Q 168: Was ist der praktische Unglaube (Kufr amali), der einen nicht aus dem Kreis des Islam ausschließt?
Q 168: What is the practical disbelief that does not exclude one from the fold of Islam?
A--- Dazu gehören alle Ungehorsamstaten, die der Gesetzgeber „Kufr“ (Unglaube) genannt hat, wobei der Täter dennoch als Muslim gilt. Dazu gehört etwa die Aussage des Propheten Muhammad ﷺ: „Kehrt nach mir nicht zum Unglauben zurück, indem ihr einander die Hälse abschlagt.“ (Bukhari und Muslim)