6.6 Die Rechtsprechung
6.6 The Judiciary
Das Justizsystem im Islam beruht ausschließlich auf der Scharia. Wir müssen uns bewusst machen, dass Gerechtigkeit nicht vollständig verwirklicht werden kann, solange der Islam nicht in seiner Gesamtheit angewandt wird. Anders zu verfahren würde bedeuten, Teile der Gebote Allahs preiszugeben und die Herrschaft des Menschen als besser geeignet anzuerkennen, mit der anstehenden Angelegenheit fertig zu werden. Dies führt nicht nur zur Störung des Wohlergehens der Gesellschaft, sondern ist auch ein Eingeständnis, dass Allah (SWT) nicht wahrhaftig der Souverän ist. Wir finden im Qur'an, dass Allah (SWT) zu dem Propheten ﷺ sagt:
The judicial system in Islam is solely based on the Shari‘ah. We must be mindful of the fact that justice cannot be fully served until and unless Islam is applied in its totality. To do otherwise, would mean leaving parts of Allah’s commandments and accepting the rule of man as better able to cope with the issue at hand. This not only leads to the disruption of the society’s well-being but is also an acknowledgement that Allah (swt) is not truly the Sovereign. We find in the Qur’an, Allah (swt) says to the Prophet (saw) :
„Aber nein, bei deinem Herrn, sie werden nicht (wirklich) gläubig sein, bis sie dich in allen Streitigkeiten zwischen ihnen zum Richter machen und in ihren Seelen keinen Widerstand gegen deine Entscheidungen finden, sondern sie vollkommen überzeugt annehmen.“ [TMQ 4:65].
“But no by your Lord they can have no (real) faith until they make you judge in all disputes between them and in their souls find no resistance against your decisions but accept them with the fullest conviction.” [TMQ 4:65].
Die Einzelheiten des islamischen Justizsystems werden an anderer Stelle behandelt (siehe das Justizsystem), doch ist es hier nützlich, das Verhältnis des Herrschaftssystems zu den Gerichten zu erörtern.
The details of the Islamic judicial system are discussed elsewhere (see the Judicial System), but it is useful to discuss here the relationship of the ruling system with the courts.
Der Richter des Gerichts für Ungerechtigkeiten (Qadi al-Madhaalim)
The Judge of the Court for Unjust Acts (Qadi al-Madhaalim)
Diese Kategorie von Richtern innerhalb des islamischen Herrschaftssystems besteht aus Richtern, die Streitigkeiten zwischen dem Volk und dem Staat beilegen. Dieser Richter ist innerhalb eines Gerichts namens Mahkamat al-Madhaalim (das Gericht der Ungerechtigkeiten) im islamischen Staat zuständig. Im Wesentlichen wird dieser Richter des Gerichts der Ungerechtigkeiten eingesetzt, um alle ungerechten Handlungen innerhalb des islamischen Staates zu beseitigen, gleichgültig, ob sie vom Khaleefah, von Statthaltern oder von einem anderen Amtsträger des Staates begangen werden. Bei Streitigkeiten zwischen dem Volk und den Amtsträgern des islamischen Staates hat der Richter dieses Gerichts das Recht, den Amtsträger des Staates abzusetzen, sobald seine Vernachlässigung der Scharia oder das am Volk begangene Unrecht festgestellt ist.
This category of judges within the ruling system of Islam consists of judges who settle disputes arising among the people and the State. This judge has jurisdiction within a court called Mahkamat al-Madhaalim (the Court of Unjust Acts) in the Islamic State. In essence, this judge of the Court of Unjust Acts is appointed to remove all unjust acts within the Islamic State, whether they are committed by the Khaleefah, governors, or any other official of the State. In cases of disputes between the people and the officials of the Islamic State, the judge of this court has the right to dismiss the official of the State once his negligence of the Shari‘ah or injustice committed upon the people is established.
Als Beispiele kann dieses Gericht alle Angelegenheiten untersuchen, die vom Islamischen Staat ausgeführt werden und mit der Diskriminierung von Bürgern, der unrechtmäßigen Anwendung der Scharia, der fehlerhaften Auslegung der Scharia oder der Verfassung des Islamischen Staates zusammenhängen, ferner die Vernachlässigung der ihm erteilten Ratschläge durch den Khalifen, die ungerechtfertigte Auferlegung einer Steuer auf die Bürger des Islamischen Staates usw.
As examples, this court may investigate all matters executed by the Islamic State involving discrimination upon citizens, improper application of the Shari‘ah, improper interpretation of the Shari‘ah or the Constitution of the Islamic State, negligence by the Khaleefah of the opinions given to him, forcing a tax unduly upon the citizens of the Islamic State, etc.
Ein interessanter Fall entsteht, wenn ein Sachverhalt untersucht wird, der die Vernachlässigung der Scharia durch den Khalifen betrifft. Der Qadi al-Madhaalim muss entweder ein Urteil zugunsten der Handlungen des Khalifen fällen oder gegen ihn. Fällt das Urteil zugunsten des Khalifen aus, bleibt dessen Mandat bestehen, und der Fall gilt dann tatsächlich als rechtmäßig und nicht als Vernachlässigung. Entscheidet der Richter dagegen zuungunsten des Khalifen, was eine Vernachlässigung der Scharia bedeutet, muss der Khalife dem Urteil des Richters Folge leisten. Weigert er sich, ist der Richter befugt, den Khalifen wegen Vernachlässigung der Scharia von seinem Amt zu entheben.