Artikel 142
Article 142
Das Horten von Reichtum ist verboten, selbst wenn die Zakāt darauf entrichtet wird.
Hoarding of wealth is prohibited, even if Zakah is paid upon it.
Sein Beleg ist das Wort Allahs (SWT):
Its evidence is the words of Allah (swt):
„Und diejenigen, die Gold und Silber horten und es nicht auf dem Weg Allahs ausgeben – verkünde ihnen eine schmerzhafte Strafe.“ (TMQ 9:34), was ein Beweis für das uneingeschränkte Verbot des Hortens von Reichtum ist. Obwohl dieser Vers in Bezug auf die Leute der Schrift offenbart wurde, sind seine Worte allgemein gehalten, und wir werden durch sie angesprochen, wie aus dem Anfang des Verses hervorgeht, der lautet:
“And those who hoard gold and silver and spend it not in the way of Allah (swt) - give them tidings of a painful punishment.” (TMQ 9:34), which is an evidence for the unrestricted forbiddance of hoarding wealth. Though this verse was revealed to do with the People of the Book, its words are general, and we are addressed by them as is clear from the beginning of the verse which says:
„O ihr, die ihr gläubig geworden seid, wahrlich, viele der Gelehrten und der Mönche verzehren das Vermögen der Menschen zu Unrecht und halten sie vom Weg Allahs ab. Und jene, die Gold und Silber horten.“ (TMQ 9:34)
“O you who have believed, indeed many of the scholars and the monks devour the wealth of people unjustly and avert [them] from the way of Allah (swt). And those who hoard gold and silver.” (TMQ 9:34).
Der Beleg dafür, dass der Vers das Horten von Gold und Silber allgemein und uneingeschränkt verbot, unabhängig davon, ob die Zakah darauf entrichtet worden war oder nicht, lautet wie folgt:
The evidence that the verse forbade the hoarding of gold and silver in a general, unrestricted way irrespective of whether the Zakah had been paid upon it or not is as follows:
Erstens: die Allgemeinheit dieses Verses. Sowohl der Wortlaut als auch das Verständnis des Verses sind ein Beleg dafür, dass das Verbot, Gold und Silber zu horten, ein umfassendes Verbot ist. Die Meinung, das Horten nach Entrichtung der Zakah zu erlauben, weicht daher von der Bestimmung des Verses ab, dessen Hinweis eindeutig ist. Dies kann nur mit einem Beleg gerechtfertigt werden, der die Bedeutung des Verses verändert oder ihn aufhebt. Es gibt jedoch keinen authentischen Text, der ihn von seiner ursprünglichen Bedeutung abbringt, und es ist auch nicht möglich, dass ein Beleg existiert, der ihn von seiner ursprünglichen Bedeutung abbringt, da er einen eindeutigen Hinweis enthält. Somit bleibt nur noch übrig, dass ein Beleg existieren könnte, der ihn aufhebt; doch es gibt keinen Beleg, der ihn aufhebt. Daher bleibt seine Bestimmung bestehen, nämlich das Verbot des Hortens von Vermögen, selbst wenn darauf die Zakah entrichtet wurde; mit anderen Worten: das uneingeschränkte Verbot des Hortens.
First: the generality of this verse. The text of the verse, from both its wording and understanding, are evidence that the prohibition of hoarding wealth from gold and silver is a comprehensive prohibition. So, the opinion of permitting hoarding after the payment of Zakah is departure from the ruling of the verse whose indication is definite. This cannot be accredited except with evidence which would change the meaning of the verse or abrogate it, and there is no authentic text which takes it from its original meaning, and it is not possible that there could be evidence which takes it from its original meaning since it has a definite indication. So nothing remains except that there could be evidence which abrogates it, and there is no evidence which abrogates it. Therefore, its ruling remains confirmed, which is the forbiddance of hoarding wealth, even if Zakah was paid upon it; in other words, the unrestricted forbiddance of hoarding.
Zweitens: Ahmad berichtete mit einer authentischen Überlieferungskette von Abu Umamah, der sagte:
Second: Ahmad reported with an authentic chain from Abu Umamah who said:
. كيَّةٌ، توُُفيَِّ رَجُلٌ مِنْ أَهْلِ ال صفَّةِ، فَوُجِدَ فِي مِئْزَرِهِ دِينَارٌ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ « » كَيَّتَانِ :قَالَ: ثُمَّ توُُفيَِّ آخَرُ فَوُجِدَ فِي مِئْزَرِهِ دِينَارَانِ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ .
. كيَّةٌ، توُُفيَِّ رَجُلٌ مِنْ أَهْلِ ال صفَّةِ، فَوُجِدَ فِي مِئْزَرِهِ دِينَارٌ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ « » كَيَّتَانِ :قَالَ: ثُمَّ توُُفيَِّ آخَرُ فَوُجِدَ فِي مِئْزَرِهِ دِينَارَانِ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ .
Ein Mann aus den Ahl Al-Suffah starb, und man fand einen Dinar in seinem Gewand (Lendentuch); der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Er wird verbrannt werden“. Dann starb ein anderer, und man fand zwei Dinare bei ihm, und der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Er wird zweimal verbrannt werden“. Dies bedeutet, dass das Horten von Gold und Silber vollständig verboten ist, auch wenn es nur zwei oder sogar nur einen Dinar betrifft, solange es gehortet wird, mit anderen Worten: die Aufbewahrung von Vermögen ohne Bedarf, es auszugeben. Und der Gesandte ﷺ sagte dies im Hinblick auf diese beiden Männer, weil sie zu denjenigen gehörten, die von Almosen lebten, und dennoch Gold bei sich hatten. Daher sagte er: „Er wird verbrannt werden“ und: „Er wird zweimal verbrannt werden“, womit er auf Seine (swt) Worte anspielte: „An dem Tag, an dem es im Feuer der Hölle erhitzt wird und damit ihre Stirnen, ihre Seiten und ihre Rücken gebrandmarkt werden.“ (TMQ 9:35), was zu den Versen über das Horten gehört; mit anderen Worten, er spielte auf die Verse an, die das Horten betreffen. Dies ist ein Beweis für das vollständige, umfassende Verbot des Hortens, unabhängig davon, ob es den Wert erreicht, für den Zakah zu entrichten ist, oder nicht, und unabhängig davon, ob Zakah darauf entrichtet wurde oder nicht; jedes Horten ist also verboten. Drittens: Die Konjunktion in Seinen (swt) Worten: „Und geben sie nicht auf dem Weg Allahs (swt) aus.“ (TMQ 9:34) steht im Gegensatz zu Seinen (swt) Worten: „Und jene, die Gold und Silber horten.“ (TMQ 9:34), und zeigt damit an, dass der Vers zwei Regeln umfasst: die erste ist das Horten von Vermögen, die zweite das Nichtausgeben auf dem Weg Allahs (swt). Der Wortlaut des Verses weist auf die Androhung einer schweren Strafe im Zusammenhang mit diesen beiden Punkten hin – mit anderen Worten: Für jene, die Gold und Silber horten und sie nicht auf dem Weg Allahs (swt) ausgeben, kündige ihnen eine schwere Strafe an. Daraus wird deutlich, dass derjenige, der nicht hortet, aber nicht auf dem Weg Allahs (swt) ausgibt, von der Drohung umfasst wird, und ebenso derjenige, der auf dem Weg Allahs (swt) ausgibt und dennoch Reichtum hortet, ebenfalls von der Drohung umfasst wird. Al-Qurtubi sagte: „Wer nicht hortet, aber das Ausgeben auf dem Weg Allahs (swt) zurückhält, muss ebenso gleich sein.“ Mit den Worten „auf dem Weg Allahs (swt)“ im Vers ist der Dschihad gemeint, da er zusammen mit dem Ausgeben erwähnt wird. Wenn die Worte „auf dem Weg Allahs (swt)“ mit dem Ausgeben verbunden werden, dann ist ihre Bedeutung der Dschihad, es sei denn, es findet sich ein Hinweis, der sie von dieser Bedeutung abbringt. Dementsprechend eignen sich die Worte „und es nicht ausgeben“ nicht als Beleg dafür, dass diejenigen, die Reichtum horten und davon auf dem Weg Allahs (swt) ausgeben, nicht von der Strafe erfasst werden, denn die Bedeutung des Verses ist nicht: Wer Reichtum hortet, indem er ihn nicht auf dem Weg Allahs (swt) ausgibt, dem kündige eine schwere Strafe an, wobei das Bindewort erklärend ist, und daher wäre der Horter nicht bestraft, wenn der gehortete Reichtum auf dem Weg Allahs (swt) ausgegeben worden wäre. Vielmehr ist die Bedeutung des Verses: Wer hortet, dem kündige eine Strafe an, und wer nicht auf dem Weg Allahs (swt) ausgibt, dem kündige eine Strafe an. Das Bindewort ist ein Bindewort der Verschiedenheit und nicht ein erklärendes. Daher ist das Verbot des Hortens uneingeschränkt, unabhängig davon, ob ein Teil davon auf dem Weg Allahs (swt) ausgegeben wurde oder nicht, und die Frage des Verbots des Hortens ist eine andere Frage als die des Verbots, nicht auf dem Weg Allahs (swt) auszugeben. Demnach ist klar ersichtlich, dass der Vers das Horten von Reichtum verbietet, selbst wenn darauf die Zakah entrichtet wurde und selbst wenn ein Teil davon auf dem Weg Allahs (swt) ausgegeben wurde.
