Artikel 129
Article 129
Öffentliches Eigentum ist die Erlaubnis des Gesetzgebers (SWT) an die Gemeinschaft, das Eigentum selbst gemeinsam zu nutzen.
Public property is the permission of the Legislator (swt) for the community to collectively utilise the property itself.
Der Beleg für diesen Artikel ist, dass die Hinweise der Scharia darauf deuten, dass die Definition des öffentlichen Eigentums die Erlaubnis des Gesetzgebers (SWT) an die Gemeinschaft ist, den Besitz gemeinsam zu nutzen, und die Belege für diese Definition sind die Texte, die sich auf öffentliches Eigentum beziehen. Die Worte des Gesandten ﷺ:
The evidence for this article is that the Shari’ah evidences indicate that the definition of public property is the permission of the Legislator (swt) for the community to collectively utilise the property, and the evidences for this definition are the texts related regarding public property. The words of the Messenger (pbuh) :
. » الْمُسْلِمُونَ شُرَكَاءُ فِي ثَلاَثٍ: الْمَاءِ وَالْكَلإِ وَالنَّارِ « .
. » الْمُسْلِمُونَ شُرَكَاءُ فِي ثَلاَثٍ: الْمَاءِ وَالْكَلإِ وَالنَّارِ « .
„Die Muslime haben einen gemeinsamen Anteil an drei Dingen: am Wasser, am Gras und am Feuer.“ Überliefert von Ahmad von einem Mann aus den Gefährten des Propheten ﷺ, und seine Überlieferer sind vertrauenswürdig, sowie das, was At-Tirmidhi von Abyad b. Hammal überliefert hat: