Artikel 58
Article 58
Der Statthalter wird nicht von einer Provinz in eine andere versetzt, da seine Ernennung für eine allgemeine Aufsicht in einem bestimmten Gebiet erfolgte. Daher muss er zunächst entlassen und dann erneut ernannt werden.
The governor is not moved from one province to another, since his appointment was for a general control in a specific area. Therefore, he has to be discharged first and then reappointed.
Ihr Beweis ist das Handeln des Gesandten Allahs ﷺ, denn er pflegte Statthalter abzusetzen, und es wird nicht überliefert, dass er einen Statthalter von einem Ort an einen anderen versetzt hätte. Hinzu kommt, dass die Statthalterschaft zu den Verträgen gehört, die durch eine ausdrückliche Formulierung vollzogen werden, und dass sich der Vertrag der Statthalterschaft auf die Provinz oder Stadt bezieht, in der festgelegt wird, wo der Statthalter herrscht. Die Befugnisse zu herrschen bleiben bei ihm, solange der Khalif ihn nicht absetzt. Wird er also nicht abgesetzt, bleibt er Statthalter über sie. Wird er an einen anderen Ort versetzt, so ist er durch diese Versetzung nicht von seinem ersten Ort abgesetzt, und er wird über den Ort, an den er versetzt wurde, nicht eingesetzt, denn seine Trennung vom ersten Ort erfordert eine ausdrückliche Erklärung, dass er von der Statthalterschaft über ihn abgesetzt wurde, und seine Einsetzung über den Ort, an den er versetzt wurde, erfordert einen neuen Einsetzungsvertrag, der auf diesen Ort bezogen ist. Demnach gilt: Ein Statthalter wird nicht durch Versetzung von Ort zu Ort verlegt; vielmehr wird er von einem Ort abgesetzt und für die neue Statthalterschaft über den neuen Ort eingesetzt.