Vierttens: Al-Bukhari überlieferte von Zayd b. Wahb, der sagte: „Ich kam an Abu Dharr in Ar-Rabtha vorbei, und so fragte ich ihn: Was hat dich an diesen Ort gebracht? Er antwortete: Wir waren in Ash-Sham, wo ich einen Streit mit Mu'awiyah hatte über:
Fourth: Bukhari reported from Zayd b. Wahb who said: “I passed by Abu Dharr in Al-Rabtha, so I asked him: What brought you to this place? He replied: We were in Ash-Sham where I had a dispute with Mu’awiyah over:
„Und diejenigen, die Gold und Silber horten und es nicht auf dem Weg Allahs (swt) ausgeben.“ (TMQ 9:34) Da sagte Mu'awiya: „Dies wurde über die Leute der Schrift offenbart.“ Daraufhin sagte ich: „Es wurde über sie und über uns offenbart.“ Und dies war der Streitpunkt zwischen uns. Da schrieb er an Uthman und beschwerte sich über mich, und Uthman schrieb mir, ich solle nach Madinah kommen. Ich ging dorthin, und die Leute versammelten sich um mich, als hätten sie mich noch nie zuvor gesehen. Ich erwähnte dies gegenüber Uthman, und er sagte: „Wenn du willst, kannst du in der Nähe bleiben.“ Dies ist es, was mich an diesen Ort geführt hat. Und wenn ein Abessinier über mich eingesetzt würde, würde ich zuhören und gehorchen.“ Der Unterschied zwischen Abu Dharr und Mu'awiya lag also darin, auf wen der Vers offenbart wurde, und nicht in seiner Bedeutung. Hätten Mu'awiya oder Uthman (ra) eine authentische Überlieferung gehabt, in der erwähnt wird, dass ein Vermögen, von dem Zakat entrichtet wird, nicht als Hortung gilt, so hätte Mu'awiya sie gegen Abu Dharrs Ansicht verwendet, und Abu Dharr wäre zum Schweigen gebracht worden, oder Uthman (ra) hätte sie benutzt, um ihn zum Schweigen zu bringen. Dies zeigt, dass die Allgemeingültigkeit des Verses und seine unbeschränkte Form nicht die Ursache des Streits zwischen Mu'awiya und Abu Dharr sowie zwischen Mu'awiya und Uthman (ra) war, und es ist nicht belegt, dass sie eine Überlieferung besaßen, die dem widersprach.
“And those who hoard gold and silver and spend it not in the way of Allah (swt).” (TMQ 9:34) and so Mu’awiyah said: “This was revealed concerning the People of the Book” so I said: “It was revealed concerning them and us”, and this was the issue between us. So he wrote to Uthman complaining about me, and so Uthman wrote to me telling me to come to Madinah. I went there and the people gathered around me as though they had never seen me before. I mentioned this to Uthman, and he said: “If you wish, you can stay close”. This is what led me to this place, and if an Abyssinian presided over me, I would listen and obey”. Therefore, the difference between Abu Dharr and Mu’awiyah was regarding who the verse was revealed about, and not its meaning, and if Mu’awiyah or ‘Uthman (ra) had an authentic narration which mentioned that if Zakah was paid from a wealth it would not be considered a hoard, Mu’awiyah would have used it against Abu Dharr’s opinion and Abu Dharr would have been silenced or ‘Uthman (ra) would have used it to silence him. This indicates that the generality of the verse and its unrestricted nature was not the cause of difference between Mu’awiyah and Abu Dharr, and between Mu’awiyah and ‘Uthman (ra), and it is not confirmed that they had a narration which opposed that.
Demnach ist klar, dass der Vers allgemein gehalten ist und alles Gold und Silber umfasst, unabhängig davon, ob ein Teil davon im Dschihad verwendet wurde, ob die Zakat darauf entrichtet wurde und ob es die Menge erreicht hat, ab der die Zakat fällig wird, oder nicht. Daher ist jede Hortung verboten (Haram).
Accordingly it is clear that the verse is general covering all gold and silver, irrespective of whether some of it was used in Jihad, and whether Zakah had been paid upon it, and whether it reached the amount required for Zakah to become obligatory or not. Therefore, all hoarding is forbidden (Haram).
Diejenigen, die das Horten erlauben, sofern die Zakāt darauf entrichtet wurde, haben keinen authentischen Beweis, und alle ihre Belege gelten aufgrund ihrer Schwäche und der mangelhaften Überlieferungsketten nicht als stichhaltig. Obwohl al-Buchārī ein Kapitel mit dem Titel „Kapitel – Es ist kein Horten, wenn darauf die Zakāt entrichtet wurde“ verfasst hat, hat er nicht einen einzigen Überlieferungsbericht angeführt, der diese Überschrift belegt, da ihm nicht einmal ein einziger davon als authentisch galt. Alle Überlieferungen, die als Beleg für die Zulässigkeit des Hortens herangezogen werden, sobald die Zakāt darauf entrichtet wurde, sind nicht authentisch, mit Ausnahme einer einzigen. Diese Überlieferung betrifft den Schmuck und wurde von Umm Salamah berichtet. Alle anderen Überlieferungen zu dieser Frage gelten als unwahr und wurden sowohl hinsichtlich ihrer Überlieferungskette als auch hinsichtlich ihres Textes kritisiert.
Those who permit hoarding if Zakah had been paid upon it have no authentic evidence and all of their evidences are not considered valid due to their weakness and the poor chains of narrations. Even though Bukhari wrote a section entitled: “Chapter – It is not a hoard when Zakah has been paid upon it”, he did not produce a single narration which indicates the heading, since not even a single one was authentic to him. All the narrations used as evidence for the permissibility of hoarding once Zakah had been paid upon it are not authentic except for a single one of them. This narration is the narration regarding jewellery which was reported by Umm Salamah, and all of the other narrations which were reported in this issue are considered as lies, and have been criticised from both the angle of the chain and text of the narration.
Was die Überlieferung von Umm Salamah betrifft, die als Beleg dafür angeführt wird, dass das Horten von Gold und Silber erlaubt ist, sofern die Zakah darauf entrichtet wird, verhält es sich wie folgt: Abu Dawud überlieferte über die Kette von Thabit b. Ajlan, von Ataa, von Umm Salamah, die sagte:
With respect to the narration of Umm Salamah that they use as an evidence to prove the permissibility of hoarding gold and silver if Zakah is paid upon it, it is as follows: Abu Dawud reported from the chain of Thabit b. Ajlan from Ataa from Umm Salamah who said:
. كُنْتُ أَلْبَسُ أَوْضَاحًا مِنْ ذَهَبٍ فَقُلْتُ: يَا رَسُولَ اللهِ، أَكَنْزٌ هُوَ؟ فَقَالَ: مَا بلََغَ أَنْ « » تؤَُدَّى زَكَاتُهُ فَزُكِّيَ فَلَيْسَ بِكَنْزٍ .
. كُنْتُ أَلْبَسُ أَوْضَاحًا مِنْ ذَهَبٍ فَقُلْتُ: يَا رَسُولَ اللهِ، أَكَنْزٌ هُوَ؟ فَقَالَ: مَا بلََغَ أَنْ « » تؤَُدَّى زَكَاتُهُ فَزُكِّيَ فَلَيْسَ بِكَنْزٍ .
„Ich trug früher goldenen Schmuck. Ich fragte: Ist das ein Schatz (Kanz), Gesandter Allahs ﷺ? Er antwortete: Was eine Menge erreicht, für die Zakat fällig ist, ist kein Schatz (Kanz), wenn die Zakat darauf entrichtet wird.“ Das im Hadith verwendete Wort ist Al-Awdhah, eine Art Schmuck. Im Wörterbuch Al-Muhit heißt es: „Al-Wadeh … und es ist Silberschmuck, und sein Plural ist Awdhah.“ Dieser Hadith ist schwach, weil Thabit b. Ajlan umstritten ist, wenn er als einziger Überlieferer in einer Überlieferung auftritt. Al-Dhahabi sagte in seiner Biografie über Thabit: „Zu den Überlieferungen, die von Thabit zurückgewiesen werden, gehört die Überlieferung von ‘Attab von ‘Ata’ von Umm Salamah.“ Doch selbst wenn er authentisch wäre, bezieht er sich nur auf den Schmuck, den Frauen tragen, und dieser gilt nicht als Schatz, wenn sein Wert das Nisab erreicht und die Zakat darauf bereits entrichtet wurde. Dies ist der Beleg dafür, dass auf Schmuck Zakat zu entrichten ist und er von der Allgemeinheit des Horten ausgenommen wird. Dieser Hadith eignet sich aus zwei Gründen nicht als Beleg für die Zulässigkeit des Hortens, wenn darauf Zakat entrichtet wurde.
“I used to wear gold ornaments. I asked: Is that a treasure (Kanz), Messenger (saw) of Allah (swt)? He replied: whatever reaches a quantity on which Zakah is payable is not a treasure (Kanz) when the Zakah is paid”. The word used in the narration is Al-Awdhah, which is a type of jewellery. It is mentioned in the dictionary of Al-Muhit: “Al-Wadeh…and it is silver jewellery and its plural is Awdhah”. This narration is weak because Thabit b. Ajlan is controversial when he is the single narrator in a narration. Al-Dhahabi said regarding Thabit in his biography: From the narrations which are refuted from Thabit is the narration of ‘Attab from ‘Ata’ from Umm Salamah”. Despite that, even if it was authentic, it is limited to the jewellery which women wear, and is not considered to be a hoard if its value reaches the Nisab, and subsequently the Zakah on it had been paid. This is the evidence for the payment of Zakah upon jewellery and it being made an exception from the generality of hoarding. This narration is not suitable to be used as an evidence for the permissibility of hoarding if Zakah had been paid upon it, from two angles:
Erstens: Diese Überlieferung kam als Antwort auf eine Frage, und jeder Text, der eine Antwort auf eine Frage darstellt oder der sich auf einen bestimmten Gegenstand bezieht, ist notwendigerweise auf das beschränkt, worum es in der Frage ging, und auf diesen bestimmten Gegenstand. Er gilt nicht als allgemein für alles, da die Worte mit der Frage, also mit dem bestimmten Gegenstand, verbunden sind; sie sind daher spezifisch und auf diese Frage und diesen Gegenstand begrenzt und gelten nicht darüber hinaus. Dementsprechend bezieht sich die Überlieferung speziell auf Schmuck, und wenn auf Schmuck Zakat entrichtet wird, ist es erlaubt, ihn zu horten, während alles andere nicht erlaubt ist. Es kann nicht eingewandt werden, die Regel der Scharia laute: „Berücksichtigt wird die Allgemeinheit des Wortlauts und nicht die Spezifizierung der Ursache“, und die Worte hier seien allgemein, daher nicht auf Schmuck beschränkt, sondern umfassten Schmuck und alles andere. Dieser Einwand greift nicht, denn diese Regel betrifft die Ursache und nicht die Antwort auf eine Frage oder einen bestimmten Gegenstand. Es ist eine korrekte Regel, und ihr Wortlaut zeigt, dass sie eine Regel für die Ursache ist und nichts weiter, denn es heißt: „nicht die Spezifizierung der Ursache“. Und es besteht ein Unterschied zwischen der Ursache und dem bestimmten Gegenstand, sowie zwischen der Ursache und der Antwort auf eine Frage.
