4 Der Kalif
4 The Khalifah
Artikel 24
Article 24
Der Khalifah ist der Stellvertreter der Umma bei der Ausübung der Autorität und bei der Umsetzung der Shari'ah.
The Khalifah is the representative of the Ummah in excercising of the authority and in implementing of the Shari’ah.
Das Kalifat ist die allgemeine Führung für alle Muslime in der Welt, um die Regeln der Scharia zu etablieren und den islamischen Ruf in die Welt zu tragen. Diejenigen, die denjenigen einsetzen, der diese Führung übernimmt, also den Kalifen ernennen, sind allein die Muslime. Da die Autorität dem Ummah gehört, die Umsetzung der Scharia den Muslimen verpflichtend auferlegt ist und der Kalif ein Führer für sie ist, ist seine Wirklichkeit demnach die, dass er ihr Vertreter in der Autorität und in der Umsetzung der Scharia ist. Daher gibt es keinen Kalifen, es sei denn, die Ummah leistet ihm den Treueid; ihr Treueid an ihn ist der Beweis dafür, dass er ihr Vertreter ist. Die Pflicht zum Gehorsam ihm gegenüber ist der Beweis dafür, dass dieser Treueid, der die Übertragung des Kalifats an ihn abschließt, ihm die Autorität verleiht, und das bedeutet, dass er ihr Vertreter in der Autorität ist. Und auf dieser Grundlage wurde dieser Artikel verfasst.