3.2 Definition des Privateigentums
3.2 Definition of Private Ownership
Das Eigentum des Einzelnen ist eine göttliche Bestimmung, die sich nach dem Vermögensgegenstand oder dem Nutzen richtet und dem Eigentümer demgemäß ermöglicht, den Gegenstand zu nutzen und dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Dies kann etwa das Eigentum einer Person an einem Laib Brot oder an einem Haus sein. Durch sein Eigentum am Laib kann er ihn essen oder verkaufen. Ebenso kann er durch sein Eigentum am Haus darin wohnen oder es verkaufen. In beiden Beispielen sind der Laib Brot und das Haus Vermögensgegenstände. Die göttliche Bestimmung bezüglich dieser Gegenstände ist die Erlaubnis des Gesetzgebers für den Menschen, sie zu nutzen, indem er sie verzehrt, aus ihnen Nutzen zieht oder sie tauscht. Die Erlaubnis zur Nutzung schließt ein, dass der Eigentümer den Laib essen und im Haus wohnen sowie beides verkaufen kann. Beim Laib wird die göttliche Bestimmung durch den Gegenstand bemessen, nämlich die Erlaubnis, ihn zu verzehren. Beim Haus wird die göttliche Bestimmung durch den Nutzen bemessen, nämlich die Erlaubnis, darin zu wohnen. Eigentum wird somit definiert als die Erlaubnis des Gesetzgebers zur Nutzung des Vermögensgegenstands. Dementsprechend entsteht Eigentum nur dann, wenn der Gesetzgeber es erlaubt und die Mittel dazu gestattet. Das Recht, einen Vermögensgegenstand zu besitzen, ergibt sich nicht aus dem Gegenstand selbst oder aus seiner Beschaffenheit, ob er nützlich oder schädlich ist. Vielmehr ergibt es sich aus der Erlaubnis des Gesetzgebers und aus seiner Zulassung der Mittel, durch die ein Gegenstand rechtmäßig zu Eigentum werden kann. Auf diese Weise erlaubt der Gesetzgeber das Eigentum an manchen Gegenständen und verbietet es bei anderen. Ebenso erlaubt er manche Verträge und verbietet andere. So hat der Gesetzgeber den Muslimen das Eigentum an Wein und Schweinen verboten und ebenso das Eigentum an Vermögen, das durch Wucher und Glücksspiel erworben wurde, für alle Bürger des Islamischen Staates. Den Verkauf hat er erlaubt und damit für halal erklärt, den Wucher hat er verboten und damit für haram erklärt. Er erlaubte die ʿAnan-Gesellschaft (Partnerschaft mit Arbeit und Kapital) und verbot Genossenschaften, Aktiengesellschaften und Versicherungen.