Firstly: This narration came as an answer to a question, and every text which is an answer to a question, or came regarding a specific subject, is necessarily limited to what the question was about, and to that specific subject, and it is not considered general for everything since the words are connected to the question, or in other words, to the specific subject, and so they are specific and limited to that question and subject and do not apply beyond them. Accordingly, the narration is specific to jewellery, and so if Zakah is paid upon jewellery it is permitted to hoard it and anything else is not permitted. It cannot be argued that the Shari’ah rule is: “the consideration is given to the generality of the words and not to the specification of the cause” and the words here are general and so they are not specific to jewellery and rather they encompass jewellery and anything else. This cannot be argued because this rule is for the cause, and not for the reply to a question or a specific subject. It is a correct rule and its text indicates that it is a rule for the cause and nothing else, since it says: “not to the specification of the cause”, and there is a difference between the cause and the specified subject, and between the cause and the reply to a question.
Die Ursache ist, dass ein Vorfall eintritt und dann eine Vorschrift des Schari'a bezüglich dessen offenbart wird, wie etwa im Fall der Offenbarung des Verses: „Es steht einem gläubigen Mann und einer gläubigen Frau nicht zu, wenn Allah (swt) und Sein Gesandter (saw) eine Angelegenheit entschieden haben, dass sie [danach] noch eine Wahl in ihrer Angelegenheit haben." (TMQ 33:36). Die Ursache für die Offenbarung dieses Verses war, dass der Gesandte (saw) seine Nichte Zaynab mit seinem Diener Zayd verlobte, woraufhin ihr Bruder 'Abd Allah (swt) b. Jahsh sich weigerte, und so offenbarte Allah (swt) diesen Vers. Dies ist also die Ursache der Offenbarung, und darauf findet die Regel Anwendung: „Berücksichtigt wird die Allgemeingültigkeit der Worte und nicht die Spezifizierung der Ursache". Ein weiteres Beispiel ist die Ursache für die Offenbarung des Verses über das Erbrecht: Der Gesandte (saw) besuchte Jabir b. Abd Allah (swt), während dieser krank war, und fragte den Gesandten Allahs (saw): „Wie soll ich mit meinem Besitz verfahren? Was soll ich mit meinem Besitz tun?", und der Gesandte (saw) antwortete nicht, bis der Vers über das Erbrecht offenbart wurde (übereinstimmend überlieferte Überlieferung von Jabir), und so war dies die Ursache der Offenbarung.
The cause is when an issue happens and then a Shari’ah rule is revealed regarding it, such as the case for the revelation of the verse: “It is not for a believing man or a believing woman, when Allah (swt) and His Messenger (saw) have decided a matter, that they should [thereafter] have any choice about their affair.” (TMQ 33:36). The cause for the revelation of this verse was that the Messenger (saw) engaged his niece Zaynab to his servant Zayd, then her brother ‘Abd Allah (swt) b. Jahsh refused, and so Allah (swt) revealed this verse. Therefore, this is the cause of the revelation, and the rule: “the consideration is given to the generality of the words and not to the specification of the cause” applies to it. Another example is the cause for the revelation of the verse regarding inheritance; the Messenger (saw) visited Jabir b. Abd Allah (swt) while he was ill and asked the Messenger of Allah (saw) : “How should I deal with my property? What should I do with my property?”, and the Messenger (saw) did not reply until the verse of inheritance was revealed (agreed upon narration from Jabir) and so this was the cause of the revelation.
Ebenso sind alle Ursachen der Offenbarung von dieser Art, und auf sie bezieht sich die genannte Regel, die sich von der Antwort auf eine Frage und von einem bestimmten Sachverhalt unterscheidet. Denn der bestimmte Sachverhalt ist die Angelegenheit, über die gesprochen wurde, und die Angelegenheit, nach der man suchte, als die Regel dazu herabkam; und die Regel entstand nicht von selbst, daher ist sie auf diesen Sachverhalt beschränkt. In gleicher Weise können die Worte des Gesandten Allahs ﷺ mit einer bestimmten Frage verbunden sein, und so sind die Worte, die in der Antwort auf eine Frage gebraucht werden, auf diese Frage beschränkt.
In the same way, all the causes of revelation are of this type, and it is upon this that the mentioned rule applies, which is different to the reply to a question, and to a specific subject. Since the specific subject is the issue that was being talked about, and the issue that was being sought when the rule came regarding it, and the rule did not originate by itself, so, therefore, it is limited to that subject. In the same manner the words of the Messenger (saw) can be connected to a specific question, and so the words used in a reply to a question are limited to that question.
Zum Beispiel das, was Al-Bukhari von Abu Hurayrah überliefert hat, der sagte:
For example, what Al-Bukhari mentioned from Abu Hurayrah who said:
. إِذْ جَاءَهُ رَجُلٌ فَ قَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، بَ يْ نَمَا نَحْنُ جُلُوسٌ عِنْدَ النَّبِيِّ « هَلْ : هَلَكْتُ، قَالَ: مَا لَكَ؟ قَالَ: وقَ عْتُ عَلَى امْرَأَتِي وَأَنَا صَائِمٌ، فَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ تَجِدُ رَقَ بَةً تُ عْتِقُهَا؟ قَالَ: لا، قَالَ: فَ هَلْ تَسْتَطِيعُ أَنْ تَصُومَ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ؟ قَالَ: لا، فَ بَ يْ نَا نَحْنُ فَ قَالَ: فَ هَلْ تَجِدُ إِطْعَامَ سِتِّينَ مِسْكِينًا؟ قَالَ: لا، قَالَ: فَمَكَثَ النَّبِيُّ بِعَرَقٍ فِيهَا تَمْرٌ وَالْعَرَقُ الْمِكْتَلُ، قَالَ: أَيْنَ السَّائِلُ؟ فَ قَالَ: أَنَا، عَلَى ذَلِكَ أُتِيَ النَّبِيُّ قَالَ: خُذْهَا فَ تَصَدَّقْ بِهِ، فَ قَالَ الرَّجُلُ: أَعَلَى أَفْ قَرَ مِنِّي يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ فَ وَاللَّهِ مَا بَ يْنَ حَتَّى بَدَتْ لابَ تَ يْ هَا، يُرِيدُ الْحَرَّتَ يْنِ، أَهْلُ بَ يْتٍ أَفْ قَرُ مِنْ أَهْلِ بَ يْتِي، فَضَحِكَ النَّبِيُّ » أَنْ يَابُهُ ثُمَّ قَالَ: أَطْعِمْهُ أَهْلَكَ .
. إِذْ جَاءَهُ رَجُلٌ فَ قَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، بَ يْ نَمَا نَحْنُ جُلُوسٌ عِنْدَ النَّبِيِّ « هَلْ : هَلَكْتُ، قَالَ: مَا لَكَ؟ قَالَ: وقَ عْتُ عَلَى امْرَأَتِي وَأَنَا صَائِمٌ، فَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ تَجِدُ رَقَ بَةً تُ عْتِقُهَا؟ قَالَ: لا، قَالَ: فَ هَلْ تَسْتَطِيعُ أَنْ تَصُومَ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ؟ قَالَ: لا، فَ بَ يْ نَا نَحْنُ فَ قَالَ: فَ هَلْ تَجِدُ إِطْعَامَ سِتِّينَ مِسْكِينًا؟ قَالَ: لا، قَالَ: فَمَكَثَ النَّبِيُّ بِعَرَقٍ فِيهَا تَمْرٌ وَالْعَرَقُ الْمِكْتَلُ، قَالَ: أَيْنَ السَّائِلُ؟ فَ قَالَ: أَنَا، عَلَى ذَلِكَ أُتِيَ النَّبِيُّ قَالَ: خُذْهَا فَ تَصَدَّقْ بِهِ، فَ قَالَ الرَّجُلُ: أَعَلَى أَفْ قَرَ مِنِّي يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ فَ وَاللَّهِ مَا بَ يْنَ حَتَّى بَدَتْ لابَ تَ يْ هَا، يُرِيدُ الْحَرَّتَ يْنِ، أَهْلُ بَ يْتٍ أَفْ قَرُ مِنْ أَهْلِ بَ يْتِي، فَضَحِكَ النَّبِيُّ » أَنْ يَابُهُ ثُمَّ قَالَ: أَطْعِمْهُ أَهْلَكَ .
