Artikel 99
Article 99
Für jedes Amt muss ein Generalleiter ernannt werden; und jede Abteilung und jede Verwaltung hat einen Leiter, der für deren Führung verantwortlich ist und ihr unmittelbar vorsteht; und sie sind in Bezug auf ihre Arbeit demjenigen rechenschaftspflichtig, der die höchste Stelle ihres Amtes, ihrer Abteilung oder ihrer Verwaltung innehat; und sie sind in Bezug auf die Einhaltung der allgemeinen Regeln und Systeme dem Gouverneur und dem ʿĀmil rechenschaftspflichtig.
A general manager has to be appointed for each office; and every department and administration has a manager who is responsible for its management, and is directly responsible for it; and they are accountable in terms of their work to whoever is in charge of the highest post of their offices, departments or administrations; and they are accountable in terms of their adherence to the general rules and systems by the governor and ‘Amil.
Damit die Büros, Abteilungen und Verwaltungen funktionieren können, müssen sie Leiter haben. Deshalb hat jedes Büro einen Generalleiter, der unmittelbar für die Führung der Büroangelegenheiten verantwortlich ist und für alle Abteilungen und Verwaltungen, die ihm unterstehen, die Verantwortung trägt. Jede Abteilung und jede Verwaltung hat einen eingesetzten Leiter, der unmittelbar für sie und für alles, was ihr hinsichtlich Zweigstellen und Sektionen untersteht, verantwortlich ist.