Artikel 17
Article 17
Die Herrschaft ist zentralisiert, und die Verwaltung ist dezentralisiert.
The ruling is centralised and the administration is decentralised.
Dieser Artikel wurde verfasst, um zwischen der Herrschaft und der Verwaltung zu unterscheiden. Der Unterschied zwischen beiden zeigt sich aus zwei Blickwinkeln: aus der Wirklichkeit eines jeden von ihnen und aus den Handlungen des Gesandten Allahs ﷺ bei der Einsetzung der Statthalter (Wali) und der Übertragung ziviler Aufgaben an Bedienstete. Was die Wirklichkeit eines jeden von ihnen betrifft, so haben die Herrschaft (Hukm), die Macht (Mulk) und die Autorität (Sultan) dieselbe Bedeutung, nämlich jene Autorität, die die Gesetze umsetzt. Im Wörterbuch Al-Muheet heißt es: „…Al-Mulk ist Größe und Sultan“, an anderer Stelle: „Al-Sultan ist der Beweis und die Fähigkeit zur Herrschaft (Mulk)“, und an einer dritten Stelle: „Al-Hukm: der Beschluss…und Al-Haakim ist derjenige, der den Hukm umsetzt“. Das bedeutet, dass Hukm sprachlich den Beschluss bezeichnet und Al-Haakim (der Herrscher) sprachlich derjenige ist, der den Hukm umsetzt. Mit Herrschaft ist in diesem Artikel jedoch die terminologische Bedeutung gemeint: die Umsetzung der Gesetze, mit anderen Worten die Macht, die Autorität und die Fähigkeit zur Herrschaft. Oder, mit einem anderen Ausdruck, das Handeln der Führung, zu dem die Scharia die Muslime durch die Worte des Gesandten ﷺ verpflichtet hat.
This article was drafted in order to separate between the rule and the administration. The difference between the two of them is apparent from two angles: from the reality of each of them and from the actions of the Messenger of Allah (pbuh) in the appointment of the governors (Wali) and the assignment of civil employees. As for the reality of each of them, the rule (Hukm), power (Mulk) and the authority (Sultan) have the same meaning, and that is the authority which implements the laws. It is mentioned in the Al-Muheet dictionary that “…Al-Mulk is greatness and Sultan”, and in another place “Al-Sultan is the proof and the capability of Mulk”, and in a third place “Al-Hukm: the decree…and Al-Haakim is the one who implements the Hukm”. And this means that the rule linguistically means the decree and the Haakim (ruler) linguistically is the implementer of the rule, and what is intended by the rule in this article is the terminological meaning; the implementation of the laws, in other words, the power, the authority and the capability of rule. Or by another expression, the action of leadership which the Shari’ah obligated upon the Muslims with the words of the Messenger (pbuh).
.» وَلا يَحِلُّ لِثَلاثَةِ نَ فَرٍ يَكُونُونَ بِأَرْضِ فَلاةٍ إِلاَّ أَمَّرُوا عَلَيْهِمْ أَحَدَهُمْ «.
.» وَلا يَحِلُّ لِثَلاثَةِ نَ فَرٍ يَكُونُونَ بِأَرْضِ فَلاةٍ إِلاَّ أَمَّرُوا عَلَيْهِمْ أَحَدَهُمْ «.
„Es ist unerlaubt, dass drei Menschen in einem öden Land nicht einen von ihnen als ihren Anführer bestimmen", überliefert von Ahmad durch ‘Abd Allah ibn ‘Amr, und die Handlung der Führung ist die Autorität, die dazu dient, Unrecht zu verhindern und Streitigkeiten beizulegen, oder mit anderen Worten: Die Herrschaft ist die Vormundschaft der Autorität, die in Seinen Worten (swt) erwähnt wird.
“It is unlawful for three people in any barren land not to appoint one of them as their leader” reported by Ahmad through ‘Abd Allah Bin Amr, and the action of leadership is the authority which is used to prevent injustice and to settle disputes, or by another expression the rule is the guardianship of the authority mentioned in His (swt) words

„O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten ﷺ und denjenigen unter euch, die Autorität besitzen.“ (TMQ 4:59) und Seine (SWT) Worte
“O you who have believed, obey Allah and obey the Messenger (pbuh) and those in authority among you.” (TMQ 4:59) and His (swt) words

„Doch wenn sie es dem Gesandten (ﷺ) oder denen unter ihnen, die die Befehlsgewalt innehaben, zurückgebracht hätten.“ (TMQ 4:83), was die tatsächliche Übernahme der praktischen Regierung der Angelegenheiten ist. Das ist die Wirklichkeit der Herrschaft. Darauf gründet sich, dass die Vormundschaft der Autorität, die Führung und die Macht die Herrschaft (Hukm) sind, während alles andere als Verwaltung (Idara) gilt. Folglich gilt das, was der Khalifah und die Führungspersonen unter den Statthaltern und Beauftragten an der Führung der Angelegenheiten der Menschen durch die Anwendung der Regeln der Scharia und der richterlichen Urteile tun, als Herrschaft; alles andere, was sie oder andere von denen, die aus dem Volk oder durch den Khalifah ernannt wurden, tun, gilt als Verwaltung. Dementsprechend ist der Unterschied zwischen Herrschaft und Verwaltung deutlich geworden.
“But if they had referred it back to the Messenger (pbuh) or to those of authority among them.” (TMQ 4:83), which is the undertaking of practically governing matters. This is the reality of the rule. Based upon that, the guardianship of the authority, the leadership and the power are the rule, and anything else is considered to be administration. Consequently, what the Khalifah and the leaders from the governors and workers do in terms of managing the affairs of people by implementing the Shari’ah rules and the legal judgments is considered to be the rule; anything else from what they or others do from those who were appointed from the people or by the Khalifah is considered to be administration. Accordingly the difference between the ruling and administration has become obvious.
Die Scharia hat die Regel so festgelegt, dass sie dem Kalifen gilt, der von der Umma gewählt wurde, oder dem Emir, den sie bestimmt hat. Durch die Wahl der Umma für den Emir oder durch ihren Treueid gegenüber dem Kalifen wird der Kalif oder der Emir dann zu demjenigen, der das Recht auf die Herrschaft besitzt, beziehungsweise die Herrschaft steht dem Kalifen oder dem Emir zu. Niemand sonst kann die Herrschaft übernehmen, es sei denn, sie wurde ihm von diesem übertragen, und auf diese Weise ist die Herrschaft zentralisiert. Mit anderen Worten: Die Herrschaft liegt bei der Umma, die sie einer Person übertragen kann, dem Kalifen oder Emir, und indem sie ihm die Herrschaft durch den Treueid oder durch Auswahl beziehungsweise Wahl überträgt, wird die Herrschaft zu seiner. Zu diesem Zeitpunkt gibt er das Recht zu herrschen, wem er will, und niemand sonst hat das Recht zu herrschen, es sei denn, er überträgt es ihm. Demnach wird deutlich, dass die Zentralisierung der Herrschaft die Beschränkung des Herrschaftsrechts auf denjenigen ist, den die Umma gewählt hat, wobei ihm das Recht auf Herrschaft automatisch zusteht. Niemand sonst steht das Herrschaftsrecht automatisch zu; vielmehr erlangt er es dadurch, dass es ihm von einem anderen gewährt wird, und diese Erlaubnis ist in Bezug auf Zeit, Ort und Umstände begrenzt. In diesem Fall zeigt die Wirklichkeit der Regelung, dass sie zentralisiert ist und dass ihre Zentralisierung notwendig ist.