„Als wir bei dem Propheten ﷺ saßen, kam ein Mann und sagte: „O Gesandter Allahs ﷺ, ich bin zugrunde gerichtet!“ Da fragte ihn der Prophet ﷺ, was mit ihm los sei. Er antwortete: „Ich habe mit meiner Frau verkehrt, während ich fastete.“ Der Prophet ﷺ fragte ihn: „Kannst du dir leisten, einen Sklaven freizulassen?“ Er verneinte es. Der Prophet ﷺ fragte ihn: „Kannst du zwei aufeinanderfolgende Monate fasten?“ Er verneinte es. Der Prophet ﷺ fragte ihn: „Kannst du sechzig Arme speisen?“ Er verneinte es. Der Prophet ﷺ schwieg, und während wir uns in dieser Lage befanden, wurde dem Propheten ﷺ ein großer Korb voller Datteln gebracht. Er fragte: „Wo ist der Fragende?“ Er antwortete: „Ich (bin hier).“ Der Prophet ﷺ sagte zu ihm: „Nimm dies (den Korb mit Datteln) und gib es als Almosen.“ Der Mann sagte: „Soll ich es jemandem geben, der ärmer ist als ich? Bei Allah, zwischen seinen (das heißt Medinas) beiden Bergen gibt es keine Familie, die ärmer ist als ich.“ Da lächelte der Prophet ﷺ, bis seine Backenzähne sichtbar wurden, und sagte dann: „Speise damit deine Familie.“
“While we were sitting with the Prophet (saw) a man came and said, "O Allah (swt)'s Prophet! I have been ruined." Allah (swt)'s Prophet (saw) asked what was the matter with him. He replied "I had sexual intercourse with my wife while I was fasting." Allah (swt)'s Prophet (saw) asked him, "Can you afford to manumit a slave?" He replied in the negative. Allah (swt)'s Prophet (saw) asked him, "Can you fast for two successive months?" He replied in the negative. The Prophet (saw) asked him, "Can you afford to feed sixty poor persons?" He replied in the negative. The Prophet (saw) kept silent and while we were in that state, a big basket full of dates was brought to the Prophet. He asked, "Where is the questioner?" He replied, "I (am here)." The Prophet (saw) said (to him), "Take this (basket of dates) and give it in charity." The man said, "Should I give it to a person poorer than I? By Allah (swt); there is no family between its (i.e. Medina's) two mountains who are poorer than I." The Prophet (saw) smiled till his premolar teeth became visible and then said, 'Feed your family with it." when we were sitting down with the Prophet, a man came and said O Messenger of Allah (saw) I am destroyed. And so the Prophet (saw) asked him what did you do? He said I deliberately had intercourse with my wife during Ramadan. And so he said to him: “Do you have a slave you can free? He said no. So he asked him: Are you able to fast two consecutive months? He said no. So he said: Could you feed sixty poor people? He said no. So the Prophet (saw) waited, and in the meantime someone brought him a branch with a date and so he said: Where is the questioner? The man replied: Here. So he said: Take this and give it in charity. The man said: Upon someone poorer than me O Messenger of Allah (saw) ? I swear by Allah (swt)! There is no household poorer than me around. And so the Prophet (saw) laughed until his teeth could be seen and then said: Feed your family with it”.
Die Antwort des Gesandten Allahs ﷺ ist spezifisch für die gestellte Frage, und so sind die Worte „befreie einen Sklaven“ mit der Frage des Beduinen verbunden. Ein weiteres Beispiel ist die Überlieferung, dass er ﷺ, als er nach der Zulässigkeit gefragt wurde, Datteln zu verkaufen, wenn sie trocknen, fragte:
The answer of the Messenger (saw) is specific to the question asked, and so the words: “free a slave” are connected to the question of the Bedouin. Another example is the report that when he was asked about the permissibility of selling dates if they get dried, and so the Prophet (saw) asked:
. » أَيَ نْ قُصُ الرُّطَبُ إِذَا يَبِسَ؟ فَ قَالُوا: ن عََمْ، فَ قَالَ: فَلاَ إِذ اً « .
. » أَيَ نْ قُصُ الرُّطَبُ إِذَا يَبِسَ؟ فَ قَالُوا: ن عََمْ، فَ قَالَ: فَلاَ إِذ اً « .
„Schrumpfen die frischen Datteln, wenn sie trocken sind?“ Sie sagten: „Ja“, da untersagte er es? Und sie antworteten: „Ja“, und so sagte er: „so untersagte er es“, überliefert von Abu Ya’la mit diesem Wortlaut von Sa’d b. Abi Waqqas, und Al-Hakim und Ibn Hibban haben es als authentisch bewertet. Die Antwort des Gesandten Allahs ﷺ bezieht sich also konkret auf das, wonach gefragt wurde, nämlich den Verkauf reifer Datteln gegen getrocknete, und so ist seine Aussage „so untersagte er es“ mit der Frage verbunden. Dies ist kein Grund für die Regel, sondern eine Antwort auf eine Frage, und zwischen beidem besteht ein großer Unterschied. Dementsprechend ist der allgemeine Wortlaut, der als Antwort auf eine Frage kommt, kein Grund für die Regel, sondern lediglich eine Erklärung für die betreffende Angelegenheit. Käme ein allgemeiner Wortlaut hingegen als Gesetzgebung einer neuen Regel für einen eingetretenen Fall, so wäre die Gesetzgebung der Regel allgemein, und das Eintreten des Falles wäre der Grund für die Gesetzgebung der Regel. Damit wird der weite Unterschied zwischen dem Grund und der Antwort auf eine Frage deutlich. Daher umfasst die allgemeine Regel ihren Grund und alles Übrige, während die Antwort auf eine Frage auf diese Frage beschränkt ist, da die Worte des Gesandten Allahs ﷺ mit ihr verbunden sind.
“Will the fresh dates shrink when they are dry?"They said yes, so he forbade that?” and they replied yes, and so he said: “so he forbade that” reported by Abu Ya’la with this wording from Sa’d b. Abi Waqqas, and Al-Hakim and Ibn Hibban authenticated it. So, the answer of the Messenger (saw) is specific to what he has been asked, in other words, selling ripe dates for dried ones, and so his words: “so he forbade that” are connected to the question. This is not a cause for the rule, rather it is a reply to a question, and there is a big difference between both. Accordingly, the general wording which comes as a reply to a question is not a cause for the rule, it is only an explanation for the matter in question, and if general wording came as legislating a new rule for an issue that happened, then the legislation of the rule would be general, and the occurrence of the issue was the cause for the legislation of the rule. So the wide difference between the cause and the answer to a question becomes apparent. Therefore, the general rule encompasses its cause and anything else, whereas the answer to a question is specific to the question, since the words of the Messenger (saw) are connected to it.
Was die Frage an den Gesandten Allahs ﷺ betrifft, ob das Meerwasser rein ist, und seine Antwort darauf:
As for the question to the Messenger (saw) regarding the sea water and his (pbuh) answer:
. » هُوَ الطَّهُورُ مَاؤُهُ الْحِلُّ مَيْتَتُه « . „Sein Wasser ist reinigend und seine verendeten (Tiere) sind erlaubt (zu essen)“ (überliefert von At-Tirmidhi von Abu Hurayrah, und Abu ʿIsa sagte, die Überlieferung sei Hasan Sahih). Sie bezieht sich außerdem speziell auf das, wonach gefragt wurde, nämlich das Meerwasser, doch der Gesandte Allahs ﷺ erklärte dem Fragenden mehr, als er gefragt hatte. Dennoch bleibt die Antwort des Gesandten Allahs ﷺ auf das beschränkt, wonach er gefragt wurde, nämlich Meerwasser, und sie ist auf dieses begrenzt. Ebenso verhielt es sich, als er nach dem „Budha'ah“, dem Brunnenwasser, gefragt wurde, und er sagte:
. » هُوَ الطَّهُورُ مَاؤُهُ الْحِلُّ مَيْتَتُه « . “Its water is purifying and its dead (animals) are lawful (to eat)” (reported by Al-Tirmidhi from Abu Hurayrah and Abu ‘Isa said the narration is Hasan Sahih), it is also specific to what was asked about, which was the sea water, but the Messenger (saw) explained more than he was asked about to the questioner. It still remains as the answer of the Messenger (saw) specific to what he was asked about, which was sea water, and it is limited to that. In the same manner when he was asked about the: “Budha’ah”, well water, and he said:
. » إِنَّ الْمَاءَ طَهُورٌ « .
. » إِنَّ الْمَاءَ طَهُورٌ « .
„Wasser ist rein“ (überliefert von At-Tirmidhi von Abu Sa’id Al-Khudri, und er sagte, er sei Hasan, und Ahmad hat ihn als authentisch bestätigt), was ebenfalls mit der Frage zusammenhängt. So antwortete er auf die Frage nach dem Brunnenwasser, doch seine Antwort an den Fragenden umfasste mehr, als wonach er gefragt worden war, und dennoch bleibt sie die Antwort des Gesandten Allahs ﷺ, die mit der Frage in Verbindung steht. Er wurde nämlich über die Waschung mit Meerwasser gefragt, und seine Antwort war allgemein gehalten und schloss die Waschung (Wudu), die Ganzkörperwaschung (Ghusl) von großen Verunreinigungen und mehr ein. Im Buch Al-Imam Sharh Al-Ilmam steht geschrieben: „Warum antwortete er dann nicht mit Ja, als sie sagten: ‚Können wir damit die Waschung vollziehen?‘“ Wir sagen: Weil es dann auf die Lage der Notwendigkeit beschränkt gewesen wäre, und das ist hier nicht der Fall. Außerdem würde aus der Beschränkung der Antwort auf „Ja“ verstanden, dass nur die Waschung damit vollzogen werden könnte, und der Rest an Verunreinigungen und Schmutz könnte damit nicht gereinigt werden.
“water is pure” (reported by Al-Tirmidhi from Abu Sa’id Al-Khudri, and he said it is Hasan and Ahmad authenticated it), which is also connected to the question, and so he replied to the question about the well water but his reply to the questioner encompassed more than what he was asked about, yet it still remains as the answer of the Messenger (saw) connected to the question. So he was asked about ablution from sea water, and his answer was general encompassing ablution, Ghusl (ablution from major impurities) and more. In the book Al-Imam Sharh Al-Ilmam it is written: “why did he not answer then with yes when they said: “can we make ablution with it?”. We say – because it would have been restricted to the situation of necessity, and this is not the case. Also, it would be understood from the restriction of the answer to: “yes” that only ablution could be made from it, and the remainder of impurities and dirt could not be purified by it”.
