Datteln.“ Hier befahl der Gesandte Allahs ﷺ dem Mann nicht, seine Datteln an eine andere Person zu verkaufen als diejenige, von der er sie kaufen würde. Wäre der Verkauf von Datteln an dieselbe Person, von der er kauft, verboten gewesen, hätte der Gesandte Allahs ﷺ dies seinem Steuereinnehmer erklärt. Es war also erlaubt, weil er eine Warenart (Datteln) gegen eine andere Warenart (Datteln) tauschte, ohne jegliche Vorbedingungen oder geheime Absprache (Komplizenschaft), und daher ist es erlaubt, als hätte er von einer anderen Person gekauft. Ebenso wäre es erlaubt, Gold gegen Silber zu verkaufen und dann Silber zu kaufen. Wäre dies jedoch an eine vorherige Abmachung und geheime Geschäfte gebunden, wäre es nicht erlaubt und würde als verbotene List gelten. Dies liegt daran, dass jede Art von Täuschung im Islam verboten und unrechtmäßig ist, d. h. jeder Versuch, einen Vertrag als legitim darzustellen, mit der Absicht, eine verbotene Handlung durch Betrug zu begehen. Dazu gehört, eine Handlung zu fordern, die Allah verboten hat, eine Handlung zu unterlassen, die Allah (swt) geboten hat, oder ein Recht zu unterdrücken usw. Dies liegt daran, dass alles, was zum Verbotenen führt, selbst verboten ist, und weil Ahmad auf die Autorität von Ubada Ibn As-Samit berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Eine Gruppe aus meiner Umma wird eines Tages „Khamr“ (berauschende Getränke) für erlaubt halten, nachdem sie ihm einen anderen Namen gegeben hat.“ Ahmad berichtete außerdem auf die Autorität von Abu Malik Al-Ash'ari, der sagte, dass er den Gesandten Allahs ﷺ sagen hörte: „Menschen aus meiner Umma werden Alkohol (Khamr) trinken, während sie ihm einen anderen Namen geben.“ Daher ist der Tausch einer der erlaubten Geschäftsvorgänge im Islam, gemäß bestimmten Regeln, die durch die Scharia festgelegt sind. Er kann sowohl bei lokalen als auch bei ausländischen Geschäften durchgeführt werden. Genauso wie der Tausch von Gold gegen Silber und Silber gegen Gold derselben Währung des Landes, kann dies auch in einer Fremdwährung durchgeführt werden, sei es im Inland oder im Ausland, und ob die Tauschgeschäfte monetärer oder kommerzieller Natur waren, ebenso wie dort, wo der Tausch einer Währung gegen eine andere betroffen ist. Um den Devisenhandel zwischen verschiedenen Währungen näher zu erläutern, müssen wir die Natur des Geldes eingehend untersuchen.