Artikel 131
Article 131
Privateigentum, das aus flüssigen und festen Vermögenswerten besteht, ist auf die folgenden fünf scharia-rechtlichen Wege beschränkt:
Private property consisting of liquid and fixed assets is restricted to the following five Shari’ah means:
a. Arbeit
a. Work.
b. Erbschaft.
b. Inheritance.
c. Die Notwendigkeit von Reichtum zum Zweck des Lebensunterhalts.
c. The need of wealth for the sake of liing.
d. Spende aus dem Vermögen des Staates an seine Untertanen.
d. Donation from the wealth of the State to its subjects.
e. Vermögenswerte, die Einzelpersonen ohne jede Anstrengung oder Kauf erlangen.
e. Funds taken by individuals without any effort or purchase.
Es müssen Mittel bestehen, durch die der Gesetzgeber (swt) den Besitz von Eigentum erlaubt. Ist daher die Ursache der Scharia vorhanden, so ist auch das Eigentum am Vermögen vorhanden. Ist dagegen das Mittel der Scharia nicht vorhanden, so besteht kein Eigentum am Vermögen, selbst wenn es tatsächlich in Besitz genommen wurde, denn Eigentum ist der Besitz des Vermögens durch ein scharia-gemäßes Mittel, durch das der Gesetzgeber (swt) dessen Besitz erlaubt hat. Der Gesetzgeber (swt) hat die Mittel des Besitzes auf bestimmte Umstände beschränkt, sie auf eine bestimmte Anzahl begrenzt und nicht uneingeschränkt gelassen. Er hat sie als klare, weitreichende Grundlinien festgelegt, unter denen sich eine Reihe von Teilen befinden, die ihre Zweige sind und aus ihren Regeln hervorgehen. Ihnen wurde keine bestimmte allumfassende Illah (scharia-rechtliche Ursache) gegeben, weshalb andere allgemeine Fälle nicht analog zu ihnen gesetzt werden. Das liegt daran, dass neue Bedürfnisse nur im vorhandenen Vermögen entstehen und nicht in den Rechtsgeschäften, das heißt nicht im System der Beziehungen, sondern in dessen Gegenständen. Daher ist es notwendig, das Rechtsgeschäft auf bestimmte Umstände zu beschränken, die auf neue und zahlreiche Bedürfnisse zutreffen, und zwar auf das Vermögen aus dem Blickwinkel, dass es Vermögen ist, und auf die Arbeit aus dem Blickwinkel, dass es Arbeit ist. Ebenso gilt es, das Privatvermögen so zu beschränken, dass dies mit der Natur (Fitrah) übereinstimmt, und das Eigentum so zu ordnen, dass die Gesellschaft vor den Fehlern geschützt wird, die daraus entstehen würden, wenn es unbeschränkt bliebe.