Artikel 98
Article 98
Jeder, der die Staatsbürgerschaft besitzt und fähig ist, ob Mann oder Frau, Muslim oder Nicht-Muslim, kann als Leiter einer Behörde, einer Abteilung oder einer Dienststelle ernannt werden und darin als Staatsbediensteter tätig sein.
Anyone who carries citizenship, and is competent, whether male or female, Muslim or non-Muslim, can be appointed as a manager for an administration, a department, or a division, and to be a civil servant in it.
Dies wurde den Regeln zur Beschäftigung entnommen. Da es erlaubt ist, jeden Angestellten zu beschäftigen, unabhängig davon, ob er Muslim oder Nichtmuslim ist, aufgrund der Allgemeingültigkeit der Belege für die Beschäftigung; Allah (swt) sagt:
This has been taken from the rules regarding employment, since it is permitted to employ any employee, irrespective of being Muslim or non-Muslim, due to the generality of the evidences of employment; Allah (swt) said.
„Und wenn sie für euch stillen, so gebt ihnen ihren Lohn." (Ṭalāq 65:6), was allgemein gilt. Und es wird in al-Buḫārī von Abū Hurayra überliefert, dass der Gesandte ﷺ sagte: Allah sagt: „Drei werde Ich am Tag der Auferstehung zu Gegnern haben … und ein Mann, der einen Arbeiter dingt, ihn vollständig die Arbeit verrichten lässt, aber ihm seinen Lohn nicht gibt."