Daher ist die Antwort des Gesandten Allahs (saw) bezüglich des Meerwassers und des Brunnenwassers auf das beschränkt, wonach er gefragt wurde, und nicht allgemein auf alles. Dennoch antwortete er dem Fragenden mit mehr als dem, wonach dieser fragte, jedoch weiterhin im Themenbereich seiner Frage. Und die Erörterung betrifft nicht die Übereinstimmung der Antwort mit der Frage, sodass man sagen könnte, die Antwort des Gesandten Allahs (saw) sei allgemeiner gewesen als die Frage des Fragenden. Vielmehr geht es darum, dass die Antwort auf den Gegenstand der Frage beschränkt blieb und sich nicht auf ein anderes Thema ausdehnte, und nicht um die Übereinstimmung der Antwort mit der Frage. Schaukani erwähnt in „Nayl al-Awtar“: „Zu den Vorteilen der Überlieferung gehört die Zulässigkeit, in der Antwort auf eine Frage mehr zu geben, um den Nutzen (einer unmittelbaren Antwort) zu begrenzen, und dass es nicht notwendig ist, eingeschränkt zu sein.“ Bukhari hat zu diesem Thema ein Kapitel verfasst mit dem Titel: „Kapitel – wer dem Fragenden mit mehr antwortet, als er gefragt hat“. Und er erwähnt die Überlieferung von Ibn Umar, dass
Therefore, the answer of the Messenger (saw) regarding the sea water and well water is limited to what he was asked about, and not general to everything. However, he answered the questioner with more than what he asked, but still in the subject of his question, and the discussion is not about the conformity of the answer to the question, such that it could be said that the answer of the Messenger (saw) was more general than the question of the questioner. Rather the discussion is that the answer was limited to the subject matter of the question, and was limited to that without going beyond it to another subject, and not about the conformity of the answer to the question. Shawkani mentioned in Nayl Al-Awtar: “and from the benefits of the narration is the legitimacy of giving extra in the answer to the question, in order to limit the benefit (from a direct answer) and the lack of necessity to be restricted”. Bukhari wrote a chapter on the issue entitled: “Chapter – who answers the questioner with more than what he asked”. And he mentioned the narration of Ibn Umar that:
. مَا يَ لْبَسُ الْمُحْرِمُ؟ فَ قَالَ: لا ي لَْبَسُ الْقَمِيصَ وَلاَ أَنَّ رَجُلاً سَأَلَ النَّبِيَّ « الْعِمَامَةَ وَلاَ السَّرَاوِيلَ وَلاَ الْبُ رْنُسَ وَلاَ ث وَْبًا مَسَّهُ الْوَرْسُ أَوْ الزَّعْفَرَانُ، فَإِنْ لَمْ يَجِدْ النَّ عْلَيْنِ » فَ لْيَ لْبَسْ الْخُفَّ يْنِ وَلْيَ قْطَعْهُمَا حَتَّى يَكُونَا تَحْتَ الْكَعْبَ يْنِ .
. مَا يَ لْبَسُ الْمُحْرِمُ؟ فَ قَالَ: لا ي لَْبَسُ الْقَمِيصَ وَلاَ أَنَّ رَجُلاً سَأَلَ النَّبِيَّ « الْعِمَامَةَ وَلاَ السَّرَاوِيلَ وَلاَ الْبُ رْنُسَ وَلاَ ث وَْبًا مَسَّهُ الْوَرْسُ أَوْ الزَّعْفَرَانُ، فَإِنْ لَمْ يَجِدْ النَّ عْلَيْنِ » فَ لْيَ لْبَسْ الْخُفَّ يْنِ وَلْيَ قْطَعْهُمَا حَتَّى يَكُونَا تَحْتَ الْكَعْبَ يْنِ .
„Ein Mann fragte den Propheten ﷺ: „Was (für Kleidung) soll ein Muhrim (ein Muslim, der beabsichtigt, `Umra oder Hajj zu verrichten) tragen?“ Er antwortete: „Er soll kein Hemd, keinen Turban, keine Hose, keinen Kopfumhang und kein Gewand tragen, das mit Safran oder Wars (einer Art Parfüm) parfümiert ist. Und wenn er keine Sandalen hat, dann kann er Khuffs (Socken aus dickem Stoff oder Leder) verwenden, doch die Socken sollen so kurz geschnitten werden, dass die Knöchel frei bleiben.“ Es scheint also, als sei er nach einer Situation der Wahl gefragt worden und habe darauf geantwortet, und dann habe er zusätzliche Informationen über eine Situation der Notlage gegeben, was zur Frage nicht ungewöhnlich ist, da eine Reise zu einer solchen Lage führen kann.“ Dies zeigt insgesamt, dass die Antwort durch die Frage begrenzt ist; beachte seine Worte: „nicht ungewöhnlich zur Frage“. Unabhängig davon, ob die Antwort mit dem übereinstimmte, was der Fragende fragte, oder ob sie darüber hinausging, ist die Antwort auf die Frage spezifisch. Aus diesem Grund bezog sich die Frage von Umm Salamah auf Schmuck, und daher ist die Antwort des Gesandten ﷺ spezifisch für Schmuck und darauf beschränkt; sie gilt nicht für alles darüber hinaus, denn sie ist eine Antwort auf eine Frage und kein Anlass für die Offenbarung einer Regel. Dementsprechend wurde gezeigt, dass die Verwendung dieser Überlieferung als Beweis für die Zulässigkeit des Horten, wenn darauf die Zakāt bezahlt wurde, ungültig ist, da die Überlieferung auf Schmuck beschränkt ist.
“A man asked the Prophet: "What (kinds of clothes) should a Muhrim (a Muslim intending to perform `Umra or Hajj) wear? He replied, "He should not wear a shirt, a turban, trousers, a head cloak or garment scented with saffron or Wars (kinds of perfumes). And if he has no slippers, then he can use Khuffs (socks made from thick fabric or leather) but the socks should be cut short so as to make the ankles bare.”, so it was though he was asked about a situation of choice and so he answered it, and then he gave extra information about a situation of exigency, which is not unusual to the question since a travel may lead to that”. This all indicates that the reply is limited by the question; notice his words: “not unusual to the question”, irrespective of whether the reply was in conformity with what the questioner asked or was more than he asked, the answer is specific to the question. For this reason the question of Umm Salamah was regarding jewellery and so the answer of the Messenger (saw) is specific to jewellery, and is limited to it, and does not apply to anything beyond it, because it is an answer to a question and not a cause for the revelation of a rule. Accordingly, the use of this narration as an evidence to prove the permissibility of hoarding if Zakah had been paid upon it has been shown to be invalid, since the narration is specific to jewellery.
Der zweite der beiden Gründe: Der Vers über die Zakah ist allgemein für jede Schatzanhäufung, während die Überlieferung von Umm Salamah sich speziell auf Schmuck bezieht. Die Überlieferung wäre demnach eine Spezifizierung der Allgemeinheit des Verses. Daher ist die verbotene Schatzanhäufung die Anhäufung von allem außer Schmuck, wohingegen es nicht verboten ist, Schmuck anzuhäufen, wenn die Zakah darauf entrichtet wird. Es ist in keiner Hinsicht möglich, dass die Überlieferung auf jede Art der Schatzanhäufung zutrifft, und der einfachste Beweis dafür, dass sie nicht allgemein gilt, ist: Würde sie es, so wäre dies eine Aufhebung (Naskh) des Verses, da dann sowohl der Vers als auch die Überlieferung allgemein wären und somit eine Aufhebung des Verses darstellen würde. Zudem ist die Überlieferung ein Ahad-Überlieferung (Einzelüberlieferung) und daher nicht eindeutig, während der Vers definitiv ist. Überlieferungen können den Koran nicht aufheben, selbst wenn sie Mutawatir wären (mehrfach überlieferte Berichte mit so vielen Ketten, dass die Überlieferung sicher feststeht). Dies liegt daran, dass der Koran sowohl dem Wortlaut als auch dem Sinn nach sicher überliefert ist und wir Allah (swt) mit seinem Wortlaut und seinem Sinn verehren, während die mutawatir überlieferte Überlieferung nur dem Sinn nach sicher feststeht, nicht dem Wortlaut, und wir Allah (swt) nicht mit ihrem Wortlaut verehren. Daher kann sie den Koran nicht aufheben. Wenn dies für die mutawatir Überlieferung gilt, wie verhält es sich dann mit der Einzelüberlieferung? Entsprechend ist die Verwendung dieser Überlieferung zum Beweis der Erlaubtheit der Schatzanhäufung bei entrichteter Zakah als ungültig erwiesen, aufgrund der Unzulässigkeit, dass der Koran durch eine Überlieferung aufgehoben wird.
The second of the two reasons: the verse of Zakah is general for every hoard, and the narration of Umm Salamah is specific to jewellery, and so the narration would be a specification for the generality of the verse. Therefore, the hoarding that is forbidden is the hoarding of anything other than jewellery, whereas it is not prohibited to hoard jewellery if the Zakah on it is paid. It is not possible from any angle for the narration to be general to every type of hoard, and the simplest evidence that it is not general is that if it was then it would be an abrogation of the verse, since the verse would be general as would the narration and so it would be an abrogation for the verse. And the narration is an Ahad (singular) narration and so it is inconclusive whereas the verse is definite, and the narrations cannot abrogate the Quran even if they were Mutawatir (multiple chains of narrations such that the narration becomes definitely confirmed). This is because the Quran is definitely confirmed by words and meaning, and we worship Allah (swt) by its words and meaning, whereas the Mutawatir narration is definitely confirmed from its meaning and not its words, and we do not worship Allah (swt) with its words, and so it cannot abrogate the Quran. If this is the case for the Mutawatir narration, then what about the singular one? And so accordingly the use of this narration to prove the permissibility of hoarding if Zakah is paid upon it has been proven invalid, due to the impermissibility of Quran being abrogated by a narration.
