3.1 Privateigentum
3.1 Private Ownership
Es gehört zur Natur des Menschen, zu arbeiten, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, und Besitz zu erwerben, um diese Bedürfnisse zu befriedigen, und dementsprechend nach diesem Besitz zu streben. Die Befriedigung der Bedürfnisse des Menschen ist eine unausweichliche Angelegenheit, von der der Mensch nicht ablassen kann. Der Erwerb von Reichtum ist daher neben seiner Zugehörigkeit zur menschlichen Natur ebenfalls eine unausweichliche Angelegenheit. Jeder Versuch, den Menschen daran zu hindern, Reichtum zu besitzen, stünde im Widerspruch zu seiner Natur, und jeder Versuch, seinen Besitz auf eine bestimmte Menge zu beschränken, stünde ebenfalls im Widerspruch zur menschlichen Natur. Es wäre daher widernatürlich, sich zwischen den Menschen und seinen Erwerb von Reichtum zu stellen oder sich zwischen ihn und seine Bemühungen, diesen Erwerb zu erreichen, zu stellen.
It is part of man’s nature to work so as to satisfy his needs and to possess property in order to satisfy these needs and accordingly to strive for this possession. Satisfying man’s needs is an inevitable matter that man cannot desist from. In addition to being part of man’s nature, man’s acquisition of wealth is thus an inevitable matter. Any attempt to prevent man from possessing wealth would be contradictory to his nature and any attempt to restrict his possession to a certain quantity would also be contradictory to human nature. It would, therefore, be unnatural to stand between man and his acquisition of wealth, or to stand between Him and his efforts to achieve this acquisition.