6.4.2 Executive Assistant
6.4.2 Executive Assistant
Der Khalifah darf sich mit Verwaltungsangelegenheiten befassen. Der Prophet ﷺ tat dies ebenfalls, als er die Götzenbilder zerschlug, den Dschihad organisierte und seinen Titel aus dem Vertrag von Hudaybiyya strich. Zur Erleichterung der Geschäfte darf er Exekutivgehilfen (Mu‘awin Tanfeedh) ernennen, die ihm bei der Führung der Staatsverwaltung helfen. Anders als die delegierten Gehilfen sind die Exekutivgehilfen lediglich Ausführende der Anweisungen des Khalifah. Sie sind keine Herrscher. Sie können auch einem bestimmten Arbeits- oder Verwaltungsbereich zugewiesen werden.
The Khaleefah is allowed to engage himself in administrative matters. The Prophet (saw) did engage in administrative matters when he broke idols, organised the Jihad, and erased his title from the Treaty of Hudaybiyah. To facilitate matters, he may appoint executive assistants (Mu‘awin Tanfeedh) to help him manage the administration of the State. Unlike delegated assistants, the executive assistants are only executors of the directives of the Khaleefah. They are not rulers. They may, also, be assigned to one specific area of work or administration.
So wie die Befugnisse des Mu‘awin Tanfeedh begrenzt sind, sind auch die Bedingungen für seine Ernennung begrenzt. Der ausführende Gehilfe führt die Anordnungen und Regeln des Khalifen aus, die umgesetzt werden sollen, und bringt anschließend dem Khalifen eine Rückmeldung über die Durchführung.