Artikel 67
Article 67
Es ist verpflichtend, der Armee die bestmögliche militärische Ausbildung zu bieten und ihr intellektuelles Niveau so weit wie möglich zu heben. Jedem Einzelnen in der Armee sollte eine islamische Bildung vermittelt werden, die ihm zumindest ein allgemeines Bewusstsein für den Islam ermöglicht. Dieser Artikel fällt unter die Allgemeingültigkeit der Worte des Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) ﷺ: „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim.“
It is obligatory to provide the Army with the highest level of military education and raise its intellectual level as far as possible. Every individual in the Army should be given Islamicculture that enables him to have an awareness of Islam, to at least a general level. This article comes under the generality of the words of the Messenger (pbuh). . » طَلَبُ الْعِلْمِ فَرِيضَةٌ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ « .
„Die Suche nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim“, überliefert von Ibn Maja von Anas ibn Malik. Az-Zarkaschi sagte in at-Tadhkira: Al-Hafiz Dschamal ad-Din al-Mizzi sagte: Die Überlieferungsketten dieses Berichts erreichen den Rang von Hasan. As-Sachawi sagte, dass er eine unterstützende Überlieferung (Schahid) über Ibn Schahin besitzt, mit einer Überlieferungskette, deren Männer alle vertrauenswürdig sind. Das Wort „Wissen“ umfasst jede Art, einschließlich des militärischen Wissens, da militärische Expertise für jedes Heer zur Notwendigkeit geworden ist und es nicht möglich ist, Krieg zu führen und Schlachten zu schlagen, ohne über diese Expertise zu verfügen. Daher ist sie aufgrund der Regel zur Pflicht geworden.