Diejenigen, die das Horten von Gold und Silber erlauben, sofern die Zakah darauf entrichtet wurde, behaupten, der Beweis für dessen Zulässigkeit sei, dass der Vers, der das Horten verbietet, durch die Verse abrogiert sei, welche die Zakah zur Pflicht machten, und dass diese Verse den Vers über das Horten abrogiert hätten, indem sie die Sadaqah, also die Zakah, darauf zur Pflicht machten. Die Erwiderung darauf lautet: Die Zakah wurde den Muslimen im zweiten Jahr nach der Hidschra zur Pflicht gemacht, der Vers über das Horten wurde hingegen im neunten Jahr nach der Hidschra offenbart, und das früher Offenbarte hebt das später Offenbarte nicht auf. Hinzu kommt, dass es zwingend eines Beweises bedarf, der anzeigt, dass dieser Vers den anderen Vers abrogiert, damit eine Abrogation vorliegt. Wird kein Beweis gefunden, der diese Abrogation anzeigt, so gilt sie nicht als Abrogation. Abrogation ist die Aufhebung und Außerkraftsetzung der aus einem früheren Text abgeleiteten Regel durch einen späteren Text, und die Aufhebung der früheren Regel durch einen späteren Text ist davon abhängig, dass der spätere Text ausdrücklich erwähnt, dass er die frühere Regel abrogiert, wie etwa die Worte Allahs ﷻ:
Those who permit the hoarding of gold and silver if Zakah has been paid upon it, claim that the evidence for its permissibility is that the verse forbidding hoarding is abrogated by the verses which made Zakah obligatory, and that those verses abrogated the verse of hoarding by obligating Sadaqah, in other words, Zakah, upon it. The reply to this is that Zakah was made obligatory upon the Muslims in the second year after Hijrah, whereas the verse of hoarding was revealed in the ninth year after Hijrah, and what is revealed earlier does not abrogate what is revealed later. On top of that, it is imperative that there is an evidence which indicates that this verse is an abrogation for the other verse in order for it to be abrogation, and if there is no evidence found which indicates that abrogation, then it is not considered to be an abrogation. Abrogation is the cancellation and lifting of the rule derived from a previous text by a subsequent text, and the cancellation of the previous rule by a subsequent text is conditional upon the subsequent text mentioning that it is an abrogation for the previous rule, such as his words:
. » نهََيْتُكُمْ عَنْ زِيَارَةِ الْقُبُورِ فَزُورُوهَا « .
. » نهََيْتُكُمْ عَنْ زِيَارَةِ الْقُبُورِ فَزُورُوهَا « .
„(Früher) habe ich euch verboten, Gräber zu besuchen, doch besucht sie nun.“ (überliefert von Muslim von Buraydah) Und sein (SWT) Wort: „O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr mit dem Gesandten (saw) im Vertrauen Rat halten wollt, so gebt vor eurer Unterredung eine Spende. Das ist besser für euch und reiner. Wenn ihr aber nichts findet, so ist Allah (SWT) gewiss Allvergebend und Barmherzig.“ (TMQ 58:12) Dieser Vers gebietet, beim Kommen zur vertraulichen Beratung, wenn möglich, eine Spende zu geben. Dann kommt ein anderer Vers und hebt es auf: „Habt ihr gefürchtet, vor eurer Unterredung Spenden zu geben? Wenn ihr es aber nicht tut und Allah (SWT) euch vergeben hat, dann verrichtet das Gebet, entrichtet die Zakat und gehorcht Allah (SWT) und Seinem Gesandten (saw).“ (TMQ 58:13) Dieser Vers hebt also das Gebot auf, beim Kommen zur vertraulichen Beratung eine Spende zu geben. Die Überlieferung erklärt im Wortlaut ausdrücklich, dass es sich um eine Aufhebung handelt, und der Vers erklärt durch Hinweis, dass es eine Aufhebung ist, mit Seinen (SWT) Worten: „Habt ihr gefürchtet, vor eurer Unterredung Spenden zu geben?“ Daher ist es zwingend, dass der Text etwas enthält, das – entweder ausdrücklich oder durch implizite Andeutung – zeigt, dass es sich um eine Aufhebung des vorherigen Textes handelt. Für eine Aufhebung genügt es nicht, dass zwischen den beiden Texten ein scheinbarer Widerspruch besteht, denn zwischen Versen des Qur'an gibt es keinen Widerspruch. Was manche Gelehrte gesagt haben, nämlich dass diese Verse einen Widerspruch zwischen ihnen andeuten und sie daher als aufgehoben gelten, dem widersprechen die Worte jener Verse selbst, die die Abwesenheit jeglichen Widerspruchs ausdrücklich bestätigen; die Vereinbarkeit der Texte ist klar, und in den Versen gibt es nichts, was auf eine Aufhebung hinweist. Daher ist es zwingend, dass der nachfolgende Text, der als Aufhebung eines früheren gilt, etwas enthält, das – ausdrücklich oder durch Hinweis – beweist, dass es sich um eine Aufhebung handelt. Es gibt in den Versen über die Zakah nichts, was von nah oder fern darauf hindeutet, dass sie den Vers über das Horten aufheben, weder ausdrücklich noch durch einen Hinweis; deshalb heben sie ihn nicht auf. Selbst diejenigen, die sagen, dass ein Widerspruch zwischen einem späteren und einem früheren Text den späteren zur Aufhebung des früheren macht, behaupten nicht, dass die Verse über die Zakah den Vers über das Horten aufheben, weil nichts auf einen Widerspruch zwischen beiden hindeutet: Die Verse über die Zakah richten sich an die Entrichtung der Zakah, während der Vers über das Horten dazu aufruft, das Horten zu unterlassen. Zwischen diesen beiden Angelegenheiten besteht kein Widerspruch, denn es kann sowohl die Entrichtung der Zakah als auch das Horten geben, und es kann sowohl die Nichtentrichtung der Zakah als auch das Unterlassen des Hortens geben. Dies ist ein zusätzlicher Grund, warum es selbst nach dieser Meinung keine Aufhebung gibt. Woher also soll diese Aufhebung behauptet werden? Hinzu kommt: Die Zakah wurde im zweiten Jahr nach der Hidschra vorgeschrieben, der Vers über das Horten wurde dagegen im neunten Jahr nach der Hidschra offenbart, also sieben Jahre nachdem die Zakah zur Pflicht geworden war. Außerdem umfassen die Verse über die Zakah weder ausdrücklich noch durch einen Hinweis das, was nötig wäre, um anzuzeigen, dass sie den Vers über das Horten aufheben, und darüber hinaus besteht zwischen ihnen kein Widerspruch. Daher ist die Behauptung, der Vers über das Horten sei aufgehoben, falsch, und sie wird zurückgewiesen.
Diejenigen, die behaupten, es sei erlaubt, Gold und Silber zu horten, wenn die Zakah darauf entrichtet wurde, stützen die Zulässigkeit auf das, was in Bukhari überliefert ist: „Von Ibn Umar, der sagte, ein Beduine habe ihn nach dem Vers gefragt: „Und jene, die Gold und Silber horten“ (TMQ 9:34). Wer es hortet und seine Zakah nicht entrichtet, dem wird Wehe sein; das war vor der Offenbarung des Zakah-Verses, und als dieser offenbart wurde, machte Allah (swt) ihn zur Reinigung des Vermögens.“ Man kann nicht einwenden, diese Überlieferung von Ibn Umar sei eine Spezifizierung des Qur'an durch die Sunnah oder eine Aufhebung des Qur'an durch die Sunnah. Vielmehr ist diese Überlieferung eine authentische Information über jene Aufhebung, und sie gehört daher zur Kategorie der Aufhebung des Qur'an durch den Qur'an, denn was in diesem Fall den Qur'an aufhob, war der Qur'an selbst, da die Zakah durch den Qur'an und nicht durch die Sunnah verpflichtend gemacht wurde. Daher ist es verpflichtend, sie anzunehmen, da sie eine authentische Überlieferung ist, die berichtet, dass der Vers durch einen anderen Vers aufgehoben wurde, und somit das Verbot des Hortens aufgehoben ist. Folglich darf alles, worauf die Zakah entrichtet wurde, gehortet werden.
Those who claim that it is permitted to hoard gold and silver if Zakah has been paid upon them say that the evidence for its permissibility is what has been reported in Bukhari: “from Ibn Umar who said that a Bedouin asked him about the verse: “And those who hoard gold and silver” (TMQ 9:34) : Whoever hoards it, and not pay its Zakah, so woe unto them; that was before the revelation of the verse of Zakah, and so when that was revealed Allah (swt) made it as a purification for the wealth”. It cannot be argued that this narration from Ibn Umar is a specification for the Quran by the Sunnah, or an abrogation of the Quran by the Sunnah. Rather this narration is an authentic information regarding that abrogation, and so it is from the category of abrogation of Quran by Quran, since what abrogated the Quran in this case was the Quran because Zakah was made obligatory by the Quran and not the Sunnah, and so it is obligatory to accept it since it is an authentic narration which reports that the verse is abrogated by another verse, and so the forbiddance of hoarding is abrogated. Therefore, whatever has had Zakah paid upon it can be hoarded.
Die Antwort darauf ist aus vier Blickwinkeln zu betrachten:
The answer to this is from four angles:
Erstens: Dies ist eine Ahad-Überlieferung, die behauptet, dass der Vers aufgehoben (mansūkh) sei. Da sie eine Ahad-Überlieferung ist, ist sie wie jede andere Ahad-Überlieferung unsicher (ẓannī), während der Vers selbst sicher (qaṭ'ī) ist. Was sicher ist, wird dem Unsicheren vorgezogen, und daher ist der Vers vorzuziehen, da nichts vorhanden ist, das ihn aufhebt. Deshalb wird nach dem Vers gehandelt, weil es keine Aufhebung gibt, da er vorzuziehen ist, und die Behauptung der Aufhebung wird zurückgewiesen.
