21.5 Die Kopfsteuer (Jizya)
21.5 The Head Tax (Jizya)
Die Dschizya ist ein Recht, das Allah (swt) den Muslimen gewährt hat, von den Kuffar als Zeichen ihrer Unterwerfung unter die Herrschaft des Islam eingefordert zu werden. Sie ist ein allgemeiner Fonds, der für das Wohl der Untertanen insgesamt verwendet werden kann. Sie wird jährlich fällig und darf nicht im Voraus eingezogen werden. Die Dschizya ist im Text des Qur'an begründet. Allah (swt) sagt:
The Jizya is a right that Allah (swt) enabled the Muslims to take from the Kuffar as a submission from their part to the rule of Islam. It is a general fund that can be spent on the welfare of the subjects as a whole. It becomes due every year and cannot be collected beforehand. The Jizya is established through the text of the Qur’an. Allah (swt) says:
„Bis sie die Dschizya aus freien Stücken entrichten und sich gedemütigt fühlen“ [At-Tauba: 29]
“Until they pay the Jizya with willing submission (from their hands) and feel themselves subdued” [At-Tauba: 29]
Abu ‘Ubayd hat in Al-Amwal (d. h. Die Abgaben) auf die Autorität von Al-Hassan ibn Mohammed berichtet, der sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ schrieb an die Magier von Hajar und rief sie zum Islam auf: ‚Wer den Islam annimmt, von dem wird er angenommen, und wer es nicht tut, dem wird die Dschizya auferlegt, vorausgesetzt, es darf nicht von ihrem geschlachteten Fleisch gegessen und nicht ihre Frauen dürfen geheiratet werden.‘“ Die Dschizya wird von den Kuffar erhoben, solange sie im Kufr verharren; wenn sie den Islam annehmen, wird sie ihnen erlassen. Die Dschizya wird auf den Kopf und nicht auf das Vermögen erhoben; daher wird sie von jedem einzelnen Kafir eingezogen und nicht auf der Grundlage des Vermögens. Das Wort Dschizya leitet sich von „Al-dschaza’“ (d. h. Vergeltung) ab. Daher wird sie als Vergeltung dafür erhoben, dass jemand Kafir ist, und das bedeutet, dass sie nicht erlassen werden kann, außer sie haben den Islam angenommen. Ebenso kann die Dschizya nicht von den Kuffar erlassen werden, die am Kampf teilnehmen, da sie nicht als Vergeltung für deren Schutz erhoben wird. Sie wird nur von der Person erhoben, die in der Lage ist, sie zu zahlen, denn Allah (swt) sagt: