Artikel 148
Article 148
Das Budget des Staates hat feste Kapitel, die durch die Regeln der Shari'ah bestimmt sind. Was die Abschnitte des Budgets, die für jeden Abschnitt vorgesehenen Beträge und die Angelegenheiten betrifft, die durch diese Beträge abgedeckt werden, so bleiben sie der Meinung des Khalifahs und seinem Ijtihad überlassen.
The budget of the State has permanent chapters determined by Shari’ah rules. As for the sections of the budget, the amounts allocated for each section, and the issues of each sectioncovered by these amounts are left to the opinion of the Khalifah and his Ijtihad.
Der Begriff Haushaltsplan (Budget) ist ein westlicher Begriff, und seine Bedeutung ist die Darlegung der Einnahmen, die der Staat erhebt, mit einer Erläuterung ihrer Kapitel, das heißt der Bereiche, die im Haushaltsplan zusammengefasst werden, und einer Erläuterung ihrer Abschnitte, das heißt der Unterteilungen dieser Bereiche, sowie einer Erläuterung der Beträge, die eingehen. Daneben gibt es einen Entwurf der Darlegung der Ausgaben, die der Staat tätigen wird, indem seine Kapitel erläutert werden, das heißt die Bereiche, für die die Ausgaben verwendet werden, und seine Abschnitte, mit anderen Worten die Unterteilungen dieser Bereiche, sowie eine Erläuterung der Beträge, die für jede der in jedem Abschnitt genannten Angelegenheiten ausgegeben werden. Dies ist die Wirklichkeit des Haushaltsplans. Diese Wirklichkeit war den Muslimen nicht bekannt; vielmehr kannten sie das Bayt al-Mal, und die Einnahmen wurden dorthin geleitet und die Ausgaben aus ihm bestritten. Das Vorhandensein von Einnahmen für das Bayt al-Mal und die Tatsache, dass die Ausgaben aus ihm stammen, verkörpert jedoch die Wirklichkeit des Haushaltsplans, auch wenn sie nicht mit diesem Begriff benannt wurde, und es spricht nichts dagegen, diesen Begriff gemäß seiner fachsprachlichen Bedeutung zu verwenden, nämlich als Zusammenfassung der Kapitel von Einnahmen und Ausgaben mit Abschnitten für jedes von diesen. Darauf aufbauend hat der Staat einen Haushaltsplan, und das Bayt al-Mal ist für diesen Haushaltsplan verantwortlich.