First: This is an Ahad narration which claims that the verse has been abrogated, and so as it is Ahad it is indefinite like any other Ahad narration, whereas the verse itself is definite, and what is definite is preferred to what is indefinite and so the verse is preferred due to the absence of anything abrogating it, and so it is acted upon due to the absence of abrogation because it is preferred and the claim of abrogation is rejected.
Zweitens: Die Mitteilung über die Abrogation (Naskh) eines Verses gleicht einer überlieferten Erzählung, die eine Regel enthält, welche eine andere Regel aufhebt, die sich in einem Vers des Qur'an findet. So wie die Erzählung einen Vers nicht abrogieren kann, selbst wenn sie das enthält, was auf seine Abrogation hinweist, ebenso ist die Aussage von Ibn Umar keine Abrogation eines Qur'an-Verses allein dadurch, dass er sagt, er sei abrogiert.
Second: The informing about the abrogation of a verse is like a reported narration which included a rule which abrogates another rule that was found in a verse of the Quran, so in the same manner that the narration cannot abrogate the verse even if it includes what indicates its abrogation, in the same way the information from Ibn Umar is not an abrogation for a verse of Quran simply by his statement that it is abrogated.
Drittens: Ibn Umar hat nicht mitgeteilt, dass der Vers aufgehoben wurde, als Überlieferung vom Gesandten ﷺ; das heißt, er hat nicht berichtet, dass der Gesandte ﷺ gesagt habe, der Vers sei aufgehoben. Vielmehr äußerte er seine Meinung, dass der Vers aufgehoben worden sei, denn als der Beduine ihn nach dem Vers fragte, antwortete er, er sei aufgehoben, und er berichtete nicht, dass der Gesandte ﷺ ihn darüber informiert habe, dass er aufgehoben sei. Die Ansicht des Ibn Umar war also, dass der Vers durch die Zakah aufgehoben wurde. Es handelte sich nicht um eine Überlieferung vom Gesandten ﷺ, und die Meinung des Ibn Umar gilt nicht als scharia-rechtlicher Beleg, da die Meinung eines Gefährten nicht als scharia-rechtlicher Beleg für eine Bestimmung des Islamischen Rechts gilt, geschweige denn als Aufhebung eines Qur'an-Verses.
Third: Ibn Umar did not inform that the verse was abrogated as information from the Messenger (saw) ; in other words, he did not report that the Messenger (saw) said that the verse is abrogated. Rather he was giving his opinion that the verse has been abrogated, since when the Bedouin asked him about the verse he replied that it has been abrogated and he did not relate that the Messenger (saw) had informed him that it had been abrogated, and so it is the opinion of Ibn Umar that the verse was abrogated by Zakah. In other words, it was Ibn Umar’s understanding that Zakah abrogated this verse, and it was not a narration from the Messenger (saw) , and the opinion of Ibn Umar is not considered to be a Shari’ah evidence since the opinion of a companion is not considered to be a Shari’ah evidence for a Shari’ah rule, let alone as an abrogation of Quran.
Viertens: Die Zakāh wurde im zweiten Jahr nach der Hidschra zur Pflicht, und der Vers, der das Horten verbot, wurde im neunten Jahr nach der Hidschra offenbart. Wie kann also die frühere Bestimmung zur Zakāh einen Vers aufheben, der sieben Jahre später offenbart wurde? Daher wird diese Überlieferung dem Inhalt nach (Dirāyatan) zurückgewiesen.
Fourth: Zakah was obligated in the second year after Hijrah, and the verse which forbade hoarding was revealed in the ninth year after Hijrah, and so how can the earlier rule of Zakah abrogate a verse which was revealed seven years later? And therefore this narration is rejected from its text (Dirayyatan).
Diese vier Gesichtspunkte genügen ohne jeden Zweifel, um zu zeigen, dass die Berufung auf diese Überlieferung als Beweis ungültig ist, und um die Behauptung zu entkräften, der Vers sei abrogiert. Dementsprechend ist diese Überlieferung nicht geeignet, als Beweis dafür zu dienen, dass das Horten erlaubt ist, wenn die Zakah darauf entrichtet wurde.
These four angles are without a doubt sufficient to show that using this narration as evidence is invalid, and to invalidate the claim that the verse is abrogated, and accordingly this narration is not suitable to be used as a proof that it is permissible to hoard if Zakah had been paid upon it.
Und diejenigen, die das Horten erlauben, sofern die Zakah darauf entrichtet wird, sagen, der Beweis sei, dass der Muslim finanziell über die Zakah hinaus nicht belangt werden kann, und die Belege hierfür seien zahlreich, wie etwa die übereinstimmend überlieferte Überlieferung des Gesandten Allahs ﷺ an den Beduinen:
And those who permit hoarding if the Zakah is paid upon it say that the evidence is that the Muslim is not accountable financially beyond Zakah, and the evidences for this are many, such as the agreed upon narration of the Messenger (saw) to the Bedoiun:
. الزَّكَاةَ، فَإِذَا هُوَ يَسْأَلُ عَنْ الإِسْلامِ ... إلى أن قال: وَذكََرَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ ...« » قَالَ: هَلْ عَلَيَّ غَيْرُهَا؟ قَالَ: لا، إِلا أَنْ تَطَوَّعَ .
. الزَّكَاةَ، فَإِذَا هُوَ يَسْأَلُ عَنْ الإِسْلامِ ... إلى أن قال: وَذكََرَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ ...« » قَالَ: هَلْ عَلَيَّ غَيْرُهَا؟ قَالَ: لا، إِلا أَنْ تَطَوَّعَ .
„…er fragte nach dem Islam, bis er sagte: Und der Gesandte Allahs ﷺ unterrichtete ihn über die Zakat (die Pflichtabgabe). Der Fragende fragte: „Bin ich verpflichtet, außer dieser noch etwas zu geben?“ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Nein, es sei denn, du gibst freiwillig aus eigenem Willen.“ Und was der Gesandte ﷺ sagte:
“he was asking about Islam…till he said: And the Messenger of Allah (saw) (saw) told him about the Zakah (obligatory charity). The inquirer asked: "Am I obliged to pay anything besides this?" The Messenger of Allah (saw) (saw) said, "No, but whatever you pay voluntarily out of your own free will.” and what the Messenger (saw) said:
.» لَيْسَ فِي الْمَالِ حَ ق سِوَى الزَّكَاة « .
.» لَيْسَ فِي الْمَالِ حَ ق سِوَى الزَّكَاة « .
„Auf Vermögen ist außer der Zakat nichts zu entrichten.“ (überliefert von Ibn Madscha von Fatima Bint Qais), sowie die Überlieferung bei at-Tirmidhi, die er von Abu Huraira als gut (hasan) beurteilte, dass der Prophet ﷺ sagte:
“There is nothing due on wealth other then Zakah.” (reported by Ibn Maja from Fatimah Bint Qays), and the narration in Tirmidhi that he considered Hasan from Abu Hurayrah that the Prophet (saw) said:
.» إِذَا أَدَّيْتَ زَكَاةَ مَالِكَ فَقَدْ قَضَيْتَ مَا عَلَيْكَ « .
.» إِذَا أَدَّيْتَ زَكَاةَ مَالِكَ فَقَدْ قَضَيْتَ مَا عَلَيْكَ « .
„Wenn du die Zakat entrichtest, hast du erfüllt, was von dir verlangt wird.“ Diese Überlieferungen zeigen, dass auf dem Vermögen eines Muslims nichts lastet außer der Zakat, also die Worte des Gesandten Allahs ﷺ:
“When you pay the Zakah you have fulfilled what is required of you”. These narrations indicate that there is nothing upon a Muslim’s wealth except for Zakah, so the words of the Messenger (saw) :
. » لَيْسَ عَلَيْكَ « .
. » لَيْسَ عَلَيْكَ « .
„Nichts sonst liegt auf dir“ und:
“Nothing else is upon you” and:
.» لَيْسَ فِي الْمَالِ حَ ق « .
.» لَيْسَ فِي الْمَالِ حَ ق « .
„Auf dem Vermögen ist nichts fällig“ und:
“there is nothing due on wealth” and:
. » فَقَدْ قَضَيْتَ مَا عَلَيْكَ « .
. » فَقَدْ قَضَيْتَ مَا عَلَيْكَ « .
„du hast erfüllt, was von dir verlangt wird" ist allgemein gehalten, sodass es alles umfasst, was an Pflichten aus dem Vermögen entsteht. Und dies weist daher auf die Zulässigkeit des Hortens hin, solange die Zakāt bezahlt wird, die dem Muslim obliegt.
“you have fulfilled what is required of you” are general and so they encompass anything obligated from wealth. And this, therefore, indicates the permissibility of hoarding as long as the Zakah that is obligatory upon the Muslim is paid.
Die Antwort darauf lautet, dass das Verbot des Hortens eine von der Zakah unabhängige Frage ist. Die angeführte Information verhindert lediglich, dass neben der Zakah weitere Rechte auf den Besitz auferlegt werden; sie schließt jedoch nicht aus, dass zusätzliche Regeln in Bezug auf den Reichtum bestehen. Das Horten gehört zu den Regeln über den Reichtum und nicht zu den Pflichtrechten, die auf dem Reichtum liegen. Allah (swt) hat daher über den Besitz eines Muslims, insofern er Besitz ist, kein anderes Recht als die Zakah auferlegt. Er (swt) hat jedoch andere Regeln für den Reichtum erlassen, die nicht zu den Regeln der Zakah gehören, etwa die Regeln über Zins auf Gold und Silber, jene über den Tausch von Gold und Silber und jene über vergrabenes Gold und Silber. Alle diese gehören zu den Regeln über den Reichtum. Die Regeln über Reichtum, der im Erdboden gefunden wird, zählen zu den finanziellen Regeln wie alle übrigen Regeln, und sie gehören nicht zu den Pflichtrechten auf dem Reichtum. Dementsprechend haben diese Überlieferungen nichts mit dem Horten von Reichtum zu tun. Folglich weisen diese Überlieferungen auch nicht auf das Fehlen des Verbots des Hortens hin, wenn die Zakah darauf entrichtet wurde. Damit ist der Gebrauch dieser Überlieferungen als Beleg entkräftet.
The answer to this is that the forbiddance of hoarding is an issue independent from Zakah, and the information mentioned prevents the obligating of any other rights in addition to Zakah, which does not prevent the presence of additional rules connected to wealth. Hoarding is from the rules relating to wealth and not from the obligatory rights upon the wealth. So Allah (swt) did not impose any right other than Zakah over the wealth owned by the Muslim from the angle of it being wealth, but He (swt) legislated other rules for wealth which are not from the rules of Zakah, such as the rules of interest in gold and silver, and those relating to exchange of gold and silver, and those relating to gold and silver found buried, which are all from the rules regarding wealth. The rules regarding wealth found in the ground are from the financial rules like the rest of the rules, and they are not from the obligatory rights upon the wealth, and so accordingly these narrations have nothing to do with the hoarding of wealth, and consequently these narrations do not indicate the absence of the forbiddance of hoarding wealth if the Zakah on it had been paid, and, therefore, the use of these narrations as evidence has been invalidated.
Mit dem Wissen, dass die beiden letzten Überlieferungen umstritten sind, da Al-Hafiz beide in Al-Talkhis als schwach beurteilt hat, und besonders die Überlieferung von Ibn Maja, da sie schwach ist und einen Wortlaut hat, der im Widerspruch steht.
This is with the knowledge that the two last narrations are disputed over as Al-Hafiz considered them both weak in Al- Talkhis, and especially the narration from Ibn Maja, since it is weak with a text that is conflicting.
Ibn Maja berichtete in seinem Sunan: Ali Bin Muhammad erzählte uns von Yahya Bin Adam, von Sharik, von Abu Hamza, von Al-Sha'bi, von Fatimah Bint Qays, dass sie hörte, wie der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
Ibn Maja reported in his Sunan: Ali Bin Muhammad told us from Yahya Bin Adam from Sharik from Abu Hamza from Al- Sha’bi from Fatimah Bint Qays that she heard the Messenger (saw) say:
.» لَيْسَ فِي الْمَالِ حَ ق سِوَى الزَّكَاة « .
.» لَيْسَ فِي الْمَالِ حَ ق سِوَى الزَّكَاة « .
„Auf Vermögen ist außer der Zakāt nichts zu entrichten."
“There is nothing due on wealth other than Zakah”.
Aber At-Tirmidhi überliefert es in seinem Sunan: Muhammad b. Ahmad Bin Muddawiya von Al-Aswad Bin Amir von Sharik von Abu Hamza von Al-Sha'bi von Fatimah Bint Qays, die sagte: Ich fragte, oder der Prophet ﷺ wurde gefragt, nach der Zakah, und da sagte er:
But Al-Tirmidhi reported it in his Sunan: Muhammad b. Ahmad Bin Muddawiya from Al-Aswad Bin Amir from Sharik from Abu Hamza from Al-Sha’bi from Fatimah Bint Qays who said I asked, or the Prophet (saw) was asked, about Zakah, and so he said:
.» إِنَّ فِي الْمَالِ لَحَقًّا سِوَى الزَّكَاة « .
.» إِنَّ فِي الْمَالِ لَحَقًّا سِوَى الزَّكَاة « .
„Wahrlich, auf dem Vermögen liegt außer der Zakah noch eine weitere Pflicht."
“Indeed there is a duty on wealth aside from Zakah”.
Seine Überlieferungskette ist bestätigend, und die Zurückweisung von Rechten außer der Zakah ist schwach. Die Schwäche rührt von Sharik her, der zwar vertrauenswürdig war, aber ein schlechtes Gedächtnis hatte, und von Abu Hamza, über den man sich einig ist, dass er aufgrund seiner Widersprüche und seines schlechten Gedächtnisses als schwach gilt. Aus diesem Grund hat er die Überlieferung einmal bestätigend und einmal zurückweisend angeführt.
Its chain confirming, and rejecting the right except for Zakah is weak, and the weakness from Sharik though he is trustworthy but he had a bad memory, and from Abu Hamza who is agreed to be considered weak due to his contradictions and bad memory, and for this reason he mentioned the narration once confirming and once rejecting.
Dies sind alle Belege derer, die sagen, das Horten sei erlaubt, solange die Zakāt darauf entrichtet wurde. Mit anderen Worten: alle Belege, aus denen sich auch nur der Anschein eines Beweises gewinnen lässt, der die Zulässigkeit des Hortens bei entrichteter Zakāt anzeigt. Es sind schwache Belege, und offensichtlich ist das Bemühen, irgendeinen Weg zu finden, sie als Beweis heranzuziehen. Man kann sogar sagen, dass nichts ihre Verwendung als Beweis rechtfertigt. Dass der Vers über das Horten sieben Jahre nach der Pflicht zur Zakāt offenbart wurde, genügt, um die Ungültigkeit dieser Belege als Beweis aufzuzeigen. Es ist daher klar, dass der Vers eindeutig ist: Das Horten ist umfassend verboten (ḥarām), selbst wenn die Zakāt darauf entrichtet wurde.
These are all the evidences of those who say that hoarding is permitted as long as Zakah has been paid upon it, in other words, all the evidences from which it is possible to find a semblance of an evidence that indicates the permissibility of hoarding if Zakah had been paid upon it, and they are flimsy evidences, and what is apparent is the effort to catch any way of using them as evidence, and it may be possible to say that there is nothing which justifies their use as evidence. The evidence that the verse regarding hoarding was revealed seven years after the obligation of Zakah is enough to explain the invalidity of using these evidences as proof. Therefore, it is clear that the verse is explicit that hoarding is comprehensively forbidden (Haram) even if Zakah had been paid upon it.
Eine weitere Frage bleibt: Was ist mit den Worten „Horten" (Al-Kanz) im Vers gemeint? Die Antwort lautet: Mit Horten ist gemeint, Reichtum auf Reichtum anzuhäufen, ohne dass ein Bedarf besteht. Sprachlich bedeutet Horten, Reichtum auf Reichtum anzuhäufen und ihn zu bewahren; Reichtum wird also gehortet, das heißt gesammelt, und ein Hort ist alles, was zusammengetragen wurde, sei es unter oder über der Erde. Im Wörterbuch Al-Muheet heißt es: „Al-Kanz: der vergrabene Reichtum; er wird gehortet, ebenso Gold und Silber und alles, was zum Schutz von Reichtum dient." Imam Abu Ja'far Al-Tabari sagte: „Al-Kanz: Alles, was zusammengetragen wird, gleichgültig, ob es unter oder über der Erde aufbewahrt wird", und der Verfasser von Al-'Ain sagte: „und es wurde gespeichert". Das ist die sprachliche Bedeutung von Al-Kanz (dem Hort). Der Qur'an wird allein anhand seiner sprachlichen Bedeutung erklärt, es sei denn, die Scharia hat einem Begriff eine scharia-rechtliche Bedeutung zugewiesen; in diesem Fall wird er gemäß dieser scharia-rechtlichen Bedeutung erklärt. Für das Wort Al-Kanz gibt es jedoch keine authentische scharia-rechtliche Bedeutung, daher muss es allein anhand seiner sprachlichen Bedeutung erklärt werden. Diese besagt, dass das bloße Anhäufen von Reichtum auf Reichtum ohne Bedarf, um seiner selbst willen, als tadelnswertes Horten gilt, für das Allah (swt) dem Täter eine schmerzhafte Strafe versprochen hat. Reichtum zu vergraben bedeutet daher, ihn ohne Notwendigkeit unversehrt zu bewahren, also ihn zu speichern, das heißt, keinen Bedarf dafür zu haben, denn wenn Reichtum zum Ausgeben bestimmt ist, muss er nicht vergraben oder gespeichert werden. Entsprechend ist mit den Worten „Horten von Reichtum" im Vers gemeint, ihn ohne einen Bedarf zu speichern, zu dem er ausgegeben würde, und somit gilt dies für jede Art der Speicherung von Gold und Silber ohne Bedarf.
One issue remains which is: what is intended by the words hoarding (Al-Kanz) in the verse? The answer is that what is meant by hoarding is collecting wealth on top of wealth without a need. Hoarding linguistically means to collect wealth on top of wealth and to preserve it, and wealth is hoarded in other words, collected, and the hoard is anything which has been collected together, under or over ground. It is mentioned in the Al-Muheet dictionary: “Al- Kanz: the buried wealth, and it is hoarded and gold and silver and whatever is used to protect wealth”. Imam Abu Ja’far Al-Tabari said: “Al-Kanz: Everything that is collected together, irrespective if it was held under or over ground”, and the one who wrote Al-‘ain said: “and it was stored”. This is the meaning of Al-Kanz (the hoard) linguistically, and the Quran is explained by the linguistic meaning alone, unless the Shari’ah related a Shari’ah meaning for something, in which case it is explained by its Shari’ah meaning. And the word Al-Kanz has no authentic Shari’ah meaning related for it, and so it must be explained by its linguistic meaning alone, which is that simply collecting wealth on top of wealth without a need, for its own sake, is considered to be the blameworthy hoarding for which Allah (swt) promised a painful punishment for the one who carried it out. Therefore, burying wealth means to keep it preserved needlessly, and to store the wealth in other words, not having a need for it, since if wealth is for spending it is not needed to be buried or stored. Accordingly the intention behind the words hoarding of wealth in the verse is to store it without a need for which it is spent, and so it applies to every type of storing of gold and silver without a need.